|
Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB )
§ 624 Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre
Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für
längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem
Verpflichteten nach dem Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die
Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
zur Inhaltsübersicht
|