-
|
23.06.92
|
1 ABR 11-92
|
<ansehen>
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betriebsvereinbarungswidriges Verhalten BetrVG § 77 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 3, § 23 Abs. 3
|
-
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27.10.92
|
1 ABR 17-92
|
<ansehen>
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Mitbestimmungsrechten bei der
Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche
Zulagen
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
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10.11.92
|
1 ABR 21-92
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<ansehen>
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Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung
BetrVG § 99 Abs. 1, § 99 Abs. 2 Nr. 1, § 80 Abs. 1 Nr. 4, § 80 Abs. 2, § 100 Abs. 1
|
-
|
28.07.92
|
1 ABR 22-92
|
<ansehen>
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Mitbestimmungsrecht bei Zuweisung und
Kündigung von Wohnräumen
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 9, § 5 Abs. 1
|
-
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01.12.92
|
1 ABR 28-92
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<ansehen>
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Betriebskollektivvertrag
BetrVG § 77 Abs. 4, 6, § 87 Abs. 1 Nr. 10 ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
|
-
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10.03.92
|
1 ABR 31-91
|
<ansehen>
|
ob der antragstellende Betriebsrat die
Unterlassung von Überstunden verlangen kann
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3, § 23 Abs. 3, § 77 Abs. 5 analog
|
-
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14.01.92
|
1 ABR 35-91
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<ansehen>
|
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 118 Abs. 1
|
-
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15.12.92
|
1 ABR 38-92
|
<ansehen>
|
Dem Betriebsrat des Entleiherbetriebs
steht das Mitbestimmungsrecht nach §
87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auch für Leiharbeitnehmer zu.
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2 AÜG Art. 1 § 14
|
-
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27.10.92
|
1 ABR 4-92
|
<ansehen>
|
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs
betreffend Stellenausschreibungen
BetrVG § 95, 93, 76
|
-
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28.01.92
|
1 ABR 41-91
|
<ansehen>
|
Auskunft über das Ergebnis der vom EMNID-Institut in der 18. Woche des Jahres 1990 in der Niederlassung Berlin durchgeführten Befragung zu erteilen BetrVG § 96 Abs. 1, § 80 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 87 Abs. 1 Nr. 6
|
-
|
28.01.92
|
1 ABR 45-91
|
<ansehen>
|
Betriebsrat kann die Zustimmung zur
Einstellung eines Arbeitnehmers mit einer Wochenarbeitszeit von weniger
als 20 Stunden verweigern
BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1, § 99 Abs. 4
|
-
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11.02.92
|
1 ABR 49-91
|
<ansehen>
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Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates
hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, 118 Abs. 1
|
-
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11.02.92
|
1 ABR 51-91
|
<ansehen>
|
Spruch der Einigungsstelle über
die Regelung einer zusätzlichen Jahressondervergütung
BetrVG § 76 Abs. 2bis 5, § 76 Abs. 5 Satz 3, 4, § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 50 Abs. 1
|
-
|
23.06.92
|
1 ABR 53-91
|
<ansehen>
|
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der
Festlegung der Unterrichtsstunden von Lehrern
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 77 Abs. 5, 6 ArbGG Alternative, § 83a Abs. 1 1. § 85 Abs. 1
|
-
|
28.01.92
|
1 ABR 56-90
|
<ansehen>
|
Der Personalrat hat nach §
75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG mitzustimmen, wenn einem Arbeitnehmer
eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit nur
vorübergehend übertragen wird.
BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2, 4
|
-
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04.05.92
|
1 ABR 57-92
|
<ansehen>
|
Wirksamkeit eines Spruchs einer
Einigungsstelle. Gegenstand des Einigungsstellenspruchs ist ein
Schichtplan
BetrVG § 76 Abs. 5 S. 4, § 87 Abs. 1 Nr. 2
|
-
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10.03.92
|
1 ABR 67-91
|
<ansehen>
|
Zustimmung zur
Weiterbeschäftigung dieses Arbeitnehmers
BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1
|
-
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28.04.92
|
1 ABR 68-91
|
<ansehen>
|
Wirksamkeit und den Geltungsbereich der
zwischen ihnen für die Beschäftigten der Gewerkschaft
Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV)
vereinbarten Arbeits- und Vergütungsbedingungen.
BetrVG § 50 Abs. 1, § 87 Abs. 1 § 77 Abs. 3, § 77 Abs. 6 GG Art. 9 Abs. 3 ArbGG §§ 93, 65
|
-
|
28.04.92
|
1 ABR 73-91
|
<ansehen>
|
Einstellung i. S. von §
99 BetrVG, die der Zustimmung des Betriebsrates bedarf
BetrVG § 99, § 100
|
-
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05.05.92
|
1 ABR 78-91
|
<ansehen>
|
Beschäftigung von
Fremdarbeitnehmern
BetrVG § 99 Abs. 1 AÜG § 14 Abs. 3 Satz 1
|
-
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23.06.92
|
1 ABR 9-92
|
<ansehen>
|
Arbeitgeber und Betriebsrat
streiten darüber, ob der Arbeitgeber über den30. Juni
1990 hinaus bei der Neueinstellung von Arbeitnehmern die Zustimmung des
Betriebsrates zur vorgesehenen Eingruppierung einzuholen und
gegebenenfalls gerichtlich ersetzen zu lassen hat.
|
-
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11.08.92
|
1 AZR 103-92
|
<ansehen>
|
Arbeitgeber können im
Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch
Kurzstreiks mit Abwehraussperrungen beantworten. Diese
Möglichkeit hat auch der keinem Arbeitgeberverband
angehörende Arbeitgeber.
GG Art. 9 Abs. 3 TVG § 2 Abs. 1 BGB § 612a
|
-
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10.11.92
|
1 AZR 183-92
|
<ansehen>
|
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen
bei der Anrechnung einer in einer Betriebsvereinbarung vereinbarten
Prämienlohnerhöhung auf
übertariflicheLeistungen.
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 87 Abs. 1 § 87 Abs. 2, § 26 Abs. 3 Satz 1, § 99 Abs. 3
|
-
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10.11.92
|
1 AZR 185-92
|
<ansehen>
|
Der im Rahmen des Direktionsrechts
liegende Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter stellt keine der
Mitbestimmung des Personalrats unterliegende wesentliche
Änderung des Arbeitsvertrages im Sinne von § 72 Abs.
1 Satz 1 Nr. 4 LPVG NW dar.
|
-
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01.12.92
|
1 AZR 234-92
|
<ansehen>
|
§ 5 Nr. 3 Abs. 2 BRTV-Bau
schließt eine Regelung der Vergütung für
die außerhalb der Arbeitszeit erfolgende Beförderung
von Arbeitskollegen in einem vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug zur
Baustelle durch Betriebsvereinbarung nicht aus.
BetrVG § 77 Abs. 3
|
-
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22.09.92
|
1 AZR 235-90
|
<ansehen>
|
Wirksamkeit der Anrechnung einer
Tariflohnerhöhung infolge Änderung der Tarifgruppe
auf eine übertarifliche Zulage.
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
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01.12.92
|
1 AZR 260-92
|
<ansehen>
|
Bei der Einführung einer
einheitlichen Arbeitskleidung hat der Betriebsrat nach §
87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen.
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1, § 75 Abs. 2, § 88
|
-
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11.08.92
|
1 AZR 279-90
|
<ansehen>
|
Der Betriebsrat hat nach §
87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber
eine Tariflohnerhöhung auf die übertariflichen
Zulagen aller Arbeitnehmer angerechnet hat
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
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07.04.92
|
1 AZR 322-91
|
<ansehen>
|
Der Personalrat hat nach § 75 Abs. 1 Nr. 12 Nds. PersVG beim Erlaß einer Disziplinarmaßnahme mitzubestimmen. BPersVG § 75 Abs. 1 § 75 Abs. 1 Nr. 12, § 81 Abs. 1
|
-
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07.04.92
|
1 AZR 377-91
|
<ansehen>
|
Wird ein Arbeitnehmer nach
§ 15 a BAT für einen Tag von der Arbeit freigestellt
und ruft eine Gewerkschaft für diesen Tag zum Streik auf, so
behält der freigestellte Arbeitnehmer, der sich nicht am
Streik beteiligt, seinen Gehaltsanspruch für diesen Tag, auch
wenn der Betrieb wegen des Streiks geschlossen wird.
GG Art. 9 (Arbeitskampf)
|
-
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22.09.92
|
1 AZR 405-90
|
<ansehen>
|
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen setzt nicht voraus, daß die Zulage neben dem Tariflohn ausdrücklich ausgewiesen ist. BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
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19.05.92
|
1 AZR 418-91
|
<ansehen>
|
Die Landesregierung von
Baden-Württemberg ist nicht zuständig für
die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit von Angestellten und Arbeitern.
|
-
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22.09.92
|
1 AZR 459-90
|
<ansehen>
|
das Mitbestimmungsrecht des
Betriebsrats gemäß §
87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung von
Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen
erstreckt sich nur auf kollektive Tatbestände (BAG GS
Beschluß vom 3. Dezember 1991 – GS 2/90 -,
zur Veröffentlichung vorgesehen).
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
|
22.09.92
|
1 AZR 460-90
|
<ansehen>
|
Das Mitbestimmungsrecht des
Betriebsrats gemäß §
87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung von
Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen
erstreckt sich nur auf kollektive Tatbestände (BAG GS
Beschluß vom 3. Dezember 1991 – GS 2/90
-, zur Veröffentlichung vorgesehen).
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
|
22.09.92
|
1 AZR 461-90
|
<ansehen>
|
Das Mitbestimmungsrecht des
Betriebsrats gemäß §
87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung von
Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen
erstreckt sich nur auf kollektive Tatbestände (BAG GS
Beschluß vom 3. Dezember 1991 – GS 2/90 -,
zur Veröffentlichung vorgesehen).
