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Vergütungsordnung zum BAT - OTeil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-
II. Angestellte in der DV-Organisation Vergütungsgruppe V b 1. Angestellte, die in der DV-Organisation Fachaufgaben einfachen Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 2. Angestellte, die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbständig bearbeiten. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) zum Inhaltsverzeichnis ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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