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zu diesen Seiten;

seit 1998 werden diese Seiten (fast) täglich erweitert,
hunderte MB Text stehen Euch, mit Themen;
rund um Eure Arbeit als Interessenvertreter zur Verfügung;

14.01.1997


5 AZB 22/96


<ansehen>

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist auch dann eröffnet, wenn der Kläger entweder Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person ist.

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Nr. 1 S. 2, § 48

15.01.1997


7 ABR 14/96


<ansehen>

Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung zum Thema "Mobbing" kann nach § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG erforderlich sein. Für diesen Fall muß der Betriebsrat eine betriebliche Konfliktlage darlegen, aus der sich für ihn ein Handlungsbedarf zur Wahrnehmung einer gesetzlichen Aufgabenstellung ergibt und zu deren Erledigung er das auf der Schulung vermittelte Wissen benötigt

BetrVG § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 6 S. 1, § 40 Abs. 1

15.01.1997


7 AZR 158/96


<ansehen>

Haben Parteien nach dem Hochschulrahmengesetz vereinbart, daß der wissenschaftliche Mitarbeiter während eines befristeten Arbeitsverhältnisses Gelegenheit zur Promotion erhält, und promoviert der Mitarbeiter vor Ablauf des befristeten Vertrags, so werden die verbleibenden Zeiten bei der Berechnung der Fünfjahresgrenze des § 57 c Abs. 2 HRG nicht eingerechnet.

15.01.1997


7 AZR 873/95


<ansehen>

Auch nach dem rheinland-pfälzischen Landespersonalvertretungsgesetz kann ein freigestelltes Personalratsmitglied vom Arbeitgeber nicht verlangen, daß er ihm während der Freistellung zusätzlich zum Bruttoarbeitsentgelt die Nettolohndifferenz zahlt, die sich daraus ergibt, daß Zulagen, die im Falle der Arbeitsleistung steuer- und sozialversicherungsfrei sind, abgabepflichtig sind

16.01.1997


2 AZR 35/96


<ansehen>

Soll ein außergerichtlich vereinbarter Vergleich noch gerichtlich protokolliert werden, so ist in der Regel anzunehmen, daß der Vergleich erst mit der Protokollierung abgeschlossen ist

21.01.1997


1 ABR 53/96


<ansehen>

Führt der Arbeitgeber ein Formular ein, auf dem die Arbeitnehmer die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit vom Arzt bescheinigen lassen sollen, so trifft er damit eine Regelung der betrieblichen Ordnung, bei der der Betriebsrat mitzubestimmen hat (§ 87 Abs. 1 BetrVG

BGB § 616

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1

21.01.1997


1 AZR 572/96


 <ansehen>

Eine betriebliche Übung setzt voraus, daß eine bestimmte betriebliche Praxis den Schluß erlaubt, der Arbeitgeber wolle sich vertragsrechtlich binden.

BetrVG § 77 Abs. 4

21.01.1997


9 AZR 778/95


 <ansehen>

Wird mit einem "freien Mitarbeiter" vereinbart, er dürfe nicht für ein Unternehmen tätig sein, das mit dem Vertragspartner in Wettbewerb stehe, ist ihm nicht verwehrt, für ein anderes Unternehmen tätig zu werden, dessen Produktions- oder Dienstleistungsangebot sich nicht mit dem des Vertragspartners überschneidet

21.01.1997


9 AZR 791/95


<ansehen>

Ist der Urlaub so festgesetzt, daß er nicht vor dem Stichtag für den Antritt des übertragenen Urlaubs nach § 23 des Tarifvertrags für die Arbeiter der Deutschen Bundespost beendet wird, hat der Arbeitgeber bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers keine Verpflichtung, die wegen nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit nicht anzurechnenden Urlaubstage nachzugewähren. In diesem Fall verfallen die wegen Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllten Urlaubsansprüche

BUrlG § 7 Abs. 1, 3

22.01.1997


10 AZR 223/96


<ansehen>

§ 1 RTV-Maler nimmt als "Betriebe des Baugewerbes " alle Betriebe von seinem Geltungsbereich aus, die dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV unterfallen und nicht ausdrücklich durch § 1 Abs. 2 Abschnitt VII VTV vom Geltungsbereich des VTV ausgenommen werden (Weiterentwicklung der Entscheidung des Senats vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 376/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

TVG § 1

22.01.1997


10 AZR 459/96


 <ansehen>

Die Berufung des Arbeitgebers auf die Ausschlußfrist des § 70 BAT verstößt nicht allein deswegen gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), weil er dem Arbeitnehmer eine unzutreffende Auskunft über das Bestehen seines Anspruchs gegeben hat

BAT § 70

TVG § 4

22.01.1997


10 AZR 468/96


<ansehen>

Eine tarifliche Regelung über die Zahlung einer Leistungszulage kann vorsehen, daß über die Leistungsbeurteilung eine paritätische Kommission verbindlich entscheidet.

ArbGG § 101

BetrVG § 76

TVG § 1

TVG § 4 Regelungsausschuß

22.01.1997


10 AZR 908/94


<ansehen>

Die Gesellschafter einer Vor-GmbH haften für deren Verbindlichkeiten unmittelbar unter anderem dann, wenn die Vor-GmbH vermögenslos ist (im Anschluß an BGH Urteil vom 4. März 1996 - II ZR 123/94 - AP Nr. 6 zu § 11 GmbHG

TVG § 1

22.01.1997


5 AZR 441/95


<ansehen>

Chefärzte, deren Liquidationsberechtigung für Wahlarztleistungen vor dem 1. Januar 1993 vereinbart worden ist (sog. Altverträge), haben für die Jahre 1993, 1994 und 1995 zusätzlich zur vereinbarten Kostenerstattung weitere 10 % der GOÄ-Gebühren an das Krankenhaus abzuführen.

BGB § 611

22.01.1997


5 AZR 442/95


<ansehen>

Chefarzt: Abführung von Nutzungentgelt an Krankenhausträger

BGB § 611

22.01.1997


5 AZR 499/95


<ansehen>

Arbeitsvertrag: Auslegung - Vergütungsregelung

BGB § 611 Abs. 1

22.01.1997


5 AZR 658/95


<ansehen>

In der Äußerung einer - möglicherweise falschen - Rechtsansicht liegt keine Teilkündigung

BGB § 620

23.01.1997


8 AZR 207/95


<ansehen>

Bürgermeister, die nach § 27 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17. Mai 1990 (KommVerfG 1990) in ihr Amt gewählt wurden stehen jedenfalls ab dem 3. Oktober 1990 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde.

ArbGG §§ 48 Abs. 1, 65, 73 Abs. 2

23.01.1997


8 AZR 58/96


<ansehen>

Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers nach § 260 AGB-DDR unterliegen seit dem 1. Januar 1992 nicht mehr der Ausschlußfrist des § 265 AGB-DDR, sofern sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfallen waren

29.01.1997


2 AZR 292/96


<ansehen>

Zur Beurteilung einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung aufgrund von Urkundenfälschungen.

BGB § 626

BetrVG § 102 Abs. 1

29.01.1997


2 AZR 370/96


 <ansehen>

Die Bestimmung des § 2 Nr. 6 MTV gewerbliche Arbeitnehmer der nordrheinischen Textilindustrie vom 10. Mai 1978 kann nicht im Sinne einer dynamischen Verweisung auf die jeweils im Verhältnis zum Tarifvertrag günstigere gesetzliche Regelung verstanden werden

29.01.1997


2 AZR 472/96


<ansehen>

Handelt der zur Geschäftsführung befugte Gesellschafter einer bürgerlich rechtlichen Gesellschaft beim Abschluß eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages mit der Vertragspartnerin in kollusivem Zusammenwirken zu Lasten der Gesellschaft, und konnte oder mußte die Vertragspartnerin dies erkennen, so kann sie sich auf die Wirksamkeit des Vertrages nicht berufen (im Anschluß an BAG Urteil vom 9. März 1978 - 3 AZR 577/76 - AP Nr. 1 zu § 126 HGB

BGB § 611

29.01.1997


2 AZR 9/96


<ansehen>

Ist ein Arbeitnehmer auf Dauer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage, die geschuldete Arbeit auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu leisten, so ist er zur Vermeidung einer Kündigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterzubeschäftigen, falls ein solch gleichwertiger oder jedenfalls zumutbarer Arbeitsplatz frei und der Arbeitnehmer für die dort zu leistende Arbeit geeignet ist. Ggf. hat der Arbeitgeber einen solchen Arbeitsplatz durch Ausübung seines Direktionsrechts frei zu machen und sich auch um die evtl. erforderliche Zustimmung des Betriebsrats zu bemühen. Zu einer weitergehenden Umorganisation oder zur Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens gemäß § 99 Abs. 4 BetrVG ist der Arbeitgeber dagegen nicht verpflichtet

KSchG § 1

30.01.1997


6 AZR 695/95


<ansehen>

Die Verringerung des Abfindungsanspruchs nach § 2 Abs. 7 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 TV soziale Absicherung setzt voraus, daß nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem nach diesen Bestimmungen maßgebenden Zeitraum ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom 1. Juni. 1995 - 6 AZR 926/94 - BAGE 80, 158 = AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR).