BetrVG §
87 Abs. 1 Nr. 10
|
-
|
23.06.92
|
1 AZR 57-92
|
<ansehen>
|
Vereinbaren die
Arbeitsvertragsparteien bei Abschluß des Arbeitsvertrages die
zu diesem Zeitpunkt im Betrieb geltende Regelung über Beginn
und Ende der täglichen Arbeitszeit und die Verteilung der
Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, liegt darin keine
individuelle Arbeitszeitvereinbarung, die gegenüber einer
späteren Veränderung der betrieblichen Arbeitszeit
durch Betriebsvereinbarung Bestand hat.
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2 BGB § 611 (Direktionsrecht), § 611 (Betriebliche Übung)
|
-
|
28.07.92
|
1 AZR 87-92
|
<ansehen>
|
Die Zusage einer Zulage an
Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitskampfs allein dafür,
daß sie sich an einem Streik nicht beteiligt haben, stellt
eine unzulässige Maßregelung der streikenden
Arbeitnehmer dar
|
-
|
26.05.92
|
10 ABR 63-91
|
<ansehen>
|
Die Gerichte für
Arbeitssachen entscheiden im Beschlußverfahren in
Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über
die Wirksamkeit oder den Inhalt von Betriebskollektivverträgen
nach § 28 Abs. 2 AGB-DDR, die vor dem 1.7.1990 abgeschlossen
worden sind.
ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1
|
-
|
28.10.92
|
10 ABR 75-91
|
<ansehen>
|
Wird in einem Betrieb ein
Betriebsrat erst gewählt, nachdem sich der Arbeitgeber zur
Stillegung des Betriebes entschlossen und mit der Stillegung begonnen
hat, so kann der Betriebsrat auch dann nicht die Vereinbarung eines
Sozialplanes verlangen, wenn dem Arbeitgeber im Zeitpunkt seines
Entschlusses bekannt war, daß im Betrieb ein Betriebsrat
gewählt werden soll
BetrVG §
111, §
112 Abs. 4
|
-
|
28.10.92
|
10 AZR 128-92
|
<ansehen>
|
Sinn und Zweck der
Sozialplanabfindung als Überbrückungshilfe
rechtfertigen es, die Abfindung entsprechend der persönlichen
Arbeitszeit des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses im Verhältnis zur tariflichen
Arbeitszeit zu berechnen.
BetrVG § 75, § 112 GG Art. 3 Abs. 1
|
-
|
28.10.92
|
10 AZR 129-92
|
<ansehen>
|
Sinn
und Zweck der Sozialplanabfindung als
Überbrückungshilfe rechtfertigen es, die Abfindung
entsprechend der persönlichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers
zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im
Verhältnis zur tariflichen Arbeitszeit zu berechnen.
BetrVG § 75, § 112
GG Art. 3 Abs.
1
|
-
|
05.08.92
|
10 AZR 171-91
|
<ansehen>
|
Bestimmt ein Tarifvertrag,
daß eine Sonderzahlung in ihrer Höhe vom
durchschnittlichen Verdienst mehrerer Monate aus tatsächlich
bezahlten Stunden abhängig ist, so daß Zeiten ohne
Arbeitsentgelt den Durchschnittsverdienst mindern, so haben
Arbeitnehmer, die während des ganzen Berechnungszeitraumes
keinen Arbeitsverdienst erzielt haben, auch keinen Anspruch auf die
Sonderzahlung.
BGB § 611
|
-
|
07.10.92
|
10 AZR 186-91
|
<ansehen>
|
Macht eine tarifliche Regelung den
Anspruch auf eine Jahreszahlung davon abhängig, daß
das Arbeitsverhältnis an einem Stichtag "ungekündigt"
ist, dann steht ein vor dem Stichtag abgeschlossener Aufhebungsvertrag
einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht gleich
BGB § 611
|
-
|
05.08.92
|
10 AZR 248-90
|
<ansehen>
|
Der BAT und diesen
ergänzende Tarifverträge werden auch dann von einem
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Sinne von §
1 Abs. 4 Zuwendungs-TV angewendet, wenn arbeitsvertraglich die
"Beschlüsse" einer bestimmten Stelle vereinbart sind, diese
Beschlüsse die Anwendung des BAT und der diesen
ergänzenden Tarifverträge vorschreiben.
|
-
|
19.11.92
|
10 AZR 264-91
|
<ansehen>
|
Eine einzelvertragliche Zusage, die
den Anspruch auf eine einmalige Sonderzahlung von dem Bestehen eines
ungekündigten Arbeitsverhältnisses an einem
bestimmten Stichtag abhängig macht, gilt auch für den
Fall einer betriebsbedingten Kündigung.
BGB § 611
|
-
|
19.11.92
|
10 AZR 290-91
|
<ansehen>
|
In einem von zwei verschiedenen
Unternehmen gemeinsam geführten Betrieb können die
Arbeitnehmer des einen Unternehmens nicht Gleichbehandlung mit den
Arbeitnehmern des anderen Unternehmens verlangen.
BGB § 611
|
-
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17.12.92
|
10 AZR 306-91
|
<ansehen>
|
Wird im Geschäftsbereich
eines Ministers für bestimmte Dienststellen bestimmt,
daß Angestellte außertariflich eine Zulage erhalten
und werden die auf diesen Dienststellen beschäftigten Arbeiter
ohne sachlichen Grund von der Gewährung der Zulage
ausgeschlossen, so kann ein Arbeiter unter Berufung auf den
Gleichbehandlungsgrundsatz die Zulage auch dann verlangen, wenn in
seiner Beschäftigungsdienststelle zulagenberechtigte
Angestellte - gleich aus welchen Gründen - nicht
beschäftigt werden.
|
-
|
02.12.92
|
10 AZR 317-91
|
<ansehen>
|
Der den in einem optimierten
Schichtsystem arbeitenden Arbeitnehmern nach dem Tarifvertrag zur
Optimierung der Maschinenlaufzeiten in der Nord-Westdeutschen
Textilindustrie vom 8. Juni 1988 zu gewährende
Optimierungsausgleich ist grundsätzlich in Zeit zu
gewähren.
|
-
|
28.10.92
|
10 AZR 405-91
|
<ansehen>
|
Kündigt ein Arbeitnehmer
sein Arbeitsverhältnis wegen eines vom Arbeitgeber
angekündigten Personalabbaus selbst, so ist diese
Kündigung jedenfalls dann nicht vom Arbeitgeber
veranlaßt
BetrVG § 112, § 112a Abs. 1 S. 2
|
-
|
28.10.92
|
10 AZR 406-91
|
<ansehen>
|
Empfiehlt der Arbeitgeber
anläßlich eines geplanten Personalabbaus den
Arbeitnehmern auf einer Betriebsversammlung, sich nach anderen
Arbeitsplätzen umzusehen, so ist eine deswegen erfolgte
Eigenkündigung eines Arbeitnehmers auch dann vom Arbeitgeber
aus Gründen der Betriebsänderung veranlaßt,
wenn dem Arbeitnehmer wegen einer Verbesserung der Auftragslage nicht
gekündigt worden wäre.
BetrVG § 112, § 112a Abs. 1 S. 2
|
-
|
17.02.92
|
10 AZR 448-91
|
<ansehen>
|
Gerichtliche Entscheidung über
den Inhalt einer Betriebsvereinbarung wirkt auch gegenüber den
Arbeitnehmern, die Ansprüche aus der Betriebsvereinbarung
geltend machen
BetrVG § 77 Abs. 1, 4, § 112 Abs. 1 ArbGG § 84 TVG § 9
|
-
|
07.10.92
|
10 AZR 51-91
|
<ansehen>
|
Sollen teilzeitbeschäftigte
Arbeitnehmer eine allein am Familienstand und der Kinderzahl
orientierte tarifliche Sozialzulage nur entsprechend ihrer Arbeitszeit
anteilig erhalten, so muß dies ausdrücklich bestimmt
sein.
|
-
|
28.10.92
|
10 AZR 541-91
|
<ansehen>
|
Zulässigkeit der
Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen
Versäumnisurteil
ArbGG § 61 Abs. 2
|
-
|
05.08.92
|
10 AZR 88-90
|
<ansehen>
|
Regelung über die
Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung
BGB § 611
|
-
|
17.12.92
|
10 AZR427-91
|
<ansehen>
|
Zahlung eines 13. Monatseinkommens
BGB § 611
|
-
|
10.12.92
|
2 ABR 32-92
|
<ansehen>
|
verweigerte Zustimmung zur
außerordentlichen Kündigung
BetrVG § 103 ArbGG § 83, § 87, § 94 BGB § 626
|
-
|
21.05.92
|
2 AZR 10-92
|
<ansehen>
|
Pflichtenkollision wegen der
Personensorge für ihr Kind
BGB § 616 KSchG § 1 Abs. 2
|
-
|
05.11.92
|
2 AZR 147-92
|
<ansehen>
|
Erklärt der Arbeitnehmer,
er werde krank, wenn der Arbeitgeber ihm den im bisherigen Umfang
bewilligten Urlaub nicht verlängere, obwohl er im Zeitpunkt
dieser Ankündigung nicht krank war und sich aufgrund
bestimmter Beschwerden auch noch nicht krank fühlen konnte, so
ist ein solches Verhalten ohne Rücksicht darauf, ob der
Arbeitnehmer später tatsächlich erkrankt, an sich
geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen
Kündigung abzugeben.
