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Vergütungsordnung zum BAT - O


Teil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-

II. Angestellte in der DV-Organisation

Vergütungsgruppe IV a

1.
Angestellte, die in der DV-Organisation Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)

2. Angestellte, die in der DV-Organisation Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades selbständig bearbeiten, nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

3. Angestellte, die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbständig bearbeiten, nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 3 dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

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