-
|
20.01.1998
|
9
AZR 593/96
|
<ansehen>
|
Der Geschäftsführer haftet
nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die erst nach
der Beendigung seiner Geschäftsführung durch
vertragswidriges Verhalten der Gesellschaft entstanden sind
BGB
§ 628 Abs. 2
|
-
|
20.01.1998
|
9
AZR 68/97
|
<ansehen>
|
Tarifvertrag: Nachwirkungen bei Ausscheiden aus
dem fachlichen Geltungsbereich des TV - Rückforderung von
Leistungen an die Zusatzversorgungskasse
GG
Art. 3 Abs. 1
TVG
§§ 1, 4 Abs. 5
|
-
|
20.01.1998
|
9
AZR 698/96
|
<ansehen>
|
Die Erklärung in einer Vorbemerkung zu
einer betrieblichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat,
in der die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Tantieme und
deren Berechnung geregelt sind, es handele sich um eine freiwillige
soziale Leistung, auf die kein Rechtsanspruch bestehe, ist
regelmäßig dahin auszulegen, daß sich der
Arbeitgeber die Entscheidung über die Gewährung der
Leistung und die Höhe des Gesamtbetrages vorbehält.
Sie berechtigt ihn nicht zum Ausschluß einzelner Arbeitnehmer
oder zur Anrechnung von Leistungen auf die Tantieme, die nicht in den
Einzelbestimmungen vorgesehen ist.
BetrVG
§ 77, §
87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
|
20.01.1998
|
9
AZR 812/96
|
<ansehen>
|
Die Erklärung in einem
Aufhebungsvertrag, alle Ansprüche aus dem
Arbeitsverhältnis seien erfüllt, umfaßt
wirksam sämtliche Urlaubsansprüche, über die
der Arbeitnehmer verfügen kann. Der gesetzliche Mindesturlaub
gehört hierzu nicht (Bestätigung von BAG Urteil vom
31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171 = AP Nr. 13 zu § 13
BUrlG Unabdingbarkeit).
|
-
|
21.01.1998
|
5
AZR 50/97
|
<ansehen>
|
Die tariflichen Honorarsätze
für freie Mitarbeiter an öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten liegen regelmäßig erheblich
höher als die entsprechenden Tarifgehälter
für Angestellte.
BGB
§ 612 Abs. 1, §
611
|
-
|
22.01.1998
|
2
ABR 19/97
|
<ansehen>
|
Fehlt der Arbeitnehmer unentschuldigt, so
beginnt die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB
für eine hierauf gestützte außerordentliche
Kündigung frühestens mit dem Ende der
unentschuldigten Fehlzeit (Bestätigung der
Senatsrechtsprechung Urteil vom 25. Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - AP
Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlußfrist
BGB
§ 626 Abs. 2
BetrVG
§ 103 Abs. 2
BUrlG
§ 7 Abs. 1
|
-
|
22.01.1998
|
2
AZR 267/97
|
<ansehen>
|
Führt der
Gesamtvollstreckungsverwalter den Betrieb längere Zeit fort
und beschäftigt den bisherigen Personalleiter in gleicher
Funktion weiter, so ist bei einer Kündigung durch den
Personalleiter die Vorlage einer Vollmachtsurkunde nicht erforderlich.
BetrVG
§§ 99, 102
KSchG
§§ 1, 24
|
-
|
22.01.1998
|
2
AZR 367/97
|
<ansehen>
|
Haben die Parteien in einem gerichtlichen
Vergleich vereinbart, daß dieser innerhalb einer bestimmten
Frist durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Gericht widerrufen
werden kann, und teilt eine Partei der anderen vor Ablauf der
Widerrufsfrist mit, sie sei mit dem Vergleich nicht einverstanden, ohne
ihn rechtzeitig beim Gericht zu widerrufen, ist es dem Vertragspartner
nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Bestandskraft des
Vergleichs zu berufen.
|
-
|
22.01.1998
|
2
AZR 455/97
|
<ansehen>
|
Zu den Urkunden, die eine Restitutionsklage
gegen ein eine Kündigungsschutzklage abweisendes Urteil
begründen könnten, zählen weder ein
Vernehmungsprotokoll über entlastende Zeugenaussagen nach
Rechtskraft noch der nachfolgende Beschluß des Strafgerichts,
die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen
ArbGG
§ 79
|
-
|
22.01.1998
|
8
AZR 243/95
|
<ansehen>
|
Schließt eine Kaufhauskette in ihren
Verkaufsstätten ihre technischen Kundendienstabteilungen und
läßt sie die Kundendienste zentral von einem
Fremdunternehmen ausführen, das weder Arbeitsmittel noch
Personal übernimmt, liegt ein Betriebsübergang nach
§ 613 a BGB nicht vor
BGB
§ 613a
KSchG
§ 1
BetrVG
§ 102
|
-
|
22.01.1998
|
8
AZR 358/95
|
<ansehen>
|
Betriebsstillegung: außerordentliche
Kündigung bei Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis
nur aus wichtigem Grund kündbar ist
BetrVG
§ 102
BGB
§ 613a Abs. 1, § 626
TVG
§ 1
|
-
|
22.01.1998
|
8
AZR 775/96
|
<ansehen>
|
Wird ein Bewachungsauftrag neu vergeben und
übernimmt der neue Auftragnehmer nicht das wesentliche
Personal, liegt ein Betriebsübergang nicht deshalb vor, weil
die vom Auftraggeber eingebauten Sicherungseinrichtungen von dem neuen
Auftragnehmer genutzt werden (im Anschluß an das Senatsurteil
vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - zur Veröffentlichung in
der Amtlichen Sammlung vorgesehen
BGB
§ 613 a
KSchG
§ 1
|
-
|
27.01.1998
|
1
ABR 35/97
|
<ansehen>
|
Ein Betriebsausflug ist keine Sozialeinrichtung
im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG.
BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 8, 10
ArbGG
§ 83
|
-
|
27.01.1998
|
3
AZR 415/96
|
<ansehen>
|
Ist aufgrund einer Feststellungsklage
geklärt, für welche Beschäftigungszeiten der
Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Zusatzversorgung nach dem
Versorgungstarifvertrag für die Arbeitnehmer der Deutschen
Bundespost (VersTV) und der Satzung der Versorgungsanstalt der
Deutschen Bundespost (VAP-Satzung) zu verschaffen hat, so steht dem
Arbeitnehmer nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des
§ 242 BGB ein Auskunftsanspruch zu. Der Arbeitgeber hat eine
nachprüfbare Rentenberechnung vorzunehmen oder durch die VAP
vornehmen zu lassen.
BGB
§ 620 (Befristeter Arbeitsvertrag)
GG
Art. 3 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2, Art. 3 Abs. 3
TVG
§ 4 Abs. 4 Satz 2
|
-
|
27.01.1998
|
3
AZR 417/96
|
<ansehen>
|
Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf
Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz
GG
Art. 3 Abs. 1
TVG
§ 1
|
-
|
27.01.1998
|
3
AZR 430/96
|
<ansehen>
|
Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf
Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz
GG
Art. 3 Abs. 1
TVG
§ 1
|
-
|
27.01.1998
|
3
AZR 444/96
|
<ansehen>
|
Bei der Auslegung von Versorgungsrichtlinien
einer vom Arbeitgeber zur Durchführung der von ihm
versprochenen betrieblichen Altersversorgung eingeschalteten
Gruppenunterstützungskasse gilt die Unklarheitenregel. Bleiben
nach der Auslegung von Bestimmungen zum Geltungsbereich der Richtlinien
Zweifel, welches von mehreren Auslegungsergebnissen gilt, muß
sich der Arbeitgeber an der für ihn ungünstigeren
Auslegung festhalten lassen, soweit er nicht die Betroffenen
über einen hiervon abweichenden Inhalt belehrt hat.
|
-
|
28.01.1998
|
4
AZR 164/96
|
<ansehen>
|
Die Leiterin eines Kinderspielkreises im Sinne
von § 1 Abs. 2 Nr. 3/2 des Niedersächsischen Gesetzes
über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 16.
Dezember 1992/25. September 1995 übt in der Regel keine
Tätigkeit aus, die der einer Erzieherin entspricht (VergGr. VI
b Fallgruppe 38 der Anlage 10 zum DRK-TV = Teil II Abschnitt G VergGr.
VI b Fallgruppe 5 der Anlage 1 a zum BAT/BL
TVG
§ 1
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
28.01.1998
|
4
AZR 426/96
|
<ansehen>
|
Die Begriffe des Abteilungsleiters in VergGr.
II GTV/DW und des Abteilungsleiters besonders hervorgehobener
Abteilungen in VergGr. I GTV/DW sind nach dem allgemeinen
Sprachgebrauch zu bestimmen. Bei ihrer Anwendung sind jedoch auch die
besonderen Verhältnisse bei dem Sender zu
berücksichtigen, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat
TVG
§ 1
|
-
|
28.01.1998
|
4
AZR 491/96
|
<ansehen>
|
Für die Inhaltskontrolle der
Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) sind die
für Tarifverträge geltenden
Maßstäbe heranzuziehen, soweit in die KAVO die
entsprechenden Tarifvertragsregelungen des öffentlichen
Dienstes für gleichliegende Sachbereiche ganz oder mit im
wesentlichen gleichen Inhalten übernommen werden (im
Anschluß an BAG Urteil vom 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 -
AP Nr. 1 zu § 10a AVR Caritasverband, auch zur
Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen
GG
Art. 3 Abs. 1
|
-
|
28.01.1998
|
7
AZR 656/96
|
<ansehen>
|
§ 48 Abs. 3 HRG i.V.m. § 48
Abs. 1. HRG enthält einen gesetzlichen Sachgrund für
die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen
Assistenten im Angestelltenverhältnis
|
-
|
28.01.1998
|
7
AZR 677/96
|
<ansehen>
|
Der für die Anwendbarkeit der
§§ 57 a ff. HRG maßgebliche Begriff des
wissenschaftlichen Mitarbeiters bestimmt sich allein nach § 53
HRG. Landesrechtliche Vorschriften können ihn nicht mit
Wirkung für die Anwendung der §§ 57 a ff.
HRG verändern.
|
-
|
29.01.1998
|
6
AZR 300/96
|
<ansehen>
|
Nach Nr. 1. Buchst. a der
Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O sind "Zeiten
jeglicher Tätigkeit für das Ministerium für
Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit
(einschließlich Verpflichtung zu informeller/inoffizieller
Mitarbeit)" von der Berücksichtigung als Postdienstzeit
ausgeschlossen. Der Klammerzusatz bedeutet, daß allein die
Verpflichtung zu informeller/inoffizieller Mitarbeit zu dem
Anrechnungsausschluß führt. Darauf, in welcher Form
die Verpflichtung erfolgte, kommt es nicht an. Auch eine Verpflichtung
"durch Handschlag" reichte aus. Die Verpflichtung muß jedoch
bewußt und gewollt erfolgt sein. Insoweit gilt das gleiche
wie für die nach der Tarifnorm ebenfalls
anrechnungsschädliche Tätigkeit für das MfS
(vgl. dazu das heutige Urteil des Senats in der Sache - 6 AZR 360/96 -,
zur Veröffentlichung bestimmt
TVG
§ 1
|
-
|
29.01.1998
|
6 AZR 360/96
|
<ansehen>
|
Nach Nr. 1 Buchst. a der Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O sind. Zeiten jeglicher Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) von der Berücksichtigung als Postdienstzeit ausgeschlossen.
