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Vergütungsordnung zum BAT - OTeil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-
II. Angestellte in der DV-Organisation Vorbemerkungen (1) Die DV-Organisation umfaßt die a) Entwicklung neuer DV-Verfahren und die wesentliche Änderung bzw. Ergänzung bestehender DV-Verfahren für Fachaufgaben mit aa) Ist-Aufnahme und-Analyse, bb) Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bzw. des Sollkonzepts, cc) Vorbereitung der Einführung im Rechenzentrum und im Fachbereich bzw. beim Anwender und dd) Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (z. B. betriebswirtschaftliche Investitionsrechnungen, Nutzen-Kosten-Untersuchungen) im allgemeinen in einem phasenweisen Vorgehen (z. B. Voruntersuchung, Hauptuntersuchung, Detailorganisation), b) Übernahme vorhandener DV-Verfahren für Fachaufgaben mit Vergleich, Bewertung und Auswahl von geeigneten Verfahren sowie Festlegung der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen, c) Einführung neu entwickelter, geänderter oder ergänzter sowie übernommener DV-Verfahren für Fachaufgaben im Fachbereich bzw. beim Anwender und die Mitwirkung an der Einführung im Rechenzentrum und d) Kontrolle eingeführter DV-Verfahren für Fachaufgaben. (2) DV-Teilaufgaben im Rahmen des Absatzes t sind z. B a) Ist-Aufnahme in einem Bereich, b) Auswertung von Ergebnissen der Ist-Aufnahme, z. B. Mengengerüst (Fallzahlen, Bearbeitungszeiten, Personaleinsatz), verwendete Daten und Dateien (Inhalt, Zahl und Art der Zeichen, Aufbau, Datenträger, Sortierfolge, Zahl der Fälle), Datenflußpläne (DIN 44 300 Nr. 73), c) Entwerfen eines Satzaufbaus im Rahmen einer Datenorganisation (Festlegung der Anordnung von Feldern unter Beachtung hierarchischer Abhängigkeiten-z. B. Adresse = Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort , Festlegung der symbolischen Namen, Festlegung der Speicherungsform, Festlegung der Zeichenzahl). (3) Angestellte in der DV-Organisation haben bei der Entwicklung neuer DV-Verfahren und bei der wesentlichen Änderung bzw. Ergänzung bestehender DV-Verfahren für Fachaufgaben insbesondere a) innerhalb der Vor- und der Hauptuntersuchung den Ablauf des DV-Verfahrens mit aa) Datenermittlung, bb) Datenerfassung (insbesondere Datenerfassungstechnik), cc) Dateneingabe (insbesondere Inhalte, Schlüsselsysteme, Plausibilitäten), dd) Datenübertragung (insbesondere Einsatz von Benutzerstationen, Netzwerke, Einsatz von Knoten- und Vermittlungsrechnern), ee) Datenspeicherung (insbesondere Dateien mit Inhalt, Dateiorganisation), ff) Datenverarbeitung (insbesondere Verarbeitungsregeln) und gg) Datenausgabe einschließlich der Maßnahmen zur Datensicherung festzulegen und b) in der Detailorganisation für jedes erforderliche Programm eine spezielle Programmiervorgabe mit folgendem Inhalt zu erarbeiten aa) Funktion des Programms im Gesamtablauf, bb) Aufgaben des Programms, cc) Aufbau der Ein- und Ausgaben, dd) Aufbau der Dateien und ee) Verarbeitungsregeln. Entsprechendes gilt für die Übernahme, Einführung und Kontrolle von DV-Verfahren. (4) Zur Tätigkeit eines Angestellten in der DV-Organisation kann auch die Organisation konventioneller Arbeitsabläufe im Rahmen eines DV-Verfahrens gehören. Ist-Aufnahme und -Analyse, Vorbereitung der Einführung und Einführung von DV-Verfahren und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen können auch anderen Angestellten übertragen sein, ohne daß diese damit Angestellte in der DV-Organisation im Sinne dieses Unterabschnitts sind. zum Inhaltsverzeichnis ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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