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zu diesen Seiten;

seit 1998 werden diese Seiten (fast) täglich erweitert,
hunderte MB Text stehen Euch, mit Themen;
rund um Eure Arbeit als Interessenvertreter zur Verfügung;

23.06.92


 1 ABR 11-92  

 <ansehen>

betriebsvereinbarungswidriges Verhalten
BetrVG § 77 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 3, § 23 Abs. 3
  1.  

27.10.92


1 ABR 17-92  

 <ansehen>

 Mitbestimmungsrechten bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
  1.  

10.11.92


1 ABR 21-92

 <ansehen>

Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

BetrVG § 99 Abs. 1, § 99 Abs. 2 Nr. 1, § 80 Abs. 1 Nr. 4, § 80 Abs. 2,
§ 100 Abs. 1
  1.  

28.07.92


1 ABR 22-92  

 <ansehen>

Mitbestimmungsrecht bei Zuweisung und Kündigung von Wohnräumen

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 9, § 5 Abs. 1
  1.  

01.12.92


1 ABR 28-92  

 <ansehen>

Betriebskollektivvertrag

BetrVG § 77 Abs. 4, 6, § 87 Abs. 1 Nr. 10
ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
  1.  

10.03.92


1 ABR 31-91

 <ansehen>

ob der antragstellende Betriebsrat die Unterlassung von Überstunden verlangen kann

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3, § 23 Abs. 3, § 77 Abs. 5 analog
  1.  

14.01.92


1 ABR 35-91

 <ansehen>

Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 118 Abs. 1
  1.  

15.12.92


1 ABR 38-92  

 <ansehen>

Dem Betriebsrat des Entleiherbetriebs steht das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auch für Leiharbeitnehmer zu.

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
AÜG Art. 1 § 14
  1.  

27.10.92


1 ABR 4-92  

 <ansehen>

Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs betreffend Stellenausschreibungen

BetrVG § 95, 93, 76
  1.  

28.01.92


1 ABR 41-91  

 <ansehen>

Auskunft über das Ergebnis der vom
EMNID-Institut in der 18. Woche des Jahres 1990 in der Niederlassung Berlin
durchgeführten Befragung zu erteilen
BetrVG § 96 Abs. 1, § 80 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 87 Abs. 1 Nr. 6
  1.  

28.01.92


1 ABR 45-91  

 <ansehen>

Betriebsrat kann die Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 20 Stunden verweigern

BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1, § 99 Abs. 4
  1.  

11.02.92


1 ABR 49-91

 <ansehen>

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, 118 Abs. 1
  1.  

11.02.92


1 ABR 51-91  

 <ansehen>

Spruch der Einigungsstelle über die Regelung einer zusätzlichen Jahressondervergütung

BetrVG § 76 Abs. 2bis 5, § 76 Abs. 5 Satz 3, 4, § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 50
Abs. 1
  1.  

23.06.92


1 ABR 53-91

 <ansehen>

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Festlegung der Unterrichtsstunden von Lehrern

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 77 Abs. 5, 6
ArbGG Alternative, § 83a Abs. 1 1. § 85 Abs. 1
  1.  

28.01.92


1 ABR 56-90  

 <ansehen>

Der Personalrat hat nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG mitzustimmen, wenn einem Arbeitnehmer eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wird.

BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 2, 4
  1.  

04.05.92


1 ABR 57-92

 <ansehen>

Wirksamkeit eines Spruchs einer Einigungsstelle. Gegenstand des Einigungsstellenspruchs ist ein Schichtplan

BetrVG § 76 Abs. 5 S. 4, § 87 Abs. 1 Nr. 2
  1.  

10.03.92


1 ABR 67-91  

 <ansehen>

Zustimmung zur Weiterbeschäftigung dieses Arbeitnehmers

BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1
  1.  

28.04.92


1 ABR 68-91  

 <ansehen>

Wirksamkeit und den Geltungsbereich der zwischen ihnen für die Beschäftigten der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) vereinbarten Arbeits- und Vergütungsbedingungen.

BetrVG § 50 Abs. 1, § 87 Abs. 1 § 77 Abs. 3, § 77 Abs. 6
GG Art. 9 Abs. 3
ArbGG §§ 93, 65
  1.  

28.04.92


1 ABR 73-91

 <ansehen>

Einstellung i. S. von § 99 BetrVG, die der Zustimmung des Betriebsrates bedarf

BetrVG § 99, § 100
  1.  

05.05.92


1 ABR 78-91  

 <ansehen>

Beschäftigung von Fremdarbeitnehmern

BetrVG § 99 Abs. 1
AÜG § 14 Abs. 3 Satz 1
  1.  

23.06.92


1 ABR 9-92  

 <ansehen>

 Arbeitgeber und Betriebsrat streiten darüber, ob der Arbeitgeber über den30. Juni 1990 hinaus bei der Neueinstellung von Arbeitnehmern die Zustimmung des Betriebsrates zur vorgesehenen Eingruppierung einzuholen und gegebenenfalls gerichtlich ersetzen zu lassen hat.

  1.  

11.08.92


1 AZR 103-92

 <ansehen>

 Arbeitgeber können im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch Kurzstreiks mit Abwehraussperrungen beantworten. Diese Möglichkeit hat auch der keinem Arbeitgeberverband angehörende Arbeitgeber.

GG Art. 9 Abs. 3
TVG § 2 Abs. 1
BGB § 612a
  1.  

10.11.92


1 AZR 183-92

 <ansehen>

 Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Anrechnung einer in einer Betriebsvereinbarung vereinbarten Prämienlohnerhöhung auf übertariflicheLeistungen.

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10, § 87 Abs. 1 § 87 Abs. 2, § 26 Abs. 3 Satz 1,
§ 99 Abs. 3
  1.  

10.11.92


1 AZR 185-92

 <ansehen>

 Der im Rahmen des Direktionsrechts liegende Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter stellt keine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende wesentliche Änderung des Arbeitsvertrages im Sinne von § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 LPVG NW dar.

  1.  

01.12.92


1 AZR 234-92  

 <ansehen>

 § 5 Nr. 3 Abs. 2 BRTV-Bau schließt eine Regelung der Vergütung für die außerhalb der Arbeitszeit erfolgende Beförderung von Arbeitskollegen in einem vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug zur Baustelle durch Betriebsvereinbarung nicht aus.

BetrVG § 77 Abs. 3
  1.  

22.09.92


1 AZR 235-90  

 <ansehen>

 Wirksamkeit der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung infolge Änderung der Tarifgruppe auf eine übertarifliche Zulage.

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
  1.  

01.12.92


1 AZR 260-92  

 <ansehen>

 Bei der Einführung einer einheitlichen Arbeitskleidung hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen.

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1, § 75 Abs. 2, § 88
  1.  

11.08.92


1 AZR 279-90  

 <ansehen>

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber eine Tariflohnerhöhung auf die übertariflichen Zulagen aller Arbeitnehmer angerechnet hat

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
  1.  

07.04.92


1 AZR 322-91  

 <ansehen>

Der Personalrat hat nach § 75 Abs. 1 Nr. 12 Nds. PersVG beim Erlaß einer
Disziplinarmaßnahme mitzubestimmen.
BPersVG § 75 Abs. 1 § 75 Abs. 1 Nr. 12, § 81 Abs. 1
  1.  

07.04.92


1 AZR 377-91  

 <ansehen>

 Wird ein Arbeitnehmer nach § 15 a BAT für einen Tag von der Arbeit freigestellt und ruft eine Gewerkschaft für diesen Tag zum Streik auf, so behält der freigestellte Arbeitnehmer, der sich nicht am Streik beteiligt, seinen Gehaltsanspruch für diesen Tag, auch wenn der Betrieb wegen des Streiks geschlossen wird.

GG Art. 9 (Arbeitskampf)
  1.  

22.09.92


1 AZR 405-90  

 <ansehen>

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anrechnung von
Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen setzt nicht voraus, daß die
Zulage neben dem Tariflohn ausdrücklich ausgewiesen ist.
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
  1.  

19.05.92


1 AZR 418-91

 <ansehen>

 Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist nicht zuständig für die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit von Angestellten und Arbeitern.

  1.  

22.09.92


1 AZR 459-90  

 <ansehen>

 das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen erstreckt sich nur auf kollektive Tatbestände (BAG GS Beschluß vom 3. Dezember 1991 – GS 2/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
  1.  

22.09.92


1 AZR 460-90

 <ansehen>

 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen erstreckt sich nur auf kollektive Tatbestände (BAG GS Beschluß vom 3. Dezember 1991 – GS 2/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
  1.  

22.09.92


1 AZR 461-90  

 <ansehen>

 Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen erstreckt sich nur auf kollektive Tatbestände (BAG GS Beschluß vom 3. Dezember 1991 – GS 2/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

  1.  

