-
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11.01.1995
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10
AZR 32/94
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<ansehen>
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Steht bei Auszahlung der Sonderzuwendung
nach § 1 Zuwendungs-TV fest, daß das
Arbeitsverhältnis des Angestellten mit dem 31. Dezember des
laufenden Kalenderjahres aufgrund einer vom Arbeitgeber
veranlaßten Befristung enden wird, und vereinbaren die
Arbeitsvertragsparteien danach eine erneute befristete Fortsetzung des
Arbeitsverhältnisses, so ist der Angestellte zur
Rückzahlung der Zuwendung nicht verpflichtet, wenn er dieses
erneut befristete Arbeitsverhältnis vor dem 1. April des
Folgejahres auf eigenen Wunsch beendet.
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-
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11.01.1995
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4
As 24/94
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<ansehen>
|
Gegen einen Beschluß des
Bundesarbeitsgerichts, durch den eine Nichtzulassungsbeschwerde
verworfen wird, findet entsprechend § 79 ArbGG,
§§ 578 ff. ZPO die Wiederaufnahme des Verfahrens
statt. Zu entscheiden ist in diesem Fall aufgrund eines Antrages durch
Beschluß, der ohne mündliche Verhandlung ergehen
kann; eine Nichtigkeitsklage ist in einen solchen Antrag umzudeuten
(Bestätigung von BAGE 66, 140 = AP Nr. 2 zu § 579
ZPO).
ArbGG § 79 S. 1
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-
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11.01.1995
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7
ABR 33/94
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<ansehen>
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Nach der Neuregelung des § 5 Abs.
3 Nr. 2 BetrVG kann ein Prokurist leitender Angestellter auch dann
sein, wenn seine Vertretungsbefugnis im Verhältnis zum
Arbeitgeber Beschränkungen unterliegt.
BetrVG § 5 Abs. 3 Nr.
2, Nr. 3
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-
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11.01.1995
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7
AZR 543/94
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<ansehen>
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Für die Berechnung des
Urlaubsentgeltes eines Betriebsratsmitgliedes sind bei der Ermittlung
des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes auch die im Referenzzeitraum
erfolgten Ausgleichszahlungen nach § 37 Abs. 3 S. 2 HS 2
BetrVG zu berücksichtigen
BGB §
611
BetrVG § 37 Abs. 3
S. 2 HS 2
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-
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11.01.1995
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7
AZR 574/94
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<ansehen>
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Der Senat hält daran fest,
daß in einem Verfahren nach § 78 a Abs. 4 BetrVG mit
der Begründung, dem Arbeitgeber sei die
Weiterbeschäftigung unzumutbar, nur ein rechtsgestaltender
Auflösungsbeschluß ergehen kann (BAG
Beschlüsse vom 29. November 1989, BAGE 63, 319 = AP Nr. 20 zu
§ 78 a BetrVG 1972 und vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 187 = AP
Nr. 23 zu § 78 a BetrVG 1972).
BetrVG § 78a
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-
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12.01.1995
|
2 AZR 408/94
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<ansehen>
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Urteil: Urteilsabsetzungsfrist
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-
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17.01.1995
|
1 ABR 19/94
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<ansehen>
|
Beruhen die volle Anrechnung einer
Tariferhöhung auf übertarifliche Zulagen und die
wenig später erklärte Zusage einer neuen
übertariflichen Leistung auf einer einheitlichen Konzeption
des Arbeitgebers, so liegt hierin eine insgesamt
mitbestimmungspflichtige Änderung der
Entlohnungsgrundsätze.
BetrVG § 87 Abs. 1
Nr. 10
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-
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17.01.1995
|
1
ABR 29/94
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<ansehen>
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Wird in einer Betriebsvereinbarung
über Weihnachtsgratifikationen bestimmt, daß
ältere Besitzstände erhalten bleiben, bedeutet das
allein noch nicht, daß die ordentliche Kündbarkeit
dieser Betriebsvereinbarung stillschweigend ausgeschlossen werden soll.
BGB §
611
BetrVG § 77 Abs. 5, 6,
§
87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
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17.01.1995
|
3
AZR 359/94
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<ansehen>
|
Schließt ein Tarifvertrag
Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes aus, wenn der
von einer betriebsbedingten Kündigung betroffene Arbeitnehmer
einen anderen Arbeitsplatz "zu vergleichbaren Gesamtbedingungen"
gefunden hat, verlieren anderweit befristet beschäftigte
Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Abfindung nicht. Zu den vergleichbaren
Gesamtbedingungen gehören auch die rechtlichen
Rahmenbedingungen (hier: befristete oder unbefristete
Beschäftigung
TVG § 1
(Auslegung), §
4 Abs. 1
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-
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17.01.1995
|
3
AZR 399/94
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<ansehen>
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§ 3 Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 des
Manteltarifvertrages für das Maschinenbauer-, Schlosser-,
Schmiede-, Werkzeugmacher-, Dreher-, Metallformer- und
Metallgießerhandwerk im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29.
März 1989 (MTV) räumt beiden Arbeitsvertragsparteien
eine Ersetzungsbefugnis ein. Nach dieser Vorschrift kann der
Arbeitnehmer anstelle der an sich geschuldeten
Mehrarbeitsvergütung Freizeitausgleich verlangen und der
Arbeitgeber an Erfüllung Statt Freizeitausgleich
gewähren.
AÜG Art. 1 § 11 Abs. 4 S. 2
BGB §
615
TVG § 1 (Tarifverträge:
Metallindustrie)
|
-
|
17.01.1995
|
3
AZR 527/94
|
<ansehen>
|
»§ 3 Nr. 11 des
Tarifvertrages über Prämienentlohnung für
gewerbliche Arbeitnehmer in Betrieben der Holzindustrie und des
Serienmöbelhandwerks in Westfalen-Lippe vom 1. Februar 1988,
der bei einer Reklamation von Prämiensätzen die
Zahlung des Durchschnittsverdienstes für die betroffenen
Arbeiten bis zum Abschluß des Reklamationsverfahrens
vorschreibt, räumt den Arbeitnehmern nur einen
vorläufigen Anspruch ein. Vom Ausgang des
Reklamationsverfahrens hängt es ab, welche Vergütung
die Arbeitnehmer endgültig erhalten. Die Zahlung des
Durchschnittsverdienstes steht unter dem Vorbehalt, daß sich
der Prämienlohn nicht als niedriger erweist als der
individuelle Durchschnittsverdienst
TVG § 1
|
-
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17.01.1995
|
9
AZR 664/93
|
<ansehen>
|
Der gesetzliche Anspruch auf
Urlaubsabgeltung ist ebenso befristet wie der Anspruch auf Urlaub.
BUrlG § 7
Abs. 2, Abs. 4
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-
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18.01.1995
|
5
AZR 817/93
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<ansehen>
|
Ein Arbeitnehmer, der gegen den Anspruch
des Arbeitgebers auf Rückzahlung zuviel gezahlter
Arbeitsvergütung (§ 812 Abs. 1 BGB) den Wegfall der
Bereicherung geltend macht (§ 818 Abs. 3 BGB), hat darzulegen
und gegebenenfalls zu beweisen, daß er nicht mehr bereichert
ist.
BGB §
611
|
-
|
18.01.1995
|
5
AZR 818/93
|
<ansehen>
|
Der Sozialversicherungsträger ist
gegenüber dem Arbeitgeber des Versicherten nicht verpflichtet,
dafür zu sorgen, daß eine auf derselben Krankheit
beruhende Kur (Maßnahme der medizinischen Rehabilitation)
binnen sechs Monaten nach dem Ende der früheren Erkrankung
begonnen wird, um einen erneuten Lohnfortzahlungsanspruch unter dem
Gesichtspunkt der Wiederholungserkrankung zu vermeiden
|
-
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19.01.1995
|
6
AZR 545/94
|
<ansehen>
|
Nach § 10 Ziff. 3 TVAL II besteht
die Mehrarbeitsvergütung aus der auf die Stunde entfallenden
Grundvergütung und dem Mehrarbeitszuschlag. Eine
Funktionszulage ist danach nicht Teil der
Mehrarbeitsvergütung. Sie ist vielmehr sonstiger
Entlohnungsbestandteil (§ 16 Nr. 1 Buchst. c (11) TVAL II).
|
-
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19.01.1995
|
6
AZR 560/94
|
<ansehen>
|
Die Tätigkeit eines
Freundschaftspionierleiters nach der Richtlinie 84 ist nach Nr. 4 S. 1
Buchst. c Übergangsvorschrift § 19 BAT-O von der
Berücksichtigung als Beschäftigungszeit
ausgeschlossen, weil sie aufgrund einer besonderen
persönlichen Systemnähe übertragen worden war
|
-
|
19.01.1995
|
8
AZR 914/93
|
<ansehen>
|
Bei einer Kündigung wegen
mangelnden Bedarfs nach Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III
Nr. 1 Abs. 4 Ziff. 2 EinigungsV hat der öffentliche
Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozeß einen
Arbeitskräfteüberhang substantiiert darzulegen und im
Falle des Bestreitens zu beweisen.
GG Art.
3 Abs. 1,
KSchG
§ 1,
§ 4 Satz 1
|
-
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25.01.1995
|
7 ABN 41/94
|
<ansehen>
|
Konzernbetriebsrat: Voraussetzungen der
Bildung
BetrVG § 54
|
-
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25.01.1995
|
7 ABR 37/94
|
< ansehen>
|
Die dem Betriebsrat im Rahmen des
betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zugewiesenen Aufgaben
begründen ein besonderes Informationsbedürfnis. Steht
dem Betriebsrat bereits eine arbeitsrechtliche Fachzeitschrift zur
Verfügung, die sich regelmäßig mit arbeits-
und gesundheitswissenschaftlichen Themenstellungen befaßt,
hat der Betriebsrat darzulegen, welche betrieblichen oder
betriebsratsbezogenen Gründe die Anschaffung einer weiteren
Fachzeitschrift erfordern. Dagegen muß sich der Betriebsrat
nicht vorrangig auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen oder die
Inanspruchnahme von Sachverständigen verweisen lassen.
BetrVG § 37 Abs. 6,
§
40 Abs. 2, §
80 Abs. 1 Nr. 1, 2, § 87 Abs. 1
Nr. 7, §
89, §
90, §
91
|
-
|
26.01.1995
|
2
AZR 371/94
|
<ansehen>
|
Die SR 2 l II BAT für Angestellte
als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VKA enthalten
keine von § 15 Abs. 1 BAT abweichende Regelung, sondern
bestimmen in Nr. 2 Abs. 1 lediglich, bei welcher vertraglich
vereinbarten Unterrichtsstundenzahl ein Musikschullehrer
vollbeschäftigt ist (im Anschluß an BAG Urteil vom 13.
Februar 1992 - 6 AZR 149/90 - AP Nr. 21 zu § 15
BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
BAT § 15
Abs. 1
KSchG §§ 1, 2, 4, 7, 8
|
-
|
26.01.1995
|
2
AZR 428/94
|
<ansehen>
|
Die von einem kommunalen Arbeitgeber
gegenüber den bei ihm beschäftigten Musikschullehrern
ausgesprochenen Änderungskündigungen, mit denen zum
Abbau des sog. "Ferienüberhangs" die vertraglich vereinbarte
Arbeitszeit und die entsprechende Vergütung bei
außerhalb der Schulferien unveränderter Zahl der
Unterrichtsstunden reduziert werden sollen, verstoßen in der
Regel gegen den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit und sind deshalb
gemäß §§ 1, 2 KSchG sozial
ungerechtfertigt, wenn der "Ferienüberhang" auch durch volle
Inanspruchnahme der vertraglichen Arbeitsleistung abgebaut werden
könnte
BAT § 15
Abs. 1
KSchG §§ 1, 2
|
-
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26.01.1995
|
2
AZR 649/94
|
<ansehen>
|
Ein nicht auf Alkoholabhängigkeit
beruhender Alkoholmißbrauch im Betrieb ist an sich geeignet,
eine verhaltensbedingte Kündigung im Sinne des § 1
Abs. 2 KSchG zu rechtfertigen.
