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Europäische Betriebsräte-Gesetz ( EBRG )
§ 29 Sachverständige Der Europäische Betriebsrat und der Ausschuß können sich durch Sachverständige ihrer Wahl unterstützen lassen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sachverständige können auch Beauftragte von Gewerkschaften sein.zum Inhaltsverzeichnis |