23.06.92


1 AZR 57-92  

 <ansehen>

 Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien bei Abschluß des Arbeitsvertrages die zu diesem Zeitpunkt im Betrieb geltende Regelung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, liegt darin keine individuelle Arbeitszeitvereinbarung, die gegenüber einer späteren Veränderung der betrieblichen Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung Bestand hat.

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
BGB § 611 (Direktionsrecht), § 611 (Betriebliche Übung)
  1.  

28.07.92


1 AZR 87-92  

 <ansehen>

 Die Zusage einer Zulage an Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitskampfs allein dafür, daß sie sich an einem Streik nicht beteiligt haben, stellt eine unzulässige Maßregelung der streikenden Arbeitnehmer dar

  1.  

26.05.92


10 ABR 63-91

 <ansehen>

 Die Gerichte für Arbeitssachen entscheiden im Beschlußverfahren in Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Wirksamkeit oder den Inhalt von Betriebskollektivverträgen nach § 28 Abs. 2 AGB-DDR, die vor dem 1.7.1990 abgeschlossen worden sind.

ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1
  1.  

28.10.92


10 ABR 75-91  

 <ansehen>

 Wird in einem Betrieb ein Betriebsrat erst gewählt, nachdem sich der Arbeitgeber zur Stillegung des Betriebes entschlossen und mit der Stillegung begonnen hat, so kann der Betriebsrat auch dann nicht die Vereinbarung eines Sozialplanes verlangen, wenn dem Arbeitgeber im Zeitpunkt seines Entschlusses bekannt war, daß im Betrieb ein Betriebsrat gewählt werden soll

BetrVG § 111, § 112 Abs. 4

  1.  

28.10.92


10 AZR 128-92

 <ansehen>

 Sinn und Zweck der Sozialplanabfindung als Überbrückungshilfe rechtfertigen es, die Abfindung entsprechend der persönlichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Verhältnis zur tariflichen Arbeitszeit zu berechnen.

BetrVG § 75, § 112
GG Art. 3 Abs. 1
  1.  

28.10.92


10 AZR 129-92  

 <ansehen>

Sinn und Zweck der Sozialplanabfindung als Überbrückungshilfe rechtfertigen es, die Abfindung entsprechend der persönlichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Verhältnis zur tariflichen Arbeitszeit zu berechnen.


BetrVG § 75, § 112

GG Art. 3 Abs. 1 

  1.  

05.08.92


10 AZR 171-91  

 <ansehen>

 Bestimmt ein Tarifvertrag, daß eine Sonderzahlung in ihrer Höhe vom durchschnittlichen Verdienst mehrerer Monate aus tatsächlich bezahlten Stunden abhängig ist, so daß Zeiten ohne Arbeitsentgelt den Durchschnittsverdienst mindern, so haben Arbeitnehmer, die während des ganzen Berechnungszeitraumes keinen Arbeitsverdienst erzielt haben, auch keinen Anspruch auf die Sonderzahlung.

BGB § 611
  1.  

07.10.92


10 AZR 186-91  

 <ansehen>

 Macht eine tarifliche Regelung den Anspruch auf eine Jahreszahlung davon abhängig, daß das Arbeitsverhältnis an einem Stichtag "ungekündigt" ist, dann steht ein vor dem Stichtag abgeschlossener Aufhebungsvertrag einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht gleich

BGB § 611
  1.  

05.08.92


10 AZR 248-90

 <ansehen>

 Der BAT und diesen ergänzende Tarifverträge werden auch dann von einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Sinne von § 1 Abs. 4 Zuwendungs-TV angewendet, wenn arbeitsvertraglich die "Beschlüsse" einer bestimmten Stelle vereinbart sind, diese Beschlüsse die Anwendung des BAT und der diesen ergänzenden Tarifverträge vorschreiben.

  1.  

19.11.92


10 AZR 264-91  

 <ansehen>

 Eine einzelvertragliche Zusage, die den Anspruch auf eine einmalige Sonderzahlung von dem Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag abhängig macht, gilt auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung.

BGB § 611
  1.  

19.11.92


10 AZR 290-91  

 <ansehen>

 In einem von zwei verschiedenen Unternehmen gemeinsam geführten Betrieb können die Arbeitnehmer des einen Unternehmens nicht Gleichbehandlung mit den Arbeitnehmern des anderen Unternehmens verlangen.

BGB § 611
  1.  

17.12.92


10 AZR 306-91

 <ansehen>

 Wird im Geschäftsbereich eines Ministers für bestimmte Dienststellen bestimmt, daß Angestellte außertariflich eine Zulage erhalten und werden die auf diesen Dienststellen beschäftigten Arbeiter ohne sachlichen Grund von der Gewährung der Zulage ausgeschlossen, so kann ein Arbeiter unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz die Zulage auch dann verlangen, wenn in seiner Beschäftigungsdienststelle zulagenberechtigte Angestellte - gleich aus welchen Gründen - nicht beschäftigt werden.

  1.  

02.12.92


10 AZR 317-91

 <ansehen>

 Der den in einem optimierten Schichtsystem arbeitenden Arbeitnehmern nach dem Tarifvertrag zur Optimierung der Maschinenlaufzeiten in der Nord-Westdeutschen Textilindustrie vom 8. Juni 1988 zu gewährende Optimierungsausgleich ist grundsätzlich in Zeit zu gewähren.

  1.  

28.10.92


10 AZR 405-91

 <ansehen>

 Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis wegen eines vom Arbeitgeber angekündigten Personalabbaus selbst, so ist diese Kündigung jedenfalls dann nicht vom Arbeitgeber veranlaßt

BetrVG § 112, § 112a Abs. 1 S. 2
  1.  

28.10.92


10 AZR 406-91  

 <ansehen>

 Empfiehlt der Arbeitgeber anläßlich eines geplanten Personalabbaus den Arbeitnehmern auf einer Betriebsversammlung, sich nach anderen Arbeitsplätzen umzusehen, so ist eine deswegen erfolgte Eigenkündigung eines Arbeitnehmers auch dann vom Arbeitgeber aus Gründen der Betriebsänderung veranlaßt, wenn dem Arbeitnehmer wegen einer Verbesserung der Auftragslage nicht gekündigt worden wäre.

BetrVG § 112, § 112a Abs. 1 S. 2
  1.  

17.02.92


10 AZR 448-91  

 <ansehen>

Gerichtliche Entscheidung über den Inhalt einer Betriebsvereinbarung wirkt auch gegenüber den Arbeitnehmern, die Ansprüche aus der Betriebsvereinbarung geltend machen

BetrVG § 77 Abs. 1, 4, § 112 Abs. 1
ArbGG § 84
TVG § 9
  1.  

07.10.92


10 AZR 51-91  

 <ansehen>

Sollen teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer eine allein am Familienstand und der Kinderzahl orientierte tarifliche Sozialzulage nur entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilig erhalten, so muß dies ausdrücklich bestimmt sein.

  1.  

28.10.92


10 AZR 541-91  

 <ansehen>

 Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnisurteil

ArbGG § 61 Abs. 2
  1.  

05.08.92


10 AZR 88-90  

 <ansehen>

 Regelung über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung

BGB § 611
  1.  

17.12.92


10 AZR427-91

 <ansehen>

 Zahlung eines 13. Monatseinkommens

BGB § 611
  1.  

10.12.92


2 ABR 32-92

 <ansehen>

 verweigerte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung

BetrVG § 103
ArbGG § 83, § 87, § 94
BGB § 626
  1.  

21.05.92


2 AZR 10-92  

 <ansehen>

 Pflichtenkollision wegen der Personensorge für ihr Kind

BGB § 616
KSchG § 1 Abs. 2
  1.  

05.11.92


2 AZR 147-92  

 <ansehen>

 Erklärt der Arbeitnehmer, er werde krank, wenn der Arbeitgeber ihm den im bisherigen Umfang bewilligten Urlaub nicht verlängere, obwohl er im Zeitpunkt dieser Ankündigung nicht krank war und sich aufgrund bestimmter Beschwerden auch noch nicht krank fühlen konnte, so ist ein solches Verhalten ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitnehmer später tatsächlich erkrankt, an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben.

BGB § 626
58a
05.11.92
2 AZR 287/92 <ansehen> Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines rassistischen Witzes

KSchG § 1 Abs. 2
PersVG  § 72 Abs. 1 Nr. 9
  1.  

09.09.92


2 AZR 190-92

 <ansehen>

 Als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung kann in Ausnahmefällen auch Krankheit des Arbeitnehmers in Betracht kommen

BGB § 626
  1.  

13.08.92


2 AZR 22-92  

 <ansehen>

 Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Betriebsstillegung nach § 15 Abs. 4 KSchG

BetrVG § 103
KSchG § 1, § 15 Abs. 4
  1.  

