Das
Normbestätigungsverfahren betrifft die Frage, ob der Landesgesetzgeber
auf Grundlage des § 44 a Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG - zur
Einführung einer obligatorischen Einstellungsteilzeit befugt ist, wie
sie § 80 c des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - nach
Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung enthält.
siehe auch
Pressemitteilung vom 28.09.2007