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Einigungsstelle
Checklisten
Was ist zu tun, wenn der
Arbeitgeber die Einigungsstelle anruft?
1. Überprüfen, ob die
Voraussetzungen zur Anrufung der Einigungsstelle gegeben sind:
· Ist die Einigungsstelle zuständig?
· Sind die Verhandlungen gescheitert?
2. Gegebenenfalls neue Verhandlungen in
der strittigen Angelegenheit anbieten.
3. Belegschaft über den
Verhandlungsstand, die
Anrufung der Einigungsstelle durch den Arbeitgeber und die sich
abzeichnenden Konflikte informieren.
4. Von der Gewerkschaft, anderen
Betriebsräten
oder Rechtsanwälten Informationen über die
für den
Einigungsstellenvorsitz vorgeschlagene Person einholen.
5. Wenn
der vorgeschlagene Einigungsstellenvorsitzende nicht akzeptabel ist,
(Gewerkschaften können hierzu zu rate gezogen werden)
· Gründe gegen den Arbeitgeber-Kandidaten sammeln,
· Informationen über geeignete Gegenkandidaten
einholen,
· dem Arbeitgeber einen Gegenvorschlag für den
Einigungsstellenvorsitz machen.
6. Überprüfen, ob die
vorgeschlagene
Beisitzerzahl dem Problem und den Bedürfnissen des
Betriebsrats
angemessen ist. Grundsatz: Je komplizierter die Materie und je mehr
Beschäftigte betroffen sind, desto höher sollte die
Beisitzerzahl sein. Gegebenenfalls höhere Beisitzerzahl
vorschlagen.
7. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
über die Einigungsstellenbildung führen.
8. Notfalls selbst mit Hilfe der
Gewerkschaft oder
eines Rechtsanwalts das Arbeitsgericht zur Einsetzung der
Einigungsstelle anrufen.
Vorbereitung der Einigungsstelle
1. Bildung einer Vorbereitungsgruppe,
bestehend aus
den Betriebsrats-Beisitzern und Betriebsrats-Mitgliedern, die an den
bisherigen Verhandlungen beteiligt waren.
2. Aufgabenkatalog, Aufgabenverteilung
und Zeitplan
für die Vorbereitungsphase festlegen, hierbei die externen
Beisitzer beteiligen.
3. Spätestens jetzt die
Belegschaft über
die Einschaltung der Einigungsstelle und die Ziele des Betriebsrats
informieren.
4. Unterlagen zur Vorbereitung der
Einigungsstellenverhandlung zusammenstellen; fehlende Unterlagen vom
Arbeitgeber anfordern.
5.
Sachdarstellung für den Vorsitzenden erarbeiten. Dies
beinhaltet:
· Kurzdarstellung des
Unternehmens/Betriebes,
· Darstellung des
bisherigen Verhandlungsablaufs und der noch offenen Konfliktpunkte,
· Anträge
für die Einigungsstelle,
· Begründung der
Anträge.
6. Vorbereitung der Sitzung(en):
· Wer soll neben den
Beisitzern auf Betriebsrats-Seite teilnehmen
(Prozeßbevollmächtigte, Vortragende usw.)
· Arbeits- und
Rollenverteilung für den voraussichtlichen Sitzungsverlauf
zwischen den Teilnehmern festlegen.
· Verhandlungstaktik und -stil
absprechen.
·
Verfahrensvorschläge entwickeln.
· Über
mögliche
Kompromißlinien und Kopplungsgeschäfte nachdenken.
Die Einigungsstellensitzung
1. Eigene Verfahrensvorschläge
einbringen (z. B.
Sitzungsunterbrechung, Vertagung, getrennte Sitzungen, Hinzuziehung von
Auskunftspersonen oder Sachverständigen usw.).
2. Eigenen Verhandlungsstil kontrollieren
(hart in der Sache, verbindlich im Ton).
3. Zeitrahmen für die
Sitzung(en) festlegen.
4. Honorarfrage und
Kostenübernahme ansprechen.
5. Eigene Notizen über
Verhandlungsverlauf und -ergebnisse machen.
6. Bei Streit über die
Zuständigkeit, die
Position des Vorsitzenden in getrennter Beratung in Erfahrung bringen.
Gegebenenfalls auf Ausklammerung der Zuständigkeitsfrage
drängen, um erst mal eine einvernehmliche Lösung des
Konflikts zu versuchen.
7. Auswirkungen der vorgesehenen
Maßnahme auf
die Beschäftigten darlegen; Argumentation der Arbeitgeberseite
widerlegen.
8. Position des Vorsitzenden zur
anstehenden Regelungsfrage in getrennten Beratungen ausloten.
9. Kompromißbereitschaft in
kleinen Schritten
signalisieren; dabei unverzichtbare Positionen des Betriebsrat
verdeutlichen.
10. Anfechtungsdrohung der
Arbeitgeberseite nicht überbewerten.
11. Vor dem Eingehen auf
Kompromißangebote bzw.
dem Einbringen eigener Kompromißangebote
Rückkopplung unter
den Betriebsrats-Beisitzern und mit dem Betriebsrat herstellen.
12. Auf geschlossenes und konsistentes
Abstimmungsverhalten der Betriebsrats-Beisitzer achten.
13. Gegebenenfalls um eine schriftliche
Begründung des Spruches durch den Vorsitzenden bitten.
Umsetzung der
Einigungsstellenergebnisse
1. Belegschaft
über den Ausgang des Einigungsstellenverfahrens informieren (Fakten,
Erläuterungen, Begründungen, Wertungen).
2. Überwachung der Einhaltung
der getroffenen Regelungen durch
• Auswertung von Unterlagen,
• Stichproben,
• Betriebsbegehungen,
• Gespräche mit
Beschäftigten.
3. Wenn sich der Arbeitgeber nicht an
die getroffenen Regelungen hält,
• Verstöße
dokumentieren und Arbeitgeber abmahnen,
• nach juristischem Rat
gegebenenfalls Arbeitsgericht einschalten.
4.
Stimmung in der
Belegschaft über die Wirkung des Einigungsstellenergebnisses
ermitteln.
5. Bei negativer Beurteilung der
Einigungsstellenergebnisse oder ihrer Umsetzung durch Betriebsrat und
Belegschaft Erfolgsaussichten für eine verbesserte Regelung
abschätzen.
6. Gegebenenfalls Kündigung des
Einigungsstellenergebnisses (Kündigungstermine und Fristen der
Vereinbarung bzw. Dreimonatsfrist nach §
77 Abs. 5 BetrVG beachten!)
Das wichtigste , wie auch in der
gesammten Betriebsratsarbeit, unbedingt die Belegschaft beteiligen,
Gespräche mit Betroffenen führen,
andere Belegschaftsteile Informieren, kann
ja mal jeden betreffen,
(Solidarität herstellen s
owie Betriebsversammlungen durchführen !
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