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Vergütungsordnung zum BAT - OTeil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-
V. Angestellte in der Datenerfassung Vergütungsgruppe V c Angestellte, denen eine oder mehrere Gruppen mit insgesamt mindestens 25 Angestellten in der Datenerfassung durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. zum Inhaltsverzeichnis ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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