TVG § 1
GG Art. 3 Abs. 1
|
-
|
29.01.98
|
6 AZR 507/96
|
<ansehen>
|
Eine Verpflichtung zu informeller Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit ist im Zweifel als in dem Zeitpunkt beendet anzusehen, in dem der Anlaß wegfiel, aus dem sie erklärt worden war. Behauptet der Arbeitgeber, die Verpflichtung habe.nach diesem Zeitpunkt fortbestanden, oder sie habe sich auf weitere Gegenstände erstreckt, ist er dafür darlegungs- und beweispflichtig
TVG § 1
GG Art. 3 Abs. 1
|
-
|
05.02.1998
|
2
AZR 227/97
|
<ansehen>
|
Die außerordentliche
Kündigung gegenüber einem tariflich
unkündbaren Arbeitnehmer kann aus betriebsbedingten
Gründen ausnahmsweise unter Einhaltung der ordentlichen
Kündigungsfrist zulässig sein, wenn der Arbeitsplatz
des Arbeitnehmers weggefallen ist und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer
auch unter Einsatz aller zumutbaren Mittel, ggf. durch Umorganisation
seines Betriebes, nicht weiterbeschäftigen kann.
BGB
§ 626
GG
Art. 12 Abs. 1
BetrVG
§ 102
KSchG
§ 1 Abs. 3
|
-
|
05.02.1998
|
2
AZR 270/97
|
<ansehen>
|
Regeln die Tarifpartner, daß aus
Anlaß einer Arbeitsunterbrechung wegen Krankheit nicht
gekündigt werden darf, so kann bei einer Kündigung im
unmittelbaren Anschluß an vorhergehende
Arbeitsunfähigkeitszeiten der Beweis des ersten Anscheins
dafür sprechen, daß die Arbeitsunterbrechung wegen
Krankheit bestimmendes Motiv des Arbeitgebers für die
Kündigung war (im Anschluß an die ständige
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sog.
Anlaßkündigung bei § 6 LFZG, vgl. u.a.
Urteil vom 2. Dezember 1981 - 5 AZR 953/79 - AP Nr. 19 zu § 6
LohnFG).
|
-
|
11.02.1998
|
10
AZR 22/97
|
<ansehen>
|
Ist der Arbeitgeber aufgrund eines Sozialplanes
verpflichtet, an eine Gruppe von Arbeitnehmern, die durch
Aufhebungsverträge ausscheiden, eine Sozialplanabfindung zu
zahlen und vereinbaren die Betriebspartner anschließend einen
weiteren Sozialplan mit dein gleichen persönlichen
Geltungsbereich und dem Ziel eines weiteren Personalabbaus mit einer
höheren Sozialplanabfindung, so findet der arbeitsrechtliche
Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung.
BetrVG
§§ 112, 75
|
-
|
11.02.1998
|
5
AZR 159/97
|
<ansehen>
|
Nimmt der Arbeitnehmer im Konkurs des
Arbeitgebers Konkursausfallgeld in Anspruch, so kann er vom Arbeitgeber
bzw. vom Konkursverwalter nicht Zahlung des Teiles des Bruttolohnes an
sich verlangen, der als Lohnsteuer abzuführen gewesen
wäre (Bestätigung von BAGE 48, 229 = AP Nr. 15 zu
§ 611 BGB Lohnanspruch
BGB
§ 611 (Lohnanspruch)
|
-
|
11.02.1998
|
5
AZR 472/97
|
<ansehen>
|
Der Arbeitgeber kann kraft seines
Direktionsrechts die Anzahl der in Folge zu leistenden Nachtschichten
festlegen, soweit durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder
Tarifvertrag keine Regelung getroffen ist.
|
-
|
17.02.1998
|
1
AZR 364/97
|
<ansehen>
|
Gewerkschaftsbeschäftigte
können zum Zweck der tarifvertraglichen Regelung ihrer
Arbeitsbedingungen einen Verband gründen.
GG
Art. 9 Abs. 3
|
-
|
17.02.1998
|
1
AZR 386/97
|
<ansehen>
|
Richtet sich ein "Wellenstreik" gegen die
Produktion einer Tageszeitung und müssen während
einer unbefristeten Arbeitsniederlegung die Vorbereitungen für
den Druck getroffen werden, so ist die Entscheidung des Arbeitgebers,
nur eine Notausgabe vorzubereiten, als Abwehrmaßnahme zu
werten. In diesem Fall tragen die Arbeitnehmer, die wegen des
geringeren Arbeitsanfalls nicht beschäftigt werden
können, das Beschäftigungs- und Lohnrisiko auch dann,
wenn der Streik vor Beginn des Drucks endet.
BGB
§ 615
GG
Art. 9 (Arbeitskampf)
|
-
|
17.02.1998
|
3
AZR 578/96
|
<ansehen>
|
Zu den Grundsätzen, die Arbeitgeber
und Betriebsrat bei dem Aufstellen einer Versorgungsordnung durch
Betriebsvereinbarung zu beachten haben, gehört der Grundsatz
der Gleichbehandlung.
BetrVG
§ 75 Abs. 1
|
-
|
17.02.1998
|
3
AZR 611/97
|
<ansehen>
|
Ändern Arbeitgeber und Arbeitnehmer
ihre ursprüngliche Lohnvereinbarung dahin, daß in
Zukunft anstelle eines Teiles des monatlichen Barlohns vom Arbeitgeber
eine Versicherungsprämie auf einen Lebensversicherungsvertrag
zugunsten des Arbeitnehmers (Direktversicherung) gezahlt werden soll
(Gehaltsumwandlung), entstehen insoweit keine pfändbaren
Ansprüche auf Arbeitseinkommen (§ 850 Abs. 2 ZPO) mehr
|
-
|
17.02.1998
|
3
AZR 783/96
|
<ansehen>
|
Der arbeitsrechtliche
Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die sachfremde Unterscheidung
zwischen Arbeitnehmern eines Betriebs nach bestimmten Merkmalen. Die
Gruppenbildung muß - gemessen an den mit der Regelung
verfolgten Zwecken - sachlich berechtigt sein (ständige
Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 78, 288 = AP Nr. 24 zu § 1
BetrAVG Gleichbehandlung; Urteil vom 9. Dezember 1997 - 3 AZR 355/96 -,
zur Veröffentlichung vorgesehen
|
-
|
17.02.1998
|
9
AZR 100/97
|
<ansehen>
|
Ein Arbeitnehmer hat nach dem Hamburgischen
Bildungsurlaubsgesetz einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn
die Bildungsveranstaltung auch dazu dient, die berufliche
Mobilität des Arbeitnehmers zu erhalten, zu verbessern oder zu
erweitern. Ein Sprachkurs erfüllt die gesetzlichen
Voraussetzungen, wenn der Arbeitnehmer die vermittelten Kenntnisse zwar
nicht für seine gegenwärtige Arbeitsaufgabe
benötigt, der Arbeitgeber aber grundsätzlich Wert auf
Arbeitnehmer mit Sprachkenntnissen legt und entsprechende
Tätigkeitsbereiche bestehen
|
-
|
17.02.1998
|
9
AZR 130/97
|
<ansehen>
|
Eine dringende ärztliche Empfehlung
zum Arbeitsplatzwechsel aus gesundheitlichen Gründen
berechtigt den Arbeitgeber regelmäßig, dem
Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsbereich zuzuweisen; die Versetzung
ist wirksam, wenn sie von den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen
gedeckt ist und die nach § 99 BetrVG erforderliche Zustimmung
des Betriebsrats vorliegt.
BGB
§§ 615, 618
|
-
|
17.02.1998
|
9
AZR 649/96
|
<ansehen>
|
Hat ein Arbeitgeber im Beitrittsgebiet bei
Vereinbarung der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im
Dezember 1990 zusätzlich zur Gewährung einer
Abfindung monatliche Entschädigungszahlungen für die
Dauer des Bezuges des Altersübergangsgelds zugesagt, so ist er
nicht verpflichtet, diese Leistungen auch dann
weiterzugewähren, wenn dem Berechtigten eine Rente wegen
Alters zuerkannt ist und er wegen der geringen Rentenhöhe von
der Bundesanstalt für Arbeit einen
Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag bezieht
|
-
|
17.02.1998
|
9
AZR 725/96
|
<ansehen>
|
Arbeitnehmer, die im Schiffsbetrieb an Bord von
Fähren als Personal des Pächters der
Serviceeinrichtungen tätig sind, sind keine
Besatzungsmitglieder im Sinne des Seemannsgesetzes. Das gilt auch dann,
wenn sie aufgrund einer Vereinbarung zwischen Pächter und
Reeder verpflichtet sind, als Feuerschutz- oder
Rettungsbootsmänner an Übungsmanövern und
Sicherheitsübungen teilzunehmen.
|
-
|
17.02.1998
|
9
AZR 84/97
|
<ansehen>
|
Ein Klageantrag, der darauf gerichtet ist, den
Arbeitgeber zu verurteilen, dem Arbeitnehmer einen tabakrauchfreien
Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, ist hinreichend
bestimmt i.S. von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.
BGB
§ 618 Abs. 1
|
-
|
18.02.1998
|
4
AZR 363/96
|
<ansehen>
|
Welche Umstände bei der
außerordentlichen Kündigung eines Tarifvertrages als
wichtiger Grund zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem
Vorbringen des Kündigenden.
TVG
§ 1
BGB
§ 626 Abs. 1
|
-
|
18.02.1998
|
4
AZR 546/96
|
<ansehen>
|
§ 3 GTV, wonach die "das Tarifgehalt
(§ 2)" bis zu 5 % übersteigenden einzelvertraglichen
Gehaltsteile "wie Tarifgehalt behandelt" werden, setzt einen
vertraglichen Anspruch auf ein Gehalt voraus, das das Tarifgehalt aus
dem geltenden und nicht etwa das aus dem abgelösten
Gehaltstarifvertrag überschreitet
TVG
§§ 4, 1
|
-
|
18.02.1998
|
4
AZR 581/96
|
<ansehen>
|
Der Arbeitgeber genügt seiner
Darlegungslast für den die korrigierende
Rückgruppierung auslösenden Irrtum, wenn er darlegt,
bei der ursprünglichen Eingruppierung sei ein
Qualifizierungsmerkmal als erfüllt angesehen worden, das es in
der betreffenden Fallgruppe nicht gibt.
