-
|
27.07.93
|
1 ABR 11-93
|
<ansehen>
|
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Eingruppierungen und Umgruppierungen gemäß § 99 BetrVG BetrVG § 99
|
-
|
21.09.93
|
1 ABR 16-93
|
<ansehen>
|
tarifliche Regelung, die einen
Zuschlag für Nachtarbeit vorsieht
BetrVG § 87 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 76
|
| 2a |
21.09.1993 |
1 ABR 19/93 |
<ansehen> |
Betriebsrat: Mitbestimmung bei
Neueingruppierung nach Änderung der tariflichen
Gehaltsgruppenordnung)
Die erneute
Eingruppierungsentscheidung durch den Arbeitgeber nach
Änderung der Gehaltsgruppenordnung stellt einen
mitbestimmungspflichtiger Tatbestand dar.
BAT Anlage 1a
BetrVG §
99 |
-
|
10.08.93
|
1 ABR 21-93
|
<ansehen>
|
Spruch einer Einigungsstelle,
der den Arbeitgeber verpflichtet, alle Arbeitnehmer monatlich eine
Stunde von der Arbeit freizustellen zum Ausgleich des Aufwands, der mit
der bargeldlosen Auszahlung des Arbeitsentgelts verbunden ist
BetrVG § 76 Abs. 5 Satz 4, § 87 Abs. 1 Nr. 4
|
-
|
21.09.93
|
1 ABR 28-93
|
<ansehen>
|
Der Betriebsrat ist nach
§ 94 Abs. 1 BetrVG zu beteiligen, wenn der
Arbeitgeber vor der Einstellung aus einer
formularmäßigen Zusammenfassung von Fragen
über die persönlichen Verhältnisse,
insbesondere über Eignung, Kenntnisse und Fähigkeiten
(Personalfragebogen), dem Bewerber die Fragen nacheinander
mündlich stellt und die Antworten jeweils selber vermerkt.
BetrVG § 94 Abs. 1, § 94 Abs. 2, § 118 Abs. 1 Satz 1
|
-
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14.12.93
|
1 ABR 31-93
|
<ansehen>
|
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs.
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 87 Abs. 1, § 76 Abs. 5 Satz 3, 4
|
-
|
09.02.93
|
1 ABR 33-92
|
<ansehen>
|
Bei Maßnahmen,
für die an sich ein Beteiligungsrecht nach den
Bestimmunge des für den Bereich der
Stationierungsstreitkräfte modifizierten BpersVG
besteht, sind diese Beteiligungsrechte nicht ausgeschlossen, wenn die
Maßnahmen auf Anordnung einer im Entsendestaat
ansässigen, der obersten Dienstbehörde in der
Bundesrepublik Deutschland übergeordneten Dienststelle
durchgeführt werden und den in der Bundesrepublik Deutschland
befindlichen Dienststellen keinen eigenen Entscheidungsspielraum
belassen.
|
-
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02.11.93
|
1 ABR 36-93
|
<ansehen>
|
Vorliegen einer
mitbestimmungspflichtigen Versetzung.
BetrVG § 95 Abs. 3, § 99, 101
|
-
|
23.11.93
|
1 ABR 38-93
|
<ansehen>
|
Die Umsetzung
eines Arbeitnehmers von der Tagschicht in die Nachtschicht ist keine
zustimmungspflichtige Versetzung, wenn sich dadurch lediglich die Lage
der Arbeitszeit des betroffenen Arbeitnehmers ändert.
BetrVG § 95 Abs. 3, § 99, 87 Abs. 1 Nr. 2
|
-
|
09.03.93
|
1 ABR 41-92
|
<ansehen>
|
ob der Arbeitgeber für die
Beschäftigten der Therapieabteilung mit oder ohne Beteiligung
des Betriebsrats Arbeit an Wochenfeiertagen anordnen kann
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 87 Abs. 1
|
-
|
12.01.93
|
1 ABR 42-92
|
<ansehen>
|
Wird eine tarifliche
Vergütungsgruppenordnung in der Weise abgeändert,
daß sich die Zahl der Vergütungsgruppen
erhöht, die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale
neugefaßt und die Tätigkeitsbeispiele vermehrt
werden, bedarf es einer Umgruppierung der Arbeitnehmer
BetrVG § 99
|
-
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09.02.93
|
1 ABR 43-92
|
<ansehen>
|
Mitwirkungsrechte
der Hauptbetriebsvertretung bei Kündigungen.
BPersVG § 79, § 72
|
-
|
09.03.93
|
1 ABR 48-92
|
<ansehen>
|
ob der Arbeitgeber verpflichtet
ist, nach Inkrafttreten einer neuen tariflichen Gehaltsgruppenordnung
die Mitarbeiter neu einzugruppieren.
BetrVG § 99
|
-
|
09.02.93
|
1 ABR 51-92
|
<ansehen>
|
tarifgerechte Eingruppierung einer
bei dem Antragsteller beschäftigten Arbeitnehmerin und im
Zusammenhang damit über den Umfang des Mitbestimmungsrechts
des Betriebsrats bei Eingruppierungen überhaupt.
BetrVG § 99, § 101
|
-
|
20.04.93
|
1 ABR 59-92
|
<ansehen>
|
Eine zustimmungsbedürftige
Einstellung i. S. von § 99 BetrVG liegt auch dann
vor, wenn Personen für eine in Aussicht genommene
Beschäftigung eine Ausbildung erhalten
BetrVG § 99 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 98 BBiG § 1 Abs. 2
|
-
|
23.03.93
|
1 ABR 65-92
|
<ansehen>
|
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Änderung des Kreises der Nutzungsberechtigten von Werkmietwohnungen. BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 9
|
-
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27.07.93
|
1 ABR 8-93
|
<ansehen>
|
Verpflichtung des
Arbeitgebers, die Bestellung des Arbeitnehmers
Günther M zum "Koordinator Wortprogramm" aufzuheben.
BetrVG § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 101, 99 Abs. 1 Satz 1, § 99 Abs. 2 Nr. 6, § 95 Abs. 3
|
-
|
26.01.93
|
1 AZR 303-92
|
<ansehen>
|
Wirksamkeit einer vom Beklagten
angeordneten Versetzung des Klägers.
BetrVG § 99, § 50, § 103
|
-
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26.10.93
|
1 AZR 46-93
|
<ansehen>
|
Zahlung von Weihnachtsgeld
BetrVG § 77 Abs. 6, § 77 Abs. 5, § 87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
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23.03.93
|
1 AZR 520-92
|
<ansehen>
|
Die Zulage zur
Abgeltung der mit dem Vier-Schicht-Betrieb verbundenen besonderen
Belastungen ist tarifbeständig, wenn kein Anrechnungsvorbehalt
ausdrücklich vereinbart worden ist.
BetrVG § 87 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
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14.12.93
|
1 AZR 550-93
|
<ansehen>
|
Anspruch der Klägerin auf Zahlung
von Gehalt aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges für
Tage eines Streiks, an denen sie vergeblich ihre
Arbeitsleistung angeboten hat.
BGB § 615 GG Art. 9
|
-
|
23.03.93
|
1 AZR 582-92
|
<ansehen>
|
Wirksamkeit der Anrechnung
einer tariflichen Lohnerhöhung auf eine
übertarifliche Zulage.
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
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22.06.93
|
1 AZR 590-92
|
<ansehen>
|
Besetzung der Stelle
eines Sachgebietsleiters beim Gartenbauamt der beklagten Stadt. Um
diese Stelle hatten sich sowohl der Kläger als auch die
Streitverkündete beworben.
BGB § 611a GG Art. 3
|
-
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11.05.93
|
1 AZR 649-92
|
<ansehen>
|
Erklärt eine Gewerkschaft
einen Streik am letzten Arbeitstag vor einem
gesetzlichen Feiertag für beendet und nehmen die Arbeitnehmer
am Tag nach dem Feiertag die Arbeit wieder auf, ist die Arbeitszeit am
Feiertag nicht infolge des Streiks, sondern im Sinne von § 1
Abs. 1 Satz 1 FLZG infolge des Feiertags ausgefallen.
GG Art. 9
|
-
|
13.07.93
|
1 AZR 676-92
|
<ansehen>
|
Zahlung einer Zulage,
die die Beklagte während eines Arbeitskampfs
Arbeitnehmern für die Nichtbeteiligung am Streik zugesagt und
gewährt hat.
BGB § 612a GG Art. 9 Abs. 3
|
-
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23.06.93
|
10 ARZ 127-92
|
<ansehen>
|
Zahlung einer Wechselschichtzulage
|
-
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23.06.93
|
10 AZR 107-92
|
<ansehen>
|
ob dem Kläger für
das Spielen des Instruments Wagner-Tuba eine besondere
Vergütung zusteht.