BGB § 626
|
| 58a |
05.11.92
|
2 AZR 287/92 |
<ansehen> |
Kündigung:
verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des
Erzählens eines rassistischen Witzes
KSchG §
1 Abs. 2
PersVG § 72 Abs. 1 Nr. 9 |
-
|
09.09.92
|
2 AZR 190-92
|
<ansehen>
|
Als wichtiger Grund für
eine außerordentliche Kündigung kann in
Ausnahmefällen auch Krankheit des Arbeitnehmers in Betracht
kommen
BGB § 626
|
-
|
13.08.92
|
2 AZR 22-92
|
<ansehen>
|
Kündigung eines
Betriebsratsmitglieds wegen Betriebsstillegung nach § 15 Abs.
4 KSchG
BetrVG § 103 KSchG § 1, § 15 Abs. 4
|
-
|
15.10.92
|
2 AZR 227-92
|
<ansehen>
|
Die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin enthält in der Regel eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts und verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot des § 611 a BGB BGB § 611a
|
-
|
29.10.92
|
2 AZR 267-92
|
<ansehen>
|
Setzt ein Luftfahrtunternehmen
Flugpersonal von einem in einem Staat gelegenen Ort aus
regelmäßig nur auf Flugstrecken innerhalb dieses
Staates ein, so unterliegen dessen Arbeitsverträge ohne
Rechtswahl nach der Regelanknüpfung des Art. 30 Abs. 2 Nr. 1
EGBGB n. F. dem Recht dieses Staates
BGB § 613a
|
-
|
10.12.92
|
2 AZR 269-92
|
<ansehen>
|
die Einräumung eines
vertraglichen Bestimmungsrechts bei Änderungen der
Geschäftsgrundlage
KSchG § 2
|
-
|
10.12.92
|
2 AZR 271-92
|
<ansehen>
|
Das Mitarbeitervertretungsrecht der
katholischen Kirche (MAVO) gilt aufgrund des Selbstbestimmungsrechts
der Kirchen nach Art 140. GG, Art. 137 Abs. 3 WRV nicht nur in den
Einrichtungen der verfaßten Kirche (§ 1 Abs. 1 Ziff.
2 MAVO), sondern auch in privatrechtlichen Einrichtungen sonstiger
kirchlicher Rechtsträger (§ 1 Abs. 1 Ziff. 4 MAVO).
BGB § 626 KSchG § 1, § 9
|
-
|
11.11.92
|
2 AZR 328-92
|
<ansehen>
|
Annahme eines
Kündigungsschreibens des Arbeitgebers
|
-
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23.01.92
|
2 AZR 389-91
|
<ansehen>
|
Das Bedürfnis an einer
durch Witterung und Saison bedingten flexiblen Personalplanung im
produktiven Bereich rechtfertigt die erheblich kürzeren
Grundfristen für Arbeiter.
BGB § 622 GG Art. 3 Abs. 1
|
-
|
21.05.92
|
2 AZR 399-91
|
<ansehen>
|
Ist der Arbeitnehmer bereits
längere Zeit arbeitsunfähig krank (hier: 1
½ Jahre) und ist im Zeitpunkt der Kündigung die
Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit noch völlig
ungewiß, so kann diese Ungewißheit wie eine
feststehende dauernde Arbeitsunfähigkeit zu einer erheblichen
Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führen
BetrVG § 102 KSchG § 1
|
-
|
06.02.92
|
2 AZR 408-91
|
<ansehen>
|
Anfechtung einer in Unkenntnis der Schwangerschaft erklärten Eigenkündigung MuSchG § 9
|
-
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16.01.92
|
2 AZR 412-91
|
<ansehen>
|
Möglichkeit der Anfechtung
eines Aufhebungsvertrags wegen widerrechtlicher Drohung mit einer -
nicht ernsthaft in Betracht zu ziehenden – ordentlichen
Kündigung.
BGB § 611
|
-
|
26.03.92
|
2 AZR 443-91
|
<ansehen>
|
Zulässigkeit des
Rechtsweges
|
-
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21.05.92
|
2 AZR 449-91
|
<ansehen>
|
Betriebsübergang
(§ 613 a BGB) und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
BGB § 613a KSchG § 1 Abs. 3
|
-
|
23.01.92
|
2 AZR 460-91
|
<ansehen>
|
verlängerte Kündigungsfrist nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit von einem Monat zum Monatsende BGB § 622 GG Art. 3 Abs. 1
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-
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29.10.92
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2 AZR 460-92
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<ansehen>
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Der Grundsatz, daß es bei
der Kündigung durch den Leiter einer Personalabteilung nicht
der Vorlage einer Vollmachtsurkunde bedarf
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-
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23.01.92
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2 AZR 470-91
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<ansehen>
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Die Grundkündigungsfrist
des § 2 Ziff. 6 MTV Arbeiter nordrheinische Textilindustrie
von zwei Wochen zum Wochenende verstößt gemessen an
der für Angestellte geltenden Kündigungsfrist von
sechs Wochen zum Quartal (§ 9 Ziff. 3 des Manteltarifvertrages
für Angestellte vom 27.11.1969) nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
BGB § 622 GG Art. 3 Abs. 1
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-
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02.04.92
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2 AZR 516-91
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<ansehen>
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Die Grundkündigungsfrist
des § 12 Ziff. 1.1 BRTV-Bau (von 12 Werktagen)
enthält eine sog. eigenständige
Kündigungsregelung und verstößt im
Vergleich zu der für Angestellte im Baugewerbe geltenden
Kündigungsfrist (von 6 Wochen zum Quartal) wegen der
Besonderheiten des Baugewerbes bei gewerblichen Arbeitnehmern nicht
gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
BGB § 622 Abs. 2 GG Art. 3 Abs. 1
|
-
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26.03.92
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2 AZR 519-91
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<ansehen>
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Eine Verdachtskündigung liegt nur dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber die Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines nicht erwiesenen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört BGB § 626
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-
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21.05.92
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2 AZR 551-91
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<ansehen>
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Auch eine wegen
Nichtanhörung des Arbeitnehmers nach § 13 Abs. 2 Satz
1 BAT formell unwirksame Abmahnung entfaltet die
regelmäßig vor einer verhaltensbedingten
Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aufgrund der
ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl.
zuletzt Senatsurteil
vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG
1969 Verhaltensbedingte Kündigung) erforderliche
Warnfunktion.
KSchG § 1 Abs. 2
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-
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16.01.92
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2 AZR 657-87
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<ansehen>
|
Der Zweite Senat des BAG vertritt
die Auffassung, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes
über die Fristen für die Kündigung von
Angestellten vom 9.7.1926, zuletzt geändert durch Art. 4
Beschäftigungsförderungsgesetz 1985, mit Art. 3 Abs. 1 GG
unvereinbar ist, soweit danach die Beschäftigung von mehr als
zwei Angestellten durch den Arbeitgeber Voraussetzung für die
Verlängerung der Kündigungsfristen von Angestellten
ist.
BGB § 622 Abs. 1 Satz 1 GG Art. 3 Abs. 1,
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-
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22.07.92
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2 AZR 85-92
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<ansehen>
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Ein zum Immissionsschutzbeauftragten vom Arbeitgeber und Anlagenbetreiber bestellter Arbeitnehmer kann dieses Amt durch einseitige Erklärung jederzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers und ohne Rücksicht darauf niederlegen, ob er nach dem zu Grunde liegenden Arbeitsverhältnis zur Fortführung des Amtes verpflichtet ist. KSchG Verhaltens-, betriebsbedingte Kündigung § 1
|
-
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10.03.92
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3 ABR 54-91
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<ansehen>
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Betriebsvereinbarungen
über eine betriebliche Altersversorgung sind kündbar.
- BetrVG § 77 Abs. 4, 5, § 2 Abs. 1
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-
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27.10.92
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3 AZR 101-92
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<ansehen>
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Scheidet ein Arbeitnehmer vor
Eintritt des Versorgungsfalles mit einer unverfallbaren
Versorgungsanwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis aus, so ist
die Anwartschaft vom Arbeitgeber nach § 2 BetrAVG anteilig zu
berechnen und mit ihrem Teilwert aufrechtzuerhalten.
BGB § 613a
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-
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11.02.92
|
3 AZR 113-91
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<ansehen>
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Sieht ein Tarifvertrag vor,
daß Leistungen einer gemeinsamen Einrichtung (ZVK
für das Baugewerbe) auf Leistungen der betrieblichen
Altersversorgung angerechnet werden können, muß die
betriebliche Versorgungsordnung geändert werden, wenn diese
Leistungen auch angerechnet werden sollen.
BetrVG § 87
|
-
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11.02.92
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3 AZR 117-91
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<ansehen>
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Wird ein Betrieb im Rahmen eines
Konkursverfahrens veräußert, ist § 613
a BGB insoweit nicht anwendbar, wie diese Vorschrift die
Haftung des Betriebserwerbers für schon entstandene
Ansprüche vorsieht.
BGB § 613a
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-
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11.02.92
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3 AZR 138-91
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<ansehen>
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Eine
Gruppenunterstützungskasse, die als eingetragener Verein das
satzungsgemäße Ziel verfolgt, Arbeitnehmer ihrer
Trägerunternehmen zu versorgen, muß Leistungen nur
erbringen, solange der Arbeitgeber, der die Versorgung zugesagt hat, zu
dem Trägerunternehmen gehört
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-
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10.03.92
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3 AZR 140-91
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<ansehen>
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Der Pensions-Sicherungs-Verein
muß Verbesserungen der Versorgungszusage durch den
Arbeitgeber hinnehmen und für eine unverfallbare
Versorgungsanwartschaft Insolvenzschutz leisten
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-
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28.04.92
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3 AZR 142-91
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<ansehen>
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Anpassung von Betriebsrenten
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-
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10.03.92
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3 AZR 153-91
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<ansehen>
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Eine betriebliche Altersversorgung
in Form einer Direktversicherung (§ 1 Abs. 2 S. 1 BetrAVG)
setzt woraus, daß die Lebensversicherung von dem Arbeitgeber
auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wurde.
