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Vergütungsordnung zum BAT - O


Teil 2 B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV)-

I. Angestellte als Leiter von DV-Gruppen

Vergütungsgruppe III

1.
Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer DV-Gruppe bestellt sind und sich
durch die Zahl der durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Angestellten in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung sowie durch den Umfang und die Schwierigkeit der Koordinierung mit anderen Stellen
aus der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts herausheben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)

2. Angestellte, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer DV-Gruppe bestellt sind und sich
durch die Zahl der durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellten Angestellten in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung sowie durch den Umfang oder die Schwierigkeit der Koordinierung mit anderen Stellen
aus der Vergütungsgruppe IV b dieses Unterabschnitts herausheben, nach vierjähriger Bewährung als Leiter einer DV-Gruppe.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3)

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