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Einigungsstelle

Checklisten


Was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle anruft?

1.    Überprüfen, ob die Voraussetzungen zur Anrufung der Einigungsstelle gegeben sind:

· Ist die Einigungsstelle zuständig?

· Sind die Verhandlungen gescheitert?

2.    Gegebenenfalls neue Verhandlungen in der strittigen Angelegenheit anbieten.

3.    Belegschaft über den Verhandlungsstand, die Anrufung der Einigungsstelle durch den Arbeitgeber und die sich abzeichnenden Konflikte informieren.

4.    Von der Gewerkschaft, anderen Betriebsräten oder Rechtsanwälten Informationen über die für den Einigungsstellenvorsitz vorgeschlagene Person einholen.

5.    Wenn der vorgeschlagene Einigungsstellenvorsitzende nicht akzeptabel ist,
(Gewerkschaften können hierzu zu rate gezogen werden)

· Gründe gegen den Arbeitgeber-Kandidaten sammeln,

· Informationen über geeignete Gegenkandidaten einholen,

· dem Arbeitgeber einen Gegenvorschlag für den Einigungsstellenvorsitz machen.

6.    Überprüfen, ob die vorgeschlagene Beisitzerzahl dem Problem und den Bedürfnissen des Betriebsrats angemessen ist. Grundsatz: Je komplizierter die Materie und je mehr Beschäftigte betroffen sind, desto höher sollte die Beisitzerzahl sein. Gegebenenfalls höhere Beisitzerzahl vorschlagen.

7.    Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über die Einigungsstellenbildung führen.

8.    Notfalls selbst mit Hilfe der Gewerkschaft oder eines Rechtsanwalts das Arbeitsgericht zur Einsetzung der Einigungsstelle anrufen.

Vorbereitung der Einigungsstelle

1.    Bildung einer Vorbereitungsgruppe, bestehend aus den Betriebsrats-Beisitzern und Betriebsrats-Mitgliedern, die an den bisherigen Verhandlungen beteiligt waren.

2.    Aufgabenkatalog, Aufgabenverteilung und Zeitplan für die Vorbereitungsphase festlegen, hierbei die externen Beisitzer beteiligen.

3.    Spätestens jetzt die Belegschaft über die Einschaltung der Einigungsstelle und die Ziele des Betriebsrats informieren.

4.    Unterlagen zur Vorbereitung der Einigungsstellenverhandlung zusammenstellen; fehlende Unterlagen vom Arbeitgeber anfordern.

5.    Sachdarstellung für den Vorsitzenden erarbeiten. Dies beinhaltet:

    ·    Kurzdarstellung des Unternehmens/Betriebes,

    ·    Darstellung des bisherigen Verhandlungsablaufs und der noch offenen Konfliktpunkte,

    ·    Anträge für die Einigungsstelle,

    ·    Begründung der Anträge.

6.     Vorbereitung der Sitzung(en):

    ·    Wer soll neben den Beisitzern auf Betriebsrats-Seite teilnehmen (Prozeßbevollmächtigte, Vortragende usw.)

    ·    Arbeits- und Rollenverteilung für den voraussichtlichen Sitzungsverlauf zwischen den Teilnehmern festlegen.

    ·    Verhandlungstaktik und -stil absprechen.

    ·    Verfahrensvorschläge entwickeln.

    ·    Über mögliche Kompromißlinien und Kopplungsgeschäfte nachdenken.


Die Einigungsstellensitzung

1.    Eigene Verfahrensvorschläge einbringen (z. B. Sitzungsunterbrechung, Vertagung, getrennte Sitzungen, Hinzuziehung von Auskunftspersonen oder Sachverständigen usw.).

2.    Eigenen Verhandlungsstil kontrollieren (hart in der Sache, verbindlich im Ton).

3.    Zeitrahmen für die Sitzung(en) festlegen.

4.    Honorarfrage und Kostenübernahme ansprechen.

5.    Eigene Notizen über Verhandlungsverlauf und -ergebnisse machen.

6.    Bei Streit über die Zuständigkeit, die Position des Vorsitzenden in getrennter Beratung in Erfahrung bringen. Gegebenenfalls auf Ausklammerung der Zuständigkeitsfrage drängen, um erst mal eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zu versuchen.

7.    Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahme auf die Beschäftigten darlegen; Argumentation der Arbeitgeberseite widerlegen.

8.    Position des Vorsitzenden zur anstehenden Regelungsfrage in getrennten Beratungen ausloten.

9.    Kompromißbereitschaft in kleinen Schritten signalisieren; dabei unverzichtbare Positionen des Betriebsrat verdeutlichen.

10.    Anfechtungsdrohung der Arbeitgeberseite nicht überbewerten.

11.    Vor dem Eingehen auf Kompromißangebote bzw. dem Einbringen eigener Kompromißangebote Rückkopplung unter den Betriebsrats-Beisitzern und mit dem Betriebsrat herstellen.

12.    Auf geschlossenes und konsistentes Abstimmungsverhalten der Betriebsrats-Beisitzer achten.

13.    Gegebenenfalls um eine schriftliche Begründung des Spruches durch den Vorsitzenden bitten.


Umsetzung der Einigungsstellenergebnisse

1.    Belegschaft über den Ausgang des Einigungsstellenverfahrens informieren (Fakten, Erläuterungen, Begründungen, Wertungen).

2.    Überwachung der Einhaltung der getroffenen Regelungen durch

    • Auswertung von Unterlagen,

    • Stichproben,

    • Betriebsbegehungen,

    • Gespräche mit Beschäftigten.

3.     Wenn sich der Arbeitgeber nicht an die getroffenen Regelungen hält,

    • Verstöße dokumentieren und Arbeitgeber abmahnen,

    • nach juristischem Rat gegebenenfalls Arbeitsgericht einschalten.

4.    Stimmung in der Belegschaft über die Wirkung des Einigungsstellenergebnisses ermitteln.

5.    Bei negativer Beurteilung der Einigungsstellenergebnisse oder ihrer Umsetzung durch Betriebsrat und Belegschaft Erfolgsaussichten für eine verbesserte Regelung abschätzen.

6.    Gegebenenfalls Kündigung des Einigungsstellenergebnisses (Kündigungstermine und Fristen der Vereinbarung bzw. Dreimonatsfrist nach § 77 Abs. 5 BetrVG  beachten!)


Das wichtigste , wie auch in der gesammten Betriebsratsarbeit, unbedingt die Belegschaft beteiligen,
Gespräche mit Betroffenen führen,
andere Belegschaftsteile Informieren,
kann ja mal jeden betreffen, (Solidarität herstellen s
owie Betriebsversammlungen durchführen !






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