BGB § 622 Abs. 5 GG Art. 12
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-
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21.01.92
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3 AZR 21-91
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<ansehen>
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Der unverfallbare Teil einer
Versorgungsanwartschaft ist gegen Insolvenz des Arbeitgebers
geschützt.
BetrVG § 5 Abs. 3, § 77 Abs. 4
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-
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10.03.92
|
3 AZR 221-91
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<ansehen>
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Bei der Teilschließung
einer Unterstützungskasse hat der Arbeitgeber die
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach §
87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG zu beachten.
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 8, 10
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-
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12.05.92
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3 AZR 226-91
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<ansehen>
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Nach § 6 des
Tarifvertrages über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes
und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen
und Betriebe (VersTV) braucht der Arbeitgeber des öffentlichen
Dienstes Arbeitnehmer nicht bei der Versorgungsanstalt des Bundes und
der Länder (VBL) zu versichern, wenn die Arbeitnehmer
für nicht mehr als zwölf Monate eingestellt werden.
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-
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06.10.92
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3 AZR 242-91
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<ansehen>
|
Auch ohne Abschluß eines
Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages haftet das
herrschende Unternehmen für Verbindlichkeiten des beherrschten
Unternehmens, wenn ein qualifiziert faktischer Konzern vorliegt
ArbGG § 62 Abs. 2, § 74 Abs. 1
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-
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28.04.92
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3 AZR 244-91
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<ansehen>
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Anpassung von Betriebsrenten an die
Kaufkraftentwicklung
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-
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12.05.92
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3 AZR 247-91
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<ansehen>
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§ 613 a Abs. 1 S. 1 BGB schützt Arbeitnehmer vor einer unberechtigten Änderung ihrer Arbeitsbedingungen durch Änderungs- und Erlaßverträge. C:\WEB\BRWeb\security\gesetze-archiv\bgb\bgb-613a.html§ 613a
|
-
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28.07.92
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3 AZR 308-90
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<ansehen>
|
Der arbeitsrechtliche
Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die sachfremde Differenzierung
zwischen Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung.
GG Art. 3, Art. 20 Abs. 3
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-
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10.03.92
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3 AZR 352-91
|
<ansehen>
|
Sieht eine betriebliche
Versorgungsordnung vor, daß die "Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung" bei der Ermittlung einer
Gesamtversorgungsobergrenze berücksichtigt werden soll, so ist
damit im Zweifel der Betrag der Bruttorente gemeint.
BetrVG § 99 BGB § 133, § 157
|
-
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28.04.92
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3 AZR 356-91
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<ansehen>
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Anpassung von Betriebsrenten an die
Kaufkraftentwicklung
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-
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16.11.92
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3 AZR 393-92
|
<ansehen>
|
Den
Prozeßbevollmächtigten einer Partei trifft an der
Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist ein
Verschulden, wenn er den Ablauf der (Haupt-) Frist nicht im
Fristenkalender eintragen, sondern nur Vor- oder Bearbeitungsfristen
notieren läßt und deren Einhaltung
überwacht.
ArbGG § 74
|
-
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06.10.92
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3 AZR 41-92
|
<ansehen>
|
Wird eine betriebliche
Altersversorgung über eine Unterstützungskasse
zugesagt, gehen im Konkurs des Arbeitgebers
(Trägerunternehmens) die Forderungen der Arbeitnehmer gegen
den Arbeitgeber nach § 9 Abs. 2 BetrAVG auf den PSV
über
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-
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17.11.92
|
3 AZR 51-92
|
<ansehen>
|
Einbußen bei einer
Direktversicherung nach § 1 Abs. 2 BetrAVG (hier:
Kapitallebensversicherung), die dem durch ein unwiderrufliches
Bezugsrecht begünstigten Arbeitnehmer entstanden sind, weil
der Arbeitgeber die Beiträge an den Versicherer nicht
vertragsgemäß entrichtet hat, sind nicht
insolvenzgesichert.
|
-
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07.07.92
|
3 AZR 522-91
|
<ansehen>
|
Wird eine Betriebsvereinbarung
über eine betriebliche Altersversorgung durch eine
nachfolgende Betriebsvereinbarung abgelöst, so darf aus
triftigen Gründen in zeitanteilig erdiente
dienstzeitunabhängige Zuwächse (geschützter
Bemessungsfaktor "Endgehalt") eingegriffen werden (ständige
Rechtsprechung des Senats).
|
-
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06.10.92
|
3 AZR 533-91
|
<ansehen>
|
Schuldner der den Arbeitnehmern der
Hafeneinzelbetriebe im Hamburger Hafen zustehenden Zusatzversorgung ist
der jeweilige Inhaber der Hafeneinzelbetriebe, nicht die
Gesamthafenbetriebsgesellschaft.
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-
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17.11.92
|
3 AZR 76-92
|
<ansehen>
|
Verspricht der Arbeitgeber seinen
Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung nach den Regelungen
einer Unterstützungskasse, sind spätere Eingriffe in
die Versorgungszusagen nicht beliebig zulässig.
|
-
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10.03.92
|
3 AZR 81-91
|
<ansehen>
|
Allein aus dem Beitritt des
öffentlichen Arbeitgebers zu einer Zusatzversorgungskasse kann
der Arbeitnehmer noch kein Recht herleiten, an dem Versorgungswerk der
Kasse beteiligt zu werden.
BGB § 611
|
-
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21.01.92
|
3 AZR 82-91
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<ansehen>
|
§ 4 Abs. 1 BetrAVG gibt
dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer keinen Anspruch gegen den bisherigen
Versorgungsschuldner, die Versorgungsverpflichtung auf einen anderen
Versorgungsschuldner zu übertragen.
|
-
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11.11.92
|
4 AZR 116-92
|
<ansehen>
|
Für Arbeit, die bei
kontinuierlicher Schichtarbeit entsprechend dem Schichtplan an einem
Wochenfeiertag geleistet wird, ist nach Nr. 34 bzw. Nr. 35 des
Rahmentarifvertrags Steine und Erden Feiertagszuschlag in Höhe
von 125 % bzw. 150 % zu zahlen.
|
-
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02.12.92
|
4 AZR 126-92
|
<ansehen>
|
Ausgebildete Sportlehrer, die in
Suchtkliniken Bewegungsspiele durchführen, sind nicht nach
VergGr. II a der Anlage 1 a zum BAT zu vergüten.
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-
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02.12.92
|
4 AZR 152-92
|
<ansehen>
|
Die für den Tatbestand
einer mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung erforderliche
stärkere nachteilige Betroffenheit eines Geschlechts durch
eine Regelung setzt voraus, daß der Anteil der
Angehörigen dieses Geschlechts unter den nachteilig
Betroffenen erheblich höher ist als unter den von der Regelung
Begünstigten.
|
-
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21.10.92
|
4 AZR 156-92
|
<ansehen>
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Diplomsportlehrer an Hochschulen,
deren Tätigkeit durch die Lehrtätigkeit
geprägt wird, sind nach der Vorbemerkung Nr. 5 zur Anlage 1 a
zum BAT von der allgemeinen Vergütungsordnung ausgenommen.
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-
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26.08.92
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4 AZR 210-92
|
<ansehen>
|
Die korrigierende
Rückgruppierung eines Arbeitnehmers unterliegt der
Mitbestimmung des Personalrats.
BPersVG § 75 TVG § 2
|
-
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29.01.92
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4 AZR 259-91
|
<ansehen>
|
Eine ausgebildete
Krankenschwester/Krankenpfleger, die in einem Heim für Schwer-
und Schwerstbehinderte beschäftigt wird und die
überwiegend mit pflegerischen und medizinischen Hilfsaufgaben
betraut ist, ist nach der Anlage 10 b zum Tarifvertrag des Deutschen
Roten Kreuzes nicht als Erzieher (in), sondern als Krankenschwester
bzw. Krankenpfleger einzugruppieren.
TVG § 1 (Auslegung) TVG § 1 (Tarifverträge)
|
-
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02.12.92
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4 AZR 277-92
|
<ansehen>
|
Eine
Berufungsbegründungsschrift ist von einem
postulationsfähigen Rechtsanwalt zu unterschreiben.
TVG § 4 Abs. 1, § 3 Abs. 1
|
-
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21.10.92
|
4 AZR 28-92
|
<ansehen>
|
Wird im Arbeitsvertrag auf den
Bundesangestelltentarifvertrag und den diesen ergänzende oder
ändernde Tarifverträge verwiesen, so ist bei
angestellten Lehrkräften auch die Vorbemerkung Nr. 5 zur
Anlage 1 zum BAT in Bezug genommen, nach der die Anlage 1 auf
Lehrkräfte keine Anwendung findet.
|
-
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29.01.92
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4 AZR 293-91
|
<ansehen>
|
Wird der Stundenlohn der
vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer zum Ausgleich einer
tariflichen Arbeitszeitverkürzung erhöht, haben
teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bei unveränderter
Arbeitszeit Anspruch auf eine entsprechende Lohnerhöhung je
Arbeitsstunde.
|
-
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29.01.92
|
4 AZR 294-91
|
<ansehen>
|
Von dem persönlichen
Geltungsbereich des Manteltarifvertrages 1986 zwischen dem Reichsbund
der Kriegsopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen e.V.
und der Gewerkschaft HBV sowie der DAG werden auch Arbeiter
erfaßt.
