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Vergütungsordnung zum BAT - OTeil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-
III. Angestellte in der Anwendungsprogrammierung Vergütungsgruppe V b 1. Angestellte, die selbständig Programme oder Programmbausteine für Programmiervorhaben einfachen Schwierigkeitsgrades anfertigen, entsprechende Programme oder Programmbausteine ändern, pflegen oder übernehmen und ggf. anpassen. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 2. Angestellte, die bei der Anfertigung, Änderung, Pflege oder Übernahme und ggf. Anpassung von Programmen oder Programmbausteinen mitwirken, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V c dieses Unterabschnitts. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 5, 6 und 7) zum Inhaltsverzeichnis ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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