30.01.1997


6 AZR 784/95


<ansehen>

Abfindung - Auflösung der Beschäftigungsstelle

30.01.1997


6 AZR 847/95


<ansehen>

Ein befristeter Arbeitsvertrag, der vor Beendigung eines wegen mangelnden Bedarfs gekündigten Arbeitsverhältnisses geschlossen wird, ist jedenfalls dann nicht als ein den Abfindungsanspruch nach § 2 Abs. 1 Satz 2 TV soziale Absicherung begründender Auflösungsvertrag anzusehen, wenn die im unmittelbaren Anschluß an die ursprüngliche Beschäftigung auszuübende Tätigkeit einen anderen Inhalt hat

30.01.1997


6 AZR 859/95


<ansehen>

Abfindung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatzes

KSchG § 1

05.02.1997


10 AZR 553/96


 <ansehen>

Nimmt ein Sozialplan von seinem Geltungsbereich solche Mitarbeiter aus, die einen angebotenen zumutbaren Arbeitsplatz ablehnen, so gilt dies auch für den Fall, daß Arbeitnehmer dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses im Wege eines Betriebsüberganges nach § 613 a BGB widersprechen.

BGB § 613a

BetrVG § 112

05.02.1997


10 AZR 639/96


<ansehen>

Der Angestellte leistet auch dann Wechselschichtarbeit im Sinne von § 33 a Abs. 1 BAT, wenn die tatsächliche Arbeitsleistung in einer Schicht durch Bereitschaftsdienst oder andere Umstände unterbrochen wird (im Anschluß an das Urteil vom 2. Oktober 1996 - 10 AZR 232/96

BAT § 33 a, § 15 Abs. 6 a, Abs. 8 Unterabs. 6 und 7

06.02.1997


2 AZR 128/96


<ansehen>

Betreibt ein Rechtsanwalt eine Anwaltskanzlei selbständig, ohne daß die anderen im Briefkopf der Kanzlei aufgeführten Anwälte auf die tägliche Arbeit und die Personalentscheidungen erkennbar Einfluß nehmen, kann er einem von ihm angestellten Rechtsanwalt für die (Schein-)sozietät wirksam kündigen, ohne nach § 174 BGB eine Vollmacht der anderen Mitglieder der (Schein-)sozietät vorzulegen

06.02.1997


2 AZR 168/96


<ansehen>

Soll das Verfahren zur Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen in Anwendung des § 102 Abs. 6 BetrVG z. B. durch Einführung einer Beratungspflicht im Falle eines Widerspruchs des Betriebsrats erweitert werden, so muß eine dem § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG entsprechende Sanktion bei Verstoß gegen eine solche Beratungspflicht in der betreffenden Betriebsvereinbarung deutlich geregelt werden

BetrVG § 102 Abs. 1, 6

KSchG § 1

06.02.1997


2 AZR 265/96


<ansehen>

Die Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG bedarf auch dann nicht der Schriftform bzw. der Übergabe vorhandener schriftlicher Unterlagen, wenn der Kündigungssachverhalt ungewöhnlich komplex ist.

BetrVG § 102 Abs. 1, 2

12.02.1997


4 AZR 324/95


<ansehen>

Eingruppierung: Sozialpädagoge

BAT §§ 22, 23, Anlage 1a

12.02.1997


4 AZR 330/95


<ansehen>

Die Tätigkeit eines Hausmeisters stellt einen Arbeitsvorgang dar.

12.02.1997


4 AZR 419/95


<ansehen>

Die Tarifvertragsparteien können sich beim Abschluß eines Tarifvertrages nach den allgemeinen Regeln (§§ 164 ff. BGB) vertreten lassen. Aus der Urkunde muß sich das Handeln als Vertreter zweifelsfrei ergeben

TVG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 S. 1, § 2 Abs. 2

12.02.1997


5 AZN 1106/96


<ansehen>

Der Lauf der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wird durch einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe dann nicht gehemmt, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde unbedingt eingelegt worden ist

ArbGG §§ 72, 72a

12.02.1997


7 ABR 36/96


<ansehen>

Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb

BetrVG § 5 Abs. 1, § 7, § 19

12.02.1997


7 ABR 40/96


<ansehen>

Die zeitweilige Verhinderung einer freigestellten Betriebsratsmitglieds infolge seiner Zugehörigkeit zum Gesamtbetriebsrat berechtigt den Betriebsrat nur unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 BetrVG, eine anteilige Freistellung eines weiteren Betriebsratmitglieds zu verlangen.

BetrVG § 38 Abs. 1, § 37 Abs. 2, § 50 Abs. 1, § 51 Abs. 1

12.02.1997


7 AZR 133/96


<ansehen>

Auf § 57 b Abs. 3 HRG kann die Befristung des Arbeitsvertrags eines Lektors aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union auch nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1996 (- 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268 = AP Nr. 2 zu § 57 a HRG) nicht gestützt werden.

GG Art. 9 Abs. 3

12.02.1997


7 AZR 317/96


 <ansehen>

Wird einer Angestellten im öffentlichen Dienst Erziehungsurlaub gewährt, nachdem ihr zuvor bereits Teilzeitbeschäftigung bewilligt worden war, so beeinträchtigt dies nicht den sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages mit einer Ersatzkraft, die aus den durch die Bewilligung der Teilzeitbeschäftigung vorübergehend frei gewordenen Haushaltsmitteln vergütet wird

BGB § 620

18.02.1997


3 AZR 806/95


<ansehen>

Nach § 3 Abs. 2 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter im Bewachungsgewerbe in Baden-Württemberg vom 25. Juni 1992 besteht ein Anspruch auf 50 %igen Mehrarbeitszuschlag für eine betrieblich angeordnete Sonderschicht an einem dem Arbeitnehmer zustehenden freien Tag. Dieser Anspruch setzt nicht voraus, daß der Arbeitnehmer über die im Tarifvertrag festgelegte Arbeitszeit hinaus tatsächlich gearbeitet hat.

TVG § 1

18.02.1997


9 AZR 706/95


<ansehen>

Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

18.02.1997


9 AZR 738/95


<ansehen>

Für die Berechnung der Dauer des Urlaubsanspruchs der Arbeitnehmer, deren regelmäßige Arbeitszeit auf weniger als fünf Werktage in der Woche verteilt ist, ist zunächst der tarifliche Grundurlaub nach § 12 II Ziff. 1 MTV und der Zusatzurlaub für vollkoninuierliche Wechselschichtarbeit nach § 12 II Ziff. 2 MTV zusammenzurechnen. Dann ist in einem weiteren Berechnunsvorgang die tarifliche Gesamturlaubsdauer dieser Arbeitnehmer so zumzhurechnen, daß sie mit der Urlaubsdauer der Arbeitnehmer, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage verteilt ist, zeitlich gleichwertig ist (Fortführung von BAGE 68, 377 = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG).

