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Stationen - Gesamtübersicht
Arbeiterbewegung und Menschenrechte
Deutsches Reich 1871 -1918

Einleitung:
dieser Artikel erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit,
dazu ist das Thema zu komplex;
er wird ständig ergänzt, aber wahrscheinlich nie fertig !;
Ihr findet zu den einzelnen Berichten, Beschreibungen,
Querverweise und Links !;

ausgehend mit der Französischen Revolution
1789 bis 1799 bis heute;
In der Betrachtung findet Ihr
die Entwicklung in Deutschland/Europa



Jahr Titel Gesetz/Verordnung
1871
bis
1918
Deutsches Reich  Gesamtübersicht
Epoche
1875 Gründung der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands
1878 Sozialistengesetz Sozialistengesetz
1890 Gründung der Generalkommission der Gewerkschaften
1891 Novelle zur Gewerbeordnung Gewerbeordnung
1891 Erfurter Programm der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Erfurter Programm
1899 Kongress der Christlichen Gewerkschaften in Mainz 
1905 Novelle zum Preußischen Berggesetz: Berggesetz
1916 Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst Gesetz
1918 Verordnung über Erwerbslosenfürsorge Verordnung
1918 Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter Regelung
1918 Novemberrevolution
1918 Ausrufung der Republik 



1875
Gründung der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands in Gotha, Vereinigung der Lassalleaner und Eisenacher 

Chronik 1875

Die Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands war eine sozialistische Partei im deutschen Kaiserreich. Sie entstand 1875 aus dem Zusammenschluss von Sozialdemokratischer Arbeiterpartei (SDAP) und dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein (ADAV). Ihre Geschichte war zwischen 1878 und 1889 geprägt von den Auswirkungen des Sozialistengesetzes. Nach dessen Ende benannte sich die Partei 1890 in SPD um.
Artikel
Wikipedia

1878-90
Sozialistengesetz

Das Sozialistengesetz („Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“) – wegen seiner verschiedenen Einzelbestimmungen in insgesamt 30 Paragraphen, der jährlichen Neuvorlage und kleinen Modifizierungen auch oft im Plural als Sozialistengesetze bezeichnet – wurde am 19. Oktober 1878 mit der Stimmenmehrheit der konservativen und der meisten nationalliberalen Abgeordneten im Reichstag des Deutschen Kaiserreichs verabschiedet. Drei Tage später, am 22. Oktober, trat es nach Unterzeichnung durch Kaiser Wilhelm I. in Kraft und galt durch Verlängerungen bis zum 30. September 1890.

Das Gesetz verbot sozialistische und sozialdemokratische Organisationen und deren Aktivitäten im deutschen Reich außerhalb des Reichstags und der Landtage. Es kam damit einem Parteiverbot gleich.

Artikel
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1890
Gründung der Generalkommission der
Gewerkschaften unter Legiens Leitung

Chronik 1890

Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands war von 1890 bis 1919 das überverbandliche Gremium der freigewerkschaftlichen Einzelverbände und als solches als zentrale Leitungsinstanz tätig.

Gegründet wurde die Generalkommission im November 1890 nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes auf einer freigewerkschaftlichen Funktionärskonferenz in Berlin als überverbandliches Koodinierungs- und Agitationsgremium. In den folgenden Jahren, parallel zur Entwicklung der Freien Gewerkschaften zur Massenorganisation, erarbeitete sie sich immer mehr Kompetenzbereiche innerhalb der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung. 1899 erhielt sie in einem Organisationsstatut erstmals verbindlich abgegrenzte Aufgabengebiete, 1906 wurde sie durch das Mannheimer Abkommen erstmals von der SPD als neben der Parteiführung gleichberechtigtes Leitungsgremium der Arbeiterbewegung anerkannt und als politische Zentralinstanz der Gewerkschaftsbewegung behandelt. So verfestigte sich die gesamtgewerkschaftliche Führungsrolle der Generalkommission bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges, was von den gewerkschaftlichen Einzelverbänden stillschweigend akzeptiert wurde. Zu ihren publizistischen Aufgaben zählte ab 1891 die Herausgabe des Correspondenzblattes als Zentralorgan der Gewerkschaften. Weitere Aufgabengebiete umfassten Agitation sowie statistisches Erfassen und dokumentieren der Lage der Arbeiterschaft. Sie unterhielt ein Zentralarbeitersekretariat, sorgte für die Durchführung der Beschlüsse der Gewerkschaftskongresse und repräsentierte die Gewerkschaftsbewegung schließlich auch auf der politischen Ebene. Ihre Mitgliederzahl wurde von sieben auf 13 (ab 1908) erhöht.