TVG § 1
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-
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23.06.93
|
10 AZR 127-92
|
<ansehen>
|
Zahlung einer Wechselschichtzulage
|
-
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23.06.93
|
10 AZR 146-92
|
<ansehen>
|
Zahlung eines tariflichen
Erschwerniszuschlags
TVG § 1
|
-
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24.03.93
|
10 AZR 160-92
|
<ansehen>
|
Der Zweck einer
betrieblichen oder tariflichen Sonderzahlung, wie er sich
allein aus deren Voraussetzungen, Ausschluß- und
Kürzungstatbeständen ergibt, kann zwar bei der
Auslegung der konkreten Regelung zu berücksichtigen sein,
nicht aber weitere Ausschluß- oder
Kürzungstatbestände begründen.
BGB § 611
|
-
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23.06.93
|
10 AZR 177-92
|
<ansehen>
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Anspruch des Klägers auf Zahlung
eines tariflichen Erschwerniszuschlags
BGB § 611
|
-
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10.02.93
|
10 AZR 207-91
|
<ansehen>
|
tarifliches Urlaubsgeld und eine
tarifliche Sonderzahlung
BGB § 611
|
-
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22.09.93
|
10 AZR 207-92
|
<ansehen>
|
Durch die einzelvertragliche Vereinbarung
eines - spezielleren - Tarifvertrags wird der
allgemeinverbindliche VTV jedenfalls dann nicht verdrängt,
wenn der Arbeitgeber nicht aufgrund Verbandszugehörigkeit an
den spezielleren Tarifvertrag tarifgebunden ist
TVG Tarifverträge: Bau, Tarifkonkurrenz § 1 § 4
|
-
|
28.04.93
|
10 AZR 222-92
|
<ansehen>
|
Zahlung einer Sozialplanabfindung
BetrVG § 75, 112
|
-
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13.10.93
|
10 AZR 294-92
|
<ansehen>
|
Zahlung einer tariflichen
Wechselschichtzulage.
|
-
|
13.10.93
|
10 AZR 315-92
|
<ansehen>
|
Gerüstbauarbeiten in einem
U-Bahnhof sind, soweit sie nicht in den Fahrtunneln selbst verrichtet
werden, keine "Arbeiten in ... Tunneln ..." im Sinne von § 6
RTV.
|
-
|
13.10.93
|
10 AZR 357-92
|
<ansehen>
|
Bewährungsaufstieg
von VergGr. VIII des Teils II Abschnitt N Unterabschnitt I der Anlage 1
a zum BAT in die VergGr. VII Fallgruppe 2 des Teils I der Anlage 1 a
zum BAT
|
-
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14.12.93
|
10 AZR 368-93
|
<ansehen>
|
Zahlung einer monatlichen Schichtzulage
|
-
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22.09.93
|
10 AZR 371-92
|
<ansehen>
|
Beiträge nach
Maßgabe der Sozialkassentarifverträge TVG
Tarifverträge: Gerüstbaugewerbe § 1
|
-
|
28.04.93
|
10 AZR 38-92
|
<ansehen>
|
Werden in einem Schlachthof, in dem
bislang Rinder, Kälber und Schweine geschlachtet wurden,
künftig nur noch Schweine geschlachtet, so liegt darin keine grundliegende
Änderung des Betriebszweckes i. S.v. § 111
Satz 2 Nr. 3 BetrVG.
BetrVG § 111, § 113
|
-
|
28.04.93
|
10 AZR 391-92
|
<ansehen>
|
Auf die Arbeitsverhältnisse
der bei den Streitkräften der Sowjetunion auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätigen
Zivilbeschäftigten findet das Betriebsverfassungsgesetz keine
Anwendung.
BetrVG § 113
|
-
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03.03.93
|
10 AZR 42-92
|
<ansehen>
|
Bestimmt ein Tarifvertrag,
daß auf die Jahressonderzahlung alle
betrieblichen Leistungen wie Weihnachtsgratifikationen,
Jahresabschlußvergütungen, Jahresprämien,
Ergebnisbeteiligungen, Tantiemen, dreizehnte Monatsentgelte und
dergleichen angerechnet werden können, so stellt eine aufgrund
betrieblicher Übung einmal jährlich zu zahlende
"Treueprämie", deren Höhe sich nach der Dauer der
Betriebszugehörigkeit richtet, eine solche anrechenbare
Leistung dar.
BGB § 611 TVG § 4
|
-
|
10.02.93
|
10 AZR 450-91
|
<ansehen>
|
tarifliche Sonderzahlung
|
-
|
06.10.93
|
10 AZR 450-92
|
<ansehen>
|
Zahlung einer Sonderzuwendung.
|
-
|
11.08.93
|
10 AZR 485-92
|
<ansehen>
|
In einem Sozialplan kann der Anspruch auf eine Abfindung von einer entsprechenden Zweckzuwendung der Treuhandanstalt abhängig gemacht werden. BetrVG § 112
|
-
|
24.03.93
|
10 AZR 487-92
|
<ansehen>
|
Auch ein Arbeitnehmer, der
während des gesamten Kalenderjahres arbeitsunfähig
krank war, kann die betriebliche Sonderzahlung nach
dem TV-Sonderzahlung beanspruchen.
BGB § 611
|
-
|
14.12.93
|
10 AZR 494-92
|
<ansehen>
|
Beigebrachte Geldbeträge
i. S. von § 7 Abs. 2 Nr. 2 VollstrVergV sind nur solche
Beträge, die der Vollziehungsbeamte beim Schuldner unmittelbar
in bar oder Schecks entgegennimmt, nicht aber Beträge, die der
Schuldner im Anschluß an einen Besuch des Vollziehungsbeamten
zur Abwendung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen
überweist.
|
-
|
09.06.93
|
10 AZR 523-92
|
<ansehen>
|
Der Angestellte, der im Laufe des
Kalenderjahres beim gleichen Arbeitgeber in ein
Beamtenverhältnis wechselt, erhält auch dann
für die Zeit seiner Angestelltentätigkeit keine
anteilige Sonderzuwendung nach § 1 Abs. 2
Nr. 2 Zuwendungs-TV, wenn seine Beamtenbezüge, nach denen sich
seine Sonderzuwendung berechnet, niedriger sind als seine
Angestelltenvergütung.
|
-
|
12.05.93
|
10 AZR 528-91
|
<ansehen>
|
Fehlzeiten aufgrund der
Mutterschutzfristen der §§ 3, 6 MuSchG sind
für die Zahlung einer tariflichen
Jahresleistungsprämie einer tatsächlichen
Arbeitsleistung gleichzusetzen.
BGB § 611 MuSchG § 3, § 6
|
-
|
09.06.93
|
10 AZR 529-92
|
<ansehen>
|
Erhält der Arbeitnehmer
eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von
50 v.H. seines Gehalts, ist eine Rückzahlungsklausel
unwirksam, die die Rückzahlung der Gratifikation bei einem
Ausscheiden des Arbeitnehmers mit dem 31. März des folgenden
Jahres vorsieht.
BGB § 611
|
-
|
11.08.93
|
10 AZR 558-92
|
<ansehen>
|
Die Betriebspartner können
in einem Sozialplan vereinbaren, daß ein
Arbeitnehmer, der im Zusammenhang mit einer Betriebsstillegung
vorzeitig durch Eigenkündigung ausscheidet, eine niedrigere
Abfindung erhält.
BetrVG § 112, 75
|
-
|
07.04.93
|
10 AZR 618-90
|
<ansehen>
|
Ein Betrieb der
ausschließlich eine Tätigkeit verrichtet, die auch
zum Berufsbild des Maler- und Lackiererhandwerks gehört - hier
die Beschichtung von Böden mit einem Kunststoffbelag -, ist
nicht schon allein deswegen ein Betrieb des Maler- und
Lackiererhandwerks.
TVG § 1 (Tarifverträge: Bau)
|
-
|
08.12.93
|
10 AZR 638-92
|
<ansehen>
|
§ 4 Nr. 2 b TVS Bayern
macht für einen anteiligen Anspruch auf eine
Sonderzuwendung für die im Laufe des Kalenderjahres
ausscheidenden Arbeitnehmer nicht zur Voraussetzung, daß
diese die 12monatige Wartezeit schon am 1. Dezember des Vorjahres
erfüllt haben müssen.
|
-
|
08.12.93
|
10 AZR 66-93
|
<ansehen>
|
Trifft ein Tarifvertrag
über eine Jahressonderzahlung überhaupt
keine Regelung für die Fälle einer fehlenden
tatsächlichen Arbeitsleistung im Bezugszeitraum, so kann in
der Regel nicht auf den Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen
werden
BGB § 611 TVG § 4
|
-
|
14.12.93
|
10 AZR 661-92
|
<ansehen>
|
Macht eine tarifvertragliche
Regelung den Anspruch auf eine Jahressonderzuwendung davon
abhängig, daß das Arbeitsverhältnis am
Stichtag "ungekündigt" ist, steht eine Befristung des
Arbeitsverhältnisses einer Kündigung nicht gleich (im
Anschluß an BAG Urteil vom 7. Oktober 1992 - 10 AZR 186/91 -
AP Nr. 146 zu § 611 BGB Gratifikation).
