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zu diesen Seiten;

seit 1998 werden diese Seiten (fast) täglich erweitert,
hunderte MB Text stehen Euch, mit Themen;
rund um Eure Arbeit als Interessenvertreter zur Verfügung;

27.07.93


 1 ABR 11-93

 <ansehen>

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Eingruppierungen und
Umgruppierungen gemäß § 99 BetrVG
BetrVG § 99
  1.  

21.09.93


1 ABR 16-93  

 <ansehen>

 tarifliche Regelung, die einen Zuschlag für Nachtarbeit vorsieht

BetrVG § 87 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 76
2a 21.09.1993 1 ABR 19/93 <ansehen> Betriebsrat: Mitbestimmung bei Neueingruppierung nach Änderung der tariflichen Gehaltsgruppenordnung)
Die erneute Eingruppierungsentscheidung durch den Arbeitgeber nach Änderung der Gehaltsgruppenordnung stellt einen mitbestimmungspflichtiger Tatbestand dar.

BAT Anlage 1a

BetrVG § 99
  1.  

10.08.93


1 ABR 21-93

 <ansehen>

 Spruch einer Einigungsstelle, der den Arbeitgeber verpflichtet, alle Arbeitnehmer monatlich eine Stunde von der Arbeit freizustellen zum Ausgleich des Aufwands, der mit der bargeldlosen Auszahlung des Arbeitsentgelts verbunden ist

BetrVG § 76 Abs. 5 Satz 4, § 87 Abs. 1 Nr. 4
  1.  

21.09.93


1 ABR 28-93

 <ansehen>

 Der Betriebsrat ist nach § 94 Abs. 1 BetrVG zu beteiligen, wenn der Arbeitgeber vor der Einstellung aus einer formularmäßigen Zusammenfassung von Fragen über die persönlichen Verhältnisse, insbesondere über Eignung, Kenntnisse und Fähigkeiten (Personalfragebogen), dem Bewerber die Fragen nacheinander mündlich stellt und die Antworten jeweils selber vermerkt.

BetrVG § 94 Abs. 1, § 94 Abs. 2, § 118 Abs. 1 Satz 1
  1.  

14.12.93


1 ABR 31-93

 <ansehen>

 Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs.

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 87 Abs. 1, § 76 Abs. 5 Satz 3, 4 
  1.  

09.02.93


1 ABR 33-92

 <ansehen>

 Bei Maßnahmen, für die an sich ein Beteiligungsrecht nach den Bestimmunge des für den Bereich der Stationierungsstreitkräfte modifizierten BpersVG besteht, sind diese Beteiligungsrechte nicht ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen auf Anordnung einer im Entsendestaat ansässigen, der obersten Dienstbehörde in der Bundesrepublik Deutschland übergeordneten Dienststelle durchgeführt werden und den in der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Dienststellen keinen eigenen Entscheidungsspielraum belassen.

  1.  

02.11.93


1 ABR 36-93

 <ansehen>

 Vorliegen einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung.

BetrVG § 95 Abs. 3, § 99, 101
  1.  

23.11.93


1 ABR 38-93  

 <ansehen>

 Die Umsetzung eines Arbeitnehmers von der Tagschicht in die Nachtschicht ist keine zustimmungspflichtige Versetzung, wenn sich dadurch lediglich die Lage der Arbeitszeit des betroffenen Arbeitnehmers ändert.

BetrVG § 95 Abs. 3, § 99, 87 Abs. 1 Nr. 2
  1.  

09.03.93


1 ABR 41-92

 <ansehen>

 ob der Arbeitgeber für die Beschäftigten der Therapieabteilung mit oder ohne Beteiligung des Betriebsrats Arbeit an Wochenfeiertagen anordnen kann

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 87 Abs. 1
  1.  

12.01.93


1 ABR 42-92  

 <ansehen>

 Wird eine tarifliche Vergütungsgruppenordnung in der Weise abgeändert, daß sich die Zahl der Vergütungsgruppen erhöht, die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale neugefaßt und die Tätigkeitsbeispiele vermehrt werden, bedarf es einer Umgruppierung der Arbeitnehmer

BetrVG § 99
  1.  

09.02.93


1 ABR 43-92  

 <ansehen>

 Mitwirkungsrechte der Hauptbetriebsvertretung bei Kündigungen.

BPersVG § 79, § 72
  1.  

09.03.93


1 ABR 48-92

 <ansehen>

 ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, nach Inkrafttreten einer neuen tariflichen Gehaltsgruppenordnung die Mitarbeiter neu einzugruppieren.

BetrVG § 99
  1.  

09.02.93


1 ABR 51-92  

 <ansehen>

 tarifgerechte Eingruppierung einer bei dem Antragsteller beschäftigten Arbeitnehmerin und im Zusammenhang damit über den Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei Eingruppierungen überhaupt.

BetrVG § 99, § 101
  1.  

20.04.93


1 ABR 59-92

 <ansehen>

 Eine zustimmungsbedürftige Einstellung i. S. von § 99 BetrVG liegt auch dann vor, wenn Personen für eine in Aussicht genommene Beschäftigung eine Ausbildung erhalten

BetrVG § 99 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 98
BBiG § 1 Abs. 2
  1.  

23.03.93


1 ABR 65-92  

 <ansehen>

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Änderung des Kreises der Nutzungsberechtigten von Werkmietwohnungen.
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 9
  1.  

27.07.93


1 ABR 8-93  

 <ansehen>

 Verpflichtung des Arbeitgebers, die Bestellung des Arbeitnehmers Günther M zum "Koordinator Wortprogramm" aufzuheben.

BetrVG § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 101, 99 Abs. 1 Satz 1, § 99 Abs. 2
Nr. 6, § 95 Abs. 3
  1.  

26.01.93


1 AZR 303-92

 <ansehen>

 Wirksamkeit einer vom Beklagten angeordneten Versetzung des Klägers.

BetrVG § 99, § 50, § 103
  1.  

26.10.93


1 AZR 46-93

 <ansehen>

 Zahlung von Weihnachtsgeld

BetrVG § 77 Abs. 6, § 77 Abs. 5, § 87 Abs. 1 Nr. 10
  1.  

23.03.93


1 AZR 520-92

 <ansehen>

 Die Zulage zur Abgeltung der mit dem Vier-Schicht-Betrieb verbundenen besonderen Belastungen ist tarifbeständig, wenn kein Anrechnungsvorbehalt ausdrücklich vereinbart worden ist.

BetrVG § 87 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 10
  1.  

14.12.93


1 AZR 550-93

 <ansehen>

 Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Gehalt aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges für Tage eines Streiks, an denen sie vergeblich ihre Arbeitsleistung angeboten hat.

BGB § 615
GG Art. 9
  1.  

23.03.93


1 AZR 582-92  

 <ansehen>

 Wirksamkeit der Anrechnung einer tariflichen Lohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage.

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
  1.  

22.06.93


1 AZR 590-92

 <ansehen>

 Besetzung der Stelle eines Sachgebietsleiters beim Gartenbauamt der beklagten Stadt. Um diese Stelle hatten sich sowohl der Kläger als auch die Streitverkündete beworben.

BGB § 611a
GG Art. 3
  1.  

11.05.93


1 AZR 649-92

 <ansehen>

 Erklärt eine Gewerkschaft einen Streik am letzten Arbeitstag vor einem gesetzlichen Feiertag für beendet und nehmen die Arbeitnehmer am Tag nach dem Feiertag die Arbeit wieder auf, ist die Arbeitszeit am Feiertag nicht infolge des Streiks, sondern im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 FLZG infolge des Feiertags ausgefallen.

GG Art. 9
  1.  

13.07.93


1 AZR 676-92

 <ansehen>

 Zahlung einer Zulage, die die Beklagte während eines Arbeitskampfs Arbeitnehmern für die Nichtbeteiligung am Streik zugesagt und gewährt hat.

BGB § 612a
GG Art. 9 Abs. 3
  1.  

