-
|
12.01.1996
|
9
AZN 1129/94 (A)
|
<ansehen>
|
Im Verfahren über
die Nichtzulassung der Revision hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 13/20
einer Gebühr, wenn keine mündliche Verhandlung
stattgefunden hat
ArbGG §
72a
|
-
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16.01.1996
|
3
AZR 767/94
|
<ansehen>
|
§ 3 des
Versorgungstarifvertrages für die Arbeitnehmer der Deutschen
Bundespost ist wegen Verstoßes gegen den allgemeinen
Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) jedenfalls insoweit unwirksam, als
alle unterhälftig beschäftigten
Teilzeitkräfte von Leistungen der betrieblichen
Altersversorgung ausgeschlossen worden sind. Im übrigen ist
der Versorgungs-TV einschließlich der den Versorgungsanspruch
begründenden Grundregel wirksam.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3
|
-
|
17.01.1996
|
10
AZR 138/95
|
<ansehen>
|
Werden in einer
"Bäckerei - Konditorei - Café" Tätigkeiten
verrichtet, die sowohl zum Berufsbild des Bäckerhandwerks als
auch zu dem des Konditorhandwerks gehören, so sind sie dem
Konditorhandwerk zuzuordnen, wenn sie von Fachkräften dieses
Handwerks ausgeführt oder doch wenigstens beaufsichtigt werden
TVG
§ 1
|
-
|
17.01.1996
|
10
AZR 439/95
|
<ansehen>
|
Zulage: Arbeitstherapeut -
ständige Zusammenarbeit mit geisteskranken Patienten
BAT §
33 Abs. 1 Buchstabe c
TVG
§ 1
|
-
|
17.01.1996
|
4
AZR 602/94
|
<ansehen>
|
Die sechsjährige
Tätigkeit als Erzieherin in einem dreiköpfigen Team,
welches eine Kleingruppe von sprachbehinderten Kindern im Alter von
sechs bis neun Jahren während ihrer stationären
Behandlung betreut, belegt für sich allein nicht,
daß eine Angestellte mit dem Abschluß als
Kinderpflegerin über Fähigkeiten und Erfahrungen
verfügt, die denen einer Erzieherin mit staatlicher
Anerkennung gleichwertig sind.
|
-
|
17.01.1996
|
4
AZR 662/94
|
<ansehen>
|
Werden allgemein
gefaßten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele
beigefügt, sind die Erfordernisse der
Vergütungsmerkmale regelmäßig dann
erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen
entsprechende Tätigkeit auszuüben hat
(ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BAG Urteil vom 8.
Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1
TVG Auslegung; BAG Urteile vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom
26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 19, 29 zu § 1 TVG
Tarifverträge: Druckindustrie).
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
18.01.1996
|
6
AZR 196/95
|
<ansehen>
|
Beihilfe: Heimunterbringung
bei Hinterbliebenen
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-
|
18.01.1996
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6
AZR 206/95
|
<ansehen>
|
Beihilfe: kein Anspruch bei
dauernder Anstaltsunterbringung nach Gesetzesänderung -
Vertrauensschutz
|
-
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18.01.1996
|
6
AZR 223/95
|
<ansehen>
|
Beihilfe: kein Anspruch bei
dauernder Anstaltsunterbringung nach Gesetzesänderung -
Vertrauensschutz
|
-
|
18.01.1996
|
6
AZR 314/95
|
<ansehen>
|
Im
Arbeitsverhältnis besteht nach § 242 BGB ein
Auskunftsanspruch, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer
Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen
ist, während der Verpflichtete unschwer Auskunft erteilen kann
(ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 22. April 1967 -
3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG
Urteil vom 21. Oktober 1979 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13 zu §
242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 7. September 1995 - 8 AZR
828/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des Senats
vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 110/90 - nicht veröffentlicht).
|
-
|
18.01.1996
|
6 AZR 325/95
|
<ansehen>
|
Die in einem
Arbeitsrechtsverhältnis als Bürgermeister einer
Gemeinde der ehemaligen DDR zurückgelegte Zeit ist nicht
Beschäftigungszeit bei dem Landkreis i.S.v. § 19 Abs.
1 BAT-O.
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-
|
18.01.1996
|
6
AZR 355/95
|
<ansehen>
|
Tarifkonkurrenz: BAT oder
BAT-O - zeitweilige Umsetzung
BAT
§ 1 Abs. 1 Buchstabe b
|
-
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18.01.1996
|
8
AZR 427/93
|
<ansehen>
|
Zur Frage, ob einem Lehrer
für Physik und Mathematik nach dem Einigungsvertrag wegen
mangelnder persönlicher Eignung (Tätigkeit als
FDJ-Leitungsmitglied, Mitglied der Schulpartei-Leitung, ehrenamtlicher
Parteisekretär und Besuch der Kreis- sowie der
Bezirksparteischule) ordentlich gekündigt werden kann.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
|
-
|
18.01.1996
|
8
AZR 440/94 (A)
|
<ansehen>
|
Wird ein
Kündigungsrechtsstreit durch einen Vergleich beendet, in dem
sich die Parteien über die Auflösung des
Arbeitsverhältnisses durch die streitgegenständliche
Kündigung zu dem in der Kündigung vorgesehenen
Zeitpunkt einigen, und begründen die Parteien in dem Vergleich
zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt ein neues
Arbeitsverhältnis zu unveränderten
Arbeitsbedingungen, ist wegen dieses Vertragsschlusses der
Vergleichswert gegenüber dem Streitwert des
Kündigungsrechtsstreits nicht zu erhöhen
ArbGG
§ 12 Abs. 7
|
-
|
18.01.1996
|
8
AZR 897/94
|
<ansehen>
|
Die Bundesrepublik
Deutschland ist nicht in die Arbeitsverhältnisse der
Beschäftigten des Gesundheitswesens Wismut eingetreten. Sie
haftet nicht für etwaige Abfindungsansprüche aus dem
Tarifvertrag über den Schutz für Mitarbeiter des
Gesundheitswesens Wismut bei Rationalisierungsmaßnahmen und
Strukturveränderungen vom 23. Juni 1990
BGB §
613a Abs. 1
|
-
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23.01.1996
|
9
AZR 554/93
|
<ansehen>
|
Der mit Jahresbeginn
entstandene volle tarifliche Urlaubsanspruch wird nach § 8
Ziff. 8.5.3 MTV bei vorzeitiger Lösung des
Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer
nachträglich auf den Teilurlaubsanspruch gekürzt.
BGB § 615
BUrlG
§ 5 Abs. 1 c, Abs. 3
|
-
|
23.01.1996
|
9
AZR 600/93
|
<ansehen>
|
Stellt das Berufungsgericht
nach Schluß der mündlichen Verhandlung die
Notwendigkeit eines richterlichen Hinweises fest, ist es zur
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach
§ 156 ZPO verpflichtet.
ArbGG § 60 Abs. 4,
§ 64
Abs. 6, §
69 Abs. 1
|
-
|
23.01.1996
|
9
AZR 891/94
|
<ansehen>
|
Ist in einer
Tarifvorschrift bestimmt, daß sich das Urlaubsentgelt nach
dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten drei Monate und
einem Zuschlag von 50 % bemißt, so hat auch der
Schwerbehinderte während des gesetzlichen Zusatzurlaubs einen
Anspruch auf Urlaubsentgelt in dieser Höhe
TVG
§ 1
|
-
|
24.01.1996
|
1
AZR 542/95
|
<ansehen>
|
Der Versuch eines
Interessenausgleichs im Sinne von § 113 Abs. 3 BetrVG
erfordert die Verhandlung mit dem zuständigen Betriebsrat oder
Gesamtbetriebsrat. Der Arbeitgeber trägt die Initiativlast.
BetrVG § 50
Abs. 1, §§
111, 112,
113
Abs. 3
|
-
|
24.01.1996
|
1
AZR 597/95
|
<ansehen>
|
Eine Betriebsvereinbarung,
mit der ausschließlich die Erhöhung der bisherigen
Vergütung und Weihnachtsgratifikation geregelt wird, ist wegen
Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG nichtig, wenn
entsprechende tarifliche Regelungen bestehen oder üblich sind.
Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist.
BetrVG § 77
Abs. 3, §
87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
|
24.01.1996
|
10
AZR 155/95
|
<ansehen>
|
Es
verstößt nicht gegen § 75 BetrVG, wenn ein
Sozialplan Arbeitnehmer von seinem Geltungsbereich ausnimmt, die im
Zeitpunkt des Inkrafttretens des Sozialplans, der in einem zeitlich
nahen Zusammenhang zum Abschluß des Interessenausgleichs
steht, ihr Arbeitsverhältnis im Hinblick auf eine vom
Arbeitgeber angekündigte Betriebsstillegung selbst beendet
haben (im Anschluß an BAG Urteil vom 30. November 1994 - 10
AZR 578/93 - AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972
BetrVG
§§ 75, 112
|
-
|
24.01.1996
|
10
AZR 175/95
|
<ansehen>
|
Es
verstößt weder gegen § 6 ArbPlatzSchutzG
noch gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die
tarifliche Sonderzuwendung für Arbeitnehmer, die als Soldat
auf Zeit gedient haben, für die Monate der Dienstzeit
gekürzt wird, für Arbeitnehmer, die Grundwehrdienst
leisten, jedoch nicht
|
-
|
24.01.1996
|
10
AZR 704/95
|
<ansehen>
|
Sozialplan:
Gleichbehandlungsgrundsatz
BetrVG
§§ 75, 112
|
-
|
24.01.1996
|
7
ABR 10/95
|
<ansehen>
|
Der Annahme einer
konkludenten Leitungsvereinbarung zur Führung eines
gemeinschaftlichen Betriebes mehrerer Unternehmen steht die formale
Ausübung von Arbeitgeberbefugnissen durch den jeweiligen
Vertragsarbeitgeber nicht entgegen. Ob eine einheitliche Leitung
hinsichtlich wesentlicher Arbeitgeberfunktionen vorliegt, beurteilt
sich nach der innerbetrieblichen Entscheidungsfindung und deren
Umsetzung.
BetrVG
§§ 1, 19 Abs. 1, § 24 Abs. 1,
§
130
|
-
|
24.01.1996
|
7
ABR 22/95
|
<ansehen>
|
Auch bei der
Ausübung seines Auswahlrechts hinsichtlich der ihm nach
§ 40 Abs. 2 BetrVG vom Arbeitgeber zur Verfügung zu
stellenden arbeitsrechtlichen Gesetzestexte braucht sich der
Betriebsrat nicht ausschließlich vom Interesse des
Arbeitgebers an einer möglichst geringen Kostenbelastung
leiten zu lassen.
