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zu diesen Seiten;

seit 1998 werden diese Seiten (fast) täglich erweitert,
hunderte MB Text stehen Euch, mit Themen;
rund um Eure Arbeit als Interessenvertreter zur Verfügung;

20.01.1998


9 AZR 547/96


<ansehen>

Krankenhausträger, die mit Leitenden Ärzten vor dem 1. Januar 1993 eine prozentuale Beteiligung an dem Liquidationserlös für ärztliche Wahlleistungen bei der stationären Behandlung von Patienten vereinbart hatten, waren berechtigt für 1993 bis 1995 diese Altverträge an die für 1993 bis 1995 zur Entlastung des Pflegesatzes geltenden Bestimmungen des Gesundheitsstrukturgesetzes anzupassen.

20.01.1998


9 AZR 593/96


<ansehen>

Der Geschäftsführer haftet nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die erst nach der Beendigung seiner Geschäftsführung durch vertragswidriges Verhalten der Gesellschaft entstanden sind



BGB § 628 Abs. 2

20.01.1998


9 AZR 68/97


<ansehen>

Tarifvertrag: Nachwirkungen bei Ausscheiden aus dem fachlichen Geltungsbereich des TV - Rückforderung von Leistungen an die Zusatzversorgungskasse



GG Art. 3 Abs. 1

TVG §§ 1, 4 Abs. 5

20.01.1998


9 AZR 698/96


<ansehen>

Die Erklärung in einer Vorbemerkung zu einer betrieblichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, in der die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Tantieme und deren Berechnung geregelt sind, es handele sich um eine freiwillige soziale Leistung, auf die kein Rechtsanspruch bestehe, ist regelmäßig dahin auszulegen, daß sich der Arbeitgeber die Entscheidung über die Gewährung der Leistung und die Höhe des Gesamtbetrages vorbehält. Sie berechtigt ihn nicht zum Ausschluß einzelner Arbeitnehmer oder zur Anrechnung von Leistungen auf die Tantieme, die nicht in den Einzelbestimmungen vorgesehen ist.



BetrVG § 77, § 87 Abs. 1 Nr. 10

20.01.1998


9 AZR 812/96


<ansehen>

Die Erklärung in einem Aufhebungsvertrag, alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis seien erfüllt, umfaßt wirksam sämtliche Urlaubsansprüche, über die der Arbeitnehmer verfügen kann. Der gesetzliche Mindesturlaub gehört hierzu nicht (Bestätigung von BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171 = AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

21.01.1998


5 AZR 50/97


<ansehen>

Die tariflichen Honorarsätze für freie Mitarbeiter an öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten liegen regelmäßig erheblich höher als die entsprechenden Tarifgehälter für Angestellte.



BGB § 612 Abs. 1, § 611

22.01.1998


2 ABR 19/97


 <ansehen>

Fehlt der Arbeitnehmer unentschuldigt, so beginnt die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB für eine hierauf gestützte außerordentliche Kündigung frühestens mit dem Ende der unentschuldigten Fehlzeit (Bestätigung der Senatsrechtsprechung Urteil vom 25. Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlußfrist



BGB § 626 Abs. 2

BetrVG § 103 Abs. 2

BUrlG § 7 Abs. 1

22.01.1998


2 AZR 267/97


<ansehen>

Führt der Gesamtvollstreckungsverwalter den Betrieb längere Zeit fort und beschäftigt den bisherigen Personalleiter in gleicher Funktion weiter, so ist bei einer Kündigung durch den Personalleiter die Vorlage einer Vollmachtsurkunde nicht erforderlich.



BetrVG §§ 99, 102

KSchG §§ 1, 24

22.01.1998


2 AZR 367/97


<ansehen>

Haben die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, daß dieser innerhalb einer bestimmten Frist durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Gericht widerrufen werden kann, und teilt eine Partei der anderen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit, sie sei mit dem Vergleich nicht einverstanden, ohne ihn rechtzeitig beim Gericht zu widerrufen, ist es dem Vertragspartner nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Bestandskraft des Vergleichs zu berufen.

22.01.1998


2 AZR 455/97


<ansehen>

Zu den Urkunden, die eine Restitutionsklage gegen ein eine Kündigungsschutzklage abweisendes Urteil begründen könnten, zählen weder ein Vernehmungsprotokoll über entlastende Zeugenaussagen nach Rechtskraft noch der nachfolgende Beschluß des Strafgerichts, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen



ArbGG § 79

22.01.1998


8 AZR 243/95


<ansehen>

Schließt eine Kaufhauskette in ihren Verkaufsstätten ihre technischen Kundendienstabteilungen und läßt sie die Kundendienste zentral von einem Fremdunternehmen ausführen, das weder Arbeitsmittel noch Personal übernimmt, liegt ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB nicht vor



BGB § 613a

KSchG § 1

BetrVG § 102

22.01.1998


8 AZR 358/95


<ansehen>

Betriebsstillegung: außerordentliche Kündigung bei Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis nur aus wichtigem Grund kündbar ist



BetrVG § 102

BGB § 613a Abs. 1, § 626

TVG § 1

22.01.1998


8 AZR 775/96


 <ansehen>

Wird ein Bewachungsauftrag neu vergeben und übernimmt der neue Auftragnehmer nicht das wesentliche Personal, liegt ein Betriebsübergang nicht deshalb vor, weil die vom Auftraggeber eingebauten Sicherungseinrichtungen von dem neuen Auftragnehmer genutzt werden (im Anschluß an das Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen



BGB § 613 a

KSchG § 1

27.01.1998


1 ABR 35/97


<ansehen>

Ein Betriebsausflug ist keine Sozialeinrichtung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG.



BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3, 8, 10

ArbGG § 83

27.01.1998


3 AZR 415/96


<ansehen>

Ist aufgrund einer Feststellungsklage geklärt, für welche Beschäftigungszeiten der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Zusatzversorgung nach dem Versorgungstarifvertrag für die Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost (VersTV) und der Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP-Satzung) zu verschaffen hat, so steht dem Arbeitnehmer nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des § 242 BGB ein Auskunftsanspruch zu. Der Arbeitgeber hat eine nachprüfbare Rentenberechnung vorzunehmen oder durch die VAP vornehmen zu lassen.



BGB § 620 (Befristeter Arbeitsvertrag)

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2, Art. 3 Abs. 3

TVG § 4 Abs. 4 Satz 2

27.01.1998


3 AZR 417/96


<ansehen>

Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz



GG Art. 3 Abs. 1

TVG § 1

27.01.1998


3 AZR 430/96


<ansehen>

Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Zusatzversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz



GG Art. 3 Abs. 1

TVG § 1

27.01.1998


3 AZR 444/96


<ansehen>

Bei der Auslegung von Versorgungsrichtlinien einer vom Arbeitgeber zur Durchführung der von ihm versprochenen betrieblichen Altersversorgung eingeschalteten Gruppenunterstützungskasse gilt die Unklarheitenregel. Bleiben nach der Auslegung von Bestimmungen zum Geltungsbereich der Richtlinien Zweifel, welches von mehreren Auslegungsergebnissen gilt, muß sich der Arbeitgeber an der für ihn ungünstigeren Auslegung festhalten lassen, soweit er nicht die Betroffenen über einen hiervon abweichenden Inhalt belehrt hat.

28.01.1998


4 AZR 164/96


<ansehen>

Die Leiterin eines Kinderspielkreises im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 3/2 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 16. Dezember 1992/25. September 1995 übt in der Regel keine Tätigkeit aus, die der einer Erzieherin entspricht (VergGr. VI b Fallgruppe 38 der Anlage 10 zum DRK-TV = Teil II Abschnitt G VergGr. VI b Fallgruppe 5 der Anlage 1 a zum BAT/BL



TVG § 1

BAT §§ 22, 23

28.01.1998


4 AZR 426/96


 <ansehen>

Die Begriffe des Abteilungsleiters in VergGr. II GTV/DW und des Abteilungsleiters besonders hervorgehobener Abteilungen in VergGr. I GTV/DW sind nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zu bestimmen. Bei ihrer Anwendung sind jedoch auch die besonderen Verhältnisse bei dem Sender zu berücksichtigen, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat



TVG § 1

28.01.1998


4 AZR 491/96


<ansehen>

Für die Inhaltskontrolle der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) sind die für Tarifverträge geltenden Maßstäbe heranzuziehen, soweit in die KAVO die entsprechenden Tarifvertragsregelungen des öffentlichen Dienstes für gleichliegende Sachbereiche ganz oder mit im wesentlichen gleichen Inhalten übernommen werden (im Anschluß an BAG Urteil vom 6. November 1996 - 5 AZR 334/95 - AP Nr. 1 zu § 10a AVR Caritasverband, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen



GG Art. 3 Abs. 1

28.01.1998


7 AZR 656/96


<ansehen>

§ 48 Abs. 3 HRG i.V.m. § 48 Abs. 1. HRG enthält einen gesetzlichen Sachgrund für die befristete Beschäftigung von wissenschaftlichen Assistenten im Angestelltenverhältnis

28.01.1998


7 AZR 677/96


<ansehen>

Der für die Anwendbarkeit der §§ 57 a ff. HRG maßgebliche Begriff des wissenschaftlichen Mitarbeiters bestimmt sich allein nach § 53 HRG. Landesrechtliche Vorschriften können ihn nicht mit Wirkung für die Anwendung der §§ 57 a ff. HRG verändern.

