-
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15.01.1997
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7
ABR 14/96
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<ansehen>
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Die
Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung
zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG
erforderlich sein. Für diesen Fall muß der
Betriebsrat eine betriebliche Konfliktlage darlegen, aus der sich
für ihn ein Handlungsbedarf zur Wahrnehmung einer gesetzlichen
Aufgabenstellung ergibt und zu deren Erledigung er das auf der Schulung
vermittelte Wissen benötigt
BetrVG § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 6 S. 1, § 40 Abs. 1
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-
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15.01.1997
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7
AZR 158/96
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<ansehen>
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Haben
Parteien nach dem Hochschulrahmengesetz vereinbart, daß der
wissenschaftliche Mitarbeiter während eines befristeten
Arbeitsverhältnisses Gelegenheit zur Promotion
erhält, und promoviert der Mitarbeiter vor Ablauf des
befristeten Vertrags, so werden die verbleibenden Zeiten bei der
Berechnung der Fünfjahresgrenze des § 57 c Abs. 2 HRG
nicht eingerechnet.
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-
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15.01.1997
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7
AZR 873/95
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<ansehen>
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Auch
nach dem rheinland-pfälzischen Landespersonalvertretungsgesetz
kann ein freigestelltes Personalratsmitglied vom Arbeitgeber nicht
verlangen, daß er ihm während der Freistellung
zusätzlich zum Bruttoarbeitsentgelt die Nettolohndifferenz
zahlt, die sich daraus ergibt, daß Zulagen, die im Falle der
Arbeitsleistung steuer- und sozialversicherungsfrei sind,
abgabepflichtig sind
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-
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16.01.1997
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2
AZR 35/96
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<ansehen>
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Soll
ein außergerichtlich vereinbarter Vergleich noch gerichtlich
protokolliert werden, so ist in der Regel anzunehmen, daß der
Vergleich erst mit der Protokollierung abgeschlossen ist
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-
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21.01.1997
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1
ABR 53/96
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<ansehen>
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Führt
der Arbeitgeber ein Formular ein, auf dem die Arbeitnehmer die
Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit vom
Arzt bescheinigen lassen sollen, so trifft er damit eine Regelung der
betrieblichen Ordnung, bei der der Betriebsrat mitzubestimmen hat
(§ 87 Abs. 1 BetrVG
BGB § 616
BetrVG § 87 Abs. 1
Nr. 1
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-
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21.01.1997
|
1
AZR 572/96
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<ansehen>
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Eine
betriebliche Übung setzt voraus, daß eine bestimmte
betriebliche Praxis den Schluß erlaubt, der Arbeitgeber wolle
sich vertragsrechtlich binden.
BetrVG § 77 Abs. 4
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-
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21.01.1997
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9
AZR 778/95
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<ansehen>
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Wird
mit einem "freien Mitarbeiter" vereinbart, er dürfe nicht
für ein Unternehmen tätig sein, das mit dem
Vertragspartner in Wettbewerb stehe, ist ihm nicht verwehrt,
für ein anderes Unternehmen tätig zu werden, dessen
Produktions- oder Dienstleistungsangebot sich nicht mit dem des
Vertragspartners überschneidet
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-
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21.01.1997
|
9
AZR 791/95
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<ansehen>
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Ist
der Urlaub so festgesetzt, daß er nicht vor dem Stichtag
für den Antritt des übertragenen Urlaubs nach
§ 23 des Tarifvertrags für die Arbeiter der Deutschen
Bundespost beendet wird, hat der Arbeitgeber bei einer Erkrankung des
Arbeitnehmers keine Verpflichtung, die wegen nachgewiesener
Arbeitsunfähigkeit nicht anzurechnenden Urlaubstage
nachzugewähren. In diesem Fall verfallen die wegen
Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllten
Urlaubsansprüche
BUrlG
§ 7 Abs. 1, 3
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-
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22.01.1997
|
10
AZR 223/96
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<ansehen>
|
§
1 RTV-Maler nimmt als "Betriebe des Baugewerbes " alle Betriebe von
seinem Geltungsbereich aus, die dem betrieblichen Geltungsbereich des
VTV unterfallen und nicht ausdrücklich durch § 1 Abs.
2 Abschnitt VII VTV vom Geltungsbereich des VTV ausgenommen werden
(Weiterentwicklung der Entscheidung des Senats vom 11. Dezember 1996 -
10 AZR 376/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
TVG § 1
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-
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22.01.1997
|
10
AZR 459/96
|
<ansehen>
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Die
Berufung des Arbeitgebers auf die Ausschlußfrist des
§ 70 BAT verstößt nicht allein deswegen
gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), weil er dem Arbeitnehmer
eine unzutreffende Auskunft über das Bestehen seines Anspruchs
gegeben hat
BAT § 70
TVG § 4
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-
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22.01.1997
|
10
AZR 468/96
|
<ansehen>
|
Eine
tarifliche Regelung über die Zahlung einer Leistungszulage
kann vorsehen, daß über die Leistungsbeurteilung
eine paritätische Kommission verbindlich entscheidet.
ArbGG § 101
BetrVG § 76
TVG § 1
TVG § 4
Regelungsausschuß
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-
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22.01.1997
|
10
AZR 908/94
|
<ansehen>
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Die
Gesellschafter einer Vor-GmbH haften für deren
Verbindlichkeiten unmittelbar unter anderem dann, wenn die Vor-GmbH
vermögenslos ist (im Anschluß an BGH Urteil vom 4.
März 1996 - II ZR 123/94 - AP Nr. 6 zu § 11 GmbHG
TVG § 1
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-
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22.01.1997
|
5
AZR 441/95
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<ansehen>
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Chefärzte,
deren Liquidationsberechtigung für Wahlarztleistungen vor dem
1. Januar 1993 vereinbart worden ist (sog. Altverträge), haben
für die Jahre 1993, 1994 und 1995 zusätzlich zur
vereinbarten Kostenerstattung weitere 10 % der
GOÄ-Gebühren an das Krankenhaus abzuführen.
BGB § 611
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-
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22.01.1997
|
5
AZR 442/95
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<ansehen>
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Chefarzt:
Abführung von Nutzungentgelt an Krankenhausträger
BGB § 611
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-
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22.01.1997
|
5
AZR 499/95
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<ansehen>
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Arbeitsvertrag:
Auslegung - Vergütungsregelung
BGB § 611 Abs. 1
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-
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22.01.1997
|
5
AZR 658/95
|
<ansehen>
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In
der Äußerung einer - möglicherweise
falschen - Rechtsansicht liegt keine Teilkündigung
BGB § 620
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-
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23.01.1997
|
8
AZR 207/95
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<ansehen>
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Bürgermeister,
die nach § 27 des Gesetzes über die Selbstverwaltung
der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17. Mai 1990 (KommVerfG
1990) in ihr Amt gewählt wurden stehen jedenfalls ab dem 3.
Oktober 1990 in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis zur Gemeinde.
ArbGG §§ 48
Abs. 1, 65, 73 Abs. 2
|
-
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23.01.1997
|
8
AZR 58/96
|
<ansehen>
|
Schadensersatzansprüche
des Arbeitgebers nach § 260 AGB-DDR unterliegen seit dem 1.
Januar 1992 nicht mehr der Ausschlußfrist des § 265
AGB-DDR, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfallen waren
|
-
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29.01.1997
|
2
AZR 292/96
|
<ansehen>
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Zur
Beurteilung einer außerordentlichen, fristlosen
Kündigung aufgrund von Urkundenfälschungen.
BGB § 626
BetrVG § 102 Abs. 1
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-
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29.01.1997
|
2
AZR 370/96
|
<ansehen>
|
Die
Bestimmung des § 2 Nr. 6 MTV gewerbliche Arbeitnehmer der
nordrheinischen Textilindustrie vom 10. Mai 1978 kann nicht im Sinne
einer dynamischen Verweisung auf die jeweils im Verhältnis zum
Tarifvertrag günstigere gesetzliche Regelung verstanden werden
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-
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29.01.1997
|
2
AZR 472/96
|
<ansehen>
|
Handelt
der zur Geschäftsführung befugte Gesellschafter einer
bürgerlich rechtlichen Gesellschaft beim Abschluß
eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages mit der Vertragspartnerin
in kollusivem Zusammenwirken zu Lasten der Gesellschaft, und konnte
oder mußte die Vertragspartnerin dies erkennen, so kann sie
sich auf die Wirksamkeit des Vertrages nicht berufen (im
Anschluß an BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR
577/76 - AP Nr. 1 zu § 126 HGB
BGB § 611
|
-
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29.01.1997
|
2
AZR 9/96
|
<ansehen>
|
Ist
ein Arbeitnehmer auf Dauer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage,
die geschuldete Arbeit auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu leisten,
so ist er zur Vermeidung einer Kündigung auf einem
leidensgerechten Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen
weiterzubeschäftigen, falls ein solch gleichwertiger oder
jedenfalls zumutbarer Arbeitsplatz frei und der Arbeitnehmer
für die dort zu leistende Arbeit geeignet ist. Ggf. hat der
Arbeitgeber einen solchen Arbeitsplatz durch Ausübung seines
Direktionsrechts frei zu machen und sich auch um die evtl.
erforderliche Zustimmung des Betriebsrats zu bemühen. Zu einer
weitergehenden Umorganisation oder zur Durchführung eines
Zustimmungsersetzungsverfahrens gemäß § 99
Abs. 4 BetrVG ist der Arbeitgeber dagegen nicht verpflichtet
KSchG § 1
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-
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30.01.1997
|
6
AZR 695/95
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<ansehen>
|
Die
Verringerung des Abfindungsanspruchs nach § 2 Abs. 7 in
Verbindung mit § 2 Abs. 6 TV soziale Absicherung setzt voraus,
daß nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem
nach diesen Bestimmungen maßgebenden Zeitraum ein Anspruch
auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht
(Bestätigung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom
1. Juni. 1995 - 6 AZR 926/94 - BAGE 80, 158 = AP Nr. 24 zu § 1
TVG Tarifverträge: DDR).
