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Vorbemerkung:
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist
der Tarifvertrag für die Beschäftigten der deutschen
Bundesverwaltung und der Kommunalverwaltungen. Er ist am 1. Oktober
2005 in Kraft getreten und löste für den Bereich der
Bundesverwaltung und der Kommunen den Bundesangestelltentarifvertrag
(BAT) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für
Arbeiter/innen des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber ab. |
Inhaltsübersicht
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TVöD |
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| TVöD, TVÜ-Bund, LeistungsTV-Bund |
Bund |
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| Tarifverträge der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) |
Länder |
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Tarifverträge der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (VKA) |
Kommunen |
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