Am 31. Januar 2006 hat die Kommission einen
Vorschlag für eine Verordnung
zur Durchführung der modernisierten und vereinfachten Verordnung
883/2004 über die Koordinierung von Sozialversicherungssystemen
angenommen. Da die Verordnung 883/2004 erst anwendbar sein wird, wenn
eine Durchführungsverordnung in Kraft getreten ist, ist dieser
Vorschlag ein weiterer Schritt, um die Modernisierung und Vereinfachung
der gegenwärtigen EU-Regeln zur Koordinierung von
Sozialversicherungssystemen zu vervollständigen und so die Rechte der
Bürger wirksam zu verbessern.