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Europäische Betriebsräte-Gesetz

EBRG
Geltung ab 01.11.1996
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Web www.betriebsraete.de

Erster Teil

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Gemeinschaftsweite Tätigkeit
§ 4 Berechnung der Arbeitnehmerzahlen
§ 5 Auskunftsanspruch
§ 6 Herrschendes Unternehmen
§ 7 Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen

 Zweiter Teil

Besonderes Verhandlungsgremium

§ 8 Aufgabe
§ 9 Bildung
§ 10 Zusammensetzung
§ 11 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
§ 12 Unterrichtung über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 13 Sitzungen, Geschäftsordnung, Sachverständige
§ 14 Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern aus Drittstaaten
§ 15 Beschluß über Beendigung der Verhandlungen
§ 16 Kosten und Sachaufwand

Dritter Teil

Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung

§ 17 Gestaltungsfreiheit
§ 18 Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung
§ 19 Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung
§ 20 Übergangsbestimmung

 Vierter Teil

 Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes

Erster Abschnitt

Errichtung des Europäischen Betriebsrats

§ 21Voraussetzungen
§ 22 Zusammensetzung des Europäischen Betriebsrats
§ 23 Bestellung inländischer Arbeitnehmervertreter
§ 24 Unterrichtung über die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats

 Zweiter Abschnitt

Geschäftsführung des Europäischen Betriebsrats

§ 25 Konstituierende Sitzung, Vorsitzender
§ 26 Ausschuß
§ 27 Sitzungen
§ 28 Beschlüsse, Geschäftsordnung
§ 29 Sachverständige
§ 30 Kosten und Sachaufwand

 Dritter Abschnitt

Zuständigkeit und Mitwirkungsrechte

§ 31 Grenzübergreifende Angelegenheiten
§ 32 Jährliche Unterrichtung und Anhörung
§ 33 Unterrichtung und Anhörung
§ 34 Tendenzunternehmen
§ 35 Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertreter

 Vierter Abschnitt

Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer Vereinbarung

§ 36 Dauer der Mitgliedschaft, Neubestellung von Mitgliedern
§ 37 Aufnahme von Verhandlungen
§ 38 Vertrauensvolle Zusammenarbeit
§ 39 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
§ 40 Schutz inländischer Arbeitnehmervertreter

 Sechster Teil

Bestehende Vereinbarungen

§ 41 Fortgeltung

 Siebter Teil

Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 42 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
§ 43 Strafvorschriften
§ 44 Strafvorschriften
§ 45 Bußgeldvorschriften