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-
|
30.01.1997
|
6
AZR 784/95
|
<ansehen>
|
Abfindung
- Auflösung der Beschäftigungsstelle
|
-
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30.01.1997
|
6
AZR 847/95
|
<ansehen>
|
Ein
befristeter Arbeitsvertrag, der vor Beendigung eines wegen mangelnden
Bedarfs gekündigten Arbeitsverhältnisses geschlossen
wird, ist jedenfalls dann nicht als ein den Abfindungsanspruch nach
§ 2 Abs. 1 Satz 2 TV soziale Absicherung begründender
Auflösungsvertrag anzusehen, wenn die im unmittelbaren
Anschluß an die ursprüngliche Beschäftigung
auszuübende Tätigkeit einen anderen Inhalt hat
|
-
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30.01.1997
|
6
AZR 859/95
|
<ansehen>
|
Abfindung
bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatzes
KSchG § 1
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-
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05.02.1997
|
10
AZR 553/96
|
<ansehen>
|
Nimmt
ein Sozialplan von seinem Geltungsbereich solche Mitarbeiter aus, die
einen angebotenen zumutbaren Arbeitsplatz ablehnen, so gilt dies auch
für den Fall, daß Arbeitnehmer dem Übergang
ihres Arbeitsverhältnisses im Wege eines
Betriebsüberganges nach § 613 a BGB widersprechen.
BGB § 613a
BetrVG § 112
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-
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05.02.1997
|
10
AZR 639/96
|
<ansehen>
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Der
Angestellte leistet auch dann Wechselschichtarbeit im Sinne von
§ 33 a Abs. 1 BAT, wenn die tatsächliche
Arbeitsleistung in einer Schicht durch Bereitschaftsdienst oder andere
Umstände unterbrochen wird (im Anschluß an das
Urteil vom 2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96
BAT
§ 33 a, § 15 Abs. 6 a, Abs. 8
Unterabs. 6 und 7
|
-
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06.02.1997
|
2
AZR 128/96
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<ansehen>
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Betreibt
ein Rechtsanwalt eine Anwaltskanzlei selbständig, ohne
daß die anderen im Briefkopf der Kanzlei
aufgeführten Anwälte auf die tägliche Arbeit
und die Personalentscheidungen erkennbar Einfluß nehmen, kann
er einem von ihm angestellten Rechtsanwalt für die
(Schein-)sozietät wirksam kündigen, ohne nach
§ 174 BGB eine Vollmacht der anderen Mitglieder der
(Schein-)sozietät vorzulegen
|
-
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06.02.1997
|
2
AZR 168/96
|
<ansehen>
|
Soll
das Verfahren zur Anhörung des Betriebsrats bei
Kündigungen in Anwendung des § 102 Abs. 6 BetrVG z.
B. durch Einführung einer Beratungspflicht im Falle eines
Widerspruchs des Betriebsrats erweitert werden, so muß eine
dem § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG entsprechende Sanktion bei
Verstoß gegen eine solche Beratungspflicht in der
betreffenden Betriebsvereinbarung deutlich geregelt werden
BetrVG § 102 Abs. 1, 6
KSchG § 1
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-
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06.02.1997
|
2
AZR 265/96
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<ansehen>
|
Die
Anhörung des Betriebsrats gemäß §
102 Abs. 1 BetrVG bedarf auch dann nicht der Schriftform bzw. der
Übergabe vorhandener schriftlicher Unterlagen, wenn der
Kündigungssachverhalt ungewöhnlich komplex ist.
BetrVG § 102 Abs. 1, 2
|
-
|
12.02.1997
|
4
AZR 324/95
|
<ansehen>
|
Eingruppierung:
Sozialpädagoge
BAT §§ 22, 23, Anlage 1a
|
-
|
12.02.1997
|
4
AZR 330/95
|
<ansehen>
|
Die
Tätigkeit eines Hausmeisters stellt einen Arbeitsvorgang dar.
|
-
|
12.02.1997
|
4
AZR 419/95
|
<ansehen>
|
Die
Tarifvertragsparteien können sich beim Abschluß
eines Tarifvertrages nach den allgemeinen Regeln (§§
164 ff. BGB) vertreten lassen. Aus der Urkunde muß sich das
Handeln als Vertreter zweifelsfrei ergeben
TVG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 S. 1, § 2 Abs. 2
|
-
|
12.02.1997
|
5
AZN 1106/96
|
<ansehen>
|
Der
Lauf der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
wird durch einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe dann nicht
gehemmt, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde unbedingt eingelegt worden
ist
ArbGG §§ 72, 72a
|
-
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12.02.1997
|
7
ABR 36/96
|
<ansehen>
|
Wahlberechtigung
von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb
BetrVG § 5 Abs. 1, § 7, § 19
|
-
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12.02.1997
|
7
ABR 40/96
|
<ansehen>
|
Die
zeitweilige Verhinderung einer freigestellten Betriebsratsmitglieds
infolge seiner Zugehörigkeit zum Gesamtbetriebsrat berechtigt
den Betriebsrat nur unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 2
BetrVG, eine anteilige Freistellung eines weiteren Betriebsratmitglieds
zu verlangen.
BetrVG § 38 Abs. 1, § 37 Abs. 2, § 50 Abs. 1, § 51 Abs. 1
|
-
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12.02.1997
|
7
AZR 133/96
|
<ansehen>
|
Auf
§ 57 b Abs. 3 HRG kann die Befristung des Arbeitsvertrags
eines Lektors aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
auch nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24.
April 1996 (- 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268 = AP Nr. 2 zu §
57 a HRG) nicht gestützt werden.
GG Art. 9 Abs. 3
|
-
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12.02.1997
|
7
AZR 317/96
|
<ansehen>
|
Wird
einer Angestellten im öffentlichen Dienst Erziehungsurlaub
gewährt, nachdem ihr zuvor bereits
Teilzeitbeschäftigung bewilligt worden war, so
beeinträchtigt dies nicht den sachlichen Grund für
die Befristung des Arbeitsvertrages mit einer Ersatzkraft, die aus den
durch die Bewilligung der Teilzeitbeschäftigung
vorübergehend frei gewordenen Haushaltsmitteln
vergütet wird
BGB § 620
|
-
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18.02.1997
|
3
AZR 806/95
|
<ansehen>
|
Nach
§ 3 Abs. 2 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter
im Bewachungsgewerbe in Baden-Württemberg vom 25. Juni 1992
besteht ein Anspruch auf 50 %igen Mehrarbeitszuschlag für eine
betrieblich angeordnete Sonderschicht an einem dem Arbeitnehmer
zustehenden freien Tag. Dieser Anspruch setzt nicht voraus,
daß der Arbeitnehmer über die im Tarifvertrag
festgelegte Arbeitszeit hinaus tatsächlich gearbeitet hat.
TVG § 1
|
-
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18.02.1997
|
9
AZR 706/95
|
<ansehen>
|
Berechnung
der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie
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-
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18.02.1997
|
9
AZR 738/95
|
<ansehen>
|
Für
die Berechnung der Dauer des Urlaubsanspruchs der Arbeitnehmer, deren
regelmäßige Arbeitszeit auf weniger als
fünf Werktage in der Woche verteilt ist, ist zunächst
der tarifliche Grundurlaub nach § 12 II Ziff. 1 MTV und der
Zusatzurlaub für vollkoninuierliche Wechselschichtarbeit nach
§ 12 II Ziff. 2 MTV zusammenzurechnen. Dann ist in einem
weiteren Berechnunsvorgang die tarifliche Gesamturlaubsdauer dieser
Arbeitnehmer so zumzhurechnen, daß sie mit der Urlaubsdauer
der Arbeitnehmer, deren regelmäßige
wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage verteilt ist,
zeitlich gleichwertig ist (Fortführung von BAGE 68, 377 = AP
Nr. 6 zu § 3 BUrlG).
|
-
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18.02.1997
|
9
AZR 96/96
|
<ansehen>
|
Urlaubsabgeltung
bei beruflicher Umschulung
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-
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19.02.1997
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5
AZR 747/93
|
<ansehen>
|
Nach
Art. 18 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 vom 21. März 1972
über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr.
1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf
Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familien, die
innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, ist der
zuständige Träger, auch wenn es sich dabei um den
Arbeitgeber und nicht um einen Träger der sozialen Sicherheit
handelt, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an die vom
Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts getroffenen
ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die
Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden, sofern er die
betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen
läßt (EuGH, Urteil vom 3. Juni 1992, EuGHE 1992 I,
3458 = AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72).
