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Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Das Erfurter Programm
(1891)
Beschlossen auf dem Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands in Erfurt im Jahre 1891.
Transkription und HTML-Markierung: Einde O’Callaghan für das Marxists’ Internet Archive.
Die ökonomische Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft
führt mit Naturnotwendigkeit zum Untergang des Kleinbetriebes,
dessen Grundlage das Privateigentum des Arbeiters an seinen
Produktionsmitteln Bildet. Sie trennt den Arbeiter von seinen
Produktionsmitteln und verwandelt ihn in einen besitzlosen Proletarier,
indes die Produktionsmittel das Monopol einer
verhältnismäßig kleinen Zahl von Kapitalisten und
Großgrundbesitzern werden.
Hand in Hand mit dieser Monopolisierung der Produktionsmittel geht die
Verdrängung der zersplitterten Kleinbetriebe durch kolossale
Großbetriebe, geht die Entwicklung des Werkzeugs zur Maschine,
geht ein riesenhaftes Wachstum der Produktivität der menschlichen
Arbeit. Aber alle Vorteile dieser Umwandlung werden von den
Kapitalisten und Großgrundbesitzern monopolisiert. Für das
Proletariat und die versinkenden Mittelschichten –
Kleinbürger, Bauern – bedeutet sie wachsende Zunahme der
Unsicherheit ihrer Existenz, des Elends, des Drucks, der Knechtung, der
Erniedrigung, der Ausbeutung.
Immer größer wird die Zahl der Proletarier, immer
massenhafter die Armee der überschüssigen Arbeiter, immer
schroffer der Gegensatz zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten, immer
erbitterter der Klassenkampf zwischen Bourgeoisie und Proletariat, der
die moderne Gesellschaft in zwei feindliche Heerlager trennt und das
gemeinsame Merkmal aller Industrieländer ist.
Der Abgrund zwischen Besitzenden und Besitzlosen wird noch erweitert
durch die im Wesen der kapitalistischen Produktionsweise
begründeten Krisen, die immer umfangreicher und verheerender
werden, die allgemeine Unsicherheit zum Normalzustand der Gesellschaft
über den Kopf gewachsen sind, daß das Privateigentum an
Produktionsmitteln unvereinbar geworden ist mit deren
zweckentsprechender Anwendung und voller Entwicklung.
Das Privateigentum an Produktionsmitteln, welches ehedem das Mittel
war, dem Produzenten das Eigentum an seinem Produkt zu sichern, ist
heute zum Mittel geworden, Bauern, Handwerker und Kleinhändler zu
expropriieren und die Nichtarbeiter – Kapitalisten,
Großgrundbesitzer – in den Besitz des Produkts der Arbeiter
zu setzen. Nur die Verwandlung des kapitalistischen Privateigentums an
Produktionsmitteln – Grund und Boden, Gruben und Bergwerke,
Rohstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Verkehrsmittel – in
gesellschaftliches Eigentum und die Umwandlung der Warenproduktion in
sozialistische, für und durch die Gesellschaft betriebene
Produktion kann es bewirken, daß der Großbetrieb und die
stets wachsende Ertragsfähigkeit der gesellschaftlichen Arbeit
für die bisher ausgebeuteten Klassen aus einer Quelle des Elends
und der Unterdrückung zu einer Quelle der höchsten Wohlfahrt
und allseitiger harmonischer Vervollkommnung werde.
Diese gesellschaftliche Umwandlung bedeutet die Befreiung nicht
bloß des Proletariats, sondern des gesamten Menschengeschlechts,
das unter den heutigen Zuständen leidet. Aber sie kann nur das
Werk der Arbeiterklasse sein, weil alle anderen Klassen, trotz der
Interessenstreitigkeiten unter sich, auf dem Boden des Privateigentums
an Produktionsmitteln stehen und die Erhaltung der Grundlagen der
heutigen Gesellschaft zum gemeinsamen Ziel haben.
Der Kampf der Arbeiterklasse gegen die kapitalistische Ausbeutung ist
notwendigerweise ein politischer Kampf. Die Arbeiterklasse kann ihre
ökonomischen Kämpfe nicht führen und ihre
ökonomische Organisation nicht entwickeln ohne politische Rechte.
Sie kann den Übergang der Produktionsmittel in den Besitz der
Gesamtheit nicht bewirken, ohne in den Besitz der politischen Macht
gekommen zu sein.
Diesen Kampf der Arbeiterklasse zu einem bewußten und
einheitlichen zu gestalten und ihm sein naturnotwendiges Ziel zu weisen
– das ist die Aufgabe der Sozialdemokratischen Partei.