29.01.1998


6 AZR 300/96


 <ansehen>

Nach Nr. 1. Buchst. a der Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O sind "Zeiten jeglicher Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit (einschließlich Verpflichtung zu informeller/inoffizieller Mitarbeit)" von der Berücksichtigung als Postdienstzeit ausgeschlossen. Der Klammerzusatz bedeutet, daß allein die Verpflichtung zu informeller/inoffizieller Mitarbeit zu dem Anrechnungsausschluß führt. Darauf, in welcher Form die Verpflichtung erfolgte, kommt es nicht an. Auch eine Verpflichtung "durch Handschlag" reichte aus. Die Verpflichtung muß jedoch bewußt und gewollt erfolgt sein. Insoweit gilt das gleiche wie für die nach der Tarifnorm ebenfalls anrechnungsschädliche Tätigkeit für das MfS (vgl. dazu das heutige Urteil des Senats in der Sache - 6 AZR 360/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt



TVG § 1

29.01.1998


6 AZR 360/96


<ansehen>

Nach Nr. 1 Buchst. a der Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O sind.
Zeiten jeglicher Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) von
der Berücksichtigung als Postdienstzeit ausgeschlossen.

TVG § 1

GG Art. 3 Abs. 1

29.01.98

6 AZR 507/96

<ansehen>

Eine Verpflichtung zu informeller Mitarbeit für das Ministerium für
Staatssicherheit ist im Zweifel als in dem Zeitpunkt beendet anzusehen, in dem
der Anlaß wegfiel, aus dem sie erklärt worden war. Behauptet der Arbeitgeber,
die Verpflichtung habe.nach diesem Zeitpunkt fortbestanden, oder sie habe sich
auf weitere Gegenstände erstreckt, ist er dafür darlegungs- und
beweispflichtig

TVG § 1

GG Art. 3 Abs. 1

05.02.1998


2 AZR 227/97


<ansehen>

Die außerordentliche Kündigung gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer kann aus betriebsbedingten Gründen ausnahmsweise unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zulässig sein, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch unter Einsatz aller zumutbaren Mittel, ggf. durch Umorganisation seines Betriebes, nicht weiterbeschäftigen kann.



BGB § 626

GG Art. 12 Abs. 1

BetrVG § 102

KSchG § 1 Abs. 3

05.02.1998


2 AZR 270/97


<ansehen>

Regeln die Tarifpartner, daß aus Anlaß einer Arbeitsunterbrechung wegen Krankheit nicht gekündigt werden darf, so kann bei einer Kündigung im unmittelbaren Anschluß an vorhergehende Arbeitsunfähigkeitszeiten der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, daß die Arbeitsunterbrechung wegen Krankheit bestimmendes Motiv des Arbeitgebers für die Kündigung war (im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sog. Anlaßkündigung bei § 6 LFZG, vgl. u.a. Urteil vom 2. Dezember 1981 - 5 AZR 953/79 - AP Nr. 19 zu § 6 LohnFG).

11.02.1998


10 AZR 22/97


<ansehen>

Ist der Arbeitgeber aufgrund eines Sozialplanes verpflichtet, an eine Gruppe von Arbeitnehmern, die durch Aufhebungsverträge ausscheiden, eine Sozialplanabfindung zu zahlen und vereinbaren die Betriebspartner anschließend einen weiteren Sozialplan mit dein gleichen persönlichen Geltungsbereich und dem Ziel eines weiteren Personalabbaus mit einer höheren Sozialplanabfindung, so findet der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz Anwendung.



BetrVG §§ 112, 75

11.02.1998


5 AZR 159/97


<ansehen>

Nimmt der Arbeitnehmer im Konkurs des Arbeitgebers Konkursausfallgeld in Anspruch, so kann er vom Arbeitgeber bzw. vom Konkursverwalter nicht Zahlung des Teiles des Bruttolohnes an sich verlangen, der als Lohnsteuer abzuführen gewesen wäre (Bestätigung von BAGE 48, 229 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Lohnanspruch



BGB § 611 (Lohnanspruch)

11.02.1998


5 AZR 472/97


<ansehen>

Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts die Anzahl der in Folge zu leistenden Nachtschichten festlegen, soweit durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag keine Regelung getroffen ist.

17.02.1998


1 AZR 364/97


<ansehen>

Gewerkschaftsbeschäftigte können zum Zweck der tarifvertraglichen Regelung ihrer Arbeitsbedingungen einen Verband gründen.



GG Art. 9 Abs. 3

17.02.1998


1 AZR 386/97


<ansehen>

Richtet sich ein "Wellenstreik" gegen die Produktion einer Tageszeitung und müssen während einer unbefristeten Arbeitsniederlegung die Vorbereitungen für den Druck getroffen werden, so ist die Entscheidung des Arbeitgebers, nur eine Notausgabe vorzubereiten, als Abwehrmaßnahme zu werten. In diesem Fall tragen die Arbeitnehmer, die wegen des geringeren Arbeitsanfalls nicht beschäftigt werden können, das Beschäftigungs- und Lohnrisiko auch dann, wenn der Streik vor Beginn des Drucks endet.



BGB § 615

GG Art. 9 (Arbeitskampf)

17.02.1998


3 AZR 578/96


<ansehen>

Zu den Grundsätzen, die Arbeitgeber und Betriebsrat bei dem Aufstellen einer Versorgungsordnung durch Betriebsvereinbarung zu beachten haben, gehört der Grundsatz der Gleichbehandlung.



BetrVG § 75 Abs. 1

17.02.1998


3 AZR 611/97


<ansehen>

Ändern Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre ursprüngliche Lohnvereinbarung dahin, daß in Zukunft anstelle eines Teiles des monatlichen Barlohns vom Arbeitgeber eine Versicherungsprämie auf einen Lebensversicherungsvertrag zugunsten des Arbeitnehmers (Direktversicherung) gezahlt werden soll (Gehaltsumwandlung), entstehen insoweit keine pfändbaren Ansprüche auf Arbeitseinkommen (§ 850 Abs. 2 ZPO) mehr

17.02.1998


3 AZR 783/96


<ansehen>

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die sachfremde Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern eines Betriebs nach bestimmten Merkmalen. Die Gruppenbildung muß - gemessen an den mit der Regelung verfolgten Zwecken - sachlich berechtigt sein (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 78, 288 = AP Nr. 24 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; Urteil vom 9. Dezember 1997 - 3 AZR 355/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen

17.02.1998


9 AZR 100/97


<ansehen>

Ein Arbeitnehmer hat nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn die Bildungsveranstaltung auch dazu dient, die berufliche Mobilität des Arbeitnehmers zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Ein Sprachkurs erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen, wenn der Arbeitnehmer die vermittelten Kenntnisse zwar nicht für seine gegenwärtige Arbeitsaufgabe benötigt, der Arbeitgeber aber grundsätzlich Wert auf Arbeitnehmer mit Sprachkenntnissen legt und entsprechende Tätigkeitsbereiche bestehen

17.02.1998


9 AZR 130/97


<ansehen>

Eine dringende ärztliche Empfehlung zum Arbeitsplatzwechsel aus gesundheitlichen Gründen berechtigt den Arbeitgeber regelmäßig, dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsbereich zuzuweisen; die Versetzung ist wirksam, wenn sie von den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen gedeckt ist und die nach § 99 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrats vorliegt.



BGB §§ 615, 618

17.02.1998


9 AZR 649/96


<ansehen>

Hat ein Arbeitgeber im Beitrittsgebiet bei Vereinbarung der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Dezember 1990 zusätzlich zur Gewährung einer Abfindung monatliche Entschädigungszahlungen für die Dauer des Bezuges des Altersübergangsgelds zugesagt, so ist er nicht verpflichtet, diese Leistungen auch dann weiterzugewähren, wenn dem Berechtigten eine Rente wegen Alters zuerkannt ist und er wegen der geringen Rentenhöhe von der Bundesanstalt für Arbeit einen Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag bezieht

17.02.1998


9 AZR 725/96


<ansehen>

Arbeitnehmer, die im Schiffsbetrieb an Bord von Fähren als Personal des Pächters der Serviceeinrichtungen tätig sind, sind keine Besatzungsmitglieder im Sinne des Seemannsgesetzes. Das gilt auch dann, wenn sie aufgrund einer Vereinbarung zwischen Pächter und Reeder verpflichtet sind, als Feuerschutz- oder Rettungsbootsmänner an Übungsmanövern und Sicherheitsübungen teilzunehmen.

17.02.1998


9 AZR 84/97


<ansehen>

Ein Klageantrag, der darauf gerichtet ist, den Arbeitgeber zu verurteilen, dem Arbeitnehmer einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, ist hinreichend bestimmt i.S. von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.



BGB § 618 Abs. 1

18.02.1998


4 AZR 363/96


<ansehen>

Welche Umstände bei der außerordentlichen Kündigung eines Tarifvertrages als wichtiger Grund zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem Vorbringen des Kündigenden.