BetrVG
§ 40 Abs. 2
|
-
|
24.01.1996
|
7
AZR 342/95
|
<ansehen>
|
Ein sachlicher Grund
für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit
einem wissenschaftlichen Mitarbeiter liegt nach § 57 b Abs. 2
Nr. 2 HRG vor, wenn der Mitarbeiter aus Haushaltsmitteln
vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine
befristete Beschäftigung bestimmt sind, und der Mitarbeiter zu
Lasten dieser Mittel eingestellt und entsprechend beschäftigt
wird.
BAT
§ 2
|
-
|
24.01.1996
|
7
AZR 496/95
|
<ansehen>
|
Auch die
nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden
unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf eines sachlichen
Grundes, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hat,
daß er zu einer unbefristeten Fortsetzung des
Arbeitsverhältnisses nicht bereit ist.
BGB § 620
|
-
|
24.01.1996
|
7
AZR 602/95
|
<ansehen>
|
Beantragt ein
früherer Angestellter des öffentlichen Dienstes seine
Wiedereinstellung nach § 59 Abs. 5 BAT, kann er sich zum
Nachweis einer wiederhergestellten Berufsfähigkeit auf eine
hierzu ergangene Feststellung des Rentenversicherungsträgers
berufen.
ArbGG
§ 39
BAT
§ 59 Abs. 1, 5
|
-
|
24.01.1996
|
7
AZR 779/95
|
<ansehen>
|
Arbeitsverhältnis:
Änderung eines unbefristeten in ein befristetes
BGB § 620
|
-
|
30.01.1996
|
3
AZR 1030/94
|
<ansehen>
|
Das Deutsche Rote Kreuz
darf nach dem Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen seiner
Arbeitnehmer (DRK-TV) die regelmäßige
tägliche und wöchentliche Arbeitszeit durch
einseitige Erklärung verlängern.
BAT
§ 15 Abs. 2
BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 2, 3
GG
Art. 3 Abs. 1
TVG
§ 1
|
-
|
31.01.1996
|
2
AZR 158/95
|
<ansehen>
|
Eine als
Kündigungsgrund angeführte Drucksituation ist
alternativ als verhaltens-/personen- oder betriebsbedingter
Kündigungsgrund zu prüfen (ständige
Rechtsprechung, z. B. BAG Urteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP
Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
BAT
§§ 53, 54, 55
|
-
|
31.01.1996
|
2
AZR 273/95
|
<ansehen>
|
Kündigt auf seiten
des Arbeitgebers ein Bevollmächtigter, so ist die
Kündigung regelmäßig dem Arbeitgeber
zuzurechnen, auch wenn bei Ausspruch der Kündigung auf das
Vertretungsverhältnis nicht ausdrücklich hingewiesen
wird.
BetrVG
§ 102 Abs. 1
|
-
|
31.01.1996
|
2
AZR 68/95
|
<ansehen>
|
Wird die Fluglizenz eines
Verkehrsflugzeugführers ungültig, kann dies
grundsätzlich als personenbedingter Grund dessen
Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG rechtfertigen.
KSchG
§ 1
|
-
|
31.01.1996
|
2
AZR 91/95
|
<ansehen>
|
Die Anfechtung eines
Aufhebungsvertrages wegen Willensmängeln (§ 123 BGB)
enthält nicht ohne weiteres einen Widerruf des entsprechenden
Vertragsangebots des Anfechtenden wegen Vertretungsmängeln bei
dessen Annahme durch den Anfechtungsgegner (im Anschluß an
BGH Urteile vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 - NJW 1965, 1714 und vom 19.
Januar 1973 - V ZR 115/70 - WM 1973, 460
|
-
|
07.02.1996
|
1
AZR 657/95
|
<ansehen>
|
Ist dem Arbeitgeber nach
dem Arbeitsvertrag nicht gestattet, übertarifliche Zulagen auf
den Tariflohn anzurechnen, so kann sich insoweit eine
mitbestimmungspflichtige Frage der betrieblichen Lohngestaltung nicht
stellen. Wenn der Arbeitgeber die Zulage dennoch vertragswidrig
anrechnet, ergibt sich daraus kein Mitbestimmungsrecht nach §
87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
|
07.02.1996
|
10
AZR 203/94
|
<ansehen>
|
Die für eine
Wechselschichtzulage erforderlichen Nachtdienststunden müssen
tatsächlich geleistet worden sein. Die durch Krankheit, Urlaub
oder andere Umstände ausgefallenen Nachtdienststunden der
dienstplanmäßigen Nachtschicht sind nicht
mitzuzählen. Durch Tausch außerhalb der
dienstplanmäßigen Nachtschicht geleistete
Nachtdienststunden zählen mit.
BAT §
33a, §
15 Abs. 8 Unterabs. 6
|
-
|
07.02.1996
|
10
AZR 445/95
|
<ansehen>
|
Ein Angestellter einer
Stiftung eines evangelischen Krankenhauses hat nach der
arbeitsvertraglich in Bezug genommenen "Ordnung über eine
Zuwendung für kirchliche Angestellte vom 12. Oktober 1973"
keinen Anspruch auf eine Zuwendung, wenn er zu einer als eingetragener
Verein organisierten Forschungsgesellschaft wechselt, auch wenn diese
öffentliches Dienstrecht anwendet und sie
ausschließlich öffentlich-rechtliche
Körperschaften zu Mitgliedern hat
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
13.02.1996
|
9
AZR 79/95
|
<ansehen>
|
Ein Musiklehrer hat nach
der Nr. 3 der Sonderregelungen für Angestellte als
Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der Vereinigung
kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) vom 20. Februar 1987
keinen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber den Zusatzurlaub
nach dem Schwerbehindertengesetz während der Unterrichtszeit
gewährt. Der Arbeitgeber darf den Zusatzurlaub in der
unterrichtsfreien Zeit (Schulferien) erteilen.
BUrlG
§ 7 Abs. 1, §
13 Abs. 1
|
-
|
13.02.1996
|
9
AZR 798/93
|
<ansehen>
|
Bei der Berechnung des
Aufschlags zur Urlaubsvergütung nach § 47 Abs. 2
Unterabsatz 2 BAT werden nur die Vergütungen für
Bereitschaftsdienste berücksichtigt, die im
maßgeblichen Berechnungenzeitraum des vorangegangenen
Kalenderjahres dem An gestellten zugestanden haben.
Unberücksichtigt bleiben Bereitschaftsdienste, die zwar in dem
dem Urlaub vorangegangenen Jahr tatsächlich geleistet worden
sind, aber wegen des bei der Abrechnung nach § 36 Abs. 2
Unterabsatz 2 BAT zugrundezulegenden Vorvormonatsprinzips erst im
laufenden Urlaubsjahr vergütet werden. Diese
Bereitschaftsdienstvergütungen sind erst bei der Berechnung
der Urlaubsvergütung des folgenden Urlaubsjahres zu
berücksichtigen
BAT §
36 Abs. 1, §
47 Abs. 2
BUrlG
§ 11 Abs. 1, §
13 Abs. 1
|
-
|
13.02.1996
|
9
AZR 900/93
|
<ansehen>
|
Ist ein Arbeitnehmer nach
§ 9 Abs. 1 Satz 3 FSHG wegen der Teilnahme an einem Lehrgang
der Freiwilligen Feuerwehr von der Arbeitspflicht befreit, ist ihm vom
Arbeitgeber das Arbeitsentgelt einschließlich aller
Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das ohne die ehrenamtliche
Tätigkeit üblicherweise erzielt worden wäre.
Zu den fortzuzahlenden Zulagen gehört nicht der
Urlaubsaufschlag nach § 47 Abs. 2 BAT
|
-
|
13.02.1996
|
9
AZR 931/94
|
<ansehen>
|
Die Aufnahme eines Studiums
berührt den Anspruch des Angestellten auf die vertraglich
geschuldete Karenzentschädigung nicht (Bestätigung
der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts,
zuletzt Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP Nr. 61 zu §
74 HGB).
|
-
|
14.02.1996
|
2
AZR 166/95
|
<ansehen>
|
Vereinbaren die
Tarifpartner kürzere als die gesetzlichen
Kündigungsfristen des § 622 BGB, so bleibt es ihrer
tarifautonomen Entscheidung überlassen, in Teilbereichen die
jeweiligen gesetzlichen Kündigungsfristen als Mindestschutz
für die Arbeitnehmer bestehen zu lassen.
BGB § 622
GG
Art. 3
|
-
|
14.02.1996
|
2
AZR 201/95
|
<ansehen>
|
§ 12. 1. 2 des
Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe in der Fassung
vom 10. September 1992 stellt keine eigenständige tarifliche
Regelung der verlängerten Kündigungsfristen
für ältere gewerbliche Arbeitnehmer mit
längerer Betriebszugehörigkeit dar, sondern verweist
nur auf den jeweiligen Gesetzeswortlaut des § 622 Abs. 2 BGB
(Fortführung des Beschlusses vom 21. März 1991 BAGE
67, 357 = AP Nr. 30 zu § 622 BGB und des Urteils vom 10.
März 1994 - 2 AZR 296/87 (C) - RzK I 3 a Nr. 12 - Leitsatz
BGB § 622
|
-
|
14.02.1996
|
2
AZR 234/95
|
<ansehen>
|
Ein
Auflösungsvertrag ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der
Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein
Rücktritts- oder Widerrufsrecht eingeräumt hat.
|
-
|
14.02.1996
|
2
AZR 274/95
|
<ansehen>
|
Die Verantwortung eines
Angestellten des öffentlichen Dienstes für die
Verbreitung ausländerfeindlicher Pamphlete ist an sich
geeignet, eine außerordentliche Kündigung des
Arbeitsverhältnisses zu begründen.
BAT
§§ 8, 53 Abs. 3,
54,
55
BGB § 626
GG
Art. 5
|
-
|
14.02.1996
|
2
AZR 296/95
|
<ansehen>
|
Änderungskündigung:
Betriebsunterbrechung für sechs Monate - sachliche
Rechtfertigung
BGB § 622
GG
Art. 3
TVG
§ 1
|
-
|
14.02.1996
|
2
AZR 548/95
|
<ansehen>
|
Kündigungsfrist:
Gleichbehandlungsgrundsatz - Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer
BGB § 622
GG
Art. 3
TVG
§ 1
|
-
|
14.02.1996
|
2
AZR 563/95
|
<ansehen>
|
Kündigungsfrist:
Gleichbehandlungsgrundsatz - Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer
BGB § 622
GG
Art. 3
TVG
§ 1
|
-
|
14.02.1996
|
5
AZR 978/94
|
<ansehen>
|
Mit den tariflichen
Auslösungen im Baugewerbe (§ 7 BRTV-Bau) sollen auch
die Aufwendungen des Arbeitnehmers für auswärtige
Übernachtungen abgegolten werden.
BGB §§ 618, 619
|
-
|
14.02.1996
|
7
ABR 24/95
|
<ansehen>
|
Die Bestimmung des
Beisitzerhonorars in Höhe von 7/10 des Vorsitzendenhonorars
entspricht im allgemeinen billigem Ermessen. Eine gerichtliche
Festsetzung der Vergütungshöhe kommt nur in Betracht,
wenn die Vergütungsbestimmung des Einigungsstellenmitglieds
unbillig ist. Dazu bedarf es der Feststellung konkreter
Umstände in der Person oder in den Verhältnissen des
Einigungsstellenvorsitzenden oder des Beisitzers.
