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seit 1998 werden diese Seiten (fast) täglich erweitert,
hunderte MB Text stehen Euch, mit Themen;
rund um Eure Arbeit als Interessenvertreter zur Verfügung;

11.01.1995


10 AZR 32/94


<ansehen>

Steht bei Auszahlung der Sonderzuwendung nach § 1 Zuwendungs-TV fest, daß das Arbeitsverhältnis des Angestellten mit dem 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres aufgrund einer vom Arbeitgeber veranlaßten Befristung enden wird, und vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien danach eine erneute befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, so ist der Angestellte zur Rückzahlung der Zuwendung nicht verpflichtet, wenn er dieses erneut befristete Arbeitsverhältnis vor dem 1. April des Folgejahres auf eigenen Wunsch beendet.

11.01.1995


4 As 24/94


<ansehen>

Gegen einen Beschluß des Bundesarbeitsgerichts, durch den eine Nichtzulassungsbeschwerde verworfen wird, findet entsprechend § 79 ArbGG, §§ 578 ff. ZPO die Wiederaufnahme des Verfahrens statt. Zu entscheiden ist in diesem Fall aufgrund eines Antrages durch Beschluß, der ohne mündliche Verhandlung ergehen kann; eine Nichtigkeitsklage ist in einen solchen Antrag umzudeuten (Bestätigung von BAGE 66, 140 = AP Nr. 2 zu § 579 ZPO).

ArbGG § 79 S. 1

11.01.1995


7 ABR 33/94


 <ansehen>

Nach der Neuregelung des § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG kann ein Prokurist leitender Angestellter auch dann sein, wenn seine Vertretungsbefugnis im Verhältnis zum Arbeitgeber Beschränkungen unterliegt.

BetrVG § 5 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3

11.01.1995


7 AZR 543/94


<ansehen>

Für die Berechnung des Urlaubsentgeltes eines Betriebsratsmitgliedes sind bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes auch die im Referenzzeitraum erfolgten Ausgleichszahlungen nach § 37 Abs. 3 S. 2 HS 2 BetrVG zu berücksichtigen

BGB § 611

BetrVG § 37 Abs. 3 S. 2 HS 2

11.01.1995


7 AZR 574/94


<ansehen>

Der Senat hält daran fest, daß in einem Verfahren nach § 78 a Abs. 4 BetrVG mit der Begründung, dem Arbeitgeber sei die Weiterbeschäftigung unzumutbar, nur ein rechtsgestaltender Auflösungsbeschluß ergehen kann (BAG Beschlüsse vom 29. November 1989, BAGE 63, 319 = AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972 und vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 187 = AP Nr. 23 zu § 78 a BetrVG 1972).

BetrVG § 78a

12.01.1995


2 AZR 408/94

<ansehen>

Urteil: Urteilsabsetzungsfrist

17.01.1995



1 ABR 19/94

<ansehen>

Beruhen die volle Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen und die wenig später erklärte Zusage einer neuen übertariflichen Leistung auf einer einheitlichen Konzeption des Arbeitgebers, so liegt hierin eine insgesamt mitbestimmungspflichtige Änderung der Entlohnungsgrundsätze.



BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

17.01.1995


1 ABR 29/94


<ansehen>

Wird in einer Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikationen bestimmt, daß ältere Besitzstände erhalten bleiben, bedeutet das allein noch nicht, daß die ordentliche Kündbarkeit dieser Betriebsvereinbarung stillschweigend ausgeschlossen werden soll.

BGB § 611

BetrVG § 77 Abs. 5, 6, § 87 Abs. 1 Nr. 10

17.01.1995


3 AZR 359/94


 <ansehen>

Schließt ein Tarifvertrag Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes aus, wenn der von einer betriebsbedingten Kündigung betroffene Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz "zu vergleichbaren Gesamtbedingungen" gefunden hat, verlieren anderweit befristet beschäftigte Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Abfindung nicht. Zu den vergleichbaren Gesamtbedingungen gehören auch die rechtlichen Rahmenbedingungen (hier: befristete oder unbefristete Beschäftigung

TVG § 1 (Auslegung), § 4 Abs. 1

17.01.1995


3 AZR 399/94


<ansehen>

§ 3 Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 des Manteltarifvertrages für das Maschinenbauer-, Schlosser-, Schmiede-, Werkzeugmacher-, Dreher-, Metallformer- und Metallgießerhandwerk im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1989 (MTV) räumt beiden Arbeitsvertragsparteien eine Ersetzungsbefugnis ein. Nach dieser Vorschrift kann der Arbeitnehmer anstelle der an sich geschuldeten Mehrarbeitsvergütung Freizeitausgleich verlangen und der Arbeitgeber an Erfüllung Statt Freizeitausgleich gewähren.

AÜG Art. 1 § 11 Abs. 4 S. 2

BGB § 615

TVG § 1 (Tarifverträge: Metallindustrie)

17.01.1995


3 AZR 527/94


<ansehen>

»§ 3 Nr. 11 des Tarifvertrages über Prämienentlohnung für gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben der Holzindustrie und des Serienmöbelhandwerks in Westfalen-Lippe vom 1. Februar 1988, der bei einer Reklamation von Prämiensätzen die Zahlung des Durchschnittsverdienstes für die betroffenen Arbeiten bis zum Abschluß des Reklamationsverfahrens vorschreibt, räumt den Arbeitnehmern nur einen vorläufigen Anspruch ein. Vom Ausgang des Reklamationsverfahrens hängt es ab, welche Vergütung die Arbeitnehmer endgültig erhalten. Die Zahlung des Durchschnittsverdienstes steht unter dem Vorbehalt, daß sich der Prämienlohn nicht als niedriger erweist als der individuelle Durchschnittsverdienst

TVG § 1

17.01.1995


9 AZR 664/93


<ansehen>

Der gesetzliche Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist ebenso befristet wie der Anspruch auf Urlaub.

BUrlG § 7 Abs. 2, Abs. 4

18.01.1995


5 AZR 817/93


<ansehen>

Ein Arbeitnehmer, der gegen den Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung zuviel gezahlter Arbeitsvergütung (§ 812 Abs. 1 BGB) den Wegfall der Bereicherung geltend macht (§ 818 Abs. 3 BGB), hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, daß er nicht mehr bereichert ist.

BGB § 611

18.01.1995


5 AZR 818/93


<ansehen>

Der Sozialversicherungsträger ist gegenüber dem Arbeitgeber des Versicherten nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, daß eine auf derselben Krankheit beruhende Kur (Maßnahme der medizinischen Rehabilitation) binnen sechs Monaten nach dem Ende der früheren Erkrankung begonnen wird, um einen erneuten Lohnfortzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungserkrankung zu vermeiden

19.01.1995


6 AZR 545/94


<ansehen>

Nach § 10 Ziff. 3 TVAL II besteht die Mehrarbeitsvergütung aus der auf die Stunde entfallenden Grundvergütung und dem Mehrarbeitszuschlag. Eine Funktionszulage ist danach nicht Teil der Mehrarbeitsvergütung. Sie ist vielmehr sonstiger Entlohnungsbestandteil (§ 16 Nr. 1 Buchst. c (11) TVAL II).

19.01.1995


6 AZR 560/94


<ansehen>

Die Tätigkeit eines Freundschaftspionierleiters nach der Richtlinie 84 ist nach Nr. 4 S. 1 Buchst. c Übergangsvorschrift § 19 BAT-O von der Berücksichtigung als Beschäftigungszeit ausgeschlossen, weil sie aufgrund einer besonderen persönlichen Systemnähe übertragen worden war

19.01.1995


8 AZR 914/93


<ansehen>

Bei einer Kündigung wegen mangelnden Bedarfs nach Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 2 EinigungsV hat der öffentliche Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozeß einen Arbeitskräfteüberhang substantiiert darzulegen und im Falle des Bestreitens zu beweisen.

GG Art. 3 Abs. 1,

KSchG § 1, § 4 Satz 1

25.01.1995


7 ABN 41/94

<ansehen>

Konzernbetriebsrat: Voraussetzungen der Bildung

BetrVG § 54

25.01.1995


7 ABR 37/94

< ansehen>

Die dem Betriebsrat im Rahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zugewiesenen Aufgaben begründen ein besonderes Informationsbedürfnis. Steht dem Betriebsrat bereits eine arbeitsrechtliche Fachzeitschrift zur Verfügung, die sich regelmäßig mit arbeits- und gesundheitswissenschaftlichen Themenstellungen befaßt, hat der Betriebsrat darzulegen, welche betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Gründe die Anschaffung einer weiteren Fachzeitschrift erfordern. Dagegen muß sich der Betriebsrat nicht vorrangig auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen oder die Inanspruchnahme von Sachverständigen verweisen lassen.

BetrVG § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 2, § 80 Abs. 1 Nr. 1, 2, § 87 Abs. 1 Nr. 7, § 89, § 90, § 91

26.01.1995


2 AZR 371/94


<ansehen>

Die SR 2 l II BAT für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA enthalten keine von § 15 Abs. 1 BAT abweichende Regelung, sondern bestimmen in Nr. 2 Abs. 1 lediglich, bei welcher vertraglich vereinbarten Unterrichtsstundenzahl ein Musikschullehrer vollbeschäftigt ist (im Anschluß an BAG Urteil vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - AP Nr. 21 zu § 15 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

BAT § 15 Abs. 1

KSchG §§ 1, 2, 4, 7, 8

26.01.1995


2 AZR 428/94


<ansehen>

Die von einem kommunalen Arbeitgeber gegenüber den bei ihm beschäftigten Musikschullehrern ausgesprochenen Änderungskündigungen, mit denen zum Abbau des sog. "Ferienüberhangs" die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit und die entsprechende Vergütung bei außerhalb der Schulferien unveränderter Zahl der Unterrichtsstunden reduziert werden sollen, verstoßen in der Regel gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und sind deshalb gemäß §§ 1, 2 KSchG sozial ungerechtfertigt, wenn der "Ferienüberhang" auch durch volle Inanspruchnahme der vertraglichen Arbeitsleistung abgebaut werden könnte

BAT § 15 Abs. 1

KSchG §§ 1, 2

26.01.1995


2 AZR 649/94


<ansehen>

Ein nicht auf Alkoholabhängigkeit beruhender Alkoholmißbrauch im Betrieb ist an sich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG zu rechtfertigen.

