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Vergütungsordnung zum BAT - OTeil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-
I. Angestellte als Leiter von DV-Gruppen Vergütungsgruppe III 1. Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer DV-Gruppe bestellt sind und sich durch die Zahl der durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Angestellten in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung sowie durch den Umfang und die Schwierigkeit der Koordinierung mit anderen Stellen aus der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts herausheben. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2) 2. Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer DV-Gruppe bestellt sind und sich durch die Zahl der durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Angestellten in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung sowie durch den Umfang oder die Schwierigkeit der Koordinierung mit anderen Stellen aus der Vergütungsgruppe IV b dieses Unterabschnitts herausheben, nach vierjähriger Bewährung als Leiter einer DV-Gruppe. (Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3) zum Inhaltsverzeichnis ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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