br-buttonbr-banner



Home
Userbereich


Gesetze

Urteile

Praxis

Restliches

Lyrik

Links

Arbeitsrecht
nach Stichwort




Vergütungsordnung zum BAT - O


Teil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-

II. Angestellte in der DV-Organisation

Vergütungsgruppe IV b

1.
Angestellte, die in der DV-Organisation Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)

2. Angestellte, die in der DV-Organisation einfachen Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V b Fallgruppe t dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

3. Angestellte, die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbständig bearbeiten.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)

4. Angestellte, die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbständig bearbeiten,
nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

zum Inhaltsverzeichnis

Google
 



Impressum Verantwortlich:
Helmuth Waasem
E - Mail
waasem@t.online.de

Rechtliche Hinweise/Disclaimer