BetrVG § 102 Abs. 1
KSchG
§ 1 Abs. 2
|
-
|
31.01.1995
|
1
ABR 35/94
|
<ansehen>
|
Ein von einer öffentlichen
Körperschaft getragenes Berufsförderungswerk, das
ohne Absicht der Gewinnerzielung der beruflichen Rehabilitation
Behinderter dient, verfolgt erzieherische und karitative Ziele im Sinne
des § 118 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG.
BetrVG § 99,
§ 118
|
-
|
31.01.1995
|
1
AZR 142/94
|
<ansehen>
|
Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen
bestreikten Betrieb oder Betriebsteil für die Dauer des
Streiks ganz stillzulegen mit der Folge, daß auch
arbeitswillige Arbeitnehmer ihren Lohnanspruch verlieren
(Bestätigung des Senatsurteils vom 22. März
1994 - 1 AZR 622/93 - AP Nr. 130 zu Art. 9 GG Arbeitskampf,
auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des
Gerichts vorgesehen).
BGB
§ 615
GG
Art. 9
|
-
|
01.02.1995
|
5
AZR 847/93
|
<ansehen>
|
Zu dem nach § 1 Abs. 1 S. 1
FeiertagslohnzahlungsG fortzuzahlenden Arbeitsentgelt zählt
auch der steuerpflichtige Teil der Nahauslösungen nach
§ 7 BMTV. Dies gilt auch für die Zeitzonen 2 - 6
(Bestätigung von BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR
543/85 - AP Nr. 50 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsGesetz
|
-
|
07.02.1995
|
3
AZR 402/94
|
<ansehen>
|
Die Verdienstsicherung für
ältere Arbeitnehmer nach § 9 Nr. 1.3. des
Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Metallindustrie
in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein schützt den
Gesamtverdienst aus Tarifentgelt und übertariflichen Zulagen,
verbietet dem Arbeitnehmer aber nicht bei Tariflohnerhöhungen
eine arbeitsvertraglich zulässige Anrechnung freiwilliger
Zulagen auf den Tariflohn (Fortführung der bisherigen
Rechtsprechung vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83
- AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel und Urteil vom 23.
März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG
1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur
Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). Zweck
der Verdienstsicherung ist eine Besitzstandswahrung für
ältere Arbeitnehmer, deren Leistungskraft mit zunehmendem
Alter oft abnimmt, nicht aber deren Besserstellung. Ein auf
verdienstgesicherte Arbeitnehmer beschränktes
Anrechnungsverbot wäre nicht mit dem Gleichheitssatz des Art.
3 Abs. 1 GG zu vereinbaren.
TVG § 1
(Tarifverträge: Metallindustrie), § 4
|
-
|
07.02.1995
|
3
AZR 483/94
|
<ansehen>
|
Nach § 4 Abs. 1 des
Manteltarifvertrages des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen vom 23.
Juli 1993 (MTV) ist Mehrarbeit nur die Arbeitszeit, die über
die in § 2 Abs. 1 MTV geregelte regelmäßige
wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden hinausgeht.
Mehrarbeitszuschläge fallen nach § 4 MTV aber erst
an, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 40 Stunden
beträgt. In dem vom Senat entschiedenen Fall war es
unerheblich, ob diese auch für Teilzeitbeschäftigte
geltende Zuschlagsregelung rechtlichen Bedenken begegnet.
TVG § 1
(Tarifverträge: Einzelhandel), § 4
|
-
|
07.02.1995
|
3
AZR 776/94
|
<ansehen>
|
Ein Arbeitnehmer des Baugewerbes hat
während des Einsatzes auf einer auswärtigen
Baustelle, von der aus ihm eine tägliche Rückkehr zu
seiner Wohnung unzumutbar ist, für tatsächlich
durchgeführte Wochenendheimfahrten "- gleichgültig
wie er den Weg zurücklegt - einen Anspruch auf Zahlung des
Preises für die Eisenbahnfahrt zweiter Klasse" (§
7.4.6 BRTV Bau). Hierunter ist der volle Fahrpreis zweiter Klasse ohne
Berücksichtigung von Vergünstigungen und
Sondertarifen zu verstehen. Auch auf die mit der Benutzung einer
Bahncard verbundenen Vergünstigungen kommt es nicht an
TVG § 1
|
-
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08.02.1995
|
10
AZR 363/94
|
<ansehen>
|
Zu den Bohrarbeiten i.S.v. § 1
Abs. 2 Abschnitt V Nr. 5 VTV gehören auch
Aufschlußbohrungen für Baugrunduntersuchungen
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-
|
08.02.1995
|
10
AZR 518/94
|
<ansehen>
|
Der Senat verbleibt bei seiner
Entscheidung im Urteil vom 28. April 1993 (- 10 AZR 391/92 - AP Nr. 24
zu § 113 BetrVG 1972), daß das
Betriebsverfassungsgesetz in den Betrieben der sowjetischen
Stationierungsstreitkräfte keine Anwendung findet
BetrVG § 113
|
-
|
08.02.1995
|
4
AZR 165/94
|
<ansehen>
|
Bei den Eingruppierungsmerkmalen der
Anlage 1 zum MTA, die auf die Zahl der unterstellten
Plankräfte abstellen, ist nicht der den Teil des
Haushaltsplans bildende Stellenplan, sondern der dem Organisations- und
Stellenplan (OSP) folgende Geschäftsverteilungsplan (GVP)
maßgebend.
|
-
|
08.02.1995
|
4
AZR 922/93
|
<ansehen>
|
Sozialarbeiter in medizinischen
Einrichtungen von Kliniken, die mit der Betreuung von Patienten
beauftragt sind, erfüllen im allgemeinen nicht die
Voraussetzungen der Vergütungsgruppe IV a Fallgr. 15 Teil II
Abschn. G der Anlage 1 a zum BAT
BAT § 22,
§ 23
|
-
|
08.02.1995
|
4
AZR 958/93
|
<ansehen>
|
Eine Gruppe von Behinderten im
Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt für Behinderte, die
das Eingangsverfahren nach § 3 SchwbWV bereits durchlaufen
haben, ist keine Aufnahme(Beobachtungs-)gruppe.
BAT § 22,
§ 23
|
-
|
09.02.1995
|
2
AZR 389/94
|
<ansehen>
|
Zerrüttung einer Ehe als
Kündigungsgrund im Ehegatten-Arbeitsverhältnis
BGB
§ 612a
KSchG
§ 1
|
-
|
14.02.1995
|
1
ABR 41/94
|
<ansehen>
|
Sieht ein Tarifvertrag eine
Tariferhöhung in zwei Stufen vor und verrechnet der
Arbeitgeber nur die zweite, nicht aber die erste Tariferhöhung
mit übertariflichen Zulagen, so hängt das
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats davon ab, ob die beiden
unterschiedlichen Reaktionen des Arbeitgebers Teile eines einheitlichen
Regelungskonzeptes bilden und eine Veränderung der
Verteilungsgrundsätze bewirken
BetrVG § 87 Abs. 1
Nr. 10
|
-
|
14.02.1995
|
1
AZR 565/94
|
<ansehen>
|
Will ein Arbeitgeber
übertarifliche Zulagen, die er in unterschiedlicher
Höhe gewährt, voll auf eine neugeschaffene tarifliche
Zulage anrechnen, so hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach
§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, wenn trotz der vollen Anrechnung
noch ein Regelungsspielraum verbleibt. Das ist ausnahmsweise dann
anzunehmen, wenn gleichzeitig mit der Einführung der neuen
Tarifzulage auch die Tarifgehälter linear erhöht
werden und der Arbeitgeber nicht nur die Tarifgehälter
entsprechend anhebt, sondern auch - ohne Rechtspflicht - seine
übertariflichen Zulagen
BetrVG § 87 Abs. 1
Nr. 10
|
-
|
15.02.1995
|
7
AZR 670/94
|
<ansehen>
|
Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds
an einer Schulungsveranstaltung "Schriftliche Kommunikation im Betrieb"
ist nur dann als erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG
anzusehen, wenn dargelegt wird, warum der Betriebsrat seine
gesetzlichen Aufgaben ohne eine solche Schulung gerade des entsandten
Betriebsratsmitglieds nicht sachgerecht wahrnehmen kann.
BetrVG § 37 Abs. 6
|
-
|
15.02.1995
|
7
AZR 680/94
|
<ansehen>
|
Die Zuweisung eines Arbeitnehmers im
Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme enthält
gegenüber dem Arbeitgeber auch die bindende Feststellung,
daß der zugewiesene Arbeitnehmer die persönlichen
Förderungsvoraussetzungen nach § 93 Abs. 1 AFG
erfüllt.
BGB § 613a Abs. 1, 4,
§ 620
|
-
|
16.02.1995
|
8
AZR 493/93
|
<ansehen>
|
Eine Flugbegleiterin, die entgegen
einschlägiger Dienstvorschriften bei einem Flug keinen
Reisepaß mit sich führt und damit eine von der
Einreisebehörde gegen das Luftfahrtunternehmen
verhängte Einreisestrafe von 3. 000 US-Dollar verursacht,
haftet ihrem Arbeitgeber wegen schuldhafter Verletzung des
Arbeitsvertrages auf Schadensersatz. Die Haftung der Flugbegleiterin
ist nach den Grundsätzen der Haftungsbeschränkung des
Arbeitnehmers bei betrieblicher Tätigkeit zu mildern (vgl.
Beschluß des Großen Senats des
Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1994 - GS 1/89 - NZA 1994,
1083, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung
vorgesehen). Darüber hinaus ist bei der Haftungsquote ein
Mitverschulden des Arbeitgebers zu berücksichtigen, wenn das
Luftfahrtunternehmen keinerlei Kontrolle zur
Überprüfung der Einreisedokumente der Flugbegleiterin
vorgenommen hat
BGB §
611
|
-
|
16.02.1995
|
8
AZR 639/93
|
<ansehen>
|
Bei Kündigungen im
öffentlichen Dienst der DDR nach dem 1. Juli 1990 waren die
Betriebsgewerkschaftsleitungen nicht zu beteiligen. Die bis zur
erstmaligen Wahl der Betriebsräte geltende
Übergangsregelung ist mangels "planwidriger
Regelungslücke" im öffentlichen Dienst bis zur
erstmaligen Wahl eines Personalrats nicht entsprechend anzuwenden
|
-
|
16.02.1995
|
8
AZR 714/93
|
<ansehen>
|
In der ehemaligen DDR waren Mitglieder von
Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) nach
§§ 29, 31 des Gesetzes über die
Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vom 2. Juli 1982 (GBl.
DDR I S. 443) zur Arbeitsleistung verpflichtet. Ihr
Rechtsverhältnis zur LPG war vom Geltungsbereich des
Arbeitsgesetzbuches der DDR ausgenommen. Sie waren keine Arbeitnehmer.
BGB § 613a Abs. 4
BetrVG § 102 Abs. 1
Satz 3
KSchG §
1 Abs. 1
|
-
|
16.02.1995
|
8
AZR 741/87 (A)
|
<ansehen>
|
Bei grober Fahrlässigkeit hat der
Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, bei
leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht,
während bei normaler Fahrlässigkeit der Schaden in
aller Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer quotal zu verteilen
ist.
BGB §
611 Abs. 1
|
-
|
21.02.1995
|
9
AZR 166/94
|
<ansehen>
|
Die gesetzlichen Vorschriften
über die Wartezeit und Zwölftelung des Mindesturlaubs
nach §§ 4, 5 BUrlG sind auf den zusätzlichen
Urlaub eines Schwerbehinderten nach § 47 SchwbG nur im Jahr
des Eintritts oder Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis
anwendbar
BUrlG §§ 4,
5
|
-
|
21.02.1995
|
9
AZR 675/93
|
<ansehen>
|
Der Schwerbehinderte, der die Wartefrist
nach § 4 BUrlG für den gesetzlichen Mindesturlaub
erfüllt hat, erwirbt den vollen Zusatzurlaub nach dem
Schwerbehindertengesetz auch dann, wenn er erst im Laufe des Jahres als
Schwerbehinderter anerkannt wird.
