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Tarifvertragsgesetz (TVG)
Stichwort: Inhalt und Form des Tarifvertrags |
§ 1 Inhalt und Form des Tarifvertrags
(1) Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der
Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt,
den Abschluß und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen
können.
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