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Vergütungsordnung zum BAT - O


Teil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-

V. Angestellte in der Datenerfassung

Vergütungsgruppe V c

Angestellte, denen eine oder mehrere Gruppen mit insgesamt mindestens 25 Angestellten in der Datenerfassung durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

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