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Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz
(AFKG)
Art 18
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1982 in Kraft mit
Ausnahme der Einfügungen und Änderungen solcher
Vorschriften,
die zum Erlaß von Rechtsverordnungen und Anordnungen
ermächtigen. Diese Teile des Gesetzes treten schon am Tag nach
dessen Verkündung in Kraft.
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