23.06.93


10 ARZ 127-92

 <ansehen>

 Zahlung einer Wechselschichtzulage

  1.  

23.06.93


10 AZR 107-92  

 <ansehen>

 ob dem Kläger für das Spielen des Instruments Wagner-Tuba eine besondere Vergütung zusteht.

TVG § 1
  1.  

23.06.93


10 AZR 127-92  

 <ansehen>

Zahlung einer Wechselschichtzulage
  1.  

23.06.93


10 AZR 146-92

 <ansehen>

 Zahlung eines tariflichen Erschwerniszuschlags

TVG § 1
  1.  

24.03.93


10 AZR 160-92

 <ansehen>

 Der Zweck einer betrieblichen oder tariflichen Sonderzahlung, wie er sich allein aus deren Voraussetzungen, Ausschluß- und Kürzungstatbeständen ergibt, kann zwar bei der Auslegung der konkreten Regelung zu berücksichtigen sein, nicht aber weitere Ausschluß- oder Kürzungstatbestände begründen.

BGB § 611
  1.  

23.06.93


10 AZR 177-92  

 <ansehen>

 Anspruch des Klägers auf Zahlung eines tariflichen Erschwerniszuschlags

BGB § 611
  1.  

10.02.93


10 AZR 207-91  

 <ansehen>

 tarifliches Urlaubsgeld und eine tarifliche Sonderzahlung

BGB § 611 
  1.  

22.09.93


10 AZR 207-92

 <ansehen>

 Durch die einzelvertragliche Vereinbarung eines - spezielleren - Tarifvertrags wird der allgemeinverbindliche VTV jedenfalls dann nicht verdrängt, wenn der Arbeitgeber nicht aufgrund Verbandszugehörigkeit an den spezielleren Tarifvertrag tarifgebunden ist

TVG Tarifverträge: Bau, Tarifkonkurrenz § 1 § 4
  1.  

28.04.93


10 AZR 222-92  

 <ansehen>

 Zahlung einer Sozialplanabfindung

BetrVG § 75, 112
  1.  

13.10.93


10 AZR 294-92

 <ansehen>

 Zahlung einer tariflichen Wechselschichtzulage.

  1.  

13.10.93


10 AZR 315-92  

 <ansehen>

 Gerüstbauarbeiten in einem U-Bahnhof sind, soweit sie nicht in den Fahrtunneln selbst verrichtet werden, keine "Arbeiten in ... Tunneln ..." im Sinne von § 6 RTV.

  1.  

13.10.93


10 AZR 357-92  

 <ansehen>

 Bewährungsaufstieg von VergGr. VIII des Teils II Abschnitt N Unterabschnitt I der Anlage 1 a zum BAT in die VergGr. VII Fallgruppe 2 des Teils I der Anlage 1 a zum BAT

  1.  

14.12.93

10 AZR 368-93

 <ansehen>

 Zahlung einer monatlichen Schichtzulage

  1.  

22.09.93


10 AZR 371-92  

 <ansehen>

 Beiträge nach Maßgabe der Sozialkassentarifverträge TVG Tarifverträge: Gerüstbaugewerbe § 1

  1.  

28.04.93


10 AZR 38-92  

 <ansehen>

 Werden in einem Schlachthof, in dem bislang Rinder, Kälber und Schweine geschlachtet wurden, künftig nur noch Schweine geschlachtet, so liegt darin keine grundliegende Änderung des Betriebszweckes i. S.v. § 111 Satz 2 Nr. 3 BetrVG.

BetrVG § 111, § 113
  1.  

28.04.93


10 AZR 391-92

 <ansehen>

 Auf die Arbeitsverhältnisse der bei den Streitkräften der Sowjetunion auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätigen Zivilbeschäftigten findet das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung.

BetrVG § 113
  1.  

03.03.93

10 AZR 42-92

 <ansehen>

 Bestimmt ein Tarifvertrag, daß auf die Jahressonderzahlung alle betrieblichen Leistungen wie Weihnachtsgratifikationen, Jahresabschlußvergütungen, Jahresprämien, Ergebnisbeteiligungen, Tantiemen, dreizehnte Monatsentgelte und dergleichen angerechnet werden können, so stellt eine aufgrund betrieblicher Übung einmal jährlich zu zahlende "Treueprämie", deren Höhe sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet, eine solche anrechenbare Leistung dar.

BGB § 611
TVG § 4
  1.  

10.02.93


10 AZR 450-91  

 <ansehen>

 tarifliche Sonderzahlung

  1.  

06.10.93


10 AZR 450-92  

 <ansehen>

 Zahlung einer Sonderzuwendung.

  1.  

11.08.93

10 AZR 485-92  

 <ansehen>

In einem Sozialplan kann der Anspruch auf eine Abfindung von einer
entsprechenden Zweckzuwendung der Treuhandanstalt abhängig gemacht werden.
BetrVG § 112
  1.  

24.03.93


10 AZR 487-92

 <ansehen>

 Auch ein Arbeitnehmer, der während des gesamten Kalenderjahres arbeitsunfähig krank war, kann die betriebliche Sonderzahlung nach dem TV-Sonderzahlung beanspruchen.

BGB § 611
  1.  

14.12.93


10 AZR 494-92  

 <ansehen>

 Beigebrachte Geldbeträge i. S. von § 7 Abs. 2 Nr. 2 VollstrVergV sind nur solche Beträge, die der Vollziehungsbeamte beim Schuldner unmittelbar in bar oder Schecks entgegennimmt, nicht aber Beträge, die der Schuldner im Anschluß an einen Besuch des Vollziehungsbeamten zur Abwendung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen überweist.

  1.  

09.06.93


10 AZR 523-92  

 <ansehen>

 Der Angestellte, der im Laufe des Kalenderjahres beim gleichen Arbeitgeber in ein Beamtenverhältnis wechselt, erhält auch dann für die Zeit seiner Angestelltentätigkeit keine anteilige Sonderzuwendung nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Zuwendungs-TV, wenn seine Beamtenbezüge, nach denen sich seine Sonderzuwendung berechnet, niedriger sind als seine Angestelltenvergütung.

  1.  

12.05.93


10 AZR 528-91  

 <ansehen>

 Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen der §§ 3, 6 MuSchG sind für die Zahlung einer tariflichen Jahresleistungsprämie einer tatsächlichen Arbeitsleistung gleichzusetzen.

BGB § 611
MuSchG § 3, § 6
  1.  

09.06.93


10 AZR 529-92

 <ansehen>

 Erhält der Arbeitnehmer eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von 50 v.H. seines Gehalts, ist eine Rückzahlungsklausel unwirksam, die die Rückzahlung der Gratifikation bei einem Ausscheiden des Arbeitnehmers mit dem 31. März des folgenden Jahres vorsieht.

BGB § 611
  1.  

11.08.93


10 AZR 558-92

 <ansehen>

 Die Betriebspartner können in einem Sozialplan vereinbaren, daß ein Arbeitnehmer, der im Zusammenhang mit einer Betriebsstillegung vorzeitig durch Eigenkündigung ausscheidet, eine niedrigere Abfindung erhält.

BetrVG § 112, 75
  1.  

07.04.93


10 AZR 618-90  

 <ansehen>

 Ein Betrieb der ausschließlich eine Tätigkeit verrichtet, die auch zum Berufsbild des Maler- und Lackiererhandwerks gehört - hier die Beschichtung von Böden mit einem Kunststoffbelag -, ist nicht schon allein deswegen ein Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks.

TVG § 1 (Tarifverträge: Bau)
  1.  

08.12.93


10 AZR 638-92

 <ansehen>

 § 4 Nr. 2 b TVS Bayern macht für einen anteiligen Anspruch auf eine Sonderzuwendung für die im Laufe des Kalenderjahres ausscheidenden Arbeitnehmer nicht zur Voraussetzung, daß diese die 12monatige Wartezeit schon am 1. Dezember des Vorjahres erfüllt haben müssen.

  1.  

