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Tarifvertragsgesetz (TVG)
§ 6 Tarifregister

Bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ein Tarifregister geführt, in das der Abschluß, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden.
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