BetrVG
§§ 76, 76a
|
-
|
14.02.1996
|
7
ABR 25/95
|
<ansehen>
|
Über die
Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen
Verfahrensbevollmächtigten vor der Einigungsstelle entscheidet
der Betriebsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei
ist in erster Linie maßgebend, ob zwischen den
Betriebsparteien schwierige Rechtsfragen streitig sind. Ist dies der
Fall, so braucht sich der Betriebsrat nicht darauf verweisen zu lassen,
seine Interessen durch einen von ihm benannten betriebsfremden
anwaltlichen Beisitzer wahrnehmen zu lassen.
BetrVG § 40
Abs. 1, §
76a Abs. 3
|
-
|
14.02.1996
|
7
AZR 613/95
|
<ansehen>
|
§ 57 c Abs. 6 HRG
enthält eine abschließende Regelung derjenigen
Zeiten, die auf die Dauer eines nach § 57 b Abs. 2 HRG
befristeten Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen
Mitarbeiters nicht angerechnet werden.
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3, Art. 12 Abs. 1
|
-
|
22.02.1996
|
8
AZR 1041/94
|
<ansehen>
|
Die durch das Gesetz
über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der
DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 gebildeten Landkreise sind
weder mit den früheren Räten der Kreise identisch
noch deren Rechtsnachfolger.
BGB §
613a
|
-
|
27.02.1996
|
3
AZR 163/95
|
<ansehen>
|
Ein Anspruch auf
Auslösung nach § 8 Nr. 2 des Rahmentarifvertrages
für die gewerblichen Arbeitnehmer im, Steinmetz-, Stein- und
Holzbildhauerhandwerk vom 4. April 1989 setzt nicht nur voraus,
daß dem Arbeitnehmer während des Einsatzes auf der
auswärtigen Baustelle die tägliche Rückkehr
vom Arbeitsplatz zum Wohnort nicht zumutbar ist. Erforderlich ist
darüber hinaus, daß der Arbeitnehmer wegen des
Einsatzes auf der auswärtigen Baustelle eine Unterkunft
außerhalb seiner Erstwohnung nimmt und dadurch einen
besonderen Mehraufwand hat
TVG
§ 1
|
-
|
27.02.1996
|
3
AZR 242/95
|
<ansehen>
|
Nach den Bestimmungen des
Einigungsvertrages kann nach dem 31. Dezember 1991 ein Anspruch auf die
Zusatzrente nach der Anordnung zur Einführung einer
Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in
den wichtigsten volkseigenen Betrieben vom 9. März 1954
(Anordnung 54) nicht mehr entstehen. Wer bis zu diesem Zeitpunkt einen
Zusatzversorgungsanspruch erworben hat, behält ihn. Wer noch
keinen Zusatzanspruch erworben hatte, kann ihn nicht mehr erwerben
|
-
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27.02.1996
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3
AZR 886/94
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<ansehen>
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Soweit der
Versorgungstarifvertrag für Arbeitnehmer kommunaler
Verwaltungen und Betriebe Teilzeitkräfte, die
rentenversicherungsrechtlich mehr als nur geringfügig
beschäftigt werden, aus der Zusatzversorgung des
öffentlichen Dienstes ausgenommen hat, ist diese
Einschränkung der Versorgungsverpflichtungen wegen
Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
unwirksam.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3
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-
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28.02.1996
|
10
AZR 516/95
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<ansehen>
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Es entsteht keine
betriebliche Übung auf zukünftige Gewährung
von Weihnachtsgeld, wenn - für den Arbeitnehmer erkennbar -
die Zuwendung nach Gutdünken des Arbeitgebers dreimalig in
unterschiedlicher Höhe gezahlt wird. Der Arbeitnehmer
muß in einem solchen Fall davon ausgehen, daß der
Arbeitgeber die Zuwendung nur für das jeweilige Jahr
gewähren will
BGB § 611
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-
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28.02.1996
|
10
AZR 667/95
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<ansehen>
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Tarifbindungsvereinbarung:
einzelvertragliche Regelung: Vertretungspauschale bei Schulhausmeister
- Widerruf
TVG
§ 1
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-
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29.02.1996
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6
AZR 374/95
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<ansehen>
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Beihilfeanspruch wegen
Kosten der Unterbringung und Verpflegung eines volljährigen
Kindes
BAT
§ 40
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-
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29.02.1996
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6
AZR 381/95
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<ansehen>
|
Soweit nach Nr. 1 Buchst. a
der Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O Zeiten
jeglicher Tätigkeit für das Ministerium für
Staatssicherheit von der Berücksichtigung als Postdienstzeit
ausgeschlossen sind, genügt es, daß der Angestellte
für das Ministerium für Staatssicherheit
tätig war; darauf, wie die Tätigkeit geartet war,
insbesondere, ob sie "Unrechtsgehalt" aufwies, kommt es nicht an. Eine
Tätigkeit als sogenannter inoffizieller Mitarbeiter
für Sicherheit fällt unter die Tarifnorm.
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-
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29.02.1996
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6
AZR 382/95
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<ansehen>
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Tarifkonkurrenz: BAT-O -
BAT bei Abordnung
BAT
§ 1 Abs. 1b
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-
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29.02.1996
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6
AZR 424/95
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<ansehen>
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Die Bestimmung des
§ 2 des Tarifvertrags betreffend die Zusatzvereinbarung zum
KMT vom 27. April 1993 verstößt gegen den
Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), soweit sie einem Mitarbeiter der
Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg aus der früheren
Region Ost, dem auf Dauer ein Arbeitsplatz in einem anderen
Dienstgebäude seiner Dienststelle zugewiesen wird, das im
Gebiet der früheren Region West liegt, nur Anspruch auf eine
Zulage zugesteht, durch die die Differenz zwischen der
Ostvergütung und der höheren Westvergütung
nicht ausgeglichen wird. Die verfassungskonforme Auslegung der
Tarifnorm führt dazu, daß dieser Mitarbeiter
Anspruch auf die Vergütung hat, die für entsprechende
Mitarbeiter der früheren Region West tarifvertraglich
vereinbart ist
GG
Art. 3
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-
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29.02.1996
|
6
AZR 472/95
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<ansehen>
|
Für die
Beurteilung der Frage, ob die Aufgaben einer Einrichtung vom
Arbeitgeber übernommen wurden (Nr. 2
Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O), ist nicht auf
die Fortführung der vom Angestellten arbeitsplatzbezogen
auszuübenden Tätigkeit abzustellen, sondern auf
Inhalt und Ziel der Tätigkeit der Einrichtung, wie sie sich
aus den für die Tätigkeit maßgebenden
Rechtsgrundlagen ergibt
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-
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05.03.1996
|
1
AZR 590/92 (A)
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<ansehen>
|
Die Quotenregelung des
Bremer Landesgleichstellungsgesetzes (§ 4 Abs. 2 LGG) ist mit
dem Recht der Europäischen Gemeinschaft unvereinbar, weil sie
weiblichen Bewerbern um eine Beförderungsstelle automatisch
den Vorrang einräumt, wenn sie gleichqualifiziert sind wie
männliche Mitbewerber. Die Regelung darf bei
Auswahlentscheidungen nicht angewandt werden.
BGB §
611a
GG
Art. 3
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-
|
06.03.1996
|
4
AZR 771/94
|
<ansehen>
|
Arbeitserzieher mit
staatlicher Anerkennung gem. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums
für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung
Baden-Württemberg vom 22. September 1981 (GABl S. 1607 f.),
die in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus, jetzt Zentrum
für Psychiatrie tätig sind, sind weder "sonstige
Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und
Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" im
Sinne der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 5 der
Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und
Erziehungsdienst noch sind sie "Beschäftigungstherapeuten" im
Sinne der Vergütungsgruppen für Angestellte in
medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen. Die
Anlagen zum BAT enthalten insoweit eine bewußte
Regelungslücke.
BAT
§§ 22, 23
BAT
Anlage 1 a Teil II Abschnitt G (Sozial- und Erziehungsdienst) VergGr. V
c, Abschnitt D (medizinische Hilfsberufe und medizinisch-technische
Berufe) VergGr. V b, V c
|
-
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06.03.1996
|
4
AZR 775/94
|
<ansehen>
|
Ein Sozialarbeiter mit
staatlicher Anerkennung in der Tätigkeit eines Sachbearbeiters
in der Heimaufsicht (§§ 45 ff. SGB VIII [KJHG]) ist
in der Regel nicht in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 6 der
Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und
Erziehungsdienst der Anlage 1 a zum BAT eingruppiert
BAT
§§ 22, 23
|
-
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07.03.1996
|
2
AZR 180/95
|
<ansehen>
|
Ist in einem
Kündigungsrechtsstreit entschieden, daß das
Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung
nicht aufgelöst worden ist, so kann der Arbeitgeber eine
erneute Kündigung nicht auf Kündigungsgründe
stützen, die er schon zur Begründung der ersten
Kündigung vorgebracht hat und die in dem ersten
Kündigungsschutzprozeß materiell geprüft
worden sind mit dem Ergebnis, daß sie die Kündigung
nicht rechtfertigen können (Bestätigung des
Senatsurteils vom 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143 = AP
Nr. 113 zu § 626 BGB).
KSchG § 1 ,
§ 22
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-
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07.03.1996
|
2
AZR 432/95
|
<ansehen>
|
Die Entbindung des
Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht
gemäß § 102 Abs. 5 BetrVG durch das
Rechtsmittelgericht läßt für die Zeit bis
zur Entbindungsentscheidung angefallene
Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers
unberührt
BGB § 615
BetrVG
§ 102 Abs. 5
|
-
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12.03.1996
|
3 AZR 963/94
|
<ansehen>
|
Art. 1 Nr. 4, Art. 2
§ 3 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Hamburger
Ruhegeldgesetzes (9. RGG-ÄndG) hat für die
Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis zur
Freien und Hansestadt Hamburg vor dem 1. Juli 1983 begonnen hat und bis
zum Eintritt des Versorgungsfalles fortbesteht, rechtswirksam eine
nettolohnbezogene Gesamtversorgungsobergrenze von 91,75 %
eingeführt.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
|
-
|
12.03.1996
|
3
AZR 993/94
|
<ansehen>
|
§ 3 des
Versorgungstarifvertrages für die Arbeitnehmer der Deutschen
Bundespost in den bis zum 31. März 1991 geltenden Fassungen
war wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nichtig, soweit er
Arbeitnehmer von der Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt der
Deutschen Bundespost (VAP) ausnahm, deren arbeitsvertraglich
vereinbarte durchschnittliche Arbeitszeit weniger als 18 Stunden oder
weniger als die Hälfte der jeweils geltenden
regelmäßigen Wochenarbeitszeit eines
Vollbeschäftigten betrug.