BetrVG § 102 Abs. 1

KSchG § 1 Abs. 2

31.01.1995


1 ABR 35/94


<ansehen>

Ein von einer öffentlichen Körperschaft getragenes Berufsförderungswerk, das ohne Absicht der Gewinnerzielung der beruflichen Rehabilitation Behinderter dient, verfolgt erzieherische und karitative Ziele im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG.

BetrVG § 99, § 118

31.01.1995


1 AZR 142/94


<ansehen>

Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen bestreikten Betrieb oder Betriebsteil für die Dauer des Streiks ganz stillzulegen mit der Folge, daß auch arbeitswillige Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch verlieren (Bestätigung des Senatsurteils vom 22. März 1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

BGB § 615

GG Art. 9

01.02.1995


5 AZR 847/93


<ansehen>

Zu dem nach § 1 Abs. 1 S. 1 FeiertagslohnzahlungsG fortzuzahlenden Arbeitsentgelt zählt auch der steuerpflichtige Teil der Nahauslösungen nach § 7 BMTV. Dies gilt auch für die Zeitzonen 2 - 6 (Bestätigung von BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsGesetz

07.02.1995


3 AZR 402/94


<ansehen>

Die Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 9 Nr. 1.3. des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein schützt den Gesamtverdienst aus Tarifentgelt und übertariflichen Zulagen, verbietet dem Arbeitnehmer aber nicht bei Tariflohnerhöhungen eine arbeitsvertraglich zulässige Anrechnung freiwilliger Zulagen auf den Tariflohn (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel und Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). Zweck der Verdienstsicherung ist eine Besitzstandswahrung für ältere Arbeitnehmer, deren Leistungskraft mit zunehmendem Alter oft abnimmt, nicht aber deren Besserstellung. Ein auf verdienstgesicherte Arbeitnehmer beschränktes Anrechnungsverbot wäre nicht mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren.

TVG § 1 (Tarifverträge: Metallindustrie), § 4

07.02.1995


3 AZR 483/94


<ansehen>

Nach § 4 Abs. 1 des Manteltarifvertrages des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen vom 23. Juli 1993 (MTV) ist Mehrarbeit nur die Arbeitszeit, die über die in § 2 Abs. 1 MTV geregelte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden hinausgeht. Mehrarbeitszuschläge fallen nach § 4 MTV aber erst an, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 40 Stunden beträgt. In dem vom Senat entschiedenen Fall war es unerheblich, ob diese auch für Teilzeitbeschäftigte geltende Zuschlagsregelung rechtlichen Bedenken begegnet.

TVG § 1 (Tarifverträge: Einzelhandel), § 4

07.02.1995


3 AZR 776/94


<ansehen>

Ein Arbeitnehmer des Baugewerbes hat während des Einsatzes auf einer auswärtigen Baustelle, von der aus ihm eine tägliche Rückkehr zu seiner Wohnung unzumutbar ist, für tatsächlich durchgeführte Wochenendheimfahrten "- gleichgültig wie er den Weg zurücklegt - einen Anspruch auf Zahlung des Preises für die Eisenbahnfahrt zweiter Klasse" (§ 7.4.6 BRTV Bau). Hierunter ist der volle Fahrpreis zweiter Klasse ohne Berücksichtigung von Vergünstigungen und Sondertarifen zu verstehen. Auch auf die mit der Benutzung einer Bahncard verbundenen Vergünstigungen kommt es nicht an

TVG § 1

08.02.1995


10 AZR 363/94


<ansehen>

Zu den Bohrarbeiten i.S.v. § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 5 VTV gehören auch Aufschlußbohrungen für Baugrunduntersuchungen

08.02.1995


10 AZR 518/94


<ansehen>

Der Senat verbleibt bei seiner Entscheidung im Urteil vom 28. April 1993 (- 10 AZR 391/92 - AP Nr. 24 zu § 113 BetrVG 1972), daß das Betriebsverfassungsgesetz in den Betrieben der sowjetischen Stationierungsstreitkräfte keine Anwendung findet

BetrVG § 113

08.02.1995


4 AZR 165/94


<ansehen>

Bei den Eingruppierungsmerkmalen der Anlage 1 zum MTA, die auf die Zahl der unterstellten Plankräfte abstellen, ist nicht der den Teil des Haushaltsplans bildende Stellenplan, sondern der dem Organisations- und Stellenplan (OSP) folgende Geschäftsverteilungsplan (GVP) maßgebend.

08.02.1995


4 AZR 922/93


<ansehen>

Sozialarbeiter in medizinischen Einrichtungen von Kliniken, die mit der Betreuung von Patienten beauftragt sind, erfüllen im allgemeinen nicht die Voraussetzungen der Vergütungsgruppe IV a Fallgr. 15 Teil II Abschn. G der Anlage 1 a zum BAT

BAT § 22, § 23

08.02.1995


4 AZR 958/93


<ansehen>

Eine Gruppe von Behinderten im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt für Behinderte, die das Eingangsverfahren nach § 3 SchwbWV bereits durchlaufen haben, ist keine Aufnahme(Beobachtungs-)gruppe.

BAT § 22, § 23

09.02.1995


2 AZR 389/94


<ansehen>

Zerrüttung einer Ehe als Kündigungsgrund im Ehegatten-Arbeitsverhältnis

BGB § 612a

KSchG § 1

14.02.1995


1 ABR 41/94


<ansehen>

Sieht ein Tarifvertrag eine Tariferhöhung in zwei Stufen vor und verrechnet der Arbeitgeber nur die zweite, nicht aber die erste Tariferhöhung mit übertariflichen Zulagen, so hängt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats davon ab, ob die beiden unterschiedlichen Reaktionen des Arbeitgebers Teile eines einheitlichen Regelungskonzeptes bilden und eine Veränderung der Verteilungsgrundsätze bewirken

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

14.02.1995


1 AZR 565/94


<ansehen>

Will ein Arbeitgeber übertarifliche Zulagen, die er in unterschiedlicher Höhe gewährt, voll auf eine neugeschaffene tarifliche Zulage anrechnen, so hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, wenn trotz der vollen Anrechnung noch ein Regelungsspielraum verbleibt. Das ist ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn gleichzeitig mit der Einführung der neuen Tarifzulage auch die Tarifgehälter linear erhöht werden und der Arbeitgeber nicht nur die Tarifgehälter entsprechend anhebt, sondern auch - ohne Rechtspflicht - seine übertariflichen Zulagen

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

15.02.1995


7 AZR 670/94


<ansehen>

Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung "Schriftliche Kommunikation im Betrieb" ist nur dann als erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG anzusehen, wenn dargelegt wird, warum der Betriebsrat seine gesetzlichen Aufgaben ohne eine solche Schulung gerade des entsandten Betriebsratsmitglieds nicht sachgerecht wahrnehmen kann.

BetrVG § 37 Abs. 6

15.02.1995


7 AZR 680/94


<ansehen>

Die Zuweisung eines Arbeitnehmers im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme enthält gegenüber dem Arbeitgeber auch die bindende Feststellung, daß der zugewiesene Arbeitnehmer die persönlichen Förderungsvoraussetzungen nach § 93 Abs. 1 AFG erfüllt.

BGB § 613a Abs. 1, 4, § 620

16.02.1995


8 AZR 493/93


<ansehen>

Eine Flugbegleiterin, die entgegen einschlägiger Dienstvorschriften bei einem Flug keinen Reisepaß mit sich führt und damit eine von der Einreisebehörde gegen das Luftfahrtunternehmen verhängte Einreisestrafe von 3. 000 US-Dollar verursacht, haftet ihrem Arbeitgeber wegen schuldhafter Verletzung des Arbeitsvertrages auf Schadensersatz. Die Haftung der Flugbegleiterin ist nach den Grundsätzen der Haftungsbeschränkung des Arbeitnehmers bei betrieblicher Tätigkeit zu mildern (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1994 - GS 1/89 - NZA 1994, 1083, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). Darüber hinaus ist bei der Haftungsquote ein Mitverschulden des Arbeitgebers zu berücksichtigen, wenn das Luftfahrtunternehmen keinerlei Kontrolle zur Überprüfung der Einreisedokumente der Flugbegleiterin vorgenommen hat

BGB § 611

16.02.1995


8 AZR 639/93


<ansehen>

Bei Kündigungen im öffentlichen Dienst der DDR nach dem 1. Juli 1990 waren die Betriebsgewerkschaftsleitungen nicht zu beteiligen. Die bis zur erstmaligen Wahl der Betriebsräte geltende Übergangsregelung ist mangels "planwidriger Regelungslücke" im öffentlichen Dienst bis zur erstmaligen Wahl eines Personalrats nicht entsprechend anzuwenden

16.02.1995


8 AZR 714/93


<ansehen>

In der ehemaligen DDR waren Mitglieder von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) nach §§ 29, 31 des Gesetzes über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vom 2. Juli 1982 (GBl. DDR I S. 443) zur Arbeitsleistung verpflichtet. Ihr Rechtsverhältnis zur LPG war vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzbuches der DDR ausgenommen. Sie waren keine Arbeitnehmer.

BGB § 613a Abs. 4

BetrVG § 102 Abs. 1 Satz 3

KSchG § 1 Abs. 1

16.02.1995


8 AZR 741/87 (A)


<ansehen>

Bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht, während bei normaler Fahrlässigkeit der Schaden in aller Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer quotal zu verteilen ist.

BGB § 611 Abs. 1

21.02.1995


9 AZR 166/94


<ansehen>

Die gesetzlichen Vorschriften über die Wartezeit und Zwölftelung des Mindesturlaubs nach §§ 4, 5 BUrlG sind auf den zusätzlichen Urlaub eines Schwerbehinderten nach § 47 SchwbG nur im Jahr des Eintritts oder Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar

BUrlG §§ 4, 5

21.02.1995


9 AZR 675/93


<ansehen>

Der Schwerbehinderte, der die Wartefrist nach § 4 BUrlG für den gesetzlichen Mindesturlaub erfüllt hat, erwirbt den vollen Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz auch dann, wenn er erst im Laufe des Jahres als Schwerbehinderter anerkannt wird.