18.02.1997


9 AZR 96/96


<ansehen>

Urlaubsabgeltung bei beruflicher Umschulung

19.02.1997


5 AZR 747/93


<ansehen>

Nach Art. 18 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, ist der zuständige Träger, auch wenn es sich dabei um den Arbeitgeber und nicht um einen Träger der sozialen Sicherheit handelt, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an die vom Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden, sofern er die betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen läßt (EuGH, Urteil vom 3. Juni 1992, EuGHE 1992 I, 3458 = AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72).

19.02.1997


5 AZR 83/96

 <ansehen>

Einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die in einem Land außerhalb der EU ausgestellt wurde, kommt im allgemeinen der gleiche Beweiswert zu wie einer in Deutschland ausgestellten Bescheinigung. Die Bescheinigung muß jedoch erkennen lassen, daß der ausländische Arzt zwischen einer bloßen Erkrankung und einer mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Krankheit unterschieden und damit eine den Begriffen des deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrechts entsprechende Beurteilung vorgenommen hat (BAGE 48, 115 = AP Nr. 4 zu § 3 LohnFG).

19.02.1997


5 AZR 982/94


<ansehen>

Der Arbeitnehmer ist berechtigt, die Arbeit in Räumen zu verweigern, die über das baurechtlich zulässige Maß hinaus mit Gefahrstoffen belastet sind (§ 618 Abs. 1, § 273 Abs. 1 BGB).

BGB § 618 Abs. 1

20.02.1997


6 AZR 713/95


<ansehen>

Übernimmt ein Arbeitgeber eine Dienststelle i. S.v. § 19 Abs. 2 BAT-O, sind nur die bei dieser Dienststelle, nicht aber die bei anderen Dienststellen des früheren Arbeitgebers zurückgelegten Zeiten als Beschäftigungszeit anzurechnen.

20.02.1997


6 AZR 760/95


<ansehen>

Auf eine Abfindung, die ein Angestellter aufgrund eines Sozialplans nach den tariflichen Bestimmungen des Tarifvertrags über den Rationalisierungsschutz für Angestellte erhält, sind nach § 10 Abs. 1 dieses Tarifvertrags Leistungen anzurechnen, die dem Angestellten nach anderen Bestimmungen zu den gleichen Zwecken gewährt werden. Diese Voraussetzung trifft auf Arbeitslosengeld nicht zu, weil dieses Lohnersatzfunktion hat und nicht wie die Abfindung der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst dient

BetrVG §§ 112, 113

KSchG §§ 9, 10

20.02.1997


8 AZR 121/95


 <ansehen>

Macht ein Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber neben der Herausgabe der ausgefüllten Lohnsteuerkarte zugleich für den Fall nicht fristgerechter Ausfüllung und Herausgabe uneingeschränkt eine Entschädigung nach § 61 Abs. 2 ArbGG geltend, sind mit der Entschädigung in der Regel sämtliche Schadensersatzansprüche wegen der Nichtherausgabe (auch wegen entgangener Lohnsteuererstattung) abgegolten

ArbGG § 61 Abs. 2

BGB § 611

20.02.1997


8 AZR 15/96


 <ansehen>

Eine Rechtsmittelbelehrung ist ordnungsgemäß im Sinne von § 9 Abs. 5 Satz 3 ArbGG, wenn sie es den Parteien ermöglicht, sich allein aus der Belehrung über das für sie gegebene Rechtsmittel und das Gericht, bei dem das Rechtsmittel einzulegen ist, die Anschrift des Gerichts sowie die einzuhaltende Frist und Form zu informieren.

25.02.1997


1 ABR 69/96


 <ansehen>

Werden anläßlich eines Sonntagsverkaufs Arbeitnehmer für lediglich einen Tag im Betrieb beschäftigt, so hat der Betriebsrat bei der Festlegung von Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit mitzubestimmen. Das gilt auch dann, wenn es sich um Arbeitnehmer handelt, die aus anderen Betrieben desselben Arbeitgebers herangezogen werden.

27.02.1997


2 AZR 160/96


 <ansehen>

Beruht eine betriebsbedingte Kündigung auf der Prognose des Arbeitgebers, bei Ablauf der Kündigungsfrist könne er den Arbeitnehmer (z. B. wegen Betriebsstillegung) nicht mehr weiterbeschäftigen, und erweist sich die Prognose noch während des Laufs der Kündigungsfrist als falsch (z. B. weil es doch zu einem Betriebsübergang kommt), so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber mit Rücksicht auf die Wirksamkeit der Kündigung noch keine Dispositionen getroffen hat und ihm die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist

BGB § 613a

GG Art. 12

KSchG § 1

27.02.1997


2 AZR 302/96


<ansehen>

Kündigt der Arbeitgeber wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit, so kann er sich im Prozeß auf betriebstypische Störungen des Betriebsablaufs auch dann berufen, wenn er diese Störungen dem Betriebsrat bei dessen Anhörung nicht ausdrücklich mitgeteilt hatte, weil solche Verspätungsfolgen dem Betriebsrat im allgemeinen bekannt sind

BetrVG § 102 Abs. 1

KSchG § 1

27.02.1997


2 AZR 513/96


<ansehen>

Wird das Verfahren zur Beteiligung des Personalrats nicht durch den Dienststellenleiter selbst, sondern durch einen personalvertretungsrechtlich nicht zuständigen Vertreter des Dienststellenleiters eingeleitet, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Personalrat den Fehler nicht gerügt, sondern zu der beabsichtigten Kündigung abschließend Stellung genommen hat (Weiterführung der mit Urteil vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG eingeleiteten ständigen Senatsrechtsprechung)

05.03.1997


4 AZR 390/95


<ansehen>

Eine Lehrkraft, die Schülerinnen der Kinderpflege im Gebiet "Praxisanleitung" betreut, ist Technische Lehrerin im Sinne des Nichterfüllererlasses. Dieser verweist wegen des Begriffes auf die Laufbahnverordnung

BAT §§ 22, 23,

05.03.1997


4 AZR 392/95


 <ansehen>

Ein Krankenpflegehelfer, der die Tätigkeit eines Krankenpflegers ausübt, hat nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes keinen Anspruch, wie ein Krankenpfleger vergütet zu werden. Aus dem System der Regelungen folgt, daß im Gesundheitswesen auf die subjektiven Eingruppierungsvoraussetzungen abgestellt werden muß

05.03.1997


4 AZR 482/95


<ansehen>

Eine staatlich anerkannte Erzieherin in der pädagogischen Betreuung, Anleitung und Förderung von Schülerinnen und Schülern im Freizeitbereich einer als Ganztagsschule betriebenen Sonderschule für lernbehinderte Kinder erfüllt in der Regel die Tätigkeitsmerkmale der VergGr. V c Fallgruppe 5 der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst Teil II Abschn. G der Anlage 1 a zum BAT

BAT §§ 22, 23,

05.03.1997


4 AZR 511/95


<ansehen>

Ein Sachbearbeiter in der Hauptfürsorgestelle, der für die Bescheidung von Anträgen auf Zustimmung zur Kündigung zuständig ist, erfüllt im allgemeinen nicht die Voraussetzungen der VergGr. IV a Fallgr. 1

BAT §§ 22, 23,

05.03.1997


4 AZR 532/95


 <ansehen>

Wird ein erstinstanzliches Urteil verspätet, nach Ablauf der Fünfmonatsfrist abgefaßt, so ist es ausreichend, wenn sich die vor Urteilszustellung abgefaßte Berufungsbegründung mit den möglichen und hypothetischen Entscheidungsgründen befaßt.