TVG § 1

BGB § 626 Abs. 1

18.02.1998


4 AZR 546/96


<ansehen>

§ 3 GTV, wonach die "das Tarifgehalt (§ 2)" bis zu 5 % übersteigenden einzelvertraglichen Gehaltsteile "wie Tarifgehalt behandelt" werden, setzt einen vertraglichen Anspruch auf ein Gehalt voraus, das das Tarifgehalt aus dem geltenden und nicht etwa das aus dem abgelösten Gehaltstarifvertrag überschreitet



TVG §§ 4, 1

18.02.1998


4 AZR 581/96


<ansehen>

Der Arbeitgeber genügt seiner Darlegungslast für den die korrigierende Rückgruppierung auslösenden Irrtum, wenn er darlegt, bei der ursprünglichen Eingruppierung sei ein Qualifizierungsmerkmal als erfüllt angesehen worden, das es in der betreffenden Fallgruppe nicht gibt.



BAT §§ 22, 23

19.02.1998


6 AZR 367/96


<ansehen>

Nach § 2 Abs. 1 Buchst. a TV soziale Absicherung erhält ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt wird, weil er wegen mangelnden Bedarfs nicht mehr verwendbar ist, eine Abfindung. Diese Tarifbestimmung ist nicht nur anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis auf der Grundlage von Art. 20 Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 2 Einigungsvertrag, sondern auch, wenn es nach Außerkrafttreten dieser Bestimmung gekündigt wurde, weil der Arbeitnehmer wegen mangelnden Bedarfs nicht mehr verwendbar ist. Soweit aus dem Urteil vom 10. November 1994 (- 6 AZR 427/94 - AP Nr. 19 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR) auf eine gegenteilige Rechtsauffassung des Senats geschlossen werden kann, wird daran nicht festgehalten.



KSchG § 1 Abs. 2

19.02.1998


6 AZR 460/96


<ansehen>

Die Regelung des § 40 Abs. 2 BAT in der seit 1. September 1994 geltenden Fassung, nach der nichtvollbeschäftigte Angestellte von der errechneten Beihilfe den Teil erhalten, der dem Verhältnis entspricht, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines entsprechenden vollbeschäftigten Angestellten zu der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit steht, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.



BAT § 40

GG Art. 3

19.02.1998


6 AZR 477/96


<ansehen>

Die Regelung des § 40 Unterabs. 2 MTA in der seit 1. September 1994 geltenden Fassung, nach der Teilzeitbeschäftigte von der errechneten Beihilfe nur den Teil erhalten, der dem Verhältnis entspricht, in dem die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zu der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Angestellten steht, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.



GG Art. 3

19.02.1998


8 AZR 645/96


<ansehen>

Gemäß § 254 Abs. 1 BGB sind die Verpflichtung zum Schadensersatz sowie der Umfang des Ersatzes insbesondere davon abhängig, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Schädiger oder dem Geschädigten verursacht worden ist. Dabei gilt der Grundsatz, daß bei vorsätzlicher Schadensverursachung durch den Geschädigten oder einen seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter (§ 31 BGB) die Ersatzpflicht des nur fahrlässig handelnden Schädigers entfällt (im Anschluß an BGH Urteil vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90 - NJW 1991, 3208, 3210

25.02.1998


10 AZR 298/97


<ansehen>

Tarifliche Jahressonderzahlung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses



BGB § 611 (Gratifikation)

TVG § 1

25.02.1998


2 AZR 226/97


<ansehen>

Wird das Verfahren zur Beteiligung des Personalrats nicht durch den Dienststellenleiter, sondern durch einen personalvertretungsrechtlich nicht zuständigen Vertreter des Dienststellenleiters eingeleitet, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat den Fehler nicht gerügt, sondern zu der beabsichtigten Kündigung abschließend Stellung genommen hat (insoweit Aufgabe der Rechtsprechung in den Urteilen vom 10. März 1983 - 2 AZR 356/81 - AP Nr. 1 zu § 66 LPVG NW und vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern

25.02.1998


2 AZR 256/97


<ansehen>

Im Recht der Dienstordnungs-Angestellten sind die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund und die disziplinarische fristlose Dienstentlassung zwei voneinander scharf zu trennende Rechtsinstitute, die nicht in einem Subsidiaritätsverhältnis stehen (Bestätigung der Rechtsprechung im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 1982 - 7 AZR 962/79 BAGE 39, 32 = AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße



BGB § 626

25.02.1998


2 AZR 279/97


 <ansehen>

beiderseits ein Kündigungsrecht aus bestimmten, als wichtig bezeichneten Gründen mit einer Kündigungsfrist, die der tariflichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht oder diese übersteigt, so wird damit, falls nicht Anhaltspunkte für einen abweichenden Parteiwillen vorliegen, nicht die fristlose Kündigung nach § 626 BGB ausgeschlossen, sondern das Recht zur ordentlichen Kündigung vereinbart



BGB § 626

KSchG § 1 Abs. 2

25.02.1998


7 ABR 11/97


 <ansehen>

Beamte einer landeseigenen Anstalt öffentlichen. Rechts, die durch Gesetz in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und danach mit anderen Gesellschaften zu einer neuen Aktiengesellschaft verschmolzen worden ist, sind bei der Wahl des Betriebsrats des entstandenen Unternehmens nicht- wahlberechtigt und nicht wählbar, wenn sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Land verbleiben und bei dem entstandenen Unternehmen die Aufgaben der bisherigen Anstalt in Form der Überlassung von Dienstleistungsergebnissen wahrnehmen



BetrVG § 5 Abs. 1, 2, § 7, § 8

AÜG § 1 Abs. 2, § 10, § 13

BGB § 613a

25.02.1998


7 AZR 31/97


 <ansehen>

Die Befristung des Arbeitsvertrags eines Fremdsprachenlektors aus der Europäischen Union ist nur dann wirksam, wenn hierfür im Einzelfall ein sachlicher Grund vorliegt. Die Sicherung eines aktualitätsbezogenen Unterrichts rechtfertigt die Befristung der Arbeitsverträge mit Fremdsprachenlektoren aus der Europäischen Union nicht (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 20. Oktober 1993 - Rs C-272/92 - EuGHE I 1993, 5185 = AP Nr. 17 zu § 48 EWG-Vertrag, zuletzt Urteil vom 12. Februar 1997 - 7 AZR 133/96 - AP Nr. 13 zu § 57 b HRG).



GG Art. 5 Abs. 3, Art. 9 Abs. 3, Art. 12 Abs. 1

25.02.1998


7 AZR 641/96


 <ansehen>

Die in § 47 Abs. 1 des Manteltarifvertrags Nr. 4 für das Bordpersonal der LTU geregelte Altersgrenze von 60 Jahren für das Cockpitpersonal ist wirksam.



GG Art. 9 Abs. 3, Art. 12 Abs. 1

02.03.1998


9 AZR 61/96 (A)


<ansehen>

Ist im Revisionsverfahren über Unterlassungsansprüche aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu entscheiden, muß grundsätzlich der Wert des Streitgegenstandes nach § 12 Abs. 2 GKG unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles ausgehend von der gesetzlichen Wertfestsetzung in § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG bestimmt werden.

10.03.1998


1 AZR 509/97


<ansehen>

Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Arbeitgeber, der aus Anlaß einer Umstrukturierungsmaßnahme als Motivationsanreiz eine freiwillige Leistung gewährt, dabei diejenigen Arbeitnehmer ausnimmt, die bereits eine höhere Vergütung als vergleichbare Arbeitnehmer der übrigen Belegschaft beziehen und in einem Betriebsteil arbeiten, der wegen Unwirtschaftlichkeit stillgelegt werden soll.



BGB § 611

BetrVG §§ 111, 112

10.03.1998


1 AZR 658/97


 <ansehen>

Ist im Beschlußverfahren rechtskräftig festgestellt worden, daß dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei einer umstrittenen Arbeitgeberweisung zusteht, so können auch die betroffenen Arbeitnehmer nicht mehr mit Erfolg geltend machen, die Weisung sei ihnen gegenüber wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts unwirksam (mögliche, aber nicht entscheidungserhebliche Divergenz zum Urteil des Sechsten Senats vom 15. Januar 1987 - 6 AZR 589/84 - AP Nr. 21 zu § 75 BPersVG



BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1, § 95 Abs. 3, § 99

BGB § 611, § 613 S. 2

11.03.1998


10 AZR 220/97


<ansehen>

Ein Betrieb fällt nach § 1 Abs. 2 Abschn. II des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe unter dessen betrieblichen Geltungsbereich, wenn bauliche Leistungen gewerblich erbracht werden. Dabei verwenden die Tarifvertragsparteien den Gewerbegriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung (Bestätigung von BAG Urteil vom 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116 = AP Nr. 95 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).



TVG § 1

11.03.1998


10 AZR 313/97


<ansehen>

Mit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung einer bestimmten Fallgruppe des Erfüllererlasses (auch in Verbindung mit einer Vergütungsgruppe) legen die Arbeitsvertragsparteien die vertragsgemäße Tätigkeit fest.



BAT §§ 22, 23

11.03.1998


2 AZR 287/97


 <ansehen>

Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH vor, daß der Geschäftsführer zur Vornahme aller Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb der Gesellschaft nicht gewöhnlich mit sich bringt, der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf, so ist in der Regel auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer im Innenverhältnis mit umfassenden Befugnissen ausgestatteten Mitgesellschafterin und Prokuristin zustimmungsbedürftig.



