br-buttonbr-banner



Home
Userbereich


Gesetze

Urteile

Praxis

Restliches

Lyrik

Links

Arbeitsrecht
nach Stichwort




Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes
(BetrVerf-Reformgesetz)


39. 
§ 54 Abs.1 wird wie folgt gefasst:

Neu

§ 54 Abs.1 wird wie folgt gefasst:
      
(1) Für einen Konzern (§ 18 Abs.1 des Aktiengesetzes) kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Die Errichtung erfordert die Zustimmung der Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen, in denen insgesamt mehr als 50 vom Hundert der Arbeitnehmer der Konzernunternehmen beschäftigt sind.

zum Betriebsverfassunsgesetz

zum Inhaltsverzeichnis



Google
 



Impressum Verantwortlich:
Helmuth Waasem
E - Mail
waasem@t.online.de

Rechtliche Hinweise/Disclaimer