BetrVG § 77 Abs. 3, § 87 Abs. 1 Nr. 10

TVG §§ 5, 1

05.03.1997


7 ABR 3/96


<ansehen>

Der Arbeitgeber kann von seinem Betriebsrat nicht verlangen, einen bestimmten Arbeitnehmer als Bürokraft zu beschäftigen

BetrVG § 40 Abs. 2

05.03.1997


7 AZR 193/96


<ansehen>

Betriebsrat: Entgeltfortzahlung bei Schulung - kein Entgelt für Vollzeitkraft bei Teilzeitbeschäftigung

BetrVG § 37 Abs. 6

05.03.1997


7 AZR 357/96


 <ansehen>

Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Abordnung nach dem Asylverfahrensgesetz

AÜG Art. 1 § 1 Abs. 2

05.03.1997


7 AZR 581/92


 <ansehen>

Teilnahme an Betriebsratsschulungen; mittelbare Diskriminierung

BetrVG §§ 15, 37 Abs. 1, 2, 3, 6, § 78 S. 2

12.03.1997


10 AZR 575/96


<ansehen>

Eine Gesundheitsschädigung im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 3 c i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 Zuwendungs-TV liegt schon dann vor, wenn der Angestellte nur aufgrund einer individuellen körperlichen Veranlagung infolge von Einwirkungen an seinem Arbeitsplatz immer wieder erkrankt und daher seine Fähigkeit, seine Arbeit zu verrichten, wesentlich herabgesetzt wird. Kündigt der Angestellte aus diesem Grund, so braucht er eine empfangene Zuwendung nicht zurückzuzahlen

12.03.1997


10 AZR 582/96


<ansehen>

Sozialplan-Abfindungen aus Parteivermögen der PDS

BetrVG §§ 19, 112

12.03.1997


10 AZR 648/96


<ansehen>

Die Betriebspartner sind aus Gründen der praktikablen Durchführung einer Sozialplanregelung befugt, die Zahlung eines Abfindungszuschlags für unterhaltsberechtigte Kinder davon abhängig zu machen, daß diese auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Eine solche Regelung verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

BetrVG §§ 112, 75

GG Art. 3

12.03.1997


5 AZR 226/96


<ansehen>

Der Anspruch auf den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld entfällt nicht deshalb, weil die Frau während der Schutzfristen arbeitsunfähig krank war (Bestätigung von BAGE 56, 191 = AP Nr. 7 zu § 14 MuSchG 1968

MuSchG § 14 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 2 S. 2, § 6 Abs. 1 S. 2

12.03.1997


5 AZR 329/96


<ansehen>

Wiegt das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm, handelt es sich um eine Frühgeburt im Sinne von § 6 Abs. 1 MuSchG. Auf die Dauer der Schwangerschaft kommt es nicht an

MuSchG § 6 Abs. 1

12.03.1997


5 AZR 669/95


 <ansehen>

Nimmt ein Einzelhandelsunternehmen mit einer von seinem angestellten Dekorateur gestalteten Schaufensterdekoration an einem von einem Lieferanten veranstalteten Wettbewerb teil, hat der Angestellte keinen Anspruch auf Wertersatz oder eine Sondervergütung, wenn der Arbeitgeber einen Preis gewinnt (hier: Erholungsreise im Wert von 7.000 DM

ArbGG § 2 Abs. 2, § 48

12.03.1997


5 AZR 766/95


 <ansehen>

Ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG darf nur dann ausgesprochen werden, wenn die Fortdauer der Beschäftigung Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährden würde. Es reicht aber aus, wenn die Fortdauer der Beschäftigung allein aufgrund der individuellen Verhältnisse der Frau die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährden würde.

13.03.1997


2 AZR 175/96


<ansehen>

Eine Tarifnorm, die für den Ausschluß einer ordentlichen Kündigung (sogenannte tarifvertragliche Unkündbarkeit) bei Teilzeitbeschäftigten die Zurücklegung einer längeren Dienstzeit fordert als bei Vollzeitbeschäftigten, verstößt gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG

GG Art. 3 Abs. 1

13.03.1997


2 AZR 506/96


<ansehen>

Kündigung: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR - Kongruenz der Kündigungsregelungen nach Einigungsvertrag und § 1 KSchG

KSchG § 1

13.03.1997


2 AZR 512/96


<ansehen>

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (u.a. Urteile vom 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93 - und vom 16. März 1994 - 8 AZR 97/93 - BAGE 76, 148 = AP Nr. 28 und 29 zu § 4 KSchG) ist neben der gegen eine bestimmte Kündigung gerichteten Kündigungsschutzklage die Erhebung einer allgemeinen Feststellungsklage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses möglich (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung seit BAG, Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 581/86 - BAGE 57, 231 = AP Nr. 19, aaO.). Für die Klage nach § 256 ZPO ist zur Begründung eines Interesses an alsbaldiger Feststellung Tatsachenvortrag zur Möglichkeit weiterer Beendigungsgründe erforderlich. Ein solcher Sachvortrag ist im Falle einer ursprünglich mangels ausreichender Begründung unzulässigen Klage auch noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist (§ 4 KSchG) bei einer inzwischen ausgesprochenen, weiteren Kündigung nachholbar und ergänzbar (im Anschluß an Senatsurteil vom 7. Dezember 1995 - 2 AZR 772/94 - AP Nr. 33, aaO., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen

KSchG § 1 4, 7

18.03.1997


3 AZR 729/95


<ansehen>

Haftung für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher Übernahme eines Seeschiffes

BGB § 613a

BetrVG §§ 114 f.

18.03.1997


3 AZR 756/95


<ansehen>

Die Berufung eines Betriebsrentners auf das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB ist wegen Rechtsmißbrauchs nach § 242 BGB regelmäßig unzulässig, wenn der Arbeitgeber gegen eine Ruhegehaltsforderung mit einer Schadensersatzforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung aufrechnen will.

18.03.1997


3 AZR 759/95


 <ansehen>

Versorgungszusagen mit unterschiedlichem Rentenzugangsalter für Männer und Frauen verstoßen für eine Übergangszeit nicht gegen Art. 3 Abs. 3 GG. Nach Art. 3 Abs. 2 GG dürfen die bisher noch für Frauen bestehenden Nachteile in der beruflichen Entwicklung durch die Festsetzung eines früheren Rentenalters ausgeglichen werden.

GG Art. 3

18.03.1997


9 AZR 130/96


<ansehen>

Mit dem Ende der Verjährungsunterbrechung beginnt sofort eine neue Verjährungsfrist (Bestätigung von BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 520/89 - AP Nr. 11 zu § 196 BGB).

18.03.1997


9 AZR 296/96


<ansehen>

Die gesetzliche Verpflichtung eines Landkreises zur Übernahme von Landesbediensteten schließt die Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen ein. Der Arbeitnehmer kann eine einzelvertraglich mit dem Land vereinbarte übertarifliche Vergütung auch dann verlangen, wenn die Tarifgruppe in der für die Gebietskörperschaft geltenden Vergütungsordnung nicht enthalten ist

18.03.1997


9 AZR 84/96


<ansehen>

Wird erst im Verlauf des Rechtsmittelverfahrens die Bezifferung einer Forderung möglich, ist der Kläger nicht genötigt, von der Feststellungs- zur Leistungsklage überzugehen.

20.03.1997


6 AZR 10/96


<ansehen>

Wird ein Angestellter, dessen Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet begründet ist, vorübergehend im Geltungsbereich des BAT eingesetzt, so beurteilt sich die Frage, ob für diese Tätigkeit westliches oder östliches Tarifrecht gilt, nach dem Zweck und der Dauer der Tätigkeit.

BAT § 1 Abs. 1

20.03.1997


6 AZR 865/95


<ansehen>

Die Ausschlußfrist nach § 67 MTW-O begann für einen Anspruch auf Abfindung nach § 2 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung von Waldarbeitern vom 6. Juli 1992 frühestens mit der Unterzeichnung dieses Tarifvertrages im März 1993.

