Rechtsvorschriften
Beruf und Beschäftigung sind die zwei Säulen, die allen Menschen
Chancengleichheit garantieren. Diese beiden Kernelemente tragen
wesentlich dazu bei, dass sich jeder am wirtschaftlichen, kulturellen
und sozialen Leben beteiligen und seine Fähigkeiten entfalten kann.
Seit nahezu einem halben Jahrhundert sind die Mitgliedstaaten der EU
darum bemüht, ein hohes Niveau an Beschäftigung und sozialem Schutz,
hohe Lebensstandards und Lebensqualität, wirtschaftlichen und sozialen
Zusammenhalt sowie Solidarität zu gewährleisten. Darüber hinaus setzen
sie sich mit großem Engagement für die Schaffung eines Raums der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein. Diskriminierung kann diese
Errungenschaften ernsthaft gefährden und die soziale Eingliederung der
Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft als Ganzes
beeinträchtigen.
Aus diesem Grund hat die Europäische Gemeinschaft (EG) im Jahr
2000 zwei Gesetze (sog. Richtlinien in der EU-Terminolgie)
verabschiedet, die alle Menschen in der EU vor Diskriminierung aus
Gründen der Rasse und der ethnischen Herkunft (kurz: Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse'),
bzw. aus Gründen der Religion und der Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (kurz: Beschäftigungsrahmenrichtlinie)
schützen. Diese beiden Richtlinien legen eine Reihe von Grundsätzen
fest, die jedermann in der EU ein gemeinsames Mindestmaß an
gesetzlichem Schutz vor Diskriminierung bieten.
Die Richtlinien ergeben sich direkt aus Artikel 13 des Vertrag
zur Gründung der EG und wurden von den Regierungen der
EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des
Vertrags von Amsterdam im Mai 1999 einstimmig verabschiedet. Alle
Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinien bis Ende 2003 in nationales Recht umzusetzen.
Dieser Prozess wurde indes in den EU-Ländern nicht einheitlich
vorangtrieben. Gegenüber den Ländern, die die Frist nicht eingehalten
unde keine Verlängerung beamtragt haben, hat die Europäische
Gemeinschaft Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um die Umsetzung der Richtlinien zu erwirken.
Nicht berücksichtigt wird in den beiden Richtlinien die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts. Seit 1957 ist im EWG-Vertrag
das Verbot des ungleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher
Arbeit verankert. Ein Grundsatz, der durch den Vertrag von Amsterdam
novelliert wurde. Die EU hat seit 1975 mehrere Richtlinien zur
Geschlechterdiskriminierung erlassen, während der Europäische Gerichtshof
zahlreiche Urteile in Sachen Geschlechterdiskriminierung gesprochen
hat. Die Europäische Kommission definiert sexuelle Diskriminierung als
"Geschlechterdiskriminierung" und behandelt diese getrennt von den
anderen in der Rassen - bzw. Beschäftigungsrahmenrichtlinie genannten
Formen der Diskriminierung. Wenn Sie mehr über die EU-Politik zur
Bekämpfung der Geschlechterdiskriminierung möchten, klicken Sie bitte hier.
Seit seinem Inkrafttreten umfasst der EWG-Vertrag ausserdem
Rechtsvorschriften, welche die Diskriminierung aus Gründen der
Nationalität verbieten und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der
Europäischen Union sicherstellen. Diese Bestimmungen wurden durch den
Vertrag von Amsterdam (Artikel 12 und 39) gestärkt und vom Europäischen Gerichtshof
in zahlreichen Fällen ausgelegt. Wenn Sie mehr über die EU-Politik im
Kampf gegen die Diskriminierung aus Gründen der Nationalität wissen
möchten, besuchen Sie bitte eine der beiden folgenden Webseiten: Freizügigkeit von Arbeitnehmern (GD Beschäftigung) oder Freier Personenverkehr (GD Freiheit, Sicherheit und Recht).
Zum Thema Behinderung hat die Europäische Union kürzlich eine
Strategie angenommen, deren Ziel es ist, Behindertenfragen in alle
einschlägigen Gemeinschaftsmaßnahmen einzubeziehen und konkrete
Aktionen in Kernbereichen zu entwickeln, um die volle Eingliederung von
Menschen mit Behinderungen zu fördern. Weitere Informationen über diese
EU-weite Strategie zum Thema Behinderung erhalten Sie unter Einzelheiten.
Weitere Informationen zu vielfältigen Aspekten der europäischen
Gesetzgebung und Antidiskriminierungsmaßnahmen finden Sie hier und in
Rahmen der ,"Stop-Discrimination Information Campaign", die vom Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen unterstützt wird.
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