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BUNDES-ANGESTELLTENTARIFVERTRAG (BAT) § 40 Beihilfen bei Geburts-, Krankheits- und Todesfällen, Unterstützungen
Nichtvollbeschäftigte Angestellte erhalten von der errechneten Beihilfe den Teil, der dem Verhältnis entspricht, in dem die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines entsprechenden vollbeschäftigten Angestellten zu der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit steht. § 40 BAT (Beihilfen bei Geburts-, Krankheits- und Todesfällen, Unterstützungen - galt nicht für BAT-O) gestrichen zum Inhaltsverzeichnis ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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