TVG § 3
|
-
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23.09.92
|
4 AZR 30-92
|
<ansehen>
|
Sind männliche und
weibliche Arbeitnehmer mit der gleichen Arbeit beschäftigt und
entlohnt der Arbeitgeber fast die Hälfte der Männer,
dagegen nur 1/10 der Frauen über Tarif, dann liegt hierin ein
Verstoß gegen § 612
Abs. 3 BGB, wenn die höhere Entlohnung der
männlichen Arbeitnehmer nicht durch Gründe
gerechtfertigt ist, die nicht auf das Geschlecht bezogen sind
BGB § 612 Abs. 3, § 611a Abs. 1
|
-
|
12.02.92
|
4 AZR 310-91
|
<ansehen>
|
Die "ständige
Unterstellung von Angestellten" i. S. der VergGr. I b, I a und I BAT
setzt voraus, daß zeitlich mindestens zur Hälfte
Arbeitsvorgänge anfallen, bei denen - für sich
genommen - dem Angestellten die erforderliche Zahl von Angestellten
unterstellt ist.
|
-
|
12.02.92
|
4 AZR 314-91
|
<ansehen>
|
Wenn tarifliche Normen und ihnen
entsprechende Arbeitsvertragsrichtlinien, die der Arbeitgeber einseitig
festgelegt hat und mit seinen Arbeitnehmern vereinbart (hier:
AVR-Caritas), das Ermessen des Arbeitgebers bei der Anordnung von
Bereitschaftsdienst durch bestimmte Vorgaben beschränken, ist
davon auszugehen, daß sie es im übrigen der
Entscheidung des Arbeitgebers überlassen wollen, ob er
Bereitschaftsdienst anordnen will. Für eine
Überprüfung der Entscheidung des Arbeitgebers auf
Billigkeit und Rechtsmißbrauch ist dann
grundsätzlich kein Raum.
|
-
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25.08.92
|
4 AZR 329-91
|
<ansehen>
|
Tarifvertragsparteien
können für den mit Beendigung des
Arbeitsverhältnisses an die Stelle des Urlaubsanspruches
tretenden Abgeltungsanspruch Ausschlußfristen jedenfalls im
Umfang des tariflichen Urlaubsanspruchs vereinbaren.
|
-
|
18.03.92
|
4 AZR 339-91
|
<ansehen>
|
§ 4 Abs.
5 TVG (Nachwirkung von Tarifverträgen) ist auf jeden
Fall des Wegfalls der Tarifbindung anzuwenden.
TVG § 4 Abs. 5, § 3 Abs. 3
|
-
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12.02.92
|
4 AZR 350-91
|
<ansehen>
|
Arbeitet ein Arbeitnehmer in der
holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie im nordwestdeutschen Raum
im sog. Freischichtenmodell während seiner Freischicht, so
kann er nur Überstundenbezahlung, nicht aber die Bezahlung wie
an Feiertagen verlangen.
TVG Tarifverträge: Holz § 1
|
-
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18.03.92
|
4 AZR 374-91
|
<ansehen>
|
Nach dem Rahmentarifvertrag
für technische Angestellte des Baugewerbes hat ein
Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf fiktive Rückumzugskosten,
wenn er an einen neuen Arbeitsort ohne Änderung seines
Arbeitsvertrages versetzt worden ist
TVG Tarifverträge: Bau § 1
|
-
|
18.03.92
|
4 AZR 387-91
|
<ansehen>
|
Der Manteltarifvertrag für
die Druckindustrie enthält eine Regelung für die
Bezahlung von Feiertagen.
TVG Tarifverträge: Druckindustrie § 1
|
-
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13.05.92
|
4 AZR 393-91
|
<ansehen>
|
Die Eingruppierungserlasse
für Lehrer unterliegen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle.
|
-
|
13.05.92
|
4 AZR 424-91
|
<ansehen>
|
Die in VergGr. I b Fallgr. 2 MTA
geforderte "zweite Staatsprüfung", damit der Angestellte
bereits nach elfjähriger (statt:
fünfzehnjähriger) Bewährung
höhergruppiert werden kann, setzt kein abgeschlossenes
wissenschaftliches Hochschulstudium voraus.
|
-
|
29.04.92
|
4 AZR 432-91
|
<ansehen>
|
Eine Klage auf Einwirkung zur
Durchführung eines Tarifvertrags ist auch dann als
Leistungsklage zulässig, wenn kein bestimmtes
Einwirkungsmittel benannt wird (Aufgabe von BAGE 57, 268, 274 = AP Nr.
20 zu §
1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
GG Art. 9 Abs. 3 TVG § 1 (Durchführungspflicht), § 4, § 9
|
-
|
29.04.92
|
4 AZR 458-91
|
<ansehen>
|
Hängt die Eingruppierung
einer Stationsschwester von der Zahl der ihr unterstellten
Pflegepersonen ab, so sind Erzieher nicht mitzuzählen, soweit
die Tarifvertragsparteien nichts anderes bestimmen.
|
| 126a |
29.04.92 |
4 AZR 469/91 |
<ansehen> |
Tarifvertrag: Klage auf
Einwirkung zur Durchführung
GG Art.
9 Abs. 3
TVG §§ 1, 4,
9 |
-
|
23.09.92
|
4 AZR 47-92
|
<ansehen>
|
Die unterschiedlichen
Kündigungsfristen in den neuen und alten
Bundesländern verstoßen nicht gegen den
Gleichheitssatz.
|
-
|
29.07.92
|
4 AZR 502-91
|
<ansehen>
|
Das Tatbestandsmerkmal der
"schweren körperlichen Arbeit" im Lohntarifvertrag
für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen stellt nicht
allein auf die muskulöse Belastung des Arbeitnehmers ab.
TVG Tarifverträge: Einzelhandel § 1
|
-
|
29.07.92
|
4 AZR 512-91
|
<ansehen>
|
Ein gewerblicher Arbeitnehmer des
Baugewerbes hat Anspruch auf Auslösung, wenn er (1) auf einer
Baustelle tätig wird, die mehr als 25 km vom Betrieb entfernt
ist, (2) ihm die tägliche Rückkehr zur Wohnung nicht
zugemutet werden kann und (3) hierdurch eine getrennte
Haushaltsführung verursacht wird.
TVG Tarifverträge: Bau § 1
|
-
|
26.08.92
|
4 AZR 517-91
|
<ansehen>
|
Eine Heilerziehungshelferin kann
nicht in die Vergütungsgruppen für
Krankenpflegehelferinnen eingruppiert werden.
|
-
|
23.09.92
|
4 AZR 562-91
|
<ansehen>
|
Der Arbeitgeber hat seine Pflicht,
eine Ruhepause zu gewähren, erfüllt, wenn er eine
Pausenregelung schafft, die den Arbeitnehmern ermöglicht, die
Ruhepause zu nehmen.
|
-
|
23.09.92
|
4 AZR 566-91
|
<ansehen>
|
Kann die Tätigkeit eines
Beschäftigten nach Ziff. 5. 2 Abs. 2 des Tarifvertrages
für die beim NDR beschäftigten
arbeitnehmerähnlichen Personen nur aus wichtigem Grund beendet
werden, so hat der Beschäftigte im Fall einer vom NDR auf
Dauer vorgenommenen Verminderung seiner Tätigkeit um
mindestens 50 % Anspruch auf die sich aus Ziff. 5. 3 des Tarifvertrags
ergebenden Ausgleichszahlungen.
|
-
|
23.09.92
|
4 AZR 66-92
|
<ansehen>
|
Nach § 4 Nr. 2 S. 4 des
Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Groß- und
Außenhandel NRW ist samstags nach 13. 00 Uhr geleistete
Arbeit zuschlagspflichtig unabhängig davon, ob es sich bei der
geleisteten Arbeit um Mehrarbeit i. S. dieses Tarifvertrages handelt.
|
-
|
21.10.92
|
4 AZR 69-92
|
<ansehen>
|
Leitende Krankengymnasten, denen
mindestens 16 Krankengymnasten oder Angestellte in der
Tätigkeit von Krankengymnasten durch ausdrückliche
Anordnung ständig unterstellt sind, sind in VergGr. IV BAT
Fallgruppe 7 eingruppiert. Bei der Berechnung der Unterstellten sind
auch ausgebildete Praktikanten als Angestellte zu
berücksichtigen. Dies gilt zumindest dann, wenn sie in die
Patientenbehandlung voll einbezogen werden.
|
-
|
21.10.92
|
4 AZR 73-92
|
<ansehen>
|
Auf die für eine
Höherstufung innerhalb der Gruppe 3 des Gehaltstarifvertrages
für die kaufmännischen und technischen Angestellten
und Auszubildenden in der Milch-, Käse- und
Schmelzkäseindustrie zurückzulegende Zeit von zwei
Jahren ist ein Erziehungsurlaub von 10 Monaten anzurechnen.
TVG Tarifverträge: Milch-, Käse-, Schmelzkäseindustrie § 1
|
-
|
11.11.92
|
4 AZR 83-92
|
<ansehen>
|
Es wird dabei verblieben,
daß der absolute Revisionsgrund einer fehlenden
Begründung nur dann vorliegt, wenn das Urteil mehr als ein
Jahr nach der Verkündung zur Geschäftsstelle gelangt
und aus den Umständen ersichtlich ist, daß der.
festgestellte Sachverhalt und die Entscheidungsgründe nicht
dem Beratungsergebnis entsprechen.
