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Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG)

war bis zum 31.12.1997 Grundlage des Arbeitsförderungsrechts. Durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) wurde das Arbeitsförderungsrecht zum 1.1.1998 als Drittes Buch (SGB III) in das Sozialgesetzbuch eingeordnet.

Im Zuge der Einordnung in das SGB III wurde das Arbeitsförderungsrecht sowohl rechtssystematisch als auch sprachlich vollkommen überarbeitet. Gleichwohl finden sich wesentliche Inhalte des alten Arbeitsförderungsgesetzes im SGB III wieder.

Darüber hinaus wurden im Zuge der rechtssystematischen Neuordnung der Arbeitsförderung auch wesentliche Inhalte der alten A Reha übernommen und sind nun auf Gesetzesebene geregelt.

Mit Gültigkeit des SGB III wurde gleichzeitig das alte AFG und die A Reha außer Kraft gesetzt.

Gesetz zur Konsolidierung der Arbeitsförderung
Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz
(AFKG) 

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