GG
Art. 3
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-
|
13.03.1996
|
10
AZR 721/95
|
<ansehen>
|
Die grabenlose Verlegung
von Versorgungsleitungen in einem speziellen Wasserdruckverfahren wird
als Rohrleitungsbau vom betrieblichen Geltungsbereich der
Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes erfaßt
TVG
§ 1
|
-
|
13.03.1996
|
10
AZR 744/95
|
<ansehen>
|
Tarifgeltung: VTV/Bau;
Ausschlussfrist: tarifvertragliche Ausschlussfrist im Baugewerbe
für Ansprüche der ZVK-Bau
TVG § 1,
4
|
-
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19.03.1996
|
2
AZB 36/95
|
<ansehen>
|
Eine Berufung ist
unzulässig, wenn die Berufungsschrift von einem angestellten
Syndikusanwalt auf einem Firmenbogen für die Firma eingelegt
wird, er als "Syndikusanwalt" unterzeichnet und auch im
übrigen nicht zu erkennen gibt, daß er den
Rechtsmittelführer als unabhängiger, bei einem
deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt vertritt
ArbGG
§ 11 Abs. 2
|
-
|
19.03.1996
|
9
AZR 1051/94
|
<ansehen>
|
Die aus dem
Erziehungsurlaub zurückkehrende Angestellte hat nach
§ 47 Abs. 2 BAT keinen Anspruch auf Berechnung ihrer
Urlaubsvergütung wie eine neueingestellte Mitarbeiterin.
§ 47 Abs. 2 BAT verstößt nicht gegen den
Gleichheitssatz des Art. 3 GG
BAT §
36 Abs. 1, §
37 Abs. 3, §
47 Abs. 2
GG
Art. 3
|
-
|
19.03.1996
|
9
AZR 656/94
|
<ansehen>
|
Stellt ein
Vollstreckungsorgan eines fremden Staates (hier: Texas/USA) dem
ausländischen Arbeitgeber an dessen Hauptsitz im Ausland
(hier: Georgia/USA) ein Zahlungsverbot zu, so wird nicht die
Pfändung des Arbeitsentgelts eines in Deutschland
ansässigen Arbeitnehmers bewirkt, der in einem
inländischen Betrieb in Frankfurt am Main beschäftigt
und entlohnt wird.
|
-
|
19.03.1996
|
9
AZR 67/95
|
<ansehen>
|
Hat ein Arbeitnehmer seinen
Urlaub am Ende des Übertragungszeitraums nach § 49
Abs. 8 des Manteltarifvertrags für Waldarbeiter der
Länder und der Mitglieder der kommunalen
Arbeitgeberverbände Rheinland-Pfalz und Saar (MTW) vom 26.
Januar 1982 angetreten und wird er nach Ablauf des
Übertragungszeitraums während des Urlaubs krank, so
hindert das nicht den Verfall des Urlaubsanspruchs für die
wegen Krankheit nicht anzurechnenden Urlaubstage
BUrlG
§ 9
|
-
|
20.03.1996
|
4
AZR 1052/94
|
<ansehen>
|
Die Betreuung der einem
Behördenbetreuer (§ 1897 Abs. 2 BGB) zugewiesenen
Personen und die ihm obliegende Unterstützung des
Vormundschaftsgerichts und der außerhalb der Behörde
tätigen Betreuer bei der Anordnung und Durchführung
von Betreuungen sind je ein Arbeitsvorgang.
BAT
§§ 22, 23
Anlage
1 a VergGr. V b, IV b, IV a
|
-
|
20.03.1996
|
4
AZR 906/94
|
<ansehen>
|
Die in § 6 Nr. 2
des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT/VKA vom
24. April 1991 vorgesehene Berücksichtigung der Zeit einer
Bewährung vor Inkrafttreten der Tarifänderung am 1.
Januar 1991 ist nach dem Einleitungssatz der
Übergangsvorschriften begrenzt auf die Dauer desjenigen
Arbeitsverhältnisses, welches am 31. Dezember 1990 bestanden
und am 1. Januar 1991 zu demselben Arbeitgeber fortbestanden hat; die
Zeit einer Bewährung in einem früheren
Arbeitsverhältnis derselben Arbeitsvertragsparteien bleibt
somit unberücksichtigt.
|
-
|
20.03.1996
|
4
AZR 967/94
|
<ansehen>
|
Die Betreuung der dem
Vereinsbetreuer/der Vereinsbetreuerin zugewiesenen Personen ist ein
einheitlicher Arbeitsvorgang.
|
-
|
20.03.1996
|
7
ABR 34/95
|
<ansehen>
|
Für die
Beurteilung der Wahlberechtigung der zu ihrer Berufsausbildung
Beschäftigten in reinen Ausbildungsbetrieben (vgl. BAG
Beschlüsse vom 21. Juli 1993, BAGE 74, 1 = AP Nr. 8 zu
§ 5 BetrVG 1972 Ausbildung;26. Januar 1994, BAGE 75, 312 = AP
Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972) ist unerheblich, ob sich eine
Vielzahl innerbetrieblicher Regelungen in sozialen Angelegenheiten auch
auf die Auszubildenden erstreckt und der Ausbilder gegenüber
diesem Personenkreis weisungsbefugt ist.
BetrVG § 5
Abs. 1, §
19
|
-
|
20.03.1996
|
7
ABR 41/95
|
<ansehen>
|
Ist in einem
früheren Beschlußverfahren zwischen denselben
Beteiligten der Feststellungsantrag des Arbeitgebers, die Mitglieder
einer bestimmten Beschäftigtengruppe seien keine Arbeitnehmer
im Sinne des § 5 BetrVG, rechtskräftig abgewiesen
worden, so kann, solange sich die tatsächlichen
Umstände nicht wesentlich ändern, eine nachfolgende
Betriebsratswahl nicht mit der Begründung angefochten werden,
die Mitglieder dieser Gruppe seien nicht wahlberechtigt gewesen
BetrVG
§§ 5, 19 Abs. 1
|
-
|
20.03.1996
|
7
ABR 46/95
|
<ansehen>
|
Der Senat hält an
seiner Rechtsprechung fest (BAG Beschlüsse vom 21. Juli 1993,
BAGE 74, 1 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung;26. Januar
1994, BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972), wonach die
zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nur dann
wahlberechtigt und wählbar im Sinne des BetrVG sind, wenn sich
ihre Berufsausbildung auf der Grundlage eines privatrechtlichen
Ausbildungsvertrages im Rahmen der arbeitstechnischen Zwecksetzung des
jeweiligen Ausbildungsbetriebs vollzieht
BetrVG § 5
Abs. 1, §
19 Abs. 2, §
60 Abs. 1, §
61 Abs. 1, §
63 Abs. 2
|
-
|
21.03.1996
|
2
AZR 455/95
|
<ansehen>
|
Zur Frage der Anwendung der
Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei dauernder
krankheitsbedingter Unfähigkeit, die geschuldete
Arbeitsleistung zu erbringen
BGB § 626
Abs. 2
|
-
|
21.03.1996
|
2
AZR 479/95
|
<ansehen>
|
Personalrat:
Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken
KSchG
§ 1
|
-
|
21.03.1996
|
2
AZR 543/95
|
<ansehen>
|
Ist der Beweiswert einer
ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht
erschüttert, sondern besteht lediglich ein gewisser
Anfangsverdacht, der Arbeitnehmer könne eine Erkrankung
vorgetäuscht haben, so ist der Arbeitgeber
regelmäßig verpflichtet, die Verdachtsmomente (z.B.
durch eine Befragung des Arbeitnehmers über die Art der
Erkrankung) näher aufzuklären, ehe er mit einer
fristlosen Kündigung droht und den Arbeitnehmer dadurch zum
Abschluß eines Aufhebungsvertrags veranlaßt
BGB § 626
|
-
|
21.03.1996
|
2
AZR 559/95
|
<ansehen>
|
Widerspricht ein
Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses
auf einen neuen Betriebsinhaber und kündigt daraufhin der
bisherige Betriebsinhaber das Arbeitsverhältnis wegen
fehlender Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, ohne den
Arbeitnehmer zuvor einem anderen Betrieb seines Unternehmens
zuzuordnen, so ist zu dieser Kündigung nicht der
Gesamtbetriebsrat im Unternehmen des bisherigen Betriebsinhabers
anzuhören.
BGB §
613 a
BetrVG
§§ 102, 50 Abs. 1
KSchG
§ 1
|
-
|
21.03.1996
|
8
AZR 156/95 (A)
|
<ansehen>
|
Betriebsübergang,
ein Arbeitsverhältnis begründet worden ist und die
Beklagte die Klägerin zu beschäftigen hat.
BGB §
613 a
|
-
|
26.03.1996
|
3
AZR 965/94
|
<ansehen>
|
Ein Betriebserwerb i.S.d.
§ 613 a Abs. 1 BGB liegt vor, sobald der Betriebserwerber
aufgrund rechtsgeschäftlicher Übereinkunft in die
Lage versetzt worden ist, die Leitungsmacht im Betrieb mit dem Ziel der
Betriebsfortführung auszuüben. Es ist nicht
entscheidend, daß die Betriebsleitungsmacht zu diesem
Zeitpunkt bereits tatsächlich ausgeübt worden ist.
BGB §
613 a
|
-
|
27.03.1996
|
10
AZR 668/95
|
<ansehen>
|
Sozialplanansprüche
unterliegen tariflichen Ausschlußfristen (ständige
Rechtsprechung vgl. BAG Urteil vom 30. November 1994 - 10 AZR 79/94 -
AP Nr. 88 zu § 112 BetrVG).
|
-
|
27.03.1996
|
5
AZR 336/94
|
<ansehen>
|
Durch einseitige
Erklärung, er zahle "unter Vorbehalt", kann der Arbeitgeber
den Beginn der sechsmonatigen Ausschlußfrist des §
70 BAT für die Geltendmachung von Ansprüchen auf
Rückzahlung von gezahltem Arbeitsentgelt nicht hinausschieben.