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-
|
19.02.1997
|
5 AZR 83/96
|
<ansehen>
|
Einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die in einem Land
außerhalb der EU ausgestellt wurde, kommt im allgemeinen der
gleiche Beweiswert zu wie einer in Deutschland ausgestellten
Bescheinigung. Die Bescheinigung muß jedoch erkennen lassen,
daß der ausländische Arzt zwischen einer
bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit
verbundenen Krankheit unterschieden und damit eine den Begriffen des
deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts entsprechende
Beurteilung vorgenommen hat (BAGE 48, 115 = AP Nr. 4 zu § 3
LohnFG).
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-
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19.02.1997
|
5
AZR 982/94
|
<ansehen>
|
Der
Arbeitnehmer ist berechtigt, die Arbeit in Räumen zu
verweigern, die über das baurechtlich zulässige
Maß hinaus mit Gefahrstoffen belastet sind (§ 618
Abs. 1, § 273 Abs. 1 BGB).
BGB § 618 Abs. 1
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-
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20.02.1997
|
6
AZR 713/95
|
<ansehen>
|
Übernimmt
ein Arbeitgeber eine Dienststelle i. S.v. § 19 Abs. 2 BAT-O,
sind nur die bei dieser Dienststelle, nicht aber die bei anderen
Dienststellen des früheren Arbeitgebers
zurückgelegten Zeiten als Beschäftigungszeit
anzurechnen.
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-
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20.02.1997
|
6
AZR 760/95
|
<ansehen>
|
Auf
eine Abfindung, die ein Angestellter aufgrund eines Sozialplans nach
den tariflichen Bestimmungen des Tarifvertrags über den
Rationalisierungsschutz für Angestellte erhält, sind
nach § 10 Abs. 1 dieses Tarifvertrags Leistungen anzurechnen,
die dem Angestellten nach anderen Bestimmungen zu den gleichen Zwecken
gewährt werden. Diese Voraussetzung trifft auf
Arbeitslosengeld nicht zu, weil dieses Lohnersatzfunktion hat und nicht
wie die Abfindung der Entschädigung für den Verlust
des Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst dient
BetrVG §§ 112, 113
KSchG §§ 9, 10
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-
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20.02.1997
|
8
AZR 121/95
|
<ansehen>
|
Macht
ein Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber neben der Herausgabe der
ausgefüllten Lohnsteuerkarte zugleich für den Fall
nicht fristgerechter Ausfüllung und Herausgabe
uneingeschränkt eine Entschädigung nach § 61
Abs. 2 ArbGG geltend, sind mit der Entschädigung in der Regel
sämtliche Schadensersatzansprüche wegen der
Nichtherausgabe (auch wegen entgangener Lohnsteuererstattung) abgegolten
ArbGG § 61 Abs. 2
BGB § 611
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-
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20.02.1997
|
8
AZR 15/96
|
<ansehen>
|
Eine
Rechtsmittelbelehrung ist ordnungsgemäß im Sinne von
§ 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG, wenn sie es den Parteien
ermöglicht, sich allein aus der Belehrung über das
für sie gegebene Rechtsmittel und das Gericht, bei dem das
Rechtsmittel einzulegen ist, die Anschrift des Gerichts sowie die
einzuhaltende Frist und Form zu informieren.
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25.02.1997
|
1
ABR 69/96
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<ansehen>
|
Werden
anläßlich eines Sonntagsverkaufs Arbeitnehmer
für lediglich einen Tag im Betrieb beschäftigt, so
hat der Betriebsrat bei der Festlegung von Beginn und Ende ihrer
Arbeitszeit mitzubestimmen. Das gilt auch dann, wenn es sich um
Arbeitnehmer handelt, die aus anderen Betrieben desselben Arbeitgebers
herangezogen werden.
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-
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27.02.1997
|
2
AZR 160/96
|
<ansehen>
|
Beruht
eine betriebsbedingte Kündigung auf der Prognose des
Arbeitgebers, bei Ablauf der Kündigungsfrist könne er
den Arbeitnehmer (z. B. wegen Betriebsstillegung) nicht mehr
weiterbeschäftigen, und erweist sich die Prognose noch
während des Laufs der Kündigungsfrist als falsch (z.
B. weil es doch zu einem Betriebsübergang kommt), so hat der
Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortsetzung des
Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber mit
Rücksicht auf die Wirksamkeit der Kündigung noch
keine Dispositionen getroffen hat und ihm die unveränderte
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist
BGB § 613a
GG Art. 12
KSchG § 1
|
-
|
27.02.1997
|
2
AZR 302/96
|
<ansehen>
|
Kündigt
der Arbeitgeber wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit,
so kann er sich im Prozeß auf betriebstypische
Störungen des Betriebsablaufs auch dann berufen, wenn er diese
Störungen dem Betriebsrat bei dessen Anhörung nicht
ausdrücklich mitgeteilt hatte, weil solche
Verspätungsfolgen dem Betriebsrat im allgemeinen bekannt sind
BetrVG § 102 Abs. 1
KSchG § 1
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-
|
27.02.1997
|
2
AZR 513/96
|
<ansehen>
|
Wird
das Verfahren zur Beteiligung des Personalrats nicht durch den
Dienststellenleiter selbst, sondern durch einen
personalvertretungsrechtlich nicht zuständigen Vertreter des
Dienststellenleiters eingeleitet, so führt dies nicht zur
Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat den Fehler
nicht gerügt, sondern zu der beabsichtigten Kündigung
abschließend Stellung genommen hat (Weiterführung
der mit Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu
§ 79 BPersVG eingeleiteten ständigen
Senatsrechtsprechung)
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-
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05.03.1997
|
4
AZR 390/95
|
<ansehen>
|
Eine
Lehrkraft, die Schülerinnen der Kinderpflege im Gebiet
"Praxisanleitung" betreut, ist Technische Lehrerin im Sinne des
Nichterfüllererlasses. Dieser verweist wegen des Begriffes auf
die Laufbahnverordnung
BAT §§ 22, 23,
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-
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05.03.1997
|
4
AZR 392/95
|
<ansehen>
|
Ein
Krankenpflegehelfer, der die Tätigkeit eines Krankenpflegers
ausübt, hat nach den Richtlinien für
Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen
Caritasverbandes keinen Anspruch, wie ein Krankenpfleger
vergütet zu werden. Aus dem System der Regelungen folgt,
daß im Gesundheitswesen auf die subjektiven
Eingruppierungsvoraussetzungen abgestellt werden muß
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05.03.1997
|
4
AZR 482/95
|
<ansehen>
|
Eine
staatlich anerkannte Erzieherin in der pädagogischen
Betreuung, Anleitung und Förderung von Schülerinnen
und Schülern im Freizeitbereich einer als Ganztagsschule
betriebenen Sonderschule für lernbehinderte Kinder
erfüllt in der Regel die Tätigkeitsmerkmale der
VergGr. V c Fallgruppe 5 der Vergütungsgruppen für
Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst Teil II Abschn. G der
Anlage 1 a zum BAT
BAT §§ 22, 23,
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-
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05.03.1997
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4
AZR 511/95
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<ansehen>
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Ein
Sachbearbeiter in der Hauptfürsorgestelle, der für
die Bescheidung von Anträgen auf Zustimmung zur
Kündigung zuständig ist, erfüllt im
allgemeinen nicht die Voraussetzungen der VergGr. IV a Fallgr. 1
BAT §§ 22, 23,
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-
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05.03.1997
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4
AZR 532/95
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<ansehen>
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Wird
ein erstinstanzliches Urteil verspätet, nach Ablauf der
Fünfmonatsfrist abgefaßt, so ist es ausreichend,
wenn sich die vor Urteilszustellung abgefaßte
Berufungsbegründung mit den möglichen und
hypothetischen Entscheidungsgründen befaßt.