BUrlG § 5

21.02.1995


9 AZR 746/93


<ansehen>

Die Ungewißheit über das Ergebnis des Feststellungsverfahrens nach § 4 Abs. 1 SchwbG kann die Übertragung des Zusatzurlaubs nach § 47 Abs. 7 Unterabs. 2 S. 1 BAT bis zum 30. April des Folgejahres nicht bewirken

BAT § 47 Abs. 7 Unterabs. 2, 4

22.02.1995


10 ABR 21/94


<ansehen>

Gründet der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG eine neue GmbH und übernimmt diese von der KG den Nahverkehrsbetrieb, so handelt es sich bei der GmbH um eine Neugründung im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen i.S. von § 112 a Abs. 2 Satz 2 BetrVG

BetrVG § 112a Abs. 2, § 112 Abs. 4

22.02.1995


10 ABR 23/94


<ansehen>

Übertragen zwei Unternehmen einzelne Betriebe einem neu gegründeten Unternehmen, das die Betriebe mit einer auf dem Zusammenschluß beruhenden unternehmerischen Zielsetzung fortführen soll, so handelt es sich um eine Neugründung im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen im Sinne von § 112 a Abs. 2 Satz 2 BetrVG. Wird dieser - Betrieb innerhalb von vier Jahren nach der Gründung des Unternehmens stillgelegt, so ist er nicht von der Sozialplanpflicht nach § 112 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG befreit

BetrVG § 112a Abs. 2, § 112 Abs. 4

22.02.1995


10 AZR 500/94


<ansehen>

Wird im Februar 1991 im Beitrittsgebiet in einer Betriebsvereinbarung für betriebsbedingt gekündigte Arbeitnehmer, die "entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Bezieher von Altersübergangsgeld sind", eine zusätzliche betriebliche Leistung zum Altersübergangsgeld vereinbart, so kann diese Regelung dahin auszulegen sein, daß der Anspruch entfällt, wenn der Arbeitnehmer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beanspruchen kann, auch wenn der Arbeitnehmer einen Rentenantrag nicht stellt und weiter Altersübergangsgeld bezieht

22.02.1995


10 AZR 782/93


<ansehen>

Aus der Protokollnotiz zu § 2 Nr. 6 des Tarifvertrages über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen, wonach Anspruchsberechtigte, die unter das Mutterschutzgesetz fallen, und erkrankte Anspruchsberechtigte nicht von § 2 Nr. 6 Abs. 1 erfaßt werden, folgt, daß für diese Arbeitnehmer eine Kürzung der tariflichen Sonderzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr kraft Gesetzes oder Vereinbarung (§ 2 Nr. 6 Abs. 1) nicht in Betracht kommt

TVG § 1

23.02.1995


6 AZR 329/94


<ansehen>

Gegenstand eines Rechtsstreits nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 9 TVG kann die Frage sein, ob ein Tarifvertrag auf eine genau bestimmte, in ihrer Zusammensetzung zweifelsfrei feststehende und von den anderen Arbeitnehmern klar abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern anwendbar ist.

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 1

TVG § 9

23.02.1995


6 AZR 586/94


<ansehen>

§ 15 Abs. 1 Satz 2 BAT regelt die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, die für vollzeitbeschäftigte Angestellte in § 15 Abs. 1 Satz 1 BAT festgelegt ist. Davon zu unterscheiden ist die mit teilzeitbeschäftigten Angestellten vereinbarte durchschnittliche Arbeitszeit i.S.d. § 34 Abs. 1 BAT; für sie gilt § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT nicht.

BAT §§ 15, 34

23.02.1995


6 AZR 614/94


<ansehen>

Der BMT-G-O gilt für Arbeiter, deren Arbeitsverhältnisse in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet begründet sind (§ 1 Abs. 1 BMT-G-O). Dies ist der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis einen Bezug zum Beitrittsgebiet aufweist, der gegenwärtig noch besteht (vgl. Urteil des Senats zu § 1 Abs. 1 BAT-O vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - AP Nr. 1 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). Der gegenwärtige Bezug zum Beitrittsgebiet besteht, wenn der Arbeitsplatz dort liegt. Dies ist der Fall, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit sich dort befindet. Entscheidend für die Beurteilung sind die tatsächlichen Umstände

23.02.1995


6 AZR 615/94


<ansehen>

Auf eine Überbrückungsbeihilfe nach § 4 TV SozSich ist nach § 5 Buchst. b TV SozSich eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen. Diese Regelung ist nicht deshalb gleichheitswidrig, weil Unterhaltsleistungen des Ehegatten eines Anspruchsberechtigten von der Anrechnung ausgenommen sind

GG Art. 3 Abs. 1

23.02.1995


6 AZR 667/94


<ansehen>

Der TV Ang-O findet Anwendung, wenn ein Angestellter, dessen Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet begründet ist (§ 1 Abs. 1 TV Ang-O), nach einer Tätigkeit im räumlichen Geltungsbereich des TV Ang auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet zurückkehrt (Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen

25.02.1995


1 AZR 642/96


<ansehen>

Es besteht kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats, wenn bei einer Frage der Verteilungsgerechtigkeit kein anderer Arbeitnehmer berührt ist.

BGB § 611 Abs. 1

TVG § 1

28.02.1995


5 AZB 24/94


<ansehen>

Zur Feststellung des Umfangs der materiellen Rechtskraft eines Versäumnisurteils in einem Kündigungsschutzprozeß, das keine Begründung enthält, ist auch das Klagevorbringen zu berücksichtigen.

ArbGG § 65

KSchG § 4

01.03.1995


1 AZR 786/94


<ansehen>

Erklärt eine Gewerkschaft die Aussetzung eines Streiks lediglich für Tage, an denen ohnehin keine Arbeitspflicht besteht, so liegt keine Streikunterbrechung vor. Handelt es sich um gesetzliche Feiertage, so besteht kein Anspruch auf Feiertagslohnzahlung (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 AZR 649/92 - AP Nr. 63 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG)

GG Art. 9

01.03.1995


4 AZR 8/94


<ansehen>

Sozialarbeiter in einem Heim für Nichtseßhafte, die mit dort regelmäßig anfallenden Arbeiten betraut werden, sind in VergGr. IV b eingruppiert

BAT §§ 22, 23

01.03.1995


4 AZR 970/93


<ansehen>

Die Eingruppierung eines Schulassistenten, dessen Aufgabe im wesentlichen die Betreuung verschiedener technischer Geräte ist, richtet sich nicht nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte in technischen Berufen, sondern nach den allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA.

BAT §§ 22, 23

01.03.1995


4 AZR 985/93


<ansehen>

Die Tätigkeit einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung in der Einrichtung "Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" (INSPE) hebt sich in der Regel nicht durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung i.S. der VergGr. IV a Fallgr. 15 aus der VergGr. IV b Fallgr. 16 der Vergütungsgruppen Sozial- und Erziehungsdienst des Tarifvertrages über die Tätigkeitsmerkmale zum Bundes-Manteltarifvertrag (BMT-AW II) für die Arbeitnehmer der Arbeiterwohlfahrt heraus

TVG § 1

07.03.1995


3 AZR 282/94


<ansehen>

§ 2 Versorgungs-TV in Verb. mit § 3 Buchst. q BAT in der bis zum 31. Dezember 1987 geltenden Fassung ist wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) jedenfalls insoweit unwirksam, als alle unterhälftig beschäftigten Teilzeitkräfte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen worden sind. Im übrigen ist der Versorgungs-TV einschließlich der den Versorgungsanspruch begründenden Grundregel wirksam.

BAT § 3, § 46, § 70

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3

08.03.1995


10 AZR 208/94


<ansehen>

Der Arbeitgeber kann bei der Gewährung einer freiwilligen Leistung Arbeitnehmer, die im Laufe des Bezugsjahres ausgeschieden sind, auch dann von der Leistung ausnehmen, wenn er den im Laufe des Bezugsjahres neu eingetretenen Arbeitnehmern die Leistung anteilig gewährt. Der Senat läßt dahingestellt, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe für eine Differenzierung alsbald mitteilen muß, wenn er sich auf diese berufen will (so aber BAG Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, Urteil vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung)

BGB § 611

08.03.1995


10 AZR 27/95


<ansehen>

Verweist ein Haustarifvertrag auf die Bestimmungen des BAT in ihrer jeweils geltenden Fassung, so erfaßt diese Verweisung auch die Sonderregelungen nach § 2 BAT, wenn deren Ausschluß im Verweisungstarifvertrag nicht erkennbar geregelt ist.

BAT § 33a, § 2 SR 2a

TVG § 1

08.03.1995


10 AZR 697/94


<ansehen>

Ein Alters- oder Pflegeheim mit überwiegend krankenpflegebedürftigen Insassen im Sinne von Nr. 1 der Sonderregelung 2a zum BAT liegt vor, wenn die überwiegende Anzahl der Heimbewohner in der Regel - ggfls. neben einer wegen Alters und Gebrechlichkeit notwendigen Altenpflege - wegen einer Krankheit auch der Krankenpflege bedürfen

BAT § 2 SR 2a Nr. 1, 8, § 33

08.03.1995


5 AZR 848/93


<ansehen>

Grundsätzlich muß der Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere, zu denen auch das Arbeitszeugnis gehört, bei dem Arbeitgeber abholen.