BAT
§ 70
|
-
|
27.03.1996
|
5
AZR 576/94
|
<ansehen>
|
Eine Paraphe reicht als
Unterschrift unter bestimmende Schriftsätze nicht aus; dies
gilt auch, soweit ein Schriftsatz per Telefax übermittelt wird
(entgegen den Bedenken des BFH, Beschluß vom 29. November
1995 - X B 56/95 - DB 1996, 557
ArbGG § 11 Abs. 2,
§ 72
Abs. 5
|
-
|
28.03.1996
|
6
AZR 501/95
|
<ansehen>
|
Der Ausschluß der
Studierenden, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V
versicherungsfrei sind, aus dem Geltungsbereich des BAT (§ 3
Buchst. n) ist im Verhältnis zu anderen von der Tarifregelung
erfaßten teilzeitbeschäftigten Angestellten mit
gleichem Arbeitsumfang gleichheitswidrig und daher unwirksam
BAT
§ 3
GG
Art. 3
|
-
|
28.03.1996
|
6 AZR 529/95
|
<ansehen>
|
Tarifkonkurrenz: BAT und
BATO bei Abordnung
BAT § 1
Abs. 1 Buchstabe b, § 12
|
-
|
28.03.1996
|
6
AZR 561/95
|
<ansehen>
|
Die Anrechnung von
Beschäftigungszeiten nach Nr. 2 b der
Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O hängt
von der Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen ab.
|
-
|
02.04.1996
|
1
ABR 39/95
|
<ansehen>
|
Fallen mehrere
vergleichbare Arbeitsplätze weg und stehen lediglich
für einen Teil der betroffenen Arbeitnehmer andere
gleichwertige Arbeitsplätze zur Verfügung, so kann
der Betriebsrat die Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers auf
einen niedriger einzustufenden Arbeitsplatz gem. § 99 Abs. 2
Nr. 4 BetrVG mit der Begründung verweigern, der Arbeitgeber
habe soziale Auswahlkriterien nicht berücksichtigt
(Anschluß an Senatsbeschluß vom 30. August 1995 - 1
ABR 11/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).
BetrVG
§ 99 Abs. 2 Nr. 3, 4
KSchG
§ 1
|
-
|
02.04.1996
|
1
ABR 47/95
|
<ansehen>
|
Der Betriebsrat kann
aufgrund seines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7
BetrVG i.V.m. § 120 a GewO und Art. 7 der
EG-Bildschirmrichtlinie (90/270/EWG) betriebliche Regelungen
über die Unterbrechung von Bildschirmarbeit durch andere
Tätigkeiten oder Pausen verlangen.
ArbGG § 92 Abs. 1,
§ 72
Abs. 2 Nr. 1
BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 6, 7
|
-
|
02.04.1996
|
1
ABR 50/95
|
<ansehen>
|
Die Entscheidung
über die Gewährung einer Zulage ist als Ein- oder
Umgruppierung nach § 99 BetrVG nur dann
mitbestimmungspflichtig, wenn die Zulage eine Zwischenstufe zwischen
Vergütungsgruppen darstellt. Das ist nicht der Fall, wenn die
Zulage nur in "angemessener" Höhe für eine
unspezifische Kombination von Tätigkeiten geschuldet wird,
deren Wertigkeit in beliebiger Weise die Merkmale einer tariflichen
Vergütungsgruppe übersteigt
BetrVG
§ 99
|
-
|
02.04.1996
|
1
AZR 743/95
|
<ansehen>
|
Eine
mitbestimmungspflichtige Versetzung durch Zuweisung eines anderen
Arbeitsbereichs (§ 95 Abs. 3 BetrVG) kann auch darin bestehen,
daß dem Arbeitnehmer ein wesentlicher Teil seiner Aufgaben
entzogen wird.
BGB § 611
BetrVG
§§ 99, 95 Abs. 3
|
-
|
10.04.1996
|
10
AZR 600/95
|
<ansehen>
|
Meldet sich der
Arbeitnehmer bei langjähriger und auf nicht absehbare Zeit
fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach Aussteuerung durch die
Krankenkasse arbeitslos und beantragt die Zahlung von Arbeitslosengeld
nach § 105 a AFG, werden die durch das an sich fortbestehende
Arbeitsverhältnis begründeten Bindungen zwischen
Arbeitnehmer und Arbeitgeber so gelockert, daß keine
Ansprüche auf die tariflichen Sonderzahlungen mehr bestehen
TVG
§ 1
|
-
|
10.04.1996
|
10
AZR 722/95
|
<ansehen>
|
Kündigt eine
Tarifvertragspartei ihren Anschlußtarifvertrag zum NV-Chor
und eine getroffene Schiedsgerichtsvereinbarung mit der
Erklärung, daß sie künftig an einer
Schiedsgerichtsbarkeit nicht interessiert sei, so wirkt die in
§ 26 NV-Chor getroffene Schiedsgerichtsabrede nicht nach.
ArbGG §
101
TVG
§ 4 Abs. 5
|
-
|
17.04.1996
|
10
AZR 558/95
|
<ansehen>
|
Die Änderung der
Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) durch die Paritätische
Kommission nach dem ARRG unterliegt einer gerichtlichen
Billigkeitskontrolle nach § 317 BGB.
BGB § 611
|
-
|
17.04.1996
|
10
AZR 606/95
|
<ansehen>
|
Ist der Arbeitgeber
aufgrund eines wirksamen Sozialplans verpflichtet, an eine Gruppe von
Arbeitnehmern eine Sozialplanabfindung zu zahlen, können
andere Arbeitnehmer, für die der Sozialplan aufgrund einer
zulässigen Differenzierung keine Abfindung vorsieht, einen
entsprechenden Abfindungsanspruch nicht auf den arbeitsrechtlichen
Gleichbehandlungsgrundsatz stützen
BGB §
613 a
BetrVG
§§ 112, 75
GG
Art. 3
|
-
|
17.04.1996
|
10
AZR 617/95
|
<ansehen>
|
Die in der Protokollnotiz
Nr. 3 zur VergGr. VII geregelte Funktionszulage für
Schreibkräfte an Textverarbeitungsautomaten steht
teilzeitbeschäftigten Schreibkräften nur anteilig zu
Anl. I
a zum BAT, VergGr. VII, Protokollnotiz Nr. 3 zu Abschn. N, Teilabschn. I
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
17.04.1996
|
3
AZR 56/95
|
<ansehen>
|
Der Senat hält an
seiner Rechtsprechung zur nachholenden Anpassung fest (vgl. BAGE 70,
137, 141 ff. und BAGE 70, 158, 161 = AP Nr. 24 und 25 zu § 16
BetrAVG, jeweils zu II der Gründe; Urteil vom 28. April 1992 -
3 AZR 356/91 - AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG, zu II der
Gründe). Die nachholende Anpassung betrifft die Höhe
des Versorgungsbedarfs und besagt, daß - bezogen auf einen
Anpassungstermin - nicht nur die Teuerung in den letzten drei Jahren,
sondern der Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu
berücksichtigen ist.
|
-
|
18.04.1996
|
6
AZR 565/95
|
<ansehen>
|
Soweit nach Nr. 4 Buchst. c
der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O Zeiten einer
Tätigkeit, die aufgrund einer besonderen persönlichen
Systemnähe übertragen worden waren, von der
Berücksichtigung als Beschäftigungszeit
ausgeschlossen sind, kommt es darauf an, daß die besondere
persönliche Systemnähe ursächlich
für die Übertragung der Tätigkeit war. Dies
wird in den Fällen der Nr. 4 Buchst. c Doppelbuchst. aa bis dd
der Übergangsvorschriften vermutet.
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-
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18.04.1996
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6
AZR 593/95
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<ansehen>
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Angestellte der Deutschen
Reichsbahn, für die im Dienstplan nicht nur ein
Freizeitausgleich für dienstplanmäßige
Sonntagsarbeit, sondern auch ein Freizeitausgleich für
dienstplanmäßige Samstagsarbeit vorgesehen ist,
haben für dienstplanmäßige Arbeit am
Pfingstsonntag und dienstplanmäßige Arbeit an einem
Wochenfeiertag, der auf einen Samstag fällt, einen Anspruch
auf einen Zeitzuschlag nach § 18 a Abs. 1 Buchst. c bb AnTV-DR
in Höhe von 35 v.H. der Stundenvergütung
(Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 9. Oktober
1991 - 6 AZR 370/89 - AP Nr. 17 zu § 15 BAT
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-
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18.04.1996
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6
AZR 607/95
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<ansehen>
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Ob dem Arbeitnehmer die
Annahme eines anderen angebotenen Arbeitsplatzes nach § 2 Abs.
5 Buchst. a TV soziale Absicherung billigerweise deshalb nicht
zugemutet werden kann, weil es sich um eine
Teilzeitbeschäftigung handelt, beurteilt sich nach den
Umständen des Einzelfalles.
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-
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18.04.1996
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6
AZR 623/95
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<ansehen>
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Die
Berücksichtigung der Tätigkeit bei einem
früheren Arbeitgeber als Zeit der
Betriebszugehörigkeit in einem Überleitungsvertrag
nach §§ 51, 53 AGB-DDR führt allein nicht
dazu, daß diese Zeit als Beschäftigungszeit nach
§ 19 BAT-O anzuerkennen ist. Dies kommt nur in Betracht, wenn
auch die tariflichen Voraussetzungen dafür vorliegen
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-
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18.04.1996
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8
AZR 363/95
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<ansehen>
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Betriebsübergang:
Keine Identität zwischen den früheren Räten
der Kreise in der ehemaligen DDR und den neuen Landkleisen nach dem
Beitritt zur Bundesrepubklik Deutschland
BGB §
613 a
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-
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18.04.1996
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8
AZR 867/93
|
<ansehen>
|
Die fristlose Entlassung
einer Lehrerin aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR
(hier im Jahre 1973) ist nach den damals geltenden Rechtsvorschriften
der DDR zu beurteilen. Hierzu gehören auch Vorschriften
über den fristgerechten Einspruch gegen die Entlassung.
BGB § 626
KSchG §§ 1,
4, 7, 13
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-
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23.04.1996
|
9
AZR 165/95
|
<ansehen>
|
Der auf das nach dem
Erziehungsurlaub laufende und das nächste Urlaubsjahr
übertragene Urlaub verfällt mit Ablauf des
nächsten Urlaubsjahres auch dann, wenn der Arbeitnehmer den
Urlaub wegen Krankheit, Beschäftigungsverboten nach dem
Mutterschutzgesetz und einen sich daran anschließenden
zweiten Erziehungsurlaub nicht nehmen konnte.
BUrlG
§§ 1, 3 Abs. 1,
§
13 Abs. 1
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-
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23.04.1996
|
9
AZR 231/95
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<ansehen>
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Erfüllt der
angestellte Geschäftsführer einer Vertriebs-GmbH
vertragliche Verpflichtungen seiner Arbeitgeberin gegenüber
deren Vertragspartner, ohne daß er selbst mit dem
Vertragspartner ein Schuldverhältnis eingegangen ist, so kommt
eine Anwendung des § 850 h Abs. 1 ZPO nicht in Betracht
|
-
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23.04.1996
|
9
AZR 317/95
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<ansehen>
|
Kündigt ein
Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis in der ersten
Hälfte des Jahres, so verkürzt sich sein
ursprünglich in voller Höhe entstandener
Urlaubsanspruch auf soviele Zwölftel des Jahresurlaubs, wie
das Arbeitsverhältnis volle Monate in diesem Jahr besteht. In
gleicher Weise entfällt der Anspruch auf
Urlaubsvergütung. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer
zunächst mehr Urlaub erhalten hat, als ihm wegen der
vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusteht.
