br-buttonbr-banner



Home
Userbereich


Gesetze

Urteile

Praxis

Restliches

Lyrik

Links

Arbeitsrecht
nach Stichwort




Vergütungsordnung zum BAT - O


Teil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-

III. Angestellte in der Anwendungsprogrammierung

Vergütungsgruppe V b

1.
Angestellte, die selbständig Programme oder Programmbausteine für Programmiervorhaben einfachen Schwierigkeitsgrades anfertigen, entsprechende Programme oder Programmbausteine ändern, pflegen oder übernehmen und ggf. anpassen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)

2.
Angestellte, die bei der Anfertigung, Änderung, Pflege oder Übernahme und ggf. Anpassung von Programmen oder Programmbausteinen mitwirken, nach
vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V c dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 5, 6 und 7)

zum Inhaltsverzeichnis

Google
 



Impressum Verantwortlich:
Helmuth Waasem
E - Mail
waasem@t.online.de

Rechtliche Hinweise/Disclaimer