08.03.1995


5 AZR 869/93


<ansehen>

Zahlt der Arbeitgeber wegen der Verlegung seines Betriebs Abfindungen auf vertraglicher Grundlage an ausscheidende Arbeitnehmer, so verstößt er nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er Arbeitnehmer von Zahlungen ausschließt, die bereits geraume Zeit vor dem Umzugstermin aufgrund von Eigenkündigungen ausscheiden

BetrVG § 112, § 75 Abs. 1

09.03.1995


2 AZR 484/94


<ansehen>

Gesetzliche Kündigungsfristen i.S. von § 9 Abs. 2 GesO sind auch die in einem Tarifvertrag geregelten Kündigungsfristen

TVG § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1

09.03.1995


2 AZR 497/94


<ansehen>

außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen, wenn sich die Arbeitsverhinderung konkret nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirkt und für den Arbeitgeber zumutbare Überbrückungsmöglichkeiten nicht bestehen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP Nr. 87 zu § 626 BGB; vgl. auch Urteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 719/93 -, AiB 1995, 119

BGB § 626 Abs. 1

GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1

15.03.1995


7 AZR 643/94


<ansehen>

Bei der Abmeldung für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben hat das Betriebsratsmitglied dem Arbeitgeber Ort und voraussichtliche Dauer der beabsichtigten Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Angaben auch zur Art der Betriebsratstätigkeit können nicht verlangt werden. Insoweit gibt der Senat seine entgegenstehende Rechtsprechung auf (BAG Beschluß vom 14. Februar 1990 - 7 ABR 13/88 - BB 1990, 1625).

BGB § 611

BetrVG § 37 Abs. 2

15.03.1995


7 AZR 659/93


<ansehen>

Die besondere Situation des öffentlichen Dienstes im Beitrittsgebiet rechtfertigt es nicht, an den Inhalt arbeitsgerichtlicher

BGB § 620

15.03.1995


7 AZR 737/94


<ansehen>

Art. 48 Abs. 2 EG-Vertrag steht einer Auslegung von § 57 b Abs. 3 HRG entgegen, nach der die Beschäftigung von Fremsprachenlektoren stets ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages ist.

16.03.1995


8 AZR 260/94


<ansehen>

Verursacht ein Berufskraftfahrer in Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit unverschuldet einen schweren Verkehrsunfall und wird wegen dieses Unfalls gegen ihn ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, hat ihm der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten der Verteidigung zu ersetzen.

BGB § 611

16.03.1995


8 AZR 414/93


<ansehen>

Das Ruhen und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 2 Sätze 2 und 5 zum Einigungsvertrag waren unabhängig vom Vertragsinhalt des einzelnen Arbeitsverhältnisses, so daß auch sogenannte Berufsförderungsverträge erfaßt wurden

16.03.1995


8 AZR 58/92


<ansehen>

Muß nach einer tariflichen Ausschlußklausel bereits der auf Freistellung gerichtete Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, läuft ab dessen Übergang in einen Zahlungsanspruch keine neue Ausschlußfrist.

TVG § 4 (Ausschlußfristen)

16.03.1995


8 AZR 898/93


<ansehen>

Die Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflicht, vor jeder Fahrt mit dem Lkw den Ölstand zu kontrollieren, ist grob fahrlässig.

BGB § 611

21.03.1995


1 ABR 46/94


<ansehen>

Wird einem Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ein neuer Arbeitsbereich übertragen, der sich von dem bisherigen erheblich unterscheidet, so muß der Arbeitgeber die Eingruppierung überprüfen. Bei der erforderlichen Entscheidung ist der Personalrat auch dann zu beteiligen, wenn der Arbeitgeber die bisherige Eingruppierung beibehalten will

BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2

21.03.1995


9 AZR 596/93


<ansehen>

§ 258 ZPO ist auf die künftige Gewährung von Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung nach § 12 EUV NW nicht anwendbar.

BAT § 49 Abs. 1

22.03.1995


10 AZR 432/94


<ansehen>

Einen Anspruch auf Zahlung der Antrittsgebühr nach § 11 Abs. 5 RTS-Tarifvertrag haben nur solche in der rechnergesteuerten Texterfassung mit Angestelltentätigkeiten beschäftigten Fachkräfte der Druckindustrie, die schon bei Einführung der rechnergesteuerten Textsysteme im Betrieb als gewerbliche Fachkräfte der Druckindustrie beschäftigt waren

TVG § 1

22.03.1995


4 AZN 1105/94


<ansehen>

Das Tätigkeitsmerkmal "selbständige Leistungen" i.S. der VergGr. V c Fallgr. 1 a BAT ist dann erfüllt, wenn Arbeitsvorgänge, die mindestens die Hälfte der gesamten Arbeitszeit des Angestellten in Anspruch nehmen, selbständige Leistungen enthalten. Auf den Umfang der selbständigen Leistungen innerhalb des einzelnen Arbeitsvorgangs kommt es dann nicht mehr an. Die Arbeitsvorgänge müssen in rechtserheblichem Ausmaß das Erfordernis selbständiger Leistungen erfüllen. Das Erfordernis.des rechtserheblichen Ausmaßes ist zum Begriff des Arbeitsvorgangs in Bezug zu setzen. Der Begriff des rechtserheblichen Ausmaßes ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Bei seiner Anwendung steht dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu. Deshalb ist dem Senat eine Bestimmung eines Prozentsatzes der Arbeitszeit, bei dessen Vorliegen das Merkmal selbständige Leistungen in erheblichem Ausmaß gegeben ist, nicht möglich; auch andere tatsächliche Gesichtspunkte vermögen zu dessen Ausfüllung zu führen (Bestätigung und Fortführung der Senatsrechtsprechung, BAGE 51, 282 = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen

ArbGG § 72a

BAT §§ 22, 23

22.03.1995


4 AZR 30/94


<ansehen>

Eine Erzieherin mit stattlicher Anerkennung und sonderpädagogischer Zusatzausbildung oder eine sonstige Angestellte mit "gleichwertigen Fähigkeiten" und "Erfahrungen" in der Tätigkeit einer Frühförderin oder Früherzieherin in einer Frühförderstelle erfüllen in der Regel die Tätigkeitsmerkmale der VergGr. V c Fallgr. 5 BAT/VKA

BAT §§ 22, 23

22.03.1995


4 AZR 71/94


<ansehen>

Die Tätigkeit eines graduierten Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung in der Drogenentwöhnungsbehandlung hebt sich in der Regel nicht durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung im Sinne der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 3 und 4 aus der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 9 heraus

22.03.1995


5 AZB 21/94


<ansehen>

"Scientology Kirche Hamburg e.V." ist keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne der Art. 4, 140 GG, Art. 137 WRV.

ArbGG § 5, § 2 Abs. 1 Nr. 3a

BetrVG § 5 Abs. 2 Nr. 3

GG Art. 4

22.03.1995


5 AZR 874/93


<ansehen>

Ist die werdende Mutter arbeitsunfähig krank, so löst ein für denselben Zeitraum angeordnetes ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 3 Abs. 1 MuSchG) keinen Anspruch auf Mutterschaftslohn (§ 11 Abs. 1 MuSchG) aus

BGB § 616 Abs. 1 (a.F.)

MuSchG § 11 Abs. 1, § 3 Abs. 1

22.03.1995


5 AZR 934/93


<ansehen>

Für die Frage, ob die Zeit des Umkleidens zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählt, kommt es auf die Verhältnisse im Einzelfall an.

BGB § 611

BetrVG § 77 Abs. 6, § 77 Abs. 4

26.03.1995


2 AZR 386/94


<ansehen>

Dem Betriebsrat sind gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Dazu gehört im allgemeinen die Vorlage von Beweismaterial nicht; etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 80 Abs. 2 BetrVG

BGB § 626

BetrVG § 80 Abs. 2, §§ 99, 102

28.03.1995


3 AZR 343/94


<ansehen>

Ist nach einer Versorgungsordnung ein Anspruch auf Witwenversorgung davon abhängig, daß die Ehe durch das Ableben des früheren Arbeitnehmers aufgelöst wurde und die Eheleute zu diesem Zeitpunkt nicht von einander getrennt gelebt haben, so ist der Anspruch auf Witwenversorgung dann ausgeschlossen, wenn die Eheleute im Nachversorgungsfall im Sinne der §§ 1566 Abs. 2, 1567 Abs. 1 BGB getrennt gelebt haben.

GG Art. 3, Art. 6

28.03.1995


3 AZR 373/94


<ansehen>

Hat der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer in einem Lebensversicherungsvertrag dem Arbeitnehmer lediglich ein widerrufliches Bezugsrecht auf die Versicherungsleistungen eingeräumt, so gehört der Anspruch auf die Versicherungsleistung im Konkurs des Arbeitgebers zur Konkursmasse (§ 1 Abs. 1 KO). Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer nach § 6 BetrAVG vorzeitiges Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nimmt (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 26. Februar 1991 - 3 AZR 213/90 - AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).

28.03.1995


3 AZR 496/94


<ansehen>

Der gesetzliche Insolvenzschutz einer Betriebsrentenanwartschaft kann auf der Anrechnung von Vordienstzeiten beruhen, wenn die angerechnete Betriebszugehörigkeit von einer Versorgungszusage begleitet war und bis unmittelbar an das Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründet (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu § 7 BetrAVG; BAGE 44, 1 = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG). Eine Erstreckung des Insolvenzschutzes aufgrund der Anrechnung von Vordienstzeiten ist aber ausgeschlossen, wenn der betreffende Arbeitnehmer bereits aufgrund der Vordienstzeiten allein eine kraft Gesetzes unverfallbare Versorgungsanwartschaft erlangt hatte.

28.03.1995


3 AZR 900/94


<ansehen>

Das Betriebsrentengesetz trifft keine Bestimmung dazu, wie die Betriebsrente zu berechnen ist, wenn ein Arbeitnehmer sie nach § 6 BetrAVG mit Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand in Anspruch nimmt. Es kommt deshalb darauf an, welche Regelungen die jeweiligen Versorgungsordnungen hierzu treffen.

30.03.1995


2 AZR 1020/94


<ansehen>

Die Verwendung der richtigen Empfängernummer kommt im Telefaxverkehr der Adressierung des Schreibens gleich. Deshalb muß ein Rechtsanwalt bei Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, daß der Sendebericht nicht nur auf vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes, sondern auch auf die richtige Empfängernummer abschließend kontrolliert wird (im Anschluß an BayObLG Beschluß vom 13. Oktober 1994 - 1 Z RR 39/94 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung 1994 unter der Nr. 56 vorgesehen

ArbGG § 66 Abs. 1

30.03.1995


6 AZR 563/94


 <ansehen>

Nach der Übergangsvorschrift Nr. 2 zu § 16 Abs. 4 TVO-Ang werden Zeiten des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses bei der Deutschen Post, in denen der Angestellte nicht verpflichtet war, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, so gewertet, als wenn der TV Ang-O gegolten hätte. Sie sind somit in gleicher Weise wie Sonderurlaub auf die Postdienstzeit anzurechnen.

