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zu diesen Seiten;

seit 1998 werden diese Seiten (fast) täglich erweitert,
hunderte MB Text stehen Euch, mit Themen;
rund um Eure Arbeit als Interessenvertreter zur Verfügung;

10.01.1996


5 AZR 316/94


<ansehen>

Die Arbeitszeit der Musiker in Kulturorchestern wird durch die Zahl der zu leistenden Dienste bestimmt. Gemäß § 15 Abs. 2 des Tarifvertrages für Musiker in Kulturorchestern richtet sich die Zahl der Dienste nach der Größe und den Aufgaben des Kulturorchesters.



BGB § 611a Abs. 1,

MuSchG § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3

12.01.1996


9 AZN 1129/94 (A)


<ansehen>

Im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision hat der Rechtsanwalt Anspruch auf 13/20 einer Gebühr, wenn keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat



ArbGG § 72a

16.01.1996


3 AZR 767/94


<ansehen>

§ 3 des Versorgungstarifvertrages für die Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost ist wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) jedenfalls insoweit unwirksam, als alle unterhälftig beschäftigten Teilzeitkräfte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen worden sind. Im übrigen ist der Versorgungs-TV einschließlich der den Versorgungsanspruch begründenden Grundregel wirksam.



GG Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3

17.01.1996


10 AZR 138/95


<ansehen>

Werden in einer "Bäckerei - Konditorei - Café" Tätigkeiten verrichtet, die sowohl zum Berufsbild des Bäckerhandwerks als auch zu dem des Konditorhandwerks gehören, so sind sie dem Konditorhandwerk zuzuordnen, wenn sie von Fachkräften dieses Handwerks ausgeführt oder doch wenigstens beaufsichtigt werden



TVG § 1

17.01.1996


10 AZR 439/95


<ansehen>

Zulage: Arbeitstherapeut - ständige Zusammenarbeit mit geisteskranken Patienten



BAT § 33 Abs. 1 Buchstabe c

TVG § 1

17.01.1996


4 AZR 602/94


<ansehen>

Die sechsjährige Tätigkeit als Erzieherin in einem dreiköpfigen Team, welches eine Kleingruppe von sprachbehinderten Kindern im Alter von sechs bis neun Jahren während ihrer stationären Behandlung betreut, belegt für sich allein nicht, daß eine Angestellte mit dem Abschluß als Kinderpflegerin über Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, die denen einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung gleichwertig sind.

17.01.1996


4 AZR 662/94


<ansehen>

Werden allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt, sind die Erfordernisse der Vergütungsmerkmale regelmäßig dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteile vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 19, 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).



BAT §§ 22, 23

18.01.1996


6 AZR 196/95


<ansehen>

Beihilfe: Heimunterbringung bei Hinterbliebenen

18.01.1996


6 AZR 206/95


<ansehen>

Beihilfe: kein Anspruch bei dauernder Anstaltsunterbringung nach Gesetzesänderung - Vertrauensschutz


18.01.1996


6 AZR 223/95


<ansehen>

Beihilfe: kein Anspruch bei dauernder Anstaltsunterbringung nach Gesetzesänderung - Vertrauensschutz


18.01.1996


6 AZR 314/95


<ansehen>

Im Arbeitsverhältnis besteht nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer Auskunft erteilen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 21. Oktober 1979 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des Senats vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 110/90 - nicht veröffentlicht).

18.01.1996


6 AZR 325/95

<ansehen>

Die in einem Arbeitsrechtsverhältnis als Bürgermeister einer Gemeinde der ehemaligen DDR zurückgelegte Zeit ist nicht Beschäftigungszeit bei dem Landkreis i.S.v. § 19 Abs. 1 BAT-O.

18.01.1996


6 AZR 355/95


<ansehen>

Tarifkonkurrenz: BAT oder BAT-O - zeitweilige Umsetzung



BAT § 1 Abs. 1 Buchstabe b

18.01.1996


8 AZR 427/93


<ansehen>

Zur Frage, ob einem Lehrer für Physik und Mathematik nach dem Einigungsvertrag wegen mangelnder persönlicher Eignung (Tätigkeit als FDJ-Leitungsmitglied, Mitglied der Schulpartei-Leitung, ehrenamtlicher Parteisekretär und Besuch der Kreis- sowie der Bezirksparteischule) ordentlich gekündigt werden kann.



GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1

18.01.1996


8 AZR 440/94 (A)


<ansehen>

Wird ein Kündigungsrechtsstreit durch einen Vergleich beendet, in dem sich die Parteien über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die streitgegenständliche Kündigung zu dem in der Kündigung vorgesehenen Zeitpunkt einigen, und begründen die Parteien in dem Vergleich zu einem bestimmten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt ein neues Arbeitsverhältnis zu unveränderten Arbeitsbedingungen, ist wegen dieses Vertragsschlusses der Vergleichswert gegenüber dem Streitwert des Kündigungsrechtsstreits nicht zu erhöhen



ArbGG § 12 Abs. 7

18.01.1996


8 AZR 897/94


<ansehen>

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht in die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Gesundheitswesens Wismut eingetreten. Sie haftet nicht für etwaige Abfindungsansprüche aus dem Tarifvertrag über den Schutz für Mitarbeiter des Gesundheitswesens Wismut bei Rationalisierungsmaßnahmen und Strukturveränderungen vom 23. Juni 1990



BGB § 613a Abs. 1

23.01.1996


9 AZR 554/93


<ansehen>

Der mit Jahresbeginn entstandene volle tarifliche Urlaubsanspruch wird nach § 8 Ziff. 8.5.3 MTV bei vorzeitiger Lösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer nachträglich auf den Teilurlaubsanspruch gekürzt.



BGB § 615

BUrlG § 5 Abs. 1 c, Abs. 3

23.01.1996


9 AZR 600/93


<ansehen>

Stellt das Berufungsgericht nach Schluß der mündlichen Verhandlung die Notwendigkeit eines richterlichen Hinweises fest, ist es zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach § 156 ZPO verpflichtet.



ArbGG § 60 Abs. 4, § 64 Abs. 6, § 69 Abs. 1

23.01.1996


9 AZR 891/94


<ansehen>

Ist in einer Tarifvorschrift bestimmt, daß sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten drei Monate und einem Zuschlag von 50 % bemißt, so hat auch der Schwerbehinderte während des gesetzlichen Zusatzurlaubs einen Anspruch auf Urlaubsentgelt in dieser Höhe

TVG § 1

24.01.1996


1 AZR 542/95


<ansehen>

Der Versuch eines Interessenausgleichs im Sinne von § 113 Abs. 3 BetrVG erfordert die Verhandlung mit dem zuständigen Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat. Der Arbeitgeber trägt die Initiativlast.



BetrVG § 50 Abs. 1, §§ 111, 112, 113 Abs. 3

24.01.1996


1 AZR 597/95


<ansehen>

Eine Betriebsvereinbarung, mit der ausschließlich die Erhöhung der bisherigen Vergütung und Weihnachtsgratifikation geregelt wird, ist wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG nichtig, wenn entsprechende tarifliche Regelungen bestehen oder üblich sind. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist.



BetrVG § 77 Abs. 3, § 87 Abs. 1 Nr. 10

24.01.1996


10 AZR 155/95


<ansehen>

Es verstößt nicht gegen § 75 BetrVG, wenn ein Sozialplan Arbeitnehmer von seinem Geltungsbereich ausnimmt, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Sozialplans, der in einem zeitlich nahen Zusammenhang zum Abschluß des Interessenausgleichs steht, ihr Arbeitsverhältnis im Hinblick auf eine vom Arbeitgeber angekündigte Betriebsstillegung selbst beendet haben (im Anschluß an BAG Urteil vom 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972



BetrVG §§ 75, 112

24.01.1996


10 AZR 175/95


<ansehen>

Es verstößt weder gegen § 6 ArbPlatzSchutzG noch gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die tarifliche Sonderzuwendung für Arbeitnehmer, die als Soldat auf Zeit gedient haben, für die Monate der Dienstzeit gekürzt wird, für Arbeitnehmer, die Grundwehrdienst leisten, jedoch nicht


24.01.1996


10 AZR 704/95


<ansehen>

Sozialplan: Gleichbehandlungsgrundsatz



BetrVG §§ 75, 112

24.01.1996


7 ABR 10/95


<ansehen>

Der Annahme einer konkludenten Leitungsvereinbarung zur Führung eines gemeinschaftlichen Betriebes mehrerer Unternehmen steht die formale Ausübung von Arbeitgeberbefugnissen durch den jeweiligen Vertragsarbeitgeber nicht entgegen. Ob eine einheitliche Leitung hinsichtlich wesentlicher Arbeitgeberfunktionen vorliegt, beurteilt sich nach der innerbetrieblichen Entscheidungsfindung und deren Umsetzung.



BetrVG §§ 1, 19 Abs. 1, § 24 Abs. 1, § 130

24.01.1996


7 ABR 22/95


<ansehen>

Auch bei der Ausübung seines Auswahlrechts hinsichtlich der ihm nach § 40 Abs. 2 BetrVG vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden arbeitsrechtlichen Gesetzestexte braucht sich der Betriebsrat nicht ausschließlich vom Interesse des Arbeitgebers an einer möglichst geringen Kostenbelastung leiten zu lassen.