TVG § 1

20.03.1997


8 AZR 769/95


<ansehen>

Hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber, der ihm gekündigt hat, eine Kündigungsschutzklage erhoben und wird nach deren Rechtshängigkeit der Betrieb veräußert, kann der Arbeitnehmer einen bisher nicht gestellten Auflösungsantrag mit Erfolg nur in einem Prozeß gegen den ihm bekannten Betriebserwerber stellen

BGB § 613a

KSchG § 1 4, 9

20.03.1997


8 AZR 829/95



<ansehen>

Der öffentliche Arbeitgeber darf die im Zuge der Hochschulerneuerung (Art. 38 Abs. 1 Einigungsvertrag in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz) ausgeschriebene Stelle eines Hochschullehrers unabhängig davon, ob es sich um eine neu geschaffene Stelle handelt, mit einem externen Bewerber besetzen. Er kann aber allein aus einer solchen Besetzung nicht die fehlende Verwendungsmöglichkeit (Abs. 4 Ziff. 2, 3 EV) für einen Bewerber aus der Hochschule (Beschäftigungsstelle) herleiten, der dem Anforderungsprofil der Stelle genügt (im Anschluß an das Senatsurteil vom 29. August 1996 - 8 AZR 505/95 - AP Nr. 63 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX

GG Art. 5 Abs. 3

KSchG § 1

20.03.1997


8 AZR 856/95


<ansehen>

Die Übertragung von Verwaltungsaufgaben einer Behörde oder Dienststelle wegen Auflösung derselben auf eine andere Behörde oder Dienststelle bewirkt ohne besondere normative Regelung keinen Übergang von Arbeitsverhältnissen von einem Träger öffentlicher Verwaltung auf einen anderen

BGB § 613a

GG Art. 5 Abs. 1 S. 2

22.03.1997


8 AZR 101/96


 <ansehen>

Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH Urteil vom 11. März 1997 - Rs C-13/95 -DB 1997, 628 ff.) und des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - AP Nr. 128 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) ist bei der Prüfung, ob eine wirtschaftliche Einheit im Sinne der EuGH-Rechtsprechung oder ein Betrieb im Sinne von § 613 a BGB übergegangen ist, die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeit zu berücksichtigen. Im Bekleidungseinzelhandel ist jedenfalls eine neun Monate währende tatsächliche Einstellung jeder Verkaufstätigkeit eine wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne, die der Annahme eines Betriebsübergangs entgegensteht.

BGB § 613a

KSchG § 1

26.03.1997


10 AZR 612/96


<ansehen>

Gibt der Arbeitgeber über einen Zeitraum von drei Jahren zu erkennen, daß er eine betriebliche Übung anders zu handhaben gedenkt als bisher - hier: Gratifikationszahlung nur noch unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt -, so wird die alte betriebliche Übung einvernehmlich entsprechend geändert, wenn die Arbeitnehmer der neuen Handhabung über diesen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen

BGB § 611

26.03.1997


10 AZR 751/96


<ansehen>

Die Ausnahmevorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a, cc Zuwendungs-TV, wonach Zeiten ohne Dienstbezüge bis zu zwölf Monaten die Höhe der Zuwendung nicht beeinflussen, wenn die Nichtzahlung der Dienstbezüge auf Grund eines Erziehungsurlaubs erfolgt, gilt für jeden Erziehungsurlaub nur einmal und kommt nicht nochmals zum Tragen, wenn die Angestellte während des laufenden Erziehungsurlaubs wegen der Geburt eines weiteren Kindes erneut Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt

26.03.1997


4 AZR 489/95


<ansehen>

Die vom Angestellten auszuübende Tätigkeit im Sinne von § 22 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT bestimmt sich nach dem Arbeitsvertrag. Die mit den im Arbeitsumfeld tätigen Kollegen und gegebenenfalls auch mit dem unmittelbaren Fachvorgesetzten abgestimmte Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit durch den Angestellten ohne - auch nur stillschweigende - diesbezügliche Zustimmung der für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle des öffentlichen Arbeitgebers vermag einen Anspruch des Angestellten auf Höhergruppierung nicht zu begründen.

BAT §§ 22, 23,

26.03.1997


4 AZR 510/95


<ansehen>

Rügt der Revisionkläger als "allein noch streitige Frage" die Rechtsanwendung des Berufungsgerichts bezüglich einer einzigen Tatbestandsvoraussetzung eines Eingruppierungsmerkmals, unterliegen auch dessen andere Tatbestandsvoraussetzungen der rechtlichen Prüfung des Revisionsberichts. Denn bei der materiallrechtlichen Prüfung des Berufungsurteils ist das Revisionsgericht gemäß § 559 Abs. 2 Satz 1 ZPO an die geltend gemachten Revisionsgründe nicht gebunden

BAT §§ 22, 23,

26.03.1997


4 AZR 622/95


<ansehen>

Die Tätigkeit eines Sozialarbeiters mit staatlicher Anerkennung in der Einrichtung "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" (INSPE) hebt sich in der Regel nicht durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung i.S. der VergGr. IV a Fallgr. 15 aus der VergGr. IV b Fallgr. 16 der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA heraus (im Anschluß an Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 985/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt

BAT §§ 22, 23,

28.03.1997


10 AZR 515/95


 <ansehen>

Ein Arbeitnehmer ist nur dann in der Lage, eine Anlage im Sinne der Lohngruppe 9 der SV 2 a technischen Änderungen anzupassen, wenn er die Fähigkeit besitzt, neue oder geänderte Programme für die Regelungs- und Steuerungssysteme zu erarbeiten, mit denen die Anlage nach einer technischen Änderung oder Erweiterung ordnungsgemäß weiterbetrieben werden kann, weil die bisherigen Regelungs- und Steuerungssysteme für den ordnungsgemäßen Weiterbetrieb nicht ausreichen

11.04.1997


5 AZB 32/96


 <ansehen>

Der Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft gilt nicht als Arbeitnehmer i.S. des ArbGG, wenn er die Kreishandwerkerschaft kraft Satzung in den laufenden Geschäften vertritt. Das gilt auch dann, wenn die Parteien ausdrücklich einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3

11.04.1997


5 AZB 33/96


<ansehen>

Wer als Dozent für ein gewerbliches Weiterbildungsinstitut tätig ist, kann arbeitnehmerähnliche Person sein (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 S. 2, § 48

TVG § 12a

16.04.1997


10 AZR 32/96


<ansehen>

Zentrale "Spezialeinrichtungen bzw. Spezialanlagen" im Sinne der Lohngruppe 9 Fallgruppe 18.1 für Arbeiter im Gesundheitswesen des TV Lohngruppen-TdL sind nur solche Einrichtungen bzw. Anlagen, die ein Krankenhaus der Maximalversorgung insgesamt oder doch wesentliche Teile desselben zentral verb- zw. entsorgen, nicht aber solche Einrichtungen bzw. Anlagen, die nur eine einzelne Klinik des Krankenhauses der Maximalversorgung ver- bzw. entsorgen

16.04.1997


10 AZR 343/95


<ansehen>

Ein zwischen einer Zentralküche und einer automatischen Warentransportanlage zwischengeschaltetes Tiefkühlhochregallager in einem Universitätsklinikum stellt keine Spezialeinrichtung bzw. Spezialanlage im Sinne der Lohngruppe 9 Fallgruppe 18.1 für Arbeiter im Gesundheitswesen dar

16.04.1997


10 AZR 705/96


<ansehen>

Eine - für den Arbeitnehmer erkennbar - auf das jeweilige Kalenderjahr bezogene Zusage einer Leistung begründet keine Ansprüche der Leistungsempfänger aus einer betrieblichen Übung für zukünftige Jahre.

BGB § 611

16.04.1997


3 AZR 28/96


<ansehen>

Bestimmt eine Versorgungsordnung, daß der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente mit Wiederverheiratung endet, ist aber im Gegensatz zu § 46 Abs. 3 SGB VI (früher: § 1291 Abs. 2 RVO und § 68 Abs. 2 AVG) kein Wiederaufleben des Anspruchs nach Auflösung der zweiten Ehe vorgesehen, liegt keine Regelungslücke vor.

GG Art. 3 , Art. 6 Abs. 1

16.04.1997


3 AZR 862/95


<ansehen>

Der Arbeitgeber kann gegenüber den versorgungsberechtigten Betriebsrentnern die Versorgungsleistungen wegen wirtschaftlicher Notlage nur einstellen oder kürzen, wenn er zuvor den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung in der gebotenen Form zur Übernahme der Versorgungslast aufgefordert und bei Meinungsverschiedenheiten über den Sicherungsfall Klage erhoben hat. Er braucht ein rechtskräftigen Urteil, das das Vorliegen einer wirtschaftlichen Notlage bestätigt, nicht abzuwarten (Bestätigung von BAG Urteil vom 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG Widerruf).

