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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD)
vom 13. September 2005

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
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Vorbemerkung:
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der deutschen Bundesverwaltung und der Kommunalverwaltungen. Er ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und löste für den Bereich der Bundesverwaltung und der Kommunen den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter/innen des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber ab.
Inhaltsübersicht
TVöD
TVöD, TVÜ-Bund, LeistungsTV-Bund Bund
Tarifverträge der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) Länder
Tarifverträge der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (VKA)
Kommunen

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