BetrVG § 40 Abs. 2

24.01.1996


7 AZR 342/95


<ansehen>

Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter liegt nach § 57 b Abs. 2 Nr. 2 HRG vor, wenn der Mitarbeiter aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und der Mitarbeiter zu Lasten dieser Mittel eingestellt und entsprechend beschäftigt wird.



BAT § 2

24.01.1996


7 AZR 496/95


<ansehen>

Auch die nachträgliche Befristung eines bereits bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf eines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hat, daß er zu einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht bereit ist.



BGB § 620

24.01.1996


7 AZR 602/95


<ansehen>

Beantragt ein früherer Angestellter des öffentlichen Dienstes seine Wiedereinstellung nach § 59 Abs. 5 BAT, kann er sich zum Nachweis einer wiederhergestellten Berufsfähigkeit auf eine hierzu ergangene Feststellung des Rentenversicherungsträgers berufen.



ArbGG § 39

BAT § 59 Abs. 1, 5

24.01.1996


7 AZR 779/95


<ansehen>

Arbeitsverhältnis: Änderung eines unbefristeten in ein befristetes



BGB § 620

30.01.1996


3 AZR 1030/94


<ansehen>

Das Deutsche Rote Kreuz darf nach dem Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer (DRK-TV) die regelmäßige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit durch einseitige Erklärung verlängern.



BAT § 15 Abs. 2

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3

GG Art. 3 Abs. 1

TVG § 1

31.01.1996


2 AZR 158/95


<ansehen>

Eine als Kündigungsgrund angeführte Drucksituation ist alternativ als verhaltens-/personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund zu prüfen (ständige Rechtsprechung, z. B. BAG Urteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).



BAT §§ 53, 54, 55

31.01.1996


2 AZR 273/95


<ansehen>

Kündigt auf seiten des Arbeitgebers ein Bevollmächtigter, so ist die Kündigung regelmäßig dem Arbeitgeber zuzurechnen, auch wenn bei Ausspruch der Kündigung auf das Vertretungsverhältnis nicht ausdrücklich hingewiesen wird.



BetrVG § 102 Abs. 1

31.01.1996


2 AZR 68/95


<ansehen>

Wird die Fluglizenz eines Verkehrsflugzeugführers ungültig, kann dies grundsätzlich als personenbedingter Grund dessen Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG rechtfertigen.



KSchG § 1

31.01.1996


2 AZR 91/95


<ansehen>

Die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Willensmängeln (§ 123 BGB) enthält nicht ohne weiteres einen Widerruf des entsprechenden Vertragsangebots des Anfechtenden wegen Vertretungsmängeln bei dessen Annahme durch den Anfechtungsgegner (im Anschluß an BGH Urteile vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 - NJW 1965, 1714 und vom 19. Januar 1973 - V ZR 115/70 - WM 1973, 460

07.02.1996


1 AZR 657/95


 <ansehen>

Ist dem Arbeitgeber nach dem Arbeitsvertrag nicht gestattet, übertarifliche Zulagen auf den Tariflohn anzurechnen, so kann sich insoweit eine mitbestimmungspflichtige Frage der betrieblichen Lohngestaltung nicht stellen. Wenn der Arbeitgeber die Zulage dennoch vertragswidrig anrechnet, ergibt sich daraus kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.



BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

07.02.1996


10 AZR 203/94


<ansehen>

Die für eine Wechselschichtzulage erforderlichen Nachtdienststunden müssen tatsächlich geleistet worden sein. Die durch Krankheit, Urlaub oder andere Umstände ausgefallenen Nachtdienststunden der dienstplanmäßigen Nachtschicht sind nicht mitzuzählen. Durch Tausch außerhalb der dienstplanmäßigen Nachtschicht geleistete Nachtdienststunden zählen mit.



BAT § 33a, § 15 Abs. 8 Unterabs. 6

07.02.1996


10 AZR 445/95


<ansehen>

Ein Angestellter einer Stiftung eines evangelischen Krankenhauses hat nach der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen "Ordnung über eine Zuwendung für kirchliche Angestellte vom 12. Oktober 1973" keinen Anspruch auf eine Zuwendung, wenn er zu einer als eingetragener Verein organisierten Forschungsgesellschaft wechselt, auch wenn diese öffentliches Dienstrecht anwendet und sie ausschließlich öffentlich-rechtliche Körperschaften zu Mitgliedern hat



BAT §§ 22, 23

13.02.1996


9 AZR 79/95


<ansehen>

Ein Musiklehrer hat nach der Nr. 3 der Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) vom 20. Februar 1987 keinen Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber den Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz während der Unterrichtszeit gewährt. Der Arbeitgeber darf den Zusatzurlaub in der unterrichtsfreien Zeit (Schulferien) erteilen.



BUrlG § 7 Abs. 1, § 13 Abs. 1

13.02.1996


9 AZR 798/93


<ansehen>

Bei der Berechnung des Aufschlags zur Urlaubsvergütung nach § 47 Abs. 2 Unterabsatz 2 BAT werden nur die Vergütungen für Bereitschaftsdienste berücksichtigt, die im maßgeblichen Berechnungenzeitraum des vorangegangenen Kalenderjahres dem An gestellten zugestanden haben. Unberücksichtigt bleiben Bereitschaftsdienste, die zwar in dem dem Urlaub vorangegangenen Jahr tatsächlich geleistet worden sind, aber wegen des bei der Abrechnung nach § 36 Abs. 2 Unterabsatz 2 BAT zugrundezulegenden Vorvormonatsprinzips erst im laufenden Urlaubsjahr vergütet werden. Diese Bereitschaftsdienstvergütungen sind erst bei der Berechnung der Urlaubsvergütung des folgenden Urlaubsjahres zu berücksichtigen



BAT § 36 Abs. 1, § 47 Abs. 2

BUrlG § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 1

13.02.1996


9 AZR 900/93


<ansehen>

Ist ein Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 Satz 3 FSHG wegen der Teilnahme an einem Lehrgang der Freiwilligen Feuerwehr von der Arbeitspflicht befreit, ist ihm vom Arbeitgeber das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das ohne die ehrenamtliche Tätigkeit üblicherweise erzielt worden wäre. Zu den fortzuzahlenden Zulagen gehört nicht der Urlaubsaufschlag nach § 47 Abs. 2 BAT

13.02.1996


9 AZR 931/94


<ansehen>

Die Aufnahme eines Studiums berührt den Anspruch des Angestellten auf die vertraglich geschuldete Karenzentschädigung nicht (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt Urteil vom 3. Juli 1990 - 3 AZR 96/89 - AP Nr. 61 zu § 74 HGB).

14.02.1996


2 AZR 166/95


<ansehen>

Vereinbaren die Tarifpartner kürzere als die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 BGB, so bleibt es ihrer tarifautonomen Entscheidung überlassen, in Teilbereichen die jeweiligen gesetzlichen Kündigungsfristen als Mindestschutz für die Arbeitnehmer bestehen zu lassen.



BGB § 622

GG Art. 3

14.02.1996


2 AZR 201/95


 <ansehen>

§ 12. 1. 2 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe in der Fassung vom 10. September 1992 stellt keine eigenständige tarifliche Regelung der verlängerten Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer mit längerer Betriebszugehörigkeit dar, sondern verweist nur auf den jeweiligen Gesetzeswortlaut des § 622 Abs. 2 BGB (Fortführung des Beschlusses vom 21. März 1991 BAGE 67, 357 = AP Nr. 30 zu § 622 BGB und des Urteils vom 10. März 1994 - 2 AZR 296/87 (C) - RzK I 3 a Nr. 12 - Leitsatz



BGB § 622

14.02.1996


2 AZR 234/95


<ansehen>

Ein Auflösungsvertrag ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht eingeräumt hat.

14.02.1996


2 AZR 274/95


<ansehen>

Die Verantwortung eines Angestellten des öffentlichen Dienstes für die Verbreitung ausländerfeindlicher Pamphlete ist an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu begründen.



BAT §§ 8, 53 Abs. 3, 54, 55

BGB § 626

GG Art. 5

14.02.1996


2 AZR 296/95


<ansehen>

Änderungskündigung: Betriebsunterbrechung für sechs Monate - sachliche Rechtfertigung



BGB § 622

GG Art. 3

TVG § 1

14.02.1996


2 AZR 548/95


<ansehen>

Kündigungsfrist: Gleichbehandlungsgrundsatz - Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer



BGB § 622

GG Art. 3

TVG § 1

14.02.1996


2 AZR 563/95


<ansehen>

Kündigungsfrist: Gleichbehandlungsgrundsatz - Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer



BGB § 622

GG Art. 3

TVG § 1

14.02.1996


5 AZR 978/94


 <ansehen>

Mit den tariflichen Auslösungen im Baugewerbe (§ 7 BRTV-Bau) sollen auch die Aufwendungen des Arbeitnehmers für auswärtige Übernachtungen abgegolten werden.



BGB §§ 618, 619

14.02.1996


7 ABR 24/95


 <ansehen>

Die Bestimmung des Beisitzerhonorars in Höhe von 7/10 des Vorsitzendenhonorars entspricht im allgemeinen billigem Ermessen. Eine gerichtliche Festsetzung der Vergütungshöhe kommt nur in Betracht, wenn die Vergütungsbestimmung des Einigungsstellenmitglieds unbillig ist. Dazu bedarf es der Feststellung konkreter Umstände in der Person oder in den Verhältnissen des Einigungsstellenvorsitzenden oder des Beisitzers.



