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Vergütungsordnung zum BAT - O


Teil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-

IV. Angestellte in der DV-Systemtechnik

Vergütungsgruppe II a

Angestellte mit abgeschlossener einschlägiger Fachhochschulbildung (z. B. Informatiker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die sich in der DV-Systemtechnik dadurch aus der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe I dieses Unterabschnitts herausheben, daß ihnen durch ausdrückliche Anordnung
zusätzlich Leitungs- und Koordinierungstätigkeiten übertragen und mindestens drei Angestellte in der DV-Systemtechnik mindestens der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts ständig unterstellt sind,
nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

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