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Vergütungsordnung zum BAT

Teil II Q Meister, Grubenkontrolleure, technische Angestellte mit besonderen Aufgaben

Vergütungsgruppe VII

1.


2. Meister mit mehrjähriger Tätigkeit als Handwerker oder Facharbeiter, die die Aufsicht über eine Gruppe von Handwerkern, Facharbeitern oder sonstigen handwerklich tätigen Arbeitern führen.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 3)

3. Maschinenmeister an kleinen und einfachen Maschinenanlagen.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 3)

4.

5. Meister mit mehrjähriger Tätigkeit als Gärtnergehilfen, die die Aufsicht über eine Gruppe von Gärtnergehilfen oder Arbeitern mit gärtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterbrief führen.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)

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