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Koppelung: Einstellung,
Eingruppierung,
wie im richtigen Leben
Wer kennt das nicht ?
Oftmals / meistens verwenden Arbeitgeber
einen Einstellungsbogen
nach folgendem Muster:
Wir beabsichtigen
Herrn / Frau
ab
Datum
als
einzustellen
die Eingruppierung
erfolgt in
Lohngruppe /
Gehaltsgruppe
wir bitten um
Zustimmung
Nun mal ein
Beispiel aus meiner Praxis,
eines Betriebrates aus einem Konzernunternehmen ( Großhandel
NRW )
fragte mich mal an, er hätte folgendes Problem:
Der Arbeitgeber möchte einen Staplerfahrer einstellen
und verwendet o.g. Formular,
ab Datum
als Staplerfahrer
Lohngruppe III ( vorgesehen im Manteltarif NRW LG IV )
der BR verweigert
die Zustimmung,
zweite Anfrage des Arbeitgebers
ab Datum
als Kommissionierer
Lohngruppe III ( korrekte Eingruppierung )
der BR stimmt zu,
der Arbeitgeber versetzt daraufhin den Kollegen
zum Staplerfahrer unter Beibehaltung der Lohngruppe,
der BR wird langsam
sauer und verweigert die Zustimmung zur Versetzung,
Resultat:
Die Kollegen des Betriebes verstehen
die Handlungsweise des Betriebsrates überhaupt nicht,
sind sie doch so unter Druck, die Einstellung bringt eine Entlastung
und der Betriebsrat stellt sich mal wieder quer !
Vorgehensweise aus
meiner Sicht,
wurde dann auch so praktiziert,
nach BetrVG
§
99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
ist die Zustimmung des Betriebsrats bei Einstellung, Eingruppierung
einzuholen:
Formulierung:
Der Betriebsrat stimmt der Einstellung als Staplerfahrer zu.
Der Betriebsrat stimmt der Eingruppierung LG III nicht zu.
BetrVG § 99 Abs 2 Satz 1
Der Arbeitgeber muß sich nun die Zustimmung vom Arbeitsgericht
ersetzen lassen BetrVG § 99 Abs 4
kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nach greift
BetrVG
§ 121 Bußgeldvorschriften
und fertig !
Die Folgen:
Der neue Kollege wird eingestellt, er braucht sich umsonst nicht zu
kümmern,
macht alles der BR.
Gruß
Helmuth
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