BetrVG § 77 Abs. 3, § 87 Abs. 1 Nr. 10
TVG §§ 5, 1
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-
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05.03.1997
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7
ABR 3/96
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<ansehen>
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Der
Arbeitgeber kann von seinem Betriebsrat nicht verlangen, einen
bestimmten Arbeitnehmer als Bürokraft zu beschäftigen
BetrVG § 40 Abs. 2
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-
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05.03.1997
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7
AZR 193/96
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<ansehen>
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Betriebsrat:
Entgeltfortzahlung bei Schulung - kein Entgelt für
Vollzeitkraft bei Teilzeitbeschäftigung
BetrVG § 37 Abs. 6
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-
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05.03.1997
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7
AZR 357/96
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<ansehen>
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Keine
Arbeitnehmerüberlassung bei Abordnung nach dem
Asylverfahrensgesetz
AÜG Art. 1 §
1 Abs. 2
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-
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05.03.1997
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7
AZR 581/92
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<ansehen>
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Teilnahme
an Betriebsratsschulungen; mittelbare Diskriminierung
BetrVG §§ 15, 37 Abs. 1, 2, 3, 6, § 78 S. 2
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-
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12.03.1997
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10
AZR 575/96
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<ansehen>
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Eine
Gesundheitsschädigung im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 3 c
i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 Zuwendungs-TV liegt schon dann vor, wenn der
Angestellte nur aufgrund einer individuellen körperlichen
Veranlagung infolge von Einwirkungen an seinem Arbeitsplatz immer
wieder erkrankt und daher seine Fähigkeit, seine Arbeit zu
verrichten, wesentlich herabgesetzt wird. Kündigt der
Angestellte aus diesem Grund, so braucht er eine empfangene Zuwendung
nicht zurückzuzahlen
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-
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12.03.1997
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10
AZR 582/96
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<ansehen>
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Sozialplan-Abfindungen
aus Parteivermögen der PDS
BetrVG §§ 19, 112
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-
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12.03.1997
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10
AZR 648/96
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<ansehen>
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Die
Betriebspartner sind aus Gründen der praktikablen
Durchführung einer Sozialplanregelung befugt, die Zahlung
eines Abfindungszuschlags für unterhaltsberechtigte Kinder
davon abhängig zu machen, daß diese auf der
Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Eine solche Regelung
verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
BetrVG §§ 112, 75
GG Art. 3
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-
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12.03.1997
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5
AZR 226/96
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<ansehen>
|
Der
Anspruch auf den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld
entfällt nicht deshalb, weil die Frau während der
Schutzfristen arbeitsunfähig krank war (Bestätigung
von BAGE 56, 191 = AP Nr. 7 zu § 14 MuSchG 1968
MuSchG
§ 14 Abs. 1, §
3 Abs. 2, §
5 Abs. 2 S. 2, §
6 Abs. 1 S. 2
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-
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12.03.1997
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5
AZR 329/96
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<ansehen>
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Wiegt
das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm, handelt es sich um
eine Frühgeburt im Sinne von § 6 Abs. 1 MuSchG. Auf
die Dauer der Schwangerschaft kommt es nicht an
MuSchG
§ 6 Abs. 1
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-
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12.03.1997
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5
AZR 669/95
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<ansehen>
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Nimmt
ein Einzelhandelsunternehmen mit einer von seinem angestellten
Dekorateur gestalteten Schaufensterdekoration an einem von einem
Lieferanten veranstalteten Wettbewerb teil, hat der Angestellte keinen
Anspruch auf Wertersatz oder eine Sondervergütung, wenn der
Arbeitgeber einen Preis gewinnt (hier: Erholungsreise im Wert von 7.000
DM
ArbGG § 2 Abs. 2, § 48
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-
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12.03.1997
|
5
AZR 766/95
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<ansehen>
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Ein
Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG darf nur
dann ausgesprochen werden, wenn die Fortdauer der
Beschäftigung Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind
gefährden würde. Es reicht aber aus, wenn die
Fortdauer der Beschäftigung allein aufgrund der individuellen
Verhältnisse der Frau die Gesundheit von Mutter oder Kind
gefährden würde.
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-
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13.03.1997
|
2
AZR 175/96
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<ansehen>
|
Eine
Tarifnorm, die für den Ausschluß einer ordentlichen
Kündigung (sogenannte tarifvertragliche
Unkündbarkeit) bei Teilzeitbeschäftigten die
Zurücklegung einer längeren Dienstzeit fordert als
bei Vollzeitbeschäftigten, verstößt gegen
den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG
GG
Art. 3 Abs. 1
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-
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13.03.1997
|
2
AZR 506/96
|
<ansehen>
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Kündigung:
Tätigkeit für das Ministerium für
Staatssicherheit der ehemaligen DDR - Kongruenz der
Kündigungsregelungen nach Einigungsvertrag und § 1
KSchG
KSchG § 1
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-
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13.03.1997
|
2
AZR 512/96
|
<ansehen>
|
Nach
der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (u.a. Urteile vom 27.
Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - und vom 16. März 1994 - 8 AZR
97/93 - BAGE 76, 148 = AP Nr. 28 und 29 zu § 4 KSchG) ist
neben der gegen eine bestimmte Kündigung gerichteten
Kündigungsschutzklage die Erhebung einer allgemeinen
Feststellungsklage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses
möglich (Bestätigung der ständigen
Rechtsprechung seit BAG, Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 581/86 -
BAGE 57, 231 = AP Nr. 19, aaO.). Für die Klage nach §
256 ZPO ist zur Begründung eines Interesses an alsbaldiger
Feststellung Tatsachenvortrag zur Möglichkeit weiterer
Beendigungsgründe erforderlich. Ein solcher Sachvortrag ist im
Falle einer ursprünglich mangels ausreichender
Begründung unzulässigen Klage auch noch nach Ablauf
der Dreiwochenfrist (§ 4 KSchG) bei einer inzwischen
ausgesprochenen, weiteren Kündigung nachholbar und
ergänzbar (im Anschluß an Senatsurteil vom 7.
Dezember 1995 - 2 AZR 772/94 - AP Nr. 33, aaO., auch zur
Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen
KSchG § 1 4, 7
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-
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18.03.1997
|
3
AZR 729/95
|
<ansehen>
|
Haftung
für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher
Übernahme eines Seeschiffes
BGB § 613a
BetrVG §§
114 f.
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-
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18.03.1997
|
3
AZR 756/95
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<ansehen>
|
Die
Berufung eines Betriebsrentners auf das Aufrechnungsverbot des
§ 394 Satz 1 BGB ist wegen Rechtsmißbrauchs nach
§ 242 BGB regelmäßig unzulässig,
wenn der Arbeitgeber gegen eine Ruhegehaltsforderung mit einer
Schadensersatzforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung
aufrechnen will.
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-
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18.03.1997
|
3
AZR 759/95
|
<ansehen>
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Versorgungszusagen
mit unterschiedlichem Rentenzugangsalter für Männer
und Frauen verstoßen für eine Übergangszeit
nicht gegen Art. 3 Abs. 3 GG. Nach Art. 3 Abs. 2 GG dürfen die
bisher noch für Frauen bestehenden Nachteile in der
beruflichen Entwicklung durch die Festsetzung eines früheren
Rentenalters ausgeglichen werden.
GG Art. 3
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-
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18.03.1997
|
9
AZR 130/96
|
<ansehen>
|
Mit
dem Ende der Verjährungsunterbrechung beginnt sofort eine neue
Verjährungsfrist (Bestätigung von BAG Urteil vom 29.
März 1990 - 2 AZR 520/89 - AP Nr. 11 zu § 196 BGB).
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-
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18.03.1997
|
9
AZR 296/96
|
<ansehen>
|
Die
gesetzliche Verpflichtung eines Landkreises zur Übernahme von
Landesbediensteten schließt die Beibehaltung der bisherigen
Arbeitsbedingungen ein. Der Arbeitnehmer kann eine einzelvertraglich
mit dem Land vereinbarte übertarifliche Vergütung
auch dann verlangen, wenn die Tarifgruppe in der für die
Gebietskörperschaft geltenden Vergütungsordnung nicht
enthalten ist
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-
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18.03.1997
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9
AZR 84/96
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<ansehen>
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Wird
erst im Verlauf des Rechtsmittelverfahrens die Bezifferung einer
Forderung möglich, ist der Kläger nicht
genötigt, von der Feststellungs- zur Leistungsklage
überzugehen.
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-
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20.03.1997
|
6
AZR 10/96
|
<ansehen>
|
Wird
ein Angestellter, dessen Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet
begründet ist, vorübergehend im Geltungsbereich des
BAT eingesetzt, so beurteilt sich die Frage, ob für diese
Tätigkeit westliches oder östliches Tarifrecht gilt,
nach dem Zweck und der Dauer der Tätigkeit.
BAT § 1 Abs. 1
|
-
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20.03.1997
|
6
AZR 865/95
|
<ansehen>
|
Die
Ausschlußfrist nach § 67 MTW-O begann für
einen Anspruch auf Abfindung nach § 2 des Tarifvertrages zur
sozialen Absicherung von Waldarbeitern vom 6. Juli 1992
frühestens mit der Unterzeichnung dieses Tarifvertrages im
März 1993.
TVG § 1
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-
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20.03.1997
|
8
AZR 769/95
|
<ansehen>
|
Hat
der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber, der ihm gekündigt hat,
eine Kündigungsschutzklage erhoben und wird nach deren
Rechtshängigkeit der Betrieb veräußert,
kann der Arbeitnehmer einen bisher nicht gestellten
Auflösungsantrag mit Erfolg nur in einem Prozeß
gegen den ihm bekannten Betriebserwerber stellen
BGB § 613a
KSchG § 1 4, 9
|
-
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20.03.1997
|
8
AZR 829/95
|
<ansehen>
|
Der
öffentliche Arbeitgeber darf die im Zuge der
Hochschulerneuerung (Art. 38 Abs. 1 Einigungsvertrag in Verbindung mit
Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz) ausgeschriebene Stelle eines
Hochschullehrers unabhängig davon, ob es sich um eine neu
geschaffene Stelle handelt, mit einem externen Bewerber besetzen. Er
kann aber allein aus einer solchen Besetzung nicht die fehlende
Verwendungsmöglichkeit (Abs. 4 Ziff. 2, 3 EV) für
einen Bewerber aus der Hochschule (Beschäftigungsstelle)
herleiten, der dem Anforderungsprofil der Stelle genügt (im
Anschluß an das Senatsurteil vom 29. August 1996 - 8 AZR
505/95 - AP Nr. 63 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX
GG Art. 5 Abs. 3
KSchG § 1
|
-
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20.03.1997
|
8
AZR 856/95
|
<ansehen>
|
Die
Übertragung von Verwaltungsaufgaben einer Behörde
oder Dienststelle wegen Auflösung derselben auf eine andere
Behörde oder Dienststelle bewirkt ohne besondere normative
Regelung keinen Übergang von Arbeitsverhältnissen von
einem Träger öffentlicher Verwaltung auf einen anderen
BGB § 613a
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
|
-
|
22.03.1997
|
8
AZR 101/96
|
<ansehen>
|
Nach
der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen
Gemeinschaften (EuGH Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 -DB
1997, 628 ff.) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. April 1995
- 8 AZR 197/94 - AP Nr. 128 zu § 613 a BGB, auch zur
Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) ist bei
der Prüfung, ob eine wirtschaftliche Einheit im Sinne der
EuGH-Rechtsprechung oder ein Betrieb im Sinne von § 613 a BGB
übergegangen ist, die Dauer einer eventuellen Unterbrechung
der betrieblichen Tätigkeit zu berücksichtigen. Im
Bekleidungseinzelhandel ist jedenfalls eine neun Monate
währende tatsächliche Einstellung jeder
Verkaufstätigkeit eine wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne,
die der Annahme eines Betriebsübergangs entgegensteht.