BUrlG
§§ 1, 3 Abs. 1,
§
5 Abs. 1 c, § 5 Abs. 3
|
-
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23.04.1996
|
9
AZR 696/94
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<ansehen>
|
Angestellte, die mit dem
Landschaftsverband Westfalen-Lippe für die Dauer des
Erziehungsurlaubs eine erziehungsgeldunschädliche, aber mehr
als geringfügige Teilzeitbeschäftigung vereinbaren,
können nicht vom Bezug des tariflichen Urlaubsgeldes
ausgeschlossen werden. Ihre Herausnahme aus dem persönlichen
Geltungsbereich des TV-Urlaubsgeld war wegen Verstoß gegen
§ 2 Abs. 1 BeschFG nichtig.
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-
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23.04.1996
|
9
AZR 856/94
|
<ansehen>
|
Bei der Bemessung des
Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Mindesturlaub eines
Fußball-Lizenzspielers sind auch die in den letzten 13 Wochen
vor Urlaubsbeginn gezahlten Teilbeträge einer gestaffelten
Jahresprämie zu berücksichtigen, die nach den
vertraglichen Abmachungen der Parteien innerhalb des laufenden
Vertragsjahres jeweils nach Erreichen einer bestimmten Anzahl von
Meisterschaftsspielen auszuzahlen sind
BGB § 611
BUrlG
§ 11 Abs. 1, §
13 Abs. 1
|
-
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23.04.1996
|
9
AZR 940/94
|
<ansehen>
|
Wird durch das
Vollstreckungsgericht angeordnet, daß bei der Berechnung des
pfändbaren Betrages Arbeitseinkommen und laufende
Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammenzurechnen sind, so
wirkt dies nur für den Vollstreckungsgläubiger, zu
dessen Gunsten die Anordnung ergangen ist. Sie hat keine Wirkung im
Verhältnis zwischen Abtretungsgläubiger und
Vollstreckungsschuldner
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-
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24.04.1996
|
4
AZR 876/94
|
<ansehen>
|
Die Voraussetzungen
für die Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage
sind allein in § 256 Abs. 2 ZPO geregelt; ihre
Prüfung ersetzt die des sonst nach § 256 Abs. 1 ZPO
erforderlichen Feststellungsinteresses.
TVG
§ 1
|
-
|
24.04.1996
|
4
AZR 961/94
|
<ansehen>
|
Die Einreihung eines
Meisters in die Gehaltsgruppe M 4 des Gehaltsgruppenkatalogs TV L/G
Papier setzt in der ersten Alternative ("Meister, die ...
größere Abteilungen ... leiten ...") eine auf
mindestens zwei Abteilungen bezogene Leitungstätigkeit voraus.
Dies folgt eindeutig aus dem Vergleich des den Gegenstand der
Leitungstätigkeit bestimmenden Wortlauts dieses
Einreihungsmerkmals mit demjenigen der Gehaltsgruppen M 1 bis M 3
TVG
§ 1
|
-
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24.04.1996
|
4
AZR 976/94
|
<ansehen>
|
Das Direktionsrecht des
Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes erlaubt es diesem
nicht, dem Arbeiter eine Tätigkeit zu übertragen, die
geringerwertigen Merkmalen entspricht und nur im Wege des
Bewährungsaufstiegs die Eingruppierung in die für den
Arbeiter maßgebliche Lohngruppe ermöglicht (im
Anschluß an die Rechtsprechung des Ersten Senats, Urteil vom
30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440).
BGB § 611
BPersVG
§ 75 Abs. 1 Nr. 2
|
-
|
24.04.1996
|
5
AZB 25/95
|
<ansehen>
|
Kann die vor dem
Arbeitsgericht in einer bürgerlichrechtlichen Streitigkeit
erhobene Klage nur dann Erfolg haben, wenn der Kläger
Arbeitnehmer ist (sog. sic-non-Fall), reicht die bloße
Rechtsansicht des Klägers, er sei Arbeitnehmer, zur Bejahung
der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit aus.
ArbGG §§ 48,
65, 73 Abs. 2
BGB § 611
|
-
|
24.04.1996
|
5
AZN 970/95
|
<ansehen>
|
Das Landesarbeitsgericht
ist nach § 68 ArbGG auch dann an der Zurückverweisung
der Sache an das Arbeitsgericht gehindert, wenn das erstinstanzliche
Urteil verspätet abgesetzt worden ist und deshalb
gemäß § 551 Nr. 7 ZPO als Urteil ohne
Gründe gilt
ArbGG §§
72a, 72 Abs.
2 Nr. 2, §§
60, 68
|
-
|
24.04.1996
|
5
AZR 1031/94
|
<ansehen>
|
Bestehen zwischen
Arbeitnehmern Spannungen, so kann der Arbeitgeber dem durch Umsetzung
eines der Arbeitnehmer begegnen. Der Arbeitgeber ist nicht gehalten,
anstelle der Umsetzung eine Abmahnung auszusprechen
BGB § 611
|
-
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24.04.1996
|
5
AZR 798/94
|
<ansehen>
|
Tarifliche
Krankengeldzuschüsse sind auf der Basis des
Bruttokrankengeldes zu berechnen, es sei denn, aus dem Tarifvertrag
ergibt sich etwas anderes (Weiterentwicklung von BAGE 54, 30 = AP Nr. 1
zu § 42 MTB II
|
-
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24.04.1996
|
7
ABR 40/95
|
<ansehen>
|
Bei der Auswahl der von ihm
zu benennenden Mitglieder einer Einigungsstelle muß der
Betriebsrat nicht prüfen, ob die Benennung eines oder mehrerer
betriebsfremder Beisitzer erforderlich ist
BetrVG § 2
Abs. 1, §
37 Abs. 2, Abs. 6, §§ 40,
76a
|
-
|
24.04.1996
|
7
AZR 428/95
|
<ansehen>
|
Eine Befristung nach
§ 1 Abs. 1 ÄArbVtrG setzt nicht voraus, daß
der Arzt ausschließlich zu seiner Weiterbildung
beschäftigt wird. Es genügt, daß die
Beschäftigung diesen Zweck fördert.
|
-
|
24.04.1996
|
7
AZR 605/95
|
<ansehen>
|
Von § 57 b Abs. 2
und 3 HRG unabhängige sachliche Gründe, auf die die
Befristung des Arbeitsvertrages eines Lektors gestützt werden
soll, brauchen nicht gemäß § 57 b Abs. 5
HRG im Arbeitsvertrag angegeben zu werden
BGB § 620
|
-
|
24.04.1996
|
7
AZR 701/95
|
<ansehen>
|
Arbeitsverhältnis:
Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer
Universität
BGB § 620
Abs. 1
GG
Art. 5 Abs. 3
|
-
|
24.04.1996
|
7
AZR 719/95
|
<ansehen>
|
Auch die
Einführung und Erprobung neuer Programme kann die befristete
Beschäftigung programmgestaltender Mitarbeiter durch eine
Rundfunkanstalt sachlich rechtfertigen (im Anschluß an
Senatsurteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - AP Nr. 144 zu
§ 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag
BGB § 620
GG
Art. 5 Abs. 1 S. 2
|
-
|
25.04.1996
|
2
AZR 13/95
|
<ansehen>
|
Geht dem Arbeitnehmer eine
Arbeitgeberkündigung per Einschreiben zu, so ist die
Klagefrist des § 4 KSchG auch dann grundsätzlich ab
der Aushändigung des Einschreibebriefs zu berechnen, wenn der
Postbote den Arbeitnehmer nicht antrifft und dieser das Einschreiben
zwar nicht alsbald, aber noch innerhalb der ihm von der Post
mitgeteilten Aufbewahrungsfrist beim zuständigen Postamt
abholt oder abholen läßt
KSchG § 13 Abs. 1, § 4
|
-
|
25.04.1996
|
2
AZR 609/95
|
<ansehen>
|
Recht der Neuen
Länder; Änderungskündigung zur
nachträglichen Befristung eines unbefristeten
Arbeitsverhältnisses
BPersVG
§ 108 Abs. 2
KSchG §§ 1,
2
|
-
|
25.04.1996
|
2
AZR 681/95
|
<ansehen>
|
Kündigung:
betriebsbedingte Kündigung - Streichung der Stelle im
Haushaltsplan
KSchG
§ 1
|
-
|
25.04.1996
|
2
AZR 74/95
|
<ansehen>
|
Legt ein Arbeitgeber in
einer Dienstanweisung im einzelnen fest, wie er auf bestimmte
Pflichtverstöße des Arbeitnehmers zu reagieren
beabsichtigt, so bindet er sich damit selbst und muß sich im
konkreten Fall an das in der Dienstanweisung festgelegte Verfahren
halten
KSchG
§ 1
|
-
|
25.04.1996
|
3
AZR 316/95 (A)
|
<ansehen>
|
Die ständige
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts versteht unter "Auslegung
eines Tarifvertrages " i.S. von § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
§ 72 a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG nur die Ermittlung des Inhaltes
einer Tarifnorm, nicht die Kontrolle einer ihrem Inhalt nach
feststehenden Norm anhand höherrangigen Rechts (BAGE 35, 94 =
AP Nr. 14 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; Beschluß
vom 19. Dezember 1991 - 2 AZN 466/91 - AP Nr. 27 zu § 72 a
ArbGG 1979; Beschluß vom 16. Dezember 1993 - 6 AZN 346/93 -
AP Nr. 44 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz). Diese
Rechtsprechung erscheint nicht zweifelsfrei.
ArbGG § 76 Abs. 2
S. 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 3, § 72a Abs. 1 Nrn.
1 bis 3, §
45 Abs. 3 S. 1
|
-
|
25.04.1996
|
5
AS 1/96
|
<ansehen>
|
Betriebsveräußerer
und Betriebserwerber können in demselben Rechtsstreit als
Arbeitgeber verklagt werden; sie sind dann Streitgenossen.
BGB §
613 a
|
-
|
08.05.1996
|
5
AZR 315/95
|
<ansehen>
|
Beschränkt sich
die Gefährdung des Arbeitnehmers darauf, daß er in
gefahrstoffbelasteten Räumen arbeitet, kann sich ein
Zurückbehaltungsrecht nur aus § 273 Abs. 1,
§ 618 Abs. 1 BGB, nicht aber aus § 21 Abs. 6 Satz 2
der Gefahrstoffverordnung ergeben (Aufgabe von BAGE 75, 332).