ArbGG § 9 Abs. 5
|
-
|
21.10.92
|
4 AZR 88-92
|
<ansehen>
|
Steigen im Laufe der Zeit die Anforderungen an die Berufstätigkeit eines Arbeitnehmers und lassen die Tarifvertragsparteien dieEingruppierungsmerkmale gleichwohl unberührt, so sind die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt, den Tarifvertrag korrigierend auszulegen.
|
-
|
11.11.92
|
4 AZR 90-92
|
<ansehen>
|
Nach § 3 Nr. 9 des
Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer und Auszubildenden
in der Milch-, Käse- und Schmelzkäseindustrie
erhalten Arbeitnehmer, die an arbeitsfreien Tagen zur Arbeit
herangezogen werden, Zuschläge nur für die
tatsächlich geleistete Arbeitszeit.
|
-
|
02.12.92
|
5 AS 13-92
|
<ansehen>
|
Bei einer Zusammenhangsklage nach § 2 Abs. 3 ArbGG
muß die Partei der Zusammenhangsklage nicht identisch sein
mit der Partei der Hauptklage. Es genügt, wenn die Partei der
Hauptklage auch Partei der Zusammenhangsklage ist.
ArbGG § 46 Abs. 2 S. 1, § 5 Abs. 1, § 2 Abs. 3
|
-
|
01.07.92
|
5 AS 4-92
|
<ansehen>
|
Verweisungsbeschlüsse nach
§ 17 a GVG n.F. sind förmlich zuzustellen (§
329 Abs. 3 ZPO).
ArbGG §
9 Abs. 5
|
-
|
27.10.92
|
5 AS 5-92
|
<ansehen>
|
Bewilligung von
Prozeßkostenhilfe
ArbGG § 48 Abs. 1
|
-
|
15.01.92
|
5 AZR 15-91
|
<ansehen>
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Für Klagen auf Erteilung
einer Arbeitsbescheinigung nach § 133 AFG ist anders als
für Klagen auf Berichtigung der Rechtsweg zu den
Arbeitsgerichten gegeben
ArbGG (n. F.) § 2 Abs. 1 Nr. 3
|
| 142a |
08.04.92 |
5 AZR 101/91 |
<ansehen> |
Personalakte: Begriff -
Abgrenzung zur "Verfahrensakte - Einsichtsrecht
BAT § 13
BGB §
611 Abs. 1 |
-
|
08.04.92
|
5 AZR 189-86
|
<ansehen>
|
Der Aussetzungs- und
Vorlagebeschluß des BAG vom 5.8.1987
GG Art. 3 Abs. 1
|
-
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09.09.92
|
5 AZR 236-92
|
<ansehen>
|
Wird ein Schiffsoffizier
während seines Urlaubs arbeitsunfähig krank, so ist
ihm für die Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit bis zur
Dauer von sechs Wochen die Heuer nach dem Lohnausfallprinzip
weiterzuzahlen.
BGB § 616 Abs. 2 S. 1
|
-
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11.03.92
|
5 AZR 237-91
|
<ansehen>
|
ob dem Kläger gegen das
beklagte Land aufgrund einer nebenberuflichen
Teilzeittätigkeit für die Zeit vom 15.9.1986 bis zum
31.12.1989 restliche Vergütungsansprüche zustehen.
BGB § 611, § 612 Abs. 2 GG Art. 3
|
-
|
27.05.92
|
5 AZR 252-91
|
<ansehen>
|
ob Berufsschulzeiten mit 8 Stunden
auf die gesetzlich höchstzulässige Arbeitszeit von 40
Wochenstunden oder ob sie im Umfang der anteiligen tariflich
verkürzten Arbeitszeit auf diese anzurechnen sind.
JArbSchG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 Nr. 1,Abs. 4, § 21a Abs. 1 Nr. 1
|
-
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25.03.92
|
5 AZR 254-91
|
<ansehen>
|
Es bedarf einer
ausdrücklichen Regelung in einem Vergleich, wenn eine
Abfindung im Kündigungsschutzprozeß (§§ 9,
10
KSchG) entgegen § 117 Abs. 2 AFG nicht um den darauf
entfallenden Anteil der Arbeitslosenunterstützung
gekürzt werden soll, sondern die auf die Bundesanstalt
übergegangenen Ansprüche vom Arbeitgeber getragen
werden sollen.
|
-
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29.01.92
|
5 AZR 266-90
|
<ansehen>
|
Lehrer an
nordrhein-westfälischen Ersatzschulen, mit denen vertraglich
die Anwendung der beamtenrechtlichen Grundsätze vereinbart
ist, soweit diese Grundsätze nicht auf der Eigenart des
öffentlichen Dienstes beruhen, können entsprechend
§ 85 a LBG NW Anspruch auf Beurlaubung oder
Ermäßigung der Arbeitszeit zur Kinderbetreuung
haben. § 85 a LBG NW beruht nicht auf der Eigenart des
öffentlichen Dienstes.
|
-
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12.02.92
|
5 AZR 297-90
|
<ansehen>
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Die Rückabwicklung der vom
Arbeitgeber gewährten Vergütung im Zeitraum der vom
Arbeitnehmer erzwungenen Weiterbeschäftigung hat nach den
Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zu erfolgen.
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-
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15.07.92
|
5 AZR 312-91
|
<ansehen>
|
Mit der von einem Arzt
ausgestellten Bescheinigung über eine
Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeiter grundsätzlich
die Voraussetzungen für den Anspruch auf Lohnfortzahlung
gemäß § 1 Abs. 1 LohnFG belegen.
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-
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29.01.92
|
5 AZR 37-91
|
<ansehen>
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Wird ein Arbeitnehmer
gemäß § 74 SGB V zur Wiedereingliederung
beschäftigt, so wird davon die bestehende
Arbeitsunfähigkeit nicht berührt.
BGB § 612 Abs. 1
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-
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29.10.92
|
5 AZR 377-92
|
<ansehen>
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Ablehnung wegen Befangenheit: Keine
Willkür bei Festhalten an anerkannter Rechtsprechung
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-
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24.06.92
|
5 AZR 384-91
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<ansehen>
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Lehrkräfte an
allgemeinbildenden Schulen sind in aller Regel Arbeitnehmer, auch wenn
es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.
BGB § 611
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-
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05.08.92
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5 AZR 407-91
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<ansehen>
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ob die Beklagte dem Kläger
Lohnfortzahlung für bestimmte Samstage schuldet, für
die sie Mehrarbeit angeordnet hatte, an denen der Kläger
jedoch arbeitsunfähig erkrankt war.
TVG § 1(Auslegung), § 1 (Tarifverträge)
|
-
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09.09.92
|
5 AZR 456-91
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<ansehen>
|
Für Streitigkeiten
zwischen dem Mitglied einer Mitarbeitervertretung nach
kirchlichem/diakonischem Mitarbeitervertretungsrecht und dem
Dienstgeber über die Erstattung von Kosten, die dem Mitglied
beim Handeln für die Mitarbeitervertretung entstanden sind
ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1
|
-
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09.09.92
|
5 AZR 509-91
|
<ansehen>
|
Ein vom Arbeitgeber berichtigtes
Zeugnis ist auf das ursprüngliche Ausstellungsdatum
zurückzudatieren, wenn die verspätete Ausstellung
nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten ist.
BGB § 630
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-
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19.08.92
|
5 AZR 513-91
|
<ansehen>
|
Der Grundsatz der Vertragsfreiheit
hat im Bereich der Vergütung nur dann Vorrang vor dem
Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn es sich um individuell vereinbarte
Löhne und Gehälter handelt
|
-
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29.01.92
|
5 AZR 518-90
|
<ansehen>
|
Dient eine Verkürzung der
wöchentlichen Arbeitszeit dem Ausgleich besonderer
Belastungen, so können Teilzeitbeschäftigte einen
Anspruch auf anteilige Arbeitszeitverkürzung haben.
BGB § 612 Abs. 2 GG Art. 3
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-
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05.08.92
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5 AZR 531-91
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<ansehen>
|
Der Arbeitnehmer kann beanspruchen,
daß eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus der Personalakte
entfernt wird
BGB § 611
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-
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12.02.92
|
5 AZR 566-90
|
<ansehen>
|
Nach § 15 Abs. 6 b BAT
(früher SR 2 a Nr. 6 Abschn. B Abs. 6 BAT) sind
grundsätzlich auch Teilzeitbeschäftigte zur Leistung
von Rufbereitschaft verpflichtet.
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-
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23.09.92
|
5 AZR 569-91
|
<ansehen>
|
Der Senat neigt zu der Auffassung,
daß auf Darlehensverträge zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer das AGB-Gesetz anwendbar ist
|
-
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26.02.92
|
5 AZR 99-91
|
<ansehen>
|
Ein Gesamthafenbetrieb kann von
einer Reederei verlangen, daß sie die Ausführung von
Hafenarbeiten (hier: Ladungsbefestigungsarbeiten) auf ihrem Schiff
während des Be- und Entladevorgangs im Hafen nur von Arbeitern
mit Hafenarbeitskarte ausführen läßt.
|
-
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24.09.92
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6 AZR 101-90
|
<ansehen>
|
Bewertung der Wartezeit von Rettungssanitätern als Arbeitsbereitschaft oder als Überstunden.
|
-
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30.07.92
|
6 AZR 11-92
|
<ansehen>
|
Der TVAng Bundespost findet auf ein
Arbeitsverhältnis Anwendung, das im Beitrittsgebiet
begründet ist ArbGG
§ 11 Abs. 2, §
76 Abs. 1 S. 1, 3, Abs. 2 S. 1
GG Art. 3 Abs. 1, 2,
Art. 9
Abs. 3
|
-
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21.05.92
|
6 AZR 114-91
|
<ansehen>
|
die tariflich zulässige
Dauer von Wiederaufnahmeproben bei Bühnenwerken.
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-
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11.06.92
|
6 AZR 122-91
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<ansehen>
|
Vergütung des
Klägers bei Gewährung von Freizeitausgleich
für Sonntagsarbeit an Wochenfeiertagen.
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-
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13.02.92
|
6 AZR 149-90
|
<ansehen>
|
Die Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im Bereich der VkA (SR 2 1 II BAT) enthalten für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit keine von § 15 Abs. 1 S. 2 BAT abweichende Bestimmung.