BGB § 611
|
-
|
24.11.93
|
10 AZR 704-92
|
<ansehen>
|
Besteht kein Anspruch auf eine tarifliche
Sonderzahlung für Zeiten, in denen das
Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes ruht, so gilt dies auch bei
Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub. Eine solche tarifliche Regelung
verstößt nicht gegen höherrangiges Recht
(im Anschluß an BAG Urteil vom
10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 - DB 1993, 1090).
|
-
|
22.06.93
|
1ABR 62-92
|
<ansehen>
|
Eine Betriebsvereinbarung
über die Verteilung der Arbeitszeit
verstößt gegen § 77 Abs. 3 BetrVG, wenn sie
zugleich Regelungen über die Dauer der wöchentlichen
bzw. jährlichen Arbeitszeit enthält, die im
Widerspruch zu einem für den Betrieb geltenden Tarifvertrag
stehen.
BetrVG § 23 Abs. 1, § 77 Abs. 3, § 87 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG § 83 S. 3
|
-
|
23.06.93
|
2 ABR 58-92
|
<ansehen>
|
Erklärt der Arbeitgeber im
Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates nach
§ 103 Abs. 2 BetrVG die Hauptsache für
erledigt, nachdem der Betriebsrat die zunächst verweigerte
Zustimmung später erteilt hat, während der beteiligte
Funktionsträger (hier Mitglied der
Gesamtschwerbehindertenvertretung), dessen Kündigung
beabsichtigt ist, der Erledigung widerspricht, dann ist vom Gericht
aufgrund einer Anhörung der Beteiligten nur darüber
zu entscheiden, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist
BetrVG § 103 ArbGG § 83a, § 94
|
-
|
28.10.93
|
2 AZB 12-93
|
<ansehen>
|
Ergibt sich aus dem
Klagevorbringen, daß für eine Klage gegen
eine außerordentliche Kündigung oder für
einen Zahlungsanspruch - sei es im
Arbeitsverhältnis, sei es im freien Dienstverhältnis
- nicht nur eine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, sondern
auch eine solche der ordentlichen Gerichte in Betracht kommt, so
dürfen die Arbeitsgerichte ihre sachliche
Zuständigkeit nicht nur aufgrund einer einseitigen
Schlüssigkeitsprüfung annehmen, sondern
müssen ggf. über die Frage des Bestehens eines
Arbeitsverhältnisses Beweis erheben
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 BGB § 626
|
-
|
15.04.93
|
2 AZB 32-92
|
<ansehen>
|
Ein Rechtsanwalt, der aufgrund
eines der Vorschrift des § 705 BGB entsprechenden
Gesellschaftsvertrages Partner einer Anwaltssozietät ist, die
auch den berufsrechtlichen Anforderungen entspricht, ist keine arbeitnehmerähnliche
Person im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, auch
wenn er von der Sozietät wirtschaftlich abhängig ist.
ArbGG § 5, § 48, § 53, § 78 BGB § 611
|
-
|
30.08.93
|
2 AZB 6-93
|
<ansehen>
|
Ergibt sich aus de Klagevorbringen,
daß für eine Klage gegen eine außerordentliche
Kündigung - sei es im Arbeitsverhältnis,
sei es im freien Dienstverhältnis - nicht nur eine
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, sondern auch eine solche
der ordentlichen Gerichte in Betracht kommt, so dürfen die
Arbeitsgerichte ihre sachliche Zuständigkeit nicht nur
aufgrund einer einseitigen Schlüssigkeitsprüfung
annehmen, sondern müssen gegebenenfalls über die
Frage des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses Beweis erheben.
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 BGB § 626
|
-
|
29.07.93
|
2 AZR 110-93
|
<ansehen>
|
Nach § 615 Satz 2 BGB ist
der anderweitige Verdienst des Arbeitnehmers auf die Vergütung
für die gesamte Dauer des Annahmeverzuges
und nicht nur auf die Vergütung für den Zeitabschnitt
anzurechnen, in dem der Arbeitnehmer seine Dienste anderweitig
verwendet hat
BGB § 615
|
-
|
26.08.93
|
2 AZR 154-93
|
<ansehen>
|
Ist ein Arbeitnehmer
während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit
schichtweise einer Nebenbeschäftigung bei einem anderen
Arbeitgeber nachgegangen, so kann je nach den Umständen auch
eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung
gerechtfertigt sein.
BGB § 626 KSchG § 1
|
-
|
29.07.93
|
2 AZR 155-93
|
<ansehen>
|
Wirksamkeit einer Kündigung
wegen häufiger Kurzerkrankungen.
KSchG § 1
|
-
|
26.08.93
|
2 AZR 159-93
|
<ansehen>
|
Wirksamkeit einer fristlosen
Kündigung
BGB § 626 KSchG § 1, 9
|
-
|
07.10.93
|
2 AZR 226-93
|
<ansehen>
|
Es kann einen wichtigen Grund zur fristlosen
Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen
Krankenhaus darstellen, wenn dieser mit seinen Behandlungsmethoden
(homologe Insemination) gegen tragende Grundsätze des
geltenden Kirchenrechts verstößt.
BGB § 611 § 626 KSchG § 1
|
-
|
01.07.93
|
2 AZR 25-93
|
<ansehen>
|
Die Frage nach der
Schwangerschaft vor Einstellung einer Arzthelferin ist
ausnahmsweise dann sachlich gerechtfertigt, wenn sie objektiv dem
gesundheitlichen Schutz der Bewerberin und des ungeborenen Kindes dient
(im Anschluß an Senatsurteil vom
15. Oktober 1992 - 2 AZR 227/92 - AP Nr. 8 611 a BGB
BGB § 611a
|
-
|
07.10.93
|
2 AZR 260-92
|
<ansehen>
|
Soll der Arbeitnehmer zwecks
späterer Anstellung als GmbH-Geschäftsführer
zunächst in einem Arbeitsverhältnis erprobt werden,
so ist im Zweifel anzunehmen, daß mit Abschluß des
Geschäftsführervertrages das ursprüngliche
Arbeitsverhältnis beendet sein soll
ArbGG § 5, 65 BGB § 611, 613a
|
-
|
16.09.93
|
2 AZR 267-93
|
<ansehen>
|
Zur Notwendigkeit einer erneuten
Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG
nach Unwirksamkeit einer ersten Kündigung mangels
vorheriger Zustimmung der Hauptfürsorgestelle
BetrVG § 102 Abs. 1 KSchG § 1 Abs. 2
|
-
|
30.09.93
|
2 AZR 268-93
|
<ansehen>
|
Ein Aufhebungsvertrag ist nicht
allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder
eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht
eingeräumt und ihm auch das Thema des beabsichtigten
Gesprächs vorher nicht mit geteilt hat
|
-
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30.09.93
|
2 AZR 283-93
|
<ansehen>
|
Will der Arbeitgeber mit einer fristgerechten
Änderungskündigung eine Versetzung
des Arbeitnehmers i. S. v. § 95 Abs. 3 BetrVG
bewirken, so ist die Zustimmung des Betriebsrats nach § 99
BetrVG Wirksamkeitsvoraussetzung nur für die
tatsächliche Zuweisung des neuen Arbeitsbereichs nach Ablauf
der Kündigungsfrist.
BetrVG § 99, 102
|
-
|
21.01.93
|
2 AZR 309-92
|
<ansehen>
|
Der Senat hält an seiner
Auffassung fest, daß der Arbeitgeber bei einer von ihm
ausgesprochenen unwirksamen Kündigung gehalten ist, wegen
§ 296 BGB von sich aus den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der
Arbeit aufzufordern, wenn er die Folgen des Annahmeverzuges
nach § 615 BGB vermeiden will (Bestätigung
des Senatsurteils
vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 -EzA § 615 BGB Nr. 70).
BGB § 615
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-
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22.04.93
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2 AZR 313-92
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<ansehen>
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Für eine noch nach Betriebsübergang
mögliche Ausübung des Widerspruchsrechts
beginnt die Erklärungsfrist jedenfalls im Regelfall mit der
ausreichenden Unterrichtung des Arbeitnehmers über den
Betriebsinhaberwechsel. In einem solchen Falle ist es nicht
erforderlich, daß der Betriebsveräußerer
oder der Betriebserwerber dem widerspruchsberechtigten Arbeitnehmer
eine Erklärungsfrist setzen. Der Arbeitnehmer muß
unverzüglich dem Betriebsübergang widersprechen. In
der Regel muß der Widerspruch spätestens innerhalb
von drei Wochen erklärt werden.
