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Stationen - Gesamtübersicht
Arbeiterbewegung und Menschenrechte
Weimarer Republik 1919 - 1933

Einleitung:
dieser Artikel erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit,
dazu ist das Thema zu komplex;
er wird ständig ergänzt, aber wahrscheinlich nie fertig !;
Ihr findet zu den einzelnen Berichten, Beschreibungen,
Querverweise und Links !;

ausgehend mit der Französischen Revolution
1789 bis 1799 bis heute;
In der Betrachtung findet Ihr
die Entwicklung in Deutschland/Europa



Jahr Titel Gesetz/Verordnung
1919 bis 1933 Weimarer Republik Gesamtübersicht
Epoche
1919 Die bayerische Räterepublik
1919 Friedensvertrag von Versailles
"Versailler Vertrag"
Friedensvertrag
1919 Gründung
Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB)
1919 Gesetz über einen allgemeinen Feiertag. Gesetz
1920 Aufruf des ADGB zum Generalstreik
1920 Betriebsrätegesetz
1920 25-Punkte-Programm
der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei
25-Punkte-
Programm
1922 Gesetz: Entsendung von Betriebsratsmitgliedern
in die Aufsichtsräte der Kapitalgesellschaften
1922
Verbot
1922 Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat Entsendung
1926 Reichspostfinanzgesetz
1927 Einführung einer staatlichen Arbeitslosenversicherung
1927 Erster Arbeitsdirektor in einer Montan-Gesellschaft (Preußische Bergwerks- und Hütten AG)


1919
Die bayerische Räterepublik

Chronik 1919

wird 1919 blutig niedergeschlagen. Die Rätebewegung setzt sich nicht durch. In der Weimarer Reichsverfassung wird das Rätesystem für die Staatsorganisation verworfen.

Die Räteverfassung im Betrieb zielt nicht auf Anregungen, Beschwerden und Wünsche, wie dies bei den früheren „Ausschüssen“ der Fall war, sondern auf Gleichberechtigung, volle Mitbestimmung und mehr noch, auf Enteignung und Übernahme. Auf der wirtschaftlichen Ebene hat das Rätemodell im Ganzen ebenso wenig Erfolg wie bei der Gestaltung der Staatsorganisation. Trotzdem folgt der Verlauf der Dinge in der Wirtschaft nicht dem Vorkriegsmodell der Arbeiter- und Angestelltenausschüsse.

Es wird auf der Grundlage von Art. 165 der Weimarer Reichsverfassung ein Betriebsrätegesetz erlassen. Der terminologische Unterschied zu den Arbeiterausschüssen der Vorkriegszeit macht die revolutionäre Wurzel deutlich.
Artikel
Wikipedia




1919 
Friedensvertrag von Versailles
"Versailler Vertrag"

Der Friedensvertrag von Versailles ("Versailler Vertrag", "Diktat" ugs.) beendete formell den Ersten Weltkrieg zwischen dem Deutschen Reich und den Mächten der Entente. Er wurde nach Verhandlungen, an denen nur die Siegermächte teilnahmen, der deutschen Delegation vorgelegt, die ihn am 28. Juni 1919 nach nur geringfügigen Änderungen unter Protest unterschrieb, weil sonst ein Truppeneinmarsch drohte. Der Vertrag trat am 10. Januar 1920 in Kraft. Die USA, als wichtigste der Entente assoziierte Macht, haben den Vertrag zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert

Der Versailler Vertrag ist bei weitem der folgenreichste der Pariser Vorortverträge, zu denen unter anderem der Vertrag von Trianon mit Ungarn und der Vertrag von St. Germain mit Österreich zu rechnen sind. Er konstatierte die alleinige Kriegsschuld des Deutschen Reichs und seiner Verbündeten und verpflichtete es daher zu Reparationszahlungen an die Siegermächte.

Artikel
Wikipedia


1919
Gründung
Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB)

Chronik 1919

im Juli 1919 vereinigten sich 52 Arbeitnehmerorganisationen zum Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB). Mit diesem größten Dachverband deutscher Gewerkschaften durch Kooperationsverträge verbunden waren der Allgemeine freie Angestelltenbund (AfA) und der Allgemeine Deutsche Beamtenbund (ADB)


1919
Gesetz über einen allgemeinen Feiertag.

Gesetz über einen allgemeinen Feiertag.