08.12.93


10 AZR 66-93  

 <ansehen>

 Trifft ein Tarifvertrag über eine Jahressonderzahlung überhaupt keine Regelung für die Fälle einer fehlenden tatsächlichen Arbeitsleistung im Bezugszeitraum, so kann in der Regel nicht auf den Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen werden

BGB § 611
TVG § 4
  1.  

14.12.93


10 AZR 661-92  

 <ansehen>

 Macht eine tarifvertragliche Regelung den Anspruch auf eine Jahressonderzuwendung davon abhängig, daß das Arbeitsverhältnis am Stichtag "ungekündigt" ist, steht eine Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Kündigung nicht gleich (im Anschluß an BAG Urteil vom 7. Oktober 1992 - 10 AZR 186/91 - AP Nr. 146 zu § 611 BGB Gratifikation).

BGB § 611
  1.  

24.11.93


10 AZR 704-92  

 <ansehen>

 Besteht kein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung für Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes ruht, so gilt dies auch bei Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub. Eine solche tarifliche Regelung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (im Anschluß an BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 - DB 1993, 1090).

  1.  

22.06.93


1ABR 62-92  

 <ansehen>

 Eine Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit verstößt gegen § 77 Abs. 3 BetrVG, wenn sie zugleich Regelungen über die Dauer der wöchentlichen bzw. jährlichen Arbeitszeit enthält, die im Widerspruch zu einem für den Betrieb geltenden Tarifvertrag stehen.

BetrVG § 23 Abs. 1,  § 77 Abs. 3, § 87 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 2
ArbGG § 83 S. 3
  1.  

23.06.93


2 ABR 58-92

 <ansehen>

 Erklärt der Arbeitgeber im Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates nach § 103 Abs. 2 BetrVG die Hauptsache für erledigt, nachdem der Betriebsrat die zunächst verweigerte Zustimmung später erteilt hat, während der beteiligte Funktionsträger (hier Mitglied der Gesamtschwerbehindertenvertretung), dessen Kündigung beabsichtigt ist, der Erledigung widerspricht, dann ist vom Gericht aufgrund einer Anhörung der Beteiligten nur darüber zu entscheiden, ob ein erledigendes Ereignis eingetreten ist

BetrVG § 103
ArbGG § 83a, § 94
  1.  

28.10.93


2 AZB 12-93  

 <ansehen>

 Ergibt sich aus dem Klagevorbringen, daß für eine Klage gegen eine außerordentliche Kündigung oder für einen Zahlungsanspruch - sei es im Arbeitsverhältnis, sei es im freien Dienstverhältnis - nicht nur eine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, sondern auch eine solche der ordentlichen Gerichte in Betracht kommt, so dürfen die Arbeitsgerichte ihre sachliche Zuständigkeit nicht nur aufgrund einer einseitigen Schlüssigkeitsprüfung annehmen, sondern müssen ggf. über die Frage des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses Beweis erheben

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3,  § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1
BGB § 626
  1.  

15.04.93


2 AZB 32-92

 <ansehen>

 Ein Rechtsanwalt, der aufgrund eines der Vorschrift des § 705 BGB entsprechenden Gesellschaftsvertrages Partner einer Anwaltssozietät ist, die auch den berufsrechtlichen Anforderungen entspricht, ist keine arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, auch wenn er von der Sozietät wirtschaftlich abhängig ist.

ArbGG § 5, § 48, § 53, § 78
BGB § 611
  1.  

30.08.93


2 AZB 6-93

 <ansehen>

 Ergibt sich aus de Klagevorbringen, daß für eine Klage gegen eine außerordentliche Kündigung - sei es im Arbeitsverhältnis, sei es im freien Dienstverhältnis - nicht nur eine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, sondern auch eine solche der ordentlichen Gerichte in Betracht kommt, so dürfen die Arbeitsgerichte ihre sachliche Zuständigkeit nicht nur aufgrund einer einseitigen Schlüssigkeitsprüfung annehmen, sondern müssen gegebenenfalls über die Frage des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses Beweis erheben.

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1
BGB § 626
  1.  

29.07.93


2 AZR 110-93  

 <ansehen>

 Nach § 615 Satz 2 BGB ist der anderweitige Verdienst des Arbeitnehmers auf die Vergütung für die gesamte Dauer des Annahmeverzuges und nicht nur auf die Vergütung für den Zeitabschnitt anzurechnen, in dem der Arbeitnehmer seine Dienste anderweitig verwendet hat

BGB § 615
  1.  

26.08.93


2 AZR 154-93

 <ansehen>

 Ist ein Arbeitnehmer während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit schichtweise einer Nebenbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachgegangen, so kann je nach den Umständen auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.

BGB § 626
KSchG § 1
  1.  

29.07.93


2 AZR 155-93  

 <ansehen>

 Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen.

KSchG § 1
  1.  

26.08.93


2 AZR 159-93  

 <ansehen>

 Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung

BGB § 626
KSchG § 1, 9
  1.  

07.10.93


2 AZR 226-93  

 <ansehen>

 Es kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung eines Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus darstellen, wenn dieser mit seinen Behandlungsmethoden (homologe Insemination) gegen tragende Grundsätze des geltenden Kirchenrechts verstößt.

BGB § 611 § 626
KSchG § 1
  1.  

01.07.93


2 AZR 25-93  

 <ansehen>

 Die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arzthelferin ist ausnahmsweise dann sachlich gerechtfertigt, wenn sie objektiv dem gesundheitlichen Schutz der Bewerberin und des ungeborenen Kindes dient (im Anschluß an Senatsurteil vom 15. Oktober 1992 - 2 AZR 227/92 - AP Nr. 8 611 a BGB

BGB § 611a
  1.  

07.10.93


2 AZR 260-92

 <ansehen>

 Soll der Arbeitnehmer zwecks späterer Anstellung als GmbH-Geschäftsführer zunächst in einem Arbeitsverhältnis erprobt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, daß mit Abschluß des Geschäftsführervertrages das ursprüngliche Arbeitsverhältnis beendet sein soll

ArbGG § 5, 65
BGB § 611, 613a
  1.  

16.09.93


2 AZR 267-93  

 <ansehen>

 Zur Notwendigkeit einer erneuten Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG nach Unwirksamkeit einer ersten Kündigung mangels vorheriger Zustimmung der Hauptfürsorgestelle

BetrVG § 102 Abs. 1
KSchG § 1 Abs. 2
  1.  

30.09.93


2 AZR 268-93  

 <ansehen>

 Ein Aufhebungsvertrag ist nicht allein deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht eingeräumt und ihm auch das Thema des beabsichtigten Gesprächs vorher nicht mit geteilt hat

  1.  

30.09.93


2 AZR 283-93

 <ansehen>

 Will der Arbeitgeber mit einer fristgerechten Änderungskündigung eine Versetzung des Arbeitnehmers i. S. v. § 95 Abs. 3 BetrVG bewirken, so ist die Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG Wirksamkeitsvoraussetzung nur für die tatsächliche Zuweisung des neuen Arbeitsbereichs nach Ablauf der Kündigungsfrist.

BetrVG § 99, 102
  1.  

21.01.93


2 AZR 309-92  

 <ansehen>

 Der Senat hält an seiner Auffassung fest, daß der Arbeitgeber bei einer von ihm ausgesprochenen unwirksamen Kündigung gehalten ist, wegen § 296 BGB von sich aus den Arbeitnehmer zur Wiederaufnahme der Arbeit aufzufordern, wenn er die Folgen des Annahmeverzuges nach § 615 BGB vermeiden will (Bestätigung des Senatsurteils vom 24. Oktober 1991 - 2 AZR 112/91 -EzA § 615 BGB Nr. 70).

BGB § 615
  1.  

