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Vergütungsordnung zum BAT - O


Teil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-

V. Angestellte in der Datenerfassung

Vergütungsgruppe VII

Angestellte in der Datenerfassung, die mit vielfältigen Formaten (z. B. Erfassungbelege, Bildschirmmasken) mit wesentlich unterschiedlichem Inhalt und Aufbau arbeiten oder die aus vielfältigen Formaten mit wesentlich unterschiedlichem Inhalt und Aufbau fehlerhaft erfaßte Daten berichtigen,
nach einjähriger Bewährung in der Datenerfassung.

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Helmuth Waasem
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