KSchG §§ 4, 7, 13

11.03.1998


2 AZR 414/97


<ansehen>

Eine Betriebsstillegung bei einer juristischen Person bzw. GmbH & Co. KG bedarf keines Beschlusses des für die Auflösung einer Gesellschaft zuständigen Organs (entgegen LAG Berlin Urteil vom 10. August 1987 - 9 Sa 59/87 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 13



KSchG § 1, §§ 17 ff.

11.03.1998


2 AZR 497/97


 <ansehen>

Stützt das Arbeitsgericht seine Klageabweisung auf zwei voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen, so muß die Berufungsbegründung beide Erwägungen angreifen. Setzt sich die Berufungsbegründung nur mit einer der beiden Erwägungen des Arbeitsgerichts auseinander, ist die Berufung insgesamt unzulässig (im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt Urteil vom 15. Juni 1993 - XI ZR 111/92 - NJW 1993, 3073 und Beschluß vom 10. Januar 1996 - IV ZB 29/95 - NJW-RR 1996, 572

11.03.1998


5 AZR 522/96


<ansehen>

Regelmäßig eingesetzte Sprecher und Übersetzer von Nachrichten- und Kommentartexten im fremdsprachlichen Dienst von Rundfunkanstalten können auch dann Arbeitnehmer sein, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit nur vier Stunden beträgt



BGB § 611 (Abhängigkeit)

11.03.1998


5 AZR 567/96


<ansehen>

Die Arbeitnehmer der Spielbanken werden im allgemeinen aus dem Tronc (Gesamtspendenaufkommen) bezahlt. Nach § 7 SpielbG NW ist der Spielbankunternehmer berechtigt, dem Tronc vorab die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Pflegeversicherung und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu entnehmen (Bestätigung und Weiterentwicklung von BAG AP Nr. 1, 2, 14 zu § 611 BGB Croupier). Er ist nicht berechtigt, dem Tronc die Schwerbehindertenabgabe zu entnehmen.



GG Art. 14

11.03.1998


5 AZR 568/96


<ansehen>

Steuern und Sozialversicherung: Schwerbehindertenausgleichsabgabe - Zahlung aus dem Tronc



BetrVG § 77 Abs. 3

11.03.1998


5 AZR 69/97


 <ansehen>

Die Arbeitnehmer der Spielbanken werden im allgemeinen aus dem Tronc (Gesamtspendenaufkommen) bezahlt. Nach § 7 SpielbG NW ist der Spielbankunternehmer berechtigt, dem Tronc vorab die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Pflegeversicherung, die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie die Kosten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Beiträge zur Insolvenzsicherung an den Pensions-Sicherungsverein zu entnehmen (Bestätigung und Weiterentwicklung von BAG AP Nr. 1, 2, 14 zu § 611 BGB Croupier).

11.03.1998


7 ABR 59/96


 <ansehen>

Die Überlassung eines Personalcomputers nebst Monitor und Drucker sowie Software zur Text- und Zahlenverarbeitung an den Betriebsrat kann erforderlich i.S. des § 40 Abs. 2 BetrVG sein.



BetrVG § 40 Abs. 2

ArbGG § 83 Abs. 1

11.03.1998


7 AZR 101/97


<ansehen>

Das Arbeitsverhältnis eines Angestellten endet nicht nach § 59 Abs. 1 Unterabs. 1 BAT mit Ablauf des Monats, in dem ihm ein Bescheid eines Rentenversicherungsträgers über die Feststellung einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zugestellt wird, wenn der Angestellte den Rentenantrag bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist des § 84 SGG zurücknimmt



BAT § 59 Abs. 1, Abs. 2

11.03.1998


7 AZR 700/96


 <ansehen>

Die in § 19 Abs. 1 Manteltarifvertrag Nr. 4. Cockpitpersonal der DLH geregelte Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Vollendung des 55. Lebensjahres und der in § 19 Abs. 2 MTV Nr. 4 Cockpitpersonal normierte Anspruch des Flugzeugführers, das Arbeitsverhältnis bei fortbestehendem körperlichem und beruflichem Leistungsvermögen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres fortzusetzen, halten der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle stand.

Die Tarifnormen verstoßen weder gegen 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI noch gegen Art. 12 Abs. 1 GG



GG Art. 12 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3

19.03.1998


8 AZR 139/97


 <ansehen>

Der Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses gem. § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB ist im Regelfall bis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs zeitlich unbefristet zulässig (Bestätigung des BAG Urteils vom 17, November 1977 - 5 AZR 618/76 - AP Nr. 10 zu § 613 a BGB, zu 1 2 der Gründe).



BGB § 613a, § 615

19.03.1998


8 AZR 626/96


<ansehen>

Zeitlich fixierte "kw-Vermerke" in einem Haushaltsgesetz können nur dann mangelnden Bedarf (dringende betriebliche Erfordernisse) für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses begründen, wenn die innerbetriebliche Entscheidung für den Wegfall der konkreten Stelle damit abschließend getroffen wurde. Dies ist nicht der Fall, wenn die Verwaltung erst noch zwischen verschiedenen Möglichkeiten einer Umsetzung der "kw-Vermerke" mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Dienststellen entscheiden muß

19.03.1998


8 AZR 737/96


<ansehen>

Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen



BGB § 613a

KSchG § 1 Abs. 2

19.03.1998


8 AZR 739/96


<ansehen>

Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen



BGB § 613a

KSchG § 1 Abs. 2

19.03.1998


8 AZR 740/96



<ansehen>

Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen



BGB § 613a

KSchG § 1 Abs. 2

19.03.1998


8 AZR 744/96


<ansehen>

Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen



BGB § 613a

KSchG § 1 Abs. 2

24.03.1998


3 AZR 384/97


<ansehen>

Seit dem 1. Januar 1992 bestehen für den ursprünglich nach der Anordnung über die Gewährung einer berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder in staatlichen Einrichtungen der DDR begünstigten Personenkreis keine Ansprüche und Anwartschaften mehr. Sie wurden durch den Einigungsvertrag aufgehoben



GG Art. 14, Art. 3

24.03.1998


3 AZR 778/96


<ansehen>

Das BetrAVG mit seiner Regelung über die Anpassung laufender Betriebsrenten (§ 16 BetrAVG) ist im Beitrittsgebiet nur anzuwenden, wenn die Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach dem 31. Dezember 1991 erteilt wurden.

24.03.1998


3 AZR 800/96


<ansehen>

Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verrechnung künftiger Rentenansprüche mit Ansprüchen auf eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG sind nichtig (§ 3 BetrAVG, § 134 BGB). Der Arbeitnehmer kann im Versorgungsfall seine Betriebsrente ungekürzt verlangen



KSchG § 9, § 10

24.03.1998


9 AZR 172/97


<ansehen>

Die nach § 21 e GVG i.V.m. § 6 a ArbGG zulässige Errichtung einer wegen Arbeitsüberlastung des Landesarbeitsgerichts gebildeten Hilfskammer berechtigt auch zur Zuweisung von bereits zum Landesarbeitsgericht berufenen und anderen Kammern zugewiesenen ehrenamtlichen Richtern an die Hilfskammer.



ArbGG § 6 a, § 38 Abs. 2, §§ 39, 65

24.03.1998


9 AZR 218/97


<ansehen>

»§ 613 a BGB ist auf Heimarbeitsverhältnisse weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BAG Urteil vom 3. Juli 1980 - 3 AZR 1077/78 - BAGE 34, 43 = AP Nr. 23 zu § 613 a BGB)



BGB § 613a

24.03.1998


9 AZR 57/97


 <ansehen>

Gehen die Gesellschaftsanteile ohne Liquidation der Gesellschaft auf eine Person über, so haftet der Übernehmer für die Schulden der Gesellschaft nicht nur als früherer Gesellschafter, sondern auch als neuer Schuldner der Gesellschaftsgläubiger (Anschluß an BGH Urteil vom 10. Dezember 1990 - II ZR 256/89 - BGHZ 113, 132 = AP Nr. 1 zu § 27 HGB).



BGB § 613a

25.03.1998


4 AZR 128/97


<ansehen>

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 15. Januar 1998 - Rs C 15/96 - (ZTR 1998, 122 = NZA 1998, 205 = EuZW 1998, 118), wonach Auslandsdienstzeiten, auch wenn sie dort im Beamtenstatus abgeleistet worden sind, im Inland anzurechnen sind, betrifft den Zeitaufstieg, nicht aber den Bewährungsaufstieg.



BAT §§ 22, 23

GG Art. 3 Abs. 1

25.03.1998


4 AZR 666/96


<ansehen>

Die Tätigkeit eines Diplom-Sozialarbeiters in der Jugendgerichtshilfe hebt sich in der Regel nicht durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung i.S. der VergGr. IV a Fallgr. 15 aus der VergGr. IV b Fallgr. 16 heraus (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).



BAT §§ 22, 23

25.03.1998


4 AZR 670/96


 <ansehen>

Die Erfüllung der subjektiven Anforderungen ("aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen") an den "sonstigen Angestellten" im Sinne der zweiten Alternative zahlreicher Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1 a zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) wird nicht durch eine Tätigkeit des Angestellten auf einem eng begrenzten Teil des Fachgebietes des in der ersten Alternative eines Tätigkeitsmerkmals genannten Angestellten belegt (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Senats).