22.04.93


2 AZR 313-92  

 <ansehen>

 Für eine noch nach Betriebsübergang mögliche Ausübung des Widerspruchsrechts beginnt die Erklärungsfrist jedenfalls im Regelfall mit der ausreichenden Unterrichtung des Arbeitnehmers über den Betriebsinhaberwechsel. In einem solchen Falle ist es nicht erforderlich, daß der Betriebsveräußerer oder der Betriebserwerber dem widerspruchsberechtigten Arbeitnehmer eine Erklärungsfrist setzen. Der Arbeitnehmer muß unverzüglich dem Betriebsübergang widersprechen. In der Regel muß der Widerspruch spätestens innerhalb von drei Wochen erklärt werden.

BGB § 613a
  1.  

25.11.93


2 AZR 324-93  

 <ansehen>

 Zahlt ein Arbeitgeber nach der Schließung seines Betriebes freiwillig an die Mehrzahl seiner ehemaligen Arbeitnehmer Abfindungen, so sind die Leistungen nach dem vom Arbeitgeber bestimmten Verteilungsschlüssel am Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen.

  1.  

21.01.93


2 AZR 330-92

 <ansehen>

 Auch der Ausspruch einer Änderungskündigung kann eine wichtige Entscheidung im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 GO SH sein.

KSchG § 2, § 4 S. 2
  1.  

04.03.93


2 AZR 355-92

 <ansehen>

 Wird die Verfassungswidrigkeit tariflicher Kündigungsfristen von einer Partei angesprochen oder vom Gericht bezweifelt, so haben die Arbeitsgerichte nach den Grundsätzen des § 293 ZPO von Amts wegen die näheren für die unterschiedlichen Kündigungsfristen maßgeblichen Umstände, die für und gegen eine Verfassungswidrigkeit sprechen, zu ermitteln.

BGB § 622
GG Art. 3 Abs. 1
  1.  

26.08.93


2 AZR 376-93  

 <ansehen>

 Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

  1.  

14.01.93


2 AZR 387-92  

 <ansehen>

 Arbeitgeber der bei den Stationierungsstreitkräften beschäftigten Arbeitnehmer ist weder die Beschäftigungsdienststelle noch die Truppe als solche, sondern der jeweilige Entsendestaat.

BPersVG § 79, § 72, § 2 Abs. 1
BetrVG § 102 Abs. 1, § 2 Abs. 1
KSchG $ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst.b
  1.  

04.02.93


2 AZR 416-92  

 <ansehen>

 Ein Schwerbehinderter, der in einem nach § 19 Abs. 2 Halbs. 1 Alt. 1 BSHG begründeten Arbeitsverhältnis steht, genießt den besonderen Kündigungsschutz nach §§ 15, 21 Abs. 1 SchwbG. Die Ausnahmevorschrift des § 20 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 SchwbG ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.

BPersVG § 4 Abs. 5 Nr. 2
BSHG § 19 Abs. 2, § 20
  1.  

07.04.93


2 AZR 449-91b  

 <ansehen>

 Der Senat hält daran fest, daß der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB widersprechen kann (im Anschluß an den Vorlagebeschluß des Senates vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 449/91 - EzA § 613 a BGB Nr. 103

BGB § 613a
KSchG § 1 Abs. 2,3
  1.  

04.03.93


2 AZR 451-92

 <ansehen>

 Die Massenentlassungsanzeige ist bei der beabsichtigten Stillegung eines privaten Luftfahrtunternehmens nicht an die Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit (§ 21 Satz 3 KSchG) zu richten, sondern an das örtlich zuständige Arbeitsamt (§§ 17, 18 KSchG), weil ein derartiges Unternehmen nicht nach § 21 Satz 1 KSchG "zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr" gehört.

KSchG § 1, § 17, § 18, § 21
  1.  

31.03.93


2 AZR 467-92  

 <ansehen>

 Die Frist nach § 4 Satz 1, § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG kann auch durch eine hilfsweise gegen den richtigen Arbeitgeber erhobene Kündigungsschutzklage gewahrt werden, obwohl eine eventuelle subjektive Klagehäufung unzulässig ist.

BGB § 626 Abs. 1
KSchG § 1, § 4 S. 1, § 7, § 13 Abs. 1 S. 2
  1.  

11.11.93


2 AZR 467-93  

 <ansehen>

 An der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei wahrheitswidriger Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft

  1.  

31.03.93


2 AZR 492-92

 <ansehen>

 Der Beginn der 2-wöchigen Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB ist nur gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Kündigungssachverhalts nach pflichtgemäßen Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile auch tatsächlich durchführt

BetrVG § 102 Abs. 1

BGB § 626 Abs. 1

  1.  

22.04.93


2 AZR 50-92  

 <ansehen>

 Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber nicht rechtzeitig über den bevorstehenden Betriebsübergang unterrichtet wurde, kann, ohne rechtsmißbräuchlich zu handeln, noch nach Betriebsübergang sein Widerspruchsrecht ausüben.

BGB § 613a
  1.  

04.03.93


2 AZR 507-92  

 <ansehen>

 Klagt ein Arbeitnehmer in subjektiver Klagehäufung gegen den bisherigen Arbeitgeber und Betriebsinhaber auf Feststellung, daß das Arbeitsverhältnis durch eine von diesem ausgesprochene Kündigung nicht aufgelöst worden ist, und gegen den behaupteten Betriebsübernehmer zugleich auf Feststellung, daß mit ihm das beim bisherigen Arbeitgeber begründete Arbeitsverhältnis mit unverändertem Inhalt fortbesteht, dann entsteht zwischen den beklagten Arbeitgebern keine notwendige Streitgenossenschaft nach § 62 ZPO.

BetrVG § 130
BGB § 613a
  1.  

25.11.93


2 AZR 517-93

 <ansehen>

 Der Leiter eines einzelnen Restaurants einer Restaurantkette kann je nachdem, o er innerhalb des Unternehmens (Restaurantkette) das Restaurant eigenverantwortlich führt, dabei bedeutungsvolle unternehmerische Teilaufgaben wahrnimmt, Vorgesetzter der im Restaurant Beschäftigten ist und bei seiner Tätigkeit einen erheblichen Entscheidungsspielraum hat, Betriebsleiter in leitender Stellung i. S. des § 14 Abs. 2 KSchG sein.

BGB § 611 § 612a
KSchG § 14 Abs. 2
  1.  

18.02.93


2 AZR 526-92

 <ansehen>

 Der Senat hält an der ständigen Rechtsprechung fest, daß bei der Zumutbarkeitsprüfung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB auf die (fiktive) Kündigungsfrist abzustellen ist, die ohne den besonderen Kündigungsschutz bei einer ordentlichen Kündigung gelten würde.

BetrVG § 78 S. 2, § 103
BGB § 626 Abs. 1, § 622 Abs. 2 S. 2, § 611
KSchG § 15 Abs. 1
  1.  

23.06.93


2 AZR 56-93  

 <ansehen>

 Haben in einem Kündigungsschutzprozeß beide Parteien einen Auflösungsantrag gestellt und löst das Arbeitsgericht daraufhin das Arbeitsverhältnis auf, so ist der Arbeitnehmer, der die Höhe der festgesetzten Abfindung nicht angreift, durch dieses Urteil nicht beschwert und seine Berufung deshalb unzulässig, auch wenn das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis auf den Antrag des Arbeitgebers hin auflöst.

KSchG § 9
  1.  

19.05.93


2 AZR 584-92

 <ansehen>

 Dem Kündigungsschutzgesetz, insbesondere § 1 Abs. 2 und 3, läßt sich nicht die Wertung entnehmen, der Arbeitgeber müsse aufgrund einer Rationalisierung im Dienstleistungsbereich ohne Rücksicht auf eine einschlägige Organisationsentscheidung in jedem Falle anstelle mehrerer Änderungskündigungen (im Streitfall zwei Änderungskündigungen mit dem Ziel von Halbtagsbeschäftigungen) eine geringere Anzahl von Beendigungskündigungen (vorliegend nur eine Beendigungskündigung) aussprechen.

BetrVG § 102 Abs. 1
KSchG § 1 Abs. 2,Abs. 3, § 2
  1.  