BUrlG § 5
|
-
|
21.02.1995
|
9
AZR 746/93
|
<ansehen>
|
Die Ungewißheit über
das Ergebnis des Feststellungsverfahrens nach § 4 Abs. 1
SchwbG kann die Übertragung des Zusatzurlaubs nach §
47 Abs. 7 Unterabs. 2 S. 1 BAT bis zum 30. April des Folgejahres nicht
bewirken
BAT § 47
Abs. 7 Unterabs. 2, 4
|
-
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22.02.1995
|
10
ABR 21/94
|
<ansehen>
|
Gründet der Alleingesellschafter
und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH
einer KG eine neue GmbH und übernimmt diese von der KG den
Nahverkehrsbetrieb, so handelt es sich bei der GmbH um eine
Neugründung im Zusammenhang mit der rechtlichen
Umstrukturierung von Unternehmen i.S. von § 112 a Abs. 2 Satz
2 BetrVG
BetrVG § 112a Abs.
2, §
112 Abs. 4
|
-
|
22.02.1995
|
10
ABR 23/94
|
<ansehen>
|
Übertragen zwei Unternehmen
einzelne Betriebe einem neu gegründeten Unternehmen, das die
Betriebe mit einer auf dem Zusammenschluß beruhenden
unternehmerischen Zielsetzung fortführen soll, so handelt es
sich um eine Neugründung im Zusammenhang mit der rechtlichen
Umstrukturierung von Unternehmen im Sinne von § 112 a Abs. 2
Satz 2 BetrVG. Wird dieser - Betrieb innerhalb von vier Jahren nach der
Gründung des Unternehmens stillgelegt, so ist er nicht von der
Sozialplanpflicht nach § 112 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG befreit
BetrVG § 112a Abs.
2, §
112 Abs. 4
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-
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22.02.1995
|
10
AZR 500/94
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<ansehen>
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Wird im Februar 1991 im Beitrittsgebiet in
einer Betriebsvereinbarung für betriebsbedingt
gekündigte Arbeitnehmer, die "entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen Bezieher von Altersübergangsgeld sind", eine
zusätzliche betriebliche Leistung zum
Altersübergangsgeld vereinbart, so kann diese Regelung dahin
auszulegen sein, daß der Anspruch entfällt, wenn der
Arbeitnehmer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beanspruchen kann, auch
wenn der Arbeitnehmer einen Rentenantrag nicht stellt und weiter
Altersübergangsgeld bezieht
|
-
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22.02.1995
|
10
AZR 782/93
|
<ansehen>
|
Aus der Protokollnotiz zu § 2 Nr.
6 des Tarifvertrages über die tarifliche Absicherung eines
Teiles eines 13. Monatseinkommens in der Eisen-, Metall-, Elektro- und
Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen, wonach
Anspruchsberechtigte, die unter das Mutterschutzgesetz fallen, und
erkrankte Anspruchsberechtigte nicht von § 2 Nr. 6 Abs. 1
erfaßt werden, folgt, daß für diese
Arbeitnehmer eine Kürzung der tariflichen Sonderzahlung bei
Ruhen des Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr kraft Gesetzes
oder Vereinbarung (§ 2 Nr. 6 Abs. 1) nicht in Betracht kommt
TVG § 1
|
-
|
23.02.1995
|
6
AZR 329/94
|
<ansehen>
|
Gegenstand eines Rechtsstreits nach
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, § 9 TVG kann die Frage sein,
ob ein Tarifvertrag auf eine genau bestimmte, in ihrer Zusammensetzung
zweifelsfrei feststehende und von den anderen Arbeitnehmern klar
abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern anwendbar ist.
ArbGG §
2 Abs. 1 Nr. 1
TVG § 9
|
-
|
23.02.1995
|
6
AZR 586/94
|
<ansehen>
|
§ 15 Abs. 1 Satz 2 BAT regelt die
Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit, die für
vollzeitbeschäftigte Angestellte in § 15 Abs. 1 Satz
1 BAT festgelegt ist. Davon zu unterscheiden ist die mit
teilzeitbeschäftigten Angestellten vereinbarte
durchschnittliche Arbeitszeit i.S.d. § 34 Abs. 1 BAT;
für sie gilt § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT nicht.
BAT §§ 15, 34
|
-
|
23.02.1995
|
6
AZR 614/94
|
<ansehen>
|
Der BMT-G-O gilt für Arbeiter,
deren Arbeitsverhältnisse in dem in Art. 3 des
Einigungsvertrags genannten Gebiet begründet sind (§
1 Abs. 1 BMT-G-O). Dies ist der Fall, wenn das
Arbeitsverhältnis einen Bezug zum Beitrittsgebiet aufweist,
der gegenwärtig noch besteht (vgl. Urteil des Senats zu
§ 1 Abs. 1 BAT-O vom 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - AP Nr.
1 zu § 1 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der
Amtlichen Sammlung bestimmt). Der gegenwärtige Bezug zum
Beitrittsgebiet besteht, wenn der Arbeitsplatz dort liegt. Dies ist der
Fall, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit sich dort befindet.
Entscheidend für die Beurteilung sind die
tatsächlichen Umstände
|
-
|
23.02.1995
|
6
AZR 615/94
|
<ansehen>
|
Auf eine
Überbrückungsbeihilfe nach § 4 TV SozSich
ist nach § 5 Buchst. b TV SozSich eine Witwenrente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen. Diese Regelung ist nicht
deshalb gleichheitswidrig, weil Unterhaltsleistungen des Ehegatten
eines Anspruchsberechtigten von der Anrechnung ausgenommen sind
GG Art.
3 Abs. 1
|
-
|
23.02.1995
|
6
AZR 667/94
|
<ansehen>
|
Der TV Ang-O findet Anwendung, wenn ein
Angestellter, dessen Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet
begründet ist (§ 1 Abs. 1 TV Ang-O), nach einer
Tätigkeit im räumlichen Geltungsbereich des TV Ang
auf einen Arbeitsplatz im Beitrittsgebiet zurückkehrt
(Fortentwicklung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 6. Oktober 1994
- 6 AZR 324/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen
|
-
|
25.02.1995
|
1
AZR 642/96
|
<ansehen>
|
Es besteht kein Mitbestimmungsrecht des
Personalrats, wenn bei einer Frage der Verteilungsgerechtigkeit kein
anderer Arbeitnehmer berührt ist.
BGB §
611 Abs. 1
TVG § 1
|
-
|
28.02.1995
|
5
AZB 24/94
|
<ansehen>
|
Zur Feststellung des Umfangs der
materiellen Rechtskraft eines Versäumnisurteils in einem
Kündigungsschutzprozeß, das keine
Begründung enthält, ist auch das Klagevorbringen zu
berücksichtigen.
ArbGG § 65
KSchG
§ 4
|
-
|
01.03.1995
|
1
AZR 786/94
|
<ansehen>
|
Erklärt eine Gewerkschaft die
Aussetzung eines Streiks lediglich für Tage, an denen ohnehin
keine Arbeitspflicht besteht, so liegt keine Streikunterbrechung vor.
Handelt es sich um gesetzliche Feiertage, so besteht kein Anspruch auf
Feiertagslohnzahlung (Fortführung der bisherigen
Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 AZR 649/92 - AP Nr. 63
zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG)
GG Art.
9
|
-
|
01.03.1995
|
4
AZR 8/94
|
<ansehen>
|
Sozialarbeiter in einem Heim für
Nichtseßhafte, die mit dort regelmäßig
anfallenden Arbeiten betraut werden, sind in VergGr. IV b eingruppiert
BAT §§ 22,
23
|
-
|
01.03.1995
|
4
AZR 970/93
|
<ansehen>
|
Die Eingruppierung eines Schulassistenten,
dessen Aufgabe im wesentlichen die Betreuung verschiedener technischer
Geräte ist, richtet sich nicht nach den tariflichen
Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte in technischen
Berufen, sondern nach den allgemeinen tariflichen
Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst der
Anlage 1 a zum BAT/VKA.
BAT §§ 22,
23
|
-
|
01.03.1995
|
4
AZR 985/93
|
<ansehen>
|
Die Tätigkeit einer
Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung in der Einrichtung
"Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung" (INSPE) hebt
sich in der Regel nicht durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
i.S. der VergGr. IV a Fallgr. 15 aus der VergGr. IV b Fallgr. 16 der
Vergütungsgruppen Sozial- und Erziehungsdienst des
Tarifvertrages über die Tätigkeitsmerkmale zum
Bundes-Manteltarifvertrag (BMT-AW II) für die Arbeitnehmer der
Arbeiterwohlfahrt heraus
TVG § 1
|
-
|
07.03.1995
|
3
AZR 282/94
|
<ansehen>
|
§ 2 Versorgungs-TV in Verb. mit
§ 3 Buchst. q BAT in der bis zum 31. Dezember 1987 geltenden
Fassung ist wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3
Abs. 1 GG) jedenfalls insoweit unwirksam, als alle
unterhälftig beschäftigten Teilzeitkräfte
von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen worden
sind. Im übrigen ist der Versorgungs-TV
einschließlich der den Versorgungsanspruch
begründenden Grundregel wirksam.
BAT § 3,
§
46, §
70
GG Art.
3 Abs. 1, Art.
9 Abs. 3
|
-
|
08.03.1995
|
10
AZR 208/94
|
<ansehen>
|
Der Arbeitgeber kann bei der
Gewährung einer freiwilligen Leistung Arbeitnehmer, die im
Laufe des Bezugsjahres ausgeschieden sind, auch dann von der Leistung
ausnehmen, wenn er den im Laufe des Bezugsjahres neu eingetretenen
Arbeitnehmern die Leistung anteilig gewährt. Der Senat
läßt dahingestellt, ob der Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer die nicht ohne weiteres erkennbaren Gründe
für eine Differenzierung alsbald mitteilen muß, wenn
er sich auf diese berufen will (so aber BAG Urteil vom 5. März
1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB
Gleichbehandlung, Urteil vom 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - AP Nr. 11 zu
§ 1 BetrAVG Gleichbehandlung)
BGB §
611
|
-
|
08.03.1995
|
10
AZR 27/95
|
<ansehen>
|
Verweist ein Haustarifvertrag auf die
Bestimmungen des BAT in ihrer jeweils geltenden Fassung, so
erfaßt diese Verweisung auch die Sonderregelungen nach
§ 2 BAT, wenn deren Ausschluß im
Verweisungstarifvertrag nicht erkennbar geregelt ist.
BAT § 33a,
§ 2 SR 2a
TVG § 1
|
-
|
08.03.1995
|
10
AZR 697/94
|
<ansehen>
|
Ein Alters- oder Pflegeheim mit
überwiegend krankenpflegebedürftigen Insassen im
Sinne von Nr. 1 der Sonderregelung 2a zum BAT liegt vor, wenn die
überwiegende Anzahl der Heimbewohner in der Regel - ggfls.
neben einer wegen Alters und Gebrechlichkeit notwendigen Altenpflege -
wegen einer Krankheit auch der Krankenpflege bedürfen
BAT § 2 SR
2a Nr. 1, 8, § 33
|
-
|
08.03.1995
|
5
AZR 848/93
|
<ansehen>
|
Grundsätzlich muß der
Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere, zu denen auch das Arbeitszeugnis
gehört, bei dem Arbeitgeber abholen.
|
-
|
08.03.1995
|
5
AZR 869/93
|
<ansehen>
|
Zahlt der Arbeitgeber wegen der Verlegung
seines Betriebs Abfindungen auf vertraglicher Grundlage an
ausscheidende Arbeitnehmer, so verstößt er nicht
gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er Arbeitnehmer von
Zahlungen ausschließt, die bereits geraume Zeit vor dem
Umzugstermin aufgrund von Eigenkündigungen ausscheiden
BetrVG § 112,
§
75 Abs. 1
|
-
|
09.03.1995
|
2
AZR 484/94
|
<ansehen>
|
Gesetzliche Kündigungsfristen
i.S. von § 9 Abs. 2 GesO sind auch die in einem Tarifvertrag
geregelten Kündigungsfristen
TVG § 1 Abs.