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
19.02.1998
|
6
AZR 367/96
|
<ansehen>
|
Nach § 2 Abs. 1 Buchst. a TV soziale
Absicherung erhält ein Arbeitnehmer, dessen
Arbeitsverhältnis gekündigt wird, weil er wegen
mangelnden Bedarfs nicht mehr verwendbar ist, eine Abfindung. Diese
Tarifbestimmung ist nicht nur anwendbar, wenn das
Arbeitsverhältnis auf der Grundlage von Art. 20 Anlage I
Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 2
Einigungsvertrag, sondern auch, wenn es nach Außerkrafttreten
dieser Bestimmung gekündigt wurde, weil der Arbeitnehmer wegen
mangelnden Bedarfs nicht mehr verwendbar ist. Soweit aus dem Urteil vom
10. November 1994 (- 6 AZR 427/94 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG
Tarifverträge: DDR) auf eine gegenteilige Rechtsauffassung des
Senats geschlossen werden kann, wird daran nicht festgehalten.
KSchG
§ 1 Abs. 2
|
-
|
19.02.1998
|
6
AZR 460/96
|
<ansehen>
|
Die Regelung des § 40 Abs. 2 BAT in
der seit 1. September 1994 geltenden Fassung, nach der
nichtvollbeschäftigte Angestellte von der errechneten Beihilfe
den Teil erhalten, der dem Verhältnis entspricht, in dem die
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines
entsprechenden vollbeschäftigten Angestellten zu der
arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
steht, verstößt nicht gegen höherrangiges
Recht.
BAT § 40
GG
Art. 3
|
-
|
19.02.1998
|
6
AZR 477/96
|
<ansehen>
|
Die Regelung des § 40 Unterabs. 2 MTA
in der seit 1. September 1994 geltenden Fassung, nach der
Teilzeitbeschäftigte von der errechneten Beihilfe nur den Teil
erhalten, der dem Verhältnis entspricht, in dem die
arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zu der
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Angestellten steht,
verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.
GG
Art. 3
|
-
|
19.02.1998
|
8
AZR 645/96
|
<ansehen>
|
Gemäß § 254 Abs. 1
BGB sind die Verpflichtung zum Schadensersatz sowie der Umfang des
Ersatzes insbesondere davon abhängig, inwieweit der Schaden
vorwiegend von dem Schädiger oder dem Geschädigten
verursacht worden ist. Dabei gilt der Grundsatz, daß bei
vorsätzlicher Schadensverursachung durch den
Geschädigten oder einen seiner
verfassungsmäßig berufenen Vertreter (§ 31
BGB) die Ersatzpflicht des nur fahrlässig handelnden
Schädigers entfällt (im Anschluß an BGH
Urteil vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90 - NJW 1991, 3208, 3210
|
-
|
25.02.1998
|
10
AZR 298/97
|
<ansehen>
|
Tarifliche Jahressonderzahlung - Ruhen des
Arbeitsverhältnisses
BGB
§ 611 (Gratifikation)
TVG
§ 1
|
-
|
25.02.1998
|
2
AZR 226/97
|
<ansehen>
|
Wird das Verfahren zur Beteiligung des
Personalrats nicht durch den Dienststellenleiter, sondern durch einen
personalvertretungsrechtlich nicht zuständigen Vertreter des
Dienststellenleiters eingeleitet, so führt dies nicht zur
Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat den Fehler
nicht gerügt, sondern zu der beabsichtigten Kündigung
abschließend Stellung genommen hat (insoweit Aufgabe der
Rechtsprechung in den Urteilen vom 10. März 1983 - 2 AZR
356/81 - AP Nr. 1 zu § 66 LPVG NW und vom 21. Juli 1977 - 3
AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern
|
-
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25.02.1998
|
2
AZR 256/97
|
<ansehen>
|
Im Recht der Dienstordnungs-Angestellten sind
die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
und die disziplinarische fristlose Dienstentlassung zwei voneinander
scharf zu trennende Rechtsinstitute, die nicht in einem
Subsidiaritätsverhältnis stehen (Bestätigung
der Rechtsprechung im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April
1982 - 7 AZR 962/79 BAGE 39, 32 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972
Betriebsbuße
BGB
§ 626
|
-
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25.02.1998
|
2
AZR 279/97
|
<ansehen>
|
beiderseits ein Kündigungsrecht aus
bestimmten, als wichtig bezeichneten Gründen mit einer
Kündigungsfrist, die der tariflichen bzw. gesetzlichen
Kündigungsfrist entspricht oder diese übersteigt, so
wird damit, falls nicht Anhaltspunkte für einen abweichenden
Parteiwillen vorliegen, nicht die fristlose Kündigung nach
§ 626 BGB ausgeschlossen, sondern das Recht zur ordentlichen
Kündigung vereinbart
BGB
§ 626
KSchG
§ 1 Abs. 2
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-
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25.02.1998
|
7
ABR 11/97
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<ansehen>
|
Beamte einer landeseigenen Anstalt
öffentlichen. Rechts, die durch Gesetz in eine
Aktiengesellschaft umgewandelt und danach mit anderen Gesellschaften zu
einer neuen Aktiengesellschaft verschmolzen worden ist, sind bei der
Wahl des Betriebsrats des entstandenen Unternehmens nicht-
wahlberechtigt und nicht wählbar, wenn sie in einem
öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis
zum Land verbleiben und bei dem entstandenen Unternehmen die Aufgaben
der bisherigen Anstalt in Form der Überlassung von
Dienstleistungsergebnissen wahrnehmen
BetrVG
§ 5 Abs. 1, 2, § 7,
§ 8
AÜG
§ 1 Abs. 2, §
10, §
13
BGB
§ 613a
|
-
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25.02.1998
|
7
AZR 31/97
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<ansehen>
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Die Befristung des Arbeitsvertrags eines
Fremdsprachenlektors aus der Europäischen Union ist nur dann
wirksam, wenn hierfür im Einzelfall ein sachlicher Grund
vorliegt. Die Sicherung eines aktualitätsbezogenen Unterrichts
rechtfertigt die Befristung der Arbeitsverträge mit
Fremdsprachenlektoren aus der Europäischen Union nicht
(ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an
das Urteil des EuGH vom 20. Oktober 1993 - Rs C-272/92 - EuGHE I 1993,
5185 = AP Nr. 17 zu § 48 EWG-Vertrag, zuletzt Urteil vom 12.
Februar 1997 - 7 AZR 133/96 - AP Nr. 13 zu § 57 b HRG).
GG
Art. 5 Abs. 3, Art.
9 Abs. 3,
Art. 12 Abs. 1
|
-
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25.02.1998
|
7
AZR 641/96
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<ansehen>
|
Die in § 47 Abs. 1 des
Manteltarifvertrags Nr. 4 für das Bordpersonal der LTU
geregelte Altersgrenze von 60 Jahren für das Cockpitpersonal
ist wirksam.
GG
Art. 9 Abs. 3, Art.
12 Abs. 1
|
-
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02.03.1998
|
9
AZR 61/96 (A)
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<ansehen>
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Ist im Revisionsverfahren über
Unterlassungsansprüche aufgrund des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts zu entscheiden, muß
grundsätzlich der Wert des Streitgegenstandes nach §
12 Abs. 2 GKG unter Berücksichtigung der Umstände des
Einzelfalles ausgehend von der gesetzlichen Wertfestsetzung in
§ 13 Abs. 1 Satz 2 GKG bestimmt werden.
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-
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10.03.1998
|
1
AZR 509/97
|
<ansehen>
|
Es verstößt nicht gegen den
Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Arbeitgeber, der aus
Anlaß einer Umstrukturierungsmaßnahme als
Motivationsanreiz eine freiwillige Leistung gewährt, dabei
diejenigen Arbeitnehmer ausnimmt, die bereits eine höhere
Vergütung als vergleichbare Arbeitnehmer der übrigen
Belegschaft beziehen und in einem Betriebsteil arbeiten, der wegen
Unwirtschaftlichkeit stillgelegt werden soll.
BGB
§ 611
BetrVG
§§ 111, 112
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-
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10.03.1998
|
1
AZR 658/97
|
<ansehen>
|
Ist im Beschlußverfahren
rechtskräftig festgestellt worden, daß dem
Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1
BetrVG bei einer umstrittenen Arbeitgeberweisung zusteht, so
können auch die betroffenen Arbeitnehmer nicht mehr mit Erfolg
geltend machen, die Weisung sei ihnen gegenüber wegen
Verletzung des Mitbestimmungsrechts unwirksam (mögliche, aber
nicht entscheidungserhebliche Divergenz zum Urteil des Sechsten Senats
vom 15. Januar 1987 - 6 AZR 589/84 - AP Nr. 21 zu § 75 BPersVG
BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 1, § 95 Abs. 3,
§
99
BGB
§ 611, §
613 S. 2
|
-
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11.03.1998
|
10
AZR 220/97
|
<ansehen>
|
Ein Betrieb fällt nach § 1
Abs. 2 Abschn. II des Tarifvertrages über das
Sozialkassenverfahren im Baugewerbe unter dessen betrieblichen
Geltungsbereich, wenn bauliche Leistungen gewerblich erbracht werden.
Dabei verwenden die Tarifvertragsparteien den Gewerbegriff in seiner
allgemeinen rechtlichen Bedeutung (Bestätigung von BAG Urteil
vom 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116 = AP Nr. 95 zu
§ 1 TVG Tarifverträge: Bau).
TVG
§ 1
|
-
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11.03.1998
|
10
AZR 313/97
|
<ansehen>
|
Mit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung einer
bestimmten Fallgruppe des Erfüllererlasses (auch in Verbindung
mit einer Vergütungsgruppe) legen die Arbeitsvertragsparteien
die vertragsgemäße Tätigkeit fest.
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
11.03.1998
|
2
AZR 287/97
|
<ansehen>
|
Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH vor,
daß der Geschäftsführer zur Vornahme aller
Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb der
Gesellschaft nicht gewöhnlich mit sich bringt, der Zustimmung
der Gesellschafterversammlung bedarf, so ist in der Regel auch die
außerordentliche Kündigung des
Arbeitsverhältnisses einer im Innenverhältnis mit
umfassenden Befugnissen ausgestatteten Mitgesellschafterin und
Prokuristin zustimmungsbedürftig.
KSchG
§§ 4, 7,
13
|
-
|
11.03.1998
|
2
AZR 414/97
|
<ansehen>
|
Eine Betriebsstillegung bei einer juristischen
Person bzw. GmbH & Co. KG bedarf keines Beschlusses des
für die Auflösung einer Gesellschaft
zuständigen Organs (entgegen LAG Berlin Urteil vom 10. August
1987 - 9 Sa 59/87 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte
Kündigung Nr. 13
KSchG
§ 1, §§
17 ff.
|
-
|
11.03.1998
|
2
AZR 497/97
|
<ansehen>
|
Stützt das Arbeitsgericht seine
Klageabweisung auf zwei voneinander unabhängige,
selbständig tragende rechtliche Erwägungen, so
muß die Berufungsbegründung beide
Erwägungen angreifen. Setzt sich die
Berufungsbegründung nur mit einer der beiden
Erwägungen des Arbeitsgerichts auseinander, ist die Berufung
insgesamt unzulässig (im Anschluß an die
ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt Urteil vom 15. Juni
1993 - XI ZR 111/92 - NJW 1993, 3073 und Beschluß vom 10.