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Wikipedia


1891
Erfurter Programm der Sozialdemokratischen
Partei Deutschlands

Der Erfurter Parteitag wurde vom 14. bis 20. Oktober 1891 von der Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) im Erfurter Kaisersaal abgehalten. Das hier verabschiedete Programm wird das Erfurter Programm genannt.

Der Programmentwurf von Karl Kautsky und Eduard Bernstein wurde mit nur wenigen Änderungen durch die Programmkommission auf dem Erfurter Parteitag einstimmig angenommen.

Das Erfurter Programm (1891) findet nach den reformistischen Ansätzen des Gothaer Programms (1875) wieder zur reinen marxistischen Theorie und Lehre zurück.

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1891
Novelle zur Gewerbeordnung für das Deutsche Reich
Die Errichtung von Arbeiterausschüssen wird in das Ermessen der Arbeitgeber gestellt.

1899
Kongress der Christlichen Gewerkschaften in Mainz 

Chronik 1899

Christliche Gewerkschaften bekannten sich bewusst zu den Prinzipien der Christlichen Gesellschaftslehre wie Personalität, Subsidiarität, Solidarität und Gemeinwohl und erklärten diese für unvereinbar mit den sozialistischen Grundsätzen der Freien Gewerkschaften. Grundsätzlich waren die christlichen Gewerkschaften konfessionsübergreifend. Gleichwohl waren sie in den meisten Fällen integrale Bestandteile des katholischen Milieus. Ausgesprochen protestantisch geprägte Gewerkschaften gab es zwar auch, sie waren insgesamt eher eine Randerscheinung und den christlichen Arbeitergewerkschaften. Ähnliches gilt auch für die Mitgliederschaft.
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1905
Novelle zum Preußischen Berggesetz:
Berggesetze regeln im Bergbau vor allem den Aufbau der Bergbehörden und deren Kompetenzen, die Berechtigung zum Bergbau und die Aufsicht über die Sicherheit in und um die Bergwerke. Sie ersetzten mit der Einführung der parlamentarischen Gesetzgebung die von Landes-, Territorial- oder Grundherren erlassenen Bergordnungen.
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Hermann Friedrich Wilhelm Brassert
(* 26. Mai 1820 in Dortmund; † 16. März 1901 in Bonn) war ein preußischer Jurist und Berghauptmann. Er erarbeitete das preußische Berggesetz von 1865 und war Herausgeber der Zeitschrift für Bergrecht.
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Als Bergordnung wurde früher im Bergbau ein Gesetz zur Durchsetzung des Bergregals bezeichnet. Der Geltungsbereich von Bergordnungen konnte landesweit sein. Zumeist galten Bergordnungen aber nur für kleine Gebiete, wenn der Inhaber des Bergregals ein Territorialfürst war. Bergordnungen konnten auch auf einzelne Bergstädte beschränkt sein oder nur auf bestimmte Minerale. In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Bergordnungen durch landesweite Berggesetze ersetzt. Diese Notwendigkeit lässt sich am Beispiel Preußen verdeutlichen, wo nach den Territorialgewinnen durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses von 1815 50 verschiedene Bergordnungen galten.
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Zwingende Einführung von Arbeiterausschüssen in Bergbaubetrieben mit mehr als 100 Beschäftigten.


1916   
Vaterländisches Hilfsdienstgesetz: In gewerblichen Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten sind Arbeiter- und Angestelltenausschüsse zu bilden, denen ein Anhörungsrecht in vorwiegend sozialen Angelegenheiten zusteht.
Mit dem Vaterländischen Hilfsdienstgesetz vom 15. Dezember 1916 werden Angestellten- und Schlichtungsausschüsse in kriegs- und versorgungswichtigen Betrieben, zunächst mit mehr als 50, später mehr als 20 Beschäftigten, eingerichtet. Die Beteiligung erschöpft sich in einem Recht, Anträge, Beschwerden und Wünsche vorbringen zu dürfen. Das ist nicht echt erkämpft und wird wahrscheinlich auch nicht aus vollem Herzen gewährt. Es dient der Mobilisierung von Kraftreserven zum Wohl der Kriegswirtschaft, die man von einer „unbeteiligten“ Arbeiterschaft nicht erhoffen darf.
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Das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst, auch Hilfsdienstgesetz genannt, wurde von der Obersten Heeresleitung im Rahmen des Hindenburg-Programms veranlasst und sollte Kräfte für den Krieg mobilisieren und der revolutionären Bewegung entgegenwirken. Es trat am 5. Dezember 1916 in Kraft. Alle Männer zwischen dem 17. und dem 60 Lebensjahr, welche nicht zur Armee einbezogen worden waren oder nicht vor 1916 in einem agrarischen oder forstwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet hatten, wurden nach diesem Gesetz verpflichtet in der Rüstungsindustrie oder in einem kriegswichtigen Betrieb zu arbeiten. Da durch dieses Gesetz die freie Wahl des Arbeitsplatzes aufgehoben wurde, konnten Menschen zum vaterländischen Hilfsdienst verpflichtet werden und somit politisch ausgeschaltet werden.
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Das erwähnte Vaterländische Hilfsdienstgesetz von 1916 gilt auch für
einige öffentliche Betriebe und Verwaltungen, jedoch nicht für die Beamten.