BGB § 613a
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-
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25.11.93
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2 AZR 324-93
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<ansehen>
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Zahlt ein Arbeitgeber nach der
Schließung seines Betriebes freiwillig an die Mehrzahl seiner
ehemaligen Arbeitnehmer Abfindungen, so sind die
Leistungen nach dem vom Arbeitgeber bestimmten
Verteilungsschlüssel am Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen.
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-
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21.01.93
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2 AZR 330-92
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<ansehen>
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Auch der Ausspruch einer Änderungskündigung
kann eine wichtige Entscheidung im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz
1 GO SH sein.
KSchG § 2, § 4 S. 2
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04.03.93
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2 AZR 355-92
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<ansehen>
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Wird die Verfassungswidrigkeit
tariflicher Kündigungsfristen von einer Partei
angesprochen oder vom Gericht bezweifelt, so haben die Arbeitsgerichte
nach den Grundsätzen des § 293 ZPO von Amts wegen die
näheren für die unterschiedlichen
Kündigungsfristen maßgeblichen Umstände,
die für und gegen eine Verfassungswidrigkeit sprechen, zu
ermitteln.
BGB § 622 GG Art. 3 Abs. 1
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-
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26.08.93
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2 AZR 376-93
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<ansehen>
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Wirksamkeit einer ordentlichen
Kündigung
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-
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14.01.93
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2 AZR 387-92
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<ansehen>
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Arbeitgeber der bei den
Stationierungsstreitkräften beschäftigten
Arbeitnehmer ist weder die Beschäftigungsdienststelle
noch die Truppe als solche, sondern der jeweilige Entsendestaat.
BPersVG § 79, § 72, § 2 Abs. 1 BetrVG § 102 Abs. 1, § 2 Abs. 1 KSchG $ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst.b
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-
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04.02.93
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2 AZR 416-92
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<ansehen>
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Ein Schwerbehinderter,
der in einem nach § 19 Abs. 2 Halbs. 1 Alt. 1 BSHG
begründeten Arbeitsverhältnis steht,
genießt den besonderen Kündigungsschutz nach
§§ 15, 21 Abs. 1 SchwbG. Die Ausnahmevorschrift des
§ 20 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Nr. 3
oder 4 SchwbG ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.
BPersVG § 4 Abs. 5 Nr. 2 BSHG § 19 Abs. 2, § 20
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-
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07.04.93
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2 AZR 449-91b
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<ansehen>
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Der Senat hält daran fest,
daß der Arbeitnehmer dem Übergang seines
Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines
Betriebsübergangs nach § 613 a BGB
widersprechen kann (im
Anschluß an den Vorlagebeschluß des Senates vom 21.
Mai 1992 - 2 AZR 449/91 - EzA § 613 a BGB Nr. 103
BGB § 613a KSchG § 1 Abs. 2,3
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-
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04.03.93
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2 AZR 451-92
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<ansehen>
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Die Massenentlassungsanzeige
ist bei der beabsichtigten Stillegung eines privaten
Luftfahrtunternehmens nicht an die Hauptstelle der Bundesanstalt
für Arbeit (§ 21 Satz 3 KSchG) zu richten, sondern an
das örtlich zuständige Arbeitsamt
(§§ 17, 18 KSchG), weil ein derartiges Unternehmen
nicht nach § 21 Satz 1 KSchG "zum Geschäftsbereich
des Bundesministers für Verkehr" gehört.
KSchG § 1, § 17, § 18, § 21
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-
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31.03.93
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2 AZR 467-92
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<ansehen>
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Die Frist nach § 4 Satz 1,
§ 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG kann auch durch eine hilfsweise gegen
den richtigen Arbeitgeber erhobene Kündigungsschutzklage
gewahrt werden, obwohl eine eventuelle subjektive Klagehäufung
unzulässig ist.
BGB § 626 Abs. 1 KSchG § 1, § 4 S. 1, § 7, § 13 Abs. 1 S. 2
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-
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11.11.93
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2 AZR 467-93
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<ansehen>
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An der bisherigen Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts zur Anfechtung wegen arglistiger
Täuschung bei wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nach
der Schwerbehinderteneigenschaft
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31.03.93
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2 AZR 492-92
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<ansehen>
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Der Beginn der 2-wöchigen Ausschlußfrist
des § 626 Abs. 2 BGB ist nur gehemmt, solange der
Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des
Kündigungssachverhalts nach pflichtgemäßen
Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen
Eile auch tatsächlich durchführt
BetrVG §
102 Abs. 1
BGB § 626
Abs. 1
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-
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22.04.93
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2 AZR 50-92
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<ansehen>
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Ein Arbeitnehmer, der von seinem
Arbeitgeber nicht rechtzeitig über den bevorstehenden
Betriebsübergang unterrichtet wurde, kann, ohne
rechtsmißbräuchlich zu handeln, noch nach Betriebsübergang
sein Widerspruchsrecht ausüben.
BGB § 613a
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-
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04.03.93
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2 AZR 507-92
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<ansehen>
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Klagt ein Arbeitnehmer in subjektiver
Klagehäufung gegen den bisherigen Arbeitgeber und
Betriebsinhaber auf Feststellung, daß das
Arbeitsverhältnis durch eine von diesem ausgesprochene
Kündigung nicht aufgelöst worden ist, und gegen den
behaupteten Betriebsübernehmer zugleich auf Feststellung,
daß mit ihm das beim bisherigen Arbeitgeber
begründete Arbeitsverhältnis mit
unverändertem Inhalt fortbesteht, dann entsteht zwischen den
beklagten Arbeitgebern keine notwendige Streitgenossenschaft nach
§ 62 ZPO.
BetrVG § 130 BGB § 613a
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25.11.93
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2 AZR 517-93
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<ansehen>
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Der Leiter eines einzelnen
Restaurants einer Restaurantkette kann je nachdem, o er innerhalb des
Unternehmens (Restaurantkette) das Restaurant eigenverantwortlich
führt, dabei bedeutungsvolle unternehmerische
Teilaufgaben wahrnimmt, Vorgesetzter der im Restaurant
Beschäftigten ist und bei seiner Tätigkeit einen
erheblichen Entscheidungsspielraum hat, Betriebsleiter in leitender
Stellung i. S. des § 14 Abs. 2 KSchG sein.
BGB § 611 § 612a KSchG § 14 Abs. 2
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-
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18.02.93
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2 AZR 526-92
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<ansehen>
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Der Senat hält an der
ständigen Rechtsprechung fest, daß bei der Zumutbarkeitsprüfung
nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB auf
die (fiktive) Kündigungsfrist abzustellen
ist, die ohne den besonderen Kündigungsschutz bei einer
ordentlichen Kündigung gelten würde.
BetrVG § 78 S. 2, § 103 BGB § 626 Abs. 1, § 622 Abs. 2 S. 2, § 611 KSchG § 15 Abs. 1
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23.06.93
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2 AZR 56-93
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<ansehen>
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Haben in einem Kündigungsschutzprozeß
beide Parteien einen Auflösungsantrag gestellt
und löst das Arbeitsgericht daraufhin das
Arbeitsverhältnis auf, so ist der Arbeitnehmer, der die
Höhe der festgesetzten Abfindung nicht angreift, durch dieses
Urteil nicht beschwert und seine Berufung deshalb unzulässig,
auch wenn das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis auf den
Antrag des Arbeitgebers hin auflöst.
KSchG § 9
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-
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19.05.93
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2 AZR 584-92
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<ansehen>
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Dem
Kündigungsschutzgesetz, insbesondere § 1 Abs. 2 und
3, läßt sich nicht die Wertung entnehmen, der
Arbeitgeber müsse aufgrund einer Rationalisierung im
Dienstleistungsbereich ohne Rücksicht auf eine
einschlägige Organisationsentscheidung in jedem Falle anstelle
mehrerer Änderungskündigungen (im
Streitfall zwei Änderungskündigungen mit dem Ziel von
Halbtagsbeschäftigungen) eine geringere Anzahl von
Beendigungskündigungen (vorliegend nur eine
Beendigungskündigung) aussprechen.
BetrVG § 102 Abs. 1 KSchG § 1 Abs. 2,Abs. 3, § 2
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31.03.93
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2 AZR 595-92
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<ansehen>
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Die Kündigungsverbote nach
§ 9 Abs. 1 MuSchG und § 18 BErzGG bestehen
nebeneinander, so daß der Arbeitgeber bei Vorliegen von
Mutterschaft und zusätzlich Erziehungsurlaub für eine
Kündigung der Zulässigkeitserklärung der
Arbeitsschutzbehörde nach beiden Vorschriften bedarf.
