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Vergütungsordnung zum BAT - OTeil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-
II. Angestellte in der DV-Organisation Vergütungsgruppe IV b 1. Angestellte, die in der DV-Organisation Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 2. Angestellte, die in der DV-Organisation einfachen Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V b Fallgruppe t dieses Unterabschnitts. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 3 und 4) 3. Angestellte, die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbständig bearbeiten. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 4. Angestellte, die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbständig bearbeiten, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 3 und 4) zum Inhaltsverzeichnis ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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