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-
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30.07.92
|
6 AZR 169-91
|
<ansehen>
|
Übergangsgeld, das ein
Angestellter beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
erhält (§§ 62 bis 64 BAT), ist
Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 c ZPO und § 850 e
Nr. 2 Buchst. a ZPO.
|
-
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30.04.92
|
6 AZR 18-91
|
<ansehen>
|
Wird Feuerwehrpersonal im Bereich
des Bundesministers der Verteidigung zurArbeitsleistung
während einer dienstplanmäßigen Freischicht
herangezogen, so liegen Überstunden im Sinne des § 19
Abs. 2 MTB II vor. Der Lohn für diese Überstunden ist
grundsätzlich nach Nr. 8 Abs. 4 SR 2 a MTB II und nicht nach
§ 30 Abs. 5 MTB II zu berechnen.
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-
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11.06.92
|
6 AZR 193-91
|
<ansehen>
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Zahlung eines tariflichen
Meisterzuschlags.
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11.06.92
|
6 AZR 218-91
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<ansehen>
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Ein Schulhausmeister, auf dessen
Arbeitsverhältnis der BAT und der BZT-A/NRW anzuwenden sind,
kann verpflichtet werden, während der Schulferien in
Vertretung beurlaubter Schulhausmeister benachbarte Schulen desselben
Schulbezirks vorübergehend mitzubetreuen.
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05.11.92
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6 AZR 228-91
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<ansehen>
|
regelmäßige
Arbeitsstelle
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25.06.92
|
6 AZR 279-91
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<ansehen>
|
Nach § 4 Abs. 2 S. 1 TVK
kann der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung durch das
Gesundheitsamt feststellen lassen, ob der Musiker
"arbeitsfähig und frei von ansteckenden oder ekelerregenden
Krankheiten" ist.
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-
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30.07.92
|
6 AZR 283-91
|
<ansehen>
|
Der Anspruch auf bezahlte
Arbeitsbefreiung an einem sogenannten Vorfeiertag
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-
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13.08.92
|
6 AZR 299-91
|
<ansehen>
|
Wird ein für nicht mehr
als zwölf Monate eingestellter Arbeitnehmer
gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 Versorgungs-TV
rückwirkend versichert, weil das Arbeitsverhältnis
über zwölf Monate hinaus verlängert oder
fortgesetzt wird, so hat der Arbeitgeber gemäß
§ 11 Versorgungs-TV die für die Zeit vom Beginn des
Arbeitsverhältnisses an zu zahlende Umlage im Monat der
Zahlung bis zu einem Betrag von 175, -- DM pauschal zu versteuern. Der
diesen Betrag übersteigende Teil der Umlage ist vom
Arbeitnehmer zu versteuern.«
GG Art. 3 Abs. 1
|
-
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12.03.92
|
6 AZR 311-90
|
<ansehen>
|
Bestimmt ein Tarifvertrag,
daß sich die Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter
Arbeitnehmer nach dem Arbeitsanfall richtet, ohne zugleich eine
bestimmte Dauer der Arbeitszeit festzulegen, so findet die für
einzelvertragliche Vereinbarungen geltende Bestimmung des § 4
Abs. 1 Halbsatz 2 BeschFG, wonach eine wöchentliche
Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart gilt, keine Anwendung.
BGB § 615, § 622, § 626 KSchG § 1, § 2
|
-
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05.11.92
|
6 AZR 311-91
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<ansehen>
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Angestellte des
öffentlichen Dienstes des Landes Berlin, auf deren
Arbeitsverhältnis der Bundes-Angestelltentarifvertrag
anzuwenden ist, sind während der Teilnahme an einem Streik
nicht beihilfeberechtigt. Aufwendungen, die ihnen während
dieser Zeit entstehen, sind nicht beihilfefähig.
BGB § 612a TVG § 4 Abs. 5
|
-
|
30.04.92
|
6 AZR 339-90
|
<ansehen>
|
Wird ein Dienstanwärter
für den gehobenen Verwaltungsdienst einer Berufsgenossenschaft
im Rahmen einer Ausbildung zu einem auswärtigen Lehrgang
entsandt, so hat er Anspruch auf Trennungsgeld gemäß
§
1 Abs. 2 Nr. 6 TGV. Es liegt eine Abordnung und keine
Zuweisung im Sinne des § 22 Abs. 2 BRKG vor.
TGV (Trennungsgeldverordnung) § 1 Abs.
2 Nr. 6
|
-
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15.10.92
|
6 AZR 342-91
|
<ansehen>
|
Eine
Rationalisierungsmaßnahme führt nicht zu einem
Wechsel der Beschäftigung i.S. des § 1 Abs. 1 TV
RatArb, wenn der Arbeiter nach § 9 Abs. 2 MTL II verpflichtet
ist, die neue Tätigkeit anzunehmen.
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-
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12.03.92
|
6 AZR 392-91
|
<ansehen>
|
Fleischkontrolleuren, deren
Arbeitsverhältnis sich nach dem Tarifvertrag über die
Regelung der Rechtsverhältnisse der amtlichen
Tierärzte und Fleischkontrolleure außerhalb
öffentlicher Schlachthöfe (TV) richtet, steht
für die Tätigkeit in der Schlachttier- und
Fleischuntersuchung bei Schweinen Stückvergütung nach
§ 12 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 1 TV und nicht
Stundenvergütung nach § 12 Abs. 5 TV zu. Dies gilt
auch für Angestellte, die nach § 6 Abs. 5 Nr. 1
Fleischhygienegesetz als Fleischkontrolleure gelten.
ArbGG § 67 Abs. 2
|
-
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05.11.92
|
6 AZR 420-91
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<ansehen>
|
§ 10 Abs. 6 TV Arb
Bundespost ist nichtig, soweit darin teilzeitbeschäftigte
Arbeiter von der fünfprozentigen Lohnerhöhung
ausgenommen sind, auf die vollzeitbeschäftigte Arbeiter nach
Vollendung des 40. Lebensjahres und einer Postdienstzeit von 15 Jahren
Anspruch haben.
BGB § 134 BeschFG (1985) Art. 1 § 2 Abs. 1,§ 6 Abs. 1 GG Art. 3 Abs. 1
|
-
|
13.02.92
|
6 AZR 426-90
|
<ansehen>
|
Von dem in § 15 Abs. 1 S.
2 BAT für die Berechnung des Durchschnitts der
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
festgelegten Regelzeitraum von acht Wochen können die
Arbeitsvertragsparteien einvernehmlich abweichen, wenn dafür
ein sachlicher Grund besteht.
|
-
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26.11.92
|
6 AZR 455-91
|
<ansehen>
|
Bestimmt der Arbeitgeber,
daß die Arbeit im unmittelbaren Anschluß an die
Beendigung der regelmäßigen Arbeitszeit fortzusetzen
ist, so liegt darin die Anordnung von Überstunden.
|
-
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27.02.92
|
6 AZR 478-90
|
<ansehen>
|
Der Arbeitgeber hat seine Pflicht,
eine Ruhepause zu gewähren, nicht erfüllt, wenn er
einer Gruppe von Arbeitnehmern überlassen hat, einvernehmlich
die Ruhepause zu regeln, die Arbeitnehmer aber eine Regelung, aus der
sich für den einzelnen eine im voraus festliegende
Unterbrechung der Arbeitszeit ergibt, nicht getroffen haben oder eine
von ihnen getroffene Regelung nicht durchführen.
|
-
|
02.04.92
|
6 AZR 493-90
|
<ansehen>
|
Gewährung von Beihilfe zu
Aufwendungen, die dem Kläger durch eine ärztliche
Behandlung seiner Tochter im Ausland entstanden sind.
|
-
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09.07.92
|
6 AZR 507-90
|
<ansehen>
|
Beschäftigungszeit im
Sinne des § 19 Abs. 1 S. 1 BAT ist die bei demselben
Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte
Zeit. Der Begriff des Arbeitsverhältnisses umfaßt
die Beschäftigung als Angestellter oder Arbeiter. Darauf, ob
der BAT galt, kommt es nicht an.
|
-
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23.01.92
|
6 AZR 539-89
|
<ansehen>
|
§ 1 Abs. 1 Nr. 3
Zuwendungs-TV, wonach der Arbeiter die Zuwendung nicht erhält,
wenn er in der Zeit bis einschließlich 31.3.des folgenden
Kalenderjahres aus seinem Verschulden aus dem
Arbeitsverhältnis ausscheidet, setzt voraus, daß das
Ausscheiden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Vertragsverletzung des Arbeiters beruht.
|
-
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26.11.92
|
6 AZR 559-91
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<ansehen>
|
Der Anspruch auf Lohnausgleich nach
§ 16 Abs. 1 Satz 1 des Zusatztarifvertrags BVG Nr. 1 zum BMT-G
setzt voraus, daß der Arbeitnehmer eine ununterbrochene mehr
als 10jährige Tätigkeit im Fahrdienst aufzuweisen hat
und daß er im Zeitpunkt des Eintritts der
Fahrdienstuntauglichkeit im Fahrdienst tätig ist. Nicht
erforderlich ist, daß die ununterbrochene mehr als
10jährige Fahrdiensttätigkeit bis zum Eintritt der
Fahrdienstuntauglichkeit gedauert hat.
|
-
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02.04.92
|
6 AZR 610-90
|
<ansehen>
|
Zum jeweiligen Monatstabellenlohn,
der einem fahrdienstuntauglich gewordenen Arbeiter nach § 16
Abs. 1 S. 1 der Anlage 1 zum BMT-G II und § 2 Abs. 1 BZTV Nr.