16.04.1997


3 AZR 869/95


 <ansehen>

Versorgungsansprüche eines Geschäftsführers und Minderheitsgesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind jedenfalls dann nach § 1 Abs. 1, § 7, § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG insolvenzgeschützt, wenn der Geschäftsführer und Gesellschafter bei der Führung des Unternehmens keine rechtliche Möglichkeit zu beherrschendem Einfluß hatte.

16.04.1997


4 AZR 270/96


<ansehen>

Eingruppierung/Bewährungsaufstieg eines technischen Angestellten

16.04.1997


4 AZR 408/95


<ansehen>

In einer Bezirksverwaltung, die ausnahmsweise satzungsgemäß eine Doppelfunktion als Bezirks- und Kreisverwaltung hat, erfüllt ein Sachbearbeiter, der dort kreisverwaltungsspezifische Tätigkeiten ausübt, nicht das Tatbestandsmerkmal Sachbearbeiter in "Bezirksverwaltungen" der VergGr. 6 Fallgr. 1 KV-VR

16.04.1997


4 AZR 463/95


 <ansehen>

Rettungssanitäter im Sinne der Übergangsvorschrift des § 3 Ziff. 3 Unterabs. 2 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT (Rettungssanitäter, Rettungsassistenten) vom 30. September 1992 sind nur diejenigen Personen, die die Ausbildungsvoraussetzungen des § 13 RettAssG - in Kraft getreten am 1. September 1989 - erfüllen, also vor Inkrafttreten des RettAssG entweder eine Ausbildung als Rettungssanitäter nach dem 520-Stunden-Programm erfolgreich abgeschlossen haben oder nach landesrechtlichen Vorschriften den Absolventen einer Ausbildung nach diesem Programm gleichgestellt worden sind

16.04.1997


4 AZR 653/95


<ansehen>

Nach § 72 Abs. 3 ArbGG ist das Bundesarbeitsgericht an die Zulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht gebunden, ohne daß es auf die Begründung für die Zulassung der Revision ankommt. Die bei offensichtlich fehlerhafter Zulassung eine Bindung verneinende frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist damit überholt.

ArbGG § 72 Abs. 3

17.04.1997


6 AZR 868/95


<ansehen>

Soweit sich ein Anspruch auf Abfindung nach § 2 Abs. 6 TV soziale AbsicherungW verringert, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses in ein neues Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes eintritt, findet diese Regelung auch dann Anwendung, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes begründet wird

17.04.1997


6 AZR 877/95


<ansehen>

Umsetzung: Anspruch auf Einmalzahlung

BAT § 12

22.04.1997


1 ABR 74/96


 <ansehen>

Setzt der Arbeitgeber in dem von ihm betriebenen Krankenhaus Rote-Kreuz-Pflegekräfte ein, die von einer DRK-Schwesternschaft aufgrund eines mit dem Arbeitgeber geschlossenen Gestellungsvertrages entsandt werden, so liegt hierin eine gem. § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung, wenn die Pflegekräfte in den Betrieb eingegliedert sind. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber aufgrund des Gestellungsvertrages auch ihnen gegenüber die für ein Arbeitsverhältnis typischen Weisungsbefugnisse hinsichtlich des Arbeitseinsatzes hat. Unerheblich ist, ob die Rote-Kreuz-Pflegekräfte deshalb nicht als Arbeitnehmer gelten, weil sie ihre Beschäftigung auf vereinsrechtlicher Grundlage erbringen

BetrVG §§ 99, 5 Abs. 2 Nr. 3, § 118

22.04.1997


1 ABR 77/96


<ansehen>

Zahlt der Arbeitgeber übertarifliche Zulagen, deren jederzeitigen Widerruf er sich gegenüber einem Teil der Belegschaft vorbehalten hat, so hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber Steigerungen des Tarifgehalts aufgrund von Alterssprüngen, Höhergruppierungen oder Erhöhungen der tariflichen Leistungszulage bei den jeweils betroffenen Arbeitnehmern auf die übertarifliche Zulage anrechnet

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

22.04.1997


1 ABR 84/96


<ansehen>

Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

BetrVG §§ 99, 95 Abs. 3

23.04.1997


10 AZR 603/96


 <ansehen>

Nimmt der Arbeitgeber bei außertariflichen Leistungen die Mitarbeiter eines Tarifgebiets von Zulagen aus, die er den Mitarbeitern eines anderen Tarifgebiets gewährt, kann ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung nicht allein aus dem Vorliegen unterschiedlicher Tarifgebiete hergeleitet werden.

Maßgeblich ist der Zweck der Zulagengewährung

BAT §§ 22, 23,

GG Art. 3

23.04.1997


10 AZR 675/95


 <ansehen>

Zentrale Spezialeinrichtungen bzw. Spezialanlagen im Sinne der Lohngruppe 9 Fallgruppe 18.1 für Arbeiter im Gesundheitswesen des TV Lohngruppen-TdL sind nur solche Einrichtungen oder Anlagen, die die einzelnen Abteilungen - Kliniken - eines Krankenhauses mit dem Gesundheitswesen dienenden technischen Leistungen zentral versorgen, nicht aber solche Anlagen oder Einrichtungen einer einzelnen Abteilung, die der zentralen Behandlung der Patienten aus mehreren Abteilungen dienen

23.04.1997


5 AZR 29/96


 <ansehen>

Eine Weiterbildung erfolgt auch dann "im Rahmen des Personalbedarfs" des Arbeitgebers (Nr. 7 SR 2 a BAT), wenn dem Arbeitnehmer die höhergruppierte Stelle im Hinblick darauf übertragen wird, daß er anschließend die Weiterbildung durchführt

BGB § 611

GG Art. 12 Abs. 1

23.04.1997


5 AZR 727/95


 <ansehen>

Für eine nur auf die Feststellung eines beendeten Rechtsverhältnisses gerichtete Klage ist ein Feststellungsinteresse nur gegeben, wenn sich aus der Feststellung Folgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 163/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977, m.w.N.).

24.04.1997


2 AZR 241/96


<ansehen>

Ein vor Ernennung zum Beamten bestehendes Arbeitsverhältnis lebt nach Rücknahme der Beamtenernennung (§ 10 Abs. 3 BBG) nicht wieder auf

24.04.97


2 AZR 268/96


<ansehen>

Ehebruch als au�erordentlicher K�ndigungsgrund nach kirchlichem
Selbstverst�ndnis (Art. 140 GG, 137 Abs. 5 WRV)
BGB 626
KSchG § 1

24.04.1997


2 AZR 352/96


<ansehen>

Betriebsbedingte Änderungskündigung

KSchG § 1, § 2

24.04.1997


8 AZR 117/95


 <ansehen>

Der Arbeitnehmer ist auch dann anderweitig verwendbar im Sinne von Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 2 und 3 der Anlage I zum Einigungsvertrag, wenn ein geeigneter höherwertiger Arbeitsplatz für ihn zur Verfügung steht, sofern nicht bei der zu treffenden Auswahlentscheidung ein anderer Arbeitnehmer unter Berücksichtigung von Treu und Glauben den Vorzug verdient (im Anschluß an die Senatsurteile vom 29. August 1996 - 8 AZR 505/95 - und vom 20. März 1997 - 8 AZR 829/95 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen

BPersVG § 108 Abs. 2

GG Art. 5 Abs. 3

KSchG § 1

30.04.1997


7 ABR 60/95


<ansehen>

Ein von einem rechtlich selbständigen Mitglied des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche von Westfalen geführtes Jugenddorf ist aufgrund der Mitgliedschaft des Trägervereins im Diakonischen Werk eine Einrichtung der Evangelischen Kirche, in der das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung findet

BetrVG § 118 Abs. 2

30.04.1997


7 AZR 122/96


<ansehen>

Setzt der Arbeitnehmer trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 59 Abs. 1 BAT seine bisherige Tätigkeit fort, ohne den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids zu unterrichten, erfolgt die Rückabwicklung der rechtsgrundlos erbrachten Arbeitgeberleistungen nach Bereicherungsrecht. Die Grundsätze des faktischen Arbeitsverhältnisses finden keine Anwendung

BAT § 59 Abs. 1

05.05.1997


5 AZB 36/96


 <ansehen>

Besondere Vertreter eines Vereins nach § 30 BGB gelten nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nur dann nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes, wenn ihre Vertretungsmacht auf der Satzung beruht. Das ist nur der Fall, wenn die Satzung die Bestellung ausdrücklich zuläßt

ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3, § 48 Abs. 1

13.05.1997


1 ABR 2/97


<ansehen>

Betriebsratsmitglieder sind arbeitsvertraglich verpflichtet, sich beim Arbeitgeber abzumelden, wenn sie den Arbeitsplatz zur Ausübung von Betriebsratstätigkeit verlassen; danach müssen sie sich wieder zurückmelden (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAGE 79, 263, 267 = AP Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972, zu I 1 b der Gründe; BAGE 71, 14, 20 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, zu 2 b bb der Gründe).