BetrVG §§ 76, 76a

14.02.1996


7 ABR 25/95


<ansehen>

Über die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten vor der Einigungsstelle entscheidet der Betriebsrat nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei ist in erster Linie maßgebend, ob zwischen den Betriebsparteien schwierige Rechtsfragen streitig sind. Ist dies der Fall, so braucht sich der Betriebsrat nicht darauf verweisen zu lassen, seine Interessen durch einen von ihm benannten betriebsfremden anwaltlichen Beisitzer wahrnehmen zu lassen.



BetrVG § 40 Abs. 1, § 76a Abs. 3

14.02.1996


7 AZR 613/95


<ansehen>

§ 57 c Abs. 6 HRG enthält eine abschließende Regelung derjenigen Zeiten, die auf die Dauer eines nach § 57 b Abs. 2 HRG befristeten Arbeitsverhältnisses eines wissenschaftlichen Mitarbeiters nicht angerechnet werden.



GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3, Art. 12 Abs. 1

22.02.1996


8 AZR 1041/94


<ansehen>

Die durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 gebildeten Landkreise sind weder mit den früheren Räten der Kreise identisch noch deren Rechtsnachfolger.



BGB § 613a

27.02.1996


3 AZR 163/95


<ansehen>

Ein Anspruch auf Auslösung nach § 8 Nr. 2 des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer im, Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerk vom 4. April 1989 setzt nicht nur voraus, daß dem Arbeitnehmer während des Einsatzes auf der auswärtigen Baustelle die tägliche Rückkehr vom Arbeitsplatz zum Wohnort nicht zumutbar ist. Erforderlich ist darüber hinaus, daß der Arbeitnehmer wegen des Einsatzes auf der auswärtigen Baustelle eine Unterkunft außerhalb seiner Erstwohnung nimmt und dadurch einen besonderen Mehraufwand hat



TVG § 1

27.02.1996


3 AZR 242/95


<ansehen>

Nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages kann nach dem 31. Dezember 1991 ein Anspruch auf die Zusatzrente nach der Anordnung zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben vom 9. März 1954 (Anordnung 54) nicht mehr entstehen. Wer bis zu diesem Zeitpunkt einen Zusatzversorgungsanspruch erworben hat, behält ihn. Wer noch keinen Zusatzanspruch erworben hatte, kann ihn nicht mehr erwerben

27.02.1996


3 AZR 886/94


<ansehen>

Soweit der Versorgungstarifvertrag für Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe Teilzeitkräfte, die rentenversicherungsrechtlich mehr als nur geringfügig beschäftigt werden, aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ausgenommen hat, ist diese Einschränkung der Versorgungsverpflichtungen wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unwirksam.



GG Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3

28.02.1996


10 AZR 516/95


<ansehen>

Es entsteht keine betriebliche Übung auf zukünftige Gewährung von Weihnachtsgeld, wenn - für den Arbeitnehmer erkennbar - die Zuwendung nach Gutdünken des Arbeitgebers dreimalig in unterschiedlicher Höhe gezahlt wird. Der Arbeitnehmer muß in einem solchen Fall davon ausgehen, daß der Arbeitgeber die Zuwendung nur für das jeweilige Jahr gewähren will



BGB § 611

28.02.1996


10 AZR 667/95


<ansehen>

Tarifbindungsvereinbarung: einzelvertragliche Regelung: Vertretungspauschale bei Schulhausmeister - Widerruf



TVG § 1

29.02.1996


6 AZR 374/95


<ansehen>

Beihilfeanspruch wegen Kosten der Unterbringung und Verpflegung eines volljährigen Kindes



BAT § 40

29.02.1996


6 AZR 381/95


 <ansehen>

Soweit nach Nr. 1 Buchst. a der Übergangsvorschriften zu § 16 TV Ang-O Zeiten jeglicher Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit von der Berücksichtigung als Postdienstzeit ausgeschlossen sind, genügt es, daß der Angestellte für das Ministerium für Staatssicherheit tätig war; darauf, wie die Tätigkeit geartet war, insbesondere, ob sie "Unrechtsgehalt" aufwies, kommt es nicht an. Eine Tätigkeit als sogenannter inoffizieller Mitarbeiter für Sicherheit fällt unter die Tarifnorm.

29.02.1996


6 AZR 382/95


<ansehen>

Tarifkonkurrenz: BAT-O - BAT bei Abordnung



BAT § 1 Abs. 1b

29.02.1996


6 AZR 424/95


<ansehen>

Die Bestimmung des § 2 des Tarifvertrags betreffend die Zusatzvereinbarung zum KMT vom 27. April 1993 verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), soweit sie einem Mitarbeiter der Evangelischen Landeskirche Berlin-Brandenburg aus der früheren Region Ost, dem auf Dauer ein Arbeitsplatz in einem anderen Dienstgebäude seiner Dienststelle zugewiesen wird, das im Gebiet der früheren Region West liegt, nur Anspruch auf eine Zulage zugesteht, durch die die Differenz zwischen der Ostvergütung und der höheren Westvergütung nicht ausgeglichen wird. Die verfassungskonforme Auslegung der Tarifnorm führt dazu, daß dieser Mitarbeiter Anspruch auf die Vergütung hat, die für entsprechende Mitarbeiter der früheren Region West tarifvertraglich vereinbart ist



GG Art. 3

29.02.1996


6 AZR 472/95


 <ansehen>

Für die Beurteilung der Frage, ob die Aufgaben einer Einrichtung vom Arbeitgeber übernommen wurden (Nr. 2 Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O), ist nicht auf die Fortführung der vom Angestellten arbeitsplatzbezogen auszuübenden Tätigkeit abzustellen, sondern auf Inhalt und Ziel der Tätigkeit der Einrichtung, wie sie sich aus den für die Tätigkeit maßgebenden Rechtsgrundlagen ergibt

05.03.1996


1 AZR 590/92 (A)


 <ansehen>

Die Quotenregelung des Bremer Landesgleichstellungsgesetzes (§ 4 Abs. 2 LGG) ist mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft unvereinbar, weil sie weiblichen Bewerbern um eine Beförderungsstelle automatisch den Vorrang einräumt, wenn sie gleichqualifiziert sind wie männliche Mitbewerber. Die Regelung darf bei Auswahlentscheidungen nicht angewandt werden.



BGB § 611a

GG Art. 3

06.03.1996


4 AZR 771/94


<ansehen>

Arbeitserzieher mit staatlicher Anerkennung gem. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg vom 22. September 1981 (GABl S. 1607 f.), die in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus, jetzt Zentrum für Psychiatrie tätig sind, sind weder "sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" im Sinne der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 5 der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst noch sind sie "Beschäftigungstherapeuten" im Sinne der Vergütungsgruppen für Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen. Die Anlagen zum BAT enthalten insoweit eine bewußte Regelungslücke.



BAT §§ 22, 23

BAT Anlage 1 a Teil II Abschnitt G (Sozial- und Erziehungsdienst) VergGr. V c, Abschnitt D (medizinische Hilfsberufe und medizinisch-technische Berufe) VergGr. V b, V c

06.03.1996


4 AZR 775/94


<ansehen>

Ein Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung in der Tätigkeit eines Sachbearbeiters in der Heimaufsicht (§§ 45 ff. SGB VIII [KJHG]) ist in der Regel nicht in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 6 der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1 a zum BAT eingruppiert



BAT §§ 22, 23

07.03.1996


2 AZR 180/95


<ansehen>

Ist in einem Kündigungsrechtsstreit entschieden, daß das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden ist, so kann der Arbeitgeber eine erneute Kündigung nicht auf Kündigungsgründe stützen, die er schon zur Begründung der ersten Kündigung vorgebracht hat und die in dem ersten Kündigungsschutzprozeß materiell geprüft worden sind mit dem Ergebnis, daß sie die Kündigung nicht rechtfertigen können (Bestätigung des Senatsurteils vom 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143 = AP Nr. 113 zu § 626 BGB).



KSchG § 1 , § 22

07.03.1996


2 AZR 432/95


<ansehen>

Die Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht gemäß § 102 Abs. 5 BetrVG durch das Rechtsmittelgericht läßt für die Zeit bis zur Entbindungsentscheidung angefallene Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unberührt



BGB § 615

BetrVG § 102 Abs. 5

12.03.1996


3 AZR 963/94

<ansehen>

Art. 1 Nr. 4, Art. 2 § 3 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Hamburger Ruhegeldgesetzes (9. RGG-ÄndG) hat für die Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis zur Freien und Hansestadt Hamburg vor dem 1. Juli 1983 begonnen hat und bis zum Eintritt des Versorgungsfalles fortbesteht, rechtswirksam eine nettolohnbezogene Gesamtversorgungsobergrenze von 91,75 % eingeführt.



GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1


12.03.1996


3 AZR 993/94


<ansehen>

§ 3 des Versorgungstarifvertrages für die Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost in den bis zum 31. März 1991 geltenden Fassungen war wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nichtig, soweit er Arbeitnehmer von der Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) ausnahm, deren arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche Arbeitszeit weniger als 18 Stunden oder weniger als die Hälfte der jeweils geltenden regelmäßigen Wochenarbeitszeit eines Vollbeschäftigten betrug.