3 Baden-Württemberg weiterzuzahlen ist, gehört auch
der Betrag, um den der Monatstabellenlohn sich dadurch erhöht
hat, daß die Tarifvertragsparteien in ihn einen Teil des sog.
"Einmannzuschlags" einbezogen haben.
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-
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13.02.92
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6 AZR 622-89
|
<ansehen>
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Ersatz der Kosten für die
Instandsetzung ihrer Musikinstrunmente.
BGB § 611
|
-
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13.02.92
|
6 AZR 638-89
|
<ansehen>
|
. Das Gebot, Arbeitnehmern nach
Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene
Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren
|
-
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17.12.92
|
6 AZR 91-92
|
<ansehen>
|
Überstundenvergütung.
GG Art. 3, Art. 9, Art. 12, Art. 14
|
-
|
28.10.92
|
7 ABR 14-92
|
<ansehen>
|
Unter dem Tagesordnungspunkt
"Verschiedenes" kann der Betriebsrat nur dann wirksame
Beschlüsse fassen, wenn er vollzählig versammelt ist
und kein Betriebsratsmitglied der Beschlußfassung
widerspricht.
BetrVG § 29 Abs. 2, § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1
|
-
|
28.10.92
|
7 ABR 2-92
|
<ansehen>
|
ob das Ausscheiden eines einzelnen
freigestellten Betriebsratsmitglieds die Neuwahl aller freizustellenden
Betriebsratsmitglieder im Wege der Verhältniswahl erforderlich
machte oder ob stattdessen lediglich ein anderes Betriebsratsmitglied
durch Mehrheitswahl nachgewählt werden durfte.
BetrVG § 38 Abs. 2, § 27 Abs. 1 S. 5
|
-
|
12.02.92
|
7 ABR 20-91
|
<ansehen>
|
Nach §
76 a Abs. 3 BetrVG haben der Vorsitzende und die nicht dem
Betrieb angehörenden Beisitzer der Einigungsstelle
gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Vergütung
ihrer Tätigkeit, wobei sich die Höhe der
Vergütung nach den Grundsätzen des §
76 a Abs. 4 Sätze 3 bis 5 BetrVG richtet.
BetrVG § 76a ArbGG § 83 Abs. 3
|
-
|
15.01.92
|
7 ABR 23-90
|
<ansehen>
|
Die Kostenerstattungspflicht des
Arbeitgebers nach §
40 in Verb. mit §
37 Abs. 6 und §
65 Abs. 1 BetrVG ist durch den koalitionsrechtlichen
Grundsatz eingeschränkt, daß die Gewerkschaft aus
den Schulungsveranstaltungen zumindest keinen Gewinn erzielen darf.
BetrVG § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 80 Abs. 1, § 83 Abs. 3
|
-
|
15.01.92
|
7 ABR 24-91
|
<ansehen>
|
Gesetzesverstöße
bei der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters,
der Mitglieder der Betriebsratsausschüsse und der von ihrer
beruflichen Tätigkeit freizustellenden Betriebsratsmitglieder
müssen grundsätzlich in einem
Wahlanfechtungsverfahren in entsprechender Anwendung des §
19 BetrVG binnen einer Frist von zwei Wochen seit Bekanntgabe
der Wahl gerichtlich geltend gemacht werden.
BetrVG § 19, § 26 Abs. 2, § 27 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 38 Abs. 2, § 47 Abs. 2 ArbGG § 83 Abs. 3
|
-
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29.01.92
|
7 ABR 25-91
|
<ansehen>
|
Pauschal bezahlte
Bildberichterstatter, die einer Zeitungsredaktion monatlich eine
bestimmte Zahl von Bildern liefern, sind keine Arbeitnehmer i. S. Des
§ 5 Abs. 1 BetrVG, wenn sie in der Übernahme der
Fototermine frei sind.
BetrVG § 5 Abs. 1
|
-
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29.01.92
|
7 ABR 27-91
|
<ansehen>
|
Zusteller einer Tageszeitung sind
in der Regel wahlberechtigte Arbeitnehmer i. S. der §§ 5,
7
BetrVG.
BetrVG § 7, § 5, § 4, § 1
|
-
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09.12.92
|
7 ABR 27-92
|
<ansehen>
|
Bei der Angabe des letzten Tages
der Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten im Wahlausschreiben
gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 der
Wahlordnung 1972 zum BetrVG hat der Wahlvorstand keine
Entscheidungsspielraum. Er muß vielmehr den sich aus
§ 6 Abs. 1 S. 2 der Wahlordnung ergebenden Tag angeben.
BetrVG § 19 Abs. 1
|
-
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29.01.92
|
7 ABR 29-91
|
<ansehen>
|
Ein rechtsfähiges
Berufsbildungswerk einer Gewerkschaft kann sich vor dem Arbeits- und
Landesarbeitsgericht jedenfalls dann nicht durch
Rechtssekretäre dieser Gewerkschaft vertreten lassen, wenn bei
ihm nach seiner Satzung nicht nur Mitglieder dieser Gewerkschaft
Mitglied sein können.
ArbGG § 11 Abs. 1,2 S. 2, § 87 Abs. 2, § 89 Abs. 1,2
|
-
|
26.02.92
|
7 ABR 37-91
|
<ansehen>
|
Die gerichtliche Bestellung eines
Wahlvorstandes für die erstmalige Wahl eines Betriebsrats nach
§
17 Abs. 3 BetrVG setzt jedenfalls grundsätzlich
voraus, daß zuvor eine ordnungsgemäße
Einladung zu einer Betriebsversammlung nach §
17 Abs. 2 BetrVG erfolgt ist.
BetrVG § 17 Abs. 2, 3
|
-
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12.02.92
|
7 ABR 42-91
|
<ansehen>
|
Helfer im freiwilligen sozialen
Jahr sind weder Arbeitnehmer noch zu ihrer Berufsausbildung
Beschäftigte im Sinne des §
5 Abs. 1 BetrVG und deshalb auch nicht zum Betriebsrat
wahlberechtigt.
BetrVG § 5, § 6, § 7, § 19
|
-
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11.03.92
|
7 ABR 50-91
|
<ansehen>
|
Die Verteilung der nach §
38 Abs. 1 BetrVG gebotenen Freistellungen auf die im
Betriebsrat vertretenen Gruppen richtet sich nach dem d' Hondtschen
Höchstzahlverfahren.
BetrVG § 38 Abs. 2 S. 3 (n. F.), § 19
|
-
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26.02.92
|
7 ABR 51-90
|
<ansehen>
|
Rechtsgrundlage für die
Heranziehung sachkundiger Personen durch den Betriebsrat ist in den
Fällen, in denen es nicht um die rechtliche Vertretung des
Betriebsrats im Verfahren vor der Einigungsstelle bzw. vor
denArbeitsgerichten geht, allein §
80 Abs. 3 S. 1 BetrVG.
BetrVG §
80 Abs. 3 S. 1, §
40 Abs. 1
|
-
|
25.03.92
|
7 ABR 52-91
|
<ansehen>
|
§
6 BetrVG enthält keinen spezifisch
betriebsverfassungsrechtlichen Begriff der "in Heimarbeit
Beschäftigten", sondern verwendet diesen Begriff mit dem
Inhalt, wie er im Heimarbeitsgesetz (§ 1 Abs. 1, § 2
HAG) näher bestimmt ist.
BetrVG § 5 Abs. 1, § 6, § 7, § 19
|
-
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08.04.92
|
7 ABR 56-91
|
<ansehen>
|
Zu den nach §
20 Abs. 3 S. 1 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten der
Betriebsratswahl gehören auch die erforderlichen Kosten eines
arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens zwischen Arbeitgeber
und Wahlvorstand zur Klärung der Befugnis des Wahlvorstandes.
BetrVG § 20 Abs. 3, § 40 Abs. 1
|
-
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19.08.92
|
7 ABR 58-91
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<ansehen>
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Mitglieder der Einigungsstelle nach
§
76 BetrVG haben nur dann einen Vergütungsanspruch
aus §
76 a Abs. 3 BetrVG, wenn sie rechtswirksam bestellt worden
sind. Bei einem vom Betriebsrat bestellten Beisitzer setzt dies einen
wirksamen Betriebsratsbeschluß voraus.
BetrVG § 76a, § 29 Abs. 2 S. 3
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25.03.92
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7 ABR 65-90
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<ansehen>
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Eine Gewerkschaft ist dann im
Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs
angehört, der nicht zu den leitenden Angestellten im Sinne des
§
5 Abs. 3 BetrVG zählt.
BetrVG § 2 Abs. 2, § 17, § 5 Abs. 1,3, § 75 Abs. 1 ArbGG § 52, § 58 Abs. 1, § 64 Abs. 7, § 83 Abs. 1, § 87 Abs. 2 GG Art. 9 Abs. 3, Art. 3 Abs. 1,
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25.11.92
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7 ABR 7-92
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<ansehen>
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Im Gesamthafen Hamburg kommen
für die Dauer ihres jeweiligen Einsatzes im Hafeneinzelbetrieb
Arbeitsverhältnisse zwischen dem Inhaber des
Hafeneinzelbetriebs und den Gesamthafenarbeitern bzw. Aushilfsarbeitern
dadurch zustande, daß der Gesamthafenarbeiter bzw.
Aushilfsarbeiter bei dem Hafeneinzelbetrieb, dem er zugeteilt oder
zugewiesen ist, zur Arbeit antritt.
BetrVG § 9
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08.04.92
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7 ABR 71-91
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<ansehen>
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Gehört jeder Gruppe im
Betriebsrat nicht mindestens ein Drittel der Mitglieder an, so gilt bei
der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters nicht §
26 Abs. 2 BetrVG, sondern nur §
26 Abs. 1 BetrVG, so daß das Vorsch
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