1918

Verordnung über Erwerbslosenfürsorge

Im Jahr 1919 wurde das 1918 gegründete Reichsarbeitsamt in das Reichsarbeitsministerium umgewandelt.

In den 1920er Jahren wurden wichtige Grundlagen der Sozialpolitik gelegt:

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Wikipedia

1918
Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter


1918/19  
Novemberrevolution

Chronik 1919

die Novemberrevolution von 1918/19 führte am Ende des Ersten Weltkriegs zur Umwandlung des Deutschen Reiches von einer konstitutionellen Monarchie in eine parlamentarisch-demokratische Republik.
Die tieferen Ursachen der Revolution waren die sozialen Spannungen im Kaiserreich, seine rückständige, undemokratische Verfassung und die Reformunfähigkeit seiner Machteliten. Unmittelbar ausgelöst wurde sie durch die Politik der Obersten Heeresleitung (OHL) und durch den Beschluss der Marineleitung, angesichts der schon feststehenden Kriegsniederlage Deutschlands der Royal Navy eine letzte Seeschlacht zu liefern. Der Matrosenaufstand, der daraufhin in Wilhelmshaven und Kiel ausbrach, erfasste innerhalb weniger Tage ganz Deutschland und erzwang am 9. November 1918 die Abdankung des Deutschen Kaisers Wilhelm II..

1918
Ausrufung der Republik 
Nach der Ausrufung der Republik am 9. November 1918 sind, bei Abwesenheit der Reichstagsmitglieder, die in Berlin konstituierten Räte das einzig in Frage kommende Legitimationsorgan zur Berufung einer politischen Führung. Das gleiche gilt für den Auftrag zur Erarbeitung einer neuen Verfassung. Am 10. November 1918 wählen die versammelten Arbeiter- und Soldatenräte im Berliner Zirkus Busch die Regierung der Volksbeauftragten.

Am 16. Dezember 1918 tritt die Reichskonferenz der Arbeiter und Soldatenräte in Berlin zusammen. Es wird darüber abgestimmt, ob Wahlen zu einer Nationalversammlung abzuhalten sind, oder ob das bis dahin nicht von allgemeinen Wahlen getragene Rätesystem verfestigt werden soll. Die Entscheidung fällt zu Gunsten der Nationalversammlung. In der Folgezeit lösen sich die Soldatenräte mit der Demobilisierung des Heeres auf. Die Arbeiterräte haben kein Exekutivorgan mehr und bleiben machtlos.

Die Beteiligung im öffentlichen Dienst setzt gleichfalls im 19. Jahrhundert an, wenn auch deutlich später als in der gewerblichen Wirtschaft. Das ist kein Wunder. Der öffentliche Dienst damals war bis in die Personalrekrutierung hinein stark geprägt von der Vorstellungs- und Organisationswelt des Militärischen. Sie betont den Gehorsam. Für eine Mitbestimmung Untergebener ist kein Platz. Vor allem verlaufen die Bestrebungen getrennt zwischen Arbeitnehmern und Beamten.
Artikel
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Der öffentliche Dienst, jedenfalls was die Beamten anbetrifft, folgt nach dem ersten Weltkrieg nicht der revolutionären Linie. Die Beamten erhalten in Art. 130 Abs. 3 WRV eine eigene Regelung über auf der Grundlage eines eigenen Reichsgesetzes zu bildende „Beamtenvertretungen“. Zum Erlass eines derartigen Gesetzes ist es bis 1933 trotz verschiedener Anläufe nicht gekommen.


    

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