15.10.92


2 AZR 227-92

 <ansehen>

Die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin
enthält in der Regel eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts
und verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot des § 611 a BGB
BGB § 611a
  1.  

29.10.92


2 AZR 267-92  

 <ansehen>

 Setzt ein Luftfahrtunternehmen Flugpersonal von einem in einem Staat gelegenen Ort aus regelmäßig nur auf Flugstrecken innerhalb dieses Staates ein, so unterliegen dessen Arbeitsverträge ohne Rechtswahl nach der Regelanknüpfung des Art. 30 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB n. F. dem Recht dieses Staates

BGB § 613a
  1.  

10.12.92


2 AZR 269-92  

 <ansehen>

 die Einräumung eines vertraglichen Bestimmungsrechts bei Änderungen der Geschäftsgrundlage

KSchG § 2
  1.  

10.12.92


2 AZR 271-92  

 <ansehen>

 Das Mitarbeitervertretungsrecht der katholischen Kirche (MAVO) gilt aufgrund des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen nach Art 140. GG, Art. 137 Abs. 3 WRV nicht nur in den Einrichtungen der verfaßten Kirche (§ 1 Abs. 1 Ziff. 2 MAVO), sondern auch in privatrechtlichen Einrichtungen sonstiger kirchlicher Rechtsträger (§ 1 Abs. 1 Ziff. 4 MAVO).

BGB § 626
KSchG § 1, § 9
  1.  

11.11.92


2 AZR 328-92  

 <ansehen>

 Annahme eines Kündigungsschreibens des Arbeitgebers

  1.  

23.01.92


2 AZR 389-91

 <ansehen>

 Das Bedürfnis an einer durch Witterung und Saison bedingten flexiblen Personalplanung im produktiven Bereich rechtfertigt die erheblich kürzeren Grundfristen für Arbeiter.

BGB § 622
GG Art. 3 Abs. 1
  1.  

21.05.92


2 AZR 399-91  

 <ansehen>

 Ist der Arbeitnehmer bereits längere Zeit arbeitsunfähig krank (hier: 1 ½ Jahre) und ist im Zeitpunkt der Kündigung die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit noch völlig ungewiß, so kann diese Ungewißheit wie eine feststehende dauernde Arbeitsunfähigkeit zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führen

BetrVG § 102
KSchG § 1
  1.  

06.02.92


2 AZR 408-91

 <ansehen>

Anfechtung einer in Unkenntnis der Schwangerschaft erklärten Eigenkündigung
MuSchG § 9
  1.  

16.01.92


2 AZR 412-91  

 <ansehen>

 Möglichkeit der Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen widerrechtlicher Drohung mit einer - nicht ernsthaft in Betracht zu ziehenden – ordentlichen Kündigung.

BGB § 611
  1.  

26.03.92


2 AZR 443-91  

 <ansehen>

 Zulässigkeit des Rechtsweges

  1.  

21.05.92


2 AZR 449-91  

 <ansehen>

 Betriebsübergang (§ 613 a BGB) und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

BGB § 613a
KSchG § 1 Abs. 3
  1.  

23.01.92


2 AZR 460-91  

 <ansehen>

verlängerte Kündigungsfrist nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit
von einem Monat zum Monatsende
BGB § 622
GG Art. 3 Abs. 1
  1.  

29.10.92


2 AZR 460-92  

 <ansehen>

 Der Grundsatz, daß es bei der Kündigung durch den Leiter einer Personalabteilung nicht der Vorlage einer Vollmachtsurkunde bedarf

  1.  

23.01.92


2 AZR 470-91  

 <ansehen>

 Die Grundkündigungsfrist des § 2 Ziff. 6 MTV Arbeiter nordrheinische Textilindustrie von zwei Wochen zum Wochenende verstößt gemessen an der für Angestellte geltenden Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartal (§ 9 Ziff. 3 des Manteltarifvertrages für Angestellte vom 27.11.1969) nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

BGB § 622
GG Art. 3 Abs. 1
  1.  

02.04.92


2 AZR 516-91  

 <ansehen>

 Die Grundkündigungsfrist des § 12 Ziff. 1.1 BRTV-Bau (von 12 Werktagen) enthält eine sog. eigenständige Kündigungsregelung und verstößt im Vergleich zu der für Angestellte im Baugewerbe geltenden Kündigungsfrist (von 6 Wochen zum Quartal) wegen der Besonderheiten des Baugewerbes bei gewerblichen Arbeitnehmern nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

BGB § 622 Abs. 2
GG Art. 3 Abs. 1
  1.  

26.03.92


2 AZR 519-91  

 <ansehen>

Eine Verdachtskündigung liegt nur dann vor, wenn und soweit der
Arbeitgeber die Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines nicht
erwiesenen Verhaltens habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
erforderliche Vertrauen zerstört
BGB § 626
  1.  

21.05.92


2 AZR 551-91  

 <ansehen>

 Auch eine wegen Nichtanhörung des Arbeitnehmers nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BAT formell unwirksame Abmahnung entfaltet die regelmäßig vor einer verhaltensbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) erforderliche Warnfunktion.

KSchG § 1 Abs. 2
  1.  

16.01.92


2 AZR 657-87  

 <ansehen>

 Der Zweite Senat des BAG vertritt die Auffassung, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Fristen für die Kündigung von Angestellten vom 9.7.1926, zuletzt geändert durch Art. 4 Beschäftigungsförderungsgesetz 1985, mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit danach die Beschäftigung von mehr als zwei Angestellten durch den Arbeitgeber Voraussetzung für die Verlängerung der Kündigungsfristen von Angestellten ist.

BGB § 622 Abs. 1 Satz 1
GG Art. 3 Abs. 1,
  1.  

22.07.92


2 AZR 85-92

 <ansehen>

Ein zum Immissionsschutzbeauftragten vom Arbeitgeber und Anlagenbetreiber
bestellter Arbeitnehmer kann dieses Amt durch einseitige Erklärung jederzeit
ohne Zustimmung des Arbeitgebers und ohne Rücksicht darauf niederlegen, ob er nach dem zu Grunde liegenden Arbeitsverhältnis zur Fortführung des Amtes
verpflichtet ist.
KSchG Verhaltens-, betriebsbedingte Kündigung § 1
  1.  

10.03.92


3 ABR 54-91  

 <ansehen>

 Betriebsvereinbarungen über eine betriebliche Altersversorgung sind kündbar.

- BetrVG § 77 Abs. 4, 5, § 2 Abs. 1
  1.  

27.10.92


3 AZR 101-92

 <ansehen>

 Scheidet ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalles mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis aus, so ist die Anwartschaft vom Arbeitgeber nach § 2 BetrAVG anteilig zu berechnen und mit ihrem Teilwert aufrechtzuerhalten.

BGB § 613a
  1.  

11.02.92


3 AZR 113-91  

 <ansehen>

 Sieht ein Tarifvertrag vor, daß Leistungen einer gemeinsamen Einrichtung (ZVK für das Baugewerbe) auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung angerechnet werden können, muß die betriebliche Versorgungsordnung geändert werden, wenn diese Leistungen auch angerechnet werden sollen.

BetrVG § 87
  1.  

11.02.92


3 AZR 117-91  

 <ansehen>

 Wird ein Betrieb im Rahmen eines Konkursverfahrens veräußert, ist § 613 a BGB insoweit nicht anwendbar, wie diese Vorschrift die Haftung des Betriebserwerbers für schon entstandene Ansprüche vorsieht.

BGB § 613a
  1.  

11.02.92


3 AZR 138-91

 <ansehen>

 Eine Gruppenunterstützungskasse, die als eingetragener Verein das satzungsgemäße Ziel verfolgt, Arbeitnehmer ihrer Trägerunternehmen zu versorgen, muß Leistungen nur erbringen, solange der Arbeitgeber, der die Versorgung zugesagt hat, zu dem Trägerunternehmen gehört

  1.  

10.03.92


3 AZR 140-91  

 <ansehen>

 Der Pensions-Sicherungs-Verein muß Verbesserungen der Versorgungszusage durch den Arbeitgeber hinnehmen und für eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft Insolvenzschutz leisten

  1.  

28.04.92


3 AZR 142-91  

 <ansehen>

 Anpassung von Betriebsrenten

  1.  

10.03.92


3 AZR 153-91

 <ansehen>

 Eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung (§ 1 Abs. 2 S. 1 BetrAVG) setzt woraus, daß die Lebensversicherung von dem Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wurde.

BGB § 622 Abs. 5
GG Art. 12
  1.  

21.01.92


3 AZR 21-91

 <ansehen>

 Der unverfallbare Teil einer Versorgungsanwartschaft ist gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.