Januar 1996 - IV ZB 29/95 - NJW-RR 1996, 572
|
-
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11.03.1998
|
5
AZR 522/96
|
<ansehen>
|
Regelmäßig eingesetzte
Sprecher und Übersetzer von Nachrichten- und Kommentartexten
im fremdsprachlichen Dienst von Rundfunkanstalten können auch
dann Arbeitnehmer sein, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit nur
vier Stunden beträgt
BGB
§ 611 (Abhängigkeit)
|
-
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11.03.1998
|
5
AZR 567/96
|
<ansehen>
|
Die Arbeitnehmer der Spielbanken werden im
allgemeinen aus dem Tronc (Gesamtspendenaufkommen) bezahlt. Nach
§ 7 SpielbG NW ist der Spielbankunternehmer berechtigt, dem
Tronc vorab die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Pflegeversicherung
und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu
entnehmen (Bestätigung und Weiterentwicklung von BAG AP Nr. 1,
2, 14 zu § 611 BGB Croupier). Er ist nicht berechtigt, dem
Tronc die Schwerbehindertenabgabe zu entnehmen.
GG
Art. 14
|
-
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11.03.1998
|
5
AZR 568/96
|
<ansehen>
|
Steuern und Sozialversicherung:
Schwerbehindertenausgleichsabgabe - Zahlung aus dem Tronc
BetrVG
§ 77 Abs. 3
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-
|
11.03.1998
|
5
AZR 69/97
|
<ansehen>
|
Die Arbeitnehmer der Spielbanken werden im
allgemeinen aus dem Tronc (Gesamtspendenaufkommen) bezahlt. Nach
§ 7 SpielbG NW ist der Spielbankunternehmer berechtigt, dem
Tronc vorab die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Pflegeversicherung,
die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie die
Kosten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der
Beiträge zur Insolvenzsicherung an den
Pensions-Sicherungsverein zu entnehmen (Bestätigung und
Weiterentwicklung von BAG AP Nr. 1, 2, 14 zu § 611 BGB
Croupier).
|
-
|
11.03.1998
|
7
ABR 59/96
|
<ansehen>
|
Die Überlassung eines
Personalcomputers nebst Monitor und Drucker sowie Software zur Text-
und Zahlenverarbeitung an den Betriebsrat kann erforderlich i.S. des
§ 40 Abs. 2 BetrVG sein.
BetrVG
§ 40 Abs. 2
ArbGG
§ 83 Abs. 1
|
-
|
11.03.1998
|
7
AZR 101/97
|
<ansehen>
|
Das Arbeitsverhältnis eines
Angestellten endet nicht nach § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 BAT mit
Ablauf des Monats, in dem ihm ein Bescheid eines
Rentenversicherungsträgers über die Feststellung
einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zugestellt wird, wenn
der Angestellte den Rentenantrag bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist
des § 84 SGG zurücknimmt
BAT §
59 Abs. 1, Abs. 2
|
-
|
11.03.1998
|
7
AZR 700/96
|
<ansehen>
|
Die in § 19 Abs. 1 Manteltarifvertrag
Nr. 4. Cockpitpersonal der DLH geregelte Auflösung des
Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 55. Lebensjahres und
der in § 19 Abs. 2 MTV Nr. 4 Cockpitpersonal normierte
Anspruch des Flugzeugführers, das Arbeitsverhältnis
bei fortbestehendem körperlichem und beruflichem
Leistungsvermögen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
fortzusetzen, halten der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle
stand.
Die Tarifnormen verstoßen weder gegen
41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI noch gegen Art. 12 Abs. 1 GG
GG
Art. 12 Abs. 1, Art.
9 Abs. 3
|
-
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19.03.1998
|
8
AZR 139/97
|
<ansehen>
|
Der Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den
Übergang seines Arbeitsverhältnisses gem. §
613 a Abs. 1 Satz 1 BGB ist im Regelfall bis zum Zeitpunkt des
Betriebsübergangs zeitlich unbefristet zulässig
(Bestätigung des BAG Urteils vom 17, November 1977 - 5 AZR
618/76 - AP Nr. 10 zu § 613 a BGB, zu 1 2 der Gründe).
BGB
§ 613a, §
615
|
-
|
19.03.1998
|
8
AZR 626/96
|
<ansehen>
|
Zeitlich fixierte "kw-Vermerke" in einem
Haushaltsgesetz können nur dann mangelnden Bedarf (dringende
betriebliche Erfordernisse) für die Kündigung eines
Arbeitsverhältnisses begründen, wenn die
innerbetriebliche Entscheidung für den Wegfall der konkreten
Stelle damit abschließend getroffen wurde. Dies ist nicht der
Fall, wenn die Verwaltung erst noch zwischen verschiedenen
Möglichkeiten einer Umsetzung der "kw-Vermerke" mit
unterschiedlichen Auswirkungen auf die Dienststellen entscheiden
muß
|
-
|
19.03.1998
|
8
AZR 737/96
|
<ansehen>
|
Betriebsübergang bei
Dienstleistungsunternehmen
BGB
§ 613a
KSchG
§ 1 Abs. 2
|
-
|
19.03.1998
|
8
AZR 739/96
|
<ansehen>
|
Betriebsübergang bei
Dienstleistungsunternehmen
BGB
§ 613a
KSchG
§ 1 Abs. 2
|
-
|
19.03.1998
|
8
AZR 740/96
|
<ansehen>
|
Betriebsübergang bei
Dienstleistungsunternehmen
BGB
§ 613a
KSchG
§ 1 Abs. 2
|
-
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19.03.1998
|
8
AZR 744/96
|
<ansehen>
|
Betriebsübergang bei
Dienstleistungsunternehmen
BGB
§ 613a
KSchG
§ 1 Abs. 2
|
-
|
24.03.1998
|
3
AZR 384/97
|
<ansehen>
|
Seit dem 1. Januar 1992 bestehen für
den ursprünglich nach der Anordnung über die
Gewährung einer berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder
in staatlichen Einrichtungen der DDR begünstigten
Personenkreis keine Ansprüche und Anwartschaften mehr. Sie
wurden durch den Einigungsvertrag aufgehoben
GG
Art. 14, Art. 3
|
-
|
24.03.1998
|
3
AZR 778/96
|
<ansehen>
|
Das BetrAVG mit seiner Regelung über
die Anpassung laufender Betriebsrenten (§ 16 BetrAVG) ist im
Beitrittsgebiet nur anzuwenden, wenn die Zusagen auf Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach dem 31. Dezember 1991 erteilt
wurden.
|
-
|
24.03.1998
|
3
AZR 800/96
|
<ansehen>
|
Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer über die Verrechnung künftiger
Rentenansprüche mit Ansprüchen auf eine Abfindung
nach §§ 9, 10 KSchG sind nichtig (§ 3
BetrAVG, § 134 BGB). Der Arbeitnehmer kann im Versorgungsfall
seine Betriebsrente ungekürzt verlangen
KSchG
§ 9, §
10
|
-
|
24.03.1998
|
9
AZR 172/97
|
<ansehen>
|
Die nach § 21 e GVG i.V.m. §
6 a ArbGG zulässige Errichtung einer wegen
Arbeitsüberlastung des Landesarbeitsgerichts gebildeten
Hilfskammer berechtigt auch zur Zuweisung von bereits zum
Landesarbeitsgericht berufenen und anderen Kammern zugewiesenen
ehrenamtlichen Richtern an die Hilfskammer.
ArbGG
§ 6 a, §
38 Abs. 2, §§
39, 65
|
-
|
24.03.1998
|
9
AZR 218/97
|
<ansehen>
|
»§ 613 a BGB ist auf
Heimarbeitsverhältnisse weder unmittelbar noch entsprechend
anzuwenden (Bestätigung von BAG Urteil vom 3. Juli 1980 - 3
AZR 1077/78 - BAGE 34, 43 = AP Nr. 23 zu § 613 a BGB)
BGB
§ 613a
|
-
|
24.03.1998
|
9
AZR 57/97
|
<ansehen>
|
Gehen die Gesellschaftsanteile ohne Liquidation
der Gesellschaft auf eine Person über, so haftet der
Übernehmer für die Schulden der Gesellschaft nicht
nur als früherer Gesellschafter, sondern auch als neuer
Schuldner der Gesellschaftsgläubiger (Anschluß an
BGH Urteil vom 10. Dezember 1990 - II ZR 256/89 - BGHZ 113, 132 = AP
Nr. 1 zu § 27 HGB).
BGB
§ 613a
|
-
|
25.03.1998
|
4
AZR 128/97
|
<ansehen>
|
Das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes vom 15. Januar 1998 - Rs C 15/96 - (ZTR 1998, 122 = NZA
1998, 205 = EuZW 1998, 118), wonach Auslandsdienstzeiten, auch wenn sie
dort im Beamtenstatus abgeleistet worden sind, im Inland anzurechnen
sind, betrifft den Zeitaufstieg, nicht aber den
Bewährungsaufstieg.
BAT
§§ 22, 23
GG
Art. 3 Abs. 1
|
-
|
25.03.1998
|
4
AZR 666/96
|
<ansehen>
|
Die Tätigkeit eines
Diplom-Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe hebt sich in der
Regel nicht durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung i.S. der
VergGr. IV a Fallgr. 15 aus der VergGr. IV b Fallgr. 16 heraus
(Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR
950/93 - AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
25.03.1998
|
4
AZR 670/96
|
<ansehen>
|
Die Erfüllung der subjektiven
Anforderungen ("aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer
Erfahrungen") an den "sonstigen Angestellten" im Sinne der zweiten
Alternative zahlreicher Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 a zum
Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) wird nicht durch eine
Tätigkeit des Angestellten auf einem eng begrenzten Teil des
Fachgebietes des in der ersten Alternative eines
Tätigkeitsmerkmals genannten Angestellten belegt
(Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Senats).
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
26.03.1998
|
6
AZR 537/96
|
<ansehen>
|
Wird die regelmäßige
Arbeitszeit eines Angestellten gemäß § 15
Abs. 2 BAT wegen regelmäßig anfallender
Arbeitsbereitschaft im tariflich vorgesehenen Umfang
verlängert, steht dem Angestellten keine zusätzliche
Vergütung zu. Die verlängerte Arbeitszeit ist durch
die tarifliche Vergütung gemäß §
26 BAT abgegolten (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus dem
Urteil vom 17. März 1988 BAGE 58, 19, 25 ff. = AP Nr. 11 zu
§ 15 BAT, zu II 3 der Gründe
BAT §
15 Abs. 2
|
-
|
26.03.1998
|
6
AZR 550/96
|
<ansehen>
|
Die Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus
gehören, auch nachdem sie mit Wirkung vom 1. Juli 1993 durch
Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen nach Niedersachsen umgegliedert wurden, zu dem in Art. 3
des Einigungsvertrags genannten Gebiet.