BGB § 613a
KSchG § 1
|
-
|
26.03.1997
|
10
AZR 612/96
|
<ansehen>
|
Gibt
der Arbeitgeber über einen Zeitraum von drei Jahren zu
erkennen, daß er eine betriebliche Übung anders zu
handhaben gedenkt als bisher - hier: Gratifikationszahlung nur noch
unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt -, so wird die alte betriebliche
Übung einvernehmlich entsprechend geändert, wenn die
Arbeitnehmer der neuen Handhabung über diesen Zeitraum von
drei Jahren hinweg nicht widersprechen
BGB § 611
|
-
|
26.03.1997
|
10
AZR 751/96
|
<ansehen>
|
Die
Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a, cc
Zuwendungs-TV, wonach Zeiten ohne Dienstbezüge bis zu
zwölf Monaten die Höhe der Zuwendung nicht
beeinflussen, wenn die Nichtzahlung der Dienstbezüge auf Grund
eines Erziehungsurlaubs erfolgt, gilt für jeden
Erziehungsurlaub nur einmal und kommt nicht nochmals zum Tragen, wenn
die Angestellte während des laufenden Erziehungsurlaubs wegen
der Geburt eines weiteren Kindes erneut Erziehungsurlaub in Anspruch
nimmt
|
-
|
26.03.1997
|
4
AZR 489/95
|
<ansehen>
|
Die
vom Angestellten auszuübende Tätigkeit im Sinne von
§ 22 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT bestimmt sich nach dem
Arbeitsvertrag. Die mit den im Arbeitsumfeld tätigen Kollegen
und gegebenenfalls auch mit dem unmittelbaren Fachvorgesetzten
abgestimmte Ausübung einer höherwertigen
Tätigkeit durch den Angestellten ohne - auch nur
stillschweigende - diesbezügliche Zustimmung der für
Personalangelegenheiten zuständigen Stelle des
öffentlichen Arbeitgebers vermag einen Anspruch des
Angestellten auf Höhergruppierung nicht zu begründen.
BAT §§ 22, 23,
|
-
|
26.03.1997
|
4
AZR 510/95
|
<ansehen>
|
Rügt
der Revisionkläger als "allein noch streitige Frage" die
Rechtsanwendung des Berufungsgerichts bezüglich einer einzigen
Tatbestandsvoraussetzung eines Eingruppierungsmerkmals, unterliegen
auch dessen andere Tatbestandsvoraussetzungen der rechtlichen
Prüfung des Revisionsberichts. Denn bei der
materiallrechtlichen Prüfung des Berufungsurteils ist das
Revisionsgericht gemäß § 559 Abs. 2 Satz 1
ZPO an die geltend gemachten Revisionsgründe nicht gebunden
BAT §§ 22, 23,
|
-
|
26.03.1997
|
4
AZR 622/95
|
<ansehen>
|
Die
Tätigkeit eines Sozialarbeiters mit staatlicher Anerkennung in
der Einrichtung "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung"
(INSPE) hebt sich in der Regel nicht durch besondere Schwierigkeit und
Bedeutung i.S. der VergGr. IV a Fallgr. 15 aus der VergGr. IV b Fallgr.
16 der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial-
und Erziehungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA heraus (im
Anschluß an Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR
985/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge:
Arbeiterwohlfahrt
BAT §§ 22, 23,
|
-
|
28.03.1997
|
10
AZR 515/95
|
<ansehen>
|
Ein
Arbeitnehmer ist nur dann in der Lage, eine Anlage im Sinne der
Lohngruppe 9 der SV 2 a technischen Änderungen anzupassen,
wenn er die Fähigkeit besitzt, neue oder geänderte
Programme für die Regelungs- und Steuerungssysteme zu
erarbeiten, mit denen die Anlage nach einer technischen
Änderung oder Erweiterung ordnungsgemäß
weiterbetrieben werden kann, weil die bisherigen Regelungs- und
Steuerungssysteme für den ordnungsgemäßen
Weiterbetrieb nicht ausreichen
|
-
|
11.04.1997
|
5
AZB 32/96
|
<ansehen>
|
Der
Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft gilt
nicht als Arbeitnehmer i.S. des ArbGG, wenn er die
Kreishandwerkerschaft kraft Satzung in den laufenden
Geschäften vertritt. Das gilt auch dann, wenn die Parteien
ausdrücklich einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr.
3 a, § 5 Abs. 1 Satz 1 und
Satz 3
|
-
|
11.04.1997
|
5
AZB 33/96
|
<ansehen>
|
Wer
als Dozent für ein gewerbliches Weiterbildungsinstitut
tätig ist, kann arbeitnehmerähnliche Person sein
(§ 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 S. 2, § 48
TVG
§ 12a
|
-
|
16.04.1997
|
10
AZR 32/96
|
<ansehen>
|
Zentrale
"Spezialeinrichtungen bzw. Spezialanlagen" im Sinne der Lohngruppe 9
Fallgruppe 18.1 für Arbeiter im Gesundheitswesen des TV
Lohngruppen-TdL sind nur solche Einrichtungen bzw. Anlagen, die ein
Krankenhaus der Maximalversorgung insgesamt oder doch wesentliche Teile
desselben zentral verb- zw. entsorgen, nicht aber solche Einrichtungen
bzw. Anlagen, die nur eine einzelne Klinik des Krankenhauses der
Maximalversorgung ver- bzw. entsorgen
|
-
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16.04.1997
|
10
AZR 343/95
|
<ansehen>
|
Ein
zwischen einer Zentralküche und einer automatischen
Warentransportanlage zwischengeschaltetes
Tiefkühlhochregallager in einem Universitätsklinikum
stellt keine Spezialeinrichtung bzw. Spezialanlage im Sinne der
Lohngruppe 9 Fallgruppe 18.1 für Arbeiter im Gesundheitswesen
dar
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-
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16.04.1997
|
10
AZR 705/96
|
<ansehen>
|
Eine
- für den Arbeitnehmer erkennbar - auf das jeweilige
Kalenderjahr bezogene Zusage einer Leistung begründet keine
Ansprüche der Leistungsempfänger aus einer
betrieblichen Übung für zukünftige Jahre.
BGB § 611
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-
|
16.04.1997
|
3
AZR 28/96
|
<ansehen>
|
Bestimmt
eine Versorgungsordnung, daß der Anspruch auf Witwen- oder
Witwerrente mit Wiederverheiratung endet, ist aber im Gegensatz zu
§ 46 Abs. 3 SGB VI (früher: § 1291 Abs. 2
RVO und § 68 Abs. 2 AVG) kein Wiederaufleben des Anspruchs
nach Auflösung der zweiten Ehe vorgesehen, liegt keine
Regelungslücke vor.
GG Art. 3 , Art. 6 Abs. 1
|
-
|
16.04.1997
|
3
AZR 862/95
|
<ansehen>
|
Der
Arbeitgeber kann gegenüber den versorgungsberechtigten
Betriebsrentnern die Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher
Notlage nur einstellen oder kürzen, wenn er zuvor den
Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung in der gebotenen
Form zur Übernahme der Versorgungslast aufgefordert und bei
Meinungsverschiedenheiten über den Sicherungsfall Klage
erhoben hat. Er braucht ein rechtskräftigen Urteil, das das
Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage bestätigt, nicht
abzuwarten (Bestätigung von BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3
AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf).
|
-
|
16.04.1997
|
3
AZR 869/95
|
<ansehen>
|
Versorgungsansprüche
eines Geschäftsführers und Minderheitsgesellschafters
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind
jedenfalls dann nach § 1 Abs. 1, § 7, § 17
Abs. 1 Satz 2 BetrAVG insolvenzgeschützt, wenn der
Geschäftsführer und Gesellschafter bei der
Führung des Unternehmens keine rechtliche Möglichkeit
zu beherrschendem Einfluß hatte.
