br
Gesetze Urteile Praxis Arbeiterbewegung Suche
Seminare
Klickt hier, br  Add to Google unsere Seite bei Eurer Suche in Google einfügen ! 
  
che

che-2
Seien wir realistisch,
versuchen wir das Unmögliche
Ernesto Che Guevara

unsere internen Seiten
Gesetze
Urteile
Praxis
Arbeiterbewegung
restliches
Arbeitsrecht
Newsletter
Presse
Links
Software

unsere Nr. 1
in Rechtsfragen

felser

unsere externen Seiten
Personalraete
Wiki
AGG
AGG Gesetz
AGG- Recht
AGG-Verband
Austauschforum
Blogs
Kuriositäten
Linkseite
Arbeit
Arbeitsberatung
Coaching
Mediation

Impressum
Disclaimer











Strafprozessordnung SPO

§ 95

(1) Wer einen Gegenstand der vorbezeichneten Art in seinem Gewahrsam hat, ist verpflichtet, ihn auf Erfordern vorzulegen und auszuliefern.
(2) Im Falle der Weigerung können gegen ihn die in § 70 bestimmten Ordnungs- und Zwangsmittel festgesetzt werden.

Das gilt nicht bei Personen, die zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind.


alle unsere internen und externen Seiten durchsuchen
Benutzerdefinierte Suche