BAT
§ 1
GG
Art. 3 Abs. 1
|
-
|
01.04.1998
|
10
ABR 17/97
|
<ansehen>
|
Ist bei Kündigung eines Auftrages
über bestimmte Dienstleistungen und Neuvergabe dieses
Auftrages an einen anderen Auftragnehmer ungewiß, ob ein
Betriebsübergang vom bisherigen auf den neuen Auftragnehmer
vorliegt oder ob der bisherige Auftraggeber seinen Arbeitnehmern -
vorsorglich - betriebsbedingt kündigen muß, so
können die Betriebspartner vorsorglich für den Fall,
daß kein Betriebsübergang gegeben ist, einen
Sozialplan vereinbaren.
BetrVG
§ 111, §
112 Abs. 5, §
76 Abs. 5
BGB
§ 613a
|
-
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21.04.1998
|
2
AZB 4/98
|
<ansehen>
|
Eine außerordentliche sofortige
Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der angefochtenen
Entscheidung bleibt auf wirkliche Ausnahmefälle krassen
Unrechts beschränkt.
ArbGG
§§ 49 Abs. 3, 44 Abs. 3
|
-
|
22.04.1998
|
4
AZR 20/97
|
<ansehen>
|
Der Tarifvertrag über die
Eingruppierung der in den Schadensabteilungen der Bezirksämter
für Wiedergutmachung des Landes Rheinland-Pfalz
tätigen Angestellten vom 14. Dezember 1964 in der Fassung vom
25. Januar 1971 ist nach wie vor wirksam und geht in seinem
Geltungsbereich nach dem Grundsatz der Spezialität den
allgemeinen Vergütungsgruppen für
Verwaltungsangestellte der Anlage 1 a zum BAT/BL vor (im
Anschluß an Senatsurteil vom 17. Januar 1968 - 4 AZR 111/67 -
BAGE 20, 253 = AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
22.04.1998
|
4
AZR 28/97
|
<ansehen>
|
Zeiten funktionsdiagnostischer
Tätigkeit vor Erteilung der Erlaubnis zur Führung der
Berufsbezeichnung "medizinisch-technische Assistentin für
Funktionsdiagnostik" nach § 13 Abs. 5 MTAG 1993 sind auf die
Bewährungszeit im Sinne der Vergütungsgruppe V b
Fallgruppe 25 des Tarifvertrages zur Änderung und
Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT/VKA (Angestellte in
medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen) vom 5.
August 1971 nicht anzurechnen
BAT §
23a
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
22.04.1998
|
5
AZR 2/97
|
<ansehen>
|
Kameraassistenten sind in aller Regel
Arbeitnehmer
BGB
§ 611 (Abhängigkeit), § 620 (Befristeter
Arbeitsvertrag)
|
-
|
22.04.1998
|
5
AZR 342/97
|
<ansehen>
|
Die Befristung von Arbeitsverträgen
mit Lokalreportern von Rundfunk- und Fernsehanstalten kann aus
Gründen der Rundfunkfreiheit sachlich gerechtfertigt sein
(vgl. BAG Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - AP Nr. 144 zu
§ 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 83, 60 = AP Nr. 180
zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag
BGB
§ 611 (Abhängigkeit), § 620 (Befristeter
Arbeitsvertrag)
GG
Art. 5 Abs. 1 Satz 2
|
-
|
22.04.1998
|
5
AZR 478/97
|
<ansehen>
|
Eine schwangere Frau, die aufgrund eines
gesetzlichen Beschäftigungsverbots ihre vertraglich
geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen darf, kann verpflichtet
sein, vorübergehend eine andere ihr zumutbare
Tätigkeit auszuüben.
MuSchG
§ 4 Abs. 2 Nr. 7
|
-
|
22.04.1998
|
5
AZR 92/97
|
<ansehen>
|
Ein Dauerarbeitsverhältnis kann auch
dann entstehen, wenn die einzelnen Einsätze jeweils vorher
verabredet werden. Das setzt aber voraus, daß der
Arbeitnehmer häufig und über einen längeren
Zeitraum herangezogen wird, er von seinem Ablehnungsrecht
regelmäßig keinen Gebrauch macht und er darauf
vertrauen kann, auch in Zukunft herangezogen zu werden. Ein Zeitraum
von bis zu sechs Monaten reicht dazu im Regelfall nicht aus
BGB
§ 611 (Abhängigkeit), § 620 (Befristeter
Arbeitsvertrag)
|
-
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23.04.1998
|
2
AZR 489/97
|
<ansehen>
|
Beschäftigt eine Verwaltung des
öffentlichen Rechts mehr als fünf (seit 1. Oktober
1996 mehr als zehn) Arbeitnehmer, sind gem. § 23 Abs. 1 KSchG
die Vorschriften des 1. Abschnitts des
Kündigungsschutzgesetzes auch dann anzuwenden, wenn in der
einzelnen Dienststelle weniger Arbeitnehmer beschäftigt sind.
KSchG
§ 23 Abs. 1, §
1 Abs. 2,
§ 2
|
-
|
23.04.1998
|
6
AZR 611/96
|
<ansehen>
|
Nach der Überleitungsvorschrift in
§ 7 Nr. 2 Tarifvertrag über das
Lohngruppenverzeichnis zum Manteltarifvertrag für die Arbeiter
des Bundes i.d.F. des 14. Änderungstarifvertrags vom 22.
März 1991 erhalten Arbeiter mindestens den Betrag, den sie vor
dem 1. Oktober 1990 zuletzt nach dem Monatslohntarifvertrag Nr. 18 zum
MTB II vom 14. April 1988 als Lehrgesellenzulage erhalten haben. Dies
setzt voraus, daß ihnen die Funktion als Lehrgeselle
ständig oder regelmäßig während
des gesamten Zeitraums vom 1. Januar bis zum 30. September 1990 im
Rahmen eines Arbeitsverhältnisses übertragen war.
Dies liegt nicht vor bei einem Arbeiter, der aufgrund eines am 16.
Februar 1990 beginnenden Arbeitsvertrags erstmalig ab diesem Zeitpunkt
die Lehrgesellenzulage erhalten hat
|
-
|
23.04.1998
|
6
AZR 650/96
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<ansehen>
|
Im Rahmen der Verdienstsicherung
gemäß § 6 TV RatAng ist die dem
Angestellten nach dem TV Asylzulage befristet zu gewährende
Zulage bei der Ermittlung der Bezüge aus der neuen
Tätigkeit zu berücksichtigen. Die in § 6
Abs. 3 Unterabs. 1 TV RatAng enthaltene Aufzählung der
Vergütungsbestandteile, um die die Bezüge aus der
neuen Tätigkeit bei der Vergleichsberechnung zwischen dem
Sicherungsbetrag und den Bezügen aus der neuen
Tätigkeit zu vermindern sind, ist abschließend. Dazu
zählt die Asylzulage nicht.
|
-
|
23.04.1998
|
8
AZR 665/96
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<ansehen>
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Betriebsüberganz: Abgrenzung zwischen
Übergang eines Betriebsteils und Funktionsnachfolge
BGB
§ 613a Abs. 4
KSchG
§ 1 Abs. 3
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28.04.1998
|
1
ABR 43/97
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<ansehen>
|
Freiwillige Betriebsvereinbarungen, die keinen
Gegenstand der erzwingbaren Mitbestimmung regeln, wirken nach ihrer
Beendigung nicht kraft Gesetzes nach. Die Betriebspartner
können aber eine entsprechende Nachwirkung vereinbaren.
BetrVG
§ 77 Abs. 6, § 76 Abs. 6,
§
102 Abs. 6
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-
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28.04.1998
|
1
ABR 50/97
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<ansehen>
|
Der Betriebsrat kann nach § 99 Abs. 2
Nr. 1 BetrVG, die Zustimmung zu einer Eingruppierung mit der
Begründung verweigern, nur eine niedrigere als die vorgesehene
Vergütungsgruppe sei zutreffend.
BetrVG
§ 99
|
-
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28.04.1998
|
1
ABR 53/97
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<ansehen>
|
Solange Leistungszulagen nach § 7 des
Gehaltsrahmentarifvertrages für die Metallindustrie in Hamburg
und Schleswig-Holstein vom 27. Mai 1988/18. Mai 1990
unverändert bleiben und ihre Summe im Betriebsdurchschnitt
mindestens 6% der Summe aller Tarifgehälter erreicht,
führt eine Erhöhung der tariflichen
Grundgehälter allein noch nicht zu einer Regelungsfrage, bei
der der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 oder Nr. 11 BetrVG
mitzubestimmen hätte
BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 10, § 87 Abs. 1 Nr. 11
|
-
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28.04.1998
|
1
ABR 63/97
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<ansehen>
|
Wird mit einem Arbeitnehmer oder einer
Arbeitnehmerin nach Antritt ihres Erziehungsurlaubs vereinbart,
daß sie auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz aushilfsweise eine
befristete Teilzeitbeschäftigung aufnehmen sollen, so liegt
hierin eine Einstellung i.S. des § 99 BetrVG, die der
Zustimmung des Betriebsrats bedarf. Schutzwerte Interessen an einer
solchen Teilzeitbeschäftigung während des
Erziehungsurlaubs sind im Mitbestimmungsverfahren angemessen zu
berücksichtigen
BetrVG
§ 99
|
-
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28.04.1998
|
9
AZN 227/98
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<ansehen>
|
Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte sind
nicht divergenzfähig, wenn in ihnen keine
fallübergreifenden Rechtssätze aufgestellt, sondern
Rechtssätze des Bundesarbeitsgerichts wörtlich
übernommen werden
ArbGG
§ 72 a Abs. 1
|
-
|
28.04.1998
|
9
AZR 164/97
|
<ansehen>
|
Die Verfallfrist in § 8 Nr. 8 des
Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe vom 3. Februar
1981 i.d.F. vom 10. September 1992 betrifft alle Ansprüche,
die mit dem Erholungsurlaub in Zusammenhang stehen; die Anwendung von
§ 16 BRTV ist ausgeschlossen
|
-
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28.04.1998
|
9
AZR 297/96
|
<ansehen>
|
Wird in einem Prozeßvergleich
zugunsten beider Parteien ein Widerrufsvorbehalt aufgenommen, ist damit
regelmäßig eine aufschiebende Bedingung für
die Wirksamkeit des Vergleichs vereinbart.
|
-
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28.04.1998
|
9
AZR 314/97
|
<ansehen>
|
Ändert sich im Verlauf eines
Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auch auf
mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder
verlängert sich entsprechend die Dauer des dem Arbeitnehmer
zustehenden Urlaubs. Sie ist dann jeweils unter
Berücksichtigung der nunmehr für den, Arbeitnehmer
maßgeblichen Verteilung seiner Arbeitszeit neu zu berechnen.