GG Art. 3

13.03.1996


10 AZR 721/95


 <ansehen>

Die grabenlose Verlegung von Versorgungsleitungen in einem speziellen Wasserdruckverfahren wird als Rohrleitungsbau vom betrieblichen Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes erfaßt



TVG § 1

13.03.1996


10 AZR 744/95


<ansehen>

Tarifgeltung: VTV/Bau; Ausschlussfrist: tarifvertragliche Ausschlussfrist im Baugewerbe für Ansprüche der ZVK-Bau



TVG § 1, 4

19.03.1996


2 AZB 36/95


<ansehen>

Eine Berufung ist unzulässig, wenn die Berufungsschrift von einem angestellten Syndikusanwalt auf einem Firmenbogen für die Firma eingelegt wird, er als "Syndikusanwalt" unterzeichnet und auch im übrigen nicht zu erkennen gibt, daß er den Rechtsmittelführer als unabhängiger, bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt vertritt



ArbGG § 11 Abs. 2

19.03.1996


9 AZR 1051/94


<ansehen>

Die aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrende Angestellte hat nach § 47 Abs. 2 BAT keinen Anspruch auf Berechnung ihrer Urlaubsvergütung wie eine neueingestellte Mitarbeiterin. § 47 Abs. 2 BAT verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG



BAT § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 3, § 47 Abs. 2

GG Art. 3

19.03.1996


9 AZR 656/94


 <ansehen>

Stellt ein Vollstreckungsorgan eines fremden Staates (hier: Texas/USA) dem ausländischen Arbeitgeber an dessen Hauptsitz im Ausland (hier: Georgia/USA) ein Zahlungsverbot zu, so wird nicht die Pfändung des Arbeitsentgelts eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers bewirkt, der in einem inländischen Betrieb in Frankfurt am Main beschäftigt und entlohnt wird.

19.03.1996


9 AZR 67/95


<ansehen>

Hat ein Arbeitnehmer seinen Urlaub am Ende des Übertragungszeitraums nach § 49 Abs. 8 des Manteltarifvertrags für Waldarbeiter der Länder und der Mitglieder der kommunalen Arbeitgeberverbände Rheinland-Pfalz und Saar (MTW) vom 26. Januar 1982 angetreten und wird er nach Ablauf des Übertragungszeitraums während des Urlaubs krank, so hindert das nicht den Verfall des Urlaubsanspruchs für die wegen Krankheit nicht anzurechnenden Urlaubstage



BUrlG § 9

20.03.1996


4 AZR 1052/94


<ansehen>

Die Betreuung der einem Behördenbetreuer (§ 1897 Abs. 2 BGB) zugewiesenen Personen und die ihm obliegende Unterstützung des Vormundschaftsgerichts und der außerhalb der Behörde tätigen Betreuer bei der Anordnung und Durchführung von Betreuungen sind je ein Arbeitsvorgang.



BAT §§ 22, 23

Anlage 1 a VergGr. V b, IV b, IV a

20.03.1996


4 AZR 906/94


<ansehen>

Die in § 6 Nr. 2 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT/VKA vom 24. April 1991 vorgesehene Berücksichtigung der Zeit einer Bewährung vor Inkrafttreten der Tarifänderung am 1. Januar 1991 ist nach dem Einleitungssatz der Übergangsvorschriften begrenzt auf die Dauer desjenigen Arbeitsverhältnisses, welches am 31. Dezember 1990 bestanden und am 1. Januar 1991 zu demselben Arbeitgeber fortbestanden hat; die Zeit einer Bewährung in einem früheren Arbeitsverhältnis derselben Arbeitsvertragsparteien bleibt somit unberücksichtigt.

20.03.1996


4 AZR 967/94


<ansehen>

Die Betreuung der dem Vereinsbetreuer/der Vereinsbetreuerin zugewiesenen Personen ist ein einheitlicher Arbeitsvorgang.

20.03.1996


7 ABR 34/95


<ansehen>

Für die Beurteilung der Wahlberechtigung der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten in reinen Ausbildungsbetrieben (vgl. BAG Beschlüsse vom 21. Juli 1993, BAGE 74, 1 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung;26. Januar 1994, BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972) ist unerheblich, ob sich eine Vielzahl innerbetrieblicher Regelungen in sozialen Angelegenheiten auch auf die Auszubildenden erstreckt und der Ausbilder gegenüber diesem Personenkreis weisungsbefugt ist.



BetrVG § 5 Abs. 1, § 19

20.03.1996


7 ABR 41/95


<ansehen>

Ist in einem früheren Beschlußverfahren zwischen denselben Beteiligten der Feststellungsantrag des Arbeitgebers, die Mitglieder einer bestimmten Beschäftigtengruppe seien keine Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG, rechtskräftig abgewiesen worden, so kann, solange sich die tatsächlichen Umstände nicht wesentlich ändern, eine nachfolgende Betriebsratswahl nicht mit der Begründung angefochten werden, die Mitglieder dieser Gruppe seien nicht wahlberechtigt gewesen



BetrVG §§ 5, 19 Abs. 1

20.03.1996


7 ABR 46/95


<ansehen>

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (BAG Beschlüsse vom 21. Juli 1993, BAGE 74, 1 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung;26. Januar 1994, BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972), wonach die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nur dann wahlberechtigt und wählbar im Sinne des BetrVG sind, wenn sich ihre Berufsausbildung auf der Grundlage eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages im Rahmen der arbeitstechnischen Zwecksetzung des jeweiligen Ausbildungsbetriebs vollzieht



BetrVG § 5 Abs. 1, § 19 Abs. 2, § 60 Abs. 1, § 61 Abs. 1, § 63 Abs. 2

21.03.1996


2 AZR 455/95


<ansehen>

Zur Frage der Anwendung der Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei dauernder krankheitsbedingter Unfähigkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen



BGB § 626 Abs. 2

21.03.1996


2 AZR 479/95


<ansehen>

Personalrat: Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken



KSchG § 1

21.03.1996


2 AZR 543/95


<ansehen>

Ist der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttert, sondern besteht lediglich ein gewisser Anfangsverdacht, der Arbeitnehmer könne eine Erkrankung vorgetäuscht haben, so ist der Arbeitgeber regelmäßig verpflichtet, die Verdachtsmomente (z.B. durch eine Befragung des Arbeitnehmers über die Art der Erkrankung) näher aufzuklären, ehe er mit einer fristlosen Kündigung droht und den Arbeitnehmer dadurch zum Abschluß eines Aufhebungsvertrags veranlaßt



BGB § 626

21.03.1996


2 AZR 559/95


<ansehen>

Widerspricht ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Betriebsinhaber und kündigt daraufhin der bisherige Betriebsinhaber das Arbeitsverhältnis wegen fehlender Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, ohne den Arbeitnehmer zuvor einem anderen Betrieb seines Unternehmens zuzuordnen, so ist zu dieser Kündigung nicht der Gesamtbetriebsrat im Unternehmen des bisherigen Betriebsinhabers anzuhören.



BGB § 613 a

BetrVG §§ 102, 50 Abs. 1

KSchG § 1

21.03.1996


8 AZR 156/95 (A)


<ansehen>

Betriebsübergang, ein Arbeitsverhältnis begründet worden ist und die Beklagte die Klägerin zu beschäftigen hat.



BGB § 613 a

26.03.1996


3 AZR 965/94


<ansehen>

Ein Betriebserwerb i.S.d. § 613 a Abs. 1 BGB liegt vor, sobald der Betriebserwerber aufgrund rechtsgeschäftlicher Übereinkunft in die Lage versetzt worden ist, die Leitungsmacht im Betrieb mit dem Ziel der Betriebsfortführung auszuüben. Es ist nicht entscheidend, daß die Betriebsleitungsmacht zu diesem Zeitpunkt bereits tatsächlich ausgeübt worden ist.



BGB § 613 a

27.03.1996


10 AZR 668/95


<ansehen>

Sozialplanansprüche unterliegen tariflichen Ausschlußfristen (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Urteil vom 30. November 1994 - 10 AZR 79/94 - AP Nr. 88 zu § 112 BetrVG).

27.03.1996


5 AZR 336/94


<ansehen>

Durch einseitige Erklärung, er zahle "unter Vorbehalt", kann der Arbeitgeber den Beginn der sechsmonatigen Ausschlußfrist des § 70 BAT für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückzahlung von gezahltem Arbeitsentgelt nicht hinausschieben.



BAT § 70

27.03.1996


5 AZR 576/94


 <ansehen>

Eine Paraphe reicht als Unterschrift unter bestimmende Schriftsätze nicht aus; dies gilt auch, soweit ein Schriftsatz per Telefax übermittelt wird (entgegen den Bedenken des BFH, Beschluß vom 29. November 1995 - X B 56/95 - DB 1996, 557



ArbGG § 11 Abs. 2, § 72 Abs. 5

28.03.1996


6 AZR 501/95


<ansehen>

Der Ausschluß der Studierenden, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfrei sind, aus dem Geltungsbereich des BAT (§ 3 Buchst. n) ist im Verhältnis zu anderen von der Tarifregelung erfaßten teilzeitbeschäftigten Angestellten mit gleichem Arbeitsumfang gleichheitswidrig und daher unwirksam



BAT § 3

GG Art. 3

28.03.1996


6 AZR 529/95


<ansehen>

Tarifkonkurrenz: BAT und BATO bei Abordnung



BAT § 1 Abs. 1 Buchstabe b, § 12

28.03.1996


6 AZR 561/95


<ansehen>

Die Anrechnung von Beschäftigungszeiten nach Nr. 2 b der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O hängt von der Übernahme von Aufgaben bzw. Aufgabenbereichen ab.

