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| Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
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Rechtsvorschriften
- Richtlinien
- Recommendations
- Berufskrankheiten
- Selbstständige
- Berichte über die praktische Durchführung
- Mitteilung
der Kommission über die praktische Durchführung der Bestimmungen der
Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
89/391 (Rahmenrichtlinie), 89/654 (Arbeitsstätten), 89/655
(Arbeitsmittel), 89/656 (persönliche Schutzausrüstungen), 90/269
(manuelle Handhabung von Lasten) und 90/270 (Bildschirmgeräte)KOM (2004) 62 endg.
- Nicht verbindliche Leitlinien
- Mitteilung der Kommission über den nicht
verbindlichen Leitfaden für bewährte Verfahren im Hinblick
auf die Durchführung der Directive 1999/92/EC
of the European Parliament and of the Council on minimum requirements
for improving the safety and health protection of workers potentially
at risk from explosive atmospheres - Richtlinie 1999/92/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zur
Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der
Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden
können - (KOM (2003) 515)
- Mitteilung
der Kommission über die Leitlinien für die Beurteilung der chemischen,
physikalischen und biologischen Agenzien sowie der industriellen
Verfahren, die als Gefahrenquelle für Gesundheit und Sicherheit von
schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden
Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz gelten (Richtlinie des Rates (KOM 2000/0466)
- Gesundheitsschutz- und Sicherheitsstrategie
- Dokumente des Rates
- Umsetzungstabelle (Für ältere Fassungen wenden Sie sich bitte an das H&S Team).
© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008
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