30.03.1995


6 AZR 694/94


<ansehen>

Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 1 zum Einigungsvertrag schließt tarifliche Regelungen mit dem Ziel einer schrittweisen Annäherung an das für den öffentlichen Dienst in den alten Bundesländern geltende Tarifrecht nicht aus. Für einen Tarifvertrag, durch den vor dem Wirksamwerden des Beitritts geltende Arbeitsbedingungen aufgehoben oder geändert werden, gilt das Ablösungsprinzip. Eine Billigkeitskontrolle findet nicht statt. Änderungen sind von den Gerichten nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen.

05.04.1995


10 AZR 542/94



<ansehen>

Ein Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks fällt nur dann unter den betrieblichen Geltungsbereich der Bautarife, wenn er überwiegend Putz- und Stuckarbeiten ausführt. Daß Putz- und Stuckarbeiten zusammen mit anderen baulichen Tätigkeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV überwiegend anfallen, reicht nicht aus

TVG § 1

05.04.1995


4 AZR 154/94


<ansehen>

Eine tarifliche Regelung, nach der die Beispiele im Tätigkeitskatalog die konkrete Interpretation des jeweiligen Oberbegriffes sind, die aber für die Stufenfindung bei einer Umgruppierung über mehrere Vergütungsgruppen Mitarbeiter, die im Rahmen einer betrieblichen Laufhahnentwicklung über den Beispielskatalog umgruppiert werden, besser stellt als die über die Oberbegriffe umgruppierten, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG und ist nichtig.

GG Art. 3 Abs. 1

05.04.1995


4 AZR 183/94


<ansehen>

Die Leiterin des Freizeitbereichs einer Ganztagsgrundschule in Berlin erfüllt nicht das Eingruppierungsmerkmal "Angestellte als Leiter von Kindertagesstätten". Diese Ganztagsgrundschulen integrieren Unterricht, außerunterrichtliche Arbeitsgemeinschaften, Schülerarbeitsstunden und Freizeitangebote nach einer aufeinander abgestimmten pädagogischen Zielsetzung. Dem Leiter einer solchen Schule obliegt damit nach § 22 SchulVerfG Berlin auch die Leitung des der Schule organisatorisch eingegliederten Freizeitbereichs

BAT §§ 22, 23

05.04.1995


5 AZR 961/93


<ansehen>

Soll ein Anspruch zur Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist geltend gemacht werden (hier: § 17 MTV für Wäschereien und Mietdienste), so muß der Schuldner zur Erfüllung des Anspruchs aufgefordert werden.

TVG § 4

19.04.1995


10 AZR 136/94


<ansehen>

Es verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn an die gewerblichen Arbeitnehmer wegen erheblich höherer krankheitsbedingter Fehlzeiten ein gekürzter 13. Monatslohn gezahlt wird, die Angestellten dagegen einzelvertraglich ein ungekürztes 13. Monatsgehalt erhalten

BGB § 611

BetrVG § 75

19.04.1995


10 AZR 259/94


<ansehen>

Schließt eine tarifliche Regelung den Anspruch auf eine Sonderzahlung aus, wenn im Kalenderjahr aus "sonstigen Gründen" nicht gearbeitet wurde, so gilt dies auch bei ganzjähriger Kurzarbeit mit "Null-Stunden"-Arbeitszeit

BGB § 611

19.04.1995


10 AZR 344/94


<ansehen>

Es verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber den im Zeitungsvertrieb beschäftigten Innendienstangestellten ein Weihnachtsgeld zahlt, den Zeitungszustellern jedoch nicht. Diese Differenzierung ist sachlich gerechtfertigt, weil die Zeitungszusteller anders als die Innendienstangestellten die Möglichkeit haben, zur Weihnachtszeit von den Abonnenten ein jedenfalls nicht unerhebliches Trinkgeld zu erhalten. Darauf, ob das gezahlte Weihnachtsgeld in seiner Höhe dem zumindest durchschnittlichen Trinkgeldbezug in etwa entspricht, kommt es nicht an

BGB § 611

19.04.1995


10 AZR 49/94


 <ansehen>

Ergibt die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung übe.r die Zahlung eines "13. Monatsgehalts", daß es sich um einen Teil der im Austauschverhältnis zur Arbeitsleistung stehenden Vergütung handelt, so entsteht kein anteiliger Anspruch auf das "13. Monatsgehalt" für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis wegen Erziehungsurlaubs ruht

BGB § 611

25.04.1995


3 AZR 365/94


 <ansehen>

Nach § 5 Abs. 3 des Hamburger Ruhegeldgesetzes (RGG) "kann in Ausnahmefällen" vor Eintritt des Versorgungsfalles Ruhegeld gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die in § 5 Abs. 3 RGG beschriebene Fallgestaltung führt lediglich zu einer auf Ausnahmefälle beschränkten Ermessensleistung.

25.04.1995


3 AZR 446/94


<ansehen>

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage sachfremd schlechter stellt. Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muß diese Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Senatsurteil vom 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen -).

25.04.1995


3 AZR 528/94


<ansehen>

Eine Produktionsgenossenschaft, die selbst keine Bodenbewirtschaftung betreibt, unterfällt auch dann nicht dem fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über eine Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 20. November 1973 (ZVL-TV), wenn sie ausschließlich Produkte ihrer landwirtschaftlich tätigen Genossen verwertet.

TVG § 1

25.04.1995


9 AZR 690/93


<ansehen>

In einem Unternehmen mit mehreren Betrieben ist der Arbeitgeber frei, den Belegschaften betriebsratsloser Betriebe die Zahlung von Umsatzprämien zuzusagen. In Betrieben mit Betriebsrat bedarf er dazu jeweils der Zustimmung des Betriebsrats.

BetrVG § 77 Abs. 2, § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11

26.04.1995


4 AZR 299/94


<ansehen>

"Diplompädagogen" sind keine Diplomlehrer im Sinne der TdL-Richtlinien über die Eingruppierung der nicht von der Anlage 1 a zum BAT-O erfaßten Angestellten i.d.F. vom 23. Januar 1992. Ausbildungsinhalt und Ausbildungsziel waren andere als bei Diplomlehrern.

26.04.1995


4 AZR 404/94


<ansehen>

Diplomsportlehrer (DHfK) mit postgradualer Ausbildung und Prüfung in "Didaktik des Schulsports" stehen den Diplomlehrern für Sport in der Regel gleich und können deshalb in die Besoldungsgruppe A 12 = VergGr. III BAT-O einzureihen sein

26.04.1995


4 AZR 905/93


<ansehen>

Ehemalige Freundschaftspionierleiter sind keine "Lehrer" im Sinne der Zweiten Besoldungsübergangsverordnung und den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Eingruppierung der nicht von der Anlage 1 a zum BAT-O erfaßten Angestellten

26.04.1995


4 AZR 97/95


<ansehen>

Eine Erzieherin in der Tätigkeit einer Unterstufenlehrerin ist keine Lehrerin im Sinne der 2. BesÜV und hat daher keinen Anspruch auf Vergütung nach Besoldungsgruppe A 10/A 11 bzw. Vergütungsgruppe IV b/IV a BAT-O

26.04.1995


7 AZR 850/94


<ansehen>

Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG setzt zumindest das Vorliegen einer - wenn auch konkludenten - Vereinbarung zwischen dem Vertragsarbeitgeber und dem Dritten voraus, nach der der Arbeitnehmer für den Dritten tätig werden soll.

AÜG Art. 1 §§ 1, 13

26.04.1995


7 AZR 874/94


<ansehen>

Wahlvorstandsmitglieder haben für erforderliche Wahlvorstandstätigkeit, die aus betrieblichen Gründen außerhalb ihrer Arbeitszeit zu leisten war, Ausgleichsansprüche in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 3 BetrVG

BetrVG § 20 Abs. 3 S. 2, § 37 Abs. 3

26.04.1995


7 AZR 936/94


 <ansehen>

Eine Nebenbestimmung im Zuweisungsbescheid, die eine Förderung im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von einer späteren Übernahme des zugewiesenen Arbeitnehmers in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abhängig macht, begründet keine Rechte des Arbeitnehmers auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit dem Maßnahmeträger.

BGB § 620

26.04.1995


7 AZR 984/93


<ansehen>

»§ 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI erfaßt nicht die Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer eine ihm vom Arbeitgeber zugesagte Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen beanspruchen kann

GG Art. 3 Abs. 1

27.04.1995


6 AZR 888/94


<ansehen>

Nach § 2 Abs. 1 Buchst. c 66. Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 24. April 1991 bleiben Aufwendungen im Sinne des § 40 Satz 2 BAT bis zum 31. Dezember 1992 weiter beihilfefähig, wenn für solche Aufwendungen für dieselbe Person vor dem 1. April 1991 Beihilfe zu gewähren war. Diese Voraussetzung liegt vor, wenn für nach dem BSHG erbrachte Leistungen ein Anspruch des Beihilfeberechtigten bestand. Nicht entscheidend ist, daß für Sozialhilfeleistungen vor dem 1. April 1991 eine Überleitung des Beihilfeanspruchs des Berechtigten auf den Sozialhilfeträger nach § 90 BSHG erfolgt ist

BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) § 40 Satz 2

27.04.1995


6 AZR 902/94


<ansehen>

Auf eine Abfindung nach dem TV Soziale Absicherung kann eine zuvor in einem Auflösungsvertrag vereinbarte auf individualrechtlicher Grundlage beruhende Abfindung nicht angerechnet werden

27.04.1995


8 AZR 197/94


<ansehen>

Die vertragsgemäße Rückgabe eines verpachteten Betriebes an den Verpächter stellt auch dann einen Betriebsübergang dar, wenn der Verpächter die Leitungsmacht zuvor nicht ausgeübt hat und selbst keine entsprechenden Betriebe führt (im Anschluß an BAG Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB)

BGB § 613 a

27.04.1995


8 AZR 382/94


<ansehen>

Im Falle nachträglich erfolgter Feststellung der Versicherungspflicht (hier wegen Doppelarbeitsverhältnis) ist der Arbeitgeber zur Nachentrichtung der Beiträge verpflichtet.
Die bloße Verletzung der Meldepflicht (§ 28o Abs. 1 Satz 1 SGB IV) führt nicht zur Verpflichtung des Arbeitnehmers, auch den Arbeitgeberanteil zu tragen.