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1, § 37 Abs. 2

13.05.1997


1 AZR 75/97


<ansehen>

Ablösende Betriebsvereinbarung für Ruheständler

BetrVG § 87, § 88, § 77 Abs. 4

13.05.1997


3 AZR 59/96


<ansehen>

Zusatzversorgung: nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und Einfuhruntersuchungsstellen

GG Art. 3

13.05.1997


3 AZR 66/96


 <ansehen>

§ 20 des Tarifvertrages über die Rechtsverhältnisse der nicht vollbeschäftigten amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure in öffentlichen Schlachthöfen und Einfuhruntersuchungsstellen, der Arbeitnehmer von der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ausschließt, die im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr nicht mindestens eine Stundenvergütung für 1.000 Stunden erhalten haben, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG und ist deshalb nichtig. Nur der Ausschluß von Angestellten, die geringfügig i.S.v. § 8 SGB IV tätig sind, ist zulässig. Dasselbe gilt ab 1. Januar 1997 für § 5 Abs. 3 des Tarifvertrages über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe.

GG Art. 3

13.05.1997


3 AZR 79/96


 <ansehen>

In den Versicherungsbedingungen einer Pensionskasse (kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, § 189 Abs. 1 VVG) kann das Recht des Versicherungsnehmers, die Versicherung zu kündigen und Auszahlung der Prämienreserve zu verlangen (§§ 165, 176 VVG), ausgeschlossen werden.

GG Art. 2, 12

14.05.1997


7 ABR 26/96


<ansehen>

Die Wählbarkeit eines gekündigten Arbeitnehmers bleibt erhalten, wenn seiner vor der Wahl erhobenen Kündigungsschutzklage nach Durchführung der Betriebsratswahl stattgegeben wird

BetrVG §§ 1, 4, 7, 8, 19

14.05.1997


7 AZR 159/96


<ansehen>

Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

15.05.1997


2 AZR 43/96


<ansehen>

Wird ein in der Revisionsinstanz abgeschlossener Vergleich angefochten, so ist der Streit um dessen Wirksamkeit in Fortsetzung des Revisionsverfahrens auszutragen (im Anschluß an BAGE 9, 319 = AP Nr. 8 zu § 794 ZPO).

15.05.1997


2 AZR 519/96


<ansehen>

Verlangt der Betriebsrat vom Arbeitgeber, einem bestimmten Arbeitnehmer zu kündigen bzw. ihn zu versetzen, und entschließt sich der Arbeitgeber, dem Wunsch des Betriebsrats aus den von diesem angegebenen Gründen zu entsprechen, so ist, auch wenn kein Fall des § 104 BetrVG vorliegt, eine erneute Beteiligung des Betriebsrats nach §§ 102, 103, 99 BetrVG nicht mehr erforderlich. In dem Kündigungs- bzw. Versetzungsverlangen des Betriebsrats liegt dann bereits dessen Zustimmung zur Kündigung bzw. Versetzung

BetrVG §§ 102, 104, 99

15.05.1997


6 AZR 26/96


<ansehen>

Der Ortszuschlag der Stufe 2, den § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT für verheiratete Angestellte regelt, steht ledigen Angestellten, die in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft leben, nicht zu

BAT § 29 Abschn. B Abs. 1 u. Abs. 2 Nr. 1

GG Art. 3 , Art. 6 Abs. 1

15.05.1997


6 AZR 40/96


 <ansehen>

Soweit durch § 2 Abs. 1 Buchst. a des 66. Änderungstarifvertrages zum BAT Zeiten vor dem 1. April 1991, die als nichtvollbeschäftigter Angestellter zurückgelegt worden sind, von der Berücksichtigung als Beschäftigungszeit ausgeschlossen werden, verstößt diese tarifliche Regelung gegen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG. Diese Zeiten sind deshalb nach § 19 Abs. 1 BAT auf die Beschäftigungszeit anzurechnen

GG Art. 3

BAT § 3 , § 19

16.05.1997


5 AS 9/97


<ansehen>

Eine Widerklage, die sich auch gegen eine bisher am Rechtsstreit nicht beteiligte Person (Drittwiderbeklagte) richtet, begründet für die Drittwiderbeklagte keinen Gerichtsstand nach § 33 Abs. 1 ZPO. Die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts bedarf einer Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Nr. 3 ZPO, wenn die Drittwiderbeklagte in ihrem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden soll und sich die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht bereits aus anderen Bestimmungen ergibt (Anschluß an BGH Beschluß vom 28. Februar 1991 - I ARZ 711/90 - NJW 1991, 2838

21.05.1997


5 AZB 30/96


<ansehen>

Die Gerichte für Arbeitssachen sind zuständig für Streitigkeiten zwischen Auszubildenden bzw. Umschülern und sonstigen Bildungseinrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 5 BBiG, wenn das Rechtsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht

ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1, 2, § 2 Abs. 1 Nr. 3 b, § 48 Abs. 1

22.05.1997


8 AZR 101/96


<ansehen>

Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

BGB § 613a

KSchG § 1

22.05.97


8 AZR 562/95


 <ansehen>

Haftung eines Geldtransportfahrers

BGB § 611

22.05.1997


8 AZR 88/96


<ansehen>

Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

BGB § 613a

KSchG § 1

27.05.1997


9 AZR 337/95


<ansehen>

Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

BUrlG § 7 Abs. 4

27.05.1997


9 AZR 377/95


<ansehen>

Betriebsübergang: Tarifwechsel - Meistbegünstigung - betriebliche Übung

BGB § 613a

27.05.97


9 AZR 483/96


<ansehen>

Die Gründungsgesellschafter einer vermögenslosen Vor-GmbH haften
unmittelbar für deren Schulden

27.05.1997


9 AZR 484/96



<ansehen>

§ 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Saarländischen Gesetzes Nr. 186 verstößt nicht gegen Bundesrecht. Weder das Bundesurlaubsgesetz noch das Schwerbeschädigten-/Schwerbehindertenrecht des Bundes steht dem landesrechtlichen Zusatzurlaubsanspruch für Minderbehinderte (Grad von 25 bis unter 50) entgegen. Das Landesgesetz verstößt auch nicht gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG.

28.05.1997


10 AZR 383/95


<ansehen>

Eingruppierung: Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats

BAT § 22 Abs. 3

KSchG § 2

28.05.1997


10 AZR 580/96


<ansehen>

Die Deutsche Telekom kann Arbeitsposten, auf denen sie auch Beamte beschäftigt, nicht als "mischkategorisierte" Arbeitsposten sowohl für Beamte als auch für Angestellte ausweisen, mit der Folge, daß der Angestellte nicht mehr auf einem (reinen) Beamtenposten beschäftigt ist und keine der Beamtenbesoldung entsprechende Vergütung mehr verlangen kann. Auch ein solcher "mischkategorisierter" Arbeitsposten ist ein "Beamtenposten" im Sinne der tariflichen Regelung

28.05.1997


4 AZR 545/95


 <ansehen>

Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages

TVG §§ 4, 3

28.05.1997


4 AZR 546/95


<ansehen>

Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages

TVG §§ 4, 3

28.05.1997


4 AZR 663/95


<ansehen>

Für eine Feststellungsklage, mit der geklärt werden soll, welcher Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, ist das Feststellungsinteresse gegeben, wenn hiervon die Entscheidung über mehrere Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis abhängt.

