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Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
(Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) |
§ 1 Zielsetzung
Ziel des
Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen
für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge
festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und
befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.
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