BGB § 618 Abs. 1
|
-
|
08.05.1996
|
5
AZR 971/94
|
<ansehen>
|
Solange das Rauchen an Bord
von Verkehrsflugzeugen noch nicht gesetzlich verboten ist, haben
Flugbegleiter keinen Anspruch darauf, daß die
Fluggesellschaft den Passagieren das Rauchen verbietet
BGB § 618
Abs. 1
|
-
|
09.05.1996
|
2
AZR 387/95
|
<ansehen>
|
Macht der Arbeitnehmer
berechtigterweise ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich
seiner Arbeitskraft wegen offenstehender
Vergütungsansprüche geltend, so ist
regelmäßig eine deswegen ausgesprochene
außerordentliche und/oder ordentliche Kündigung
unwirksam (im Anschluß an Senatsurteil vom 25. Oktober 1984 -
2 AZR 417/83 - AP Nr. 3 zu § 273 BGB
BGB § 626
KSchG
§ 1
|
-
|
09.05.1996
|
2
AZR 438/95
|
<ansehen>
|
Bei einer
innerbetrieblichen Umstrukturierungsmaßnahme (hier:
Einführung eines neuen Vertriebssystems) muß es im
Hinblick auf betriebsbedingte Kündigungen dem Arbeitgeber
überlassen bleiben, wie er sein Unternehmensziel
möglichst zweckmäßig und
kostengünstig am Markt verfolgt. Dazu gehört auch die
Umgestaltung der zugrundeliegenden Vertragsform für die
Vertriebsmitarbeiter (freies Mitarbeiterverhältnis statt
Arbeitsverhältnis).
KSchG
§ 1
|
-
|
09.05.1996
|
2
AZR 465/95
|
<ansehen>
|
Kündigung:
betriebsbedingte Kündigung - dringendes Erfordernis
KSchG
§ 1
|
-
|
13.05.1996
|
5
AZB 27/95
|
<ansehen>
|
Der
Geschäftsführer einer Vor-GmbH gilt nach § 5
Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht als deren Arbeitnehmer
ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3,
§ 2 Abs.
1 Nr. 3
|
-
|
22.05.1996
|
10
AZR 618/95
|
<ansehen>
|
Die
Jubiläumszuwendung nach § 39 BAT ist auch
Teilzeitbeschäftigten in voller Höhe zu zahlen
BAT
§§ 19, 20, 39, 50
|
-
|
22.05.1996
|
10
AZR 802/95
|
<ansehen>
|
Sonderzuwendungen:
tarifliche Sonderzahlung - Anrechnung eines 13. Monatsgehalts
BGB § 611
Abs. 1
TVG
§ 1
|
-
|
22.05.1996
|
10
AZR 907/95
|
<ansehen>
|
Macht eine tarifliche
Regelung einen Abfindungsanspruch davon abhängig,
daß das Arbeitsverhältnis durch eine
Arbeitgeberkündigung aus bestimmten Gründen beendet
wird, so entsteht für einen aus diesen Gründen
gekündigten Arbeitnehmer kein Abfindungsanspruch, wenn er vor
Ablauf der Kündigungsfrist stirbt
|
-
|
28.05.1996
|
3
AZR 752/95
|
<ansehen>
|
§ 5 Abs. 5 des
Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer und
Angestellten der Metallindustrie in den Ländern Hamburg,
Schleswig-Holstein sowie in den Landkreisen Harburg und Stade vom 18.
Mai 1990, wonach Angestellte, nicht aber gewerbliche Arbeitnehmer,
einen Anspruch auf Zuschuß zum Kurzarbeitergeld haben, ist
wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1
GG nichtig. Weder Angestellte noch Arbeiter haben einen
tarifvertraglichen Anspruch auf den Zuschuß zum
Kurzarbeitergeld.
GG
Art. 3
TVG
§ 1
|
-
|
30.05.1996
|
6
AZR 537/95
|
<ansehen>
|
Teilzeitbeschäftigte
Angestellte bedürfen nach § 11 BAT in Verbindung mit
§ 68 Abs. 1 Nr. 3 LBG NW auch dann einer Genehmigung
für eine Nebentätigkeit, wenn die zeitliche
Beanspruchung durch die Teilzeittätigkeit zusammen mit der
zeitlichen Beanspruchung durch die Nebentätigkeit die
regelmäßige tarifliche wöchentliche
Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten nicht
überschreitet.
BAT
§ 11
BGB § 611
|
-
|
30.05.1996
|
6
AZR 630/95
|
<ansehen>
|
Der Abfindungsanspruch, der
einem Arbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach
dem TV Personalabbau zusteht, ist nach dem zuletzt bezogenen
Monatstabellenlohn zu berechnen (§ 8 Abs. 1 Satz 3
TV-Personalabbau). Dies gilt auch, wenn für den Arbeiter nach
§ 3 KraftfahrerTV ein Pauschallohn festgesetzt war
GG
Art. 3
|
-
|
30.05.1996
|
6
AZR 632/95
|
<ansehen>
|
Eine Tätigkeit ist
im Sinne Nr. 4 c der Übergangsvorschriften zu § 19
BAT-O aufgrund einer besonderen persönlichen
Systemnähe übertragen worden, wenn diese
ursächlich für die Übertragung der
Tätigkeit war. Es ist nicht erforderlich, daß die
besondere persönliche Systemnähe alleinige Ursache
für die Übertragung der Tätigkeit war (im
Anschluß an BAG Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 565/95 -
zur Veröffentlichung bestimmt).
GG
Art. 3
TVG
§ 1
|
-
|
30.05.1996
|
6
AZR 638/95
|
<ansehen>
|
Die Deutsche Hochschule
für Körperkultur in Leipzig (DHfK) ist nicht auf den
Freistaat Sachsen überführt worden
(Anschluß an Urteil des Achten Senats vom 7. September 1995 -
8 AZR 658/93 - nicht veröffentlicht).
|
-
|
30.05.1996
|
6
AZR 649/95
|
<ansehen>
|
Steht einem Arbeitnehmer
ein Anspruch auf eine persönliche Zulage als tarifliche
Verdienstsicherung nach § 5 des Tarifvertrages über
einen sozialverträglichen Personalabbau im Bereich des
Bundesministers der Verteidigung vom 30. November 1991 zu, so
führt eine allgemeine Vergütungserhöhung
auch dann zu einer Erhöhung des für die Berechnung
der Verdienstsicherung maßgebenden Sicherungsbetrages, wenn
sie innerhalb der Kündigungsfrist bzw. bei Arbeitnehmern, die
die Voraussetzungen nach § 53 Abs. 3 BAT erfüllen,
innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Schluß eines
Kalendervierteljahres nach Aufnahme der neuen Tätigkeit erfolgt
TVG
§ 1
|
-
|
05.06.1996
|
10
AZR 610/95
|
<ansehen>
|
Der Arbeitnehmer leistet
nur dann Wechselschichtarbeit i. S. von § 15 Abs. 8 Unterabs.
6 BAT, wenn zwischen den einzelnen Nachtschichtfolgen nach dem
Dienstplan ein Zeitraum von durchschnittlich höchstens einem
Monat liegt
BAT §
33a, §
15 Abs. 8 Unterabs. 6
|
-
|
05.06.1996
|
10
AZR 883/95
|
<ansehen>
|
Enthält eine
Gratifikationszusage einen Freiwilligkeitsvorbehalt des Inhalts,
daß Ansprüche für die Zukunft auch aus
wiederholten Zahlungen nicht hergeleitet werden können, dann
schließt dieser Vorbehalt nicht nur Ansprüche
für die Zukunft, sondern auch für den laufenden
Bezugszeitraum aus (Aufgabe von BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR
412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).
BGB § 611
|
-
|
12.06.1996
|
4
ABR 1/95
|
<ansehen>
|
Im
Beschlußverfahren sind selbständige und
unselbständige Anschlußsprungrechtsbeschwerden
zulässig.
ArbGG §§
96a, 76
BetrVG § 87
Abs. 2, §
80 Abs. 1 Nr. 1, §
77
|
-
|
12.06.1996
|
4
AZR 1025/94
|
<ansehen>
|
Die Eingruppierung eines
Rettungsassistenten und Brandmeisters in der Tätigkeit eines
Einsatzsachbearbeiters in einer Zentralen Leitstelle im Sinne des
§ 6 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) richtet sich
nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen des Tarifvertrages
zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT
(Rettungssanitäter, Rettungsassistenten) vom 30. September
1992 mit Wirkung ab 1. Oktober 1992.
Anlage
1 a VergGr. V b Fallgruppen 1 a, c, VergGr. V c Fallgruppen 1 a, b
BAT/VKA
Anlage
1 a VergGr. V b, VergGr. V c, VergGr. VI b, VergGr. VII BAT/VKA
(Rettungssanitäter,
Rettungsassistenten)C:\WEB\BRWeb\security\gesetze-archiv\bat\bat-1a.html
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
12.06.1996
|
4
AZR 1055/94
|
<ansehen>
|
Die "verantwortliche
Betreuung" von Unterrichtsräumen im Sinne der VergGr. VI b
Fallgruppe 1 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a
zum BAT (Schulhausmeister) vom 31. Oktober 1991 setzt die alleinige
Verantwortung des Hausmeisters voraus; die Mitverantwortung zusammen
mit anderen Hausmeistern reicht nicht a
BAT
§§ 22, 23
Anlage 1 a
VergGr. IX, VergGr. VIII, VergGr. VII, VergGr. VI b BAT/VKA
|
-
|
12.06.1996
|
4
AZR 26/95
|
<ansehen>
|
Die Eingruppierung einer in
einem Kindergarten als Zweitkraft beschäftigten
Kinderpflegerin mit staatlicher Anerkennung nach den VergGr. VI b bzw.
VII - jeweils Fallgruppe 1 - der Anlage 1 a zum BAT/VKA (Angestellte im
Sozial- und Erziehungsdienst) setzt auch bei einer
alleinverantwortlichen Betreuung von Gruppen in "Randzeiten"
(Protokollerklärung Nr. 2) voraus, daß diese
Tätigkeit für sich oder zusammen mit anderen
schwierigen fachlichen Tätigkeiten mindestens zur
Hälfte die Arbeitszeit ausfüllt (§ 22 Abs. 2
Unterabs. 2 Satz 1 BAT) (Bestätigung von BAG Urteil vom 26.
Oktober 1994 - 4 AZR 734/93 - AP Nr. 189 zu §§ 22, 23
BAT 1975).
Anlage
1 a VergGr. VII Fallgruppe 1, VergGr. VI b Fallgruppen 1, 5, VergGr. V
c Fallgruppe 7 BAT/VKA
BAT
§§ 22, 23
|
-
|
12.06.1996
|
4
AZR 7/95
|
<ansehen>
|
Unter die
Vergütungsgruppen für Kameraassistenten des
Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung der Anlage
1 a zum BAT (Angestellte im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr) vom
4. Juni 1971 fallen auch die Mitarbeiter, die in erheblichem Umfang
einfachere Aufnahmen drehen, also nicht nur derjenige, der unter
Anleitung eine Kamera führt.
BAT
§§ 22, 23
Anlage
1 a VergGr. VII Fallgruppe 1, VergGr. VI b Fallgruppe 1, VergGr. V c
Fallgruppe 1, VergGr. IV b Fallgruppe 4, VergGr. IV a Fallgruppe 3 Teil
III Abschn. L
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12.06.1996
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4
AZR 71/95
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<ansehen>
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Das Tatbestandsmerkmal der
"Kindertagesstätte für Behinderte im Sinne des
§ 39 BSHG oder für Kinder oder Jugendliche mit
wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten" z. B. der VergGr. IV a Fallgr.