31.03.93


2 AZR 595-92

 <ansehen>

 Die Kündigungsverbote nach § 9 Abs. 1 MuSchG und § 18 BErzGG bestehen nebeneinander, so daß der Arbeitgeber bei Vorliegen von Mutterschaft und zusätzlich Erziehungsurlaub für eine Kündigung der Zulässigkeitserklärung der Arbeitsschutzbehörde nach beiden Vorschriften bedarf.

MuSchG § 9 Abs. 3
  1.  

27.05.93


2 AZR 601-92  

 <ansehen>

 Das Ausbildungsverhältnis kann im Konkurs des Arbeitgebers für den Regelfall nicht außerordentlich, sondern nur unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist vom Konkursverwalter aufgekündigt werden

BBiG § 15 Abs. 2
  1.  

16.09.93


2 AZR 697-92  

 <ansehen>

 Wird die Verfassungswidrigkeit tariflicher Kündigungsfristen von einer Partei angesprochen oder vom Gericht bezweifelt, so haben die Arbeitsgerichte nach den Grundsätzen des § 293 ZPO von Amts wegen die näheren für die unterschiedlichen Kündigungsfristen maßgeblichen Umstände, die für und gegen eine Verfassungswidrigkeit sprechen, zu ermitteln (Bestätigung des Senatsurteils vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92

BGB § 622
  1.  

08.04.93


2 AZR 716-92  

 <ansehen>

Zu den Organisationserfordernissen, die zur Vermeidung von Fehlerquellen bei
der Behandlung von Fristensachen - hier Wahrung der Revisionsfrist – aufgrund anwaltlicher Sorge geboten sind, gehört eine wirksame End- oder
Ausgangskontrolle. Die Gewährleistung einer rechtzeitigen Aktenvorlage zur
Bearbeitung durch den Rechtsanwalt reicht dazu allein nicht aus
ArbGG § 74
  1.  

29.07.93


2 AZR 90-93  

 <ansehen>

 Weder der Verdacht strafbarer Handlungen noch eine begangene Straftat stellen Dauerzustände dar, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, bis zur strafrechtlichen Verurteilung des Arbeitnehmers zu irgendeinem beliebigen Zeitpunkt eine fristlose Kündigung auszusprechen.

BGB § 626 Abs. 2
  1.  

16.02.93


3 ABR 29-92  

 <ansehen>

 ob ein Mitbestimmungsrecht besteht, wenn der Arbeitgeber Lebensversicherungen, die er zugunsten seiner Mitarbeiter abgeschlossen hat, auf eine andere Versicherungsgesellschaft überträgt.

BetrVG § 87, § 87 Abs. 1 Nr. 8, 10
  1.  

01.03.93


3 AZB 44-92  

 <ansehen>

 Die in § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG begründete Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis besteht nach § 3 ArbGG fort, wenn die Forderungen der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 2 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein aG übergegangen sind.

ArbGG § 48 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 3
  1.  

24.08.93


3 AZR 183-93

 <ansehen>

 Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungspflichten über die Altersversorgung.

  1.  

10.08.93


3 AZR 185-93

 <ansehen>

 Zahlung eines tariflichen Sterbegeldes.

  1.  

16.03.93


3 AZR 299-92

 <ansehen>

 die laufenden Leistungen ihrer betrieblichen Altersversorgung um zwei Drittel zu kürzen.

ArbGG § 48, § 73 Abs. 2, § 65
  1.  

24.08.93


3 AZR 313-93  

 <ansehen>

 Eine betriebliche Altersversorgung, die aufgrund eines Tarifvertrags zu gewähren ist, steht unter dem Vorbehalt der Änderung des Tarifvertrags. Das gilt im Zweifel auch, wenn der Versorgungsfall bereits eingetreten ist.

BetrVG § 1, § 16, § 17 Abs. 3
  1.  

16.02.93


3 AZR 347-92  

 <ansehen>

 Die Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs (BAGE 32, 326 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB) tritt nur dann ein, wenn der Übernehmer den Betrieb nach Eröffnung des Konkursverfahrens erworben hat.

BGB § 613a
  1.  

16.03.93


3 AZR 389-92  

 <ansehen>

 Geht ein Arbeitnehmer mehreren Teilzeitbeschäftigungen nach, die jeweils i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB IV geringfügig sind, so kann gleichwohl eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung bestehen, weil die einzelnen geringfügigen Beschäftigungen gem. § 8 Abs. 2 SGB IV zusammenzurechnen sind.

GG Art. 3
  1.  

14.12.93


3 AZR 519-93  

 <ansehen>

 ob und in welcher Höhe die Betriebsrente des Klägers gemäß § 16 BetrAVG anzupassen ist.

  1.  

05.10.93


3 AZR 586-92  

 <ansehen>

 Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

BGB § 613a
GG Art. 9 Abs. 3

TVG § 3 Abs. 1,3, § 4 Abs. 2,5, § 5

  1.  

14.12.93


3 AZR 618-93

 <ansehen>

 Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) hat als Träger der Insolvenzsicherung den Versorgungsanspruch eines Betriebsrentners nur zu erfüllen, wenn ein Sicherungsfall nach den Bestimmungen des § 7 BetrAVG eingetreten ist. Die Leistungspflicht beginnt grundsätzlich mit dem Eintritt des Sicherungsfalles.

BetrVG § 58, § 87 Abs. 1 Nr. 8, Nr. 10
  1.  

04.05.93


3 AZR 625-92  

 <ansehen>

 Der Kläger verlangt von der beklagten Pensionskasse die Genehmigung zur Fortführung einer freiwilligen Mitgliedschaft.

  1.  

10.08.93


3 AZR 69-93  

 <ansehen>

 Kürzung seines bei Übertritt in den Ruhestand fälligen betrieblichen Übergangsgeldes.

  1.  

05.10.93


3 AZR 695-92  

 <ansehen>

 ob die Beklagte der Klägerin aus Gründen der Gleichbehandlung eine betriebliche Altersversorgung gewähren muß.

GG Art. 3 Abs. 3
  1.  

05.10.93


3 AZR 698-92  

 <ansehen>

 Der Pensions-Sicherungs-Verein ist grundsätzlich nicht verpflichtet, laufende Renten an den Kaufkraftverlust anzupassen

  1.  

20.07.93


3 AZR 99-93  

 <ansehen>

 Insolvenzschutz für zwei Versorgungszusagen, nachdem über das Vermögen des Unternehmens, in dem sie als Prokuristin tätig war, das Konkursverfahren eröffnet worden ist.

BGB § 613a Abs. 1 S. 1, § 622 Abs. 2
BUrlG § 4
KSchG § 1 Abs. 1
  1.  

10.03.93


4 AZN 17-93  

 <ansehen>

 Nach dem Arbeitsgesetzbuch der DDR wirksam zustande gekommene Rahmenkollektivverträge sind Tarifverträge i.S.v. § 72 a ArbGG.

ArbGG § 72a Abs. 1 Nr. 2
  1.  

24.03.93


4 AZN 5-93

 <ansehen>

 Anspruch auf Zuschuß zu dem nach § 44 Abs. 2 AFG bezogenen Unterhaltsgeld

ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 72a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
  1.  

26.05.93


4 AZR 130-93  

 <ansehen>

 über die Fortzahlung einer der Klägerin bis zum 31. Dezember 1991 gezahlten Heimzulage.

  1.  

26.05.93


4 AZR 149-92

 <ansehen>

 über die Fortzahlung einer dem Kläger bis zum 31. Dezember 1990 gezahlten Heimzulage.

  1.  

17.02.93


4 AZR 153-92

 <ansehen>

 Der Bewährung i.S.v. § 23 a BAT stehen nur solche Verfehlungen des Arbeitnehmers entgegen, die einer Berücksichtigung seiner im übrigen gezeigten Leistungen und der Dauer der nach dem BAT für einen Aufstieg jeweils erforderlichen Bewährungszeit nennenswert ins Gewicht fallen.

BAT § 23a Abs. 2 Nr. 1
  1.  