02.04.1996


1 ABR 39/95


<ansehen>

Fallen mehrere vergleichbare Arbeitsplätze weg und stehen lediglich für einen Teil der betroffenen Arbeitnehmer andere gleichwertige Arbeitsplätze zur Verfügung, so kann der Betriebsrat die Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen niedriger einzustufenden Arbeitsplatz gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG mit der Begründung verweigern, der Arbeitgeber habe soziale Auswahlkriterien nicht berücksichtigt (Anschluß an Senatsbeschluß vom 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung).



BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 3, 4

KSchG § 1

02.04.1996


1 ABR 47/95


 <ansehen>

Der Betriebsrat kann aufgrund seines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 120 a GewO und Art. 7 der EG-Bildschirmrichtlinie (90/270/EWG) betriebliche Regelungen über die Unterbrechung von Bildschirmarbeit durch andere Tätigkeiten oder Pausen verlangen.



ArbGG § 92 Abs. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 1

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 6, 7

02.04.1996


1 ABR 50/95


<ansehen>

Die Entscheidung über die Gewährung einer Zulage ist als Ein- oder Umgruppierung nach § 99 BetrVG nur dann mitbestimmungspflichtig, wenn die Zulage eine Zwischenstufe zwischen Vergütungsgruppen darstellt. Das ist nicht der Fall, wenn die Zulage nur in "angemessener" Höhe für eine unspezifische Kombination von Tätigkeiten geschuldet wird, deren Wertigkeit in beliebiger Weise die Merkmale einer tariflichen Vergütungsgruppe übersteigt



BetrVG § 99

02.04.1996


1 AZR 743/95


<ansehen>

Eine mitbestimmungspflichtige Versetzung durch Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs (§ 95 Abs. 3 BetrVG) kann auch darin bestehen, daß dem Arbeitnehmer ein wesentlicher Teil seiner Aufgaben entzogen wird.



BGB § 611

BetrVG §§ 99, 95 Abs. 3

10.04.1996


10 AZR 600/95


<ansehen>

Meldet sich der Arbeitnehmer bei langjähriger und auf nicht absehbare Zeit fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach Aussteuerung durch die Krankenkasse arbeitslos und beantragt die Zahlung von Arbeitslosengeld nach § 105 a AFG, werden die durch das an sich fortbestehende Arbeitsverhältnis begründeten Bindungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber so gelockert, daß keine Ansprüche auf die tariflichen Sonderzahlungen mehr bestehen



TVG § 1

10.04.1996


10 AZR 722/95


<ansehen>

Kündigt eine Tarifvertragspartei ihren Anschlußtarifvertrag zum NV-Chor und eine getroffene Schiedsgerichtsvereinbarung mit der Erklärung, daß sie künftig an einer Schiedsgerichtsbarkeit nicht interessiert sei, so wirkt die in § 26 NV-Chor getroffene Schiedsgerichtsabrede nicht nach.



ArbGG § 101

TVG § 4 Abs. 5

17.04.1996


10 AZR 558/95


<ansehen>

Die Änderung der Kirchlichen Anstellungsordnung (KAO) durch die Paritätische Kommission nach dem ARRG unterliegt einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 317 BGB.



BGB § 611

17.04.1996


10 AZR 606/95


<ansehen>

Ist der Arbeitgeber aufgrund eines wirksamen Sozialplans verpflichtet, an eine Gruppe von Arbeitnehmern eine Sozialplanabfindung zu zahlen, können andere Arbeitnehmer, für die der Sozialplan aufgrund einer zulässigen Differenzierung keine Abfindung vorsieht, einen entsprechenden Abfindungsanspruch nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stützen



BGB § 613 a

BetrVG §§ 112, 75

GG Art. 3

17.04.1996


10 AZR 617/95


<ansehen>

Die in der Protokollnotiz Nr. 3 zur VergGr. VII geregelte Funktionszulage für Schreibkräfte an Textverarbeitungsautomaten steht teilzeitbeschäftigten Schreibkräften nur anteilig zu



Anl. I a zum BAT, VergGr. VII, Protokollnotiz Nr. 3 zu Abschn. N, Teilabschn. I

BAT §§ 22, 23

17.04.1996


3 AZR 56/95


<ansehen>

Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zur nachholenden Anpassung fest (vgl. BAGE 70, 137, 141 ff. und BAGE 70, 158, 161 = AP Nr. 24 und 25 zu § 16 BetrAVG, jeweils zu II der Gründe; Urteil vom 28. April 1992 - 3 AZR 356/91 - AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe). Die nachholende Anpassung betrifft die Höhe des Versorgungsbedarfs und besagt, daß - bezogen auf einen Anpassungstermin - nicht nur die Teuerung in den letzten drei Jahren, sondern der Kaufkraftverlust seit Rentenbeginn zu berücksichtigen ist.

18.04.1996


6 AZR 565/95


 <ansehen>

Soweit nach Nr. 4 Buchst. c der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O Zeiten einer Tätigkeit, die aufgrund einer besonderen persönlichen Systemnähe übertragen worden waren, von der Berücksichtigung als Beschäftigungszeit ausgeschlossen sind, kommt es darauf an, daß die besondere persönliche Systemnähe ursächlich für die Übertragung der Tätigkeit war. Dies wird in den Fällen der Nr. 4 Buchst. c Doppelbuchst. aa bis dd der Übergangsvorschriften vermutet.

18.04.1996


6 AZR 593/95


 <ansehen>

Angestellte der Deutschen Reichsbahn, für die im Dienstplan nicht nur ein Freizeitausgleich für dienstplanmäßige Sonntagsarbeit, sondern auch ein Freizeitausgleich für dienstplanmäßige Samstagsarbeit vorgesehen ist, haben für dienstplanmäßige Arbeit am Pfingstsonntag und dienstplanmäßige Arbeit an einem Wochenfeiertag, der auf einen Samstag fällt, einen Anspruch auf einen Zeitzuschlag nach § 18 a Abs. 1 Buchst. c bb AnTV-DR in Höhe von 35 v.H. der Stundenvergütung (Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - AP Nr. 17 zu § 15 BAT

18.04.1996


6 AZR 607/95


 <ansehen>

Ob dem Arbeitnehmer die Annahme eines anderen angebotenen Arbeitsplatzes nach § 2 Abs. 5 Buchst. a TV soziale Absicherung billigerweise deshalb nicht zugemutet werden kann, weil es sich um eine Teilzeitbeschäftigung handelt, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles.

18.04.1996


6 AZR 623/95


<ansehen>

Die Berücksichtigung der Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber als Zeit der Betriebszugehörigkeit in einem Überleitungsvertrag nach §§ 51, 53 AGB-DDR führt allein nicht dazu, daß diese Zeit als Beschäftigungszeit nach § 19 BAT-O anzuerkennen ist. Dies kommt nur in Betracht, wenn auch die tariflichen Voraussetzungen dafür vorliegen

18.04.1996


8 AZR 363/95


<ansehen>

Betriebsübergang: Keine Identität zwischen den früheren Räten der Kreise in der ehemaligen DDR und den neuen Landkleisen nach dem Beitritt zur Bundesrepubklik Deutschland



BGB § 613 a

18.04.1996


8 AZR 867/93


<ansehen>

Die fristlose Entlassung einer Lehrerin aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR (hier im Jahre 1973) ist nach den damals geltenden Rechtsvorschriften der DDR zu beurteilen. Hierzu gehören auch Vorschriften über den fristgerechten Einspruch gegen die Entlassung.



BGB § 626

KSchG §§ 1, 4, 7, 13

23.04.1996


9 AZR 165/95


<ansehen>

Der auf das nach dem Erziehungsurlaub laufende und das nächste Urlaubsjahr übertragene Urlaub verfällt mit Ablauf des nächsten Urlaubsjahres auch dann, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub wegen Krankheit, Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz und einen sich daran anschließenden zweiten Erziehungsurlaub nicht nehmen konnte.



BUrlG §§ 1, 3 Abs. 1, § 13 Abs. 1

23.04.1996


9 AZR 231/95


<ansehen>

Erfüllt der angestellte Geschäftsführer einer Vertriebs-GmbH vertragliche Verpflichtungen seiner Arbeitgeberin gegenüber deren Vertragspartner, ohne daß er selbst mit dem Vertragspartner ein Schuldverhältnis eingegangen ist, so kommt eine Anwendung des § 850 h Abs. 1 ZPO nicht in Betracht

23.04.1996


9 AZR 317/95


<ansehen>

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte des Jahres, so verkürzt sich sein ursprünglich in voller Höhe entstandener Urlaubsanspruch auf soviele Zwölftel des Jahresurlaubs, wie das Arbeitsverhältnis volle Monate in diesem Jahr besteht. In gleicher Weise entfällt der Anspruch auf Urlaubsvergütung. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer zunächst mehr Urlaub erhalten hat, als ihm wegen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusteht.



BUrlG §§ 1, 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 c, § 5 Abs. 3

23.04.1996


9 AZR 696/94


<ansehen>

Angestellte, die mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe für die Dauer des Erziehungsurlaubs eine erziehungsgeldunschädliche, aber mehr als geringfügige Teilzeitbeschäftigung vereinbaren, können nicht vom Bezug des tariflichen Urlaubsgeldes ausgeschlossen werden. Ihre Herausnahme aus dem persönlichen Geltungsbereich des TV-Urlaubsgeld war wegen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 BeschFG nichtig.

