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BUNDES-ANGESTELLTENTARIFVERTRAG (BAT) § 6 Gelöbnis
"Ich gelobe: Ich werde meine Dienstobliegenheiten gewissenhaft erfüllen und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Gesetze wahren." Über das Gelöbnis ist eine von dem Angestellten mitzuunterzeichnende Niederschrift zu fertigen. zum BAT 6 - Ost. zum Inhaltsverzeichnis ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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