Chronik 1919

Die Weimarer Nationalversammlung bestimmte am 15. April 1919 mit 159 gegen 85 Stimmen bei 10 Enthaltungen den 1. Mai zum gesetzlichen Feiertag. Für das Gesetz, das allerdings nur auf den 1. Mai 1919 beschränkt war, stimmten SPD, DDP und Teile des Zentrums. Während die bürgerliche Opposition (DNVP, DVP) sowie weite Teile des ZENTRUMS die Einführung des Tages der Arbeit als Feiertag überhaupt ablehnten, ging der USPD das Gesetz nicht weit genug, sie forderte zusätzlich die Einführung des 9. Novembers als Revolutionsfeiertag.
Artikel
Wikipedia

1920
Aufruf des ADGB zum Generalstreik

Chronik 1920

Konsequent trat der ADGB für die parlamentarische Demokratie der Weimarer Republik ein. Als einflußreiche Massenorganisation rief er unter dem Vorsitz von Carl Legien im März 1920 zu einem Generalstreik gegen den rechtsgerichteten Lüttwitz-Kapp-Putsch auf. Formell betonte der ADGB seine Neutralität gegenüber den politischen Parteien. Nach dem Zusammenschluß von Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD) und Unabhängiger Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (USPD)


1920
Betriebsrätegesetz vom 4.2.1920: In Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten sind Betriebsräte zu bilden, die bestimmte Rechte erhalten.

Chronik 1920

Das Betriebsrätegesetz von 1920 sieht eine Mitbestimmung in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten durch einen Betriebsrat vor. In einem Gesetz von 1922 ist die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat von Unternehmen vorgesehen, wodurch die Arbeitnehmer erstmals auf unternehmerischer Ebene vertreten sind. Es kommt auch tatsächlich zu einer Einrichtung von Betriebsräten durch das Betriebsrätegesetz, nicht jedoch zu den auch geplanten Bezirksarbeiterräten oder den Bezirkswirtschaftsräten, die an der Sozialisierung mitwirken sollten. Dieses Defizit ändert nichts daran, dass die Vorschriften über die Betriebsverfassung revolutionären Ursprungs sind.
Artikel
Wikipedia

Verantwortlich war;

Heinrich Brauns (* 3. Januar 1868 in Köln; † 19. Oktober 1938 in Lindenberg i.Allgäu) war ein Zentrums-Politiker und katholischer Theologe.

Brauns war vom 25. Juni 1920 bis zum 12. Juni 1928 Reichsarbeitsminister und prägte die Sozialpolitik der Weimarer Republik. Er schuf die Grundlage für viele sozialpolitische Gesetze und Einrichtungen. Sein sozialpolitisches Vorbild war Papst Leo XIII.

Wichtige Gesetze und Verordnungen, die unter seiner Verantwortung entstanden:




1920  

- hier wird Gesinnung deutlich
25-Punkte-Programm der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei

Chronik 1920

Die Deutsche Arbeiterpartei (DAP) wurde von Anton Drexler und Michael Lotter, einem frisch entlassenem Marinesoldaten, am 5. Januar 1919 (acht Tage vor der nächsten Wahl in Bayern) in München im Café Gasteig gegründet. Sie ging aus dem Münchner Freien Arbeiterausschuss für einen guten Frieden hervor, der 1918 ebenfalls von Drexler gegründet und geleitet wurde. Zu den ersten Mitgliedern zählten fast ausschließlich Arbeitskollegen Drexlers aus den Münchner Eisenbahnwerken. Die Initiative zur Gründung des Ausschusses und der Partei ging allerdings nicht allein von Drexler, sondern hauptsächlich von seinem Mentor Dr. Paul Tafel, Spitzenfunktionär des Alldeutschen Verbandes, Direktoriumsmitglied der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg, Vorstandsmitglied des Bayerischen Industriellenverbandes und Mitglied der Thule-Gesellschaft aus. Drexler blieb über seine gesamte Amtszeit als Parteivorsitzender eine Marionette „völkischer“ Organisationen.