23.04.1996


9 AZR 856/94


<ansehen>

Bei der Bemessung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Mindesturlaub eines Fußball-Lizenzspielers sind auch die in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn gezahlten Teilbeträge einer gestaffelten Jahresprämie zu berücksichtigen, die nach den vertraglichen Abmachungen der Parteien innerhalb des laufenden Vertragsjahres jeweils nach Erreichen einer bestimmten Anzahl von Meisterschaftsspielen auszuzahlen sind



BGB § 611

BUrlG § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 1

23.04.1996


9 AZR 940/94


 <ansehen>

Wird durch das Vollstreckungsgericht angeordnet, daß bei der Berechnung des pfändbaren Betrages Arbeitseinkommen und laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zusammenzurechnen sind, so wirkt dies nur für den Vollstreckungsgläubiger, zu dessen Gunsten die Anordnung ergangen ist. Sie hat keine Wirkung im Verhältnis zwischen Abtretungsgläubiger und Vollstreckungsschuldner

24.04.1996


4 AZR 876/94


<ansehen>

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage sind allein in § 256 Abs. 2 ZPO geregelt; ihre Prüfung ersetzt die des sonst nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresses.



TVG § 1

24.04.1996


4 AZR 961/94


<ansehen>

Die Einreihung eines Meisters in die Gehaltsgruppe M 4 des Gehaltsgruppenkatalogs TV L/G Papier setzt in der ersten Alternative ("Meister, die ... größere Abteilungen ... leiten ...") eine auf mindestens zwei Abteilungen bezogene Leitungstätigkeit voraus. Dies folgt eindeutig aus dem Vergleich des den Gegenstand der Leitungstätigkeit bestimmenden Wortlauts dieses Einreihungsmerkmals mit demjenigen der Gehaltsgruppen M 1 bis M 3



TVG § 1

24.04.1996


4 AZR 976/94


<ansehen>

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes erlaubt es diesem nicht, dem Arbeiter eine Tätigkeit zu übertragen, die geringerwertigen Merkmalen entspricht und nur im Wege des Bewährungsaufstiegs die Eingruppierung in die für den Arbeiter maßgebliche Lohngruppe ermöglicht (im Anschluß an die Rechtsprechung des Ersten Senats, Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - NZA 1996, 440).



BGB § 611

BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2

24.04.1996


5 AZB 25/95


 <ansehen>

Kann die vor dem Arbeitsgericht in einer bürgerlichrechtlichen Streitigkeit erhobene Klage nur dann Erfolg haben, wenn der Kläger Arbeitnehmer ist (sog. sic-non-Fall), reicht die bloße Rechtsansicht des Klägers, er sei Arbeitnehmer, zur Bejahung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit aus.



ArbGG §§ 48, 65, 73 Abs. 2

BGB § 611

24.04.1996


5 AZN 970/95


<ansehen>

Das Landesarbeitsgericht ist nach § 68 ArbGG auch dann an der Zurückverweisung der Sache an das Arbeitsgericht gehindert, wenn das erstinstanzliche Urteil verspätet abgesetzt worden ist und deshalb gemäß § 551 Nr. 7 ZPO als Urteil ohne Gründe gilt



ArbGG §§ 72a, 72 Abs. 2 Nr. 2, §§ 60, 68

24.04.1996


5 AZR 1031/94


<ansehen>

Bestehen zwischen Arbeitnehmern Spannungen, so kann der Arbeitgeber dem durch Umsetzung eines der Arbeitnehmer begegnen. Der Arbeitgeber ist nicht gehalten, anstelle der Umsetzung eine Abmahnung auszusprechen



BGB § 611

24.04.1996


5 AZR 798/94


<ansehen>

Tarifliche Krankengeldzuschüsse sind auf der Basis des Bruttokrankengeldes zu berechnen, es sei denn, aus dem Tarifvertrag ergibt sich etwas anderes (Weiterentwicklung von BAGE 54, 30 = AP Nr. 1 zu § 42 MTB II

24.04.1996


7 ABR 40/95


 <ansehen>

Bei der Auswahl der von ihm zu benennenden Mitglieder einer Einigungsstelle muß der Betriebsrat nicht prüfen, ob die Benennung eines oder mehrerer betriebsfremder Beisitzer erforderlich ist



BetrVG § 2 Abs. 1, § 37 Abs. 2, Abs. 6, §§ 40, 76a

24.04.1996


7 AZR 428/95


<ansehen>

Eine Befristung nach § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG setzt nicht voraus, daß der Arzt ausschließlich zu seiner Weiterbildung beschäftigt wird. Es genügt, daß die Beschäftigung diesen Zweck fördert.

24.04.1996


7 AZR 605/95


<ansehen>

Von § 57 b Abs. 2 und 3 HRG unabhängige sachliche Gründe, auf die die Befristung des Arbeitsvertrages eines Lektors gestützt werden soll, brauchen nicht gemäß § 57 b Abs. 5 HRG im Arbeitsvertrag angegeben zu werden



BGB § 620

24.04.1996


7 AZR 701/95


<ansehen>

Arbeitsverhältnis: Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer Universität



BGB § 620 Abs. 1

GG Art. 5 Abs. 3

24.04.1996


7 AZR 719/95


 <ansehen>

Auch die Einführung und Erprobung neuer Programme kann die befristete Beschäftigung programmgestaltender Mitarbeiter durch eine Rundfunkanstalt sachlich rechtfertigen (im Anschluß an Senatsurteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - AP Nr. 144 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag



BGB § 620

GG Art. 5 Abs. 1 S. 2

25.04.1996


2 AZR 13/95


<ansehen>

Geht dem Arbeitnehmer eine Arbeitgeberkündigung per Einschreiben zu, so ist die Klagefrist des § 4 KSchG auch dann grundsätzlich ab der Aushändigung des Einschreibebriefs zu berechnen, wenn der Postbote den Arbeitnehmer nicht antrifft und dieser das Einschreiben zwar nicht alsbald, aber noch innerhalb der ihm von der Post mitgeteilten Aufbewahrungsfrist beim zuständigen Postamt abholt oder abholen läßt



KSchG § 13 Abs. 1, § 4

25.04.1996


2 AZR 609/95


<ansehen>

Recht der Neuen Länder; Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses



BPersVG § 108 Abs. 2

KSchG §§ 1, 2

25.04.1996


2 AZR 681/95


<ansehen>

Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Streichung der Stelle im Haushaltsplan



KSchG § 1

25.04.1996


2 AZR 74/95


<ansehen>

Legt ein Arbeitgeber in einer Dienstanweisung im einzelnen fest, wie er auf bestimmte Pflichtverstöße des Arbeitnehmers zu reagieren beabsichtigt, so bindet er sich damit selbst und muß sich im konkreten Fall an das in der Dienstanweisung festgelegte Verfahren halten



KSchG § 1

25.04.1996


3 AZR 316/95 (A)


<ansehen>

Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts versteht unter "Auslegung eines Tarifvertrages " i.S. von § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 72 a Abs. 1 Nr. 2 ArbGG nur die Ermittlung des Inhaltes einer Tarifnorm, nicht die Kontrolle einer ihrem Inhalt nach feststehenden Norm anhand höherrangigen Rechts (BAGE 35, 94 = AP Nr. 14 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 2 AZN 466/91 - AP Nr. 27 zu § 72 a ArbGG 1979; Beschluß vom 16. Dezember 1993 - 6 AZN 346/93 - AP Nr. 44 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz). Diese Rechtsprechung erscheint nicht zweifelsfrei.



ArbGG § 76 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 3, § 72a Abs. 1 Nrn. 1 bis 3, § 45 Abs. 3 S. 1

25.04.1996


5 AS 1/96


<ansehen>

Betriebsveräußerer und Betriebserwerber können in demselben Rechtsstreit als Arbeitgeber verklagt werden; sie sind dann Streitgenossen.



BGB § 613 a

08.05.1996


5 AZR 315/95


<ansehen>

Beschränkt sich die Gefährdung des Arbeitnehmers darauf, daß er in gefahrstoffbelasteten Räumen arbeitet, kann sich ein Zurückbehaltungsrecht nur aus § 273 Abs. 1, § 618 Abs. 1 BGB, nicht aber aus § 21 Abs. 6 Satz 2 der Gefahrstoffverordnung ergeben (Aufgabe von BAGE 75, 332).



BGB § 618 Abs. 1


08.05.1996


5 AZR 971/94


<ansehen>

Solange das Rauchen an Bord von Verkehrsflugzeugen noch nicht gesetzlich verboten ist, haben Flugbegleiter keinen Anspruch darauf, daß die Fluggesellschaft den Passagieren das Rauchen verbietet



BGB § 618 Abs. 1

09.05.1996


2 AZR 387/95


<ansehen>

Macht der Arbeitnehmer berechtigterweise ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitskraft wegen offenstehender Vergütungsansprüche geltend, so ist regelmäßig eine deswegen ausgesprochene außerordentliche und/oder ordentliche Kündigung unwirksam (im Anschluß an Senatsurteil vom 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - AP Nr. 3 zu § 273 BGB



BGB § 626

KSchG § 1

09.05.1996


2 AZR 438/95


<ansehen>

Bei einer innerbetrieblichen Umstrukturierungsmaßnahme (hier: Einführung eines neuen Vertriebssystems) muß es im Hinblick auf betriebsbedingte Kündigungen dem Arbeitgeber überlassen bleiben, wie er sein Unternehmensziel möglichst zweckmäßig und kostengünstig am Markt verfolgt. Dazu gehört auch die Umgestaltung der zugrundeliegenden Vertragsform für die Vertriebsmitarbeiter (freies Mitarbeiterverhältnis statt Arbeitsverhältnis).