BetrVG § 5 Abs. 3, § 77 Abs. 4
  1.  

10.03.92


3 AZR 221-91  

 <ansehen>

 Bei der Teilschließung einer Unterstützungskasse hat der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG zu beachten.

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 8, 10
  1.  

12.05.92


3 AZR 226-91  

 <ansehen>

 Nach § 6 des Tarifvertrages über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe (VersTV) braucht der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes Arbeitnehmer nicht bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu versichern, wenn die Arbeitnehmer für nicht mehr als zwölf Monate eingestellt werden.

  1.  

06.10.92


3 AZR 242-91  

 <ansehen>

 Auch ohne Abschluß eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages haftet das herrschende Unternehmen für Verbindlichkeiten des beherrschten Unternehmens, wenn ein qualifiziert faktischer Konzern vorliegt

ArbGG § 62 Abs. 2, § 74 Abs. 1
  1.  

28.04.92


3 AZR 244-91  

 <ansehen>

 Anpassung von Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung

  1.  

12.05.92


3 AZR 247-91

 <ansehen>

§ 613 a Abs. 1 S. 1 BGB schützt Arbeitnehmer vor einer unberechtigten
Änderung ihrer Arbeitsbedingungen durch Änderungs- und Erlaßverträge.
C:\WEB\BRWeb\security\gesetze-archiv\bgb\bgb-613a.html§ 613a
  1.  

28.07.92


3 AZR 308-90

 <ansehen>

 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die sachfremde Differenzierung zwischen Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung.

GG Art. 3, Art. 20 Abs. 3
  1.  

10.03.92


3 AZR 352-91

 <ansehen>

 Sieht eine betriebliche Versorgungsordnung vor, daß die "Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung" bei der Ermittlung einer Gesamtversorgungsobergrenze berücksichtigt werden soll, so ist damit im Zweifel der Betrag der Bruttorente gemeint.

BetrVG § 99
BGB § 133, § 157
  1.  

28.04.92


3 AZR 356-91  

 <ansehen>

 Anpassung von Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung

  1.  

16.11.92


3 AZR 393-92

 <ansehen>

 Den Prozeßbevollmächtigten einer Partei trifft an der Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist ein Verschulden, wenn er den Ablauf der (Haupt-) Frist nicht im Fristenkalender eintragen, sondern nur Vor- oder Bearbeitungsfristen notieren läßt und deren Einhaltung überwacht.

ArbGG § 74
  1.  

06.10.92


3 AZR 41-92

 <ansehen>

 Wird eine betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse zugesagt, gehen im Konkurs des Arbeitgebers (Trägerunternehmens) die Forderungen der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber nach § 9 Abs. 2 BetrAVG auf den PSV über

  1.  

17.11.92


3 AZR 51-92  

 <ansehen>

 Einbußen bei einer Direktversicherung nach § 1 Abs. 2 BetrAVG (hier: Kapitallebensversicherung), die dem durch ein unwiderrufliches Bezugsrecht begünstigten Arbeitnehmer entstanden sind, weil der Arbeitgeber die Beiträge an den Versicherer nicht vertragsgemäß entrichtet hat, sind nicht insolvenzgesichert.

  1.  

07.07.92


3 AZR 522-91  

 <ansehen>

 Wird eine Betriebsvereinbarung über eine betriebliche Altersversorgung durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung abgelöst, so darf aus triftigen Gründen in zeitanteilig erdiente dienstzeitunabhängige Zuwächse (geschützter Bemessungsfaktor "Endgehalt") eingegriffen werden (ständige Rechtsprechung des Senats).

  1.  

06.10.92


3 AZR 533-91  

 <ansehen>

 Schuldner der den Arbeitnehmern der Hafeneinzelbetriebe im Hamburger Hafen zustehenden Zusatzversorgung ist der jeweilige Inhaber der Hafeneinzelbetriebe, nicht die Gesamthafenbetriebsgesellschaft.

  1.  

17.11.92


3 AZR 76-92

 <ansehen>

 Verspricht der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung nach den Regelungen einer Unterstützungskasse, sind spätere Eingriffe in die Versorgungszusagen nicht beliebig zulässig.

  1.  

10.03.92


3 AZR 81-91  

 <ansehen>

 Allein aus dem Beitritt des öffentlichen Arbeitgebers zu einer Zusatzversorgungskasse kann der Arbeitnehmer noch kein Recht herleiten, an dem Versorgungswerk der Kasse beteiligt zu werden.

BGB § 611
  1.  

21.01.92


3 AZR 82-91

 <ansehen>

 § 4 Abs. 1 BetrAVG gibt dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer keinen Anspruch gegen den bisherigen Versorgungsschuldner, die Versorgungsverpflichtung auf einen anderen Versorgungsschuldner zu übertragen.

  1.  

11.11.92


4 AZR 116-92  

 <ansehen>

 Für Arbeit, die bei kontinuierlicher Schichtarbeit entsprechend dem Schichtplan an einem Wochenfeiertag geleistet wird, ist nach Nr. 34 bzw. Nr. 35 des Rahmentarifvertrags Steine und Erden Feiertagszuschlag in Höhe von 125 % bzw. 150 % zu zahlen.

  1.  

02.12.92


4 AZR 126-92  

 <ansehen>

 Ausgebildete Sportlehrer, die in Suchtkliniken Bewegungsspiele durchführen, sind nicht nach VergGr. II a der Anlage 1 a zum BAT zu vergüten.

  1.  

02.12.92


4 AZR 152-92  

 <ansehen>

 Die für den Tatbestand einer mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung erforderliche stärkere nachteilige Betroffenheit eines Geschlechts durch eine Regelung setzt voraus, daß der Anteil der Angehörigen dieses Geschlechts unter den nachteilig Betroffenen erheblich höher ist als unter den von der Regelung Begünstigten.

  1.  

21.10.92


4 AZR 156-92  

 <ansehen>

 Diplomsportlehrer an Hochschulen, deren Tätigkeit durch die Lehrtätigkeit geprägt wird, sind nach der Vorbemerkung Nr. 5 zur Anlage 1 a zum BAT von der allgemeinen Vergütungsordnung ausgenommen.

  1.  

26.08.92


4 AZR 210-92

 <ansehen>

 Die korrigierende Rückgruppierung eines Arbeitnehmers unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats.

BPersVG § 75
TVG § 2
  1.  

29.01.92


4 AZR 259-91

 <ansehen>

 Eine ausgebildete Krankenschwester/Krankenpfleger, die in einem Heim für Schwer- und Schwerstbehinderte beschäftigt wird und die überwiegend mit pflegerischen und medizinischen Hilfsaufgaben betraut ist, ist nach der Anlage 10 b zum Tarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes nicht als Erzieher (in), sondern als Krankenschwester bzw. Krankenpfleger einzugruppieren.

TVG § 1 (Auslegung)
TVG § 1 (Tarifverträge)
  1.  

02.12.92


4 AZR 277-92

 <ansehen>

 Eine Berufungsbegründungsschrift ist von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt zu unterschreiben.

TVG § 4 Abs. 1, § 3 Abs. 1
  1.  

21.10.92


4 AZR 28-92  

 <ansehen>

 Wird im Arbeitsvertrag auf den Bundesangestelltentarifvertrag und den diesen ergänzende oder ändernde Tarifverträge verwiesen, so ist bei angestellten Lehrkräften auch die Vorbemerkung Nr. 5 zur Anlage 1 zum BAT in Bezug genommen, nach der die Anlage 1 auf Lehrkräfte keine Anwendung findet.

  1.  

29.01.92


4 AZR 293-91  

 <ansehen>

 Wird der Stundenlohn der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer zum Ausgleich einer tariflichen Arbeitszeitverkürzung erhöht, haben teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bei unveränderter Arbeitszeit Anspruch auf eine entsprechende Lohnerhöhung je Arbeitsstunde.

  1.  

29.01.92


4 AZR 294-91

 <ansehen>

 Von dem persönlichen Geltungsbereich des Manteltarifvertrages 1986 zwischen dem Reichsbund der Kriegsopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen e.V. und der Gewerkschaft HBV sowie der DAG werden auch Arbeiter erfaßt.

TVG § 3
  1.  

23.09.92


4 AZR 30-92  

 <ansehen>

 Sind männliche und weibliche Arbeitnehmer mit der gleichen Arbeit beschäftigt und entlohnt der Arbeitgeber fast die Hälfte der Männer, dagegen nur 1/10 der Frauen über Tarif, dann liegt hierin ein Verstoß gegen § 612 Abs. 3 BGB, wenn die höhere Entlohnung der männlichen Arbeitnehmer nicht durch Gründe gerechtfertigt ist, die nicht auf das Geschlecht bezogen sind

BGB § 612 Abs. 3, § 611a Abs. 1
  1.  