1, §
4 Abs. 1
|
-
|
09.03.1995
|
2
AZR 497/94
|
<ansehen>
|
außerordentliche
Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen,
wenn sich die Arbeitsverhinderung konkret nachteilig auf das
Arbeitsverhältnis auswirkt und für den Arbeitgeber
zumutbare Überbrückungsmöglichkeiten nicht
bestehen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 15.
November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP Nr. 87 zu § 626 BGB; vgl.
auch Urteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 719/93 -, AiB 1995, 119
BGB §
626 Abs. 1
GG Art.
2 Abs. 1,
Art. 12 Abs. 1, Art.
14 Abs. 1
|
-
|
15.03.1995
|
7
AZR 643/94
|
<ansehen>
|
Bei der Abmeldung für die
Erledigung von Betriebsratsaufgaben hat das Betriebsratsmitglied dem
Arbeitgeber Ort und voraussichtliche Dauer der beabsichtigten
Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Angaben auch zur Art der
Betriebsratstätigkeit können nicht verlangt werden.
Insoweit gibt der Senat seine entgegenstehende Rechtsprechung auf (BAG
Beschluß vom 14. Februar 1990 - 7 ABR 13/88 - BB 1990, 1625).
BGB §
611
BetrVG § 37 Abs. 2
|
-
|
15.03.1995
|
7
AZR 659/93
|
<ansehen>
|
Die besondere Situation des
öffentlichen Dienstes im Beitrittsgebiet rechtfertigt es
nicht, an den Inhalt arbeitsgerichtlicher
BGB §
620
|
-
|
15.03.1995
|
7
AZR 737/94
|
<ansehen>
|
Art. 48 Abs. 2 EG-Vertrag steht einer
Auslegung von § 57 b Abs. 3 HRG entgegen, nach der die
Beschäftigung von Fremsprachenlektoren stets ein sachlicher
Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages ist.
|
-
|
16.03.1995
|
8
AZR 260/94
|
<ansehen>
|
Verursacht ein Berufskraftfahrer in
Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit unverschuldet
einen schweren Verkehrsunfall und wird wegen dieses Unfalls gegen ihn
ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, hat ihm
der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten der Verteidigung zu ersetzen.
BGB §
611
|
-
|
16.03.1995
|
8
AZR 414/93
|
<ansehen>
|
Das Ruhen und die Beendigung des
Arbeitsverhältnisses gemäß Anlage I Kapitel
XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 2 Sätze 2 und 5 zum
Einigungsvertrag waren unabhängig vom Vertragsinhalt des
einzelnen Arbeitsverhältnisses, so daß auch
sogenannte Berufsförderungsverträge erfaßt
wurden
|
-
|
16.03.1995
|
8
AZR 58/92
|
<ansehen>
|
Muß nach einer tariflichen
Ausschlußklausel bereits der auf Freistellung gerichtete
Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden, läuft ab dessen
Übergang in einen Zahlungsanspruch keine neue
Ausschlußfrist.
TVG § 4
(Ausschlußfristen)
|
-
|
16.03.1995
|
8
AZR 898/93
|
<ansehen>
|
Die Verletzung der arbeitsvertraglichen
Pflicht, vor jeder Fahrt mit dem Lkw den Ölstand zu
kontrollieren, ist grob fahrlässig.
BGB §
611
|
-
|
21.03.1995
|
1
ABR 46/94
|
<ansehen>
|
Wird einem Arbeitnehmer des
öffentlichen Dienstes ein neuer Arbeitsbereich
übertragen, der sich von dem bisherigen erheblich
unterscheidet, so muß der Arbeitgeber die Eingruppierung
überprüfen. Bei der erforderlichen Entscheidung ist
der Personalrat auch dann zu beteiligen, wenn der Arbeitgeber die
bisherige Eingruppierung beibehalten will
BPersVG §
75 Abs. 1 Nr. 2
|
-
|
21.03.1995
|
9
AZR 596/93
|
<ansehen>
|
§ 258 ZPO ist auf die
künftige Gewährung von Zusatzurlaub bei
Gesundheitsgefährdung nach § 12 EUV NW nicht
anwendbar.
BAT § 49
Abs. 1
|
-
|
22.03.1995
|
10
AZR 432/94
|
<ansehen>
|
Einen Anspruch auf Zahlung der
Antrittsgebühr nach § 11 Abs. 5 RTS-Tarifvertrag
haben nur solche in der rechnergesteuerten Texterfassung mit
Angestelltentätigkeiten beschäftigten
Fachkräfte der Druckindustrie, die schon bei
Einführung der rechnergesteuerten Textsysteme im Betrieb als
gewerbliche Fachkräfte der Druckindustrie beschäftigt
waren
TVG § 1
|
-
|
22.03.1995
|
4
AZN 1105/94
|
<ansehen>
|
Das Tätigkeitsmerkmal
"selbständige Leistungen" i.S. der VergGr. V c Fallgr. 1 a BAT
ist dann erfüllt, wenn Arbeitsvorgänge, die
mindestens die Hälfte der gesamten Arbeitszeit des
Angestellten in Anspruch nehmen, selbständige Leistungen
enthalten. Auf den Umfang der selbständigen Leistungen
innerhalb des einzelnen Arbeitsvorgangs kommt es dann nicht mehr an.
Die Arbeitsvorgänge müssen in rechtserheblichem
Ausmaß das Erfordernis selbständiger Leistungen
erfüllen. Das Erfordernis.des rechtserheblichen
Ausmaßes ist zum Begriff des Arbeitsvorgangs in Bezug zu
setzen. Der Begriff des rechtserheblichen Ausmaßes ist ein
unbestimmter Rechtsbegriff. Bei seiner Anwendung steht dem
Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zu. Deshalb ist dem Senat
eine Bestimmung eines Prozentsatzes der Arbeitszeit, bei dessen
Vorliegen das Merkmal selbständige Leistungen in erheblichem
Ausmaß gegeben ist, nicht möglich; auch andere
tatsächliche Gesichtspunkte vermögen zu dessen
Ausfüllung zu führen (Bestätigung und
Fortführung der Senatsrechtsprechung, BAGE 51, 282 = AP Nr.
116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 20. Oktober
1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT
1975; BAG Urteil vom 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 -, zur
Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen
ArbGG § 72a
BAT §§ 22,
23
|
-
|
22.03.1995
|
4
AZR 30/94
|
<ansehen>
|
Eine Erzieherin mit stattlicher
Anerkennung und sonderpädagogischer Zusatzausbildung oder eine
sonstige Angestellte mit "gleichwertigen Fähigkeiten" und
"Erfahrungen" in der Tätigkeit einer
Frühförderin oder Früherzieherin in einer
Frühförderstelle erfüllen in der Regel die
Tätigkeitsmerkmale der VergGr. V c Fallgr. 5 BAT/VKA
BAT §§ 22,
23
|
-
|
22.03.1995
|
4
AZR 71/94
|
<ansehen>
|
Die Tätigkeit eines graduierten
Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung in der
Drogenentwöhnungsbehandlung hebt sich in der Regel nicht durch
besondere Schwierigkeit und Bedeutung im Sinne der
Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 3 und 4 aus der
Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 9 heraus
|
-
|
22.03.1995
|
5
AZB 21/94
|
<ansehen>
|
"Scientology Kirche Hamburg e.V." ist
keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne der Art. 4,
140 GG, Art. 137 WRV.
ArbGG §
5, §
2 Abs. 1 Nr. 3a
BetrVG § 5 Abs. 2 Nr.
3
GG Art.
4
|
-
|
22.03.1995
|
5
AZR 874/93
|
<ansehen>
|
Ist die werdende Mutter
arbeitsunfähig krank, so löst ein für
denselben Zeitraum angeordnetes ärztliches
Beschäftigungsverbot (§ 3 Abs. 1 MuSchG) keinen
Anspruch auf Mutterschaftslohn (§ 11 Abs. 1 MuSchG) aus
BGB §
616 Abs. 1 (a.F.)
MuSchG §
11 Abs. 1, § 3 Abs. 1
|
-
|
22.03.1995
|
5
AZR 934/93
|
<ansehen>
|
Für die Frage, ob die Zeit des
Umkleidens zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit
zählt, kommt es auf die Verhältnisse im Einzelfall an.
BGB §
611
BetrVG § 77 Abs. 6,
§ 77 Abs. 4
|
-
|
26.03.1995
|
2
AZR 386/94
|
<ansehen>
|
Dem Betriebsrat sind
gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die
Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Dazu
gehört im allgemeinen die Vorlage von Beweismaterial nicht;
etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 80 Abs. 2 BetrVG
BGB
§ 626
BetrVG § 80 Abs. 2,
§§
99, 102
|
-
|
28.03.1995
|
3
AZR 343/94
|
<ansehen>
|
Ist nach einer Versorgungsordnung ein
Anspruch auf Witwenversorgung davon abhängig, daß
die Ehe durch das Ableben des früheren Arbeitnehmers
aufgelöst wurde und die Eheleute zu diesem Zeitpunkt nicht von
einander getrennt gelebt haben, so ist der Anspruch auf
Witwenversorgung dann ausgeschlossen, wenn die Eheleute im
Nachversorgungsfall im Sinne der §§ 1566 Abs. 2, 1567
Abs. 1 BGB getrennt gelebt haben.
GG Art.
3, Art. 6
|
-
|
28.03.1995
|
3
AZR 373/94
|
<ansehen>
|
Hat der Arbeitgeber als
Versicherungsnehmer in einem Lebensversicherungsvertrag dem
Arbeitnehmer lediglich ein widerrufliches Bezugsrecht auf die
Versicherungsleistungen eingeräumt, so gehört der
Anspruch auf die Versicherungsleistung im Konkurs des Arbeitgebers zur
Konkursmasse (§ 1 Abs. 1 KO). Dies gilt auch dann, wenn der
Arbeitnehmer nach § 6 BetrAVG vorzeitiges Altersruhegeld aus
der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nimmt
(Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Senats; vgl.
Urteil vom 26. Februar 1991 - 3 AZR 213/90 - AP Nr. 15 zu § 1
BetrAVG Lebensversicherung).
|
-
|
28.03.1995
|
3
AZR 496/94
|
<ansehen>
|
Der gesetzliche Insolvenzschutz einer
Betriebsrentenanwartschaft kann auf der Anrechnung von Vordienstzeiten
beruhen, wenn die angerechnete Betriebszugehörigkeit von einer
Versorgungszusage begleitet war und bis unmittelbar an das
Arbeitsverhältnis heranreicht, das eine neue
Versorgungsanwartschaft begründet (BAGE 31, 45 = AP Nr. 1 zu
§ 7 BetrAVG; BAGE 44, 1 = AP Nr. 17 zu § 7 BetrAVG).
Eine Erstreckung des Insolvenzschutzes aufgrund der Anrechnung von
Vordienstzeiten ist aber ausgeschlossen, wenn der betreffende
Arbeitnehmer bereits aufgrund der Vordienstzeiten allein eine kraft
Gesetzes unverfallbare Versorgungsanwartschaft erlangt hatte.
|
-
|
28.03.1995
|
3
AZR 900/94
|
<ansehen>
|
Das Betriebsrentengesetz trifft keine
Bestimmung dazu, wie die Betriebsrente zu berechnen ist, wenn ein
Arbeitnehmer sie nach § 6 BetrAVG mit Eintritt in den
vorzeitigen Ruhestand in Anspruch nimmt. Es kommt deshalb darauf an,
welche Regelungen die jeweiligen Versorgungsordnungen hierzu treffen.
|
-
|
30.03.1995
|
2
AZR 1020/94
|
<ansehen>
|
Die Verwendung der richtigen
Empfängernummer kommt im Telefaxverkehr der Adressierung des
Schreibens gleich. Deshalb muß ein Rechtsanwalt bei
Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels
Telefax durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen,
daß der Sendebericht nicht nur auf vollständige und
fehlerfreie Übermittlung des Textes, sondern auch auf die
richtige Empfängernummer abschließend kontrolliert
wird (im Anschluß an BayObLG Beschluß vom 13.