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-
|
16.04.1997
|
4
AZR 270/96
|
<ansehen>
|
Eingruppierung/Bewährungsaufstieg
eines technischen Angestellten
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-
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16.04.1997
|
4
AZR 408/95
|
<ansehen>
|
In
einer Bezirksverwaltung, die ausnahmsweise
satzungsgemäß eine Doppelfunktion als Bezirks- und
Kreisverwaltung hat, erfüllt ein Sachbearbeiter, der dort
kreisverwaltungsspezifische Tätigkeiten ausübt, nicht
das Tatbestandsmerkmal Sachbearbeiter in "Bezirksverwaltungen" der
VergGr. 6 Fallgr. 1 KV-VR
|
-
|
16.04.1997
|
4
AZR 463/95
|
<ansehen>
|
Rettungssanitäter
im Sinne der Übergangsvorschrift des § 3 Ziff. 3
Unterabs. 2 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum
BAT (Rettungssanitäter, Rettungsassistenten) vom 30. September
1992 sind nur diejenigen Personen, die die Ausbildungsvoraussetzungen
des § 13 RettAssG - in Kraft getreten am 1. September 1989 -
erfüllen, also vor Inkrafttreten des RettAssG entweder eine
Ausbildung als Rettungssanitäter nach dem 520-Stunden-Programm
erfolgreich abgeschlossen haben oder nach landesrechtlichen
Vorschriften den Absolventen einer Ausbildung nach diesem Programm
gleichgestellt worden sind
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-
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16.04.1997
|
4
AZR 653/95
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<ansehen>
|
Nach
§ 72 Abs. 3 ArbGG ist das Bundesarbeitsgericht an die
Zulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht gebunden, ohne
daß es auf die Begründung für die Zulassung
der Revision ankommt. Die bei offensichtlich fehlerhafter Zulassung
eine Bindung verneinende frühere Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts ist damit überholt.
ArbGG § 72 Abs. 3
|
-
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17.04.1997
|
6
AZR 868/95
|
<ansehen>
|
Soweit
sich ein Anspruch auf Abfindung nach § 2 Abs. 6 TV soziale
AbsicherungW verringert, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung seines
Arbeitsverhältnisses in ein neues Arbeitsverhältnis
bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes eintritt,
findet diese Regelung auch dann Anwendung, wenn ein befristetes
Arbeitsverhältnis im Rahmen einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme mit einem Arbeitgeber des
öffentlichen Dienstes begründet wird
|
-
|
17.04.1997
|
6
AZR 877/95
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<ansehen>
|
Umsetzung:
Anspruch auf Einmalzahlung
BAT § 12
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-
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22.04.1997
|
1
ABR 74/96
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<ansehen>
|
Setzt
der Arbeitgeber in dem von ihm betriebenen Krankenhaus
Rote-Kreuz-Pflegekräfte ein, die von einer
DRK-Schwesternschaft aufgrund eines mit dem Arbeitgeber geschlossenen
Gestellungsvertrages entsandt werden, so liegt hierin eine gem.
§ 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung, wenn die
Pflegekräfte in den Betrieb eingegliedert sind. Dies ist dann
anzunehmen, wenn der Arbeitgeber aufgrund des Gestellungsvertrages auch
ihnen gegenüber die für ein
Arbeitsverhältnis typischen Weisungsbefugnisse hinsichtlich
des Arbeitseinsatzes hat. Unerheblich ist, ob die
Rote-Kreuz-Pflegekräfte deshalb nicht als Arbeitnehmer gelten,
weil sie ihre Beschäftigung auf vereinsrechtlicher Grundlage
erbringen
BetrVG §§
99, 5 Abs. 2 Nr. 3, § 118
|
-
|
22.04.1997
|
1
ABR 77/96
|
<ansehen>
|
Zahlt
der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen, deren jederzeitigen
Widerruf er sich gegenüber einem Teil der Belegschaft
vorbehalten hat, so hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn der
Arbeitgeber Steigerungen des Tarifgehalts aufgrund von
Alterssprüngen, Höhergruppierungen oder
Erhöhungen der tariflichen Leistungszulage bei den jeweils
betroffenen Arbeitnehmern auf die übertarifliche Zulage
anrechnet
BetrVG § 87 Abs. 1
Nr. 10
|
-
|
22.04.1997
|
1
ABR 84/96
|
<ansehen>
|
Wechsel
vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung
BetrVG §§ 99, 95 Abs. 3
|
-
|
23.04.1997
|
10
AZR 603/96
|
<ansehen>
|
Nimmt
der Arbeitgeber bei außertariflichen Leistungen die
Mitarbeiter eines Tarifgebiets von Zulagen aus, die er den Mitarbeitern
eines anderen Tarifgebiets gewährt, kann ein sachlicher Grund
für diese Ungleichbehandlung nicht allein aus dem Vorliegen
unterschiedlicher Tarifgebiete hergeleitet werden.
Maßgeblich
ist der Zweck der Zulagengewährung
BAT §§ 22, 23,
GG Art. 3
|
-
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23.04.1997
|
10
AZR 675/95
|
<ansehen>
|
Zentrale
Spezialeinrichtungen bzw. Spezialanlagen im Sinne der Lohngruppe 9
Fallgruppe 18.1 für Arbeiter im Gesundheitswesen des TV
Lohngruppen-TdL sind nur solche Einrichtungen oder Anlagen, die die
einzelnen Abteilungen - Kliniken - eines Krankenhauses mit dem
Gesundheitswesen dienenden technischen Leistungen zentral versorgen,
nicht aber solche Anlagen oder Einrichtungen einer einzelnen Abteilung,
die der zentralen Behandlung der Patienten aus mehreren Abteilungen
dienen
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23.04.1997
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5
AZR 29/96
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<ansehen>
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Eine
Weiterbildung erfolgt auch dann "im Rahmen des Personalbedarfs" des
Arbeitgebers (Nr. 7 SR 2 a BAT), wenn dem Arbeitnehmer die
höhergruppierte Stelle im Hinblick darauf übertragen
wird, daß er anschließend die Weiterbildung
durchführt
BGB § 611
GG Art. 12 Abs. 1
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23.04.1997
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5
AZR 727/95
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<ansehen>
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Für
eine nur auf die Feststellung eines beendeten
Rechtsverhältnisses gerichtete Klage ist ein
Feststellungsinteresse nur gegeben, wenn sich aus der Feststellung
Folgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (ständige
Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 163/93 - AP
Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977, m.w.N.).
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24.04.1997
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2
AZR 241/96
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<ansehen>
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Ein
vor Ernennung zum Beamten bestehendes Arbeitsverhältnis lebt
nach Rücknahme der Beamtenernennung (§ 10 Abs. 3 BBG)
nicht wieder auf
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-
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24.04.97
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2 AZR 268/96
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<ansehen>
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Ehebruch als au�erordentlicher K�ndigungsgrund nach kirchlichem Selbstverst�ndnis (Art. 140 GG, 137 Abs. 5 WRV) BGB 626 KSchG § 1
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-
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24.04.1997
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2
AZR 352/96
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<ansehen>
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Betriebsbedingte
Änderungskündigung
KSchG § 1, § 2
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-
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24.04.1997
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8
AZR 117/95
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<ansehen>
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Der
Arbeitnehmer ist auch dann anderweitig verwendbar im Sinne von Kapitel
XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 2 und 3 der Anlage I
zum Einigungsvertrag, wenn ein geeigneter höherwertiger
Arbeitsplatz für ihn zur Verfügung steht, sofern
nicht bei der zu treffenden Auswahlentscheidung ein anderer
Arbeitnehmer unter Berücksichtigung von Treu und Glauben den
Vorzug verdient (im Anschluß an die Senatsurteile vom 29.
August 1996 - 8 AZR 505/95 - und vom 20. März 1997 - 8 AZR
829/95 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen
BPersVG
§ 108 Abs. 2
GG Art. 5 Abs. 3
KSchG § 1
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30.04.1997
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7
ABR 60/95
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<ansehen>
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Ein
von einem rechtlich selbständigen Mitglied des Diakonischen
Werks der Evangelischen Kirche von Westfalen geführtes
Jugenddorf ist aufgrund der Mitgliedschaft des Trägervereins
im Diakonischen Werk eine Einrichtung der Evangelischen Kirche, in der
das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung findet
BetrVG § 118 Abs. 2
|
-
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30.04.1997
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7
AZR 122/96
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<ansehen>
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Setzt
der Arbeitnehmer trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
nach § 59 Abs. 1 BAT seine bisherige Tätigkeit fort,
ohne den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids zu
unterrichten, erfolgt die Rückabwicklung der rechtsgrundlos
erbrachten Arbeitgeberleistungen nach Bereicherungsrecht. Die
Grundsätze des faktischen Arbeitsverhältnisses finden
keine Anwendung
BAT § 59 Abs. 1
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-
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05.05.1997
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5
AZB 36/96
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<ansehen>
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Besondere
Vertreter eines Vereins nach § 30 BGB gelten nach § 5
Abs. 1 Satz 3 ArbGG nur dann nicht als Arbeitnehmer im Sinne des
Arbeitsgerichtsgesetzes, wenn ihre Vertretungsmacht auf der Satzung
beruht. Das ist nur der Fall, wenn die Satzung die Bestellung
ausdrücklich zuläßt
ArbGG § 5 Abs. 1 Satz
3, § 48 Abs. 1
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-
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13.05.1997
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1
ABR 2/97
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<ansehen>
|
Betriebsratsmitglieder
sind arbeitsvertraglich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden,
wenn sie den Arbeitsplatz zur Ausübung von
Betriebsratstätigkeit verlassen; danach müssen sie
sich wieder zurückmelden (ständige Rechtsprechung,
zuletzt BAGE 79, 263, 267 = AP Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972, zu
I 1 b der Gründe; BAGE 71, 14, 20 = AP Nr. 9 zu § 611
BGB Abmahnung, zu 2 b bb der Gründe).