12.02.92


4 AZR 310-91

 <ansehen>

 Die "ständige Unterstellung von Angestellten" i. S. der VergGr. I b, I a und I BAT setzt voraus, daß zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, bei denen - für sich genommen - dem Angestellten die erforderliche Zahl von Angestellten unterstellt ist.

  1.  

12.02.92


4 AZR 314-91  

 <ansehen>

 Wenn tarifliche Normen und ihnen entsprechende Arbeitsvertragsrichtlinien, die der Arbeitgeber einseitig festgelegt hat und mit seinen Arbeitnehmern vereinbart (hier: AVR-Caritas), das Ermessen des Arbeitgebers bei der Anordnung von Bereitschaftsdienst durch bestimmte Vorgaben beschränken, ist davon auszugehen, daß sie es im übrigen der Entscheidung des Arbeitgebers überlassen wollen, ob er Bereitschaftsdienst anordnen will. Für eine Überprüfung der Entscheidung des Arbeitgebers auf Billigkeit und Rechtsmißbrauch ist dann grundsätzlich kein Raum.

  1.  

25.08.92


4 AZR 329-91

 <ansehen>

 Tarifvertragsparteien können für den mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Stelle des Urlaubsanspruches tretenden Abgeltungsanspruch Ausschlußfristen jedenfalls im Umfang des tariflichen Urlaubsanspruchs vereinbaren.

  1.  

18.03.92


4 AZR 339-91  

 <ansehen>

 § 4 Abs. 5 TVG (Nachwirkung von Tarifverträgen) ist auf jeden Fall des Wegfalls der Tarifbindung anzuwenden.

TVG § 4 Abs. 5, § 3 Abs. 3
  1.  

12.02.92


4 AZR 350-91  

 <ansehen>

 Arbeitet ein Arbeitnehmer in der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie im nordwestdeutschen Raum im sog. Freischichtenmodell während seiner Freischicht, so kann er nur Überstundenbezahlung, nicht aber die Bezahlung wie an Feiertagen verlangen.

TVG Tarifverträge: Holz § 1
  1.  

18.03.92


4 AZR 374-91  

 <ansehen>

 Nach dem Rahmentarifvertrag für technische Angestellte des Baugewerbes hat ein Arbeitnehmer nur dann Anspruch auf fiktive Rückumzugskosten, wenn er an einen neuen Arbeitsort ohne Änderung seines Arbeitsvertrages versetzt worden ist

TVG Tarifverträge: Bau § 1
  1.  

18.03.92


4 AZR 387-91  

 <ansehen>

 Der Manteltarifvertrag für die Druckindustrie enthält eine Regelung für die Bezahlung von Feiertagen.

TVG Tarifverträge: Druckindustrie § 1
  1.  

13.05.92


4 AZR 393-91  

 <ansehen>

 Die Eingruppierungserlasse für Lehrer unterliegen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle.

  1.  

13.05.92


4 AZR 424-91  

 <ansehen>

 Die in VergGr. I b Fallgr. 2 MTA geforderte "zweite Staatsprüfung", damit der Angestellte bereits nach elfjähriger (statt: fünfzehnjähriger) Bewährung höhergruppiert werden kann, setzt kein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium voraus.

  1.  

29.04.92


4 AZR 432-91  

 <ansehen>

 Eine Klage auf Einwirkung zur Durchführung eines Tarifvertrags ist auch dann als Leistungsklage zulässig, wenn kein bestimmtes Einwirkungsmittel benannt wird (Aufgabe von BAGE 57, 268, 274 = AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

GG Art. 9 Abs. 3
TVG § 1 (Durchführungspflicht), § 4, § 9
  1.  

29.04.92


4 AZR 458-91

 <ansehen>

 Hängt die Eingruppierung einer Stationsschwester von der Zahl der ihr unterstellten Pflegepersonen ab, so sind Erzieher nicht mitzuzählen, soweit die Tarifvertragsparteien nichts anderes bestimmen.

126a 29.04.92 4 AZR 469/91 <ansehen> Tarifvertrag: Klage auf Einwirkung zur Durchführung

GG Art. 9 Abs. 3
TVG §§ 1,    4,  9
  1.  

23.09.92


4 AZR 47-92

 <ansehen>

 Die unterschiedlichen Kündigungsfristen in den neuen und alten Bundesländern verstoßen nicht gegen den Gleichheitssatz.

  1.  

29.07.92


4 AZR 502-91

 <ansehen>

 Das Tatbestandsmerkmal der "schweren körperlichen Arbeit" im Lohntarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen stellt nicht allein auf die muskulöse Belastung des Arbeitnehmers ab.

TVG Tarifverträge: Einzelhandel § 1
  1.  

29.07.92


4 AZR 512-91

 <ansehen>

 Ein gewerblicher Arbeitnehmer des Baugewerbes hat Anspruch auf Auslösung, wenn er (1) auf einer Baustelle tätig wird, die mehr als 25 km vom Betrieb entfernt ist, (2) ihm die tägliche Rückkehr zur Wohnung nicht zugemutet werden kann und (3) hierdurch eine getrennte Haushaltsführung verursacht wird.

TVG Tarifverträge: Bau § 1
  1.  

26.08.92


4 AZR 517-91  

 <ansehen>

 Eine Heilerziehungshelferin kann nicht in die Vergütungsgruppen für Krankenpflegehelferinnen eingruppiert werden.

  1.  

23.09.92


4 AZR 562-91  

 <ansehen>

 Der Arbeitgeber hat seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, erfüllt, wenn er eine Pausenregelung schafft, die den Arbeitnehmern ermöglicht, die Ruhepause zu nehmen.

  1.  

23.09.92


4 AZR 566-91

 <ansehen>

 Kann die Tätigkeit eines Beschäftigten nach Ziff. 5. 2 Abs. 2 des Tarifvertrages für die beim NDR beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Personen nur aus wichtigem Grund beendet werden, so hat der Beschäftigte im Fall einer vom NDR auf Dauer vorgenommenen Verminderung seiner Tätigkeit um mindestens 50 % Anspruch auf die sich aus Ziff. 5. 3 des Tarifvertrags ergebenden Ausgleichszahlungen.

  1.  

23.09.92


4 AZR 66-92

 <ansehen>

 Nach § 4 Nr. 2 S. 4 des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Groß- und Außenhandel NRW ist samstags nach 13. 00 Uhr geleistete Arbeit zuschlagspflichtig unabhängig davon, ob es sich bei der geleisteten Arbeit um Mehrarbeit i. S. dieses Tarifvertrages handelt.

  1.  

21.10.92


4 AZR 69-92  

 <ansehen>

 Leitende Krankengymnasten, denen mindestens 16 Krankengymnasten oder Angestellte in der Tätigkeit von Krankengymnasten durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind, sind in VergGr. IV BAT Fallgruppe 7 eingruppiert. Bei der Berechnung der Unterstellten sind auch ausgebildete Praktikanten als Angestellte zu berücksichtigen. Dies gilt zumindest dann, wenn sie in die Patientenbehandlung voll einbezogen werden.

  1.  

21.10.92


4 AZR 73-92

 <ansehen>

 Auf die für eine Höherstufung innerhalb der Gruppe 3 des Gehaltstarifvertrages für die kaufmännischen und technischen Angestellten und Auszubildenden in der Milch-, Käse- und Schmelzkäseindustrie zurückzulegende Zeit von zwei Jahren ist ein Erziehungsurlaub von 10 Monaten anzurechnen.

TVG Tarifverträge: Milch-, Käse-, Schmelzkäseindustrie § 1
  1.  

11.11.92


4 AZR 83-92

 <ansehen>

 Es wird dabei verblieben, daß der absolute Revisionsgrund einer fehlenden Begründung nur dann vorliegt, wenn das Urteil mehr als ein Jahr nach der Verkündung zur Geschäftsstelle gelangt und aus den Umständen ersichtlich ist, daß der. festgestellte Sachverhalt und die Entscheidungsgründe nicht dem Beratungsergebnis entsprechen.

ArbGG § 9 Abs. 5
  1.  

21.10.92


4 AZR 88-92  

 <ansehen>

Steigen im Laufe der Zeit die Anforderungen an die Berufstätigkeit eines
Arbeitnehmers und lassen die Tarifvertragsparteien dieEingruppierungsmerkmale
gleichwohl unberührt, so sind die Gerichte für Arbeitssachen nicht befugt, den
Tarifvertrag korrigierend auszulegen.
  1.  

11.11.92


4 AZR 90-92

 <ansehen>

 Nach § 3 Nr. 9 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer und Auszubildenden in der Milch-, Käse- und Schmelzkäseindustrie erhalten Arbeitnehmer, die an arbeitsfreien Tagen zur Arbeit herangezogen werden, Zuschläge nur für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit.