02.05.1995


4 AZB 8/95


<ansehen>

Es stellt einen Organisationsmangel eines Gewerkschaftsvertreters dar, der die Wiedereinsetzung ausschließt, wenn dieser eine Berufungsbegründung in den Postkorb einer anderen Gewerkschaft zur Beförderung legen läßt, ohne daß er durch eine Ausgangskontrolle sicherstellt, daß die Berufungsbegründung rechtzeitig zum Gericht mitgenommen wird

03.05.1995


5 AZR 15/94


 <ansehen>

Die Arbeitsverhältnisse der Seeleute aus dem Nicht-EG-Ausland auf im internationalen Schiffsregister eingetragenen Schiffen unter deutscher Flagge richten sich mangels Rechtswahl nach dem Recht des Staates, zu dem sich aus der Gesamtheit der Umstände die engere Verbindung ergibt. Hinweise des Senats: Zur Anwendbarkeit des Rechts der Republik Indien auf in Bombay abgeschlossene Heuerverträge mit indischen Seeleuten

05.05.1995


4 AZR 258/95 (A


<ansehen>

Ein Rechtsanwalt braucht sich nicht zu vergewissern, ob eine Rechtsmittelschrift, mit der eine Notfrist eingehalten werden soll, rechtzeitig bei dem Adressatengericht eingegangen ist, wenn diese in ausreichendem Abstand zum Ablauf der Frist zur Post gegeben wird

05.05.1995


4 AZR 258/95


<ansehen>

Ein Rechtsanwalt braucht sich nicht zu vergewissern, ob eine Rechtsmittelschrift, mit der eine Notfrist eingehalten werden soll, rechtzeitig bei dem Adresssatengericht eingegangen ist, wenn diese in ausreichendem Abstand zum Ablauf der Frist zur Post gegeben wird

09.05.1995


1 ABR 51/94


<ansehen>

Geht der Stillegung eines Betriebes ein Personalabbau voraus, der sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, so richtet sich die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer i.S. des § 111 BetrVG danach, wie sich der Personalabbau im Zeitablauf darstellt.

BetrVG §§ 111, 112a

09.05.1995


1 ABR 56/94


 <ansehen>

Sieht ein Tarifvertrag eine Erschwerniszulage vor, deren Höhe vom Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Betriebsrat festgelegt werden soll, kann hierin die Einräumung eines echten Mitbestimmungsrechts liegen, wenn die tarifliche Regelung Voraussetzungen und Umfang der Zulage offenläßt. Wird bei dieser Rechtslage zwischen den Betriebspartnern kein Einvernehmen erzielt, kann die Einigungsstelle nach § 76 BetrVG angerufen werden und verbindlich entscheiden.

ArbGG § 98

BetrVG §§ 76, 87 Abs. 1 Nr. 10

09.05.1995


1 ABR 61/94


 <ansehen>

Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten, in denen der Wirtschaftsausschuß nach § 106 BetrVG ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht hat, gehört auch die Stillegung von Betrieben, in denen kein Betriebsrat gebildet ist

BetrVG § 106 Abs. 3 Nr. 6

09.05.1995


9 AZR 185/94


 <ansehen>

Eine Veranstaltung dient dann der politischen Weiterbildung im Sinne des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes, wenn das vom Veranstalter zugrunde gelegte didaktische Konzept und die zeitliche und sachliche Ausrichtung der einzelnen Lerneinheiten darauf ausgerichtet sind, das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern.

09.05.1995


9 AZR 552/93


<ansehen>

Die langandauernde krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers ist kein besonders begründeter Ausnahmefall im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 MTV Hohlglasindustrie, der die Übertragung des Urlaubs über den 31. März des Folgejahres hinaus rechtfertigt

BUrlG § 7 Abs. 3

10.05.1995


10 AZR 648/94


<ansehen>

Sieht ein Arbeitsvertrag vor, daß die Zahlung eines Weihnachtsgeldes unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs steht und ein Rechtsanspruch auf das Weihnachtsgeld nicht besteht, so handelt es sich bei dieser Sonderzahlung nicht um einen Teil der im Austauschverhältnis zur Arbeitsleistung stehenden Vergütung. Daher darf der Arbeitgeber eine anteilige Kürzung des Weihnachtsgeldes für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis wegen Erziehungsurlaubs ruht, nur dann vornehmen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde

BGB § 611

10.05.1995


10 AZR 650/94


<ansehen>

Stehen nach einer tariflichen Regelung über eine Sonderzahlung zeitweise nichttätigen Beschäftigten nur so viele Zwölftel der Sonderzahlung zu, wie sie im Kalenderjahr volle Monate bei dem Unternehmen gearbeitet oder Leistungen nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches erhalten haben, so ist der Anspruch auf die Sonderzahlung im Hinblick auf Zeiten, in denen Kurzarbeit mit "Null-Stunden"-Arbeitszeit angeordnet war, zu kürzen

BGB § 611

10.05.1995


4 AZR 457/94


<ansehen>

Eine Ärztin (ein Arzt) mit Gebietsbezeichnung und mit Zusatzbezeichnung "Sozialmedizin", die (der) in mehr als der Hälfte ihrer (seiner) Arbeitszeit auf ärztlichem Gebiet tätig ist, erfüllt die Voraussetzungen der Vergütungsgruppe 13 der Anlage 1 Tätigkeitsmerkmale zum MDK-T

TVG § 1

10.05.1995


4 AZR 74/94


 <ansehen>

Eine Ärztin (ein Arzt) mit Zusatzbezeichnung "Sozialmedizin", die (der) in mehr als der Hälfte ihrer (seiner) Arbeitszeit auf ärztlichem Gebiet tätig ist, erfüllt die Voraussetzungen der VergGr. 13 der Anlage 1 Tätigkeitsmerkmale zum MDK-T

TVG § 1

11.05.1995


2 AZR 683/94


<ansehen>

Das Gesetz zur Verlängerung der Kündigungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung nach dem Einigungsvertrag vom 20. August 1992 (BGBl I, 1546), das die Sonderkündigungsregelungen des Einigungsvertrags bis 31. Dezember 1993 verlängert, ist jedenfalls insoweit verfassungskonform, als davon Fälle erfaßt werden, in denen der öffentliche Arbeitgeber rechtzeitig vor dem 2. Oktober 1992 das Kündigungsverfahren eingeleitet hat, dieses sich jedoch ohne sein Verschulden (z.B. durch gesetzliche Mitbestimmungstatbestände) bis nach dem 2. Oktober 1992 hinausgezögert hat

GG Art. 12, Art. 3

16.05.1995


3 AZR 395/94


<ansehen>

§ 7 Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie vom 27. Mai 1991 (MTV) räumt den Betriebspartnern bei der Prämienentlohnung einen größeren Gestaltungsspielraum ein als bei der Akkordentlohnung. Diese Regelung schreibt keine bestimmten Prämienarten, Bezugsgrößen und Prämienfaktoren vor. Die Prämienberechnung braucht auch nicht an den tariflichen Stundenlohn des einzelnen Arbeitnehmers anzuknüpfen. Allerdings darf die Mindestentlohnung nach § 7 Abschn. III Nr. 4 Abs. 2 MTV (110 % des tariflichen Stundenlohnes bei normalen Betriebsverhältnissen und entsprechenden Arbeitsergebnissen) nicht unterschritten werden.

TVG § 1

16.05.1995


3 AZR 535/94


<ansehen>

Im Verhältnis von zwei aufeinanderfolgenden Tarifverträgen gilt die Zeitkollisionsregel. Der jüngere Tarifvertrag tritt an die Stelle des älteren Tarifvertrages. Dabei können die Tarifvertragsparteien innerhalb rechtlicher Grenzen eine Tarifnorm sowohl zu Gunsten als auch zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer ändern (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

BGB § 613 a Abs. 1 S. 2, 3

BetrVG § 112

TVG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 7 Abs. 1

16.05.1995


3 AZR 627/94


<ansehen>

»§ 9 Nr. 1 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein schützt ältere Arbeitnehmer davor, daß sie durch altersbedingte Leistungsabnahme Verdiensteinbußen erleiden. Diese Verdienstsicherung ist nicht von der künftigen Entwicklung der Löhne abgekoppelt und festgeschrieben. Auch die verdienstgesicherten Arbeitnehmer müssen eine allgemeine Absenkung der Prämienobergrenze gegen sich gelten lassen (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt

TVG § 4, § 1

16.05.1995


3 AZR 687/94


 <ansehen>

Nach § 10 des Tarifvertrages zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei Rationalisierungsmaßnahmen und Strukturveränderungen in den Unternehmen der Mitteldeutschen Wasser- und Umwelttechnik AG Halle vom 15. Oktober 1990 hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Zuschuß zum Altersübergangsgeld in Höhe des jeweiligen Unterschiedsbetrages zwischen dem Altersübergangsgeld und 80 % des letzten Durchschnittsnettolohnes. Erhöht sich das Altersübergangsgeld, verringert sich der Zuschuß des Arbeitgebers

GG Art. 3 Abs. 1

TVG § 1 (Tarifverträge: Wasser- und Umwelttechnik)

TVG § 3 Abs. 1

18.05.05

8 AZR 963/93


<ansehen>

Bei der Abberufung eines Bürgermeisters nach § 30 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17. Mai 1990 (KommVerfG 1990) waren bis zum 31. Dezember 1991 die bis zu diesem Zeitpunkt nach dem Einigungsvertrag weitergeltenden Vorschriften der §§ 62 ff. AGB-DDR über die Abberufung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis durch Wahl begründet worden war, anzuwenden

24.05.1995


10 AZR 619/94


<ansehen>

1. Der Senat hält daran fest, daß das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs kraft Gesetzes ruht (im Anschluß an das Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 - AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG).