TVG § 1

28.05.1997


4 AZR 711/95


 <ansehen>

Ein Sozialpädagoge, der psychisch kranke Menschen in einem Wohnheim/Wohnhaus mit gemeindepsychiatrischer Orientierung betreut, erfüllt nicht die Voraussetzungen der VergGr. IV a BAT/BL

BAT §§ 22, 23,

28.05.1997


4 AZR 725/95


<ansehen>

Die Tätigkeit eines Sozialarbeiters in einer psychiatrischen Tagesklinik erfüllt im allgemeinen nicht die Voraussetzungen der Bedeutung im Sinne von VergGr. IV a BAT

BAT §§ 22, 23,

28.05.1997


4 AZR 726/95


<ansehen>

Eingruppierung: Sozialarbeiter, der psychisch Kranke betreut

BAT §§ 22, 23, Anlage 1a

28.05.1997


5 AZR 125/96


 <ansehen>

Die für Chefarztverträge typischen Entwicklungs- und Anpassungsklauseln sind wirksam. Die Ausübung des Weisungsrechts aufgrund einer Entwicklungsklausel darf jedoch nicht zu einer grundlegenden Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung und damit zu einer Umgehung des zwingenden Kündigungsschutzrechts führen.

BGB § 611

28.05.1997


5 AZR 632/96


<ansehen>

Ist die Revision statthaft, hat das Berufungsurteil einen Tatbestand zu enthalten. Das Berufungsgericht darf den Tatbestand in aller Regel nicht völlig durch eine Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil ersetzen, da dieses nur den erstinstanzlichen Sach- und Streitstand, nicht aber dessen Fortentwicklung in der Berufungsinstanz wiedergeben kann (Ergänzung zu BAG AP Nr. 7 zu § 543 ZPO 1977

03.06.1997


3 AZR 25/96


<ansehen>

Die nach § 77 Abs. 2 Satz 1 BetrVG für Betriebsvereinbarungen vorgeschriebene Schriftform ist gewahrt, wenn die Betriebsvereinbarung auf eine schriftliche, den Arbeitnehmern bekannt gemachte Gesamtzusage des Arbeitgebers verweist. Der Text der Gesamtzusage muß weder in der Betriebsvereinbarung wiederholt noch als Anlage angeheftet werden.

BetrVG § 77 Abs. 2, 4

03.06.1997


3 AZR 910/95


<ansehen>

Regelungen in Versorgungsverträgen, die für Männer und Frauen ein unterschiedliches Rentenzugangsalter (Männer: 65 Jahre; Frauen 60 Jahre) vorsehen, verstoßen für eine Übergangszeit nicht gegen Art. 3 Abs. 3 GG. Nach Art. 3 Abs. 2 GG dürfen die bisher noch für Frauen bestehenden Nachteile im Berufsleben durch die Festlegung eines früheren Rentenalters ausgeglichen werden (Bestätigung des Urteils vom 18. März 1997 - 3 AZR 759/95 -

GG Art. 3

04.06.1997


2 AZR 362/96


<ansehen>

Beim Nachschieben nachträglich bekanntgewordener Gründe für eine außerordentliche Kündigung findet § 626 Abs. 2 BGB keine Anwendung (im Anschluß an BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 260/78 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Nachschieben von Kündigungsgründen

BGB § 626

BetrVG § 102 Abs. 1

04.06.1997


2 AZR 526/96


<ansehen>

Außerordentliche Kündigung - Alkoholmißbrauch

BGB § 626

KSchG § 1

11.06.1997


10 AZR 525/96


<ansehen>

Die Einweisung, Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern eines Nachunternehmens ist als eigene baugewerbliche Tätigkeit des von der ZVK in Anspruch genommenen Betriebes anzusehen, wenn die Arbeitnehmer Arbeiten ausführen, die vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfaßt werden, der Nachunternehmer vom Betrieb mit diesen Arbeiten beauftragt worden ist und ohne die Tätigkeit des Nachunternehmens die Bauarbeiten von eigenen Arbeitnehmern durchgeführt werden müßten (Fortführung der Rechtsprechung in dem Urteil vom 26. Mai 1993 - 10 AZR 310/92 - n.v.

TVG § 1

11.06.1997


10 AZR 613/96


<ansehen>

In Eingruppierungsstreitigkeiten sind Zinsen auf nachzuzahlende Nettobeträge einer Entgeltforderung regelmäßig erst ab Rechtshängigkeit zu zahlen

11.06.1997


10 AZR 724/95


<ansehen>

Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

11.06.1997


10 AZR 784/96


<ansehen>

Der Schichtlohnzuschlag nach § 24 BMT-G II ist im Bereich des kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern an teilzeitbeschäftigte Arbeiter, die ständig Schichtarbeit leisten, nur zeitanteilig zu zahlen (im Anschluß an Urteil des Senats vom 23. Juni 1993 - 10 AZR 127/92 - AP Nr. 1 zu § 34 BAT)

BAT § 33

11.06.1997


7 ABR 24/96


<ansehen>

Ein Wahlanfechtungsantrag nach § 22 Abs. 1 MitbestG kann auf einzelne Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmervertreter beschränkt werden, soweit sich der Wahlverstoß ausschließlich bei dem einzelnen Arbeitnehmervertreter auswirkt und die Rechtmäßigkeit der Wahl der übrigen Arbeitnehmervertreter einschließlich der gewählten Ersatzmitglieder unberührt läßt.

11.06.1997


7 ABR 5/96


<ansehen>

Verringerung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

BetrVG § 38 Abs. 1, 2

11.06.1997


7 AZR 186/96


<ansehen>

Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung; Rechtsfolge des SGB VI ÄndG

GG Art. 12 Abs. 1

11.06.1997


7 AZR 229/96


<ansehen>

Betriebsrat: Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Teilnahme an einer Betriebsratssitzung

BetrVG § 37 Abs. 2

11.06.1997


7 AZR 313/96


<ansehen>

Einzelvertragliche Vereinbarung der AVR Caritas; Altersgrenzenregelung des § 19 Abs. 3 AVR Caritas

GG Art. 12 Abs. 1

11.06.1997


7 AZR 487/96


<ansehen>

Die Durchführung der einem öffentlichen Träger obliegenden Jugendhilfemaßnahmen durch einen bei einem freien Träger angestellten Arbeitnehmer ist jedenfalls dann nicht an den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu messen, wenn sich das Zusammenwirken beider Träger auf der Grundlage der Spezialregelungen des SGB VIII vollzieht

AÜG Art. 1 § 1 Abs. 2

12.06.1997


9 AZB 5/97


<ansehen>

Macht die Bundesanstalt für Arbeit geltend, ein Teil der zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarten Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes sei wegen der Gewährung von Arbeitslosengeld auf sie übergegangen, so sind für die gegen den Arbeitnehmer gerichtete Klage auf Zustimmung zur. Auszahlung des vom Arbeitgeber hinterlegten Betrags die Gerichte für Arbeitssachen zuständig

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3A, § 3

13.06.1997


9 AZB 38/96


 <ansehen>

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer die Gesellschafter seiner Arbeitgeberin (GmbH) im Wege des Durchgriffs in Anspruch nimmt (Bestätigung von BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979)

ArbGG §§ 2, 3

17.06.1997


1 ABR 3/97


<ansehen>

Eine Tarifnorm, die dem Arbeitgeber vorschreibt, welcher Prozentsatz der Belegschaft mit einer verlängerten regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt werden darf, ist eine Betriebsnorm im Sinne von § 3 Abs. 2 TVG. Ihre Geltung erfordert nur die Tarifbindung des Arbeitgebers. Arbeitnehmer können aus ihr keine individuellen Ansprüche ableiten.

BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1

TVG § 3 (Betriebsnorm), § 4

17.06.1997


1 AZR 674/96


<ansehen>

Tarifliche Monatspauschale und Streikbeteiligung

GG Art. 9 Abs. 3

17.06.1997


9 AZN 251/97


<ansehen>

Bei einem Rechtsstreit über die Auslegung eines Tarifvertrages, der zwischen den Tarifvertragsparteien geführt wird, ist die Revision auf die Nichtzulassungsbeschwerde auch dann zuzulassen, wenn der Geltungsbereich des Tarifvertrages nicht über den Bezirk eines