  1.  

02.12.92


5 AS 13-92  

 <ansehen>

 Bei einer Zusammenhangsklage nach § 2 Abs. 3 ArbGG muß die Partei der Zusammenhangsklage nicht identisch sein mit der Partei der Hauptklage. Es genügt, wenn die Partei der Hauptklage auch Partei der Zusammenhangsklage ist.

ArbGG § 46 Abs. 2 S. 1, § 5 Abs. 1, § 2 Abs. 3
  1.  

01.07.92


5 AS 4-92

 <ansehen>

 Verweisungsbeschlüsse nach § 17 a GVG n.F. sind förmlich zuzustellen (§ 329 Abs. 3 ZPO).

ArbGG § 9 Abs. 5

  1.  

27.10.92


5 AS 5-92  

 <ansehen>

 Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

ArbGG § 48 Abs. 1
  1.  

15.01.92


5 AZR 15-91

 <ansehen>

 Für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung nach § 133 AFG ist anders als für Klagen auf Berichtigung der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben

ArbGG (n. F.) § 2 Abs. 1 Nr. 3
142a 08.04.92 5 AZR 101/91 <ansehen> Personalakte: Begriff - Abgrenzung zur "Verfahrensakte - Einsichtsrecht

BAT § 13

BGB § 611 Abs. 1
  1.  

08.04.92


5 AZR 189-86

 <ansehen>

 Der Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des BAG vom 5.8.1987

GG Art. 3 Abs. 1
  1.  

09.09.92


5 AZR 236-92

 <ansehen>

 Wird ein Schiffsoffizier während seines Urlaubs arbeitsunfähig krank, so ist ihm für die Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen die Heuer nach dem Lohnausfallprinzip weiterzuzahlen.

BGB § 616 Abs. 2 S. 1
  1.  

11.03.92


5 AZR 237-91

 <ansehen>

 ob dem Kläger gegen das beklagte Land aufgrund einer nebenberuflichen Teilzeittätigkeit für die Zeit vom 15.9.1986 bis zum 31.12.1989 restliche Vergütungsansprüche zustehen.

BGB § 611, § 612 Abs. 2
GG Art. 3
  1.  

27.05.92


5 AZR 252-91

 <ansehen>

 ob Berufsschulzeiten mit 8 Stunden auf die gesetzlich höchstzulässige Arbeitszeit von 40 Wochenstunden oder ob sie im Umfang der anteiligen tariflich verkürzten Arbeitszeit auf diese anzurechnen sind.

JArbSchG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 2 Nr. 1,Abs. 4, § 21a Abs. 1 Nr. 1
  1.  

25.03.92


5 AZR 254-91  

 <ansehen>

 Es bedarf einer ausdrücklichen Regelung in einem Vergleich, wenn eine Abfindung im Kündigungsschutzprozeß (§§ 9, 10 KSchG) entgegen § 117 Abs. 2 AFG nicht um den darauf entfallenden Anteil der Arbeitslosenunterstützung gekürzt werden soll, sondern die auf die Bundesanstalt übergegangenen Ansprüche vom Arbeitgeber getragen werden sollen.

  1.  

29.01.92


5 AZR 266-90  

 <ansehen>

 Lehrer an nordrhein-westfälischen Ersatzschulen, mit denen vertraglich die Anwendung der beamtenrechtlichen Grundsätze vereinbart ist, soweit diese Grundsätze nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen, können entsprechend § 85 a LBG NW Anspruch auf Beurlaubung oder Ermäßigung der Arbeitszeit zur Kinderbetreuung haben. § 85 a LBG NW beruht nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes.

  1.  

12.02.92


5 AZR 297-90

 <ansehen>

 Die Rückabwicklung der vom Arbeitgeber gewährten Vergütung im Zeitraum der vom Arbeitnehmer erzwungenen Weiterbeschäftigung hat nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zu erfolgen.

  1.  

15.07.92


5 AZR 312-91  

 <ansehen>

 Mit der von einem Arzt ausgestellten Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeiter grundsätzlich die Voraussetzungen für den Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäß § 1 Abs. 1 LohnFG belegen.

  1.  

29.01.92


5 AZR 37-91

 <ansehen>

 Wird ein Arbeitnehmer gemäß § 74 SGB V zur Wiedereingliederung beschäftigt, so wird davon die bestehende Arbeitsunfähigkeit nicht berührt.

BGB § 612 Abs. 1
  1.  

29.10.92

5 AZR 377-92  

 <ansehen>

Ablehnung wegen Befangenheit: Keine Willkür bei Festhalten an anerkannter Rechtsprechung

  1.  

24.06.92


5 AZR 384-91  

 <ansehen>

 Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen sind in aller Regel Arbeitnehmer, auch wenn es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.

BGB § 611
  1.  

05.08.92


5 AZR 407-91  

 <ansehen>

 ob die Beklagte dem Kläger Lohnfortzahlung für bestimmte Samstage schuldet, für die sie Mehrarbeit angeordnet hatte, an denen der Kläger jedoch arbeitsunfähig erkrankt war.

TVG § 1(Auslegung), § 1 (Tarifverträge)
  1.  

09.09.92


5 AZR 456-91  

 <ansehen>

 Für Streitigkeiten zwischen dem Mitglied einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem/diakonischem Mitarbeitervertretungsrecht und dem Dienstgeber über die Erstattung von Kosten, die dem Mitglied beim Handeln für die Mitarbeitervertretung entstanden sind

ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1
  1.  

09.09.92


5 AZR 509-91  

 <ansehen>

 Ein vom Arbeitgeber berichtigtes Zeugnis ist auf das ursprüngliche Ausstellungsdatum zurückzudatieren, wenn die verspätete Ausstellung nicht vom Arbeitnehmer zu vertreten ist.

BGB § 630
  1.  

19.08.92


5 AZR 513-91  

 <ansehen>

 Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat im Bereich der Vergütung nur dann Vorrang vor dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn es sich um individuell vereinbarte Löhne und Gehälter handelt

  1.  

29.01.92


5 AZR 518-90  

 <ansehen>

 Dient eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit dem Ausgleich besonderer Belastungen, so können Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf anteilige Arbeitszeitverkürzung haben.

BGB § 612 Abs. 2
GG Art. 3
  1.  

05.08.92


5 AZR 531-91

 <ansehen>

 Der Arbeitnehmer kann beanspruchen, daß eine zu Unrecht erteilte Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird

BGB § 611
  1.  

12.02.92


5 AZR 566-90

 <ansehen>

 Nach § 15 Abs. 6 b BAT (früher SR 2 a Nr. 6 Abschn. B Abs. 6 BAT) sind grundsätzlich auch Teilzeitbeschäftigte zur Leistung von Rufbereitschaft verpflichtet.

  1.  

23.09.92


5 AZR 569-91

 <ansehen>

 Der Senat neigt zu der Auffassung, daß auf Darlehensverträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das AGB-Gesetz anwendbar ist

  1.  

26.02.92


5 AZR 99-91  

 <ansehen>

 Ein Gesamthafenbetrieb kann von einer Reederei verlangen, daß sie die Ausführung von Hafenarbeiten (hier: Ladungsbefestigungsarbeiten) auf ihrem Schiff während des Be- und Entladevorgangs im Hafen nur von Arbeitern mit Hafenarbeitskarte ausführen läßt.

  1.  

24.09.92


6 AZR 101-90  

 <ansehen>

Bewertung der Wartezeit von Rettungssanitätern
als Arbeitsbereitschaft oder als Überstunden.
  1.  

30.07.92


6 AZR 11-92

 <ansehen>

 Der TVAng Bundespost findet auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung, das im Beitrittsgebiet begründet ist ArbGG § 11 Abs. 2, § 76 Abs. 1 S. 1, 3, Abs. 2 S. 1

GG Art. 3 Abs. 1, 2, Art. 9 Abs. 3

  1.  

21.05.92


6 AZR 114-91  

 <ansehen>

 die tariflich zulässige Dauer von Wiederaufnahmeproben bei Bühnenwerken.

  1.  

11.06.92


6 AZR 122-91

 <ansehen>

 Vergütung des Klägers bei Gewährung von Freizeitausgleich für Sonntagsarbeit an Wochenfeiertagen.

  1.  

13.02.92


6 AZR 149-90  

 <ansehen>

Die Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte an Musikschulen im
Bereich der VkA (SR 2 1 II BAT) enthalten für die Berechnung des Durchschnitts
der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit keine von § 15 Abs. 1 S. 2 BAT
abweichende Bestimmung.
  1.  

