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Vergütungsordnung zum BAT - OTeil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-
II. Angestellte in der DV-Organisation Vergütungsgruppe IV a 1. Angestellte, die in der DV-Organisation Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 2. Angestellte, die in der DV-Organisation Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 3 und 4) 3. Angestellte, die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbständig bearbeiten, nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 3 dieses Unterabschnitts. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 3 und 4) zum Inhaltsverzeichnis ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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