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Heimarbeitsgesetz (HAG)

Geltung ab 01.01.1964
geändert durch Art. 82 G v. 23.12.2003 I 2848
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Web www.betriebsraete.de

Erster Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffe

Zweiter Abschnitt

Zuständige Arbeitsbehörde, Heimarbeitsausschüsse

§ 3 Zuständige Arbeitsbehörde
§ 4 Heimarbeitsausschüsse
§ 5 Beisitzer

Dritter Abschnitt

Allgemeine Schutzvorschriften

§ 6 Listenführung
§ 7 Mitteilungspflicht
§ 7a Unterrichtungspflicht
§ 8 Entgeltverzeichnisse
§ 9 Entgeltbelege

Vierter Abschnitt

Arbeitszeitschutz

§ 10 Schutz vor Zeitversäumnis
§ 11 Verteilung der Heimarbeit

Fünfter Abschnitt

Gefahrenschutz (Arbeitsschutz und öffentlicher Gesundheitsschutz)

§ 12 Grundsätze des Gefahrenschutzes
§ 13 Arbeitsschutz
§ 14 Schutz der öffentlichen Gesundheit
§ 15 Anzeigepflicht
§ 16
§ 16a Anordnungen

Sechster Abschnitt

Entgeltregelung

§ 17 Tarifverträge, Entgeltregelungen
§ 18 Aufgaben des Heimarbeitsausschusses auf dem Gebiet der Entgeltregelung
§ 19 Bindende Festsetzungen
§ 20 Art der Entgelte
§ 21 Entgeltregelung für Zwischenmeister, Mithaftung des Auftraggebers
§ 22 Mindestarbeitsbedingungen für fremde Hilfskräfte

Siebenter Abschnitt

Entgeltschutz

§ 23 Entgeltprüfung
§ 24 Aufforderung zur Nachzahlung der Minderbeträge
§ 25 Klagebefugnis der Länder
§ 26 Entgeltschutz für fremde Hilfskräfte
§ 27 Pfändungsschutz

Achter Abschnitt

Auskunfts- und Aufklärungspflicht über Entgelte

§ 28

Neunter Abschnitt

Kündigung

§ 29 Allgemeiner Kündigungsschutz
§ 29a Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung

Zehnter Abschnitt

Ausgabeverbot

§ 30 Verbot der Ausgabe von Heimarbeit

Elfter Abschnitt

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 31 Ausgabe verbotener Heimarbeit
§ 32 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Arbeits- und Gefahrenschutzes
§ 32a Sonstige Ordnungswidrigkeiten

Zwölfter Abschnitt

Schlußvorschriften

§ 33 Durchführungsvorschriften
§ 34 Inkrafttreten
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