MuSchG § 9 Abs. 3
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27.05.93
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2 AZR 601-92
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<ansehen>
|
Das Ausbildungsverhältnis
kann im Konkurs des Arbeitgebers für den
Regelfall nicht außerordentlich, sondern nur unter Einhaltung
einer ordentlichen Kündigungsfrist vom Konkursverwalter
aufgekündigt werden
BBiG § 15 Abs. 2
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-
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16.09.93
|
2 AZR 697-92
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<ansehen>
|
Wird die Verfassungswidrigkeit
tariflicher Kündigungsfristen von einer Partei
angesprochen oder vom Gericht bezweifelt, so haben die Arbeitsgerichte
nach den Grundsätzen des § 293 ZPO von Amts wegen die
näheren für die unterschiedlichen
Kündigungsfristen maßgeblichen Umstände,
die für und gegen eine Verfassungswidrigkeit sprechen, zu
ermitteln (Bestätigung des Senatsurteils vom 4. März
1993 - 2 AZR 355/92
BGB § 622
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-
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08.04.93
|
2 AZR 716-92
|
<ansehen>
|
Zu den Organisationserfordernissen, die zur Vermeidung von Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristensachen - hier Wahrung der Revisionsfrist – aufgrund anwaltlicher Sorge geboten sind, gehört eine wirksame End- oder Ausgangskontrolle. Die Gewährleistung einer rechtzeitigen Aktenvorlage zur Bearbeitung durch den Rechtsanwalt reicht dazu allein nicht aus ArbGG § 74
|
-
|
29.07.93
|
2 AZR 90-93
|
<ansehen>
|
Weder der Verdacht
strafbarer Handlungen noch eine begangene Straftat stellen
Dauerzustände dar, die es dem Arbeitgeber
ermöglichen, bis zur strafrechtlichen Verurteilung des
Arbeitnehmers zu irgendeinem beliebigen Zeitpunkt eine fristlose
Kündigung auszusprechen.
BGB § 626 Abs. 2
|
-
|
16.02.93
|
3 ABR 29-92
|
<ansehen>
|
ob ein Mitbestimmungsrecht
besteht, wenn der Arbeitgeber Lebensversicherungen,
die er zugunsten seiner Mitarbeiter abgeschlossen hat, auf eine andere
Versicherungsgesellschaft überträgt.
BetrVG § 87, § 87 Abs. 1 Nr. 8, 10
|
-
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01.03.93
|
3 AZB 44-92
|
<ansehen>
|
Die in § 2 Abs. 1 Nr. 3 a
ArbGG begründete Zuständigkeit der Gerichte
für Arbeitssachen für bürgerliche
Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
aus dem Arbeitsverhältnis besteht nach § 3 ArbGG
fort, wenn die Forderungen der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 2
BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein aG übergegangen
sind.
ArbGG § 48 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 3
|
-
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24.08.93
|
3 AZR 183-93
|
<ansehen>
|
Schadensersatz wegen Verletzung
von Aufklärungspflichten über die Altersversorgung.
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-
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10.08.93
|
3 AZR 185-93
|
<ansehen>
|
Zahlung eines tariflichen
Sterbegeldes.
|
-
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16.03.93
|
3 AZR 299-92
|
<ansehen>
|
die laufenden Leistungen ihrer
betrieblichen Altersversorgung um zwei Drittel zu
kürzen.
ArbGG § 48, § 73 Abs. 2, § 65
|
-
|
24.08.93
|
3 AZR 313-93
|
<ansehen>
|
Eine betriebliche
Altersversorgung, die aufgrund eines Tarifvertrags zu
gewähren ist, steht unter dem Vorbehalt der Änderung
des Tarifvertrags. Das gilt im Zweifel auch, wenn der Versorgungsfall
bereits eingetreten ist.
BetrVG § 1, § 16, § 17 Abs. 3
|
-
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16.02.93
|
3 AZR 347-92
|
<ansehen>
|
Die Haftungsbeschränkung
eines Betriebserwerbers im Konkurs (BAGE 32, 326 = AP Nr. 18
zu § 613 a BGB) tritt nur dann ein, wenn der
Übernehmer den Betrieb nach Eröffnung des
Konkursverfahrens erworben hat.
BGB § 613a
|
-
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16.03.93
|
3 AZR 389-92
|
<ansehen>
|
Geht ein Arbeitnehmer mehreren
Teilzeitbeschäftigungen nach, die jeweils i.S.d.
§ 8 Abs. 1 SGB IV geringfügig sind, so kann
gleichwohl eine Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Sozialversicherung bestehen, weil die einzelnen
geringfügigen Beschäftigungen gem. § 8 Abs.
2 SGB IV zusammenzurechnen sind.
GG Art. 3
|
-
|
14.12.93
|
3 AZR 519-93
|
<ansehen>
|
ob und in welcher Höhe
die Betriebsrente des Klägers
gemäß § 16 BetrAVG anzupassen ist.
|
-
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05.10.93
|
3 AZR 586-92
|
<ansehen>
|
Ansprüche eines
Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung
BGB § 613a GG Art. 9 Abs. 3
TVG § 3
Abs. 1,3, §
4 Abs. 2,5, §
5
|
-
|
14.12.93
|
3 AZR 618-93
|
<ansehen>
|
Der Pensions-Sicherungs-Verein
(PSV) hat als Träger der Insolvenzsicherung den Versorgungsanspruch
eines Betriebsrentners nur zu erfüllen, wenn ein
Sicherungsfall nach den Bestimmungen des § 7 BetrAVG
eingetreten ist. Die Leistungspflicht beginnt grundsätzlich
mit dem Eintritt des Sicherungsfalles.
BetrVG § 58, § 87 Abs. 1 Nr. 8, Nr. 10
|
-
|
04.05.93
|
3 AZR 625-92
|
<ansehen>
|
Der Kläger verlangt von
der beklagten Pensionskasse die Genehmigung zur
Fortführung einer freiwilligen Mitgliedschaft.
|
-
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10.08.93
|
3 AZR 69-93
|
<ansehen>
|
Kürzung seines bei
Übertritt in den Ruhestand fälligen betrieblichen
Übergangsgeldes.
|
-
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05.10.93
|
3 AZR 695-92
|
<ansehen>
|
ob die Beklagte der
Klägerin aus Gründen der Gleichbehandlung
eine betriebliche Altersversorgung gewähren
muß.
GG Art. 3 Abs. 3
|
-
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05.10.93
|
3 AZR 698-92
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<ansehen>
|
Der Pensions-Sicherungs-Verein ist
grundsätzlich nicht verpflichtet, laufende Renten an
den Kaufkraftverlust anzupassen
|
-
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20.07.93
|
3 AZR 99-93
|
<ansehen>
|
Insolvenzschutz
für zwei Versorgungszusagen, nachdem über
das Vermögen des Unternehmens, in dem sie als Prokuristin
tätig war, das Konkursverfahren eröffnet worden ist.
BGB § 613a Abs. 1 S. 1, § 622 Abs. 2 BUrlG § 4 KSchG § 1 Abs. 1
|
-
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10.03.93
|
4 AZN 17-93
|
<ansehen>
|
Nach dem Arbeitsgesetzbuch der DDR
wirksam zustande gekommene Rahmenkollektivverträge sind
Tarifverträge i.S.v. § 72 a ArbGG.
ArbGG § 72a Abs. 1 Nr. 2
|
-
|
24.03.93
|
4 AZN 5-93
|
<ansehen>
|
Anspruch auf Zuschuß
zu dem nach § 44 Abs. 2 AFG bezogenen Unterhaltsgeld
ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
|
-
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26.05.93
|
4 AZR 130-93
|
<ansehen>
|
über die Fortzahlung einer
der Klägerin bis zum 31. Dezember 1991 gezahlten Heimzulage.
|
-
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26.05.93
|
4 AZR 149-92
|
<ansehen>
|
über die Fortzahlung einer
dem Kläger bis zum 31. Dezember 1990 gezahlten Heimzulage.
|
-
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17.02.93
|
4 AZR 153-92
|
<ansehen>
|
Der Bewährung i.S.v.
§ 23 a BAT stehen nur solche Verfehlungen des Arbeitnehmers
entgegen, die einer Berücksichtigung seiner im
übrigen gezeigten Leistungen und der Dauer der nach dem BAT
für einen Aufstieg jeweils erforderlichen
Bewährungszeit nennenswert ins Gewicht fallen.