Oktober 1994 - 1 Z RR 39/94 - zur Veröffentlichung in der
Amtlichen Sammlung 1994 unter der Nr. 56 vorgesehen
ArbGG § 66 Abs. 1
|
-
|
30.03.1995
|
6
AZR 563/94
|
<ansehen>
|
Nach der Übergangsvorschrift Nr.
2 zu § 16 Abs. 4 TVO-Ang werden Zeiten des Bestehens eines
Arbeitsverhältnisses bei der Deutschen Post, in denen der
Angestellte nicht verpflichtet war, die geschuldete Arbeitsleistung zu
erbringen, so gewertet, als wenn der TV Ang-O gegolten hätte.
Sie sind somit in gleicher Weise wie Sonderurlaub auf die
Postdienstzeit anzurechnen.
|
-
|
30.03.1995
|
6
AZR 694/94
|
<ansehen>
|
Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A
Abschnitt III Nr. 1 Abs. 1 zum Einigungsvertrag schließt
tarifliche Regelungen mit dem Ziel einer schrittweisen
Annäherung an das für den öffentlichen
Dienst in den alten Bundesländern geltende Tarifrecht nicht
aus. Für einen Tarifvertrag, durch den vor dem Wirksamwerden
des Beitritts geltende Arbeitsbedingungen aufgehoben oder
geändert werden, gilt das Ablösungsprinzip. Eine
Billigkeitskontrolle findet nicht statt. Änderungen sind von
den Gerichten nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen
das Grundgesetz, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder
tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen.
|
-
|
05.04.1995
|
10
AZR 542/94
|
<ansehen>
|
Ein Betrieb des Maler- und
Lackiererhandwerks fällt nur dann unter den betrieblichen
Geltungsbereich der Bautarife, wenn er überwiegend Putz- und
Stuckarbeiten ausführt. Daß Putz- und Stuckarbeiten
zusammen mit anderen baulichen Tätigkeiten im Sinne von
§ 1 Abs. 2 Abschnitt V VTV überwiegend anfallen,
reicht nicht aus
TVG § 1
|
-
|
05.04.1995
|
4
AZR 154/94
|
<ansehen>
|
Eine tarifliche Regelung, nach der die
Beispiele im Tätigkeitskatalog die konkrete Interpretation des
jeweiligen Oberbegriffes sind, die aber für die Stufenfindung
bei einer Umgruppierung über mehrere
Vergütungsgruppen Mitarbeiter, die im Rahmen einer
betrieblichen Laufhahnentwicklung über den Beispielskatalog
umgruppiert werden, besser stellt als die über die
Oberbegriffe umgruppierten, verstößt gegen Art. 3
Abs. 1 GG und ist nichtig.
GG Art.
3 Abs. 1
|
-
|
05.04.1995
|
4
AZR 183/94
|
<ansehen>
|
Die Leiterin des Freizeitbereichs einer
Ganztagsgrundschule in Berlin erfüllt nicht das
Eingruppierungsmerkmal "Angestellte als Leiter von
Kindertagesstätten". Diese Ganztagsgrundschulen integrieren
Unterricht, außerunterrichtliche Arbeitsgemeinschaften,
Schülerarbeitsstunden und Freizeitangebote nach einer
aufeinander abgestimmten pädagogischen Zielsetzung. Dem Leiter
einer solchen Schule obliegt damit nach § 22 SchulVerfG Berlin
auch die Leitung des der Schule organisatorisch eingegliederten
Freizeitbereichs
BAT §§ 22,
23
|
-
|
05.04.1995
|
5
AZR 961/93
|
<ansehen>
|
Soll ein Anspruch zur Wahrung einer
tariflichen Ausschlußfrist geltend gemacht werden (hier:
§ 17 MTV für Wäschereien und Mietdienste),
so muß der Schuldner zur Erfüllung des Anspruchs
aufgefordert werden.
TVG § 4
|
-
|
19.04.1995
|
10
AZR 136/94
|
<ansehen>
|
Es verstößt nicht gegen
den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn an die
gewerblichen Arbeitnehmer wegen erheblich höherer
krankheitsbedingter Fehlzeiten ein gekürzter 13. Monatslohn
gezahlt wird, die Angestellten dagegen einzelvertraglich ein
ungekürztes 13. Monatsgehalt erhalten
BGB §
611
BetrVG § 75
|
-
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19.04.1995
|
10
AZR 259/94
|
<ansehen>
|
Schließt eine tarifliche
Regelung den Anspruch auf eine Sonderzahlung aus, wenn im Kalenderjahr
aus "sonstigen Gründen" nicht gearbeitet wurde, so gilt dies
auch bei ganzjähriger Kurzarbeit mit "Null-Stunden"-Arbeitszeit
BGB §
611
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-
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19.04.1995
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10
AZR 344/94
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<ansehen>
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Es verstößt nicht gegen
den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber
den im Zeitungsvertrieb beschäftigten Innendienstangestellten
ein Weihnachtsgeld zahlt, den Zeitungszustellern jedoch nicht. Diese
Differenzierung ist sachlich gerechtfertigt, weil die Zeitungszusteller
anders als die Innendienstangestellten die Möglichkeit haben,
zur Weihnachtszeit von den Abonnenten ein jedenfalls nicht
unerhebliches Trinkgeld zu erhalten. Darauf, ob das gezahlte
Weihnachtsgeld in seiner Höhe dem zumindest durchschnittlichen
Trinkgeldbezug in etwa entspricht, kommt es nicht an
BGB §
611
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-
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19.04.1995
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10
AZR 49/94
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<ansehen>
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Ergibt die Auslegung einer
arbeitsvertraglichen Vereinbarung übe.r die Zahlung eines "13.
Monatsgehalts", daß es sich um einen Teil der im
Austauschverhältnis zur Arbeitsleistung stehenden
Vergütung handelt, so entsteht kein anteiliger Anspruch auf
das "13. Monatsgehalt" für Zeiten, in denen das
Arbeitsverhältnis wegen Erziehungsurlaubs ruht
BGB §
611
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-
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25.04.1995
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3
AZR 365/94
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<ansehen>
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Nach § 5 Abs. 3 des Hamburger
Ruhegeldgesetzes (RGG) "kann in Ausnahmefällen" vor Eintritt
des Versorgungsfalles Ruhegeld gewährt werden, wenn bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind. Die in § 5 Abs. 3 RGG
beschriebene Fallgestaltung führt lediglich zu einer auf
Ausnahmefälle beschränkten Ermessensleistung.
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-
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25.04.1995
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3
AZR 446/94
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<ansehen>
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Der arbeitsrechtliche
Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn der Arbeitgeber einzelne
Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer
Lage sachfremd schlechter stellt. Bildet der Arbeitgeber Gruppen von
begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muß
diese Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen
(ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl.
zuletzt Senatsurteil vom 22. November 1994 - 3 AZR 349/94 - zur
Veröffentlichung vorgesehen -).
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-
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25.04.1995
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3
AZR 528/94
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<ansehen>
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Eine Produktionsgenossenschaft, die selbst
keine Bodenbewirtschaftung betreibt, unterfällt auch dann
nicht dem fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über
eine Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
vom 20. November 1973 (ZVL-TV), wenn sie ausschließlich
Produkte ihrer landwirtschaftlich tätigen Genossen verwertet.
TVG § 1
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-
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25.04.1995
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9
AZR 690/93
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<ansehen>
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In einem Unternehmen mit mehreren
Betrieben ist der Arbeitgeber frei, den Belegschaften betriebsratsloser
Betriebe die Zahlung von Umsatzprämien zuzusagen. In Betrieben
mit Betriebsrat bedarf er dazu jeweils der Zustimmung des Betriebsrats.
BetrVG § 77 Abs. 2,
§
87 Abs. 1 Nr. 10, 11
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-
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26.04.1995
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4
AZR 299/94
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<ansehen>
|
"Diplompädagogen" sind keine
Diplomlehrer im Sinne der TdL-Richtlinien über die
Eingruppierung der nicht von der Anlage 1 a zum BAT-O
erfaßten Angestellten i.d.F. vom 23. Januar 1992.
Ausbildungsinhalt und Ausbildungsziel waren andere als bei
Diplomlehrern.
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-
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26.04.1995
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4
AZR 404/94
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<ansehen>
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Diplomsportlehrer (DHfK) mit postgradualer
Ausbildung und Prüfung in "Didaktik des Schulsports" stehen
den Diplomlehrern für Sport in der Regel gleich und
können deshalb in die Besoldungsgruppe A 12 = VergGr. III
BAT-O einzureihen sein
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-
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26.04.1995
|
4
AZR 905/93
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<ansehen>
|
Ehemalige Freundschaftspionierleiter sind
keine "Lehrer" im Sinne der Zweiten
Besoldungsübergangsverordnung und den Richtlinien der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die
Eingruppierung der nicht von der Anlage 1 a zum BAT-O
erfaßten Angestellten
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-
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26.04.1995
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4
AZR 97/95
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<ansehen>
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Eine Erzieherin in der Tätigkeit
einer Unterstufenlehrerin ist keine Lehrerin im Sinne der 2.
BesÜV und hat daher keinen Anspruch auf Vergütung
nach Besoldungsgruppe A 10/A 11 bzw. Vergütungsgruppe IV b/IV
a BAT-O
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-
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26.04.1995
|
7
AZR 850/94
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<ansehen>
|
Arbeitnehmerüberlassung im Sinne
des AÜG setzt zumindest das Vorliegen einer - wenn auch
konkludenten - Vereinbarung zwischen dem Vertragsarbeitgeber und dem
Dritten voraus, nach der der Arbeitnehmer für den Dritten
tätig werden soll.
AÜG Art. 1 §§ 1, 13
|
-
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26.04.1995
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7
AZR 874/94
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<ansehen>
|
Wahlvorstandsmitglieder haben für
erforderliche Wahlvorstandstätigkeit, die aus betrieblichen
Gründen außerhalb ihrer Arbeitszeit zu leisten war,
Ausgleichsansprüche in entsprechender Anwendung des §
37 Abs. 3 BetrVG
BetrVG § 20 Abs. 3
S. 2, §
37 Abs. 3
|
-
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26.04.1995
|
7
AZR 936/94
|
<ansehen>
|
Eine Nebenbestimmung im
Zuweisungsbescheid, die eine Förderung im Rahmen einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von einer späteren
Übernahme des zugewiesenen Arbeitnehmers in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis abhängig macht, begründet
keine Rechte des Arbeitnehmers auf Abschluß eines
unbefristeten Arbeitsvertrages mit dem
Maßnahmeträger.
BGB §
620
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-
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26.04.1995
|
7
AZR 984/93
|
<ansehen>
|
»§ 41 Abs. 4 Satz 3 SGB
VI erfaßt nicht die Vereinbarung der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer
eine ihm vom Arbeitgeber zugesagte Altersversorgung nach
beamtenrechtlichen Grundsätzen beanspruchen kann
GG Art.
3 Abs. 1
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-
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27.04.1995
|
6
AZR 888/94
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<ansehen>
|
Nach § 2 Abs. 1 Buchst. c 66.
Tarifvertrag zur Änderung des BAT vom 24. April 1991 bleiben
Aufwendungen im Sinne des § 40 Satz 2 BAT bis zum 31. Dezember
1992 weiter beihilfefähig, wenn für solche
Aufwendungen für dieselbe Person vor dem 1. April 1991
Beihilfe zu gewähren war. Diese Voraussetzung liegt vor, wenn
für nach dem BSHG erbrachte Leistungen ein Anspruch des
Beihilfeberechtigten bestand. Nicht entscheidend ist, daß
für Sozialhilfeleistungen vor dem 1. April 1991 eine
Überleitung des Beihilfeanspruchs des Berechtigten auf den
Sozialhilfeträger nach § 90 BSHG erfolgt ist
BAT (Bundes-Angestelltentarifvertrag) § 40
Satz 2
|
-
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27.04.1995
|
6
AZR 902/94
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<ansehen>
|
Auf eine Abfindung nach dem TV Soziale
Absicherung kann eine zuvor in einem Auflösungsvertrag
vereinbarte auf individualrechtlicher Grundlage beruhende Abfindung
nicht angerechnet werden
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-
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27.04.1995
|
8
AZR 197/94
|
<ansehen>
|
Die vertragsgemäße
Rückgabe eines verpachteten Betriebes an den
Verpächter stellt auch dann einen Betriebsübergang
dar, wenn der Verpächter die Leitungsmacht zuvor nicht
ausgeübt hat und selbst keine entsprechenden Betriebe
führt (im Anschluß an BAG Urteil vom 21. Januar 1988
- 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB)
BGB § 613 a
|
-
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27.04.1995
|
8
AZR 382/94
|
<ansehen>
|
Im Falle nachträglich erfolgter
Feststellung der Versicherungspflicht (hier wegen
Doppelarbeitsverhältnis) ist der Arbeitgeber zur
Nachentrichtung der Beiträge verpflichtet.