BAT §§ 22, 23

26.03.1998


6 AZR 537/96


<ansehen>

Wird die regelmäßige Arbeitszeit eines Angestellten gemäß § 15 Abs. 2 BAT wegen regelmäßig anfallender Arbeitsbereitschaft im tariflich vorgesehenen Umfang verlängert, steht dem Angestellten keine zusätzliche Vergütung zu. Die verlängerte Arbeitszeit ist durch die tarifliche Vergütung gemäß § 26 BAT abgegolten (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom 17. März 1988 BAGE 58, 19, 25 ff. = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 der Gründe



BAT § 15 Abs. 2

26.03.1998


6 AZR 550/96


 <ansehen>

Die Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus gehören, auch nachdem sie mit Wirkung vom 1. Juli 1993 durch Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen nach Niedersachsen umgegliedert wurden, zu dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet.



BAT § 1

GG Art. 3 Abs. 1

01.04.1998


10 ABR 17/97


<ansehen>

Ist bei Kündigung eines Auftrages über bestimmte Dienstleistungen und Neuvergabe dieses Auftrages an einen anderen Auftragnehmer ungewiß, ob ein Betriebsübergang vom bisherigen auf den neuen Auftragnehmer vorliegt oder ob der bisherige Auftraggeber seinen Arbeitnehmern - vorsorglich - betriebsbedingt kündigen muß, so können die Betriebspartner vorsorglich für den Fall, daß kein Betriebsübergang gegeben ist, einen Sozialplan vereinbaren.



BetrVG § 111, § 112 Abs. 5, § 76 Abs. 5

BGB § 613a

21.04.1998


2 AZB 4/98


<ansehen>

Eine außerordentliche sofortige Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Entscheidung bleibt auf wirkliche Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt.



ArbGG §§ 49 Abs. 3, 44 Abs. 3

22.04.1998


4 AZR 20/97


<ansehen>

Der Tarifvertrag über die Eingruppierung der in den Schadensabteilungen der Bezirksämter für Wiedergutmachung des Landes Rheinland-Pfalz tätigen Angestellten vom 14. Dezember 1964 in der Fassung vom 25. Januar 1971 ist nach wie vor wirksam und geht in seinem Geltungsbereich nach dem Grundsatz der Spezialität den allgemeinen Vergütungsgruppen für Verwaltungsangestellte der Anlage 1 a zum BAT/BL vor (im Anschluß an Senatsurteil vom 17. Januar 1968 - 4 AZR 111/67 - BAGE 20, 253 = AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT



BAT §§ 22, 23

22.04.1998


4 AZR 28/97


<ansehen>

Zeiten funktionsdiagnostischer Tätigkeit vor Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik" nach § 13 Abs. 5 MTAG 1993 sind auf die Bewährungszeit im Sinne der Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 25 des Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT/VKA (Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen) vom 5. August 1971 nicht anzurechnen



BAT § 23a

BAT §§ 22, 23

22.04.1998


5 AZR 2/97


<ansehen>

Kameraassistenten sind in aller Regel Arbeitnehmer



BGB § 611 (Abhängigkeit), § 620 (Befristeter Arbeitsvertrag)

22.04.1998


5 AZR 342/97


<ansehen>

Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lokalreportern von Rundfunk- und Fernsehanstalten kann aus Gründen der Rundfunkfreiheit sachlich gerechtfertigt sein (vgl. BAG Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - AP Nr. 144 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 83, 60 = AP Nr. 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag



BGB § 611 (Abhängigkeit), § 620 (Befristeter Arbeitsvertrag)

GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

22.04.1998


5 AZR 478/97


<ansehen>

Eine schwangere Frau, die aufgrund eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen darf, kann verpflichtet sein, vorübergehend eine andere ihr zumutbare Tätigkeit auszuüben.



MuSchG § 4 Abs. 2 Nr. 7

22.04.1998


5 AZR 92/97


<ansehen>

Ein Dauerarbeitsverhältnis kann auch dann entstehen, wenn die einzelnen Einsätze jeweils vorher verabredet werden. Das setzt aber voraus, daß der Arbeitnehmer häufig und über einen längeren Zeitraum herangezogen wird, er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch macht und er darauf vertrauen kann, auch in Zukunft herangezogen zu werden. Ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten reicht dazu im Regelfall nicht aus



BGB § 611 (Abhängigkeit), § 620 (Befristeter Arbeitsvertrag)

23.04.1998


2 AZR 489/97


<ansehen>

Beschäftigt eine Verwaltung des öffentlichen Rechts mehr als fünf (seit 1. Oktober 1996 mehr als zehn) Arbeitnehmer, sind gem. § 23 Abs. 1 KSchG die Vorschriften des 1. Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes auch dann anzuwenden, wenn in der einzelnen Dienststelle weniger Arbeitnehmer beschäftigt sind.



KSchG § 23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 2

23.04.1998


6 AZR 611/96


 <ansehen>

Nach der Überleitungsvorschrift in § 7 Nr. 2 Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis zum Manteltarifvertrag für die Arbeiter des Bundes i.d.F. des 14. Änderungstarifvertrags vom 22. März 1991 erhalten Arbeiter mindestens den Betrag, den sie vor dem 1. Oktober 1990 zuletzt nach dem Monatslohntarifvertrag Nr. 18 zum MTB II vom 14. April 1988 als Lehrgesellenzulage erhalten haben. Dies setzt voraus, daß ihnen die Funktion als Lehrgeselle ständig oder regelmäßig während des gesamten Zeitraums vom 1. Januar bis zum 30. September 1990 im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses übertragen war. Dies liegt nicht vor bei einem Arbeiter, der aufgrund eines am 16. Februar 1990 beginnenden Arbeitsvertrags erstmalig ab diesem Zeitpunkt die Lehrgesellenzulage erhalten hat

23.04.1998


6 AZR 650/96


 <ansehen>

Im Rahmen der Verdienstsicherung gemäß § 6 TV RatAng ist die dem Angestellten nach dem TV Asylzulage befristet zu gewährende Zulage bei der Ermittlung der Bezüge aus der neuen Tätigkeit zu berücksichtigen. Die in § 6 Abs. 3 Unterabs. 1 TV RatAng enthaltene Aufzählung der Vergütungsbestandteile, um die die Bezüge aus der neuen Tätigkeit bei der Vergleichsberechnung zwischen dem Sicherungsbetrag und den Bezügen aus der neuen Tätigkeit zu vermindern sind, ist abschließend. Dazu zählt die Asylzulage nicht.

23.04.1998


8 AZR 665/96


<ansehen>

Betriebsüberganz: Abgrenzung zwischen Übergang eines Betriebsteils und Funktionsnachfolge



BGB § 613a Abs. 4

KSchG § 1 Abs. 3

28.04.1998


1 ABR 43/97


<ansehen>

Freiwillige Betriebsvereinbarungen, die keinen Gegenstand der erzwingbaren Mitbestimmung regeln, wirken nach ihrer Beendigung nicht kraft Gesetzes nach. Die Betriebspartner können aber eine entsprechende Nachwirkung vereinbaren.



BetrVG § 77 Abs. 6, § 76 Abs. 6, § 102 Abs. 6

28.04.1998


1 ABR 50/97


<ansehen>

Der Betriebsrat kann nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, die Zustimmung zu einer Eingruppierung mit der Begründung verweigern, nur eine niedrigere als die vorgesehene Vergütungsgruppe sei zutreffend.



BetrVG § 99

28.04.1998


1 ABR 53/97


<ansehen>

Solange Leistungszulagen nach § 7 des Gehaltsrahmentarifvertrages für die Metallindustrie in Hamburg und Schleswig-Holstein vom 27. Mai 1988/18. Mai 1990 unverändert bleiben und ihre Summe im Betriebsdurchschnitt mindestens 6% der Summe aller Tarifgehälter erreicht, führt eine Erhöhung der tariflichen Grundgehälter allein noch nicht zu einer Regelungsfrage, bei der der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 oder Nr. 11 BetrVG mitzubestimmen hätte



BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 87 Abs. 1 Nr. 11

28.04.1998


1 ABR 63/97


<ansehen>

Wird mit einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin nach Antritt ihres Erziehungsurlaubs vereinbart, daß sie auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz aushilfsweise eine befristete Teilzeitbeschäftigung aufnehmen sollen, so liegt hierin eine Einstellung i.S. des § 99 BetrVG, die der Zustimmung des Betriebsrats bedarf. Schutzwerte Interessen an einer solchen Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs sind im Mitbestimmungsverfahren angemessen zu berücksichtigen



BetrVG § 99

28.04.1998


9 AZN 227/98


<ansehen>

Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte sind nicht divergenzfähig, wenn in ihnen keine fallübergreifenden Rechtssätze aufgestellt, sondern Rechtssätze des Bundesarbeitsgerichts wörtlich übernommen werden



ArbGG § 72 a Abs. 1

28.04.1998


9 AZR 164/97


<ansehen>

Die Verfallfrist in § 8 Nr. 8 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe vom 3. Februar 1981 i.d.F. vom 10. September 1992 betrifft alle Ansprüche, die mit dem Erholungsurlaub in Zusammenhang stehen; die Anwendung von § 16 BRTV ist ausgeschlossen

28.04.1998


9 AZR 297/96


<ansehen>

Wird in einem Prozeßvergleich zugunsten beider Parteien ein Widerrufsvorbehalt aufgenommen, ist damit regelmäßig eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs vereinbart.