30.07.92


6 AZR 169-91  

 <ansehen>

 Übergangsgeld, das ein Angestellter beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erhält (§§ 62 bis 64 BAT), ist Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 c ZPO und § 850 e Nr. 2 Buchst. a ZPO.

  1.  

30.04.92


6 AZR 18-91

 <ansehen>

 Wird Feuerwehrpersonal im Bereich des Bundesministers der Verteidigung zurArbeitsleistung während einer dienstplanmäßigen Freischicht herangezogen, so liegen Überstunden im Sinne des § 19 Abs. 2 MTB II vor. Der Lohn für diese Überstunden ist grundsätzlich nach Nr. 8 Abs. 4 SR 2 a MTB II und nicht nach § 30 Abs. 5 MTB II zu berechnen.

  1.  

11.06.92


6 AZR 193-91  

 <ansehen>

 Zahlung eines tariflichen Meisterzuschlags.

  1.  

11.06.92


6 AZR 218-91  

 <ansehen>

 Ein Schulhausmeister, auf dessen Arbeitsverhältnis der BAT und der BZT-A/NRW anzuwenden sind, kann verpflichtet werden, während der Schulferien in Vertretung beurlaubter Schulhausmeister benachbarte Schulen desselben Schulbezirks vorübergehend mitzubetreuen.

  1.  

05.11.92


6 AZR 228-91

 <ansehen>

 regelmäßige Arbeitsstelle

  1.  

25.06.92


6 AZR 279-91  

 <ansehen>

 Nach § 4 Abs. 2 S. 1 TVK kann der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung durch das Gesundheitsamt feststellen lassen, ob der Musiker "arbeitsfähig und frei von ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten" ist.

  1.  

30.07.92


6 AZR 283-91  

 <ansehen>

 Der Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung an einem sogenannten Vorfeiertag

  1.  

13.08.92


6 AZR 299-91  

 <ansehen>

 Wird ein für nicht mehr als zwölf Monate eingestellter Arbeitnehmer gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 Versorgungs-TV rückwirkend versichert, weil das Arbeitsverhältnis über zwölf Monate hinaus verlängert oder fortgesetzt wird, so hat der Arbeitgeber gemäß § 11 Versorgungs-TV die für die Zeit vom Beginn des Arbeitsverhältnisses an zu zahlende Umlage im Monat der Zahlung bis zu einem Betrag von 175, -- DM pauschal zu versteuern. Der diesen Betrag übersteigende Teil der Umlage ist vom Arbeitnehmer zu versteuern.«

GG Art. 3 Abs. 1
  1.  

12.03.92


6 AZR 311-90  

 <ansehen>

 Bestimmt ein Tarifvertrag, daß sich die Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nach dem Arbeitsanfall richtet, ohne zugleich eine bestimmte Dauer der Arbeitszeit festzulegen, so findet die für einzelvertragliche Vereinbarungen geltende Bestimmung des § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 BeschFG, wonach eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart gilt, keine Anwendung.

BGB § 615, § 622, § 626
KSchG § 1, § 2
  1.  

05.11.92


6 AZR 311-91

 <ansehen>

 Angestellte des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin, auf deren Arbeitsverhältnis der Bundes-Angestelltentarifvertrag anzuwenden ist, sind während der Teilnahme an einem Streik nicht beihilfeberechtigt. Aufwendungen, die ihnen während dieser Zeit entstehen, sind nicht beihilfefähig.

BGB § 612a
TVG § 4 Abs. 5
  1.  

30.04.92


6 AZR 339-90  

 <ansehen>

 Wird ein Dienstanwärter für den gehobenen Verwaltungsdienst einer Berufsgenossenschaft im Rahmen einer Ausbildung zu einem auswärtigen Lehrgang entsandt, so hat er Anspruch auf Trennungsgeld gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 TGV. Es liegt eine Abordnung und keine Zuweisung im Sinne des § 22 Abs. 2 BRKG vor.

TGV (Trennungsgeldverordnung) § 1 Abs. 2 Nr. 6

  1.  

15.10.92


6 AZR 342-91  

 <ansehen>

 Eine Rationalisierungsmaßnahme führt nicht zu einem Wechsel der Beschäftigung i.S. des § 1 Abs. 1 TV RatArb, wenn der Arbeiter nach § 9 Abs. 2 MTL II verpflichtet ist, die neue Tätigkeit anzunehmen.

  1.  

12.03.92


6 AZR 392-91  

 <ansehen>

 Fleischkontrolleuren, deren Arbeitsverhältnis sich nach dem Tarifvertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure außerhalb öffentlicher Schlachthöfe (TV) richtet, steht für die Tätigkeit in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Schweinen Stückvergütung nach § 12 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 1 TV und nicht Stundenvergütung nach § 12 Abs. 5 TV zu. Dies gilt auch für Angestellte, die nach § 6 Abs. 5 Nr. 1 Fleischhygienegesetz als Fleischkontrolleure gelten.

ArbGG § 67 Abs. 2
  1.  

05.11.92


6 AZR 420-91

 <ansehen>

 § 10 Abs. 6 TV Arb Bundespost ist nichtig, soweit darin teilzeitbeschäftigte Arbeiter von der fünfprozentigen Lohnerhöhung ausgenommen sind, auf die vollzeitbeschäftigte Arbeiter nach Vollendung des 40. Lebensjahres und einer Postdienstzeit von 15 Jahren Anspruch haben.

BGB § 134
BeschFG (1985) Art. 1 § 2 Abs. 1,§ 6 Abs. 1
GG Art. 3 Abs. 1
  1.  

13.02.92


6 AZR 426-90  

 <ansehen>

 Von dem in § 15 Abs. 1 S. 2 BAT für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit festgelegten Regelzeitraum von acht Wochen können die Arbeitsvertragsparteien einvernehmlich abweichen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht.

  1.  

26.11.92


6 AZR 455-91  

 <ansehen>

 Bestimmt der Arbeitgeber, daß die Arbeit im unmittelbaren Anschluß an die Beendigung der regelmäßigen Arbeitszeit fortzusetzen ist, so liegt darin die Anordnung von Überstunden.

  1.  

27.02.92


6 AZR 478-90  

 <ansehen>

 Der Arbeitgeber hat seine Pflicht, eine Ruhepause zu gewähren, nicht erfüllt, wenn er einer Gruppe von Arbeitnehmern überlassen hat, einvernehmlich die Ruhepause zu regeln, die Arbeitnehmer aber eine Regelung, aus der sich für den einzelnen eine im voraus festliegende Unterbrechung der Arbeitszeit ergibt, nicht getroffen haben oder eine von ihnen getroffene Regelung nicht durchführen.

  1.  

02.04.92


6 AZR 493-90  

 <ansehen>

 Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen, die dem Kläger durch eine ärztliche Behandlung seiner Tochter im Ausland entstanden sind.

  1.  

09.07.92


6 AZR 507-90  

 <ansehen>

 Beschäftigungszeit im Sinne des § 19 Abs. 1 S. 1 BAT ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit. Der Begriff des Arbeitsverhältnisses umfaßt die Beschäftigung als Angestellter oder Arbeiter. Darauf, ob der BAT galt, kommt es nicht an.

  1.  

23.01.92


6 AZR 539-89  

 <ansehen>

 § 1 Abs. 1 Nr. 3 Zuwendungs-TV, wonach der Arbeiter die Zuwendung nicht erhält, wenn er in der Zeit bis einschließlich 31.3.des folgenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, setzt voraus, daß das Ausscheiden auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Vertragsverletzung des Arbeiters beruht.

  1.  

26.11.92


6 AZR 559-91  

 <ansehen>

 Der Anspruch auf Lohnausgleich nach § 16 Abs. 1 Satz 1 des Zusatztarifvertrags BVG Nr. 1 zum BMT-G setzt voraus, daß der Arbeitnehmer eine ununterbrochene mehr als 10jährige Tätigkeit im Fahrdienst aufzuweisen hat und daß er im Zeitpunkt des Eintritts der Fahrdienstuntauglichkeit im Fahrdienst tätig ist. Nicht erforderlich ist, daß die ununterbrochene mehr als 10jährige Fahrdiensttätigkeit bis zum Eintritt der Fahrdienstuntauglichkeit gedauert hat.

  1.  

02.04.92


6 AZR 610-90  

 <ansehen>

 Zum jeweiligen Monatstabellenlohn, der einem fahrdienstuntauglich gewordenen Arbeiter nach § 16 Abs. 1 S. 1 der Anlage 1 zum BMT-G II und § 2 Abs. 1 BZTV Nr. 3 Baden-Württemberg weiterzuzahlen ist, gehört auch der Betrag, um den der Monatstabellenlohn sich dadurch erhöht hat, daß die Tarifvertragsparteien in ihn einen Teil des sog. "Einmannzuschlags" einbezogen haben.

  1.  