BAT § 23a Abs. 2 Nr. 1
|
-
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24.11.93
|
4 AZR 16-93
|
<ansehen>
|
Eingruppierung durch
TdL-Richtlinien
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-
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17.02.93
|
4 AZR 161-92
|
<ansehen>
|
Ein Pfändungs-
und Überweisungsbeschluß entfaltet keine
vollstreckungsrechtlichen Wirkungen, wenn die gepfändete
Forderung im Zeitpunkt der Pfändung abgetreten war.
|
-
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10.11.93
|
4 AZR 184-93
|
<ansehen>
|
Ein Tarifvertrag kann als
sogenannter mehrgliedriger Tarifvertrag von mehreren
auf einer Seite handelnden Tarifvertragsparteien, also auch von
mehreren Arbeitgebern, gemeinsam abgeschlossen werden.
TVG § 1, § 2 Abs. 1
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-
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17.02.93
|
4 AZR 196-92
|
<ansehen>
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Höhergruppierung
im Wege des Bewährungsaufstiegs
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-
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10.11.93
|
4 AZR 198-93
|
<ansehen>
|
Es ist keine unzulässige
Regelung zu Lasten Dritter, wenn ein die Privatisierung der
Handelsorganisation (HO) begleitender Firmentarifvertrag einen
Betriebserwerber verpflichtet, für den Fall einer
betriebsbedingten Kündigung innerhalb eines Jahres eine Abfindung
zu zahlen.
TVG § 1, § 2 Abs. 1, § 3
|
-
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10.03.93
|
4 AZR 205-92
|
<ansehen>
|
Zahlung von tariflichen
Verpflegungszuschüssen
TVG § 1
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-
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24.11.93
|
4 AZR 225-93
|
<ansehen>
|
Nach dem Tarifvertrag über
Kündigungsschutz und Qualifizierung bei
Umstrukturierungsmaßnahmen (TVKQ) für
Sachsen entfällt ein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen
Zuschuß zum Unterhaltsgeld, wenn
betrieblichevSozialplanleistungen vereinbart werden (Bestätigung
des BAG Urteils vom 21. April 1993 - 4 AZR 541/92
TVG § 1
|
-
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10.03.93
|
4 AZR 244-92
|
<ansehen>
|
Werkschutzleute, die den
Voraussetzungen der Verordnung über die Prüfung zum
anerkannten Abschluß als Werkschutzfachkraft genügen
und die dort aufgezählten Aufgaben verrichten, sind nach
Lohngruppe 7 des Lohnrahmenabkommens in der Eisen-,
Metall- und Elektroindustrie NW eingruppiert.
TVG § 1
|
-
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24.03.93
|
4 AZR 258-92
|
<ansehen>
|
Wird die Vergütung eines
Arbeitnehmers gepfändet und dem Gläubiger zur
Einziehung überwiesen, so wird der Pfändungs-
und Überweisungsbeschluß gegenstandslos,
wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.
|
-
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20.10.93
|
4 AZR 26-93
|
<ansehen>
|
In Tarifverträgen
für die Bundesbahn kann wegen der Eingruppierung
der Arbeitnehmer auf die für Beamte geltenden Gesetze,
Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verwiesen werden. 2.
Grundsätze der Gleichbehandlung stehen einer derartigen
Verweisung nicht entgegen.
TVG § 1
|
-
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26.05.93
|
4 AZR 260-91
|
<ansehen>
|
Sozialpädagogen/Sozialarbeiter,
die im Bereich "Betreutes Wohnen" arbeiten, sind nicht in einem Heim
beschäftigt. Sie haben keinen Anspruch auf eine Heimzulage
nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes.
BAT-Zulagen § 22, § 23
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-
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10.03.93
|
4 AZR 264-92
|
<ansehen>
|
nach wievielen Schichten der
Kläger jeweils Anspruch auf eine Freischicht
hat.
TVG § 1
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-
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24.03.93
|
4 AZR 265-92
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<ansehen>
|
Ärzte im Praktikum
haben keinen Anspruch, wie Assistenzärzte vergütet
zu werden.
BAT (Bundesangestelltentarifvertrag ) §§ 22, 23
|
-
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24.03.93
|
4 AZR 282-92
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<ansehen>
|
Das Feststellungsinteresse ist auch
dann zu bejahen, wenn der Kläger seinen ursprünglich
gestellten, vom Prozeßgericht für
unzulässig gehaltenen Leistungsantrag auf Veranlassung des
Gerichts durch einen hilfsweise gestellten Feststellungsantrag
ergänzt
TVG § 1 (Tarifverträge: Süßwarenindustrie)
|
-
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24.03.93
|
4 AZR 291-92
|
<ansehen>
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Ist ein Beamter von der Deutschen
Bundesbahn oder Deutschen Bundespost an eine Gesellschaft des
Handelsrechts abgeordnet worden, so sind nach dem Manteltarifvertrag
für die Autokraft die Abordnungszeiten als
Beschäftigungs- und Dienstzeiten anzusehen. Ein Angestellter
kann mithin nach 15jähriger Beschäftigung unkündbar
werden.
TVG § 1
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-
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24.03.93
|
4 AZR 298-92
|
<ansehen>
|
Technische Angestellte als Leiter
von großen und vielschichtig strukturierten
Instandsetzungsbereichen üben immer eine besonders
verantwortungsvolle Tätigkeit i. S. der VergGr. IV b
Fallgruppe 1 der Anlage 1 a zum BAT Teil II Abschnitt Q aus.
BAT Anlage 1a Teil II Q VergGr. IVb Fallgruppe 1 § 22
|
-
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26.05.93
|
4 AZR 300-92
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<ansehen>
|
Übt ein Arbeitnehmer
überwiegend eine Tätigkeit aus, die einem in der
Anlage zum Lohnrahmentarifvertrag für die gewerblichen
Arbeitnehmer der Druckindustrie (LRTV) enthaltenen Richtbeispiel
entspricht, so sind die abstrakten Tätigkeitsmerkmale
der entsprechenden Lohngruppe als erfüllt anzusehen.
TVG § 1
|
-
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28.04.93
|
4 AZR 314-92
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<ansehen>
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Über die Lohngruppe
6 TVAL II hinausgehende fachliche Anforderungen
können darin bestehen, daß der Arbeitnehmer
für seine Arbeit fachbezogene Fremdsprachenkenntnisse
benötigt.
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-
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10.11.93
|
4 AZR 316-93
|
<ansehen>
|
Arbeitsentgelt
TVG § 1
|
-
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16.06.93
|
4 AZR 317-92
|
<ansehen>
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Wird mit einer in Teilzeitarbeit
beschäftigten Musikschullehrerin nur eine Stundenvergütung
vereinbart, so ist die Vergütungsabrede
unwirksam, wenn die Stundenvergütung geringer ist als die
anteilmäßige Vergütung für
Vollzeitbeschäftigte.
BGB § 612 Abs. 2
|
-
|
28.04.93
|
4 AZR 329-92
|
<ansehen>
|
Der Arbeitgeber kann nach den gesetzlichen und tariflichen Vorschriften auch Ansprüche der Arbeitnehmer wegen Verzuges aus dem bei der Spielbank in Wiesbaden gebildeten Tronc befriedigen. BGB § 611, § 615 GG Art. 14
|
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24.11.93
|
4 AZR 329-93
|
<ansehen>
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Zuschuß zum
Kurzarbeitergeld
TVG § 1
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26.05.93
|
4 AZR 358-92
|
<ansehen>
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Eine heilpädagogische
Tätigkeit besteht in der Förderung und Betreuung
behinderter Menschen mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen.
Sie kann sich nicht auf einzelne Lebensbereiche des Behinderten
beschränken, sondern muß in einem umfassenden Sinn
seine gesamte Persönlichkeit zum Gegenstand haben.
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10.11.93
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4 AZR 375-92
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<ansehen>
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Anwendbarkeit eines
Vergütungstarifvertrages auf das zwischen ihnen
bestehende Arbeitsverhältnis sowie darum, wie der
Kläger nach diesem Tarifvertrag einzugruppieren
ist.
BGB § 613a TVG § 3, 4
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26.05.93
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4 AZR 382-92
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<ansehen>
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Eine heilpädagogische
Tätigkeit besteht in der Förderung und Betreuung
behinderter Menschen mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen.
Sie kann sich nicht auf einzeln Lebensbereiche des Behinderten
beschränken, sondern muß in einem umfassenden Sinn
seine gesamte Persönlichkeit zum Gegenstand haben.
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26.05.93
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4 AZR 383-92
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<ansehen>
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Eine heilpädagogische
Tätigkeit besteht in der Förderung und Betreuung
behinderter Menschen mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen.
Sie kann sich nicht auf einzelne Lebensbereiche des Behinderten
beschränken, sondern muß in einem umfassenden Sinn
seine gesamte Persönlichkeit zum Gegenstand haben.
