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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. Januar 2003

Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2 Öffentliche und nichtöffentliche Stellen

§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen

§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit

§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

§ 4a Einwilligung

§ 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 4c Ausnahmen

§ 4d Meldepflicht

§ 4e Inhalt der Meldepflicht

§ 4f Beauftragter für den Datenschutz

§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz

§ 5 Datengeheimnis

§ 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen

§ 6a Automatisierte Einzelentscheidung

§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien

§ 7 Schadensersatz

§ 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen

§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 9a Datenschutzaudit

§ 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren

§ 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag

Zweiter Abschnitt 

Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen

Erster Unterabschnitt 

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

§ 12 Anwendungsbereich

§ 13 Datenerhebung

§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung

§ 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen

§ 16 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen

§ 17 weggefallen

§ 18 Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung

Zweiter Unterabschnitt 

Rechte des Betroffenen

§ 19 Auskunft an den Betroffenen

§ 19a Benachrichtigung

§ 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht

§ 21 Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Dritter Unterabschnitt 

Bundesbeauftragter für den Datenschutz

§ 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

§ 23 Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

§ 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten

§ 25 Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz

§ 26 Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz

Dritter Abschnitt

 Datenverarbeitung nichtöffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen

Erster Unterabschnitt

 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

§ 27 Anwendungsbereich

§ 28 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke

§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung

§ 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung in anonymisierter Form

§ 31 Besondere Zweckbindung

§ 32 weggefallen

Zweiter Unterabschnitt

 Rechte des Betroffenen

§ 33 Benachrichtigung des Betroffenen

§ 34 Auskunft an den Betroffenen

§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

Dritter Unterabschnitt

 Beauftragter für den Datenschutz, Aufsichtsbehörde

§ 36 weggefallen

§ 37 weggefallen

§ 38 Aufsichtsbehörde

§ 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen

Vierter Abschnitt

 Sondervorschriften

§ 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen

§ 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen

§ 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien

§ 42 Datenschutzbeauftragte der Deutschen Welle

Fünfter Abschnitt

 Schlußvorschriften

§ 43 Bußgeldvorschriften

§ 44 Strafvorschriften

Sechster Abschnitt

 Übergangsvorschriften

§ 45 Laufende Verwendungen

§ 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen

Anlage zu § 9 Satz 1
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