BetrVG § 87 Abs. 1
Nr. 1, § 37 Abs. 2
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-
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13.05.1997
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1
AZR 75/97
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<ansehen>
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Ablösende
Betriebsvereinbarung für Ruheständler
BetrVG § 87, § 88, § 77 Abs. 4
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-
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13.05.1997
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3
AZR 59/96
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<ansehen>
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Zusatzversorgung:
nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und
Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und
Einfuhruntersuchungsstellen
GG Art. 3
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-
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13.05.1997
|
3
AZR 66/96
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<ansehen>
|
§
20 des Tarifvertrages über die Rechtsverhältnisse der
nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und
Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und
Einfuhruntersuchungsstellen, der Arbeitnehmer von der Zusatzversorgung
des öffentlichen Dienstes ausschließt, die im
jeweils vorangegangenen Kalenderjahr nicht mindestens eine
Stundenvergütung für 1.000 Stunden erhalten haben,
verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG und ist deshalb
nichtig. Nur der Ausschluß von Angestellten, die
geringfügig i.S.v. § 8 SGB IV tätig sind,
ist zulässig. Dasselbe gilt ab 1. Januar 1997 für
§ 5 Abs. 3 des Tarifvertrages über die Versorgung der
Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern
kommunaler Verwaltungen und Betriebe.
GG Art. 3
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-
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13.05.1997
|
3
AZR 79/96
|
<ansehen>
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In
den Versicherungsbedingungen einer Pensionskasse (kleinerer
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, § 189 Abs. 1 VVG)
kann das Recht des Versicherungsnehmers, die Versicherung zu
kündigen und Auszahlung der Prämienreserve zu
verlangen (§§ 165, 176 VVG), ausgeschlossen werden.
GG Art. 2, 12
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-
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14.05.1997
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7
ABR 26/96
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<ansehen>
|
Die
Wählbarkeit eines gekündigten Arbeitnehmers bleibt
erhalten, wenn seiner vor der Wahl erhobenen
Kündigungsschutzklage nach Durchführung der
Betriebsratswahl stattgegeben wird
BetrVG §§ 1, 4, 7, 8, 19
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-
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14.05.1997
|
7
AZR 159/96
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<ansehen>
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Übernahme
von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis
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-
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15.05.1997
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2
AZR 43/96
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<ansehen>
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Wird
ein in der Revisionsinstanz abgeschlossener Vergleich angefochten, so
ist der Streit um dessen Wirksamkeit in Fortsetzung des
Revisionsverfahrens auszutragen (im Anschluß an BAGE 9, 319 =
AP Nr. 8 zu § 794 ZPO).
|
-
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15.05.1997
|
2
AZR 519/96
|
<ansehen>
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Verlangt
der Betriebsrat vom Arbeitgeber, einem bestimmten Arbeitnehmer zu
kündigen bzw. ihn zu versetzen, und entschließt sich
der Arbeitgeber, dem Wunsch des Betriebsrats aus den von diesem
angegebenen Gründen zu entsprechen, so ist, auch wenn kein
Fall des § 104 BetrVG vorliegt, eine erneute Beteiligung des
Betriebsrats nach §§ 102, 103, 99 BetrVG nicht mehr
erforderlich. In dem Kündigungs- bzw. Versetzungsverlangen des
Betriebsrats liegt dann bereits dessen Zustimmung zur
Kündigung bzw. Versetzung
BetrVG §§ 102, 104, 99
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-
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15.05.1997
|
6
AZR 26/96
|
<ansehen>
|
Der
Ortszuschlag der Stufe 2, den § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT
für verheiratete Angestellte regelt, steht ledigen
Angestellten, die in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft leben, nicht
zu
BAT § 29 Abschn. B
Abs. 1 u. Abs. 2 Nr. 1
GG Art. 3 , Art. 6 Abs. 1
|
-
|
15.05.1997
|
6
AZR 40/96
|
<ansehen>
|
Soweit
durch § 2 Abs. 1 Buchst. a des 66.
Änderungstarifvertrages zum BAT Zeiten vor dem 1. April 1991,
die als nichtvollbeschäftigter Angestellter
zurückgelegt worden sind, von der Berücksichtigung
als Beschäftigungszeit ausgeschlossen werden,
verstößt diese tarifliche Regelung gegen Art. 1
§ 2 Abs. 1 BeschFG. Diese Zeiten sind deshalb nach §
19 Abs. 1 BAT auf die Beschäftigungszeit anzurechnen
GG Art. 3
BAT § 3 ,
§ 19
|
-
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16.05.1997
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5
AS 9/97
|
<ansehen>
|
Eine
Widerklage, die sich auch gegen eine bisher am Rechtsstreit nicht
beteiligte Person (Drittwiderbeklagte) richtet, begründet
für die Drittwiderbeklagte keinen Gerichtsstand nach
§ 33 Abs. 1 ZPO. Die Zuständigkeit des angerufenen
Gerichts bedarf einer Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Nr. 3
ZPO, wenn die Drittwiderbeklagte in ihrem allgemeinen Gerichtsstand
verklagt werden soll und sich die örtliche
Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht bereits aus
anderen Bestimmungen ergibt (Anschluß an BGH
Beschluß vom 28. Februar 1991 - I ARZ 711/90 - NJW 1991, 2838
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-
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21.05.1997
|
5
AZB 30/96
|
<ansehen>
|
Die
Gerichte für Arbeitssachen sind zuständig
für Streitigkeiten zwischen Auszubildenden bzw.
Umschülern und sonstigen Bildungseinrichtungen im Sinne von
§ 1 Abs. 5 BBiG, wenn das Rechtsverhältnis auf einem
privatrechtlichen Vertrag beruht
ArbGG § 5 Abs. 1 Satz
1, 2, § 2 Abs. 1 Nr. 3 b, § 48 Abs. 1
|
-
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22.05.1997
|
8
AZR 101/96
|
<ansehen>
|
Betriebsstillegung
durch Konkursverwalter
BGB § 613a
KSchG § 1
|
-
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22.05.97
|
8 AZR 562/95
|
<ansehen>
|
Haftung eines Geldtransportfahrers
BGB § 611
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-
|
22.05.1997
|
8
AZR 88/96
|
<ansehen>
|
Betriebsstillegung
durch Konkursverwalter
BGB § 613a
KSchG § 1
|
-
|
27.05.1997
|
9
AZR 337/95
|
<ansehen>
|
Urlaubsabgeltung
bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW
BUrlG
§ 7 Abs. 4
|
-
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27.05.1997
|
9
AZR 377/95
|
<ansehen>
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Betriebsübergang:
Tarifwechsel - Meistbegünstigung - betriebliche Übung
BGB § 613a
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-
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27.05.97
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9 AZR 483/96
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<ansehen>
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Die Gründungsgesellschafter einer vermögenslosen Vor-GmbH haften unmittelbar für deren Schulden
|
-
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27.05.1997
|
9
AZR 484/96
|
<ansehen>
|
§
1 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des
Saarländischen Gesetzes Nr. 186 verstößt
nicht gegen Bundesrecht. Weder das Bundesurlaubsgesetz noch das
Schwerbeschädigten-/Schwerbehindertenrecht des Bundes steht
dem landesrechtlichen Zusatzurlaubsanspruch für
Minderbehinderte (Grad von 25 bis unter 50) entgegen. Das Landesgesetz
verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des
Art. 20 Abs. 3 GG.
|
-
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28.05.1997
|
10
AZR 383/95
|
<ansehen>
|
Eingruppierung:
Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats
BAT § 22 Abs. 3
KSchG § 2
|
-
|
28.05.1997
|
10
AZR 580/96
|
<ansehen>
|
Die
Deutsche Telekom kann Arbeitsposten, auf denen sie auch Beamte
beschäftigt, nicht als "mischkategorisierte" Arbeitsposten
sowohl für Beamte als auch für Angestellte ausweisen,
mit der Folge, daß der Angestellte nicht mehr auf einem
(reinen) Beamtenposten beschäftigt ist und keine der
Beamtenbesoldung entsprechende Vergütung mehr verlangen kann.
Auch ein solcher "mischkategorisierter" Arbeitsposten ist ein
"Beamtenposten" im Sinne der tariflichen Regelung
|
-
|
28.05.1997
|
4
AZR 545/95
|
<ansehen>
|
Tarifpluralität
bei Nachwirkung eines Tarifvertrages
TVG §§ 4, 3
|
-
|
28.05.1997
|
4
AZR 546/95
|
<ansehen>
|
Tarifpluralität
bei Nachwirkung eines Tarifvertrages
TVG §§ 4, 3
|
-
|
28.05.1997
|
4
AZR 663/95
|
<ansehen>
|
Für
eine Feststellungsklage, mit der geklärt werden soll, welcher
Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, ist
das Feststellungsinteresse gegeben, wenn hiervon die Entscheidung
über mehrere Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis
abhängt.
