Gericht: BGH Aktenzeichen: XII ZR 7/96 Datum: Beschluß vom 24.04.96 Normen - BGB § 1361, § 1581, § 1603; - BSHG § 69; - SGB XI § 37 Abs. 1 Leitsätze Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI ist unterhaltsrechtlich ebenso zu behandeln wie Pflegegeld nach § 69 BSHG und - soweit es nicht durch die Versorgung des Pflegekindes verbraucht wird - als Einkommen anzusehen. Gründe Das Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI ist unterhaltsrechtlich ebenso zu behandeln wie das Pflegegeld nach § 69 BSHG und wie dieses grundsätzlich "mit dem durch die Versorgung des Pflegekindes nicht verbrauchten Teil der Pflegeperson für die Zwecke des Unterhaltsrechts als eigenes Einkommen" zuzurechnen (vgl. Senatsurteil vom 15. Oktober 1986 - IVb ZR 78/85 - FamRZ 1987, 259 ff., in BGHZ 98, 353 nur teilweise abgedruckt, bestätigt im Senatsurteil vom 25. November 1992 - XII ZR 164/91 = FamRZ 1993, 417, 419, auch Kalthoener/Büttner 5. Aufl. Rdn. 553, 554, Göppinger/van Els, 6. Aufl. Rdn. 91 mit Hinweis auf Düsseldorfer Leitlinien). Mit diesem Grundsatz steht das auf die besonderen Umstände des vorliegenden Falles abgestellte angefochtene Urteil in Einklang, auch soweit danach das Pflegegeld von monatlich 400 DM der Klägerin voll als Einkommen angerechnet wird. Themengebiete - - Bürgerliches Recht - Familienrecht einschließlich des dazugehörigen Verfahrensrechts - Allgemeine Ehewirkungen - Trennungsunterhalt - Anspruchsvoraussetzungen - Bedürftigkeit des Berechtigten - Einkünfte, fiktive Einkünfte - Anrechnung sonstiger Einkünfte - Öffentlich-rechtliche Leistungen - Leistungsfähigkeit des verpflichteten Ehegatten - Einkünfte, fiktive Einkünfte - Anrechnung sonstiger Einkünfte - Öffentlich-rechtliche Leistungen - Nachehelicher Unterhalt - Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten - Anrechnung eigener Einkünfte und Vermögen - Anrechnung sonstiger Einkünfte - Öffentlich-rechtliche Leistungen - Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen - Mangelnde Leistungsfähigkeit - Erwerbs- und Vermögensverhältnisse - Einkünfte des Verpflichteten - Anrechnung sonstiger Einkünfte - Öffentlich-rechtliche Leistungen - Unterhaltspflicht unter Verwandten - Für eheliche und nichteheliche Kinder geltende Vorschriften - Leistungsfähigkeit - Berücksichtigungsfähige Einkünfte - Anrechnung sonstiger Einkünfte - Öffentlich-rechtliche Leistungen - Besonderes Verwaltungsrecht/insbesondere Sozialrecht - Sozialrecht - Sozialversicherungsrecht - Soziale Pflegeversicherung