6 des Teils I Abschn. B Unterabschn. 1 TV TM ist nicht bereits dann
erfüllt, wenn in der Kindertagesstätte auch Personen
der genannten Gruppen betreut werden.
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12.06.1996
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4
AZR 73/95
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<ansehen>
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Eine
Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung,
die eine Vorklasse für nicht schulpflichtige Kinder leitet,
ist nach der seit dem 1. Januar 1991 geltenden Fassung des Teils II
Abschnitt G der Anlage 1 a zum BAT/BL als sonstige Angestellte in die
VergGr. V c Fallgr. 6 eingruppiert; diese erfaßt nunmehr alle
Tätigkeiten in Vorklassen mit nicht schulpflichtigen Kindern.
Anlage
1 a VergGr. V c, V b, IV b
BAT
§§ 22, 23
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12.06.1996
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4
AZR 94/95
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<ansehen>
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Die Tätigkeit
eines Sozialarbeiters, der als Gruppenleiter auf der dritten
Hierarchieebene unterhalb des Amtsleiters des Jugendamtes in einer
Großstadt ein Jugendhaus mit den Diensten Schutzstelle,
Jugendnotdienst und "Betreutes Wohnen" leitet, hebt sich nicht
erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung
im Sinne der VergGr. III Fallgr. 6 BAT/VKA aus der VergGr. IV a Fallgr.
15 BAT/VKA heraus
BAT
§§ 22, 23
Anlage
1 a zum BAT
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12.06.1996
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5
AZR 960/94
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<ansehen>
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Tankwarte sind
regelmäßig Arbeitnehmer.
BGB § 611
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13.06.1996
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2
AZR 402/95
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<ansehen>
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Ist bei einer
Kündigung die Anhörung des Personalrats erforderlich,
so ist es allein der Sphäre des Personalrats zuzurechnen und
macht die Anhörung nicht unwirksam, wenn die
abschließende Stellungnahme des Personalrats zu der
Kündigungsabsicht entgegen zwingender gesetzlicher Regelung
(hier: § 31 Abs. 2 Satz 2 LPVG SA) lediglich durch ein
gruppenfremdes Personalratsmitglied unterzeichnet ist.
BPersVG
§ 108 Abs. 2
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13.06.1996
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2
AZR 431/95
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<ansehen>
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Nach Beendigung des
nachwirkenden Kündigungsschutzes kann der Arbeitgeber dem
erfolglosen Wahlbewerber wieder wie jedem anderen Arbeitnehmer
kündigen. Er ist insbesondere nicht gehindert, die
Kündigung auf Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers zu
stützen, die dieser während der Schutzfrist begangen
hat und die erkennbar nicht im Zusammenhang mit der Wahlbewerbung stehen
KSchG § 15 Abs. 3
S. 2, §
1 Abs. 2
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13.06.1996
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2
AZR 483/95
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<ansehen>
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Hat der
öffentliche Dienstherr genau bestimmten
Dienststellenangehörigen zur Führung von
Arbeitsgerichtsprozessen Generalvollmacht erteilt, so können
wirksame Zustellungen im Arbeitsgerichtsverfahren
gemäß § 46 Abs. 2, § 50 ArbGG,
§ 176 ZPO nur an diese
Prozeßbevollmächtigten erfolgen; eine
Ersatzzustellung an sonstige Behördenangestellte
(§§ 183, 184 ZPO) ist nicht wirksam (Aufgabe der
Rechtsprechung im Urteil vom 12. Dezember 1969 - 2 AZR 74/69 - AP Nr. 5
zu § 183 ZPO).
KSchG
§ 1
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13.06.1996
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2
AZR 547/95
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<ansehen>
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Die tarifliche
Beschränkung betriebsbedingter Kündigungen gilt im
Zweifel unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den allgemeinen
Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt.
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13.06.1996
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2
AZR 736/95
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<ansehen>
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§ 9 Abs. 1 Satz 1
2. Halbs. MuSchG gilt unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerin
bei Kündigungszugang Kenntnis von ihrer Schwangerschaft hatte.
MuSchG
§ 9 Abs. 1 S. 1, § 5
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13.06.1996
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6
AZR 360/95
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<ansehen>
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Eingruppierung:
Sonderschullehrerin
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13.06.1996
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6
AZR 858/94
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<ansehen>
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Soweit in der 2.
BesÜV als Voraussetzung für eine Einstufung in die
Besoldungsgruppe A 11 für Lehrer, die Unterricht an einer
Sonderschule erteilen, ein für das Lehramt geeignetes
wissenschaftliches Hochschulstudium von mindestens zwei Studienjahren
gefordert wird, reicht ein zweijähriges Fernstudium mit dem
Hochschulabschluß als "Lehrer für intellektuell
Geschädigte" nicht aus, da dieser Hochschulabschluß
auch durch ein einjähriges Direktstudium erworben werden
konnte.
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13.06.1996
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6
AZR 925/94
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<ansehen>
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Unter einer mindestens
zweijährigen sonderpädagogischen Zusatzausbildung im
Sinne der VergGr. IV b Fallgruppe 4 der TdL-Richtlinien in der Fassung
des Abschnitts I Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. dd der ersten
Änderung dieser Richtlinien vom 23. Januar 1992 ist ein
zweijähriges Direktstudium zu verstehen. Ein
zweijähriges Fernstudium reicht als
sonderpädagogische Zusatzausbildung nicht aus
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13.06.1996
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6
AZR 972/94
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<ansehen>
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Angestellte als
Lehrkräfte, die eine Ausbildung als Freundschaftspionierleiter
abgeschlossen haben, erfüllen nicht die Voraussetzungen
für eine Einstufung in Besoldungsgruppe A 10 der 2.
BesÜV, da sie keine abgeschlossene pädagogische
Fachschulausbildung als Lehrer für untere Klassen besitzen
(Bestätigung der Rechtsprechung des Vierten Senats im Urteil
vom 26. April 1995 - 4 AZR 905/93 - AP Nr. 6 zu § 11 BAT-O
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13.06.1996
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8
AZR 20/94
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<ansehen>
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In der ehemaligen DDR waren
Mitglieder von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) nach
§ 1 der Verordnung über das Musterstatut des
Handwerks vom 21. Februar 1973 (GBl. DDR I S. 121) in Verbindung mit
§ 10 Abs. 3 des Musterstatuts zur Arbeitsleistung
verpflichtet. Sie waren keine Arbeitnehmer.
BGB §
613 a
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19.06.1996
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10
AZR 23/96
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<ansehen>
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Ein Sozialplan kann
vorsehen, daß Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, wenn sie
durch "Vermittlung" des Arbeitgebers einen neuen Arbeitsplatz erhalten.
Dabei kann der Sozialplan unter "Vermittlung" jeden Beitrag des
Arbeitgebers verstehen, der das neue Arbeitsverhältnis erst
möglich machte
BetrVG
§§ 112, 75
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19.06.1996
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10
AZR 898/95
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<ansehen>
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Benutzen Arbeiter der
Bundespost zur Briefzustellung Briefzustellwagen und -karren so besteht
ein Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag, wenn damit nicht
ausschließlich eine Arbeitserleichterung, sondern auch eine
Rationalisierung erreicht wird
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24.06.1996
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5
AZB 35/95
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<ansehen>
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Der Rechtsweg zu den
Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet, wenn ein
Arbeitnehmer einer juristischen Person deren
Geschäftsführer wegen unerlaubter Handlung verklagt
(§ 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG analog
ArbGG
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 d, 9
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25.06.1996
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1
AZR 853/95
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<ansehen>
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Betriebsrat: Mitbestimmung
bei Änderung der Bezugsgröße zur
Provisionshöhenbestimmung
BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 10, Nr. 11
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25.06.1996
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9
AZR 182/95
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<ansehen>
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Kann der gesetzliche
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte wegen Beendigung des
Arbeitsverhältnisses nicht gewährt werden, ist er
nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten.
BUrlG
§ 7 Abs. 4, §
13 Abs. 1
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26.06.1996
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1
AZB 4/96
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<ansehen>
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Werden Beamte eines
Nachfolgeunternehmens der Deutschen Bundespost einem anderen
Unternehmensteil zugewiesen und nimmt der Betriebsrat hierfür
ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG in Anspruch, so ist
für die Entscheidung über den Streit, ob ein solches
Mitbestimmungsrecht besteht, der Rechtsweg zu den Gerichten
für Arbeitssachen eröffnet
ArbGG
§ 2a Abs. 1 Nr. 1
BPersVG
§ 76
BetrVG
§ 99
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26.06.1996
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5
AZR 872/94
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<ansehen>
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Ein ausländischer
Arbeitnehmer ist grundsätzlich selbst verpflichtet, sich um
die Erteilung und rechtzeitige Verlängerung der nach
§ 19 AFG erforderlichen Arbeitserlaubnis zu bemühen.
Eine generelle Hinweispflicht des Arbeitgebers besteht insoweit nicht.
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26.06.1996
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7
ABR 48/95
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<ansehen>
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Der Betriebsrat darf eine
ihm nach § 38 Abs. 1 BetrVG zustehende Freistellung anteilig
für mehrere seiner Mitglieder verwenden, wenn dies zur
ordnungsgemäßen Erledigung seiner
Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Soweit er bei dieser Aufteilung
insgesamt im zeitlichen Rahmen der in § 38 Abs. 1 BetrVG
vorgesehenen Vollzeitfreistellungen bleibt, braucht er nicht
darzulegen, daß die volle Ausschöpfung dieses
zeitlichen Rahmens für die gesamte Amtsperiode erforderlich
ist.
BetrVG § 38
Abs. 1, 2, §
37 Abs. 2
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26.06.1996
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7
ABR 51/95
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<ansehen>
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Anfechtung einer
Betriebsratswahl; einheitlicher Betrieb
BetrVG § 1, § 4 S. 1
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26.06.1996
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7
AZR 662/95
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<ansehen>
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Arbeitsverhältnis:
neues befristetes Arbeitsverhältnis bei vorhandener Arbeit
BGB § 620
Abs. 1
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26.06.1996
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7
AZR 674/95
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<ansehen>
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Vereinbart der Arbeitgeber
mit einem zur Vertretung eingestellten Arbeitnehmer, daß das
Arbeitsverhältnis mit der Wiederaufnahme der Arbeit durch den
vertretenen Mitarbeiter enden soll, so liegt hierin in aller Regel
nicht zugleich die Vereinbarung, daß das
Arbeitsverhältnis auch dann enden soll, wenn der vertretene
Mitarbeiter vor Wiederaufnahme seiner Tätigkeit aus dem
Arbeitsverhältnis ausscheidet
BGB § 620
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