brbox
perslogo                                   Eure kostenlose Box  seit 1998 
 
news

presse
gesetzeurteilepraxisrestlinksa-rechtsoft


Euer Austauschforum



unsere Seiten zur

Interessenvertretung
Betriebsraete
Personalraete
zum AGG
Gleichbehandlungsgesetz
AGG- Recht
Antidiskreminierungs
verbaende
ALG - Hartz IV
Arbeitslosenseite
Kurioses
Kuriositätenkabinett
Linkseite
Linkseite




Diskussionsforum

Betriebsraete - Personalraete - Interessenvertretung
aber auch für Arbeitslose, deren Meinung wichtig ist,
und unbedingt einfliessen soll !

Arbeiterbewegung,
nur wer die Vergangenheit kennt,
kann die Zukunft meistern !

Arbeitslosen Forum,
in dem nicht nur Arbeitslose
diskutieren !


Software








Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
(Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)

§ 20 Information der Arbeitnehmervertretung

Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebes und des Unternehmens zu informieren.


Meine Bitte an Euch,
Seite an Freunde weiterempfehlen
 






nicht fündig geworden ?
Box oder Web durchsuchen !
Google


Impressum verantwortlich:
Helmuth Waasem
E - Mail   waasem@t.online.de
Rechtliche Hinweise/Disclaimer