Die bloße Verletzung der Meldepflicht (§ 28o Abs. 1
Satz 1 SGB IV) führt nicht zur Verpflichtung des
Arbeitnehmers, auch den Arbeitgeberanteil zu tragen.
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-
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02.05.1995
|
4
AZB 8/95
|
<ansehen>
|
Es stellt einen Organisationsmangel eines
Gewerkschaftsvertreters dar, der die Wiedereinsetzung
ausschließt, wenn dieser eine Berufungsbegründung in
den Postkorb einer anderen Gewerkschaft zur Beförderung legen
läßt, ohne daß er durch eine
Ausgangskontrolle sicherstellt, daß die
Berufungsbegründung rechtzeitig zum Gericht mitgenommen wird
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-
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03.05.1995
|
5
AZR 15/94
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<ansehen>
|
Die Arbeitsverhältnisse der
Seeleute aus dem Nicht-EG-Ausland auf im internationalen
Schiffsregister eingetragenen Schiffen unter deutscher Flagge richten
sich mangels Rechtswahl nach dem Recht des Staates, zu dem sich aus der
Gesamtheit der Umstände die engere Verbindung ergibt. Hinweise
des Senats: Zur Anwendbarkeit des Rechts der Republik Indien auf in
Bombay abgeschlossene Heuerverträge mit indischen Seeleuten
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-
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05.05.1995
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4
AZR 258/95 (A
|
<ansehen>
|
Ein Rechtsanwalt braucht sich nicht zu
vergewissern, ob eine Rechtsmittelschrift, mit der eine Notfrist
eingehalten werden soll, rechtzeitig bei dem Adressatengericht
eingegangen ist, wenn diese in ausreichendem Abstand zum Ablauf der
Frist zur Post gegeben wird
|
-
|
05.05.1995
|
4
AZR 258/95
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<ansehen>
|
Ein Rechtsanwalt braucht sich nicht zu
vergewissern, ob eine Rechtsmittelschrift, mit der eine Notfrist
eingehalten werden soll, rechtzeitig bei dem Adresssatengericht
eingegangen ist, wenn diese in ausreichendem Abstand zum Ablauf der
Frist zur Post gegeben wird
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-
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09.05.1995
|
1
ABR 51/94
|
<ansehen>
|
Geht der Stillegung eines Betriebes ein
Personalabbau voraus, der sich über einen längeren
Zeitraum erstreckt, so richtet sich die Zahl der
regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer i.S.
des § 111 BetrVG danach, wie sich der Personalabbau im
Zeitablauf darstellt.
BetrVG §§ 111,
112a
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-
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09.05.1995
|
1
ABR 56/94
|
<ansehen>
|
Sieht ein Tarifvertrag eine
Erschwerniszulage vor, deren Höhe vom Arbeitgeber im
Einvernehmen mit dem Betriebsrat festgelegt werden soll, kann hierin
die Einräumung eines echten Mitbestimmungsrechts liegen, wenn
die tarifliche Regelung Voraussetzungen und Umfang der Zulage
offenläßt. Wird bei dieser Rechtslage zwischen den
Betriebspartnern kein Einvernehmen erzielt, kann die Einigungsstelle
nach § 76 BetrVG angerufen werden und verbindlich entscheiden.
ArbGG § 98
BetrVG §§ 76,
87 Abs. 1
Nr. 10
|
-
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09.05.1995
|
1
ABR 61/94
|
<ansehen>
|
Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten,
in denen der Wirtschaftsausschuß nach § 106 BetrVG
ein Unterrichtungs- und Beratungsrecht hat, gehört auch die
Stillegung von Betrieben, in denen kein Betriebsrat gebildet ist
BetrVG § 106 Abs. 3
Nr. 6
|
-
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09.05.1995
|
9
AZR 185/94
|
<ansehen>
|
Eine Veranstaltung dient dann der
politischen Weiterbildung im Sinne des
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes, wenn das vom Veranstalter zugrunde
gelegte didaktische Konzept und die zeitliche und sachliche Ausrichtung
der einzelnen Lerneinheiten darauf ausgerichtet sind, das
Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche,
soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern.
|
-
|
09.05.1995
|
9
AZR 552/93
|
<ansehen>
|
Die langandauernde krankheitsbedingte
Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers ist kein besonders
begründeter Ausnahmefall im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr.
9 S. 2 MTV Hohlglasindustrie, der die Übertragung des Urlaubs
über den 31. März des Folgejahres hinaus rechtfertigt
BUrlG § 7
Abs. 3
|
-
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10.05.1995
|
10
AZR 648/94
|
<ansehen>
|
Sieht ein Arbeitsvertrag vor,
daß die Zahlung eines Weihnachtsgeldes unter dem Vorbehalt
des jederzeitigen Widerrufs steht und ein Rechtsanspruch auf das
Weihnachtsgeld nicht besteht, so handelt es sich bei dieser
Sonderzahlung nicht um einen Teil der im Austauschverhältnis
zur Arbeitsleistung stehenden Vergütung. Daher darf der
Arbeitgeber eine anteilige Kürzung des Weihnachtsgeldes
für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis wegen
Erziehungsurlaubs ruht, nur dann vornehmen, wenn dies
ausdrücklich vereinbart wurde
BGB §
611
|
-
|
10.05.1995
|
10
AZR 650/94
|
<ansehen>
|
Stehen nach einer tariflichen Regelung
über eine Sonderzahlung zeitweise nichttätigen
Beschäftigten nur so viele Zwölftel der Sonderzahlung
zu, wie sie im Kalenderjahr volle Monate bei dem Unternehmen gearbeitet
oder Leistungen nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches erhalten
haben, so ist der Anspruch auf die Sonderzahlung im Hinblick auf
Zeiten, in denen Kurzarbeit mit "Null-Stunden"-Arbeitszeit angeordnet
war, zu kürzen
BGB §
611
|
-
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10.05.1995
|
4
AZR 457/94
|
<ansehen>
|
Eine Ärztin (ein Arzt) mit
Gebietsbezeichnung und mit Zusatzbezeichnung "Sozialmedizin", die (der)
in mehr als der Hälfte ihrer (seiner) Arbeitszeit auf
ärztlichem Gebiet tätig ist, erfüllt die
Voraussetzungen der Vergütungsgruppe 13 der Anlage 1
Tätigkeitsmerkmale zum MDK-T
TVG § 1
|
-
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10.05.1995
|
4
AZR 74/94
|
<ansehen>
|
Eine Ärztin (ein Arzt) mit
Zusatzbezeichnung "Sozialmedizin", die (der) in mehr als der
Hälfte ihrer (seiner) Arbeitszeit auf ärztlichem
Gebiet tätig ist, erfüllt die Voraussetzungen der
VergGr. 13 der Anlage 1 Tätigkeitsmerkmale zum MDK-T
TVG § 1
|
-
|
11.05.1995
|
2
AZR 683/94
|
<ansehen>
|
Das Gesetz zur Verlängerung der
Kündigungsmöglichkeiten in der öffentlichen
Verwaltung nach dem Einigungsvertrag vom 20. August 1992 (BGBl I,
1546), das die Sonderkündigungsregelungen des
Einigungsvertrags bis 31. Dezember 1993 verlängert, ist
jedenfalls insoweit verfassungskonform, als davon Fälle
erfaßt werden, in denen der öffentliche Arbeitgeber
rechtzeitig vor dem 2. Oktober 1992 das Kündigungsverfahren
eingeleitet hat, dieses sich jedoch ohne sein Verschulden (z.B. durch
gesetzliche Mitbestimmungstatbestände) bis nach dem 2. Oktober
1992 hinausgezögert hat
GG Art.
12, Art. 3
|
-
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16.05.1995
|
3
AZR 395/94
|
<ansehen>
|
§ 7 Manteltarifvertrag
für die gewerblichen Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen in der
Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie vom 27. Mai 1991
(MTV) räumt den Betriebspartnern bei der
Prämienentlohnung einen größeren
Gestaltungsspielraum ein als bei der Akkordentlohnung. Diese Regelung
schreibt keine bestimmten Prämienarten,
Bezugsgrößen und Prämienfaktoren vor. Die
Prämienberechnung braucht auch nicht an den tariflichen
Stundenlohn des einzelnen Arbeitnehmers anzuknüpfen.
Allerdings darf die Mindestentlohnung nach § 7 Abschn. III Nr.
4 Abs. 2 MTV (110 % des tariflichen Stundenlohnes bei normalen
Betriebsverhältnissen und entsprechenden Arbeitsergebnissen)
nicht unterschritten werden.
TVG § 1
|
-
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16.05.1995
|
3
AZR 535/94
|
<ansehen>
|
Im Verhältnis von zwei
aufeinanderfolgenden Tarifverträgen gilt die
Zeitkollisionsregel. Der jüngere Tarifvertrag tritt an die
Stelle des älteren Tarifvertrages. Dabei können die
Tarifvertragsparteien innerhalb rechtlicher Grenzen eine Tarifnorm
sowohl zu Gunsten als auch zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer
ändern (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt
Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1
BetrAVG Ablösung).
BGB § 613 a Abs. 1 S.
2, 3
BetrVG § 112
TVG § 1 Abs.
1,
§ 2 Abs. 1, § 7 Abs.
1
|
-
|
16.05.1995
|
3
AZR 627/94
|
<ansehen>
|
»§ 9 Nr. 1 des
Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Metallindustrie
in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein schützt
ältere Arbeitnehmer davor, daß sie durch
altersbedingte Leistungsabnahme Verdiensteinbußen erleiden.
Diese Verdienstsicherung ist nicht von der künftigen
Entwicklung der Löhne abgekoppelt und festgeschrieben. Auch
die verdienstgesicherten Arbeitnehmer müssen eine allgemeine
Absenkung der Prämienobergrenze gegen sich gelten lassen (im
Anschluß an das Urteil des Senats vom 7. Februar 1995 - 3 AZR
402/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt
TVG § 4,
§
1
|
-
|
16.05.1995
|
3
AZR 687/94
|
<ansehen>
|
Nach § 10 des Tarifvertrages zur
sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei
Rationalisierungsmaßnahmen und Strukturveränderungen
in den Unternehmen der Mitteldeutschen Wasser- und Umwelttechnik AG
Halle vom 15. Oktober 1990 hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen
Zuschuß zum Altersübergangsgeld in Höhe des
jeweiligen Unterschiedsbetrages zwischen dem
Altersübergangsgeld und 80 % des letzten
Durchschnittsnettolohnes. Erhöht sich das
Altersübergangsgeld, verringert sich der Zuschuß des
Arbeitgebers
GG
Art. 3 Abs. 1
TVG § 1
(Tarifverträge: Wasser- und Umwelttechnik)
TVG § 3 Abs.
1
|
-
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18.05.05
|
8
AZR 963/93
|
<ansehen>
|
Bei der Abberufung eines
Bürgermeisters nach § 30 des Gesetzes über
die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17.
Mai 1990 (KommVerfG 1990) waren bis zum 31. Dezember 1991 die bis zu
diesem Zeitpunkt nach dem Einigungsvertrag weitergeltenden Vorschriften
der §§ 62 ff. AGB-DDR über die Abberufung
eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis durch Wahl
begründet worden war, anzuwenden
|
-
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24.05.1995
|
10
AZR 619/94
|
<ansehen>
|
1. Der Senat hält daran fest,
daß das Arbeitsverhältnis während des
Erziehungsurlaubs kraft Gesetzes ruht (im Anschluß an das
Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 - AP Nr. 7 zu
§ 15 BErzGG).
