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Beschluss der Deligierten der Bergleute von Rheinland und Westfalen am 24. Mai 1889 im Schützenhofe zu Bochum
Nach dem Vertragsbruche der Essener Erklärung vom 18. Mai cr.
durch mehrere Bergwerksbesitzer ist auf dem heutigen Delegirtentage im
Schützenhofe zu Bochum Folgendes beschlossen worden.
I.
Der Ausstand der Bergarbeiter sämmtlicher Zechen von Rheinland und
Westfalen beginnt am Montag, den 27. Mai cr. und dauert, bis die
Erfüllung folgender allgemeiner Forderungen von allen
Grubenvorständen etc. schriftlich dem Central-Streik-Comitee zu
Bochum, Tonhalle, eingesandt sind.
II.
Forderungen
1 . Es darf die Schicht unter Tage für alle Bergarbeiter nur acht
Stunden betragen. Die Förderschicht muß so geregelt werden,
daß die Seilfahrt Morgens 5, Mittags 1 und Abends 9 Uhr, bezw. 6,
2 und 10 Uhr beginnt.
2. Es dürfen keine Ueberstunden oder Ueberschichten gemacht
werden, bevor die Verwaltung der Zeche sich mit den Deputirten der
Belegschaft dahin verständigt hat. Hiervon sind ausgeschlossen
diejenigen Ueberstunden und Ueberschichten, die zur Sicherheit des
Betriebes oder der Bergleute absolut nothwendig sind.
3. Eine Lohnerhöhung von 15 pCt. für alle
Schichtlohnarbeiter; eine Lohnerhöhung von 20 pCt. für alle
im Gedinge Arbeitende, mit einem bisherigen monatlichen Verdienste von
nur 50 bis 80 Mark; eine Lohnerhöhung von 15 pCt. für solche,
die 80 bis 100 Mark verdienten und eine Lohnerhöhung von 10 pCt.
für diejenigen, die 100 Mark und darüber verdient haben.
4. Es dürfen weder Delegirte noch sonstige Arbeiter nach
Wiederaufnahme der Arbeit in irgend einer Weise gemaßregelt oder
benachtheiligt werden.
Mittheilung.
Die übrigen Uebelstände sollen durch die Deputirten der
einzelnen Belegschaften, oder durch die Centralleitung beigelegt werden.
Das Central-Streik-Comitee: Weber-Bochum, Bunte-Dortmund, Diekmann-Ueckendorf, Brodam-Gelsenkirchen, Mühlenbeck-Essen. |
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