Das trifft auch für einen auf das folgende Urlaubsjahr
übertragenen Resturlaub zu, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn
des folgenden Jahres in Teilzeit beschäftigt ist.
BUrlG
§ 7 Abs. 3
|
-
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28.04.1998
|
9
AZR 348/97
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<ansehen>
|
Ist der infolge eines Betriebsunfalls
schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, seine bisherige
vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben und steht
dem Arbeitgeber ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung, auf dem
eine den Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers
entsprechende Beschäftigung möglich ist, so ist dem
Arbeitnehmer der Abschluß eines Arbeitsvertrags zu den
betriebsüblichen Bedingungen anzubieten, der die dem
Schwerbehinderten mögliche Arbeitsaufgabe zum Inhalt hat
(Fortführung von BAG Urteil vom 19. September 1979 - 4 AZR
887/77 - BAGE 32, 105, und Urteil vom 12. November 1980 - 4 AZR 779/78
- BAGE 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG).
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-
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29.04.1998
|
7
ABR 42/97
|
<ansehen>
|
Beruht die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
nach § 118 Abs. 2 BetrVG auf einer nicht offenkundigen
Verkennung des Geltungsbereichs des Betriebsverfassungsgesetzes, steht
einem nichtig gewählten Betriebsratsmitglied ein Anspruch auf
Erstattung tatsächlicher Aufwendungen nach
betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen zu.
Hinweise des Senats: Vgl.
Senatsbeschluß vom 30. April 1997 - 7 ABR 60/95 AP Nr. 60 zu
§ 118 BetrVG
BetrVG
§ 40 Abs. 1, §§ 51,
53,
§
118 Abs. 2
|
-
|
06.05.1998
|
5
AZR 247/97
|
<ansehen>
|
Beschäftigte, die Kunden ihres
Dienstherrn in der Bedienung von Geräten
gemäß den terminlichen Wünschen und in den
Räumlichkeiten dieser Kunden nach inhaltlichen Vorgaben des
Dienstherrn zu unterweisen haben, sind regelmäßig
Arbeitnehmer
BGB
§ 611 (Abhängigkeit)
|
-
|
06.05.1998
|
5
AZR 347/97
|
<ansehen>
|
Familienhelferinnen nach § 31 SGB VIII
sind regelmäßig Arbeitnehmer
BGB
§ 611 (Abhängigkeit)
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-
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06.05.1998
|
5
AZR 535/97
|
<ansehen>
|
Einzelvertragliche Abreden über die
Rückzahlung von Ausbildungskosten sind insoweit unwirksam, wie
sie eine Erstattung auch für den Fall einer betriebsbedingten
Kündigung durch den Arbeitgeber vorsehen
BGB
§ 611
|
-
|
06.05.1998
|
5
AZR 612/97
|
<ansehen>
|
Der Gesellschafter einer GmbH, dem mehr als 50
% der Stimmen zustehen, kann auch dann kein Arbeitnehmer dieser
Gesellschaft sein, wenn er nicht Geschäftsführer ist.
BGB
§ 611 (Abhängigkeit)
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-
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07.05.1998
|
2
AZR 344/97
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<ansehen>
|
Fehler bei der Heranziehung der ehrenamtlichen
Richter in einer Sache führen nicht im Wege des sogenannten
Domino-Effekts dazu, daß in den Folgeterminen in (allen)
anderen Sachen der gesetzliche Richter nicht gewahrt ist.
ArbGG
§ 39
|
-
|
07.05.1998
|
2
AZR 417/97
|
<ansehen>
|
Die Bestimmung des Beginns der Schwangerschaft
erfolgt grundsätzlich durch Rückrechnung um 280 Tage
von dem ärztlich festgestellten voraussichtlichen
Entbindungstermin (st. Rspr. Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85
AP Nr. 15 zu § 9 MuSchG 1968).
MuSchG
§ 9 Abs. 1 Satz 1, § 5
|
-
|
07.05.1998
|
2
AZR 536/97
|
<ansehen>
|
Liegen die vom Arbeitgeber darzulegenden und
ggf. zu beweisenden Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 KSchG vor,
d.h. eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG sowie
ein Interessenausgleich nebst Namensliste der zu kündigenden
Arbeitnehmer, so ist es nach § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG Sache des
gekündigten Arbeitnehmers, darzulegen und ggf. zu beweisen,
daß keine dringenden betrieblichen Erfordernisse für
die Kündigung vorliegen.
KSchG
§ 1 Abs. 2, 3, 4, 5
|
-
|
07.05.1998
|
2
AZR 55/98
|
<ansehen>
|
Die Rechtswirkungen des § 1 Abs. 5
KSchG n.F. treten auch dann ein, wenn der zu kündigende
Arbeitnehmer in einer nicht unterschriebenen Namensliste benannt ist,
die mit dem Interessenausgleich, der auf die Namensliste als Anlage
ausdrücklich Bezug nimmt, mittels Heftmaschine fest verbunden
ist.
KSchG
§ 1 Abs. 5 (n.F.), § 1 Abs. 2
BetrVG
§ 111, §
77 Abs. 2 S. 3
|
-
|
13.05.1998
|
10
AZR 421/97
|
<ansehen>
|
Die Besitzstandsregelung in der Protokollnotiz
Nr. 6 zu Abschnitt B der Lehrer-Richtlinien-O der TdL vom 22. Juni 1995
bezieht sich nur auf eine Vergütung aus einer höheren
Vergütungsgruppe, die der Lehrkraft bei zutreffender
Eingruppierung nach den bis zum 30. Juni 1995 geltenden Richtlinien
zustand
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
13.05.1998
|
4
AZR 106/97
|
<ansehen>
|
Gemäß § 13 Abs. 1
Unterabs. 1 An TV richtet sich die Eingruppierung der Angestellten auf
Beamtendienstposten "nach der Bewertung der Beamtendienstposten (Anlage
1 Teil B)". Richtlinien für die einheitliche Bewertung der
Beamtendienstposten (Tätigkeitsverzeichnis) haben weder nach
dieser Vorschrift noch nach der Anlage 1 Teil B
eingruppierungsrechtliche Bedeutung (Abgrenzung zu der Entscheidung des
Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1
TVG Tarifverträge: Bundesbahn
|
-
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13.05.1998
|
4
AZR 107/97
|
<ansehen>
|
Verwenden die Tarifvertragsparteien in einer
Tarifnorm einen Fachbegriff, ist im Zweifel anzunehmen, daß
dieser auch im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages in seiner
allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll
(Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, z. B. Urteil vom
29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG
Tarifverträge: Maler).
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
13.05.1998
|
7
ABR 45/97
|
<ansehen>
|
Die Anfechtung der Wahl der Delegierten eines
Betriebs für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der
Arbeitnehmer nach dem MitbestG wird unzulässig, wenn der
Betrieb nicht mehr besteht
|
-
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13.05.1998
|
7
ABR 5/97
|
<ansehen>
|
Die Regelung des § 12 Abs. 1 MitbestG
über die erforderliche Zahl von Stützunterschriften
für Wahlvorschläge zur Delegiertenwahl für
die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist
verfassungsgemäß
GG
Art. 3 Abs. 1, Art.
9 Abs. 3
|
-
|
13.05.1998
|
7
ABR 65/96
|
<ansehen>
|
Will der Betriebsrat seinen Anspruch auf
Freistellung von den Kosten, die durch die Hinzuziehung eines
Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG entstanden
sind, an den Gläubiger abtreten, so bedarf es dazu eines
entsprechenden Betriebsratsbeschlusses. Fehlt der Beschluß,
erwirbt der Gläubiger keine unmittelbar gegen den Arbeitgeber
durchsetzbare Forderung.
BetrVG
§ 80 Abs. 3, § 40 Abs. 1
|
-
|
14.05.1998
|
8
AZR 328/96
|
<ansehen>
|
Betriebsübergang: Wahrung der
Identität - Begriff der Einheit
BetrVG
§ 102
BGB
§ 613a Abs. 1
KSchG
§ 1
|
-
|
14.05.1998
|
8
AZR 633/96
|
<ansehen>
|
Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitnehmers
während Kündigungsschutzprozess
BGB
§ 615
|
-
|
14.05.1998
|
8
AZR 634/96
|
<ansehen>
|
Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitnehmers
während Kündigungsschutzprozess
BGB
§ 615
|
-
|
14.05.1998
|
8
AZR 687/96
|
<ansehen>
|
Hochschullehrer bisherigen Rechts sind als
solche weder Professoren noch Hochschuldozenten gem. § 99 Abs.
1 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt
BPersVG
§ 108 Abs. 2
|
-
|
19.05.1998
|
9
AZR 307/96
|
<ansehen>
|
Ist der Arbeitgeber nach §§
618, 619 BGB verpflichtet, den Arbeitnehmern aus Gründen des
Gesundheitsschutzes die bei der Arbeit zu tragende Kleidung zur
Verfügung zu stellen, so hat er entsprechend § 670
BGB den Arbeitnehmern die Aufwendungen zu erstatten, die sie
für die Selbstbeschaffung der Kleidung für
erforderlich halten durften (Anschluß an BAG Urteil vom 21.
August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).
BetrVG
§ 87 Abs. 1
|
-
|
19.05.1998
|
9
AZR 327/96
|
<ansehen>
|
Kündigt der Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis mit einem kaufmännischen
Angestellten wegen dessen vertragswidrigen Verhaltens aus wichtigem
Grund, kann er sich in entsprechender Anwendung des § 75 Abs.
1 HGB von einer nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung binnen eines
Monats nach der Kündigung durch eine schriftliche
Erklärung lösen (Anschluß an BAG Urteile
vom 23. Februar 1977 - 3 AZR 620/75 BAGE 29, 30 AP Nr. 6 zu §
75 HGB; vom 17. Februar 1987 3 AZR 59/86 AP Nr. 4 zu § 75 a
HGB).
|
-
|
19.05.1998
|
9
AZR 394/97
|
<ansehen>
|
Verschwiegenheitspflicht,
Unterlassungsansprüche
|
-
|
26.05.1998
|
1
AZR 704/97
|
<ansehen>
|
Beabsichtigt der Arbeitgeber, eine
Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen teilweise
anzurechnen, so hat der Betriebsrat bei den
Veteilungsgrundsätzen ein Mitbestimmungsrecht nach §
87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (st. Rspr.). Dieses Mitbestimmungsrecht sowie
der Grundsatz vertrauensvoller Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1
BetrVG) werden verletzt, wenn der Arbeitgeber eigene
Verteilungsgrundsätze vorgibt, über die er keine
Verhandlungen zuläßt, sondern für den Fall
abweichender Vorstellungen des Betriebsrats von vornherein eine
mitbestimmungsfreie Vollanrechnung vorsieht.
BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 10, § 2
TVG
§ 4
|
-
|
26.05.1998
|
3
AZR 171/97
|
<ansehen>
|
Arbeitnehmer, die auf einer Bau- oder
Arbeitsstelle ohne tägliche Heimfahrt tätig sind,
haben auch für die Arbeitstage einen Anspruch auf
Auslösung nach § 7.4.1 BRTV-Bau, an denen sie nach
dem Ende der Arbeitszeit in ihre Wohnung zurückkehren, um dort
das Wochenende zu verbringen (Bestätigung von BAG Urteil vom
6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 - n.v
TVG
§ 1
|
-
|
26.05.1998
|
3
AZR 23/97
|
<ansehen>
|
Abfindungsanspruch wegen
Rationalisierungsmaßnahmen
TVG
§ 1 (Auslegung)
|
-
|
26.05.1998
|
3
AZR 61/97
|
<ansehen>
|
Anrechnung von Ortszuschlag auf Hausstandsgeld
TVG
§ 1 (Auslegung)
|
-
|
26.05.1998
|
3
AZR 96/97
|
<ansehen>
|
Ist ein Arbeitnehmer des Baugewerbes
täglich von einer auswärtigen Baustelle zu seiner
Wohnung zurückgekehrt, scheidet ein Anspruch auf
Auslösung (§ 7.4 BRTV-Bau) aus. Ihm stehen die
Ansprüche zu, die § 7.3 BRTV-Bau für die
Arbeit auf Bau- oder Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt
vorsieht. Dies gilt unabhängig davon, ob die tägliche
Rückkehr von der Arbeitsstelle zur Wohnung nach §
7.4.1 Abs. 3 BRTV-Bau an sich unzumutbar war, und ob der Arbeitgeber
eine Anweisung gegeben hat, vor Ort zu übernachten.
TVG
§ 1 (Auslegung)
|
-
|
28.05.1998
|
2
AZR 480/97
|
<ansehen>
|
Die Beschränkung der Zulassung der
Revision auf einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstandes kann sich
aus den Entscheidungsgründen des anzufechtenden Urteils
ergeben; trotz Beschwer beider Parteien und undifferenzierter
Revisionszulassung im verkündeten Tenor des Urteils kann sich
aus den Entscheidungsgründen auch ergeben, daß die
Revision nur für eine der Parteien eröffnet ist
(Fortsetzung der ständigen Rechtsprechung seit BAGE 29, 221 =
AP Nr. - 5 zu § 91 ArbGG 1953; vgl. auch BGH Urteil vom 25.
April 1995 - VI ZR 272/94 - NJW 1995, 1955 f
ArbGG
§ 72 Abs. 1, § 72 Abs. 5
|
-
|
28.05.1998
|
2
AZR 549/97
|
<ansehen>
|
Die wahrheitswidrige Beantwortung der Frage
nach einer Mitarbeit für das Ministerium für
Staatssicherheit der ehemaligen DDR kann bei einer Einstellung in den
öffentlichen Dienst unter Umständen die Anfechtung
des Arbeitsvertrages wegen einer arglistigen Täuschung
gemäß §§ 123, 142 BGB
rechtfertigen.
BGB
§ 626
|
-
|
28.05.1998
|
6
AZR 349/96
|
<ansehen>
|
Begründet ein neuer Intendant bei
Ausspruch einer Nichtverlängerungsmitteilung dem betroffenen
Bühnenmitglied gegenüber die Trennungsabsicht allein
mit künstlerischen Erwägungen, ist die
Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des
Intendantenwechsels erfolgt.
|
-
|
28.05.1998
|
6
AZR 585/96
|
<ansehen>
|
Die Bestimmung des § 5 Abs. 4
Unterabs. 2 LTV-DR verstößt gegen den
Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), soweit nach ihr Zeiten von der
Berücksichtigung als Eisenbahndienstzeit ausgeschlossen sind,
die der Arbeiter bei der Deutschen Reichsbahn. zurückgelegt
hat, bevor er seinen Grundwehrdienst unfreiwillig bei den Grenztruppen
der ehemaligen DDR ableistete. Dadurch werden diese Arbeiter
gegenüber denjenigen, die zum Grundwehrdienst bei einem
anderen Truppenteil der NVA eingezogen waren, ohne sachlichen Grund
benachteiligt. Diese Vordienstzeiten sind gemäß
§ 5 Abs. 1 LTV-DR als Eisenbahndienstzeit zu
berücksichtigen.
TVG
§ 1
GG
Art. 3 Abs. 1
|
-
|
28.05.1998
|
6
AZR 618/96
|
<ansehen>
|
Nach Nr. 1 Buchst. a der
Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O sind Zeiten
jeglicher Tätigkeit für das Ministerium für
Staatssicherheit (MfS) von der Berücksichtigung als
Postdienstzeit ausgeschlossen. Um eine Tätigkeit für
das MfS handelte es sich in der Regel nicht, wenn der Angestellte in
Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten dem MfS
Auskünfte über dienstliche Angelegenheiten erteilte.
Der Angestellte handelte in einem solchen Fall "für" seinen
Arbeitgeber, aber nicht "für" das MfS.
TVG
§ 1
|
-
|
03.06.1998
|
5
AZR 552/97
|
<ansehen>
|
Anspruch auf Vergütung bei Wegfall
einer Topfabrede, mit der das unterschiedliche Provisionsaufkommen
mehrerer Verkäufer ausgeglichen werden sollte
BGB
§ 611
KSchG
§§ 1, 2
|
-
|
03.06.1998
|
5
AZR 616/97
|
<ansehen>
|
Anrechnung des Lohnausgleichs für eine
tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine
übertarifliche Zulage
TVG
§ 4 (Übertariflicher Lohn und
Tariflohnerhöhung)
|
-
|
03.06.1998
|
5
AZR 656/97
|
<ansehen>
|
Rechtsanwälte, die in den
Vermögensämtern der Landkreise der neuen
Bundesländer an Aufgaben nach dem Vermögensgesetz
mitwirken, können freie Mitarbeiter sein
BGB
§ 611
|
-
|
04.06.1998
|
8
AZR 786/96
|
<ansehen>
|
Es bleibt unentschieden, ob das "Recht am
Arbeitsplatz" im Sinne eines
räumlich-gegenständlichen Bereichs oder das "Recht am
Arbeitsverhältnis" im Sinne eines alleinigen
Verfügungsrechts des Arbeitnehmers als absolutes Recht im
Sinne von § 823 Abs. 1 BGB anzuerkennen ist. In jedem Falle
würde, die tatbestandsmäßige Verletzung
eines solchen Rechts nicht die Rechtswidrigkeit indizieren. Vielmehr
bedürfte diese wie beim allgemeinen
Persönlichkeitsrecht und dem Recht am eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieb der Feststellung anhand der zu
mißbilligenden Art der Schädigung
|
-
|
09.06.1998
|
9
AZR 43/97
|
<ansehen>
|
Eine in einem Aufhebungsvertrag enthaltene
Klausel, nach der alle gegenseitigen Forderungen erledigt sind, bewirkt
nicht das Erlöschen des gekürzten
Vollurlaubsanspruchs nach § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG.
BUrlG
§§ 1, 3, 5,
13
|
-
|
09.06.1998
|
9
AZR 466/97
|
<ansehen>
|
Bildungsfreistellung - gesellschaftspolitische
Weiterbildung
|
-
|
09.06.1998
|
9
AZR 502/97
|
<ansehen>
|
Urlaubsentgelt: Berechnung des tariflichen
Urlaubsentgelts
BUrlG
§§ 1, 3, 13 Abs. 1
TVG
§ 1
|
-
|
10.06.1998
|
10
AZR 103/97
|
<ansehen>
|
Eine Lehrkraft mit einer in der ehemaligen DDR
erworbenen Lehrbefähigung, die eine
Ergänzungsprüfung für das Amt des Lehrers
mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern nach
Berliner Landesrecht abgelegt hat, hat erst dann Anspruch auf
Vergütung aus einer höheren
Vergütungsgruppe, wenn ihr mit der Feststellung der
Bewährung die Laufbahnbefähigung zuerkannt wurde
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
10.06.1998
|
10
AZR 779/96
|
<ansehen>
|
Die tariflichen Verweisungen auf die 2.
BesÜV in § 2 Nr. 3 Satz 2 ÄndTV Nr. 1 zum
BAT-O und in Nr. 3 a Unterabs. 1 SR 2 l I BAT-O betreffen lediglich die
Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte. Die Verweisung
erfaßt nicht die Regelung über einen
ruhegaltsfähigen Zuschuß nach § 4 der 2.
BesÜV
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
16.06.1998
|
1
ABR 67/97
|
<ansehen>
|
Vereinbart ein Krankenhausträger mit
seinen Chefärzten, daß diese zur privaten
Liquidation berechtigt sein sollen, jedoch Teile des
Liquidationserlöses in einen Fonds abführen
müssen, an dem nachgeordnete Ärzte zu beteiligen
sind, so gilt für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG folgendes:
BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 10, Nr. 8
|
-
|
16.06.1998
|
1
ABR 68/97
|
<ansehen>
|
Der Betriebsrat hat gemäß
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber
verbindliche Arbeits- und Sicherheitsanweisungen
erläßt, um Unfallverhütungsvorschriften zu
konkretisieren. Als ausfüllungsfähige und
-bedürftige Rahmenvorschrift kommt auch § 2 Abs. 1
VBG 1 (Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften) in Betracht.
BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 7, §§
88, 50
Abs. 1
|
-
|
16.06.1998
|
5
AZN 154/98
|
<ansehen>
|
Pauschal bezahlte Fotoreporter einer
Zeitungsredaktion können Arbeitnehmer sein, wenn sie - u.a.
durch Dienstpläne - derart in den Arbeitsablauf eingebunden
sind, daß sie faktisch die Übernahme von
Fototerminen nicht ablehnen können (Abgrenzung zu BAG
Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 25/91 - AP Nr. 47 zu
§ 5 BetrVG 1972 mit Anm. Wank
ArbGG
§§ 72, 72a
BGB
§ 611 (Abhängigkeit)
|
-
|
16.06.1998
|
5
AZR 255/98
|
<ansehen>
|
§ 543 Abs. 1 ZPO entbindet das
Berufungsgericht nicht von einer Auseinandersetzung mit Angriffs- und
Verteidigungsmitteln, die in der Berufungsinstanz neu vorgebracht
worden sind.
|
-
|
16.06.1998
|
5
AZR 256/98
|
<ansehen>
|
Berufungsurteil: Urteilsgründe - Fehlen
|
-
|
16.06.1998
|
5
AZR 638/97
|
<ansehen>
|
Nach § 4 Nr. 2 des
Rahmentarifvertrages für die technischen und
kaufmännischen Angestellten sowie nach § 5 Nr. 2.1
Abs. 1 des Rahmentarifvertrages für die Poliere des
Baugewerbes i.d.F. vom 19. Mai 1992 hat der Angestellte sowie der
Polier bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen
Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts in Höhe von 100 %.