24.11.93


4 AZR 16-93

 <ansehen>

 Eingruppierung durch TdL-Richtlinien

  1.  

17.02.93


4 AZR 161-92

 <ansehen>

 Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß entfaltet keine vollstreckungsrechtlichen Wirkungen, wenn die gepfändete Forderung im Zeitpunkt der Pfändung abgetreten war.

  1.  

10.11.93


4 AZR 184-93

 <ansehen>

 Ein Tarifvertrag kann als sogenannter mehrgliedriger Tarifvertrag von mehreren auf einer Seite handelnden Tarifvertragsparteien, also auch von mehreren Arbeitgebern, gemeinsam abgeschlossen werden.

TVG § 1, § 2 Abs. 1
  1.  

17.02.93


4 AZR 196-92  

 <ansehen>

 Höhergruppierung im Wege des Bewährungsaufstiegs

  1.  

10.11.93


4 AZR 198-93  

 <ansehen>

 Es ist keine unzulässige Regelung zu Lasten Dritter, wenn ein die Privatisierung der Handelsorganisation (HO) begleitender Firmentarifvertrag einen Betriebserwerber verpflichtet, für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung innerhalb eines Jahres eine Abfindung zu zahlen.

TVG § 1, § 2 Abs. 1, § 3
  1.  

10.03.93


4 AZR 205-92

 <ansehen>

 Zahlung von tariflichen Verpflegungszuschüssen

TVG § 1
  1.  

24.11.93


4 AZR 225-93

 <ansehen>

 Nach dem Tarifvertrag über Kündigungsschutz und Qualifizierung bei Umstrukturierungsmaßnahmen (TVKQ) für Sachsen entfällt ein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschuß zum Unterhaltsgeld, wenn betrieblichevSozialplanleistungen vereinbart werden (Bestätigung des BAG Urteils vom 21. April 1993 - 4 AZR 541/92

TVG § 1
  1.  

10.03.93


4 AZR 244-92

 <ansehen>

 Werkschutzleute, die den Voraussetzungen der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß als Werkschutzfachkraft genügen und die dort aufgezählten Aufgaben verrichten, sind nach Lohngruppe 7 des Lohnrahmenabkommens in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie NW eingruppiert.

TVG § 1
  1.  

24.03.93


4 AZR 258-92  

 <ansehen>

 Wird die Vergütung eines Arbeitnehmers gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, so wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß gegenstandslos, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.

  1.  

20.10.93


4 AZR 26-93  

 <ansehen>

 In Tarifverträgen für die Bundesbahn kann wegen der Eingruppierung der Arbeitnehmer auf die für Beamte geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften verwiesen werden. 2. Grundsätze der Gleichbehandlung stehen einer derartigen Verweisung nicht entgegen.

TVG § 1
  1.  

26.05.93


4 AZR 260-91  

 <ansehen>

 Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, die im Bereich "Betreutes Wohnen" arbeiten, sind nicht in einem Heim beschäftigt. Sie haben keinen Anspruch auf eine Heimzulage nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes.

BAT-Zulagen § 22, § 23
  1.  

10.03.93


4 AZR 264-92  

 <ansehen>

 nach wievielen Schichten der Kläger jeweils Anspruch auf eine Freischicht hat.

TVG § 1
  1.  

24.03.93


4 AZR 265-92  

 <ansehen>

 Ärzte im Praktikum haben keinen Anspruch, wie Assistenzärzte vergütet zu werden.

BAT (Bundesangestelltentarifvertrag ) §§ 22, 23
  1.  

24.03.93


4 AZR 282-92

 <ansehen>

 Das Feststellungsinteresse ist auch dann zu bejahen, wenn der Kläger seinen ursprünglich gestellten, vom Prozeßgericht für unzulässig gehaltenen Leistungsantrag auf Veranlassung des Gerichts durch einen hilfsweise gestellten Feststellungsantrag ergänzt

TVG § 1 (Tarifverträge: Süßwarenindustrie)
  1.  

24.03.93


4 AZR 291-92

 <ansehen>

 Ist ein Beamter von der Deutschen Bundesbahn oder Deutschen Bundespost an eine Gesellschaft des Handelsrechts abgeordnet worden, so sind nach dem Manteltarifvertrag für die Autokraft die Abordnungszeiten als Beschäftigungs- und Dienstzeiten anzusehen. Ein Angestellter kann mithin nach 15jähriger Beschäftigung unkündbar werden.

TVG § 1
  1.  

24.03.93


4 AZR 298-92  

 <ansehen>

 Technische Angestellte als Leiter von großen und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsbereichen üben immer eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit i. S. der VergGr. IV b Fallgruppe 1 der Anlage 1 a zum BAT Teil II Abschnitt Q aus.

BAT Anlage 1a Teil II Q VergGr. IVb Fallgruppe 1 § 22
  1.  

26.05.93


4 AZR 300-92  

 <ansehen>

 Übt ein Arbeitnehmer überwiegend eine Tätigkeit aus, die einem in der Anlage zum Lohnrahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie (LRTV) enthaltenen Richtbeispiel entspricht, so sind die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Lohngruppe als erfüllt anzusehen.

TVG § 1
  1.  

28.04.93


4 AZR 314-92  

 <ansehen>

 Über die Lohngruppe 6 TVAL II hinausgehende fachliche Anforderungen können darin bestehen, daß der Arbeitnehmer für seine Arbeit fachbezogene Fremdsprachenkenntnisse benötigt.

  1.  

10.11.93


4 AZR 316-93  

 <ansehen>

 Arbeitsentgelt

TVG § 1
  1.  

16.06.93


4 AZR 317-92  

 <ansehen>

 Wird mit einer in Teilzeitarbeit beschäftigten Musikschullehrerin nur eine Stundenvergütung vereinbart, so ist die Vergütungsabrede unwirksam, wenn die Stundenvergütung geringer ist als die anteilmäßige Vergütung für Vollzeitbeschäftigte.

BGB § 612 Abs. 2
  1.  

28.04.93


4 AZR 329-92

 <ansehen>

Der Arbeitgeber kann nach den gesetzlichen und tariflichen Vorschriften auch
Ansprüche der Arbeitnehmer wegen Verzuges aus dem bei der Spielbank in
Wiesbaden gebildeten Tronc befriedigen.
BGB § 611, § 615
GG Art. 14
  1.  

24.11.93


4 AZR 329-93

 <ansehen>

 Zuschuß zum Kurzarbeitergeld

TVG § 1
  1.  

26.05.93


4 AZR 358-92

 <ansehen>

 Eine heilpädagogische Tätigkeit besteht in der Förderung und Betreuung behinderter Menschen mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen. Sie kann sich nicht auf einzelne Lebensbereiche des Behinderten beschränken, sondern muß in einem umfassenden Sinn seine gesamte Persönlichkeit zum Gegenstand haben.

  1.  

10.11.93


4 AZR 375-92

 <ansehen>

 Anwendbarkeit eines Vergütungstarifvertrages auf das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis sowie darum, wie der Kläger nach diesem Tarifvertrag einzugruppieren ist.

BGB § 613a
TVG § 3, 4
  1.  

26.05.93


4 AZR 382-92

 <ansehen>

 Eine heilpädagogische Tätigkeit besteht in der Förderung und Betreuung behinderter Menschen mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen. Sie kann sich nicht auf einzeln Lebensbereiche des Behinderten beschränken, sondern muß in einem umfassenden Sinn seine gesamte Persönlichkeit zum Gegenstand haben.

  1.  

26.05.93


4 AZR 383-92  

 <ansehen>

 Eine heilpädagogische Tätigkeit besteht in der Förderung und Betreuung behinderter Menschen mit besonderen, spezifischen Erziehungsformen. Sie kann sich nicht auf einzelne Lebensbereiche des Behinderten beschränken, sondern muß in einem umfassenden Sinn seine gesamte Persönlichkeit zum Gegenstand haben.

  1.  