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24.11.93
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4 AZR 402-92
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<ansehen>
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Vor dem 1. Juli 1990 konnten Tarifverträge
in der ehemaligen DDR erst mit der Bestätigung und
Registrierung nach § 14 Abs. 2 AGB-DDR (1977) wirksam werden.
TVG § 1
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24.11.93
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4 AZR 407-92
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<ansehen>
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Jede Tarifvertragspartei
kann sich beim Tarifabschluß nach den
allgemeinen Regeln des Rechts der Stellvertretung (§§
164 ff. BGB) durch Dritte vertreten lassen.
TVG Tarifverträge: Einzelhandel § 1 TVG § 2 Abs. 1
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16.06.93
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4 AZR 446-92
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<ansehen>
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Nach § 35 Abs. 2 3.
Unterabs. KAT-NEK besteht Anspruch auf Zeitzuschlag
für Feiertagsarbeit anläßlich von
Gottesdiensten, kirchlichen Feiern und Amtshandlungen nur, soweit es
sich um Überstunden handelt.
TVG § 1
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20.10.93
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4 AZR 45-93
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<ansehen>
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Die Zusammenfassung von Tätigkeiten
von unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit zu einem
Arbeitsvorgang ist nur dann ausgeschlossen, wenn diese
Tätigkeiten tatsächlich voneinander getrennt werden
können.
BAT Anlage 1a VergGr. Vc, VIb § 22, 23,
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26.05.93
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4 AZR 461-92
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<ansehen>
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Ist die mit einem
teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer getroffene Vergütungsvereinbarung
wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985
nichtig, so ist die Höhe der dem
Teilzeitbeschäftigten nach § 612 Abs. 2 BGB
zustehenden üblichen Vergütung anhand der
Vergütung zu ermitteln, die der Arbeitgeber vergleichbaren
Vollzeitbeschäftigten zahlt.
BGB § 612 Abs. 2
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21.07.93
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4 AZR 468-92
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<ansehen>
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Bei der Auslegung von
Tarifnormen ist im Zweifel davon auszugehen, daß
die Tarifvertragsparteien Regelungen treffen wollen, die nicht wegen
Unvereinbarkeit mit zwingendem höherrangigem Recht unwirksam
sind.
TVG § 1, § 4
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21.07.93
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4 AZR 471-92
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<ansehen>
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Anspruch auf Reisekostenerstattung
nach § 20 des Manteltarifvertrags für das
private Versicherungsgewerbe (MTV) besteht nur für
Geschäftsfahrten, nicht dagegen für Fahrten zwischen
der Wohnung des Arbeitnehmers und seiner Arbeitsstätte.
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10.11.93
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4 AZR 473-92
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<ansehen>
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Eine rahmenkollektivvertragliche
Regelung, die vorsieht, daß für ein besonderes
zusätzliches Arbeitsentgelt, hier eine halbjährlich
zu zahlende Treuezulage, keine Steuern und
Sozialabgaben zu zahlen sind, hat nicht bis zur Ablösung des
Rahmenkollektivvertrages durch einen neuen Tarifvertrag fortgegolten
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04.08.93
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4 AZR 499-92
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<ansehen>
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Tritt ein Arbeitgeber aus dem einen
Tarifvertrag abschließenden Verband aus, so bleibt seine Tarifbindung
bis zur Beendigung des Tarifvertrages bestehen (§ 3
Abs. 3 TVG). Tritt während dieses Zeitraumes ein bei ihm
beschäftigter Arbeitnehmer der den Tarifvertrag
abschließenden Gewerkschaft bei, so erwächst eine
beiderseitige Tarifbindung, so daß der Arbeitnehmer die
tarifliche Vergütung fordern kann.
TVG § 3
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04.08.93
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4 AZR 501-92
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<ansehen>
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tarifgerechte Eingruppierung
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04.08.93
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4 AZR 515-92
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<ansehen>
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Trotz der Nennung von
Schloßführern im Lohngruppenverzeichnis
zum MTL II gibt es keine allgemeine Verkehrsanschauung des
Inhalts, daß Schloßführer immer
Arbeiter wären.
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17.02.93
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4 AZR 52-92
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<ansehen>
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Wird in Arbeitsvertragsrichtlinien
der Kirchen auf das Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen Bezug
genommen so gelten für die Verjährung des
Beihilfeanspruches die für Beamte geltenden
Regelungen.
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21.04.93
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4 AZR 541-92
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<ansehen>
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In Rechtsstreitigkeiten aus den
neuen Bundesländern können mündliche
Verhandlungen vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt
anberaumt werden.
TVG Tarifverträge:
Metallindustrie §
1
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-
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04.02.93
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4 AZR 541-92(b)
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<ansehen>
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Für die Bescheidung von Anträgen
auf Terminverlegung ist der Senatsvorsitzende
zuständig.
ArbGG § 40 Abs. 1
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04.02.93
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4 AZR 541-92a
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<ansehen>
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Für die Bescheidung von Anträgen
auf Terminverlegung ist der Senatsvorsitzende
zuständig.
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10.03.93
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4 AZR 541-92b
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<ansehen>
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Gegen Terminsverfügungen
des Vorsitzenden ist die Gegenvorstellung statthaft.
ArbGG § 40 Abs. 1
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21.04.93
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4 AZR 543-92
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<ansehen>
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In Rechtsstreitigkeiten aus den
neuen Bundesländern können mündliche
Verhandlungen vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt
anberaumt werden.
TVG § 1 (Tarifverträge: Metallindustrie)
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25.08.93
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4 AZR 577-92
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<ansehen>
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Bei der Eingruppierung
nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes sind nicht
Arbeitsvorgänge, sondern ist die überwiegend
auszuübende Tätigkeit festzustellen und zu bewerten.
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10.11.93
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4 AZR 642-92
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<ansehen>
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Ansprüche hat aus dem Tarifvertrag
über Löhne, Gehälter und Lehrlingsentgelte
TVG § 1
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29.09.93
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4 AZR 690-92
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<ansehen>
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Die weiteren Heraushebungsmerkmale
der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung einer Tätigkeit verlangen,
was die Schwierigkeit angeht, eine beträchtliche, gewichtige
Heraushebung bei den fachlichen Anforderungen. Bei der gesteigerten
Bedeutung der Tätigkeit genügt eine deutlich
wahrnehmbare Heraushebung.
BAT § 22, 23
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29.09.93
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4 AZR 693-92
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<ansehen>
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Eine unselbständige
Anschlußberufung zur Erweiterung des
Rechtsschutzzieles kann auch einlegen, wer durch das Urteil der
Vorinstanz nicht beschwert ist.
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-
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10.11.93
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4 AZR 707-92
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<ansehen>
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Tritt ein Lohn- und
Gehaltstarifvertrag an die Stelle eines
Rahmenkollektivvertrages, richtet sich der tarifliche Entgeltanspruch
nur nach den Eingruppierungsmerkmalen dieses Lohn- und
Gehaltstarifvertrages.
TVG § 1
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01.04.93
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4 AZR 73-93a
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<ansehen>
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Nach dem Tarifvertrag über
die Qualifizierung und Milderung wirtschaftlicher Nachteile im
Zusammenhang mit der Privatisierung vom 28. Januar 1991 brauchen
Vordienstzeiten bei dem Ministerium für Staatssicherheit nicht
auf die Betriebszugehörigkeit der ehemaligen
HO-Betriebe angerechnet zu werden.
TVG § 1
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04.01.93
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5 AS 12-92
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<ansehen>
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Die Verweisung eines
Rechtsstreits an ein Gericht desselben Rechtswegs oder von
der Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen (oder von
dieser an die Zivilkammer) schließt die Weiterverweisung in
einen anderen Rechtsweg nicht aus.
ArbGG § 48 Abs. 1
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03.11.93
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5 AS 20-93
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<ansehen>
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Die bindende Wirkung von
Verweisungsbeschlüssen (§ 48 Abs. 1 ArbGG
n. F., § 17 a Abs. 2 S. 3 GVG n. F.) ist auch im
Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 3 ZPO zu beachten
ArbGG § 48 Abs. 1
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09.06.93
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5 AZR 123-92
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<ansehen>
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Ein Arbeitsverhältnis
zwischen einer Rundfunkanstalt und einem programmgestaltenden
Mitarbeiter kann durch das Grundrecht der Rundfunkfreiheit
modifiziert werden.
BGB § 611 GG Art. 5 Abs. 1, 2
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-
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03.03.93
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5 AZR 132-92
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<ansehen>
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§ 2 Abs. 3 LFZG ist
einschränkend dahin auszulegen, daß er eine
Abweichung von der gesetzlichen Regelung über die Bemessung
der Krankenbezüge durch Tarifvertrag (nur)
hinsichtlich der Berechnungsmethode ermöglicht.