28.04.1998


9 AZR 314/97


<ansehen>

Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auch auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich entsprechend die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr für den, Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner Arbeitszeit neu zu berechnen. Das trifft auch für einen auf das folgende Urlaubsjahr übertragenen Resturlaub zu, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn des folgenden Jahres in Teilzeit beschäftigt ist.



BUrlG § 7 Abs. 3

28.04.1998


9 AZR 348/97


<ansehen>

Ist der infolge eines Betriebsunfalls schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben und steht dem Arbeitgeber ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung, auf dem eine den Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers entsprechende Beschäftigung möglich ist, so ist dem Arbeitnehmer der Abschluß eines Arbeitsvertrags zu den betriebsüblichen Bedingungen anzubieten, der die dem Schwerbehinderten mögliche Arbeitsaufgabe zum Inhalt hat (Fortführung von BAG Urteil vom 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105, und Urteil vom 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG).

29.04.1998


7 ABR 42/97


<ansehen>

Beruht die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl nach § 118 Abs. 2 BetrVG auf einer nicht offenkundigen Verkennung des Geltungsbereichs des Betriebsverfassungsgesetzes, steht einem nichtig gewählten Betriebsratsmitglied ein Anspruch auf Erstattung tatsächlicher Aufwendungen nach betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen zu.

Hinweise des Senats: Vgl. Senatsbeschluß vom 30. April 1997 - 7 ABR 60/95 AP Nr. 60 zu § 118 BetrVG



BetrVG § 40 Abs. 1, §§ 51, 53, § 118 Abs. 2

06.05.1998


5 AZR 247/97


<ansehen>

Beschäftigte, die Kunden ihres Dienstherrn in der Bedienung von Geräten gemäß den terminlichen Wünschen und in den Räumlichkeiten dieser Kunden nach inhaltlichen Vorgaben des Dienstherrn zu unterweisen haben, sind regelmäßig Arbeitnehmer



BGB § 611 (Abhängigkeit)

06.05.1998


5 AZR 347/97


<ansehen>

Familienhelferinnen nach § 31 SGB VIII sind regelmäßig Arbeitnehmer



BGB § 611 (Abhängigkeit)

06.05.1998


5 AZR 535/97


<ansehen>

Einzelvertragliche Abreden über die Rückzahlung von Ausbildungskosten sind insoweit unwirksam, wie sie eine Erstattung auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber vorsehen



BGB § 611

06.05.1998


5 AZR 612/97


<ansehen>

Der Gesellschafter einer GmbH, dem mehr als 50 % der Stimmen zustehen, kann auch dann kein Arbeitnehmer dieser Gesellschaft sein, wenn er nicht Geschäftsführer ist.



BGB § 611 (Abhängigkeit)

07.05.1998


2 AZR 344/97


 <ansehen>

Fehler bei der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter in einer Sache führen nicht im Wege des sogenannten Domino-Effekts dazu, daß in den Folgeterminen in (allen) anderen Sachen der gesetzliche Richter nicht gewahrt ist.



ArbGG § 39

07.05.1998


2 AZR 417/97


<ansehen>

Die Bestimmung des Beginns der Schwangerschaft erfolgt grundsätzlich durch Rückrechnung um 280 Tage von dem ärztlich festgestellten voraussichtlichen Entbindungstermin (st. Rspr. Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 AZR 82/85 AP Nr. 15 zu § 9 MuSchG 1968).



MuSchG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 5

07.05.1998


2 AZR 536/97


<ansehen>

Liegen die vom Arbeitgeber darzulegenden und ggf. zu beweisenden Voraussetzungen des § 1 Abs. 5 KSchG vor, d.h. eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG sowie ein Interessenausgleich nebst Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer, so ist es nach § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG Sache des gekündigten Arbeitnehmers, darzulegen und ggf. zu beweisen, daß keine dringenden betrieblichen Erfordernisse für die Kündigung vorliegen.



KSchG § 1 Abs. 2, 3, 4, 5

07.05.1998


2 AZR 55/98


<ansehen>

Die Rechtswirkungen des § 1 Abs. 5 KSchG n.F. treten auch dann ein, wenn der zu kündigende Arbeitnehmer in einer nicht unterschriebenen Namensliste benannt ist, die mit dem Interessenausgleich, der auf die Namensliste als Anlage ausdrücklich Bezug nimmt, mittels Heftmaschine fest verbunden ist.



KSchG § 1 Abs. 5 (n.F.), § 1 Abs. 2

BetrVG § 111, § 77 Abs. 2 S. 3

13.05.1998


10 AZR 421/97


<ansehen>

Die Besitzstandsregelung in der Protokollnotiz Nr. 6 zu Abschnitt B der Lehrer-Richtlinien-O der TdL vom 22. Juni 1995 bezieht sich nur auf eine Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe, die der Lehrkraft bei zutreffender Eingruppierung nach den bis zum 30. Juni 1995 geltenden Richtlinien zustand



BAT §§ 22, 23

13.05.1998


4 AZR 106/97


<ansehen>

Gemäß § 13 Abs. 1 Unterabs. 1 An TV richtet sich die Eingruppierung der Angestellten auf Beamtendienstposten "nach der Bewertung der Beamtendienstposten (Anlage 1 Teil B)". Richtlinien für die einheitliche Bewertung der Beamtendienstposten (Tätigkeitsverzeichnis) haben weder nach dieser Vorschrift noch nach der Anlage 1 Teil B eingruppierungsrechtliche Bedeutung (Abgrenzung zu der Entscheidung des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP Nr. 10 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn

13.05.1998


4 AZR 107/97


<ansehen>

Verwenden die Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm einen Fachbegriff, ist im Zweifel anzunehmen, daß dieser auch im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, z. B. Urteil vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).



BAT §§ 22, 23

13.05.1998


7 ABR 45/97


 <ansehen>

Die Anfechtung der Wahl der Delegierten eines Betriebs für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem MitbestG wird unzulässig, wenn der Betrieb nicht mehr besteht

13.05.1998


7 ABR 5/97


<ansehen>

Die Regelung des § 12 Abs. 1 MitbestG über die erforderliche Zahl von Stützunterschriften für Wahlvorschläge zur Delegiertenwahl für die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist verfassungsgemäß



GG Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3

13.05.1998


7 ABR 65/96


<ansehen>

Will der Betriebsrat seinen Anspruch auf Freistellung von den Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG entstanden sind, an den Gläubiger abtreten, so bedarf es dazu eines entsprechenden Betriebsratsbeschlusses. Fehlt der Beschluß, erwirbt der Gläubiger keine unmittelbar gegen den Arbeitgeber durchsetzbare Forderung.



BetrVG § 80 Abs. 3, § 40 Abs. 1

14.05.1998


8 AZR 328/96


<ansehen>

Betriebsübergang: Wahrung der Identität - Begriff der Einheit



BetrVG § 102

BGB § 613a Abs. 1

KSchG § 1

14.05.1998


8 AZR 633/96


<ansehen>

Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitnehmers während Kündigungsschutzprozess



BGB § 615

14.05.1998


8 AZR 634/96


<ansehen>

Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitnehmers während Kündigungsschutzprozess



BGB § 615

14.05.1998


8 AZR 687/96


<ansehen>

Hochschullehrer bisherigen Rechts sind als solche weder Professoren noch Hochschuldozenten gem. § 99 Abs. 1 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt



BPersVG § 108 Abs. 2

19.05.1998


9 AZR 307/96


<ansehen>

Ist der Arbeitgeber nach §§ 618, 619 BGB verpflichtet, den Arbeitnehmern aus Gründen des Gesundheitsschutzes die bei der Arbeit zu tragende Kleidung zur Verfügung zu stellen, so hat er entsprechend § 670 BGB den Arbeitnehmern die Aufwendungen zu erstatten, die sie für die Selbstbeschaffung der Kleidung für erforderlich halten durften (Anschluß an BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).



BetrVG § 87 Abs. 1

19.05.1998


9 AZR 327/96


 <ansehen>

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem kaufmännischen Angestellten wegen dessen vertragswidrigen Verhaltens aus wichtigem Grund, kann er sich in entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 1 HGB von einer nachvertraglichen Wettbewerbsvereinbarung binnen eines Monats nach der Kündigung durch eine schriftliche Erklärung lösen (Anschluß an BAG Urteile vom 23. Februar 1977 - 3 AZR 620/75 BAGE 29, 30 AP Nr. 6 zu § 75 HGB; vom 17. Februar 1987 3 AZR 59/86 AP Nr. 4 zu § 75 a HGB).


19.05.1998


9 AZR 394/97


<ansehen>

Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche

26.05.1998


1 AZR 704/97


<ansehen>

Beabsichtigt der Arbeitgeber, eine Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen teilweise anzurechnen, so hat der Betriebsrat bei den Veteilungsgrundsätzen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (st. Rspr.). Dieses Mitbestimmungsrecht sowie der Grundsatz vertrauensvoller Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) werden verletzt, wenn der Arbeitgeber eigene Verteilungsgrundsätze vorgibt, über die er keine Verhandlungen zuläßt, sondern für den Fall abweichender Vorstellungen des Betriebsrats von vornherein eine mitbestimmungsfreie Vollanrechnung vorsieht.



BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 2

TVG § 4

26.05.1998


3 AZR 171/97


<ansehen>

Arbeitnehmer, die auf einer Bau- oder Arbeitsstelle ohne tägliche Heimfahrt tätig sind, haben auch für die Arbeitstage einen Anspruch auf Auslösung nach § 7.4.1 BRTV-Bau, an denen sie nach dem Ende der Arbeitszeit in ihre Wohnung zurückkehren, um dort das Wochenende zu verbringen (Bestätigung von BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 590/86 - n.v



TVG § 1

26.05.1998


3 AZR 23/97


<ansehen>

Abfindungsanspruch wegen Rationalisierungsmaßnahmen



TVG § 1 (Auslegung)

26.05.1998


3 AZR 61/97


<ansehen>

Anrechnung von Ortszuschlag auf Hausstandsgeld



TVG § 1 (Auslegung)

26.05.1998


3 AZR 96/97


<ansehen>

Ist ein Arbeitnehmer des Baugewerbes täglich von einer auswärtigen Baustelle zu seiner Wohnung zurückgekehrt, scheidet ein Anspruch auf Auslösung (§ 7.4 BRTV-Bau) aus. Ihm stehen die Ansprüche zu, die § 7.3 BRTV-Bau für die Arbeit auf Bau- oder Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt vorsieht. Dies gilt unabhängig davon, ob die tägliche Rückkehr von der Arbeitsstelle zur Wohnung nach § 7.4.1 Abs. 3 BRTV-Bau an sich unzumutbar war, und ob der Arbeitgeber eine Anweisung gegeben hat, vor Ort zu übernachten.



TVG § 1 (Auslegung)

28.05.1998


2 AZR 480/97


<ansehen>

Die Beschränkung der Zulassung der Revision auf einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstandes kann sich aus den Entscheidungsgründen des anzufechtenden Urteils ergeben; trotz Beschwer beider Parteien und undifferenzierter Revisionszulassung im verkündeten Tenor des Urteils kann sich aus den Entscheidungsgründen auch ergeben, daß die Revision nur für eine der Parteien eröffnet ist (Fortsetzung der ständigen Rechtsprechung seit BAGE 29, 221 = AP Nr. - 5 zu § 91 ArbGG 1953; vgl. auch BGH Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 - NJW 1995, 1955 f



ArbGG § 72 Abs. 1, § 72 Abs. 5

28.05.1998


2 AZR 549/97


 <ansehen>

Die wahrheitswidrige Beantwortung der Frage nach einer Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR kann bei einer Einstellung in den öffentlichen Dienst unter Umständen die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen einer arglistigen Täuschung gemäß §§ 123, 142 BGB rechtfertigen.



BGB § 626

28.05.1998


6 AZR 349/96


<ansehen>

Begründet ein neuer Intendant bei Ausspruch einer Nichtverlängerungsmitteilung dem betroffenen Bühnenmitglied gegenüber die Trennungsabsicht allein mit künstlerischen Erwägungen, ist die Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels erfolgt.

28.05.1998


6 AZR 585/96


<ansehen>

Die Bestimmung des § 5 Abs. 4 Unterabs. 2 LTV-DR verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), soweit nach ihr Zeiten von der Berücksichtigung als Eisenbahndienstzeit ausgeschlossen sind, die der Arbeiter bei der Deutschen Reichsbahn. zurückgelegt hat, bevor er seinen Grundwehrdienst unfreiwillig bei den Grenztruppen der ehemaligen DDR ableistete. Dadurch werden diese Arbeiter gegenüber denjenigen, die zum Grundwehrdienst bei einem anderen Truppenteil der NVA eingezogen waren, ohne sachlichen Grund benachteiligt. Diese Vordienstzeiten sind gemäß § 5 Abs. 1 LTV-DR als Eisenbahndienstzeit zu berücksichtigen.



TVG § 1

GG Art. 3 Abs. 1

28.05.1998


6 AZR 618/96


<ansehen>

Nach Nr. 1 Buchst. a der Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O sind Zeiten jeglicher Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) von der Berücksichtigung als Postdienstzeit ausgeschlossen. Um eine Tätigkeit für das MfS handelte es sich in der Regel nicht, wenn der Angestellte in Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten dem MfS Auskünfte über dienstliche Angelegenheiten erteilte. Der Angestellte handelte in einem solchen Fall "für" seinen Arbeitgeber, aber nicht "für" das MfS.



TVG § 1

03.06.1998


5 AZR 552/97


 <ansehen>

Anspruch auf Vergütung bei Wegfall einer Topfabrede, mit der das unterschiedliche Provisionsaufkommen mehrerer Verkäufer ausgeglichen werden sollte



BGB § 611

KSchG §§ 1, 2

03.06.1998


5 AZR 616/97


 <ansehen>

Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine übertarifliche Zulage



TVG § 4 (Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung)

03.06.1998


5 AZR 656/97


<ansehen>

Rechtsanwälte, die in den Vermögensämtern der Landkreise der neuen Bundesländer an Aufgaben nach dem Vermögensgesetz mitwirken, können freie Mitarbeiter sein



BGB § 611

04.06.1998


8 AZR 786/96


<ansehen>

Es bleibt unentschieden, ob das "Recht am Arbeitsplatz" im Sinne eines räumlich-gegenständlichen Bereichs oder das "Recht am Arbeitsverhältnis" im Sinne eines alleinigen Verfügungsrechts des Arbeitnehmers als absolutes Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB anzuerkennen ist. In jedem Falle würde, die tatbestandsmäßige Verletzung eines solchen Rechts nicht die Rechtswidrigkeit indizieren. Vielmehr bedürfte diese wie beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Feststellung anhand der zu mißbilligenden Art der Schädigung

09.06.1998


9 AZR 43/97


 <ansehen>

Eine in einem Aufhebungsvertrag enthaltene Klausel, nach der alle gegenseitigen Forderungen erledigt sind, bewirkt nicht das Erlöschen des gekürzten Vollurlaubsanspruchs nach § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG.



BUrlG §§ 1, 3, 5, 13

09.06.1998


9 AZR 466/97


<ansehen>

Bildungsfreistellung - gesellschaftspolitische Weiterbildung

09.06.1998


9 AZR 502/97


<ansehen>

Urlaubsentgelt: Berechnung des tariflichen Urlaubsentgelts



BUrlG §§ 1, 3, 13 Abs. 1

TVG § 1

10.06.1998


10 AZR 103/97


 <ansehen>

Eine Lehrkraft mit einer in der ehemaligen DDR erworbenen Lehrbefähigung, die eine Ergänzungsprüfung für das Amt des Lehrers mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern nach Berliner Landesrecht abgelegt hat, hat erst dann Anspruch auf Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe, wenn ihr mit der Feststellung der Bewährung die Laufbahnbefähigung zuerkannt wurde



BAT §§ 22, 23

10.06.1998


10 AZR 779/96


<ansehen>

Die tariflichen Verweisungen auf die 2. BesÜV in § 2 Nr. 3 Satz 2 ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O und in Nr. 3 a Unterabs. 1 SR 2 l I BAT-O betreffen lediglich die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte. Die Verweisung erfaßt nicht die Regelung über einen ruhegaltsfähigen Zuschuß nach § 4 der 2. BesÜV



BAT §§ 22, 23

16.06.1998


1 ABR 67/97


<ansehen>

Vereinbart ein Krankenhausträger mit seinen Chefärzten, daß diese zur privaten Liquidation berechtigt sein sollen, jedoch Teile des Liquidationserlöses in einen Fonds abführen müssen, an dem nachgeordnete Ärzte zu beteiligen sind, so gilt für das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG folgendes:



BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, Nr. 8

16.06.1998


1 ABR 68/97


<ansehen>

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber verbindliche Arbeits- und Sicherheitsanweisungen erläßt, um Unfallverhütungsvorschriften zu konkretisieren. Als ausfüllungsfähige und -bedürftige Rahmenvorschrift kommt auch § 2 Abs. 1 VBG 1 (Allgemeine Unfallverhütungsvorschriften) in Betracht.



BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7, §§ 88, 50 Abs. 1

16.06.1998


5 AZN 154/98


<ansehen>

Pauschal bezahlte Fotoreporter einer Zeitungsredaktion können Arbeitnehmer sein, wenn sie - u.a. durch Dienstpläne - derart in den Arbeitsablauf eingebunden sind, daß sie faktisch die Übernahme von Fototerminen nicht ablehnen können (Abgrenzung zu BAG Beschluß vom 29. Januar 1992 - 7 ABR 25/91 - AP Nr. 47 zu § 5 BetrVG 1972 mit Anm. Wank



ArbGG §§ 72, 72a

BGB § 611 (Abhängigkeit)

16.06.1998


5 AZR 255/98


<ansehen>

§ 543 Abs. 1 ZPO entbindet das Berufungsgericht nicht von einer Auseinandersetzung mit Angriffs- und Verteidigungsmitteln, die in der Berufungsinstanz neu vorgebracht worden sind.