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16.06.1998
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5
AZR 67/97
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<ansehen>
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Nach § 6 Nr. 2 a des MTV für
die gewerblichen Arbeitnehmer in der Schuhindustrie in der
Bundesrepublik Deutschland vom 31. Oktober 1984 hat der Arbeiter bei
krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf
Fortzahlung von 100 % seines Lohnes.
ArbGG
§ 9 Abs. 5, §
76
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16.06.1998
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5
AZR 728/97
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<ansehen>
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»§ 13 Nr. 4 i.V.m.
§ 9 Nr. 1 c des Manteltarifvertrags für das Hotel-
und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg vom 24.
März 1994 stellt eine konstitutive Regelung der
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dar und begründet einen
Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts in Höhe von 100 %
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17.06.1998
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2
AZR 336/97
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<ansehen>
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Während gemäß
§ 46 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 498, § 270 Abs. 3
ZPO die Drei-Wochen-Frist für die Klageerhebung nach
§ 4 KSchG auch dann gewahrt wird, wenn die Klage zwar vor
Fristablauf bei dem Gericht eingereicht worden ist, aber die Zustellung
an den Prozeßgegner erst danach erfolgt (§ 270 Abs.
3 ZPO: "demnächst"), gilt dies nicht für die
Vorbehaltsfrist des § 2 Satz 2 KSchG. Die Annahme einer
Änderungskündigung unter Vorbehalt ist vielmehr
gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb der
Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei
Wochen nach Zugang der Kündigung zu erklären.
BetrVG
§ 76, §
77, §
87 Abs. 1 Nr. 10
KSchG
§ 2, §
1 Abs. 2
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17.06.1998
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7
ABR 20/97
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<ansehen>
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Bei Arbeit und Leben - DGB/Volkshochschule -
Arbeitsgemeinschaft für politische und soziale Bildung im
Lande Nordrhein-Westfalen e.V. handelt es sich um einen
gemeinnützigen Schulungsveranstalter, für den
koalitionsrechtliche Beschränkungen der
betriebsverfassungsrechtlichen Kostenerstattungspflicht der Arbeitgeber
nicht gelten.
BetrVG
§ 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6
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17.06.1998
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7
ABR 22/97
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<ansehen>
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Aufschlüsselung pauschaler
Schulungskosten
BetrVG
§ 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6
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17.06.1998
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7
ABR 25/97
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<ansehen>
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Zum Umfang der Aufschlüsselungspflicht
gewerkschaftlicher Schulunsveranstalter
BetrVG
§ 37 Abs. 2, Abs. 6, § 40 Abs. 1
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17.06.1998
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7
AZR 25/97
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<ansehen>
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Sozialplan: Auslegung
BetrVG
§ 112 Abs. 1
BGB
§ 611 Abs. 1
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17.06.1998
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7
AZR 291/97
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<ansehen>
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Übernahme einer Ausgebildeten als
Teilzeitbeschäftigte nach dem TV zur
Beschäftigungssicherung
TVG
§ 1
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17.06.1998
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7
AZR 443/97
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<ansehen>
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Der Begriff der "personenbedingten
Gründe" in § 5 des Tarifvertrags zur
Beschäftigungssicherung vom 23. April 1994 ist nicht im Sinne
des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu verstehen, sondern hat sich an
den Zwecken des Tarifvertrags zu orientieren (Bestätigung des
Senatsurteils vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 -)
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17.06.1998
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7
AZR 54/97
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<ansehen>
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Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach
dem TV zur Beschäftigungssicherung
TVG
§ 1
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17.06.1998
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7
AZR 55/97
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<ansehen>
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Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach
dem TV zur Beschäftigungssicherung
TVG
§ 1
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19.06.1998
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6
AZB 48/97 (A)
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<ansehen>
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Im Verfahren der Revisionsbeschwerde
entscheidet ein Senat des Bundesarbeitsgerichts auch dann in der nach
§ 77 Satz 2 ArbGG vorgeschriebenen Besetzung, wenn er bei
einem anderen Senat gemäß § 45 Abs. 3 Satz
1 ArbGG anfragt, ob dieser an seiner Rechtsauffassung
festhält. § 45 Abs. 3 Satz 3 ArbGG ist nicht
anzuwenden, soweit er die Beschlußfassung in der für
Urteile erforderlichen Besetzung vorschreibt.
ArbGG
§ 64 Abs. 2, §
45 Abs. 2, § 45 Abs. 3, § 77
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24.06.1998
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3
AZR 288/97
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<ansehen>
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Anwartschaften auf eine
Invaliditätsversorgung werden unter den Voraussetzungen des
§ 1 Abs. 1 BetrAVG unverfallbar.
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24.06.1998
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3
AZR 97/97
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<ansehen>
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betriebliche Altersversorgung: Errechnung des
Anspruchs - Vordienstzeiten
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24.06.1998
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4
AZR 208/97
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<ansehen>
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Ein Firmentarifvertrag zählt zu den
Verbindlichkeiten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG.
BGB
§ 613a
GG
Art. 9 Abs. 3
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24.06.1998
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4
AZR 304/97
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<ansehen>
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Unter Verantwortung im Sinne des
Tätigkeitsmerkmals der VergGr. I a Fallgr. 1 a Teil I
Allgemeiner Teil der Anl. 1 a zum BAT ist die Verpflichtung des
Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen,
daß in dem ihm übertragenen Dienst- oder
Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu
erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und
vorschriftsgemäß ausgeführt werden
(Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urteile vom 29.
Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 AP Nr. 115 zu
§§ 22, 23 BAT 1975 und vom 16. April 1986 4 AZR
595/84 - BAGE 51, 356 AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT
1975).
BAT
§§ 22, 23
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24.06.1998
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4
AZR 322/97
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<ansehen>
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Die Tätigkeit eines sog.
Vorführtechnikers in einem Museum für Technik und
Arbeit, der Museumsbesuchern technische Geräte, insbesondere
ein Museumsschiff, vorführt und dabei die
dazugehörigen technik- und sozialgeschichtlichen
Zusammenhänge erklärt, ist als diejenige eines
Museumsführers in den besonderen Tätigkeitsmerkmalen
für Angestellte in Museen im Allgemeinen Teil der Anlage 1 a
zum BAT aufgeführt (z. B. VergGr. VII Fallgr. 12).
BAT
§§ 22, 23
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24.06.1998
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4
AZR 369/97
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<ansehen>
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Der Anspruch auf eine in einem
Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O
vorgesehene "Vergütungsgruppenzulage", zur Vergütung
nach einer bestimmten Vergütungsgruppe setzt voraus,
daß der Angestellte tariflich nach dieser
Vergütungsgruppe zu vergüten ist.
BAT
§§ 22, 23
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25.06.1998
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6
AZR 475/96
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<ansehen>
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TV-Arb-O - räumlicher Geltungsbereich
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25.06.1998
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6
AZR 515/97
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<ansehen>
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Tarifgeltung im Beitrittsgebiet
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25.06.1998
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6
AZR 664/96
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<ansehen>
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Ein Arbeiter, der an einem auf einen Sonntag
fallenden Feiertag arbeiten muß, kann, wenn er den
dienstplanmäßigen Zeitausgleich für
Sonntagsarbeit nach § 15 Abs. 6 MTL II erhält, nach
§ 27 Abs. 1 Buchst. c MTL II einen Zeitzuschlag in
Höhe von 35 v.H. beanspruchen. Daß es sich bei der
Sonntagsarbeit zugleich um Feiertagsarbeit handelt, begründet
keinen Anspruch auf einen weiteren Freizeitausgleich oder stattdessen
auf einen Zeitzuschlag in Höhe von 135 %
GG
Art. 3 Abs. 1
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01.07.1998
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5
AZR 25/98
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<ansehen>
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Nach § 4 Ziff. 7 RTV für die
gewerblichen Arbeitnehmer des Gerüstbaugewerbes vom 27.7.1993
i.d.F. vom 25.11.1995 hat ein Arbeiter bei krankheitsbedingter
Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in
Höhe von 100 %, sondern nur in Höhe von 80 %
(§ 4 Abs. 1 EFZG).
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01.07.1998
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5
AZR 456/97
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<ansehen>
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Nach § 9 Abs. 1 des MTV für
die Firma M.D. Fleischwarenfabrik (gleichlautend: § 9 des
Einheitlichen MTV für die Arbeitnehmer in den Betrieben der
Fleischwaren-Industrie Westfalen vom 6. Mai 1994) hat der Arbeitnehmer
bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf
Fortzahlung des Arbeitsentgelts in Höhe von 100 %.
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01.07.1998
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5
AZR 545/97
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<ansehen>
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Nach § 4 Ziff. 7 RTV für die
gewerblichen Arbeitnehmer des Gerüstbaugewerbes vom 27. Juli
1993 in der Fassung vom 15. November 1995 hat ein Arbeiter bei
krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf
Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 %
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01.07.1998
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5
AZR 620/97
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<ansehen>
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Nach § 4 Ziff. 7 RTV für die
gewerblichen Arbeitnehmer des Gerüstbaugewerbes vom 27.7.1993
i.d.F. vom 25.11.1995 hat ein Arbeiter bei krankheitsbedingter
Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in
Höhe von 100 %, sondern nur in Höhe von 80 %
(§ 4 Abs. 1 EFZG).
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01.07.1998
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5
AZR 621/97
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<ansehen>
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Nach § 4 Ziff. 7 RTV für die
gewerblichen Arbeitnehmer des Gerüstbaugewerbes vom 27.7.1993
i.d.F. vom 25.11.1995 hat ein Arbeiter bei krankheitsbedingter
Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in
Höhe von 100 %, sondern nur in Höhe von 80 %
(§ 4 Abs. 1 EFZG).
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08.07.1998
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10
AZR 274/97
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<ansehen>
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Sozialkassentarifverträge - Illegale
Arbeitnehmerüberlassung
AÜG
Art. 1 § 1, §
1 b, §
9 Nr. 1, §
10 Abs. 1 Satz 1
TVG
§ 1
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08.07.1998
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7
AZN 374/98
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<ansehen>
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Zur Darlegung des Zulassungsgrundes
gehört, daß das anzufechtende Urteil einen
allgemeinen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat, und
daß dieser von einem in einer divergenzfähigen
Entscheidung aufgestellten Rechtssatz abweicht.
ArbGG
§ 72 Abs. 2, § 72a Abs. 1
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08.07.1998
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7
AZR 245/97
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<ansehen>
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Die nachträgliche Befristung eines
unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf auch dann eines
sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der
Befristungsvereinbarung bereits den allgemeinen
Kündigungsschutz genießt.
BGB
§ 620 (Befristeter Arbeitsvertrag)
KSchG
§ 2
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08.07.1998
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7
AZR 308/97
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