GG Art. 3 Abs. 1 TVG § 1
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-
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24.11.93
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5 AZR 153-93
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<ansehen>
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ob die Klägerin nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses für bis dahin
nicht durch Freizeitgewährung ausgeglichene Mehrarbeitsstunden,
die sie dienstplanmäßig geleistet hat, eine Vergütung
in Geld beanspruchen kann.
BGB § 611, 612
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-
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24.03.93
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5 AZR 16-92
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<ansehen>
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Der Arbeitnehmer des
öffentlichen Dienstes muß in aller Regel davon
ausgehen, daß ihm sein Arbeitgeber nur die Leistungen
gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist.
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-
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03.03.93
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5 AZR 170-92
|
<ansehen>
|
Bei der Berechnung der anteiligen Vergütung
einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft ist zu
berücksichtigen, ob einer vergleichbaren
vollbeschäftigten Lehrkraft ein Anspruch auf altersbedingte
Pflichtstundenermäßigung zusteht.
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-
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03.03.93
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5 AZR 182-92
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<ansehen>
|
Werden im Geschäftszweig
des Arbeitgebers für schriftliche
Äußerungen üblicherweise
Firmenbögen verwendet und verwendet auch der Arbeitgeber
solches Geschäftspapier, so ist ein Zeugnis
nur dann ordnungsmäßig, wenn es auf Firmenpapier
geschrieben ist.
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-
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26.05.93
|
5 AZR 184-92
|
<ansehen>
|
Teilzeitbeschäftigte
Frauen, deren tägliche Arbeitszeit spätestens um 12.
00 Uhr endet, haben keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung an Tagen,
an denen der Arbeitgeber ab 12. 00 Uhr Arbeitsbefreiung
unter Fortzahlung der Bezüge gewährt.
BAT § 16 Abs. 2 BGB § 611a Abs. 1, § 612 Abs. 3 GG Art. 3 Abs. 2, Abs. 3
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| 173a |
03.02.1993 |
5 AZR 200-92 |
<ansehen> |
Abmahnung: Anspruch auf
Entfernung aus der Personalakte
BGB §
611 |
-
|
26.05.93
|
5 AZR 219-92
|
<ansehen>
|
Das AGB-Gesetz ist auf Kaufverträge
mit Arbeitnehmern anwendbar.
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 9, Nr. 10
|
| 174a |
03.02.1993 |
5 AZR 283-92 |
<ansehen> |
Abmahnung: Anspruch auf
Entfernung aus der Personalakte
BGB § 611
|
-
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15.12.93
|
5 AZR 279-93
|
<ansehen>
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Eine Lehrgangsdauer bis zu zwei
Monaten rechtfertigt in der Regel nur dann eine längere
Bindung als ein Jahr nach Abschluß der Ausbildung,
wenn durch die Teilnahme am Lehrgang eine
besonders hohe Qualifikation verbunden mit
überdurchschnittlichen Vorteilen für den Arbeitnehmer
entsteht oder wenn die Fortbildung besonders kostenintensiv ist
BGB § 611
|
-
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15.12.93
|
5 AZR 326-93
|
<ansehen>
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Das Nachholverbot
des § 395 Abs. 2 RVO a. F. (heute: § 28g Satz 3 SGB
IV) bezweckt nicht den Schutz des Arbeitnehmers vor
verspäteter Lohn- und Gehaltszahlung. Der Arbeitgeber ist also
im Regelfall auch bei verspäteter Entgeltzahlung und
-abrechnung berechtigt, den Arbeitnehmeranteil des
Gesamtsozialversicherungsbeitrages vom Arbeitsentgelt abzuziehen.
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a
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-
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23.06.93
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5 AZR 337-92
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<ansehen>
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Auch dann, wenn der Arbeitgeber
kraft seines Direktionsrechts
grundsätzlich befugt ist, den Arbeitsbereich des Arbeitnehmers
zu verkleinern, muß seine Maßnahme billigem
Ermessen entsprechen (§ 315 Abs. 3 BGB). Dazu gehört,
daß alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen
und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt
sind
BGB § 611
|
-
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21.04.93
|
5 AZR 399-92
|
<ansehen>
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Hat der Arbeitgeber durch Abrechnung
eine Forderung des Arbeitnehmers vorbehaltlos ausgewiesen, so braucht
der Arbeitnehmer diese Forderung nicht mehr geltend zu machen, um eine
Ausschlußfrist zu wahren (wie BAGE 40, 258 = AP Nr. 76 zu
§ 4 TVG Ausschlußfristen).
TVG § 4
|
| 178a |
21.04.1993 |
5 AZR 413/92 |
ansehen |
Berufungsurteil ohne Tatbestand -
Verfahrensmangel |
-
|
26.05.93
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5 AZR 405-92
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<ansehen>
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Hat ein Arbeitnehmer die ihm am
Monatsende nachträglich zu zahlende Vergütung
nicht erhalten und wird ihm deshalb im Folgemonat Hilfe zum
Lebensunterhalt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG gewährt,
so liegt die für einen Anspruchsübergang nach
§ 115 SGB X erforderliche Kausalität für die
Sozialleistung vor.
BGB § 614
|
-
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21.07.93
|
5 AZR 554-92
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<ansehen>
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Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 5
AÜG gewährleistet dem Arbeitnehmer in dem nach Art. 1
§ 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründeten Arbeitsverhältnis
das mit dem Verleiher vereinbarte Arbeitsentgelt solange, wie
die nach Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 4 AÜG zu
bemessende Vergütung niedriger liegt.
AÜG Art. 1 § 10 Abs. 1 S. 4,S. 5
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-
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08.09.93
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5 AZR 618-92
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<ansehen>
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Die Vorsitzenden der
Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung sind zwar an
Weisungen nicht gebunden, richterliche Unabhängigkeit ist
ihnen aber nicht eingeräumt. Sie sind daher, soweit sie als
Angestellte tätig sind, an die für ihre Dienststelle
abgeschlossenen Dienstvereinbarungen über die
Arbeitszeitregelung gebunden und können
verpflichtet sein, Arbeitszeitkarten zu führen.
BPersVG § 6 Abs. 1, § 73 Abs. 1
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-
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20.10.93
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5 AZR 712-92
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<ansehen>
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Ein "verordnetes Kur- oder
Heilverfahren" i. S. des § 34 Abs. 7 TV Ang Bundespost setzt
begrifflich nicht voraus, daß der
Sozialversicherungsträger den überwiegenden Teil der Kurkosten
trägt.
TVG § 1
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-
|
20.10.93
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5 AZR 715-92
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<ansehen>
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Ein Anspruch auf Freizeitgutschrift
nach § 16 Ziff. 1 Satz 1 RTV für die
deutsche Binnenschiffahrt setzt tatsächliche Bordanwesenheit
des Besatzungsmitglieds voraus.
BGB § 616 TVG § 1
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-
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21.01.93
|
6 AZR 171-92
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<ansehen>
|
ob die Beklagte dem Kläger
ein Zwischenzeugnis erteilen muß.
BAT § 61 Abs. 2 BGB § 630
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-
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21.01.93
|
6 AZR 194-92
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<ansehen>
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Fahrkostenerstattung
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-
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16.12.93
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6 AZR 236-93
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<ansehen>
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Ein Angestellter hat keinen
Anspruch auf Arbeitsbefreiung zur Ausübung
öffentlicher Ehrenämter
gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BAT, wenn
diese Angelegenheit bei gleitender Arbeitszeit in die Gleitzeit
fällt.
BAT § 52 Abs. 1 Nr, 1
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-
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25.03.93
|
6 AZR 252-92
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<ansehen>
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Kündigung des
Arbeitsverhältnisses eines Zivilangestellten im EDV-Bereich
der Grenztruppen der ehemaligen DDR
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11.11.93
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6 AZR 309-93
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<ansehen>
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Zahlung von Übergangsgeld
nach §§ 62, 63 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT)
BAT f, § 62 Abs. 2lit. § 62 Abs. 1,4, § 63 Abs. 5 Unterabs. 1
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25.02.93
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6 AZR 334-91
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<ansehen>
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Verpflichtung des Beklagten zur Rückzahlung
von Krankenbezügen und einer tariflichen Zuwendung.
BAT § 37 Abs. 2 Unterabs. 5lit. § 70
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-
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27.05.93
|
6 AZR 359-92
|
<ansehen>
|
Vergütung
für Dienste, die sie als Orchestermusiker geleistet haben.
BGB § 612
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-
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11.11.93
|
6 AZR 373-93
|
<ansehen>
|
Höhe eines Anspruchs auf Übergangsgeld.
BAT § 62, 63, 64
|
-
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17.06.93
|
6 AZR 396-92
|
<
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