![]() |
Gesetze Urteile Praxis Restliches Lyrik Links Arbeitsrecht nach Stichwort |
Vergütungsordnung zum BAT - OTeil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-
III. Angestellte in der Anwendungsprogrammierung Vergütungsgruppe IV b 1. Angestellte, die selbständig Programme oder Programmbausteine für Programmiervorhaben mittleren Schwierigkeitsgrades anfertigen, entsprechende Programme oder Programmbausteine ändern, pflegen oder übernehmen und ggf. anpassen. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 2. Angestellte, die selbständig Programme oder Programmbausteine für Programmiervorhaben einfachen Schwierigkeitsgrades anfertigen, entsprechende Programme oder Programmbausteine ändern, pflegen oder übernehmen und ggf. anpassen, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 3 und 4) zum Inhaltsverzeichnis ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
| Impressum Verantwortlich: Helmuth Waasem E - Mail waasem@t.online.de Rechtliche Hinweise/Disclaimer |