BGB § 611

24.05.1995


7 ABR 48/94


<ansehen>

Ein in privatrechtlicher Rechtsform betriebenes Krankenhaus kann auch dann eine karitative Einrichtung sein, wenn die Anteile nur von einer Gebietskörperschaft gehalten werden, die zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern gesetzlich verpflichtet ist

BetrVG § 118 Abs. 1 S. 1

24.05.1995


7 ABR 54/94


<ansehen>

Der Arbeitgeber ist nicht bereits deshalb verpflichtet, die Schulungskosten nach § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen, weil er auf eine Mitteilung des Betriebsrats, ein bestimmtes Betriebsratsmitglied zu dieser Schulungsveranstaltung entsenden zu wollen, geschwiegen hat.

BetrVG § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1

01.06.1995


6 AZR 912/94


<ansehen>

Der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung wird im Zeitpunkt der Überzahlung fällig, wenn die Vergütung fehlerhaft berechnet worden ist, obwohl die maßgebenden Umstände bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen. Auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es regelmäßig nicht an (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAGE 63, 246, 253 = AP Nr. 8 zu § 29 BAT, zu II 3 b der Gründe).

BAT § 70

01.06.1995


6 AZR 922/94



Ist im Arbeitsvertrag eines nicht tarifgebundenen Angestellten des öffentlichen Dienstes vereinbart, daß ein bestimmter Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und die diesen ergänzenden Tarifverträge Anwendung finden sollen, so bedeutet dies mangels entgegenstehender Anhaltspunkte in der Regel nur, daß gelten soll, was bei Tarifgebundenheit gelten würde (ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT, m.w.N.). Dieser Grundsatz findet Anwendung, soweit es darum geht, ob auf das Arbeitsverhältnis eines Angestellten der ausdrücklich im Arbeitsvertrag in Bezug genommene BAT-O oder der BAT anzuwenden ist.

BAT § 1 Abs. 1 Buchst. b

01.06.1995


6 AZR 926/94


<ansehen>

Soweit sich nach § 2 Abs. 7 in Verb. mit Abs. 6 TV soziale Absicherung der einem Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 TV soziale Absicherung zustehende Abfindungsanspruch dadurch verringert, daß innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht, kommt es auf die Entstehung des Rentenstammrechts und nicht auf die Entstehung der den jeweiligen Leistungszeiträumen zuzuordnenden Einzelansprüche an. Ist das Rentenstammrecht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstanden, verringert sich die Abfindung nicht.

TVG § 1 Abs. 2

14.06.1995


10 AZR 25/94


<ansehen>

Eine arbeitsvertragliche Rückzahlungsklausel hinsichtlich des Weihnachtsgeldes ist unwirksam, wenn sie weder Voraussetzungen für die Rückzahlungspflicht noch einen eindeutig bestimmten Zeitraum für die Bindung des Arbeitnehmers festlegt.

BGB § 611

14.06.1995


4 AZR 225/94


<ansehen>

Die Tarifvertragsparteien sind nicht gehindert, die Eingruppierungsmerkmale auch zum Nachteil der Arbeitnehmer zu ändern. Wird ein Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe beseitigt, so werden Verfassungsgrundsätze nicht berührt, wenn solchen Angestellten kein Besitzstand eingeräumt wird, die die früher notwendige Zeit teilweise zurückgelegt haben. Sie haben noch keine Anwartschaft als aufschiebend bedingten Anspruch auf höhere Vergütung erworben

BAT §§ 22, 23

TVG § 1

14.06.1995


4 AZR 246/94


<ansehen>

Sozialarbeiter in der Beratung von Suchtmittelabhängigen sind in der VergGr. IV b BAT eingereiht. Sofern sie in Kliniken zur Behandlung von Suchtmittelkranken arbeiten, sollen sie nach der Suchtmittelvereinbarung eine geeignete Zusatzausbildung haben. Dies kann die Ausbildung zum Suchtkrankentherapeuten, die Gesprächstherapie nach Rogers, Verhaltenstherapie oder Psychodrama sein.

BAT §§ 22, 23

14.06.1995


4 AZR 250/94


<ansehen>

Sieht die geänderte Fassung der AVR einen Zeitaufstieg nicht mehr vor, ist nicht in geschützte Besitzstände eingegriffen, wenn im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung die Voraussetzungen des Zeitaufstiegs noch nicht gegeben waren.

14.06.1995


4 AZR 271/94


<ansehen>

Diplom-Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung, die mit der Wahrnehmung der Betreuungsaufgaben gegenüber den ihnen zugewiesenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen" im Rahmen der Einrichtung der Verselbständigungshilfe eines Jugendamtes befaßt sind, erfüllen in der Regel nicht die Voraussetzungen der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppen 15, 16 Teil II Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA

BAT §§ 22, 23

14.06.1995


4 AZR 915/93


<ansehen>

Die Vorschriften des § 3 Abs. 1 des Tarifvertrages Nr. 401 f für die Angestellten der Deutschen Bundespost und des Tarifvertrages Nr. 402 f für die Arbeiter der Deutschen Bundespost sind nicht dahin auszulegen, daß sie den Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung tariflich vorschreiben. Die Praxis der Beklagten, zunächst Änderungsverträge anzubieten und im Falle der Ablehnung sogleich Beendigungskündigungen auszusprechen, verstößt nicht gegen diese tarifvertraglichen Vorschriften. Ob das Vorgehen der Beklagten mit dem Kündigungsschutzgesetz vereinbar ist, bleibt offen

TVG § 1

14.06.1995


5 AZR 126/94


 <ansehen>

Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Personalrabatt zugesagt, ohne sich den Widerruf vorzubehalten, so kann er die Vergünstigung nicht mit der Begründung einstellen, die Gewährung freiwilliger Leistungen liege in seinem billigen Ermessen.

BGB § 611

14.06.1995


5 AZR 143/94


 <ansehen>

Gemäß § 100 Abs. 2 S. 2 Halbsatz 1 SGB IV ist der Arbeitgeber berechtigt, die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall zu verweigern, solange der Arbeitnehmer den Sozialversicherungsausweis trotz Verlangens nicht hinterlegt. Hieraus ergibt sich kein endgültiges, sondern nur ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht

14.06.1995


5 AZR 960/93


<ansehen>

Ein tarifvertraglicher Anspruch auf Rückzahlung von Weiterbildungskosten nach SR 2a Nr. 7 BAT besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer "auf Veranlassung und im Rahmen des Personalbedarfs" weitergebildet wurde.

BGB § 611

20.06.1995


3 AZN 261/95


<ansehen>

Die Feststellung und Berechnung der prozessualen Fristen ist grundsätzlich Sache des mit der Prozeßvertretung betrauten Rechtsanwalts. Nur wenn es sich um einfache und übliche, in der Praxis des Rechtsanwalt häufig vorkommende Fristen (Routinefristen) handelt, kann er sich auf die Berechnung durch gut geschultes und sorgfältig überwachtes Büropersonal verlassen.

ArbGG § 72 a

20.06.1995


3 AZR 539/93


 <ansehen>

Nach § 4 und § 5 des Manteltarifvertrages für die Nährmittel- und Feinkostindustrie Hessen und Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1989 besteht ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge nur für Arbeitsstunden, die über die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Diese Regelung ist rechts. wirksam, auch wenn sie dazu führt, daß Vollzeitkräfte regelmäßig für Arbeitsleistungen über das arbeitsvertraglich geschuldete Maß hinaus Mehrarbeitszuschläge erhalten, während dies bei Teilzeitkräften nicht in vergleichbarer Weise der Fall ist

GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3

TVG § 1

20.06.1995


3 AZR 684/93


<ansehen>

Nach § 3 und § 4 des Manteltarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in der chemischen Industrie in der Fassung vom 1. Juli 1990 besteht ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge nur für Arbeitsstunden, die über die tarifliche wöchentliche oder über die in diesem Rahmen betrieblich festgelegte regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehen. Diese Regelung ist rechtswirksam, auch wenn sie dazu führt, daß Vollzeitkräfte regelmäßig für Arbeitsleistungen über das arbeitsvertraglich geschuldete Maß hinaus Mehrarbeitszuschläge erhalten, während dies bei Teilzeitkräften nicht in vergleichbarer Weise der Fall ist.

GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3

20.06.1995


3 AZR 857/94


 <ansehen>

Nach § 10 Nr. 1 Buchst. b des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Milch-, Käse- und Schmelzkäseindustrie sind die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihren Arbeitnehmern für die Zeiten einer Ratsherrentätigkeit nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung den Unterschiedsbetrag zwischen dem entgangenen Arbeitsentgelt und dem von der Gemeinde gewährten Ersatz des Verdienstausfalles zu zahlen. Die Ratsherrentätigkeit ist nicht als Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung im Sinne dieser Tarifvorschrift anzusehen

BAT § 52 Abs. 1 Nr. 1

BGB (a.F.) § 616 Abs. 1

20.06.1995


8 AZR 450/93


<ansehen>

Im Bereich der erst mit dem Wirksamwerden des Beitritts neu entstandenen Länder konnte gemäß Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 3 in Verbindung mit Fußnote 2 zu Abs. 2 der Ruhensbeginn noch nach dem 2. Oktober 1990 hinausgeschoben werden

21.06.1995


2 ABR 28/94


<ansehen>

Der Senat hält jedenfalls für den Fall einer außerordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung nicht an der Ansicht (Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969) fest, im Rahmen der Prüfung des § 626 BGB sei auf die fiktive Kündigungsfrist abzustellen.

BGB § 626

BetrVG § 103

KSchG § 2, § 15

27.06.1995


1 ABR 3/95


 <ansehen>

Beisitzer einer Einigungsstelle sind in dieser Funktion keine Vertreter des Arbeitgebers oder des Betriebsrats. Sie üben ihr Amt höchstpersönlich aus. Daher können sie für ihre Tätigkeit in der Einigungsstelle keine Verfahrensvollmacht erteilen

BetrVG § 76

27.06.1995


1 ABR 62/94


<ansehen>

Ist für den Teil eines Betriebs ein Betriebsrat gewählt und die Wahl nicht angefochten worden, so hat der Betriebsrat alle entsprechenden Beteiligungsrechte. Das gilt unabhängig davon, ob er tatsächlich für eine betriebsratsfähige Einheit gewählt wurde.

