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Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
Geltung ab 01.01.1964
1 Urlaubsanspruch
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Dauer des Urlaubs
§ 4 Wartezeit
§ 5 Teilurlaub
§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
§ 9 Erkrankung während des Urlaubs
§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
§ 11 Urlaubsentgelt
§ 12 Urlaub im Bereich der Heimarbeit
§ 13 Unabdingbarkeit
§ 14 Berlin-Klausel
§ 15 Änderung und Aufhebung von Gesetzen
§ 15a Übergangsvorschrift
§ 16 Inkrafttreten
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