Wenig später, am 24. März 1919, trat der Sportjournalist Karl Harrer – er gab seinen eigentlichen Beruf beim Eintritt in die Partei nicht an – mit dem Auftrag in die Partei ein, deren Aktivitäten im Sinne der Thule-Gesellschaft zu beobachten und zu beeinflussen. Er wurde später zu einem der ersten politischen Gegner Adolf Hitlers, welcher Harrer zu Beginn des Jahres 1920 aus der Partei drängte.

Artikel
Wikipedia


1922
Gesetz über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern (1-2) in die Aufsichtsräte der Kapitalgesellschaften: Die Verordnung über Beiräte für die Reichsbahn regelt die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in die aufsichtsführenden Beiräte dieses Staatsunternehmens.

Chronik 1922

In Gesetz von 1922 ist die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat von Unternehmen vorgesehen, wodurch die Arbeitnehmer erstmals auf unternehmerischer Ebene vertreten sind. Es kommt auch tatsächlich zu einer Einrichtung von Betriebsräten durch das Betriebsrätegesetz, nicht jedoch zu den auch geplanten Bezirksarbeiterräten oder den Bezirkswirtschaftsräten, die an der Sozialisierung mitwirken sollten. Dieses Defizit ändert nichts daran, dass die Vorschriften über die Betriebsverfassung revolutionären Ursprungs sind.
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Wikipedia


1922
Der öffentliche Dienst, jedenfalls was die Beamten anbetrifft, folgt nach dem ersten Weltkrieg nicht der revolutionären Linie. Die Beamten erhalten in Art. 130 Abs. 3 WRV eine eigene Regelung über auf der Grundlage eines eigenen Reichsgesetzes zu bildende „Beamtenvertretungen“. Zum Erlass eines derartigen Gesetzes ist es bis 1933 trotz verschiedener Anläufe nicht gekommen.
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1922
In Gesetz von 1922 ist die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat von Unternehmen vorgesehen, wodurch die Arbeitnehmer erstmals auf unternehmerischer Ebene vertreten sind.
Artikel
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1926
Reichspostfinanzgesetz: Entsendung eines Gewerkschaftsvertreters in den Verwaltungsrat.

Chronik 1926

Bis zum 01. April 1924 bildet das Postgesetz die Grundlage des Postrechts. Das -Reichspostfinanzgesetz (RPFG) vom 18. März 1924- ermächtigt den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost über die Grundsätze für die Benutzung der Verkehrseinrichtungen und für die Gebührenbemessung Beschluss zu fassen. -Gemäß § 2 erlässt der Reichspostminister nach Maßgabe der nach § 6 dieses Gesetzes getroffenen Entscheidungen des Verwaltungsrats die Verordnungen über die Bedingungen und Gebühren für die Benutzung der Verkehrseinrichtungen.- An dem Status der Deutschen Reichspost als einer unmittelbaren Reichsverwaltung hat das Reichspostfinanzgesetz nicht geändert. All dies machte eine völlige Überarbeitung der Postordnung notwendig.

1927
Einführung einer staatlichen Arbeitslosenversicherung

Chronik 1927

Im Juli 1927 verabschiedete der Reichstag mit überwältigender Mehrheit das Gesetz zur Einführung einer staatlichen Arbeitslosenversicherung. Die Pflichtversicherung sollte die Erwerbslosenfürsorge der Gemeinden ablösen. Erstmals besaßen Arbeiter und Angestellte einen Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung, der gebunden war an Arbeitswilligkeit und unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer hatten die Beiträge - maximal drei Prozent des Lohns - in gleicher Höhe aufzubringen. Träger der Versicherung war die "Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung". Für die deutschen Gewerkschaften erfüllte sich mit der Arbeitslosenversicherung eine ihrer wichtigsten sozialpolitischen Forderungen.


1927

Chronik 1927

Erster Arbeitsdirektor in einer Montan-Gesellschaft (Preußische Bergwerks- und Hütten AG)



      



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