BGB § 613a

BetrVG §§ 111, 112, 4, 19

27.06.1995


1 AZR 1016/94


<ansehen>

Die Aussperrung bedarf einer eindeutigen Erklärung des Arbeitgebers. Hieran fehlt es, wenn bei der Schließung des Betriebes unklar bleibt, ob der Arbeitgeber lediglich auf streikbedingte Betriebsstörungen reagieren oder selbst eine Kampfmaßnahme ergreifen will

GG Art. 9 Abs. 3

27.06.1995


9 AZR 351/94


<ansehen>

Hat ein Vorruheständler nach dem 3. Oktober 1990 bei der Bundesanstalt für Arbeit beantragt, Vorruhestandsgeld nach Maßgabe a der Nr. 5 der Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt III des Einigungsvertrages zu zahlen, ist der bisherige Arbeitgeber von seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Vorruhestandsgeld freigeworden (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 199/93 - DB 1995, 636, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). Das gilt nicht, wenn sich der Arbeitgeber in einer wirksamen Betriebsvereinbarung verpflichtet hat, den Anspruch auf Vorruhestandsgeld entsprechend künftiger tarifvertraglicher Erhöhung der Vergütung selbst zu erfüllen.

 BetrVG § 26 Abs. 3, § 77

27.06.1995


9 AZR 648/93


<ansehen>

Die vor Änderung des Arbeitsgesetzbuches der DDR im Beitrittsgebiet geschlossene Vorruhestandsvereinbarung, in der ein Betrieb einem Werktätigen die Zahlung eines betrieblichen Zuschusses zum Vorruhestandsgeld zusagte, verstieß nicht gegen § 44 Abs. 1 AGB-DDR in der Fassung vom 16. Juni 1977.

28.06.1995


10 AZR 948/94


<ansehen>

Der Angestellte des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hat Anspruch auf eine Zuwendung nach dem TV-Zuwendung auch für die Monate, für die er lediglich Bezüge aus einer erziehungsgeldunschädlichen Teilzeitbeschäftigung beim Landschaftsverband erhalten hat

28.06.1995


7 ABR 47/94


<ansehen>

Führt ein gemeinnütziger Verein betriebsverfassungsrechtliche Schulungen i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG durch, unterliegt er auch dann koalitionsrechtlichen Beschränkungen, wenn die Mitgliedschaft nicht auf Gewerkschaften oder deren Mitglieder beschränkt ist. Es genügt, daß die Gewerkschaft den Vereinsvorstand stellt und über ihn Inhalt, Durchführung und Finanzierung solcher Schulungen maßgebend bestimmt

BetrVG § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6

28.06.1995


7 ABR 55/94


<ansehen>

Koalitionsrechtliche Beschränkungen der Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 BetrVG für Schulungen i. S. d. § 37 Abs. 6 BetrVG gelten auch dann, wenn ein gemeinnütziger Verein die Schulungsveranstaltungen durchführt, bei denen die Gewerkschaften kraft satzungsmäßiger Rechte und personeller Verflechtungen maßgeblichen Einfluß auf den Inhalt, die Organisation und die Finanzierung der Bildungsarbeit nehmen.

BetrVG § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6

28.06.1995


7 ABR 59/94


<ansehen>

Nicht jede räumlich oder organisatorisch abgrenzbare Arbeitsstätte ist ein Betriebsteil im Sinne des § 4 S. 1 BetrVG. Erforderlich ist zumindest das Bestehen einer eigenen Leitung, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt

BetrVG § 4 S. 1

28.06.1995


7 AZR 1001/94


 <ansehen>

Trinkgelder, die dem Bedienungspersonal in Gaststätten von den Gästen freiwillig gegeben werden, gehören jedenfalls bei Fehlen einer besonderen arbeitsvertraglichen Vereinbarung für Zeiten des Urlaubs, der Arbeitsunfähigkeit und der Betriebsratstätigkeit nicht zum vom Arbeitgeber fortzuzahlenden Arbeitsentgelt

BUrlG § 11 Abs. 1

BetrVG § 37 Abs. 2, § 78 S. 2

28.06.1995


7 AZR 555/94


<ansehen>

Nach § 59 BAT endet das Arbeitsverhältnis eines berufsunfähigen Arbeitnehmers nur, soweit es an zumutbaren Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einem freien Arbeitsplatz fehlt.

BAT § 59

BGB §§ 620, 622, 626

KSchG § 1

05.07.1995


5 AZR 135/94


 <ansehen>

Mutterschutzlohn nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG wird nur geschuldet, wenn allein das ärztliche Beschäftigungsverbot für die Nichtleistung der Arbeit ursächlich ist (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG Urteil vom 22. März 1995 - 5 AZR 874/93 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

BGB § 616

GG Art. 6 Abs. 4

MuSchG § 3 Abs. 1, § 11 Abs. 1 S. 1

06.07.1995


5 AZB 9/93


<ansehen>

Rote-Kreuz-Schwestern sind weder Arbeitnehmer der Schwesternschaft noch arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne von § 5 Abs. 1 ArbGG

ArbGG § 5 Abs. 1

BGB § 611

BetrVG § 5 Abs. 1

06.07.1995


8 AZR 487/93


<ansehen>

Der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133) bezeichnete Mutterschutz erfaßt nicht Mütter, die nach der befristet weitergeltenden DDR-Rechtslage nach dem Wochenurlaub gemäß § 246 AGB DDR von der Arbeit freigestellt waren und Kündigungsschutz nach § 58 AGB-DDR hatten (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 10. Dezember 1992 - 8 AZR 134/92 - AP Nr. 2 zu § 58 AGB-DDR

GG Art. 6 Abs. 4

06.07.1995


8 AZR 827/93


<ansehen>

Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag.

11.07.1995


1 AZR 161/95


 <ansehen>

Entscheidet sich der Arbeitgeber dafür, einen bestreikten Betrieb (Betriebsteil) nicht stillzulegen, sondern soweit wie möglich aufrechtzuerhalten, so verlieren Arbeitswillige, die dennoch nicht beschäftigt werden, ihren Entgeltanspruch nur, wenn ihre Beschäftigung dem Arbeitgeber infolge des Streiks unmöglich oder unzumutbar wird.

BGB § 611, § 615

GG Art. 9

11.07.1995


1 AZR 63/95


<ansehen>

Entscheidet sich der Arbeitgeber dafür, einen bestreikten Betrieb (Betriebsteil) nicht stillzulegen, sondern soweit wie möglich aufrechtzuerhalten, so verlieren Arbeitswillige, die dennoch nicht beschäftigt werden, ihren Entgeltanspruch nur, wenn ihre Beschäftigung dem Arbeitgeber infolge des Streiks unmöglich oder unzumutbar wird.

BGB § 615

GG Art. 9

11.07.1995


3 AZR 154/95


 <ansehen>

Nach §§ 2, 3 GPH-TV II steht Arbeitnehmern ein Abfindungsanspruch zu, die einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag auf Veranlassung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind. Ist der Aufhebungsvertrag wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB nach § 134 BGB nichtig, besteht der Anspruch nicht.

TVG § 1, § 4

11.07.1995


3 AZR 8/95


 <ansehen>

»§ 16 Satz 2 des Rationalisierungsschutzabkommens für das private Versicherungsgewerbe in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Berlin-Ost vom 28. November 1990 gestattet den Betriebspartnern abweichende Regelungen auch zuungunsten der Arbeitnehmer. Diese Öffnungsklausel ist zulässig. Die Tarifvertragsparteien haben den Betriebspartnern die ihnen durch §§ 111 ff. BetrVG eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten belassen und sich auf eine Auffangregelung beschränkt

BetrVG § 75 Abs. 1, §§ 111 ff

TVG § 1

11.07.1995


5 AS 13/95


<ansehen>

Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG für Streitigkeiten unter Arbeitnehmern aus unerlaubten Handlungen nur zuständig, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zum Arbeitsverhältnis der Parteien steht.

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 9

12.07.1995


10 AZR 511/94


 <ansehen>

Macht eine tarifliche Regelung den Anspruch auf eine Jahressonderzahlung davon abhängig, daß der Arbeitnehmer im Berechnungszeitraum mindestens 21 Tage tatsächlich gearbeitet hat, so gilt die Zeit der Beschäftigungsverbote während der Mutterschutzfristen nach den §§ 3 und 6 MuSchG nicht als Zeit einer tatsächlichen Arbeitsleistung.

An seiner gegenteiligen Entscheidung vom 12. Mai 1993 (- 10 AZR 528/91 - AP Nr. 156 zu § 611 BGB Gratifikation) hält der Senat nicht fest

BGB § 611

MuSchG § 3, § 6

12.07.1995


2 AZR 762/94


<ansehen>

Die krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers ist in der Regel nicht geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen.

Schon nach dem ultima-ratio-Grundsatz muß der Arbeitgeber vor Ausspruch einer solchen Kündigung vor allem bei älteren Arbeitnehmern prüfen, ob der Minderung ihrer Leistungsfähigkeit nicht durch organisatorische Maßnahmen (Änderung des Arbeitsablaufs, Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Umverteilung der Aufgaben) begegnet werden kann

BGB § 626

13.07.1995


5 AZB 37/94


<ansehen>

Wer als Gesamtprokurist für eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) tätig ist, ist regelmäßig deren Arbeitnehmer. Er wird nicht allein dadurch freier Dienstnehmer, daß er zum Mitgeschäftsführer der Komplementär-GmbH bestellt wi

ArbGG § 5 Abs. 1 S. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3 b

17.07.1995


5 AS 8/95


<ansehen>

Für die Klage eines vorzeitig aus dem Amt ausgeschiedenen Richters, der hinsichtlich der Altersversorgung die Gleichstellung mit Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes verlangt (Bewilligung einer Zusatzversorgung), ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben

19.07.1995


10 AZR 885/94