BGB §
611
|
-
|
24.05.1995
|
7
ABR 48/94
|
<ansehen>
|
Ein in privatrechtlicher Rechtsform
betriebenes Krankenhaus kann auch dann eine karitative Einrichtung
sein, wenn die Anteile nur von einer Gebietskörperschaft
gehalten werden, die zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung
der Bevölkerung mit leistungsfähigen
Krankenhäusern gesetzlich verpflichtet ist
BetrVG § 118 Abs. 1
S. 1
|
-
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24.05.1995
|
7
ABR 54/94
|
<ansehen>
|
Der Arbeitgeber ist nicht bereits deshalb
verpflichtet, die Schulungskosten nach § 37 Abs. 6, §
40 Abs. 1 BetrVG zu tragen, weil er auf eine Mitteilung des
Betriebsrats, ein bestimmtes Betriebsratsmitglied zu dieser
Schulungsveranstaltung entsenden zu wollen, geschwiegen hat.
BetrVG § 37 Abs. 6,
§
40 Abs. 1
|
-
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01.06.1995
|
6
AZR 912/94
|
<ansehen>
|
Der Anspruch des Arbeitgebers auf
Rückzahlung überzahlter Vergütung wird im
Zeitpunkt der Überzahlung fällig, wenn die
Vergütung fehlerhaft berechnet worden ist, obwohl die
maßgebenden Umstände bekannt waren oder
hätten bekannt sein müssen. Auf die Kenntnis des
Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es
regelmäßig nicht an (Bestätigung der
ständigen Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAGE 63, 246, 253
= AP Nr. 8 zu § 29 BAT, zu II 3 b der Gründe).
BAT § 70
|
-
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01.06.1995
|
6
AZR 922/94
|
|
Ist im Arbeitsvertrag eines nicht
tarifgebundenen Angestellten des öffentlichen Dienstes
vereinbart, daß ein bestimmter Tarifvertrag des
öffentlichen Dienstes und die diesen ergänzenden
Tarifverträge Anwendung finden sollen, so bedeutet dies
mangels entgegenstehender Anhaltspunkte in der Regel nur, daß
gelten soll, was bei Tarifgebundenheit gelten würde
(ständige Rechtsprechung des BAG, z.B. Urteil vom 21. Oktober
1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT, m.w.N.). Dieser
Grundsatz findet Anwendung, soweit es darum geht, ob auf das
Arbeitsverhältnis eines Angestellten der ausdrücklich
im Arbeitsvertrag in Bezug genommene BAT-O oder der BAT anzuwenden ist.
BAT § 1 Abs.
1 Buchst. b
|
-
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01.06.1995
|
6
AZR 926/94
|
<ansehen>
|
Soweit sich nach § 2 Abs. 7 in
Verb. mit Abs. 6 TV soziale Absicherung der einem Arbeitnehmer nach
§ 2 Abs. 1 TV soziale Absicherung zustehende
Abfindungsanspruch dadurch verringert, daß innerhalb eines
bestimmten Zeitraums nach der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Rente aus der
gesetzlichen Rentenversicherung entsteht, kommt es auf die Entstehung
des Rentenstammrechts und nicht auf die Entstehung der den jeweiligen
Leistungszeiträumen zuzuordnenden Einzelansprüche an.
Ist das Rentenstammrecht vor Beendigung des
Arbeitsverhältnisses entstanden, verringert sich die Abfindung
nicht.
TVG § 1
Abs. 2
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14.06.1995
|
10
AZR 25/94
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<ansehen>
|
Eine arbeitsvertragliche
Rückzahlungsklausel hinsichtlich des Weihnachtsgeldes ist
unwirksam, wenn sie weder Voraussetzungen für die
Rückzahlungspflicht noch einen eindeutig bestimmten Zeitraum
für die Bindung des Arbeitnehmers festlegt.
BGB
§ 611
|
-
|
14.06.1995
|
4
AZR 225/94
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<ansehen>
|
Die Tarifvertragsparteien sind nicht
gehindert, die Eingruppierungsmerkmale auch zum Nachteil der
Arbeitnehmer zu ändern. Wird ein Bewährungsaufstieg
in eine höhere Vergütungsgruppe beseitigt, so werden
Verfassungsgrundsätze nicht berührt, wenn solchen
Angestellten kein Besitzstand eingeräumt wird, die die
früher notwendige Zeit teilweise zurückgelegt haben.
Sie haben noch keine Anwartschaft als aufschiebend bedingten Anspruch
auf höhere Vergütung erworben
BAT §§ 22,
23
TVG § 1
|
-
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14.06.1995
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4
AZR 246/94
|
<ansehen>
|
Sozialarbeiter in der Beratung von
Suchtmittelabhängigen sind in der VergGr. IV b BAT eingereiht.
Sofern sie in Kliniken zur Behandlung von Suchtmittelkranken arbeiten,
sollen sie nach der Suchtmittelvereinbarung eine geeignete
Zusatzausbildung haben. Dies kann die Ausbildung zum
Suchtkrankentherapeuten, die Gesprächstherapie nach Rogers,
Verhaltenstherapie oder Psychodrama sein.
BAT §§ 22,
23
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-
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14.06.1995
|
4
AZR 250/94
|
<ansehen>
|
Sieht die geänderte Fassung der
AVR einen Zeitaufstieg nicht mehr vor, ist nicht in geschützte
Besitzstände eingegriffen, wenn im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Änderung die Voraussetzungen des
Zeitaufstiegs noch nicht gegeben waren.
|
-
|
14.06.1995
|
4
AZR 271/94
|
<ansehen>
|
Diplom-Sozialarbeiter mit staatlicher
Anerkennung, die mit der Wahrnehmung der Betreuungsaufgaben
gegenüber den ihnen zugewiesenen Jugendlichen und jungen
Erwachsenen im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen" im
Rahmen der Einrichtung der Verselbständigungshilfe eines
Jugendamtes befaßt sind, erfüllen in der Regel nicht
die Voraussetzungen der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppen 15,
16 Teil II Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1 a
zum BAT/VKA
BAT §§ 22,
23
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-
|
14.06.1995
|
4
AZR 915/93
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<ansehen>
|
Die Vorschriften des § 3 Abs. 1
des Tarifvertrages Nr. 401 f für die Angestellten der
Deutschen Bundespost und des Tarifvertrages Nr. 402 f für die
Arbeiter der Deutschen Bundespost sind nicht dahin auszulegen,
daß sie den Vorrang der Änderungskündigung
vor der Beendigungskündigung tariflich vorschreiben. Die
Praxis der Beklagten, zunächst
Änderungsverträge anzubieten und im Falle der
Ablehnung sogleich Beendigungskündigungen auszusprechen,
verstößt nicht gegen diese tarifvertraglichen
Vorschriften. Ob das Vorgehen der Beklagten mit dem
Kündigungsschutzgesetz vereinbar ist, bleibt offen
TVG § 1
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-
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14.06.1995
|
5
AZR 126/94
|
<ansehen>
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Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer
einen Personalrabatt zugesagt, ohne sich den Widerruf vorzubehalten, so
kann er die Vergünstigung nicht mit der Begründung
einstellen, die Gewährung freiwilliger Leistungen liege in
seinem billigen Ermessen.
BGB §
611
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14.06.1995
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5
AZR 143/94
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<ansehen>
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Gemäß § 100
Abs. 2 S. 2 Halbsatz 1 SGB IV ist der Arbeitgeber berechtigt, die Lohn-
oder Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall zu verweigern, solange der
Arbeitnehmer den Sozialversicherungsausweis trotz Verlangens nicht
hinterlegt. Hieraus ergibt sich kein endgültiges, sondern nur
ein zeitweiliges Leistungsverweigerungsrecht
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14.06.1995
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5
AZR 960/93
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<ansehen>
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Ein tarifvertraglicher Anspruch auf
Rückzahlung von Weiterbildungskosten nach SR 2a Nr. 7 BAT
besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer "auf Veranlassung und im Rahmen
des Personalbedarfs" weitergebildet wurde.
BGB §
611
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20.06.1995
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3
AZN 261/95
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<ansehen>
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Die Feststellung und Berechnung der
prozessualen Fristen ist grundsätzlich Sache des mit der
Prozeßvertretung betrauten Rechtsanwalts. Nur wenn es sich um
einfache und übliche, in der Praxis des Rechtsanwalt
häufig vorkommende Fristen (Routinefristen) handelt, kann er
sich auf die Berechnung durch gut geschultes und sorgfältig
überwachtes Büropersonal verlassen.
ArbGG § 72 a
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20.06.1995
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3
AZR 539/93
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<ansehen>
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Nach § 4 und § 5 des
Manteltarifvertrages für die Nährmittel- und
Feinkostindustrie Hessen und Rheinland-Pfalz vom 20. Juni 1989 besteht
ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge nur für
Arbeitsstunden, die über die regelmäßige
werktägliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Diese
Regelung ist rechts. wirksam, auch wenn sie dazu führt,
daß Vollzeitkräfte regelmäßig
für Arbeitsleistungen über das arbeitsvertraglich
geschuldete Maß hinaus Mehrarbeitszuschläge
erhalten, während dies bei Teilzeitkräften nicht in
vergleichbarer Weise der Fall ist
GG Art.
3 Abs. 1, Abs. 3
TVG § 1
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20.06.1995
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3
AZR 684/93
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<ansehen>
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Nach § 3 und § 4 des
Manteltarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer und
Angestellte in der chemischen Industrie in der Fassung vom 1. Juli 1990
besteht ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge nur für
Arbeitsstunden, die über die tarifliche wöchentliche
oder über die in diesem Rahmen betrieblich festgelegte
regelmäßige tägliche Arbeitszeit
hinausgehen. Diese Regelung ist rechtswirksam, auch wenn sie dazu
führt, daß Vollzeitkräfte
regelmäßig für Arbeitsleistungen
über das arbeitsvertraglich geschuldete Maß hinaus
Mehrarbeitszuschläge erhalten, während dies bei
Teilzeitkräften nicht in vergleichbarer Weise der Fall ist.
GG Art.
3 Abs. 1, Abs. 3
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-
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20.06.1995
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3
AZR 857/94
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<ansehen>
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Nach § 10 Nr. 1 Buchst. b des
Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer und Auszubildenden
in der Milch-, Käse- und Schmelzkäseindustrie sind
die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihren Arbeitnehmern für
die Zeiten einer Ratsherrentätigkeit nach der
Niedersächsischen Gemeindeordnung den Unterschiedsbetrag
zwischen dem entgangenen Arbeitsentgelt und dem von der Gemeinde
gewährten Ersatz des Verdienstausfalles zu zahlen. Die
Ratsherrentätigkeit ist nicht als Erfüllung einer
öffentlich-rechtlichen Verpflichtung im Sinne dieser
Tarifvorschrift anzusehen
BAT § 52
Abs. 1 Nr. 1
BGB (a.F.) § 616 Abs. 1
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-
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20.06.1995
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8
AZR 450/93
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<ansehen>
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Im Bereich der erst mit dem Wirksamwerden
des Beitritts neu entstandenen Länder konnte
gemäß Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt
III Nr. 1 Abs. 3 in Verbindung mit Fußnote 2 zu Abs. 2 der
Ruhensbeginn noch nach dem 2. Oktober 1990 hinausgeschoben werden
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21.06.1995
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2
ABR 28/94
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<ansehen>
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Der Senat hält jedenfalls
für den Fall einer außerordentlichen
betriebsbedingten Änderungskündigung nicht an der
Ansicht (Beschluß vom 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 -
AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969) fest, im Rahmen der
Prüfung des § 626 BGB sei auf die fiktive
Kündigungsfrist abzustellen.
BGB §
626
BetrVG § 103
KSchG §
2, §
15
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-
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27.06.1995
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1
ABR 3/95
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<ansehen>
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Beisitzer einer Einigungsstelle sind in
dieser Funktion keine Vertreter des Arbeitgebers oder des Betriebsrats.
