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Vergütungstarifvertrag Nr. 7 zum BAT-O § 4 Ortszuschlag (1) Die Beträge des Ortszuschlages (§ 26 Abs. 3 BAT-O) sind festgelegt für die Zeit a) bis c) ... d) ab 1. Mai 2004 in der Anlage 5d.
a) ... b) für die Zeit ab 1. Januar 2004
Dies gilt nicht für Kinder, für die das Kindergeld aufgrund
überstaatlicher oder zwischenstaatlicher Rechtsvorschriften abweichen
von § 66 EStG bzw. § 6 BKGG bemessen wird; für die Anwendung des Satzes
1 sind diese Kinder bei der Feststellung der Zahl der zu
berücksichtigenden Kinder nicht mitzuzählen. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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