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Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall
Eingangsformel
§ 1 Pflicht zur Bestellung von Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 2 Mehrere Betriebsbeauftragte für Abfall
§ 3 Gemeinsamer Betriebsbeauftragter für Abfall
§ 4 Nicht betriebsangehöriger Betriebsbeauftragter für Abfall
§ 5 Betriebsbeauftragter für Abfall in einem Konzern
§ 6 Ausnahmevorschrift
§ 7 Berlin-Klausel
§ 8 Inkrafttreten
Schlußformel
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