Die Interessen der Arbeiterklasse sind in allen Ländern mit
kapitalistischer Produktionsweise die gleichen. Mit der Ausdehnung des
Weltverkehrs und der Produktion für den Weltmarkt wird die Lage
der Arbeiter eines jeden Landes immer abhängiger von der Lage der
Arbeiter in den anderen Ländern. Die Befreiung der Arbeiterklasse
ist also ein Werk, an dem die Arbeiter aller Kulturländer
gleichmäßig beteiligt sind. In dieser Erkenntnis fühlt
und erklärt die Sozialdemokratische Partei Deutschlands sich eins
mit den klassenbewußten Arbeitern aller übrigen Länder.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands kämpft also nicht
für neue Klassenprivilegien und Vorrechte, sondern für die
Abschaffung der Klassenherrschaft und der Klassen selbst und für
gleiche Rechte und gleiche Pflichten aller ohne Unterschied des
Geschlechts und der Abstammung. Von diesen Anschauungen ausgehend
bekämpft sie in der heutigen Gesellschaft nicht bloß die
Ausbeutung und Unterdrückung der Lohnarbeiter, sondern jede Art
der Ausbeutung und Unterdrückung, richte sie sich gegen eine
Klasse, eine Partei, eine Geschlecht oder eine Rasse.
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Ausgehend von diesen Grundsätzen fordert die Sozialdemokratische Partei Deutschlands zunächst:
1. Allgemeines, gleiches, direktes Wahl- und Stimmrecht
mit geheimer Stimmabgabe aller über 20 Jahre alten
Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts für alle
Wahlen und Abstimmungen. Proportionalwahlsystem, und bis zu dessen
Einführung gesetzliche Neueinteilung der Wahlkreise nach jeder
Volkszählung. Zweijährige Gesetzesperioden. Vornahme der
Wahlen und Abstimmungen an einem gesetzlichen Ruhetag.
Entschädigung für die gewählten Vertreter. Aufhebung
jeder Beschränkung politischer Rechte außer im Falle der
Entmündigung.
2. Direkte Gesetzgebung durch das Volk vermittels des
Vorschlags- und Verwerfungsrechts. Selbstbestimmung und
Selbstverwaltung des Volks in Reich, Staat, Provinz und Gemeinde. Wahl
der Behörden durch das Volk, Verantwortlichkeit und Haftbarkeit
derselben. Jährliche Steuerbewilligung.
3. Erziehung zur allgemeinen Wehrhaftigkeit. Volkswehr an
Stelle der stehenden Heere. Entscheidung über Krieg und Frieden
durch die Volksvertretung. Schlichtung aller internationalen
Streitigkeiten auf schiedsgerichtlichem Wege.
4. Abschaffung aller Gesetze, welche die Frau in
öffentlich- und privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem
Manne benachteiligen.
5. Erklärung der Religion zur Privatsache.
Abschaffung aller Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln zu
religiösen und kirchlichen Zwecken. Die kirchlichen und
religiösen Gemeinschaften sind als private Vereinigungen zu
betrachten, welche ihre Angelegenheiten vollkommen selbständig
ordnen.
6. Weltlichkeit der Schulen. Obligatorischer Besuch der
öffentlichen Volksschulen. Unentgeltlichkeit des Unterrichts, der
Lehrmittel und der Verpflegung in den öffentlichen Volksschulen
sowie in den höheren Bildungsanstalten für diejenigen
Schüler und Schülerinnen, die kraft ihrer Fähigkeit zur
weiteren Ausbildung als geeignet erachtet werden.
7. Unentgeltlichkeit der Rechtspflege und des
Rechtsbeistandes. Rechtsprechung durch vom Volk gewählte Richter.
Berufung in Strafsachen. Entschädigung unschuldig Angeklagter,
Verhafteter und Verurteilter. Abschaffung der Todesstrafe.
8. Unentgeltlichkeit der ärztlichen Hilfeleistung
einschließlich der Geburtshilfe und der Heilmittel.
Unentgeltlichkeit der Totenbestattung.
9. Stufenweise steigende Einkommens- und
Vermögenssteuer zur Bestreitung aller öffentlichen Ausgaben,
soweit diese durch Steuern zu decken sind. Erbschaftssteuer,
stufenweise steigend nach Umfang des Erbgutes und nach dem Grade der
Verwandtschaft. Abschaffung aller indirekten Steuern, Zölle und
sonstigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen, welche die Interessen
der Allgemeinheit den Interessen einer bevorzugten Minderheit opfern.
Zum Schutze der Arbeiterklasse fordert die Sozialdemokratische Partei Deutschlands zunächst:
1. Eine wirksame nationale und internationale Arbeiterschutzgesetzgebung auf folgender Grundlage:
a) Festsetzung eines höchstens acht Stunden betragenden Normalarbeitstages;
b) Verbot der Erwerbsarbeit für Kinder unter vierzehn Jahren;
c) Verbot der Nachtarbeit, außer
für solche Industriezweige, die ihrer Natur nach aus technischen
Gründen oder aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt
Nachtarbeit erheischen;
d) eine ununterbrochene Ruhepause von
mindestens 36 Stunden in jeder Woche für jeden Arbeiter;
e) Verbot des Trucksystems.
2. Überwachung aller gewerblichen Betriebe,
Erforschung und Regelung der Arbeitsverhältnisse in Stadt und Land
durch ein Reichsarbeitsamt, Bezirksarbeitsämter und
Arbeitskammern. Durchgreifende gewerbliche Hygiene.
3. Rechtliche Gleichstellung der landwirtschaftlichen
Arbeiter und Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern; Beseitigung
der Gesindeordnungen.
4. Sicherung des Koalitionsrechts.
5. Übernahme der gesamten Arbeiterversicherung durch
das Reich mit maßgebender Mitwirkung der Arbeiter an der
Verwaltung.
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