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Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
§
30 Betriebsratssitzungen
Die
Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der
Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung
von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten
Rücksicht zu nehmen.
DerArbeitgeber
ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorher zu verständigen. Die
Sitzungen des Betriebsrats sind nicht
öffentlich.
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