TVG § 1
|
-
|
28.05.1997
|
4
AZR 711/95
|
<ansehen>
|
Ein
Sozialpädagoge, der psychisch kranke Menschen in einem
Wohnheim/Wohnhaus mit gemeindepsychiatrischer Orientierung betreut,
erfüllt nicht die Voraussetzungen der VergGr. IV a BAT/BL
BAT §§ 22, 23,
|
-
|
28.05.1997
|
4
AZR 725/95
|
<ansehen>
|
Die
Tätigkeit eines Sozialarbeiters in einer psychiatrischen
Tagesklinik erfüllt im allgemeinen nicht die Voraussetzungen
der Bedeutung im Sinne von VergGr. IV a BAT
BAT §§ 22, 23,
|
-
|
28.05.1997
|
4
AZR 726/95
|
<ansehen>
|
Eingruppierung:
Sozialarbeiter, der psychisch Kranke betreut
BAT §§ 22, 23, Anlage 1a
|
-
|
28.05.1997
|
5
AZR 125/96
|
<ansehen>
|
Die
für Chefarztverträge typischen Entwicklungs- und
Anpassungsklauseln sind wirksam. Die Ausübung des
Weisungsrechts aufgrund einer Entwicklungsklausel darf jedoch nicht zu
einer grundlegenden Störung des Gleichgewichts zwischen
Leistung und Gegenleistung und damit zu einer Umgehung des zwingenden
Kündigungsschutzrechts führen.
BGB § 611
|
-
|
28.05.1997
|
5
AZR 632/96
|
<ansehen>
|
Ist
die Revision statthaft, hat das Berufungsurteil einen Tatbestand zu
enthalten. Das Berufungsgericht darf den Tatbestand in aller Regel
nicht völlig durch eine Bezugnahme auf das erstinstanzliche
Urteil ersetzen, da dieses nur den erstinstanzlichen Sach- und
Streitstand, nicht aber dessen Fortentwicklung in der Berufungsinstanz
wiedergeben kann (Ergänzung zu BAG AP Nr. 7 zu § 543
ZPO 1977
|
-
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03.06.1997
|
3
AZR 25/96
|
<ansehen>
|
Die
nach § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG für
Betriebsvereinbarungen vorgeschriebene Schriftform ist gewahrt, wenn
die Betriebsvereinbarung auf eine schriftliche, den Arbeitnehmern
bekannt gemachte Gesamtzusage des Arbeitgebers verweist. Der Text der
Gesamtzusage muß weder in der Betriebsvereinbarung wiederholt
noch als Anlage angeheftet werden.
BetrVG § 77 Abs. 2, 4
|
-
|
03.06.1997
|
3
AZR 910/95
|
<ansehen>
|
Regelungen
in Versorgungsverträgen, die für Männer und
Frauen ein unterschiedliches Rentenzugangsalter (Männer: 65
Jahre; Frauen 60 Jahre) vorsehen, verstoßen für eine
Übergangszeit nicht gegen Art. 3 Abs. 3 GG. Nach Art. 3 Abs. 2
GG dürfen die bisher noch für Frauen bestehenden
Nachteile im Berufsleben durch die Festlegung eines früheren
Rentenalters ausgeglichen werden (Bestätigung des Urteils vom
18. März 1997 - 3 AZR 759/95 -
GG Art. 3
|
-
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04.06.1997
|
2
AZR 362/96
|
<ansehen>
|
Beim
Nachschieben nachträglich bekanntgewordener Gründe
für eine außerordentliche Kündigung findet
§ 626 Abs. 2 BGB keine Anwendung (im Anschluß an BAG
Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 260/78 - AP Nr. 1 zu § 626
BGB Nachschieben von Kündigungsgründen
BGB § 626
BetrVG § 102 Abs. 1
|
-
|
04.06.1997
|
2
AZR 526/96
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<ansehen>
|
Außerordentliche
Kündigung - Alkoholmißbrauch
BGB § 626
KSchG § 1
|
-
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11.06.1997
|
10
AZR 525/96
|
<ansehen>
|
Die
Einweisung, Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern eines
Nachunternehmens ist als eigene baugewerbliche Tätigkeit des
von der ZVK in Anspruch genommenen Betriebes anzusehen, wenn die
Arbeitnehmer Arbeiten ausführen, die vom betrieblichen
Geltungsbereich des VTV erfaßt werden, der Nachunternehmer
vom Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt worden ist und ohne die
Tätigkeit des Nachunternehmens die Bauarbeiten von eigenen
Arbeitnehmern durchgeführt werden müßten
(Fortführung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 26. Mai 1993
- 10 AZR 310/92 - n.v.
TVG § 1
|
-
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11.06.1997
|
10
AZR 613/96
|
<ansehen>
|
In
Eingruppierungsstreitigkeiten sind Zinsen auf nachzuzahlende
Nettobeträge einer Entgeltforderung
regelmäßig erst ab Rechtshängigkeit zu
zahlen
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-
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11.06.1997
|
10
AZR 724/95
|
<ansehen>
|
Korrigierende
Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers
|
-
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11.06.1997
|
10
AZR 784/96
|
<ansehen>
|
Der
Schichtlohnzuschlag nach § 24 BMT-G II ist im Bereich des
kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern an teilzeitbeschäftigte
Arbeiter, die ständig Schichtarbeit leisten, nur zeitanteilig
zu zahlen (im Anschluß an Urteil des Senats vom 23. Juni 1993
- 10 AZR 127/92 - AP Nr. 1 zu § 34 BAT)
BAT § 33
|
-
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11.06.1997
|
7
ABR 24/96
|
<ansehen>
|
Ein
Wahlanfechtungsantrag nach § 22 Abs. 1 MitbestG kann auf
einzelne Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmervertreter
beschränkt werden, soweit sich der Wahlverstoß
ausschließlich bei dem einzelnen Arbeitnehmervertreter
auswirkt und die Rechtmäßigkeit der Wahl der
übrigen Arbeitnehmervertreter einschließlich der
gewählten Ersatzmitglieder unberührt
läßt.
|
-
|
11.06.1997
|
7
ABR 5/96
|
<ansehen>
|
Verringerung
der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
BetrVG § 38 Abs. 1, 2
|
-
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11.06.1997
|
7
AZR 186/96
|
<ansehen>
|
Einzel-
oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung; Rechtsfolge des SGB
VI ÄndG
GG Art. 12 Abs. 1
|
-
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11.06.1997
|
7
AZR 229/96
|
<ansehen>
|
Betriebsrat:
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Teilnahme an einer
Betriebsratssitzung
BetrVG § 37 Abs. 2
|
-
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11.06.1997
|
7
AZR 313/96
|
<ansehen>
|
Einzelvertragliche
Vereinbarung der AVR Caritas; Altersgrenzenregelung des § 19
Abs. 3 AVR Caritas
GG Art. 12 Abs. 1
|
-
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11.06.1997
|
7
AZR 487/96
|
<ansehen>
|
Die
Durchführung der einem öffentlichen Träger
obliegenden Jugendhilfemaßnahmen durch einen bei einem freien
Träger angestellten Arbeitnehmer ist jedenfalls dann nicht an
den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu
messen, wenn sich das Zusammenwirken beider Träger auf der
Grundlage der Spezialregelungen des SGB VIII vollzieht
AÜG Art. 1 §
1 Abs. 2
|
-
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12.06.1997
|
9
AZB 5/97
|
<ansehen>
|
Macht
die Bundesanstalt für Arbeit geltend, ein Teil der zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarten Abfindung für den
Verlust des Arbeitsplatzes sei wegen der Gewährung von
Arbeitslosengeld auf sie übergegangen, so sind für
die gegen den Arbeitnehmer gerichtete Klage auf Zustimmung zur.
Auszahlung des vom Arbeitgeber hinterlegten Betrags die Gerichte
für Arbeitssachen zuständig
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr.
3A, § 3
|
-
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13.06.1997
|
9
AZB 38/96
|
<ansehen>
|
Der
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist gegeben, wenn
der Arbeitnehmer die Gesellschafter seiner Arbeitgeberin (GmbH) im Wege
des Durchgriffs in Anspruch nimmt (Bestätigung von BAG Urteil
vom 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG
1979)
ArbGG
§§ 2, 3
|
-
|
17.06.1997
|
1
ABR 3/97
|
<ansehen>
|
Eine
Tarifnorm, die dem Arbeitgeber vorschreibt, welcher Prozentsatz der
Belegschaft mit einer verlängerten
regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt werden
darf, ist eine Betriebsnorm im Sinne von § 3 Abs. 2 TVG. Ihre
Geltung erfordert nur die Tarifbindung des Arbeitgebers. Arbeitnehmer
können aus ihr keine individuellen Ansprüche ableiten.
BetrVG § 99 Abs. 2
Nr. 1
TVG § 3 (Betriebsnorm), § 4
|
-
|
17.06.1997
|
1
AZR 674/96
|
<ansehen>
|
Tarifliche
Monatspauschale und Streikbeteiligung
GG Art. 9 Abs. 3
|
-
|
17.06.1997
|
9
AZN 251/97
|
<ansehen>
|
Bei
einem Rechtsstreit über die Auslegung eines Tarifvertrages,
der zwischen den Tarifvertragsparteien geführt wird, ist die
Revision auf die Nichtzulassungsbeschwerde auch dann zuzulassen, wenn
der Geltungsbereich des Tarifvertrages nicht über den Bezirk
eines
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