24.11.93


4 AZR 402-92

 <ansehen>

 Vor dem 1. Juli 1990 konnten Tarifverträge in der ehemaligen DDR erst mit der Bestätigung und Registrierung nach § 14 Abs. 2 AGB-DDR (1977) wirksam werden.

TVG § 1
  1.  

24.11.93


4 AZR 407-92  

 <ansehen>

 Jede Tarifvertragspartei kann sich beim Tarifabschluß nach den allgemeinen Regeln des Rechts der Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB) durch Dritte vertreten lassen.

TVG Tarifverträge: Einzelhandel § 1
TVG § 2 Abs. 1
  1.  

16.06.93


4 AZR 446-92  

 <ansehen>

 Nach § 35 Abs. 2 3. Unterabs. KAT-NEK besteht Anspruch auf Zeitzuschlag für Feiertagsarbeit anläßlich von Gottesdiensten, kirchlichen Feiern und Amtshandlungen nur, soweit es sich um Überstunden handelt.

TVG § 1
  1.  

20.10.93


4 AZR 45-93  

 <ansehen>

 Die Zusammenfassung von Tätigkeiten von unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit zu einem Arbeitsvorgang ist nur dann ausgeschlossen, wenn diese Tätigkeiten tatsächlich voneinander getrennt werden können.

BAT Anlage 1a VergGr. Vc, VIb § 22, 23,
  1.  

26.05.93


4 AZR 461-92

 <ansehen>

 Ist die mit einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer getroffene Vergütungsvereinbarung wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 nichtig, so ist die Höhe der dem Teilzeitbeschäftigten nach § 612 Abs. 2 BGB zustehenden üblichen Vergütung anhand der Vergütung zu ermitteln, die der Arbeitgeber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten zahlt.

BGB § 612 Abs. 2
  1.  

21.07.93


4 AZR 468-92

 <ansehen>

 Bei der Auslegung von Tarifnormen ist im Zweifel davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien Regelungen treffen wollen, die nicht wegen Unvereinbarkeit mit zwingendem höherrangigem Recht unwirksam sind.

TVG § 1, § 4
  1.  

21.07.93


4 AZR 471-92  

 <ansehen>

 Anspruch auf Reisekostenerstattung nach § 20 des Manteltarifvertrags für das private Versicherungsgewerbe (MTV) besteht nur für Geschäftsfahrten, nicht dagegen für Fahrten zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und seiner Arbeitsstätte.

  1.  

10.11.93


4 AZR 473-92

 <ansehen>

 Eine rahmenkollektivvertragliche Regelung, die vorsieht, daß für ein besonderes zusätzliches Arbeitsentgelt, hier eine halbjährlich zu zahlende Treuezulage, keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen sind, hat nicht bis zur Ablösung des Rahmenkollektivvertrages durch einen neuen Tarifvertrag fortgegolten

  1.  

04.08.93


4 AZR 499-92  

 <ansehen>

 Tritt ein Arbeitgeber aus dem einen Tarifvertrag abschließenden Verband aus, so bleibt seine Tarifbindung bis zur Beendigung des Tarifvertrages bestehen (§ 3 Abs. 3 TVG). Tritt während dieses Zeitraumes ein bei ihm beschäftigter Arbeitnehmer der den Tarifvertrag abschließenden Gewerkschaft bei, so erwächst eine beiderseitige Tarifbindung, so daß der Arbeitnehmer die tarifliche Vergütung fordern kann.

TVG § 3
  1.  

04.08.93


4 AZR 501-92  

 <ansehen>

 tarifgerechte Eingruppierung

  1.  

04.08.93


4 AZR 515-92  

 <ansehen>

 Trotz der Nennung von Schloßführern im Lohngruppenverzeichnis zum MTL II gibt es keine allgemeine Verkehrsanschauung des Inhalts, daß Schloßführer immer Arbeiter wären.

  1.  

17.02.93


4 AZR 52-92

 <ansehen>

 Wird in Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen auf das Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen Bezug genommen so gelten für die Verjährung des Beihilfeanspruches die für Beamte geltenden Regelungen.

  1.  

21.04.93


4 AZR 541-92  

 <ansehen>

 In Rechtsstreitigkeiten aus den neuen Bundesländern können mündliche Verhandlungen vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt anberaumt werden.

TVG Tarifverträge: Metallindustrie § 1

  1.  

04.02.93


4 AZR 541-92(b)

 <ansehen>

 Für die Bescheidung von Anträgen auf Terminverlegung ist der Senatsvorsitzende zuständig.

ArbGG § 40 Abs. 1
  1.  

04.02.93


4 AZR 541-92a

 <ansehen>

 Für die Bescheidung von Anträgen auf Terminverlegung ist der Senatsvorsitzende zuständig.

  1.  

10.03.93


4 AZR 541-92b  

 <ansehen>

 Gegen Terminsverfügungen des Vorsitzenden ist die Gegenvorstellung statthaft.

ArbGG § 40 Abs. 1
  1.  

21.04.93


4 AZR 543-92  

 <ansehen>

 In Rechtsstreitigkeiten aus den neuen Bundesländern können mündliche Verhandlungen vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt anberaumt werden.

TVG § 1 (Tarifverträge: Metallindustrie)
  1.  

25.08.93


4 AZR 577-92

 <ansehen>

 Bei der Eingruppierung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes sind nicht Arbeitsvorgänge, sondern ist die überwiegend auszuübende Tätigkeit festzustellen und zu bewerten.

  1.  

10.11.93


4 AZR 642-92  

 <ansehen>

 Ansprüche hat aus dem Tarifvertrag über Löhne, Gehälter und Lehrlingsentgelte

TVG § 1
  1.  

29.09.93


4 AZR 690-92

 <ansehen>

 Die weiteren Heraushebungsmerkmale der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung einer Tätigkeit verlangen, was die Schwierigkeit angeht, eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung bei den fachlichen Anforderungen. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung.

BAT § 22, 23
  1.  

29.09.93


4 AZR 693-92  

 <ansehen>

 Eine unselbständige Anschlußberufung zur Erweiterung des Rechtsschutzzieles kann auch einlegen, wer durch das Urteil der Vorinstanz nicht beschwert ist.

  1.  

10.11.93


4 AZR 707-92

 <ansehen>

 Tritt ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag an die Stelle eines Rahmenkollektivvertrages, richtet sich der tarifliche Entgeltanspruch nur nach den Eingruppierungsmerkmalen dieses Lohn- und Gehaltstarifvertrages.

TVG § 1
  1.  

01.04.93


4 AZR 73-93a  

 <ansehen>

 Nach dem Tarifvertrag über die Qualifizierung und Milderung wirtschaftlicher Nachteile im Zusammenhang mit der Privatisierung vom 28. Januar 1991 brauchen Vordienstzeiten bei dem Ministerium für Staatssicherheit nicht auf die Betriebszugehörigkeit der ehemaligen HO-Betriebe angerechnet zu werden.

TVG § 1
  1.  

04.01.93


5 AS 12-92

 <ansehen>

 Die Verweisung eines Rechtsstreits an ein Gericht desselben Rechtswegs oder von der Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen (oder von dieser an die Zivilkammer) schließt die Weiterverweisung in einen anderen Rechtsweg nicht aus.

ArbGG § 48 Abs. 1
  1.  

03.11.93


5 AS 20-93  

 <ansehen>

 Die bindende Wirkung von Verweisungsbeschlüssen (§ 48 Abs. 1 ArbGG n. F., § 17 a Abs. 2 S. 3 GVG n. F.) ist auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 3 ZPO zu beachten

ArbGG § 48 Abs. 1
  1.  

09.06.93


5 AZR 123-92  

 <ansehen>

 Ein Arbeitsverhältnis zwischen einer Rundfunkanstalt und einem programmgestaltenden Mitarbeiter kann durch das Grundrecht der Rundfunkfreiheit modifiziert werden.

BGB § 611
GG Art. 5 Abs. 1, 2
  1.  

