Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§
89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz
(1)
Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die
Vorschriften über den Arbeitsschutz und die
Unfallverhütung
im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz
durchgeführt werden. Er hat bei der
Bekämpfung
von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz
zuständigen Behörden, die
Träger
der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht
kommenden Stellen durch
Anregung,
Beratung und Auskunft zu unterstützen.
(2)
Der Arbeitgeber und die in Absatz 1 Satz 2 genannten Stellen sind
verpflichtet, den Betriebsrat oder die
von
ihm bestimmten Mitglieder des Betriebsrats bei allen im Zusammenhang
mit dem Arbeitsschutz oder der
Unfallverhütung
stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen
hinzuzuziehen. Der
Arbeitgeber
hat dem Betriebsrat auch bei allen im Zusammenhang mit dem
betrieblichen Umweltschutz
stehenden
Besichtigungen und Fragen hinzuzuziehen und ihm unverzüglich die
den Arbeitsschutz, die
Unfallverhütung
und den betrieblichen Umweltschutz betreffenden Auflagen und
Anordnungen der
zuständigen
Stellen mitzuteilen.
(3)
Als betrieblicher Umweltschutz im Sinne dieses Gesetzes sind alle
personellen und organisatorischen
Maßnahmen
sowie alle die betrieblichen Bauten, Räume, technische Anlagen,
Arbeitsverfahren,
Arbeitsabläufe
und Arbeitsplätze betreffenden Maßnahmen zu verstehen, die
dem Umweltschutz dienen.
(4)
An Besprechungen des Arbeitgebers mit den Sicherheitsbeauftragten im
Rahmen des § 22 Abs. 2 des
Siebten
Buches Sozialgesetzbuch nehmen vom Betriebsrat beauftragte
Betriebsratsmitglieder teil.
(5)
Der Betriebsrat erhält vom Arbeitgeber die Niederschriften über
Untersuchungen, Besichtigungen und
Besprechungen,
zu denen er nach den Absätzen 2 und 4 hinzuzuziehen ist.
(6)
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat eine Durchschrift der nach §
193 Abs. 5 des Siebten Buches
Sozialgesetzbuch
vom Betriebsrat zu unterschreibenden Unfallanzeige auszuhändigen.
Vierter
Abschnitt Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und
Arbeitsumgebung
zum
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