Sie üben ihr Amt höchstpersönlich aus. Daher
können sie für ihre Tätigkeit in der
Einigungsstelle keine Verfahrensvollmacht erteilen
BetrVG § 76
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-
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27.06.1995
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1
ABR 62/94
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<ansehen>
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Ist für den Teil eines Betriebs
ein Betriebsrat gewählt und die Wahl nicht angefochten worden,
so hat der Betriebsrat alle entsprechenden Beteiligungsrechte. Das gilt
unabhängig davon, ob er tatsächlich für eine
betriebsratsfähige Einheit gewählt wurde.
BGB § 613a
BetrVG §§ 111,
112,
4,
19
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27.06.1995
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1
AZR 1016/94
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<ansehen>
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Die Aussperrung bedarf einer eindeutigen
Erklärung des Arbeitgebers. Hieran fehlt es, wenn bei der
Schließung des Betriebes unklar bleibt, ob der Arbeitgeber
lediglich auf streikbedingte Betriebsstörungen reagieren oder
selbst eine Kampfmaßnahme ergreifen will
GG Art.
9 Abs. 3
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-
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27.06.1995
|
9
AZR 351/94
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<ansehen>
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Hat ein Vorruheständler nach dem
3. Oktober 1990 bei der Bundesanstalt für Arbeit beantragt,
Vorruhestandsgeld nach Maßgabe a der Nr. 5 der Anlage II
Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt III des Einigungsvertrages zu
zahlen, ist der bisherige Arbeitgeber von seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Vorruhestandsgeld freigeworden (Bestätigung der
Senatsrechtsprechung, Urteil vom 9. August 1994 - 9 AZR 199/93 - DB
1995, 636, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung
vorgesehen). Das gilt nicht, wenn sich der Arbeitgeber in einer
wirksamen Betriebsvereinbarung verpflichtet hat, den Anspruch auf
Vorruhestandsgeld entsprechend künftiger tarifvertraglicher
Erhöhung der Vergütung selbst zu erfüllen.
BetrVG § 26 Abs. 3,
§
77
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-
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27.06.1995
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9
AZR 648/93
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<ansehen>
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Die vor Änderung des
Arbeitsgesetzbuches der DDR im Beitrittsgebiet geschlossene
Vorruhestandsvereinbarung, in der ein Betrieb einem
Werktätigen die Zahlung eines betrieblichen Zuschusses zum
Vorruhestandsgeld zusagte, verstieß nicht gegen § 44
Abs. 1 AGB-DDR in der Fassung vom 16. Juni 1977.
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-
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28.06.1995
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10
AZR 948/94
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<ansehen>
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Der Angestellte des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe hat Anspruch auf eine Zuwendung nach dem TV-Zuwendung
auch für die Monate, für die er lediglich
Bezüge aus einer erziehungsgeldunschädlichen
Teilzeitbeschäftigung beim Landschaftsverband erhalten hat
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-
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28.06.1995
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7
ABR 47/94
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<ansehen>
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Führt ein gemeinnütziger
Verein betriebsverfassungsrechtliche Schulungen i. S. d. § 37
Abs. 6 BetrVG durch, unterliegt er auch dann koalitionsrechtlichen
Beschränkungen, wenn die Mitgliedschaft nicht auf
Gewerkschaften oder deren Mitglieder beschränkt ist. Es
genügt, daß die Gewerkschaft den Vereinsvorstand
stellt und über ihn Inhalt, Durchführung und
Finanzierung solcher Schulungen maßgebend bestimmt
BetrVG § 40 Abs. 1,
§
37 Abs. 6
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-
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28.06.1995
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7
ABR 55/94
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<ansehen>
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Koalitionsrechtliche
Beschränkungen der Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers
nach § 40 Abs. 1 BetrVG für Schulungen i. S. d.
§ 37 Abs. 6 BetrVG gelten auch dann, wenn ein
gemeinnütziger Verein die Schulungsveranstaltungen
durchführt, bei denen die Gewerkschaften kraft
satzungsmäßiger Rechte und personeller
Verflechtungen maßgeblichen Einfluß auf den Inhalt,
die Organisation und die Finanzierung der Bildungsarbeit nehmen.
BetrVG § 40 Abs. 1,
§
37 Abs. 6
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-
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28.06.1995
|
7
ABR 59/94
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<ansehen>
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Nicht jede räumlich oder
organisatorisch abgrenzbare Arbeitsstätte ist ein Betriebsteil
im Sinne des § 4 S. 1 BetrVG. Erforderlich ist zumindest das
Bestehen einer eigenen Leitung, die Weisungsrechte des Arbeitgebers
ausübt
BetrVG § 4 S. 1
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-
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28.06.1995
|
7
AZR 1001/94
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<ansehen>
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Trinkgelder, die dem Bedienungspersonal in
Gaststätten von den Gästen freiwillig gegeben werden,
gehören jedenfalls bei Fehlen einer besonderen
arbeitsvertraglichen Vereinbarung für Zeiten des Urlaubs, der
Arbeitsunfähigkeit und der Betriebsratstätigkeit
nicht zum vom Arbeitgeber fortzuzahlenden Arbeitsentgelt
BUrlG §
11 Abs. 1
BetrVG § 37 Abs. 2,
§
78 S. 2
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-
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28.06.1995
|
7
AZR 555/94
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<ansehen>
|
Nach § 59 BAT endet das
Arbeitsverhältnis eines berufsunfähigen Arbeitnehmers
nur, soweit es an zumutbaren
Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einem freien
Arbeitsplatz fehlt.
BAT § 59
BGB §§ 620, 622, 626
KSchG §
1
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-
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05.07.1995
|
5
AZR 135/94
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<ansehen>
|
Mutterschutzlohn nach § 11 Abs. 1
Satz 1 MuSchG wird nur geschuldet, wenn allein das ärztliche
Beschäftigungsverbot für die Nichtleistung der Arbeit
ursächlich ist (ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG
Urteil vom 22. März 1995 - 5 AZR 874/93 -, zur
Veröffentlichung bestimmt).
BGB §
616
GG Art.
6 Abs. 4
MuSchG §
3 Abs. 1,
§ 11 Abs. 1 S. 1
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-
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06.07.1995
|
5
AZB 9/93
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<ansehen>
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Rote-Kreuz-Schwestern sind weder
Arbeitnehmer der Schwesternschaft noch arbeitnehmerähnliche
Personen im Sinne von § 5 Abs. 1 ArbGG
ArbGG §
5 Abs. 1
BGB §
611
BetrVG § 5 Abs. 1
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-
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06.07.1995
|
8
AZR 487/93
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<ansehen>
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Der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG
Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - BVerfGE 84, 133)
bezeichnete Mutterschutz erfaßt nicht Mütter, die
nach der befristet weitergeltenden DDR-Rechtslage nach dem Wochenurlaub
gemäß § 246 AGB DDR von der Arbeit
freigestellt waren und Kündigungsschutz nach § 58
AGB-DDR hatten (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 10.
Dezember 1992 - 8 AZR 134/92 - AP Nr. 2 zu § 58 AGB-DDR
GG Art.
6 Abs. 4
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-
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06.07.1995
|
8
AZR 827/93
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<ansehen>
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Kündigung eines Hochschullehrers
nach Einigungsvertrag.
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-
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11.07.1995
|
1
AZR 161/95
|
<ansehen>
|
Entscheidet sich der Arbeitgeber
dafür, einen bestreikten Betrieb (Betriebsteil) nicht
stillzulegen, sondern soweit wie möglich aufrechtzuerhalten,
so verlieren Arbeitswillige, die dennoch nicht beschäftigt
werden, ihren Entgeltanspruch nur, wenn ihre Beschäftigung dem
Arbeitgeber infolge des Streiks unmöglich oder unzumutbar wird.
BGB §
611,
§ 615
GG Art.
9
|
-
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11.07.1995
|
1
AZR 63/95
|
<ansehen>
|
Entscheidet sich der Arbeitgeber
dafür, einen bestreikten Betrieb (Betriebsteil) nicht
stillzulegen, sondern soweit wie möglich aufrechtzuerhalten,
so verlieren Arbeitswillige, die dennoch nicht beschäftigt
werden, ihren Entgeltanspruch nur, wenn ihre Beschäftigung dem
Arbeitgeber infolge des Streiks unmöglich oder unzumutbar wird.
BGB §
615
GG
Art. 9
|
-
|
11.07.1995
|
3
AZR 154/95
|
<ansehen>
|
Nach §§ 2, 3 GPH-TV II
steht Arbeitnehmern ein Abfindungsanspruch zu, die einvernehmlich durch
Aufhebungsvertrag auf Veranlassung des Arbeitgebers aus dem
Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind. Ist der
Aufhebungsvertrag wegen Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB nach
§ 134 BGB nichtig, besteht der Anspruch nicht.
TVG § 1,
§
4
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-
|
11.07.1995
|
3
AZR 8/95
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<ansehen>
|
»§ 16 Satz 2 des
Rationalisierungsschutzabkommens für das private
Versicherungsgewerbe in den Bundesländern Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
sowie Berlin-Ost vom 28. November 1990 gestattet den Betriebspartnern
abweichende Regelungen auch zuungunsten der Arbeitnehmer. Diese
Öffnungsklausel ist zulässig. Die
Tarifvertragsparteien haben den Betriebspartnern die ihnen durch
§§ 111 ff. BetrVG eingeräumten
Gestaltungsmöglichkeiten belassen und sich auf eine
Auffangregelung beschränkt
BetrVG § 75 Abs. 1,
§§
111 ff
TVG § 1
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-
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11.07.1995
|
5
AS 13/95
|
<ansehen>
|
Die Gerichte für Arbeitssachen
sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 ArbGG für Streitigkeiten
unter Arbeitnehmern aus unerlaubten Handlungen nur zuständig,
wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zum
Arbeitsverhältnis der Parteien steht.
ArbGG §
2 Abs. 1 Nr. 9
|
-
|
12.07.1995
|
10
AZR 511/94
|
<ansehen>
|
Macht eine tarifliche Regelung den
Anspruch auf eine Jahressonderzahlung davon abhängig,
daß der Arbeitnehmer im Berechnungszeitraum mindestens 21
Tage tatsächlich gearbeitet hat, so gilt die Zeit der
Beschäftigungsverbote während der Mutterschutzfristen
nach den §§ 3 und 6 MuSchG nicht als Zeit einer
tatsächlichen Arbeitsleistung.
An seiner gegenteiligen Entscheidung vom
12. Mai 1993 (- 10 AZR 528/91 - AP Nr. 156 zu § 611 BGB
Gratifikation) hält der Senat nicht fest
BGB §
611
MuSchG § 3,
§ 6
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-
|
12.07.1995
|
2
AZR 762/94
|
<ansehen>
|
Die krankheitsbedingte Minderung der
Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers ist in der Regel nicht
geeignet, einen wichtigen Grund für eine
außerordentliche Kündigung darzustellen.
Schon nach dem ultima-ratio-Grundsatz
muß der Arbeitgeber vor Ausspruch einer solchen
Kündigung vor allem bei älteren Arbeitnehmern
prüfen, ob der Minderung ihrer Leistungsfähigkeit
nicht durch organisatorische Maßnahmen (Änderung des
Arbeitsablaufs, Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Umverteilung der
Aufgaben) begegnet werden kann
BGB §
626
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-
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13.07.1995
|
5
AZB 37/94
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<ansehen>
|
Wer als Gesamtprokurist für eine
Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) tätig ist, ist
regelmäßig deren Arbeitnehmer. Er wird nicht allein
dadurch freier Dienstnehmer, daß er zum
Mitgeschäftsführer der Komplementär-GmbH
bestellt wi
ArbGG §
5 Abs. 1 S. 1, §
2 Abs. 1 Nr. 3 b
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-
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17.07.1995
|
5
AS 8/95
|
<ansehen>
|
Für die Klage eines vorzeitig aus
dem Amt ausgeschiedenen Richters, der hinsichtlich der Altersversorgung
die Gleichstellung mit Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes
verlangt (Bewilligung einer Zusatzversorgung), ist der Rechtsweg zu den
Verwaltungsgerichten gegeben
|
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19.07.1995
|
10
AZR 885/94
|