13.02.92


6 AZR 622-89  

 <ansehen>

 Ersatz der Kosten für die Instandsetzung ihrer Musikinstrunmente.

BGB § 611
  1.  

13.02.92


6 AZR 638-89  

 <ansehen>

 . Das Gebot, Arbeitnehmern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren

  1.  

17.12.92


6 AZR 91-92  

 <ansehen>

 Überstundenvergütung.

GG Art. 3, Art. 9, Art. 12, Art. 14
  1.  

28.10.92


7 ABR 14-92

 <ansehen>

 Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" kann der Betriebsrat nur dann wirksame Beschlüsse fassen, wenn er vollzählig versammelt ist und kein Betriebsratsmitglied der Beschlußfassung widerspricht.

BetrVG § 29 Abs. 2, § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1
  1.  

28.10.92


7 ABR 2-92  

 <ansehen>

 ob das Ausscheiden eines einzelnen freigestellten Betriebsratsmitglieds die Neuwahl aller freizustellenden Betriebsratsmitglieder im Wege der Verhältniswahl erforderlich machte oder ob stattdessen lediglich ein anderes Betriebsratsmitglied durch Mehrheitswahl nachgewählt werden durfte.

BetrVG § 38 Abs. 2, § 27 Abs. 1 S. 5
  1.  

12.02.92


7 ABR 20-91

 <ansehen>

 Nach § 76 a Abs. 3 BetrVG haben der Vorsitzende und die nicht dem Betrieb angehörenden Beisitzer der Einigungsstelle gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit, wobei sich die Höhe der Vergütung nach den Grundsätzen des § 76 a Abs. 4 Sätze 3 bis 5 BetrVG richtet.

BetrVG § 76a
ArbGG § 83 Abs. 3
  1.  

15.01.92


7 ABR 23-90  

 <ansehen>

 Die Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 40 in Verb. mit § 37 Abs. 6 und § 65 Abs. 1 BetrVG ist durch den koalitionsrechtlichen Grundsatz eingeschränkt, daß die Gewerkschaft aus den Schulungsveranstaltungen zumindest keinen Gewinn erzielen darf.

BetrVG § 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6
ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 80 Abs. 1, § 83 Abs. 3
  1.  

15.01.92


7 ABR 24-91  

 <ansehen>

 Gesetzesverstöße bei der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters, der Mitglieder der Betriebsratsausschüsse und der von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellenden Betriebsratsmitglieder müssen grundsätzlich in einem Wahlanfechtungsverfahren in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG binnen einer Frist von zwei Wochen seit Bekanntgabe der Wahl gerichtlich geltend gemacht werden.

BetrVG § 19, § 26 Abs. 2, § 27 Abs. 2, § 28 Abs. 2, § 38 Abs. 2, § 47 Abs. 2
ArbGG § 83 Abs. 3
  1.  

29.01.92


7 ABR 25-91

 <ansehen>

 Pauschal bezahlte Bildberichterstatter, die einer Zeitungsredaktion monatlich eine bestimmte Zahl von Bildern liefern, sind keine Arbeitnehmer i. S. Des § 5 Abs. 1 BetrVG, wenn sie in der Übernahme der Fototermine frei sind.

BetrVG § 5 Abs. 1
  1.  

29.01.92


7 ABR 27-91  

 <ansehen>

 Zusteller einer Tageszeitung sind in der Regel wahlberechtigte Arbeitnehmer i. S. der §§ 5, 7 BetrVG.

BetrVG § 7, § 5, § 4, § 1
  1.  

09.12.92


7 ABR 27-92

 <ansehen>

 Bei der Angabe des letzten Tages der Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten im Wahlausschreiben gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 7 Halbsatz 2 der Wahlordnung 1972 zum BetrVG hat der Wahlvorstand keine Entscheidungsspielraum. Er muß vielmehr den sich aus § 6 Abs. 1 S. 2 der Wahlordnung ergebenden Tag angeben.

BetrVG § 19 Abs. 1
  1.  

29.01.92


7 ABR 29-91  

 <ansehen>

 Ein rechtsfähiges Berufsbildungswerk einer Gewerkschaft kann sich vor dem Arbeits- und Landesarbeitsgericht jedenfalls dann nicht durch Rechtssekretäre dieser Gewerkschaft vertreten lassen, wenn bei ihm nach seiner Satzung nicht nur Mitglieder dieser Gewerkschaft Mitglied sein können.

ArbGG § 11 Abs. 1,2 S. 2, § 87 Abs. 2, § 89 Abs. 1,2
  1.  

26.02.92


7 ABR 37-91  

 <ansehen>

 Die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes für die erstmalige Wahl eines Betriebsrats nach § 17 Abs. 3 BetrVG setzt jedenfalls grundsätzlich voraus, daß zuvor eine ordnungsgemäße Einladung zu einer Betriebsversammlung nach § 17 Abs. 2 BetrVG erfolgt ist.

BetrVG § 17 Abs. 2, 3
  1.  

12.02.92


7 ABR 42-91  

 <ansehen>

 Helfer im freiwilligen sozialen Jahr sind weder Arbeitnehmer noch zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG und deshalb auch nicht zum Betriebsrat wahlberechtigt.

BetrVG § 5, § 6, § 7, § 19
  1.  

11.03.92


7 ABR 50-91  

 <ansehen>

 Die Verteilung der nach § 38 Abs. 1 BetrVG gebotenen Freistellungen auf die im Betriebsrat vertretenen Gruppen richtet sich nach dem d' Hondtschen Höchstzahlverfahren.

BetrVG § 38 Abs. 2 S. 3 (n. F.), § 19
  1.  

26.02.92


7 ABR 51-90  

 <ansehen>

 Rechtsgrundlage für die Heranziehung sachkundiger Personen durch den Betriebsrat ist in den Fällen, in denen es nicht um die rechtliche Vertretung des Betriebsrats im Verfahren vor der Einigungsstelle bzw. vor denArbeitsgerichten geht, allein § 80 Abs. 3 S. 1 BetrVG.

BetrVG § 80 Abs. 3 S. 1, § 40 Abs. 1

  1.  

25.03.92


7 ABR 52-91

 <ansehen>

 § 6 BetrVG enthält keinen spezifisch betriebsverfassungsrechtlichen Begriff der "in Heimarbeit Beschäftigten", sondern verwendet diesen Begriff mit dem Inhalt, wie er im Heimarbeitsgesetz (§ 1 Abs. 1, § 2 HAG) näher bestimmt ist.

BetrVG § 5 Abs. 1, § 6, § 7, § 19
  1.  

08.04.92


7 ABR 56-91  

 <ansehen>

 Zu den nach § 20 Abs. 3 S. 1 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten der Betriebsratswahl gehören auch die erforderlichen Kosten eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand zur Klärung der Befugnis des Wahlvorstandes.

BetrVG § 20 Abs. 3, § 40 Abs. 1
  1.  

19.08.92


7 ABR 58-91  

 <ansehen>

 Mitglieder der Einigungsstelle nach § 76 BetrVG haben nur dann einen Vergütungsanspruch aus § 76 a Abs. 3 BetrVG, wenn sie rechtswirksam bestellt worden sind. Bei einem vom Betriebsrat bestellten Beisitzer setzt dies einen wirksamen Betriebsratsbeschluß voraus.

BetrVG § 76a, § 29 Abs. 2 S. 3
  1.  

25.03.92


7 ABR 65-90  

 <ansehen>

 Eine Gewerkschaft ist dann im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört, der nicht zu den leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG zählt.

BetrVG § 2 Abs. 2, § 17, § 5 Abs. 1,3, § 75 Abs. 1
ArbGG § 52, § 58 Abs. 1, § 64 Abs. 7, § 83 Abs. 1, § 87 Abs. 2
GG Art. 9 Abs. 3, Art. 3 Abs. 1,
  1.  

25.11.92


7 ABR 7-92

 <ansehen>

 Im Gesamthafen Hamburg kommen für die Dauer ihres jeweiligen Einsatzes im Hafeneinzelbetrieb Arbeitsverhältnisse zwischen dem Inhaber des Hafeneinzelbetriebs und den Gesamthafenarbeitern bzw. Aushilfsarbeitern dadurch zustande, daß der Gesamthafenarbeiter bzw. Aushilfsarbeiter bei dem Hafeneinzelbetrieb, dem er zugeteilt oder zugewiesen ist, zur Arbeit antritt.

BetrVG § 9
  1.  

08.04.92


7 ABR 71-91  

 <ansehen>

 Gehört jeder Gruppe im Betriebsrat nicht mindestens ein Drittel der Mitglieder an, so gilt bei der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters nicht § 26 Abs. 2 BetrVG, sondern nur § 26 Abs. 1 BetrVG, so daß das Vorsch