16.06.1998


5 AZR 256/98


<ansehen>

Berufungsurteil: Urteilsgründe - Fehlen

16.06.1998


5 AZR 638/97


<ansehen>

Nach § 4 Nr. 2 des Rahmentarifvertrages für die technischen und kaufmännischen Angestellten sowie nach § 5 Nr. 2.1 Abs. 1 des Rahmentarifvertrages für die Poliere des Baugewerbes i.d.F. vom 19. Mai 1992 hat der Angestellte sowie der Polier bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts in Höhe von 100 %.

16.06.1998


5 AZR 67/97


<ansehen>

Nach § 6 Nr. 2 a des MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Schuhindustrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 31. Oktober 1984 hat der Arbeiter bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Fortzahlung von 100 % seines Lohnes.



ArbGG § 9 Abs. 5, § 76

16.06.1998


5 AZR 728/97


<ansehen>

»§ 13 Nr. 4 i.V.m. § 9 Nr. 1 c des Manteltarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg vom 24. März 1994 stellt eine konstitutive Regelung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dar und begründet einen Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts in Höhe von 100 %

17.06.1998


2 AZR 336/97


 <ansehen>

Während gemäß § 46 Abs. 2 ArbGG i.V.m. § 498, § 270 Abs. 3 ZPO die Drei-Wochen-Frist für die Klageerhebung nach § 4 KSchG auch dann gewahrt wird, wenn die Klage zwar vor Fristablauf bei dem Gericht eingereicht worden ist, aber die Zustellung an den Prozeßgegner erst danach erfolgt (§ 270 Abs. 3 ZPO: "demnächst"), gilt dies nicht für die Vorbehaltsfrist des § 2 Satz 2 KSchG. Die Annahme einer Änderungskündigung unter Vorbehalt ist vielmehr gegenüber dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erklären.



BetrVG § 76, § 77, § 87 Abs. 1 Nr. 10

KSchG § 2, § 1 Abs. 2

17.06.1998


7 ABR 20/97


 <ansehen>

Bei Arbeit und Leben - DGB/Volkshochschule - Arbeitsgemeinschaft für politische und soziale Bildung im Lande Nordrhein-Westfalen e.V. handelt es sich um einen gemeinnützigen Schulungsveranstalter, für den koalitionsrechtliche Beschränkungen der betriebsverfassungsrechtlichen Kostenerstattungspflicht der Arbeitgeber nicht gelten.



BetrVG § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6

17.06.1998


7 ABR 22/97


<ansehen>

Aufschlüsselung pauschaler Schulungskosten



BetrVG § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6

17.06.1998


7 ABR 25/97


<ansehen>

Zum Umfang der Aufschlüsselungspflicht gewerkschaftlicher Schulunsveranstalter



BetrVG § 37 Abs. 2, Abs. 6, § 40 Abs. 1

17.06.1998


7 AZR 25/97


<ansehen>

Sozialplan: Auslegung



BetrVG § 112 Abs. 1

BGB § 611 Abs. 1

17.06.1998


7 AZR 291/97


<ansehen>

Übernahme einer Ausgebildeten als Teilzeitbeschäftigte nach dem TV zur Beschäftigungssicherung



TVG § 1

17.06.1998


7 AZR 443/97


<ansehen>

Der Begriff der "personenbedingten Gründe" in § 5 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung vom 23. April 1994 ist nicht im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu verstehen, sondern hat sich an den Zwecken des Tarifvertrags zu orientieren (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 -)

17.06.1998


7 AZR 54/97


<ansehen>

Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung



TVG § 1

17.06.1998


7 AZR 55/97


<ansehen>

Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung



TVG § 1

19.06.1998


6 AZB 48/97 (A)


<ansehen>

Im Verfahren der Revisionsbeschwerde entscheidet ein Senat des Bundesarbeitsgerichts auch dann in der nach § 77 Satz 2 ArbGG vorgeschriebenen Besetzung, wenn er bei einem anderen Senat gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG anfragt, ob dieser an seiner Rechtsauffassung festhält. § 45 Abs. 3 Satz 3 ArbGG ist nicht anzuwenden, soweit er die Beschlußfassung in der für Urteile erforderlichen Besetzung vorschreibt.



ArbGG § 64 Abs. 2, § 45 Abs. 2, § 45 Abs. 3, § 77

24.06.1998


3 AZR 288/97


<ansehen>

Anwartschaften auf eine Invaliditätsversorgung werden unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 BetrAVG unverfallbar.

24.06.1998


3 AZR 97/97


<ansehen>

betriebliche Altersversorgung: Errechnung des Anspruchs - Vordienstzeiten


24.06.1998


4 AZR 208/97


 <ansehen>

Ein Firmentarifvertrag zählt zu den Verbindlichkeiten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG.



BGB § 613a

GG Art. 9 Abs. 3

24.06.1998


4 AZR 304/97


<ansehen>

Unter Verantwortung im Sinne des Tätigkeitsmerkmals der VergGr. I a Fallgr. 1 a Teil I Allgemeiner Teil der Anl. 1 a zum BAT ist die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, daß in dem ihm übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urteile vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 16. April 1986 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356 AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975).



BAT §§ 22, 23

24.06.1998


4 AZR 322/97


<ansehen>

Die Tätigkeit eines sog. Vorführtechnikers in einem Museum für Technik und Arbeit, der Museumsbesuchern technische Geräte, insbesondere ein Museumsschiff, vorführt und dabei die dazugehörigen technik- und sozialgeschichtlichen Zusammenhänge erklärt, ist als diejenige eines Museumsführers in den besonderen Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte in Museen im Allgemeinen Teil der Anlage 1 a zum BAT aufgeführt (z. B. VergGr. VII Fallgr. 12).



BAT §§ 22, 23

24.06.1998


4 AZR 369/97


 <ansehen>

Der Anspruch auf eine in einem Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O vorgesehene "Vergütungsgruppenzulage", zur Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe setzt voraus, daß der Angestellte tariflich nach dieser Vergütungsgruppe zu vergüten ist.



BAT §§ 22, 23

25.06.1998


6 AZR 475/96


<ansehen>

TV-Arb-O - räumlicher Geltungsbereich

25.06.1998


6 AZR 515/97


 <ansehen>

Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

25.06.1998


6 AZR 664/96


<ansehen>

Ein Arbeiter, der an einem auf einen Sonntag fallenden Feiertag arbeiten muß, kann, wenn er den dienstplanmäßigen Zeitausgleich für Sonntagsarbeit nach § 15 Abs. 6 MTL II erhält, nach § 27 Abs. 1 Buchst. c MTL II einen Zeitzuschlag in Höhe von 35 v.H. beanspruchen. Daß es sich bei der Sonntagsarbeit zugleich um Feiertagsarbeit handelt, begründet keinen Anspruch auf einen weiteren Freizeitausgleich oder stattdessen auf einen Zeitzuschlag in Höhe von 135 %



GG Art. 3 Abs. 1

01.07.1998


5 AZR 25/98


<ansehen>

Nach § 4 Ziff. 7 RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer des Gerüstbaugewerbes vom 27.7.1993 i.d.F. vom 25.11.1995 hat ein Arbeiter bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 %, sondern nur in Höhe von 80 % (§ 4 Abs. 1 EFZG).

01.07.1998


5 AZR 456/97


<ansehen>

Nach § 9 Abs. 1 des MTV für die Firma M.D. Fleischwarenfabrik (gleichlautend: § 9 des Einheitlichen MTV für die Arbeitnehmer in den Betrieben der Fleischwaren-Industrie Westfalen vom 6. Mai 1994) hat der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts in Höhe von 100 %.

01.07.1998


5 AZR 545/97


<ansehen>

Nach § 4 Ziff. 7 RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer des Gerüstbaugewerbes vom 27. Juli 1993 in der Fassung vom 15. November 1995 hat ein Arbeiter bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 %

01.07.1998


5 AZR 620/97


<ansehen>

Nach § 4 Ziff. 7 RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer des Gerüstbaugewerbes vom 27.7.1993 i.d.F. vom 25.11.1995 hat ein Arbeiter bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 %, sondern nur in Höhe von 80 % (§ 4 Abs. 1 EFZG).

01.07.1998


5 AZR 621/97


<ansehen>

Nach § 4 Ziff. 7 RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer des Gerüstbaugewerbes vom 27.7.1993 i.d.F. vom 25.11.1995 hat ein Arbeiter bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe von 100 %, sondern nur in Höhe von 80 % (§ 4 Abs. 1 EFZG).

08.07.1998


10 AZR 274/97


<ansehen>

Sozialkassentarifverträge - Illegale Arbeitnehmerüberlassung



AÜG Art. 1 § 1, § 1 b, § 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1

TVG § 1

08.07.1998


7 AZN 374/98


<ansehen>

Zur Darlegung des Zulassungsgrundes gehört, daß das anzufechtende Urteil einen allgemeinen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat, und daß dieser von einem in einer divergenzfähigen Entscheidung aufgestellten Rechtssatz abweicht.



ArbGG § 72 Abs. 2, § 72a Abs. 1

08.07.1998


7 AZR 245/97


<ansehen>

Die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf auch dann eines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Befristungsvereinbarung bereits den allgemeinen Kündigungsschutz genießt.



BGB § 620 (Befristeter Arbeitsvertrag)

KSchG § 2

08.07.1998


7 AZR 308/97