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Vergütungsordnung zum BAT - O


Teil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-

I. Angestellte als Leiter von DV-Gruppen

Vorbemerkungen

(1) DV-Gruppen haben die folgenden Aufgaben:

a) Entwicklung neuer DV-Verfahren oder wesentliche Änderung bzw. Ergänzung bestehender DV-Verfahren einschließlich jeweils der Einführung,

b) Übernahme von DV-Verfahren einschließlich Einführung

oder

c) Pflege eingeführter DV-Verfahren.

Sie befassen sich

a) nur mit DV-Organisation oder nur mit Anwendungsprogrammierung oder

b) mit DV-Organisation und Anwendungsprogrammierung.

(2) Leiter von DV-Gruppen haben neben den allgemeinen
Führungsaufgaben insbesondere Personaleinsatz, Überwachung der Arbeit,
Anordnungen in Sonderfällen- und der Aufsicht z. B. folgende besondere Aufgaben

a) In der DV-Organisation

   aa) Entgegennahme und Besprechung von Aufträgen der Fachbereiche bzw. der Anwender,

   bb) Entwicklung einer Gesamtvorstellung zur Erledigung eines Auftrags,

   cc) Formulierung von Arbeitsaufträgen und Verteilung an die Angestellten in der DV-Organisation,          Koordinierung der Arbeiten einschließlich Terminüberwachung,

   dd) Anleitung und Beratung der Angestellten in der DV-Organisation,

   ee) Zusammenstellen, Prüfen und Beurteilen der Ergebnisse,

   ff) Besprechung der erarbeiteten Verfahrensvorschläge mit der Anwendungsprogrammierung und           ggf. mit der DV-Systemtechnik,

   gg) Beobachtung und Auswahl geeigneter DV-Verfahren für eine Übernahme,

   hh) Prüfung der organisatorischen Voraussetzungen für die Übernahme und Einführung von                      DV-Verfahren,

   ii) Prüfung der Dokumentation - einschließlich der Anwender- bzw. Benutzerhandbücher -,                     insbesondere des Ablaufs des maschinellen Verfahrens und der Programmiervorgaben auf                Vollständigkeit und Richtigkeit,

   jj) Überwachung der Einführung entwickelter oder übernommener DV-Verfahren einschließlich der        Funktionstests.

b) In der Anwendungsprogrammierung

   aa) Entgegennahme und Besprechung von Programmieraufträgen.

   bb) Prüfung der organisatorischen Vorgaben aus programmiertechnischer Sicht, ggf. Ergänzung und          Änderung der Vorgaben im Einvernehmen mit der DV-Organisation,

   cc) Entwurf einer Konzeption für jedes Programm einschließlich Festlegung der                                        Programmbausteine,

   dd) Verteilung der Arbeitsaufträge an die Angestellten in der Anwendungsprogrammierung und                Koordinierung der Programmierarbeiten innerhalb der DV-Gruppe einschließlich                                Terminüberwachung,

   ee) Anleitung und Beratung der Angestellten in der Anwendungsprogrammierung,

   ff) Prüfung der Programmdokumentation und der Dokumentation für das Rechenzentrum auf                  Vollständigkeit und Richtigkeit.

(3) Leiter von DV-Gruppen im Sinne dieses Unterabschnitts sind nur Angestellte, die auch in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung tätig sind, z. B. mit folgenden Aufgaben

a) Zusammenstellen von Arbeitsergebnissen von Angestellten in der DV-Organisation,

b) Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (z. B. betriebswirtschaftliche Investitionsrechnungen,
Nutzen-Kosten-Untersuchungen),

c) Verknüpfen der in der DV-Gruppe angefertigten Programme,

d) Prüfung verknüpfter Programme auf Funktionsfähigkeit. Der Anteil dieser Aufgaben darf 10 v. H. der gesamten Tätigkeit nicht unterschreiten.

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