KSchG § 1

09.05.1996


2 AZR 465/95


<ansehen>

Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringendes Erfordernis



KSchG § 1

13.05.1996


5 AZB 27/95


<ansehen>

Der Geschäftsführer einer Vor-GmbH gilt nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht als deren Arbeitnehmer



ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3, § 2 Abs. 1 Nr. 3

22.05.1996


10 AZR 618/95


 <ansehen>

Die Jubiläumszuwendung nach § 39 BAT ist auch Teilzeitbeschäftigten in voller Höhe zu zahlen



BAT §§ 19, 20, 39, 50

22.05.1996


10 AZR 802/95


<ansehen>

Sonderzuwendungen: tarifliche Sonderzahlung - Anrechnung eines 13. Monatsgehalts



BGB § 611 Abs. 1

TVG § 1

22.05.1996


10 AZR 907/95


<ansehen>

Macht eine tarifliche Regelung einen Abfindungsanspruch davon abhängig, daß das Arbeitsverhältnis durch eine Arbeitgeberkündigung aus bestimmten Gründen beendet wird, so entsteht für einen aus diesen Gründen gekündigten Arbeitnehmer kein Abfindungsanspruch, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist stirbt

28.05.1996


3 AZR 752/95


<ansehen>

§ 5 Abs. 5 des Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten der Metallindustrie in den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein sowie in den Landkreisen Harburg und Stade vom 18. Mai 1990, wonach Angestellte, nicht aber gewerbliche Arbeitnehmer, einen Anspruch auf Zuschuß zum Kurzarbeitergeld haben, ist wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nichtig. Weder Angestellte noch Arbeiter haben einen tarifvertraglichen Anspruch auf den Zuschuß zum Kurzarbeitergeld.



GG Art. 3

TVG § 1

30.05.1996


6 AZR 537/95


<ansehen>

Teilzeitbeschäftigte Angestellte bedürfen nach § 11 BAT in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Nr. 3 LBG NW auch dann einer Genehmigung für eine Nebentätigkeit, wenn die zeitliche Beanspruchung durch die Teilzeittätigkeit zusammen mit der zeitlichen Beanspruchung durch die Nebentätigkeit die regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten nicht überschreitet.



BAT § 11

BGB § 611

30.05.1996


6 AZR 630/95


<ansehen>

Der Abfindungsanspruch, der einem Arbeiter nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem TV Personalabbau zusteht, ist nach dem zuletzt bezogenen Monatstabellenlohn zu berechnen (§ 8 Abs. 1 Satz 3 TV-Personalabbau). Dies gilt auch, wenn für den Arbeiter nach § 3 KraftfahrerTV ein Pauschallohn festgesetzt war



GG Art. 3

30.05.1996


6 AZR 632/95


 <ansehen>

Eine Tätigkeit ist im Sinne Nr. 4 c der Übergangsvorschriften zu § 19 BAT-O aufgrund einer besonderen persönlichen Systemnähe übertragen worden, wenn diese ursächlich für die Übertragung der Tätigkeit war. Es ist nicht erforderlich, daß die besondere persönliche Systemnähe alleinige Ursache für die Übertragung der Tätigkeit war (im Anschluß an BAG Urteil vom 18. April 1996 - 6 AZR 565/95 - zur Veröffentlichung bestimmt).



GG Art. 3

TVG § 1

30.05.1996


6 AZR 638/95


<ansehen>

Die Deutsche Hochschule für Körperkultur in Leipzig (DHfK) ist nicht auf den Freistaat Sachsen überführt worden (Anschluß an Urteil des Achten Senats vom 7. September 1995 - 8 AZR 658/93 - nicht veröffentlicht).

30.05.1996


6 AZR 649/95


<ansehen>

Steht einem Arbeitnehmer ein Anspruch auf eine persönliche Zulage als tarifliche Verdienstsicherung nach § 5 des Tarifvertrages über einen sozialverträglichen Personalabbau im Bereich des Bundesministers der Verteidigung vom 30. November 1991 zu, so führt eine allgemeine Vergütungserhöhung auch dann zu einer Erhöhung des für die Berechnung der Verdienstsicherung maßgebenden Sicherungsbetrages, wenn sie innerhalb der Kündigungsfrist bzw. bei Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen nach § 53 Abs. 3 BAT erfüllen, innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Schluß eines Kalendervierteljahres nach Aufnahme der neuen Tätigkeit erfolgt



TVG § 1

05.06.1996


10 AZR 610/95


<ansehen>

Der Arbeitnehmer leistet nur dann Wechselschichtarbeit i. S. von § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 BAT, wenn zwischen den einzelnen Nachtschichtfolgen nach dem Dienstplan ein Zeitraum von durchschnittlich höchstens einem Monat liegt



BAT § 33a, § 15 Abs. 8 Unterabs. 6

05.06.1996


10 AZR 883/95


<ansehen>

Enthält eine Gratifikationszusage einen Freiwilligkeitsvorbehalt des Inhalts, daß Ansprüche für die Zukunft auch aus wiederholten Zahlungen nicht hergeleitet werden können, dann schließt dieser Vorbehalt nicht nur Ansprüche für die Zukunft, sondern auch für den laufenden Bezugszeitraum aus (Aufgabe von BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).



BGB § 611

12.06.1996


4 ABR 1/95


 <ansehen>

Im Beschlußverfahren sind selbständige und unselbständige Anschlußsprungrechtsbeschwerden zulässig.



ArbGG §§ 96a, 76

BetrVG § 87 Abs. 2, § 80 Abs. 1 Nr. 1, § 77

12.06.1996


4 AZR 1025/94


<ansehen>

Die Eingruppierung eines Rettungsassistenten und Brandmeisters in der Tätigkeit eines Einsatzsachbearbeiters in einer Zentralen Leitstelle im Sinne des § 6 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT (Rettungssanitäter, Rettungsassistenten) vom 30. September 1992 mit Wirkung ab 1. Oktober 1992.



Anlage 1 a VergGr. V b Fallgruppen 1 a, c, VergGr. V c Fallgruppen 1 a, b BAT/VKA

Anlage 1 a VergGr. V b, VergGr. V c, VergGr. VI b, VergGr. VII BAT/VKA (Rettungssanitäter, Rettungsassistenten)C:\WEB\BRWeb\security\gesetze-archiv\bat\bat-1a.html

BAT §§ 22, 23

12.06.1996


4 AZR 1055/94


 <ansehen>

Die "verantwortliche Betreuung" von Unterrichtsräumen im Sinne der VergGr. VI b Fallgruppe 1 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT (Schulhausmeister) vom 31. Oktober 1991 setzt die alleinige Verantwortung des Hausmeisters voraus; die Mitverantwortung zusammen mit anderen Hausmeistern reicht nicht a



BAT §§ 22, 23

Anlage 1 a VergGr. IX, VergGr. VIII, VergGr. VII, VergGr. VI b BAT/VKA

12.06.1996


4 AZR 26/95


<ansehen>

Die Eingruppierung einer in einem Kindergarten als Zweitkraft beschäftigten Kinderpflegerin mit staatlicher Anerkennung nach den VergGr. VI b bzw. VII - jeweils Fallgruppe 1 - der Anlage 1 a zum BAT/VKA (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) setzt auch bei einer alleinverantwortlichen Betreuung von Gruppen in "Randzeiten" (Protokollerklärung Nr. 2) voraus, daß diese Tätigkeit für sich oder zusammen mit anderen schwierigen fachlichen Tätigkeiten mindestens zur Hälfte die Arbeitszeit ausfüllt (§ 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT) (Bestätigung von BAG Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 734/93 - AP Nr. 189 zu §§ 22, 23 BAT 1975).



Anlage 1 a VergGr. VII Fallgruppe 1, VergGr. VI b Fallgruppen 1, 5, VergGr. V c Fallgruppe 7 BAT/VKA

BAT §§ 22, 23

12.06.1996


4 AZR 7/95


<ansehen>

Unter die Vergütungsgruppen für Kameraassistenten des Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT (Angestellte im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr) vom 4. Juni 1971 fallen auch die Mitarbeiter, die in erheblichem Umfang einfachere Aufnahmen drehen, also nicht nur derjenige, der unter Anleitung eine Kamera führt.



BAT §§ 22, 23

Anlage 1 a VergGr. VII Fallgruppe 1, VergGr. VI b Fallgruppe 1, VergGr. V c Fallgruppe 1, VergGr. IV b Fallgruppe 4, VergGr. IV a Fallgruppe 3 Teil III Abschn. L

12.06.1996


4 AZR 71/95


<ansehen>

Das Tatbestandsmerkmal der "Kindertagesstätte für Behinderte im Sinne des § 39 BSHG oder für Kinder oder Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten" z. B. der VergGr. IV a Fallgr. 6 des Teils I Abschn. B Unterabschn. 1 TV TM ist nicht bereits dann erfüllt, wenn in der Kindertagesstätte auch Personen der genannten Gruppen betreut werden.