03.03.93


5 AZR 132-92  

 <ansehen>

 § 2 Abs. 3 LFZG ist einschränkend dahin auszulegen, daß er eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung über die Bemessung der Krankenbezüge durch Tarifvertrag (nur) hinsichtlich der Berechnungsmethode ermöglicht.

GG Art. 3 Abs. 1
TVG § 1
  1.  

24.11.93


5 AZR 153-93

 <ansehen>

 ob die Klägerin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für bis dahin nicht durch Freizeitgewährung ausgeglichene Mehrarbeitsstunden, die sie dienstplanmäßig geleistet hat, eine Vergütung in Geld beanspruchen kann.

BGB § 611, 612
  1.  

24.03.93


5 AZR 16-92

 <ansehen>

 Der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes muß in aller Regel davon ausgehen, daß ihm sein Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist.

  1.  

03.03.93


5 AZR 170-92

 <ansehen>

 Bei der Berechnung der anteiligen Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft ist zu berücksichtigen, ob einer vergleichbaren vollbeschäftigten Lehrkraft ein Anspruch auf altersbedingte Pflichtstundenermäßigung zusteht.

  1.  

03.03.93


5 AZR 182-92

 <ansehen>

 Werden im Geschäftszweig des Arbeitgebers für schriftliche Äußerungen üblicherweise Firmenbögen verwendet und verwendet auch der Arbeitgeber solches Geschäftspapier, so ist ein Zeugnis nur dann ordnungsmäßig, wenn es auf Firmenpapier geschrieben ist.

  1.  

26.05.93


5 AZR 184-92

 <ansehen>

 Teilzeitbeschäftigte Frauen, deren tägliche Arbeitszeit spätestens um 12. 00 Uhr endet, haben keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung an Tagen, an denen der Arbeitgeber ab 12. 00 Uhr Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt.

BAT § 16 Abs. 2
BGB § 611a Abs. 1, § 612 Abs. 3
GG Art. 3 Abs. 2, Abs. 3
173a 03.02.1993 5 AZR 200-92 <ansehen> Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

BGB § 611
  1.  

26.05.93


5 AZR 219-92  

 <ansehen>

 Das AGB-Gesetz ist auf Kaufverträge mit Arbeitnehmern anwendbar.

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 9, Nr. 10
174a 03.02.1993 5 AZR 283-92 <ansehen> Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

BGB § 611
  1.  

15.12.93


5 AZR 279-93

 <ansehen>

 Eine Lehrgangsdauer bis zu zwei Monaten rechtfertigt in der Regel nur dann eine längere Bindung als ein Jahr nach Abschluß der Ausbildung, wenn durch die Teilnahme am Lehrgang eine besonders hohe Qualifikation verbunden mit überdurchschnittlichen Vorteilen für den Arbeitnehmer entsteht oder wenn die Fortbildung besonders kostenintensiv ist

BGB § 611
  1.  

15.12.93


5 AZR 326-93  

 <ansehen>

 Das Nachholverbot des § 395 Abs. 2 RVO a. F. (heute: § 28g Satz 3 SGB IV) bezweckt nicht den Schutz des Arbeitnehmers vor verspäteter Lohn- und Gehaltszahlung. Der Arbeitgeber ist also im Regelfall auch bei verspäteter Entgeltzahlung und -abrechnung berechtigt, den Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrages vom Arbeitsentgelt abzuziehen.

ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a
  1.  

23.06.93


5 AZR 337-92  

 <ansehen>

 Auch dann, wenn der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts grundsätzlich befugt ist, den Arbeitsbereich des Arbeitnehmers zu verkleinern, muß seine Maßnahme billigem Ermessen entsprechen (§ 315 Abs. 3 BGB). Dazu gehört, daß alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt sind

BGB § 611
  1.  

21.04.93


5 AZR 399-92

 <ansehen>

 Hat der Arbeitgeber durch Abrechnung eine Forderung des Arbeitnehmers vorbehaltlos ausgewiesen, so braucht der Arbeitnehmer diese Forderung nicht mehr geltend zu machen, um eine Ausschlußfrist zu wahren (wie BAGE 40, 258 = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

TVG § 4
178a 21.04.1993 5 AZR 413/92 ansehen Berufungsurteil ohne Tatbestand - Verfahrensmangel
  1.  

26.05.93


5 AZR 405-92

 <ansehen>

 Hat ein Arbeitnehmer die ihm am Monatsende nachträglich zu zahlende Vergütung nicht erhalten und wird ihm deshalb im Folgemonat Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG gewährt, so liegt die für einen Anspruchsübergang nach § 115 SGB X erforderliche Kausalität für die Sozialleistung vor.

BGB § 614
  1.  

21.07.93


5 AZR 554-92  

 <ansehen>

 Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 5 AÜG gewährleistet dem Arbeitnehmer in dem nach Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründeten Arbeitsverhältnis das mit dem Verleiher vereinbarte Arbeitsentgelt solange, wie die nach Art. 1 § 10 Abs. 1 Satz 4 AÜG zu bemessende Vergütung niedriger liegt.

AÜG Art. 1 § 10 Abs. 1 S. 4,S. 5
  1.  

08.09.93


5 AZR 618-92  

 <ansehen>

 Die Vorsitzenden der Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung sind zwar an Weisungen nicht gebunden, richterliche Unabhängigkeit ist ihnen aber nicht eingeräumt. Sie sind daher, soweit sie als Angestellte tätig sind, an die für ihre Dienststelle abgeschlossenen Dienstvereinbarungen über die Arbeitszeitregelung gebunden und können verpflichtet sein, Arbeitszeitkarten zu führen.

BPersVG § 6 Abs. 1, § 73 Abs. 1
  1.  

20.10.93


5 AZR 712-92  

 <ansehen>

 Ein "verordnetes Kur- oder Heilverfahren" i. S. des § 34 Abs. 7 TV Ang Bundespost setzt begrifflich nicht voraus, daß der Sozialversicherungsträger den überwiegenden Teil der Kurkosten trägt.

TVG § 1
  1.  

20.10.93


5 AZR 715-92  

 <ansehen>

 Ein Anspruch auf Freizeitgutschrift nach § 16 Ziff. 1 Satz 1 RTV für die deutsche Binnenschiffahrt setzt tatsächliche Bordanwesenheit des Besatzungsmitglieds voraus.

BGB § 616
TVG § 1
  1.  

21.01.93


6 AZR 171-92  

 <ansehen>

 ob die Beklagte dem Kläger ein Zwischenzeugnis erteilen muß.

BAT § 61 Abs. 2
BGB § 630
  1.  

21.01.93


6 AZR 194-92  

 <ansehen>

 Fahrkostenerstattung

  1.  

16.12.93


6 AZR 236-93

 <ansehen>

 Ein Angestellter hat keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung zur Ausübung öffentlicher Ehrenämter gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BAT, wenn diese Angelegenheit bei gleitender Arbeitszeit in die Gleitzeit fällt.

BAT § 52 Abs. 1 Nr, 1
  1.  

25.03.93


6 AZR 252-92  

 <ansehen>

 Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Zivilangestellten im EDV-Bereich der Grenztruppen der ehemaligen DDR

  1.  

11.11.93


6 AZR 309-93  

 <ansehen>

 Zahlung von Übergangsgeld nach §§ 62, 63 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT)

BAT f, § 62 Abs. 2lit. § 62 Abs. 1,4, § 63 Abs. 5 Unterabs. 1
  1.  

25.02.93


6 AZR 334-91

 <ansehen>

 Verpflichtung des Beklagten zur Rückzahlung von Krankenbezügen und einer tariflichen Zuwendung.

BAT  § 37 Abs. 2 Unterabs. 5lit. § 70
  1.  

27.05.93


6 AZR 359-92

 <ansehen>

 Vergütung für Dienste, die sie als Orchestermusiker geleistet haben.

BGB § 612
  1.  

11.11.93


6 AZR 373-93

 <ansehen>

 Höhe eines Anspruchs auf Übergangsgeld.

BAT § 62, 63, 64
  1.  

17.06.93


6 AZR 396-92  

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