Das Arbeitsförderungsgesetz
(AFG)
war bis zum
31.12.1997 Grundlage des Arbeitsförderungsrechts. Durch das
Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) wurde das
Arbeitsförderungsrecht zum 1.1.1998 als Drittes Buch (SGB III)
in das Sozialgesetzbuch eingeordnet.
Im Zuge der Einordnung in
das SGB III wurde das Arbeitsförderungsrecht sowohl
rechtssystematisch als auch sprachlich vollkommen
überarbeitet.
Gleichwohl finden sich wesentliche Inhalte des alten
Arbeitsförderungsgesetzes im SGB III wieder.
Darüber
hinaus wurden im Zuge der rechtssystematischen Neuordnung der
Arbeitsförderung auch wesentliche Inhalte der alten A Reha
übernommen und sind nun auf Gesetzesebene geregelt.
Mit
Gültigkeit des SGB III wurde gleichzeitig das alte AFG und die
A
Reha außer Kraft gesetzt.
Gesetz zur Konsolidierung
der Arbeitsförderung
Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz
(AFKG)
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