12.06.1996


4 AZR 73/95


<ansehen>

Eine Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung, die eine Vorklasse für nicht schulpflichtige Kinder leitet, ist nach der seit dem 1. Januar 1991 geltenden Fassung des Teils II Abschnitt G der Anlage 1 a zum BAT/BL als sonstige Angestellte in die VergGr. V c Fallgr. 6 eingruppiert; diese erfaßt nunmehr alle Tätigkeiten in Vorklassen mit nicht schulpflichtigen Kindern.



Anlage 1 a VergGr. V c, V b, IV b

BAT §§ 22, 23

12.06.1996


4 AZR 94/95


<ansehen>

Die Tätigkeit eines Sozialarbeiters, der als Gruppenleiter auf der dritten Hierarchieebene unterhalb des Amtsleiters des Jugendamtes in einer Großstadt ein Jugendhaus mit den Diensten Schutzstelle, Jugendnotdienst und "Betreutes Wohnen" leitet, hebt sich nicht erheblich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung im Sinne der VergGr. III Fallgr. 6 BAT/VKA aus der VergGr. IV a Fallgr. 15 BAT/VKA heraus



BAT §§ 22, 23

Anlage 1 a zum BAT

12.06.1996


5 AZR 960/94


<ansehen>

Tankwarte sind regelmäßig Arbeitnehmer.



BGB § 611

13.06.1996


2 AZR 402/95


<ansehen>

Ist bei einer Kündigung die Anhörung des Personalrats erforderlich, so ist es allein der Sphäre des Personalrats zuzurechnen und macht die Anhörung nicht unwirksam, wenn die abschließende Stellungnahme des Personalrats zu der Kündigungsabsicht entgegen zwingender gesetzlicher Regelung (hier: § 31 Abs. 2 Satz 2 LPVG SA) lediglich durch ein gruppenfremdes Personalratsmitglied unterzeichnet ist.



BPersVG § 108 Abs. 2

13.06.1996


2 AZR 431/95


<ansehen>

Nach Beendigung des nachwirkenden Kündigungsschutzes kann der Arbeitgeber dem erfolglosen Wahlbewerber wieder wie jedem anderen Arbeitnehmer kündigen. Er ist insbesondere nicht gehindert, die Kündigung auf Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers zu stützen, die dieser während der Schutzfrist begangen hat und die erkennbar nicht im Zusammenhang mit der Wahlbewerbung stehen



KSchG § 15 Abs. 3 S. 2, § 1 Abs. 2

13.06.1996


2 AZR 483/95


 <ansehen>

Hat der öffentliche Dienstherr genau bestimmten Dienststellenangehörigen zur Führung von Arbeitsgerichtsprozessen Generalvollmacht erteilt, so können wirksame Zustellungen im Arbeitsgerichtsverfahren gemäß § 46 Abs. 2, § 50 ArbGG, § 176 ZPO nur an diese Prozeßbevollmächtigten erfolgen; eine Ersatzzustellung an sonstige Behördenangestellte (§§ 183, 184 ZPO) ist nicht wirksam (Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil vom 12. Dezember 1969 - 2 AZR 74/69 - AP Nr. 5 zu § 183 ZPO).



KSchG § 1

13.06.1996


2 AZR 547/95


 <ansehen>

Die tarifliche Beschränkung betriebsbedingter Kündigungen gilt im Zweifel unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießt.

13.06.1996


2 AZR 736/95


<ansehen>

§ 9 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. MuSchG gilt unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerin bei Kündigungszugang Kenntnis von ihrer Schwangerschaft hatte.



MuSchG § 9 Abs. 1 S. 1, § 5

13.06.1996


6 AZR 360/95


<ansehen>

Eingruppierung: Sonderschullehrerin


13.06.1996


6 AZR 858/94


<ansehen>

Soweit in der 2. BesÜV als Voraussetzung für eine Einstufung in die Besoldungsgruppe A 11 für Lehrer, die Unterricht an einer Sonderschule erteilen, ein für das Lehramt geeignetes wissenschaftliches Hochschulstudium von mindestens zwei Studienjahren gefordert wird, reicht ein zweijähriges Fernstudium mit dem Hochschulabschluß als "Lehrer für intellektuell Geschädigte" nicht aus, da dieser Hochschulabschluß auch durch ein einjähriges Direktstudium erworben werden konnte.

13.06.1996


6 AZR 925/94


<ansehen>

Unter einer mindestens zweijährigen sonderpädagogischen Zusatzausbildung im Sinne der VergGr. IV b Fallgruppe 4 der TdL-Richtlinien in der Fassung des Abschnitts I Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. dd der ersten Änderung dieser Richtlinien vom 23. Januar 1992 ist ein zweijähriges Direktstudium zu verstehen. Ein zweijähriges Fernstudium reicht als sonderpädagogische Zusatzausbildung nicht aus

13.06.1996


6 AZR 972/94


 <ansehen>

Angestellte als Lehrkräfte, die eine Ausbildung als Freundschaftspionierleiter abgeschlossen haben, erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in Besoldungsgruppe A 10 der 2. BesÜV, da sie keine abgeschlossene pädagogische Fachschulausbildung als Lehrer für untere Klassen besitzen (Bestätigung der Rechtsprechung des Vierten Senats im Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 905/93 - AP Nr. 6 zu § 11 BAT-O

13.06.1996


8 AZR 20/94


 <ansehen>

In der ehemaligen DDR waren Mitglieder von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) nach § 1 der Verordnung über das Musterstatut des Handwerks vom 21. Februar 1973 (GBl. DDR I S. 121) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 des Musterstatuts zur Arbeitsleistung verpflichtet. Sie waren keine Arbeitnehmer.



BGB § 613 a

19.06.1996


10 AZR 23/96


<ansehen>

Ein Sozialplan kann vorsehen, daß Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, wenn sie durch "Vermittlung" des Arbeitgebers einen neuen Arbeitsplatz erhalten. Dabei kann der Sozialplan unter "Vermittlung" jeden Beitrag des Arbeitgebers verstehen, der das neue Arbeitsverhältnis erst möglich machte



BetrVG §§ 112, 75

19.06.1996


10 AZR 898/95


<ansehen>

Benutzen Arbeiter der Bundespost zur Briefzustellung Briefzustellwagen und -karren so besteht ein Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag, wenn damit nicht ausschließlich eine Arbeitserleichterung, sondern auch eine Rationalisierung erreicht wird

24.06.1996


5 AZB 35/95


<ansehen>

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet, wenn ein Arbeitnehmer einer juristischen Person deren Geschäftsführer wegen unerlaubter Handlung verklagt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 d ArbGG analog



ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 d, 9

25.06.1996


1 AZR 853/95


<ansehen>

Betriebsrat: Mitbestimmung bei Änderung der Bezugsgröße zur Provisionshöhenbestimmung



BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, Nr. 11

25.06.1996


9 AZR 182/95


<ansehen>

Kann der gesetzliche Zusatzurlaub für Schwerbehinderte wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gewährt werden, ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten.



BUrlG § 7 Abs. 4, § 13 Abs. 1

26.06.1996


1 AZB 4/96


<ansehen>

Werden Beamte eines Nachfolgeunternehmens der Deutschen Bundespost einem anderen Unternehmensteil zugewiesen und nimmt der Betriebsrat hierfür ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG in Anspruch, so ist für die Entscheidung über den Streit, ob ein solches Mitbestimmungsrecht besteht, der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet



ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1

BPersVG § 76

BetrVG § 99

26.06.1996


5 AZR 872/94


<ansehen>

Ein ausländischer Arbeitnehmer ist grundsätzlich selbst verpflichtet, sich um die Erteilung und rechtzeitige Verlängerung der nach § 19 AFG erforderlichen Arbeitserlaubnis zu bemühen. Eine generelle Hinweispflicht des Arbeitgebers besteht insoweit nicht.

26.06.1996


7 ABR 48/95


 <ansehen>

Der Betriebsrat darf eine ihm nach § 38 Abs. 1 BetrVG zustehende Freistellung anteilig für mehrere seiner Mitglieder verwenden, wenn dies zur ordnungsgemäßen Erledigung seiner Betriebsratsaufgaben erforderlich ist. Soweit er bei dieser Aufteilung insgesamt im zeitlichen Rahmen der in § 38 Abs. 1 BetrVG vorgesehenen Vollzeitfreistellungen bleibt, braucht er nicht darzulegen, daß die volle Ausschöpfung dieses zeitlichen Rahmens für die gesamte Amtsperiode erforderlich ist.



BetrVG § 38 Abs. 1, 2, § 37 Abs. 2

26.06.1996


7 ABR 51/95


<ansehen>

Anfechtung einer Betriebsratswahl; einheitlicher Betrieb



BetrVG § 1, § 4 S. 1

26.06.1996


7 AZR 662/95


<ansehen>

Arbeitsverhältnis: neues befristetes Arbeitsverhältnis bei vorhandener Arbeit



BGB § 620 Abs. 1

26.06.1996


7 AZR 674/95


<ansehen>

Vereinbart der Arbeitgeber mit einem zur Vertretung eingestellten Arbeitnehmer, daß das Arbeitsverhältnis mit der Wiederaufnahme der Arbeit durch den vertretenen Mitarbeiter enden soll, so liegt hierin in aller Regel nicht zugleich die Vereinbarung, daß das Arbeitsverhältnis auch dann enden soll, wenn der vertretene Mitarbeiter vor Wiederaufnahme seiner Tätigkeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet



BGB § 620